schweig ist heute
Wortlaut des am 22.
wegen Ahlösung des Skader Zolles vor.
Bremen ene 11 der 11.“ Gche
Klasse schon den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, durch die König⸗ lichen Ziehungs⸗Kommiffarien im Beisein der dazu besonders auf⸗
geforderten Lotterie⸗Einnehmer Stadtrath Seeger, Dittrich und
Friedmann von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotterie⸗
Gebäudes stattfinden. — “ Berlin, den 2. Juli 1861.
Bekanntmachung vom 3. Januar 1861 — wegen Ersatzleistung für präkludirte Kassen⸗Anweisun⸗ gen von 1835 und Darlehns Kassenschein 8
8
Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858, 26. Januar und 1. Dezember 1859 sind die Besitzer von Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und von Darlehns⸗Kassenscheinen vom Jahre 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersatzleistung an die Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße 92 hierselbst, oder an die Regierungs⸗Hauptkassen einzureichen. “
Da dessenungeachtet noch immer ein großer Theil dieser Pa⸗ piere nicht eingegangen ist, so werden die Besitzer derselben, hier⸗ durch nochmals an deren Einreichung erinnert.
Zugleich werden diejenigen Personen, welche dergleichen Papiere nach dem Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗ Termins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Pro⸗ vinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen abgeliefert und den Ersatz dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder beziehungsweise bei den Regie⸗ rungs⸗Hauptkassen gegen Ruͤckgabe der ihnen ertheilten Empfang⸗ scheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 3. Januar 1861.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
e lwuenkther. Loöwe.
Justiz⸗Ministerium.
Der bisherige Gerichts⸗Assessor Dr. juris Schultze ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Greifswald und zuͤgleich Notar im Departement des Appellations⸗Gerichts daselbst, mit
Anweisung seines Wohnsitzes in Grimmen, ernannt worden. —
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kom⸗ mandant von Berlin, von Alvensleben, nach Karlsbad. —Der Kammerherr und General⸗FIntendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Dresden.
Berlin, 1. Juli. Se Majestät der König hab B 8 4 1 haben Aller— gnädigst geruht: Der Frau Gräfin Antonie Aen alie Marie “ von und zu der Jeltsch, geborne Gräͤfin zu E“ die Erlaubniß zur Anlegung des von de weten Kaiserin von Oesterreich Majestät i iehe Stern⸗Kreuz⸗Ordens zu ertheilen. 9g 8 Resist shr fe ghesg
Nichtamtliches. Preußen. Br eslau, 29. Juni. Der Herzog von Braun⸗ fruͤh von Sibyllenort hier eingetroffen und hat
sich sofort mit chne 5 “ -ee. der Oberschlesischen Bahn nach
Oldenburg, 28. Juni. Das he
8 g, 28. Juni. D. eute ausgegebene Gesetz verkündet die mit den Regierungen der Henseegbte L4118 latt Stellung
Hamburg, 28. Juni. Es liegt uns nunmehr der offizielle
Juni in Hannover abgeschlossenen Vertrags
In Art. 1 verpflichtet sich Hannover, den Stader Zoll voll⸗ ständig und für immer aufzuheben, an die Stelle dieses Zolles keine neue, sei es das Schiffsgefäß oder die Ladungen treffende Abgabe irgend welcher Art von den die Elbe auf⸗ und abwäͤrts fahrenden Schiffen zu erheben, so wie die Elbe auf⸗ und abwärts fahrenden Schiffe in Zukunft keiner auf den aufgehobenen Zoll bezüglichen Kontrolmaßregel, unter welchem Vorwande auch immer, zu unter⸗ ziehen. Diese Anordnungen sind jedoch nur den am Vertrage jetzt theilnehmenden oder später beitretenden Maͤchten gegenüͤber verbindlich. Hannover behält sich jedoch ausdruͤcklich das Recht vor, die fiskalische und zollamtliche Behandlung der Schiffe derjenigen Mächte, welche sich am Vertrage jetzt oder künftig nicht betheiligen, durch