G 4. Der er und die bis⸗ herigen Zahlmeister erster Klasse von Klinkowström und From⸗ nann find zu Geheimen revidirenden Kalkulato ernannt Pordes
reußische Bank. 1“ Die 3 8roz. Staatsschuldscheine Litt. A. Nr. 49,611 über 1000 Thlr. und Litt. G. Nr. 43,894 über 50 Thlr. sind in Dus⸗ seldorf gestohlen worden. Wer den jetzigen Besitzer dieser Papiere nachweist und dadurch zur Entdeckung des Diebes beiträgt, erhält eine Belohnung von Einhundert Thaler.
Berlin, den 5. Juli 1861.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Abgereist: Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Praͤsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths von Uechtritz nach Nieder⸗Heidersdorf, Kreis Lauban.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Abtheilung für das Etats⸗ und Kassenwesen im Finanz⸗Ministe⸗ rium, Horn, nach Wildbad.
Berlin, 5. Juli. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnaͤdigst geruht: dem Koͤniglich hannoverschen Konsul Willert zu Königsberg in Preußen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphen⸗
Ordens vierter Klasse zu ertheilen.
A
Nichtamtliches⸗
TPerizu, 4. Juli. Se. Majestät der König nahmen gestern nach beendetem Minister⸗Conseil die Vor⸗ träge des Ministers des Auswärtigen, des Ministers für land⸗ wirthschaftliche Angelegenheiten und des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen, besichtigten späterhin die im Königlichen Schlosse ausgeführten baulichen Veränderungen und kehrten Abends nach Schloß Babelsberg zurück.
Heute empfingen Se. Majestät auf Babelsberg den Kriegs⸗ und Marine⸗Minister, so wie den General⸗Major General⸗Ad⸗ jutanten von Alvensleben und den Major von Vegesack vom Kriegs⸗Ministerium, deren Vorträge Allerhoöͤchstdieselben entgegen⸗ nahmen.
— 5. Juli. Se. Majestät der König kamen heute um 11 Uhr in Berlin an, nahmen die Meldung des Inspecteurs der Zten Artillerie⸗Inspection, General⸗Majors Hindersin, ferner des Chefs der Abtheilung für das Invalidenwesen, Obersten Köhlau und anderer Offiziere in Gegenwart des stellvertretenden Kommandanten von Berlin, General⸗Majors Walther von Corneck entgegen. Darauf empfingen Allerhöchstdieselben den Geheimen Regierungsrath von Winter, den Prediger Remy aus Neapel und präsidirten sodann einem Minister⸗Conseil.
Köln, 4. Juli. Gestern Abend wurde zu Ehren des kom⸗ mandirenden Generals von Bonin von sämmtlichen Militair⸗Musik⸗ Corps der Garnison ein großer Zapfenstreich ausgeführt. Der General ist zum Zweck von Truppen⸗Inspicirungen hier anwesend.
Für das im nächsten Monate hier zu begehende Künstlerfest hat die Stadt eine Summe von 3000 Thlrn. zur Verfügung ge⸗ stellt. Um das Fest glänzend zu gestalten, haben die Mitglieder des Fest⸗Comités freiwillige Beiträge unterzeichnen lassen, deren Ergebniß sich auf mehr als 3000 Thlr. beläuft.
Die Eindeckung des Langschiffes des Domes ist schon seit einigen Tagen auf beiden Seiten desselben vollständig bewirkt.
Breslau, 3. Juli. Festlich bekränzt und mit dem preußi⸗ schen Banner geschmückt traf heute Nachmittag die Bronce⸗Statue Königs Friedrich Wilhelm III. hier ein. Der Train bewegte sich nach dem alten Fischmarkt hinter dem Rathhause, wo die Aufstel⸗ lung des Standbildes erfolgen soll.
