1u“
Central⸗Verwaltung für Domai⸗
nen und Forsten.
Zum Ankauf von Grundstücken, so wie zur Entlastung der Domainen und Forsten, na⸗ mentlich durch Ablösung von Passivrenten..
Summa Kapitel 4 für sich
Verwaltungder indirekten Steuern.
Zum Bau von Steuer⸗Dienstgebäuden. S Summa Kapitel 5 fur sich
Allgemeine Kassen⸗Verwaltung.
Zur Bestreitung der durch die Ausführung des Gesetzes über das Münzwesen vom 4. Mai 1857 (Gesetz⸗Sammlung S. 305) entstehen⸗ den Kosten .
Zu baulichen Einrichtungen in dem Diensthause des Finanz⸗Ministeriums
An Kosten der Expedition nach den Ostasiatischen Gewässern .. X.“ 1
Zur Deckung der Kosten der im Jahre 1861 auszuführenden Arbeiten an den in Berlin zu errichtenden Denkmälern Sr. Maäjestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III., des Ministers Freiherrn vom Stein und des Fürsten von Hardenberg.... 88b
Summa Kapitel 6 2 Summa I..
III. Ministerium für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. 8 Telegraphen⸗Verwaltung.
Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Te⸗ legraphen⸗Verbindungen 8
Zur Herstellung eines Telegraphen Dienstge⸗ bäudes in Berlin .
Summa Kapitel 7....
Verwaltung für Handel, Gewerbe Gund Bauwesen.
Zu Land⸗ und Wasser⸗Neubauten und zu öf⸗ fentlichen Anlagen Summa Kapitel 8 für sich.
Verwaltung für Berg⸗, Sund Salinenwesen.
Zu Bau⸗Prämien für Bergleute, welche in der Nähe Königlicher Gruben Wohnhäuser für eigene Rechnung bauen... 8—
Zuschuß zu Chausseebauten, bei welchen die Berg⸗ werks⸗ ꝛc. Verwaltung betheiligt ist.......
Summa Kapitel 9 Summa II.
IV. Justiz⸗Ministerium.
Zum Bau und zur Reparatur von Gerichts⸗ und Gefäng iß⸗Lokalien
Summa IV. für sich.
8
Hütten⸗
%9 % 0 22
6 Ministerium des Innern.
ür die Central⸗Verwaltuu] . 8 ür die Polizeiverwaltung 8 ür die Strafanstalts⸗Verwallung . Ministerium für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten.
Landwirthschaftliche Verwaltung.
Zur Ausführung von Meliorationen und Deich⸗ bauten
Zur Förderung der Wald⸗ und Wiesen⸗Kulturen in der Eifel
Zum Neubau zweier Wohngebäude für die Lehrer an der staats⸗ und landwirthschaft⸗ lichen Akademie zu Eldena..
Zum Ankauf des Gutes Annaberg für die landwirthschaftliche Akademie zu Poppels⸗ hen und zur Herstellung eines Wirthschafts⸗ o“ 8b.
Zu verschiedenen Bauten auf dem Wirth⸗ schaftshofe der landwirthschaftlichen Akademie zu Waldau bei Königsberg i. ͦr ..
“
20,000 2000
357,337
100,000 20,000
120,000
4,750
29,750 1,679,750
220,000
6,000 89,097 30,000
725,007
10,000
15,000
S e
Zur Deckung der Mehr⸗Ausgaben für die in der Ekbinger Wasfserbau⸗Inspektion im Jahre 1860 ausgeführten fiskalischen Deich⸗ und Uferbanten .... “
Summa Kapitel 12
1 Gestüt⸗Verwaltung. 1“
Zur Bestreitung der Kosten für außergewo liche Bauten..
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinala Angelegenheiten. G Zu größeren Kirchenbauten Zum Bau von öffentlichen Unterrichts⸗Gebäuden Zur Unterstützung der Gymnafiallehrer 88 Bau von Schullehrer⸗Seminar⸗Gebäuden. Zur Unterstützung der Elementarlehrer Zu baulichen Einrichtungen im Königl. Biblio⸗ thek⸗Gebäude zu Verlin und in der Kunst⸗ Akademie zu Düsseldorf Zur Unterhaltung und Verpflegung der Typhus⸗ waisen in Oberschlesien “ Zur Herstellung von Geschaͤfts⸗Lokalien für das Konsistorium, Provinzial⸗Schul⸗ und Medizinal⸗Kollegium in Münster. Zum Ankauf eines Grundstücks in Erfurt für das dortige Hebammen⸗Lehr⸗Institut 1 Summa VI..