beson⸗ dere Uebereinkünfte, welche weder eine Untersuchung noch Anhal⸗ tung bedingen, zu regeln. Art. 2. Hannover verpflichtet sich, wie bisher und nach Maßgabe seiner gegenwärtigen Verpflichtungen für die Erhaltung der zur ungebinderten Schifffahrt auf der Elbe erforderlichen Werke Sorge zu tragen, und als Entschädigung für die aus Ausführung dieser Verpflichtung erwachsenden Ausgaben keinerlei Abgabe anstatt des Stader Zolles einzuführen. Art. 3. Diese Verpflichtungen treten mit dem 1. Juli 1861 in Kraft. Art. 4. setzt als Entschädigung abseiten der jetzt kontrahirenden Staaten die Totalsumme von 2,857,338 ¼ Thlr. fest, die wie folgt repartirt werden: Oesterreich 1273 Thlr., Belgien 19,413 Thlr, Bremen 40,334 Thlr. Brasilien 1013 Thlr., Dänemark 209,543 Thlr., Spanien 37,789 Thlr., Frankreich 71,166 Thlr, Großbritannien 1,033,333 ⅛ Thlr., Hamburg 1,033,333 ¾ Thlr., Lübeck 8885 Thlr., Mecklenburg 15,855 Thlr. Norwegen 64,258 Thlr., Niederlande 169,963 Thlr., Portugal 16,213 Thlr., Preußen 34,489 Thlr., Rußland 7983 Thlr., Schweden 92,495 Thlr. — Jeder Staat ist nur für die auf ihn entfallende Quote verantwortlich. Art. 5. Die Zahlung erfolgt in Hannover oder Hamburg, je nach Wahl der betreffenden Re⸗ gierung innerhalb 3 Monate vom 1. Juli 1861 an, ent⸗ weder auf einmal, wo dann die Summe mit vier Pro⸗ zent vom 1. Oktober an zu verzinsen ist, oder in Ratenzahlungen, wo der Zinslauf vom 1. Juli an beginnt. Durch Separatprotokoll vom 22. Juni ist verfügt, daß falls die Ratification nicht bis zum 1. Juli erfolgt, Hannover berechtigt ist, den Zoll provisorisch cautionsweise fortzuerheben; je nachdem eine der kontrahirenden Mächte ratifizirt, hört für diese die provisorische Cautionsmaßregel auf, und wird in Betreff der in Schiffen dieser Macht beförderten Waaren die Befreiung von derselben verfügt. Bis zu allseitig erfolgter Ratification wird von den entfreiten Schiffen Nachweis ihrer Nationalität verlangt werden können, ohne daß denselben daraus ein Zeitverlust oder Aufenthalt erwachsen wird.
Sachsen. Koburg, 28. Juni. Gestern ist das Gesetz. den Voranschlag zum Stactshaushalt des CT111ö1 auf die Zeit vom 1. Juli d. J. bis 30. Juni 1865 betreffend 19 das Abgabengesetz auf dieselbe Etatsperiode publizirt worden. dem erstern beträgt die jährliche Gesammteinnahme 471,000
ulden und die jährliche Gesammtausgabe 466,900 Gulden daß sich ein Einnahmeüberschuß bez. Reservefond von 4100 Gulden 8 Die Einnahme aus der Braumalzsteuer entziffert sich auf I 1.“ und aus der Einkommen⸗ und Klassensteuer auf 9 Die Ausgabe auf die Staatsschuld unter den 1oeven 1““ Tilgung und zufällige Ausgaben beträg 8
Frankfart a. M., 29. Juni. Bun estags⸗Sitzung V 78 v. Juni. Verhandlungen in den militairischen Angelegen⸗ 8 en bezogen sich auf Feststellung der Jahresdotation für einzelne “ Unterkunftsräume und deren Ausstattung für 29 Kriegsbesatzungen und Vereinfachung des Rechnungswesens der Benhssseßzungen, Auch wurde an einzelne Zollvereinsstaaten das G vluchrn um Ruͤckersatz von Zollgebühren gestellt, welche an ihren Zollerhebungsstellen fuͤr zur Munition von Bundesfestungen be⸗ ö bezahlt worden waren. Der handelspolitische Ausschuß erstattete Vortr 1 “ * wigen Einführung gleichen Maßes 1G en deutschen Bundesstaaten nach Frankfurt beruf s- des ufen gewesene Frihstcstea Feeeetn ge und stellte den Rücs ““ 8 as von der hierzu berufenen Kommi sion aus earbei das der zu b arbeitet 11“ gleichen Maaßes 118 Gewichtes 8 8* uischen Bundesstaaten zur Kenntniß der hö . 16 “ 1“ ) die höͤchsten und hohen Bundesregi f ich Eö“ egierungen zu erfuchen, sich hapüter erklären zu wollen, ob sie gemeint feien, das behin 1. 1c ene System in ihren Staaten einzuführen, oder “ 6 beziehungsweise hinsichtlich einer oder er anderen Bestimmung hegen, sich auch über die im zweite 1vö Einführung desselben in Forsch1ng. üi blen Maßregeln, so wie über den Zeitpunk bem die 1 n, so w r 8 nkt, zu welchem die E11“ Systems würde geschehen können, Wäö“ 3) den Mitgliedern der hier bersammelt gewesenen Kommission