Hannover, 3. Juli. Bei den Garde⸗Jägern ist neuerdings die französische Zuavenmütze eingeführt. Daß da⸗ durch schon jetzt allgemein das eben erst angeschaffte österreichische Käppi wieder sollte verdrängt werden, ist vorläufig nicht anzuneh⸗ men. — Das ganze Leinethal ist von dem Wasser der letzten Woche so sehr überschwemmt, daß beispielsweise wegen Wassersnoth auf dem hiesigen Schützenplatze das residenzstädtische Freischießen um einige Wochen hat hinausgeschoben werden müssen. Auf dem Harz ist die Eisenbahn⸗ und Postverbindung den eingelaufenen Berichten zufolge unterbrochen und die Noth der in ihren Erntehoffnungen schwer Betroffenen fordert bereits öffentlich zur Hülfleistung auf. F Der Zuzug aus Amerika Heimkehrender, namentlich von hessi⸗ schen Landeskindern, war nach den neuesten Wahrnehmungen auf
sich seine Erklärung vor.
bder Hannover⸗Harburger Bahnstrecke ungewöhnlich groß.
hält eine obrigkeitliche Bekanntmachung, das Verbot der Aufnahme und Ausrüstung von Kaperschiffen betreffend.
Sachsen. Dresden, 4. Juli. Die Zweite Kammer ge⸗ nehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über Aus⸗ praͤgung von Fünfpfennigstücken (halben Neugroschen) in Kupfer, und nahm nach der Berathung eines Antrags auf Errichtung Liner Landesbank die Deputationsvorschläge einstimmig an, welche die Aufhebung bez. Verminderung der Zinsbeschränkungen beantragten und die Regierung um Erörterung der Mängel des im Lande be⸗ stehenden Bankwesens ersuchten.
Bei dieser Gelegenheit bemerkte der Abgeordnete Dr. Heyner: Er habe eine Landesbank, nicht eine Regierungsbank, geleitet von der Regierung und kontrolirt durch eine ständische Deputation, im Sinne. Für sein Projekt spreche die Unzugänglichkeit der jetzigen Banken, die Zunahme des saͤchsischen Verkehrs, wozu das Bank⸗ Kapital in keinem Verhältniß stehe. Man sehe in Preußen die Wohlthätigkeit der preußischen Bank. Welche Kapitalien schlum⸗ mern in unsern Staats⸗, in Depositen⸗, Zollvereins⸗ und Lotterie⸗ kassen! Bei letzterer hätte er noch weiter gegangen zu sehen ge⸗ wünscht. Moͤchten doch, wolle man sich eine „Regierungsbank“ nicht aufoktroyiren lassen, geeignete Männer mit der Regierung zu einer Landesbank mit Notenausgabe zusammentreten. Das werde namentlich den beklagenswerthen Hypothekenverhältnissen aufhelfen. In Preußen gebe es 68 Filialen, zum Theil in kleinen Städten, während bei uns nicht einmal Dresden eine habe.
Weimar, 4. Juli. Der Großherzogliche Hof wurde gestern durch einen Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich
der Niederlande erfreut.
Gotha, 3. Juli. Der Ausschuß für das am 8. Juli be⸗ ginnende deutsche Schützenfest beabsichtigt für die Dauer des letz⸗ teren eine Zeitung unter dem Titel „Schützenfest⸗Zeitung“ heraus⸗ zugeben, und hat bereits gestern die erste Nummer derselben er⸗ scheinen lassen, in welcher ein kurzer historischer Ruͤckblick auf die Entstehung des Festes nebst dem Festprogramme und einem Fest gruße enthalten ist. Die „Schützenfest⸗Zeitung“ wird vorläufig in 10 Nummern erscheinen. — Die Summe der bisher für das Schuͤtzenfest eingegangenen Geschenke hat die Ziffer 248 erreicht.
Frankfurt a. M., 4. Juli. In der heutigen Bundestags⸗ sitzung beantragte Baden, daß die Bundesbeschlüsse aus den Jah⸗ ren 1852 und 1860 die Wiederherstellung der kurhessischen Ver⸗ fassung vom Jahre 1831 nicht hindern sollen. Kurhessen behielt
Das Amtsblatt verkündigt heute die mit dem Herzogthum Nassau wegen Sistirung von Zeugen in Strafsachen abgeschlossene Uebereinkunft, deren Dauer auf fuͤnf Jahre, vom 1. Juli dieses Jahres an gerechnet, festgesetzt ist. Erfolgt sechs Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums keine Aufkuͤndigung, so gilt die Ueber⸗ einkunft ihrem ganzen Inhalt nach auf einen ferneren Zeitraum von fünf Jahren 1 8 I 8 4 v“ I
14 8 E1X“ hö“ Baden. Karlsruhe, 3. Juli.