VIII. Kriegs⸗Ministerium. 8 8 Zur Aufrechthaltung der Kriegs⸗ bereitschaft des Heeres.
Für das Kriegsministerium und die nicht regi⸗ mentirten Militair⸗Beamten
Für die nicht regimentirten Offizierrt ..
Verflegung, Ausrüstung und Ergänzung der Truppen
Für das Erziehungs⸗, Prüfungs⸗ und Unter⸗ richtswesen und für den Militair⸗Medizinal⸗
Für Waffen und Festungen Summa Kapitel 15.
Zu anderen Zwecken, als:
Zu den Längengrad⸗Messungen zwischen dem Kaspischen und dem Atlantischen Meere. . ..
Zur Verstärkung des Personals der topogra⸗ phischen Abtbeilung des großen Generalstabes und zur Einführung des Kupferstichs bei Vervielfältigung der amtlich herauszugebenden Landeskarte. . 16
Zur Deckung des Mehr⸗Bedarfs an Verpfle⸗ gungs⸗Zuschüssen für die Truppen
Zum Neubau von Magazin⸗ und Baͤckerei⸗Ge⸗ bäuden
Zur Deckung der Mehrkosten des Tuchs gegen die Etatspreise
Zur ersten Einkleidung der neu hinzutretenden Truppen 8
Zur Ergänzung der beim Brande der Citadell⸗ Kaserne in Spandau verloren gegangenen Bekleidungs⸗ und Ausrüstungs⸗Gegenstände
Zur Erweiterung des Kasernements resp. zu Kasernen⸗Neubauten.
Zur Erbauung von Garnison⸗Lazarethen und zur Ausstattung derselben mit Utensilien...
Zur Beschaffung der Baulichkeiten behufs der Unterbringung der größeren Zahl Remonten und zur Errichtung neuer Depots
Zur Erbauung und Einrichtung eines Artillerie⸗ Werkstatt.Etablissements in Spandau
Zur Erbauung eines Artillerie⸗Wagenhauses und von 3 Artillerie⸗Schuppen 85
Zur Beschaffung von Artillerie⸗ und Pionier⸗ Faschinen⸗Messern, Kavallerie⸗Säbeln und Karabinern
Zu Festungsbauten
Summa Kapitel 8 “
Summa VIII. .....
118,182 10,000 131,294 35,000
7,000 658,816 32,000 118,000
38,000 355,000 59,897
60,000 10,000 20,000
40,000 280,000
1,819,357 3,611,410
5,230,767
136,644
S.e. IX. Marine.
8 8
Zur Herstellung des Kriegshafens an der No see, zur Fortsetzung der Bauten.
8 Schiffsbauten
Zu Land⸗ und Wasserbauten
Zur Neueinkleidung des vermehrten Militair⸗ Personals
700,000 400 000 40,000
1,145,000 5,430,767 370,207 249,000 125,097 220,000 1,679,750 5371,331 10.000 Summa 9,787,152
Für die Hohenzollernschen Lande 31,500 Fl. = 000
Summa der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben.. 11b1“ Abschluß.
Es betragen: “ 1) die Einnahmen.. 8 2) die dauernden Ausgaben 129,522 die einmaligen u. außer⸗ ordentlichen Ausgaben. 9,805,152 „ Ausgaben die
b Mithin übersteigen die
8 Einnahmen um Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1861.
(C, Filblm.
v. Auerswald. v. d. Heydt. v. Bethmann⸗Hollweg. v. Roon. v. Bernuth
3,985,636
v. Schleinitz. v. Patow. Gr. b Schwerin
Allerhöchster Erlaß vom 3. 2 1 die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Büren⸗Marsberger Kreis⸗ Chaussee in Fürstenberg nach Haaren an der
Haaren⸗Paderborner und Bredelar⸗Salzkottener
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den
Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Büren⸗Marsberger Kreis⸗ Chaussee in Fürstenberg nach Haaren an der Haaren⸗Paderborner und Bredelar-Salzkottener Straße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Fürstenberg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materia⸗ lien nach Maßgabe der fuür die Staats⸗Chausseen bestehen⸗ den Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chaufseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen ange⸗ wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee⸗ geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der ge enwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 3. Juni 1861.
“ Wilhelm.
5 Latow 8 An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 8 b und den Finanzminister.
9,805,152
139,327,337
Gemeinde⸗
28 8
Ministerium der geistlichen, Unterricht Medizinal⸗Angelegenheiten.
11“
Am Gymnasium zu Wittenberg ist die Anstellung des Schul⸗ genehmigt
Müller als Adjunkt
amts⸗Kandidaten worden.