die volle und dankbare Anerkenne iß 68p s ung der Sachkenntniß, des rege Eifers und der aufopfernden Thätigkeit da secasen, mit becen
und Gewichts
welche Bedenken
sie ein so gediegenes und zweckentsprechendes Werk in verhältn mäaͤßig kurzer Zeit zu Stande gebracht haben. h Der in Folge eines Antrags von Baden niedergesetzte Aus⸗
schuß wegen Feststellung allgemeiner für ganz Deutschland giltiger Normen bezüglich der Heimatsverhältnisse erstattete einen Vortrag,
der sich zunaͤchst auf Ausdehnung des zwischen einer Mehrzahl deutscher Regierungen wegen gegenseitiger Uebernahme Auszuwei⸗ sender am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen Vertrags auf sämmtliche Bundesstaaten bezog. Es er ijebt sich aus diesem Vor⸗ trage, daß die Gothaer Uebereinkunft sich sehr nah; dem hoher Bundes⸗Versammlung bereits am 15. Januar 1846 vor⸗ gelegten Kommissions⸗Entwurfe über denselben Gegenstand anschließt, und daß in Folge der in den letzten Jah⸗ ren von der Bundes⸗Versammlung ausgegangenen Anregung nunmehr sämmtliche Bundesregierungen durch im Schooße der Bundesversammlung abgegebene Erklärungen theils jener Ueberein⸗ kunft und ihren nachträglichen Dispofitionen unbedingt beigetreten sind, theils ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen haben, einem im Sinne jener Verabredungen zu fassenden Bundesbeschlusse beizu⸗ stimmen. Indem der Ausschuß den Weg bezeichnet, welcher zu einer befriedigenden Erledigung dieser Angelegenheit zunächst einzu⸗ schlagen sein dürfte, macht er darauf aufmerksam, daß es sich hier zunächst nur um die Uebernahme Ausgewiesener, also nur darum handle, die Heimathverhältnisse relativ, d. h. im Verhältnisse der Bundesstaaten zu einander, nicht aber in ihren Vorbedingungen und Wirkungen zu einzelnen Staaten selbst zu regeln, welch letzieres erst dann erfolgen könne, wenn es gelänge, eine Gleichfoͤrmigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über Staatsangehörigkeit, und Freizuüͤgigkeit in ganz Deutschland herbeizuführen. Der Ausschuß ist in Folge eines bezüglichen Antrages von Bayern mit der Be⸗ rathung dieser Punkte, hinsichtlich welcher an und für sich und wegen ihres eigenen Zusammenhanges mit der Gewerbegesetzgebung
eine Vereinbarung voraussichtlich den erheblichsten Schwierigkeiten V
unterliegen wird, noch beschäftigt, und. wird das Resultat seiner Verhandlungen hoher Bundesversammlung ehestens vorlegen, hält es aber für um so wünschenswerther, daß wenigstens der vor⸗ liegende Gegenstand sofort für saͤmmtliche Bundesstaaten nach über⸗ einstimmenden Grundsätzen geordnet werde, und stellt demzufolge in seiner Mehrheit den Antrag: 8
Die höchsten und hohen Regierungen wollen Commissaire an den Sitz der Bundesversammlung zu dem Zwecke absenden, um die Bestimmungen des Gothaer Vertrages vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Heimathlosen und die denselben erläuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den Schlußprotokollen der Konferenzen vom 15. Juli 1851, 25. Juli 1854 und 29. Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berück⸗ sichtigung der von der Kaiserlich österreichischen Regierung in der
28. Bundestagssitzung vom 15. November v. J. vorgeschlagenen
Modalitäten und der etwa von anderer Seite zu stellenden An⸗ träge, in ein geordnetes Ganze zusammenzufassen und das Ergeb⸗ niß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfassung vorzu⸗ tragen.