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K Den Berichten des land⸗ ständischen Ausschusses uüͤber die Prüfung der Rechnungen der Amortisationskasse fuͤr 1860 entnehmen wir folgende Angaben: 1) Größe der eigentlichen Staatsschuld (also ausschließlich der Eisenbahn⸗Anlehen). Nach der Hauptbilanz hat im Jahre 1860 eine Schuldenverminderung von 605,137 Fl. 2 Kr. stattgefunden so daß der Passivstand auf den letzten Dezember 1860 — mit Ausschluß des unverzinslichen Guthabens vom Domanialgrundstock mit 12 Millionen Gulden — 18,662,198 Fl. 10 Kr. beträgt. Hierunter sind an Cautions⸗ und Militair⸗Einstands⸗Kapitalien und an gesetzlich hinterlegten Geldern über 2 ½ Millionen, an aus⸗ gegebenem Papiergeld 3 Millionen, Guthaben des Domanial⸗ Grundstocks über 6 Millionen begriffen, so daß Baden nur noch mit beiläufig 7 Millionen Gulden Schulden fremden Gläubigern gegenübersteht, einem Betrag, welcher noch nicht einmal die Hälfte der Staatseinnahme eines Jahres erreicht. 8
2) Umwandlung eines 4 2 prozentigen Anlehens in ein 4 pro⸗ zentiges. „Das nach dem Gesetze vom 6. Februar 1851 aufge⸗ nommene 4½ rozentige Anlehen von 5 Millionen Gulden, an welchem beim Schlusse des Jahres 1859 noch 3,647,100 Fl. zu tilgen waren, ist nach einer Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministe⸗ riums vom 9. Juli 1860 und 1. Februar 1861 zur Heimzahlung gekuͤndigt worden. Den Inhabern der gekündigten Obligationen wurde der Umtausch gegen Aprozentige Obligationen der Eisenbahn⸗ Schuldentilgungs⸗Kasse und eine Vergütung von 1 pCt. zugestan⸗ den. Von diesem Zugeständniß ist auch in sehr bedeutendem Um— fange — mit nahezu 3 Millionen — Gebrauch gemacht worden. Es kommen auf 1. Februar 1861 nur 834,100 Fl. zur Heim⸗ zahlung.“ 8
3) Beföoͤrdernng der Zehntabloͤsung. „Die nach dem Zehnt⸗ Ablösungsgesetz vom 15. Rovember 1833 auf die Staatskasse uͤber⸗ nommene Unterstützung zur Beförderung der Zehntablösung hat ihren Abschluß noch nicht erreicht. Sie beläuft sich bis zum Schluß des Jahres 1860 auf die Summe von 12,870,445 Fl. 21 Kr.
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uli. Das heute ausgegebene Gesetzblatt ent⸗ b
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung
Pforzheim, 3. Juli. Heute Vormittags hat die festliche
b Eröffnung der Eisenbahnstrecke Karlsruhe⸗Pforzheim stattgefunden.
Bald nach 11 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Großherzog mit dem Festzuge bier ein und betheiligte sich später an dem Fest⸗ mahle, nach dessen Beendigung er die Volksspiele, welche auf dem Festplatze aufgeführt wurden, mit seiner Gegenwart beehrte.
Oesterreich. Wien, 4. Juli. Die heutige „Wiener Zei⸗ tung“ erklärt: „Gegenüber den Nachrichten verschiedener Blätter, welche wiederholt und mit Angabe bestimmter Namen behaupten, es hätten sich Vertreter auswärtiger Mächte dahier und sogar hochgestellte auswärtige Persönlichkeiten brieflich fuüͤr die Nicht⸗ annahme der ungarischen Landtags⸗Adresse ausgesprochen, müssen wir ausdrücklich erklären, daß der kaiserlichen Regierung keinerlei Aeußerungen in obiger Richtung zugegangen sind, und daß die⸗ selbe, so sehr sie die Ansichten befreundeter Mächte zu würdigen weiß, doch in inneren Angelegenheiten ihre Entschließungen nur nach eigener freier Erwägung faßt.“
Die „D. Ztg.“ theilt heute zwei Depeschen des Grafen Rech⸗ berg mit, welche den Standpunkt der österreichischen Regierung in der kurhessischen Angelegenheit darlegen und wahrscheinlich der be⸗ vorstehenden Beantwortung des Ministers des Auswärtigen auf die Interpellation Rechbauers zur Grundlage dienen sollen. Die erste derselben ist vom 10. März 1861 datirt und an den öster⸗ reichischen Gesandten in Berlin, Grafen Karolyi, gerichtet. Die zweite Depesche trägt das Datum des 31. März d. J.