Adolph
8 I2.. 58 Die Berufung des Gymnasiallehrers Dr. Fem me zu Arns⸗ berg an das Progymnasium zu Rheine als erster Oberlehrer ist
genehmigt worden. 8
Dem Lehrer Dr. Resler am Gymnasium zu Oppeln ist das Prädikat eines Oberlehrers beigelegt worden.
Abgereist: Der General⸗Major und Direktor der Ober⸗ “ von Holleben, nach Wie⸗ ichowo.
Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Premier⸗Lieutenant a. D. Freiherrn Franz von Dalwigk⸗Lichtenfels auf Boisdorf im Kreise Düren, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des St. Gregorius⸗Ordens und der Kriegs⸗Denkmünze für 1860 zu ertheilen.
MNichtamtliches. 8
Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der König begaben sich heute früh mit dem 8 Uhr Zuge von Schloß Babelsberg nach Berlin und nahmen daselbst in Allerhöchstihrem Palais die Vorträge des Geheimen Regierungsraths von Winter und des General-Adjutanten, General⸗Majors Freiherrn von Man⸗ teuffel entgegen. Um 11 Uhr fanden bei Sr. Majestät im Beisein des General⸗Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel, des Prinzen August von Württemberg und des Stadtkommandanten Generals von Alvensleben die militairischen Meldungen statt. Zum Diner um 3 Uhr waren der Erbprinz von Schleswig⸗Holstein⸗Augusten⸗ burg, der Fürst Hugo von Hohenlohe, der General⸗Major Frei⸗ herr von Manteuffrl befohlen.
Berlin, 24. Juni. Der Herr Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten hat unterm 21. d. M. nachstehende Verfügung an den Handelsstand in den Ostseehäfen erlassen:
Wenngleich ich voraussetzen darf, daß der Handelsstand wäh⸗ rend der Dauer des unter den Staaten Nordamerikas ausgebro⸗ chenen Konfliktes sich aller Unternehmungen enthalten werde, welche nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach der Verordnung vom 12. Juni 1856, betreffend die Erklärung vom 16. April 1856 üñᷓber Grundsätze des Seerechts (Ges.⸗S. S. 585) als verboten zu betrachten sind, so will ich doch nicht unterlassen, denselben noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß sich die Königliche Regierung nicht in der Lage befinden würde, diesseitigen Schiffen oder Unterthanen, welche sich durch Annahme von Kaper⸗ briefen, Betheiligung an Kaperei⸗Unternehmungen, Zuführung von Kriegskonterbande oder Beförderung von Depeschen in jenen Kon⸗ flikt einmischen, ihren Schutz gegen die Nachtheile angedeihen zu lassen, welchen sie sich durch dergleichen Handlungen aussetzen. Die Ausrüstung von Kaperschiffen in diesseitigen Haͤfen ist, wie dem Handelsstande bekannt, durch die Landesgesetze verboten.
Berlin, 25. Juni. Wir sind in den Stand gesetzt, nach⸗ stehend die Depesche mitzutheilen, welche der Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten, Freiherr von Schleinitz, unter dem 13ten d. M. an den Königlichen Gesandten in Washington, Freiherrn von Gerolt, gerichtet hat: — 1
Die verschiedenen hier eingegangenen Berichte, mittelst deren Ew. Hochwohlgeboren mich von den Ereignissen in Kenntniß setzen, durch welche der innere Frieden der Union gestört worden ist, haben meine ernste Aufmerksamkeit in Anspruch genommen. Die Hoffnung, welcher wir uns bisher so gern überließen, den eingetre⸗ tenen Konflikt zwischen der Bundesregierung und verschiedenen süd⸗ lichen Staaten der Union einer friedlichen Schlichtung entgegen⸗ gefuührt zu sehen, ist leider Angesichts der vorliegenden Thatsachen in die Ferne geruückt.
Die unzweifelhafte Thatsache des inneren Kriegszustandes, in welcher die Union sich nunmehr befindet, ist für die Königliche Re⸗ gierung eine Quelle tiefen Bedauerns. Die Verhältnisse inniger Freundschaft, welche Preußen mit der Regierung der Vereinigten Staaten verknüpfen, bestehen seit der Gründung der Union. Die⸗ selben sind im Verlaufe fast eines Jahrhunderts durch den Wechsel der Ereignisse zu keiner Zeit gestört, in keiner Weise beeinträchtigt worden. Durch eine Reihe von Verträgen, bei denen vorzüglich die Förderung der beiderseitigen Handels⸗ und Verkehrs⸗Interessen ins Auge gefaßt worden ist, haben die innigen Beziehungen zwischen