Ein Ausschußmitglied erachtet den vorgeschlagenen Weg nicht
für angemessen und will vielmehr denjenigen Regierungen, welche
dem Gothaer Vertrag beitreten wollen, überlassen, solches auf dem durch diesen vorgesehenen Weg zu thun.
Es erfolgte auch ein Ausschußvortrag über eine die Ver⸗ fassungs⸗Angelegenheit des Herzogthums Anhalt-Dessau⸗Köthen be⸗
esg treffende Eingabe der Stadtverordneten der Stadt Köthen, worüber
demnächst Beschluß gefaßt werden soll.
Aus verschiedenen Erklärungen und Mittheilungen einzelner
Bundesglieder ist hervorzuheben, daß die Großherzoglich badische Regierung und die Königlich dänische Herzoglich holsteinische Re⸗ gierung die Anzeige erstatteten, wie die in der Bundesversammlung zur Sprache gebrachten streitigen Heimathsverhältnisse einer Bitt⸗ stellerin durch die kompromissarische Entscheidung der Königlich sächsischen Regierung zu Lasten der letztgenannten der beiden hohen Regierungen festgestellt worden seien. (F. P. Z.)
Bayern. Nürnberg, 29. Juni. reichs Sachsen, welche früher schon dem Germanischen Museum einen Beitrag von 1000 Thalern gewährten, haben beschlossen, demselben einen jährlichen Zuschuß von 200 Thalern zu geben. Desgleichen hat die freie Stadt Bremen einen Jahresbeitrag von 50 Fl. be⸗ willigt. 8 Oesterreich. Wien, 29. Juni. Der General der Ka⸗ vallerie Fürst Franz Liechtenstein übernimmt nach der „Wiener Z.“, die Leitung der Kavallerie-General⸗Inspection mit dem Sitze in Wien; Feldzeugmeister Johann Graf Coronini Cronberg wird kommandirender General in Ungarn; der Feldmarschall⸗Lieute⸗ nant Anton Edler von Ruckstuhl Festungs⸗Kommandant in Komorn, und der Generalmajor Franz Jungbauer Festungs⸗Kommandant in Peterwardein.
Das Pesther Stadthauptmann⸗Amt hat aus Anlaß der Vorgänge, daß auf die militairischen Streifpatrouillen auch
lasse.
Ansässigmachung und
Die Stände des König⸗
abgefeuert wurden, die Verfügung getroffen, daß dieselben im Falle eines Angriffs, wenn die Vertheidigung mit dem Bajonnet nicht ausreichen oder wenn derjenige, der die Militair⸗Streifpatrouille thätlich angegriffen, die Flucht ergreifen sollte, auch von ihren Feuergewehren Gebrauch zu machen haben.
Die militärische Eintreibung der Steuern wird in Ungarn fortgesetzt.
Fiume, 28. Juni. Das Munizipium beschloß den Erlaß der Agramer Statthalterei, womit letztere die Zusendung der Mu⸗ nizipalprotokolle verlangt, als inconstitutionell ad acta zu legen. Dem Polizeikommissariate wurde die Loge im städtischen Theater entzogen.
Agram, 28. Juni. In der heutigen Sitzung des Landtags theilt der Banus mit, daß Se. Majestät der Kaiser aus Anlaß des jüngst gefaßten Landtagsbeschlusses, eine Adresse an ihre Maäajestät die Kaiserin abzusenden, dem Landtage für diesen Beweis der Loya⸗ lität im telegraphischem Wege Allerhöchstseinen Dank aussprechen
(Stürmisches Ziviorufen.)
Bei Fortsetzung der Debatte über die Anschlußfrage stellt Kristianovicz einen besonderen Antrag: Ungarn möge erklären, ob es bereit sei, mit dem selbstständigen unabhängigen Königreiche Kroatien ꝛc. in einen Föderativ⸗Verband zu treten, auch dessen vir⸗ tuale Territorialrechte anzuerkennen und die Gleichberechtigung aller in Ungarn lebender Völker auszusprechen. Hierüber wäre ein Ge⸗ setz zu entwerfen, und vom Könige zu bestätigen. Dieser soll so— dann gebeten werden, das Nöthige behufs weiterer Verhandlungen zu bestimmen.