Agram, 3. Juli. In der gestrigen Landtagssitzung wurde nach Verlesung des letzten Sitzungsprotokolls vom Deputirten Ba⸗ logh die Motion gemacht, jede weitere Verhandlung über die Unionsfrage mit Ungarn abzubrechen, nachdem die Adresse des un⸗ garischen Landtages, zufolge telegraphischer Mittheilungen, Aller⸗ höchsten Ortes aus dem Grunde zurückgewiesen wurde, weil in derselben Se. Majestät als rechtmäßiger König von Ungarn nicht anerkannt worden, eine weitere Debatte über die Union daher bei dem Umstande, als das dreieinige Königreich jene Nichtanerkennung durchaus nicht theilt, zwecklos erscheine. Hierauf erwiderte Grenz⸗ Deputirter Advokat Berlic, die Debatten könnten dennoch für den Fall fortgeführt werden, als eine Ausgleichung seitens des unga⸗ rischen Landtags bezüglich der Adresse noch stattfinden könnte, welche Ansicht auch vom Landtage angenommen und die Unionsdiskussion sohin fortgesetzt wurde, der Agramer Stadtdeputirte Zuviõ, wieder⸗ holte im Eingange seiner Rede, die Zwecklosigkeit der weiteren Verhandlung über die Union betonend, daß eine Einigung beider Länder bei dem in der Allerhöchst zurückgewiesenen Adresse ange⸗ nommenen Standpunkte Ungarns gar nicht denkbar sei. In der heutigen Sitzung wurde die Debatte über das staatsrechtliche Ver⸗ hältniß zu Ungarn fortgesetzt. Ritter Ambros v. Vranycany hat für die füdslawische Akademie 10,000 Fl. gespendet.
und Irland. London, 3. Juli. zeigte Marquis von Nor⸗ manby an, daß er am nächsten Montag die Vorlegung von Auszügen aus den Depeschen des in den Jahren 1855, 1856 und 1857 in Mittel⸗ Italien beglaubigten englischen Gesandten beantragen werde. Der An⸗ laß zu diesem Antrage seien die neulich von dem Schatzkanzler gegen den Herzog von Modena erhobenen Beschuldigungen. Er sei im Stande, jede einzelne dieser Beschuldigungen zu widerlegen, und werde dies thun, wenn er seinen Antrag stelle. Er selbst sei Vertreter Ihrer Majestät in Mo⸗ dena in der Zeit gewesen, auf welche sich diese Anklagen bezögen. Lord Brougham hofft, der edle Marquis werde einsehen, daß es weit passen⸗ der sein würde, wenn die Vertheidigung des Herzogs in dem Hause des Parlaments stattfände, in welchem die Anklagen erhoben worden seien. Wenn der Antragsteller auf seinem Antrage beharre, so werde der Herzog an einem Orte vertheidigt werden, wo er nicht an⸗ geklagt worden sei, und der Schatzkanzler an einem Orte angeklagt werden, wo er sich nicht vertheidigen könne. Der Marquis von Nor⸗ manby entgegnet: wenn überhaupt von einer Ungehörigkeit die Rede sein könne, so falle sie dem Schatzkanzler zur Last, der auf Grund unglaub⸗ würdiger Zeugnisse eine leichtfertige Anklage gegen einen entthronten Für⸗ sten erhoben habe. Der Angriff sei ganz unnöthig gewesen, da er gar nichts mit dem Gegenstande der Debatte zu thun gehabt habe, und da er von dem Schatzkanzler ausgegangen sei, so werde die Welt glauben, daß die Regierung ihn sanctionire. Er werde den Rath seines edlen Freundes nicht annehmen, sondern einen abwesenden und wehrlosen Mann, der von einem seiner Nachbarn mit Waffengewalt aus seinem Lande vertrieben wor⸗ den sei, vertheidigen. Lord Brougham spricht einige Worte, die aber unter lauten Ordnungsrufen ungehört verhallen. Earl Granville erklärt die Ordnungsrufe für durchaus gerechtfertigt, da der Marquis von Nor⸗ manby die Ankündigung eines Antrages als Gelegenheit zu Detail⸗Aus⸗ lassungen benutzt und angezeigt habe, er wolle mit Ueberlegung nach einer Woche die vollkommen unstatthafte Handlung begehen, eine Rede über eine an einer anderen Stelle gehaltene Rede zu halten. Der Marquis von Normanby, der mit lauten und lang anhaltenden Ordnungsrufen empfangen wird, sagt: er habe die Anzeige gemacht, um die Kollegen des Schatzkanzlers davon in Kenntniß zu setzen, daß er die Vorlegung der die Anklage betreffenden Papiere zu beantragen beabsichtige.
In der Unterhaus Sitzung lenkte Pope Hennessy die Auf⸗ merksamkeit des Hauses auf die Ereignisse in Polen und stellt den An⸗
Großbritannien
reichs rechnen könnten.
wög. daß die Königin in einer Adresse ersucht werde, die Vorlegung ge⸗ wisser auf Polen bezüglicher Schriftstücke aus den Jahren 1831 und 1832 anzuordnen. (Während seiner Rede beantragt ein Abgeordneter die Aus⸗ zählung des Hauses. Gleich darauf aber treten aus der Bibliothek und dem Rauchzimmer so viele Mitglieder ein, daß die Zählung die Zahl 40 ergiebt, der Vortrag mithin seinen Fortgang hat.) Der Redner giebt eine kurze Uebersicht der Geschichte Polens von 1814 unter besonderer Bezugnahme auf die Verträge von 1814 und 1815 und kontrastirt die Politik Lord Castlereag's mit der von ihm nicht gebilligten Politik Aber⸗ deen’s, Clarendon’'s und Palmerston’'s. Die letzteren drei sind ihm zu russenfreundlich oder doch zu nachgiebig gegen Rußland gewesen. Er erinnert an das Wort des ersten Napoleon, daß, wenn NRußland Polen vernichte, England Indien verlieren werde, und bedauert, daß Eng⸗ land nicht die sich während des Krimkrieges darbietende günstige Gelegenheit benutzt habe, um etwas für Polen zu thun. Oamals sei nämlich Oesterreich dem Vernehmen nach ernstlich geneigt gewesen, zu einer Wiederherstellung Polens die Hand zu bieten. Dadurch, daß die vertragsmäßigen Bestimmungen hinsichtlich der Freiheit des polnischen Handels russischerseits nicht eingehalten worden seien, habe der englische Handel bedeutende Cinbußen erlitten. Mr. Milnes unterstützt den An⸗ trag. Lord J. Russell bemerkt, es habe für ihn nichts Ueberraschen⸗ des, daß der Gegenstand angeregt worden sei. Polen sei ein Land, welches durch alle Wechselfälle des Schicksalls hindurch seinen nationalen Geist bewahrt habe und deshalb die Achtung eines veer beanspruchen dürfe. Trotzdem scheine es unmöglich, oder doch beinahe unmöglich, daß es im Stande sein sollte, seine getrennten Provinzen unter einer ein⸗ zigen nationalen Regierung zu vereinigen. Selbst der erste Na⸗ poleon habe die Gründung einer dauernden unabhängigen pol⸗ nischen Regierung für ein hoffnungsloses Unternehmen gehalten. Er glaube nicht, daß die Vorlegung der verlangten Depeschen irgend eine nachtheilige Wirkung haben könne. Das Haus werde aus denselben er⸗ sehen, daß Lord Palmerston damals behauptet habe, die Bestimmungen des wiener Vertrages in Bezug auf Polen müßten in ihrem wahren Geiste ausgeführt werden; dazu aber sei nöthig, daß Polen eine beson⸗ dere Werso uhs erhalte. Rußland jedoch habe damals das Recht des Eroberers für sich in Anspruch genommen und sich für befugt gehalten, alle vertragsmäßigen Privilegien Polens aufzuheben. Der Antragsteller behaupte, England habe es, als sich die Gelegenheit geboten, abgelehnt, zur Wiederherstellung Polens beizutragen, und sei deshalb ein Mitschul⸗ diger an dem Unglücke jenes Landes. Diese Anklage halte er nicht für gerechtfertigt. Wenn England zur Zeit des Krimkrieges die Wiederher⸗ stellung des ganzen Polens beantragt hätte, so würden sich wahrschein⸗ lich Oesterreich und Preußen mit Rußland verbunden haben, um die Ausführung eines solchen Planes zu verhindern. Es würde der Würde Englands schlecht ziemen, wenn es Rußland Nathschläge ertheilte, die doch zu nichts führen würden. Werde aber wohl Je⸗ mand von England verlangen, daß es weiter gehen, daß