Hermannstadt, 21. Juni. Seit dem 1. Mai haben wir einen faktischen Gerichtsstellstand, der Alles zur Verzweiflung bringt. Das Vertrauen zur organisatorischen Befähigung der Nations⸗ Universitaͤt ist eben noch nicht groß und leider hat die ungarische Partei, unterstützt von dem lauen Vorgehen der Regierung, selbst unter uns Sachsen schon Boden gewonnen. (O. Z.)
Belgien. Brüssel, 28. Juni. Der König und der Graf von Flandern sind gestern in Begleitung der Herzogin von Bra⸗ bant, welche ihren erlauchten Verwandten nach Ostende vorausge⸗ eilt waren, nachdem sie den Kronprinzen und die Kronprinzessin von Preußen auf der Durchreise in Antwerpen begrüßt hatten,
hier wieder eingetroffen. Z
Großbritannien und Irland. London, 28. Juni. Die Königin hielt gestern Nachmittag im Palaste von St. James ein Drawing Room. Unter den Anwesenoen befanben sich vrr Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin von Preußen, der Prinz Ludwig von Hessen, der Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar, der Prinz Fried⸗ rich von Holstein und der Maharadschah Dhulip Singh. Die Gebrüder Hermann und Robert Schlagintweit hatten die Ehre, der Königin durch den bayerischen Gesandten vorgestellt zu werden. Der preußische Gesandte nebst Gemahlin dinirten gestern Abend bei Ihrer Majestät. 3
Der angekündigte Besuch Cobden's bei seinen Wählern in Rochdale hat vorgestern stattgefunden. Rochdale, dessen Flanell⸗ Fabrication durch den Handelsvertrag mit Frankreich einen groß⸗ artigen Aufschwung erwarten darf, empfing den Schöpfer dieses Vertrages mit großem Enthusiasmus. Der Mayor der Stadt übernahm den Vorsitz bei einem Meeting, dem mehrere Tausende beiwohnten, und zu dem sich auch die Freunde des Gefeierten: Bright, Bazley und Sir Charles Douglas vom Unterhause, ein⸗ gefunden hatten. Cobden versuchte in seiner langen Rede das Un⸗ recht nachzuweisen, das man dem Kaiser der Franzosen angethan, indem man ihm den wahnsinnigen Gedanken in die Schuhe schob, England zu befehden, waͤhrend er darauf bedacht war, jeder Fehde durch Förderung des gegenseitigen Handelsverkehrs vorzubeugen. Auch das stellte er entschieden in Abrede, daß Frankreich seine Flotte ungebührlich vergrößere. Er selbst habe sich davon über⸗ zeugt, daß dem nicht so sei (er hat nämlich die Ausgaben des französischen Marine⸗Departements mit denen fruüͤherer Jahre verglichen und Alles gefunden, wie es sein soll). Frankreich habe sich seit lange durch ein stillschweigendes Uebereinkommen ver⸗ pflichtet gehabt, seine Flotte auf der halben Höhe der englischen zu halten, und er (Cobden) habe sich in Paris überzeugt, daß Napoleon diesem Uebereinkommen treu geblieben sei. England sei der große Störenfried, England habe seine Freiwilligen⸗Corps organisirt und eine tolle Vermehrung seiner Flotte vorgenommen, England sei somit der herausfordernde Theil, und werde finanziell zu Grunde
gehen müssen, wenn nicht — durch eine weitgreifende Reformbill ein Parlament geschaffen werde, das die Interessen des Landes besser als das bisherige zu wahren verstebe Herr Cobden machte im Verlaufe seiner Rede dem Kaiser Napoleon große Komplimente, sprach mit großem Aerger von den englischen Freiwilligen und er⸗ bot sich nebenbei, 100 Mill. L. zu verlieren, wofern Frankreich den V unheilvollen Gedanken fassen sollte, seine Flotte auf die Höhe der
englischen zu bringen. — Nach ihm sprach Herr Bright uͤber das⸗ V selbe Thema in derselben Weise, worauf das Meeting in Resolu⸗