es mit Rußland brechen und Krieg mit ihm anfangen solle, um Polen wieder herzustellen? Was auch immer die Sympathieen der englischen Regierung für Polen sein möchten, er glaube, die wahren Interessen Polens wiesen auf Ruhe hin und auf Petitionen, die eine liberalere Regierungsform begehrten und Institutionen, denen ähnlich, welche ihm in Wien gewährt worden seien, nicht aber auf eine Insurrection gegen Rußland. Die Polen würden sich seines Erachtens gänzlich in ihren Erwartungen getäuscht sehen, wenn sie wähnten, irgend eine europäische Macht wuüͤrde ihnen bei einem solchen Unternehmen Beistand leisten. Blicke man jedoch in die ferne Zukunft, so könne man sich dem Gedanken nicht verschließen, daß einem Volke, welches die heilige Flamme des nationalen Daseins so lange lebendig gehalten habe, noch eine Zeit vorbehalten sei, wo es wieder zu seiner alten Herrlichkeit erwachen und wieder seinen Platz unter den Nationen Europas einnehmen werde. Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland gebe der Hoffnung Raum, daß man auch dort später den Weg der Repräsentativ⸗Regierung betreten werde. Wenn das geschehen sei, so werde die Eifersucht der Russen gegen ein in Bezug auf die Freiheit seiner inneren Institutionen bevorzugtes Polen schwinden. Eine voreilige Einmischung Englands würde weder zu recht⸗ fertigen, noch weise sein. Sir H. Verney preist die von den Polen wäh⸗ rend der blutigen warschauer Ereignisse an den Tag gelegte bewunderungs⸗ würdige Tapferkeit und Mäßigung, und sagt, während nichts gefährlicher sein würde, als wenn sich die Polen zu dem Glauben berleiten ließen, Eng⸗ land würde sich um ihretwillen in einen Krieg stürzen, sollten sie doch ande⸗ rerseits nie vergessen, daß sie bei allen friedlichen Bemühungen zur Erlan⸗ gung ihrer Freiheiten auf die freudige Cooperation Englands und Frank⸗ Lord Palmerston ist sehr gern bereit, die ver⸗ langten von ihm herrührenden Depeschen vorzulegen. Er habe in denselben die Ansicht, welche damals die der englischen Regierung gewesen sei, ausge⸗ sprochen, daß in dem Verfahren Rußlands eine vollständige und entschie⸗ dene Verletzung der Bestimmungen des Wiener Vertrages liege. Ein Jeder, welcher hohe nationale Tugenden, Vaterlandsliebe, Standhaftig⸗ keit und Freiheitsliebe bewundere, müsse den polnischen Charakter hewun⸗ dern; ein Jeder, in dem das Rechtsgefühl nicht erstorben sei, müsse das Unglück beklagen, welches von der ersten Theilung an bis auf den beuti⸗ gen Tag über Polen gekommen sei. Der Antragsteller meine, die eng⸗ lische Regierung habe mehrere günstige Gelegenheiten unbenutzt vorüber⸗ gehen lassen, wo sie in Verein mit anderen Mächten die Unabhängigkeit Polens hätte wieder herstellen können. Nun seien aber die er⸗ wähnten Gelegenheiten der Art gewesen, daß man zur Erreichung des erwähnten Zweckes hätte Krieg führen müssen. Würde aber wohl irgend Jemand der Anwesenden der britischen Regierung zu⸗ muthen, daß sie sich, um Polen zu befreien, in einen europäischen Krieg einlasse, so sehr sie auch mit den Leiden Polens sympathisire und seine Unabhängigkeit wünsche? Wäͤhrend des Krimkrieges habe England seine Kräfte nicht zersplittern dürfen, und der Versuch, die Wiederherstellung Polens mit Hülfe Oesterreichs herbeizufuͤhren, würde seiner Meinung nach ein ziemlich hoffnungsloses Beginnen gewesen sein. Auch er hoffe noch