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Unser Finanzminister und Unser Marineminister sind mit der
Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 1. Juli 18616.
8 b. b &p b . 8 8 von Auerswald. von der Heydt. Graf von Schweriz
von Roo von Bernuth
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 6
N1g. 86
der
für die am 1. Mai k. Js. Industrie⸗ und Kunst⸗Ausstellung habe ich nach Uebereinkunft mit dem Herrn Minister für Handel ꝛc. den Geheimen Regierungs⸗ Rath Dr. Pinder zum Mitglied dieser Kommission ernannt und denselben ermächtigt, erforderlichenfalls Sachverständige hinzu⸗ zuziehen. Indem ich in Betreff der näheren Bestimmungen über die lon⸗ doner Ausstellung auf die gedachte Bekanntmachung vom 12. v. M. ver⸗ weise, bemerke ich, daß ich die Königlichen Kunstakademieen zu Berlin, Königsberg und Düsseldorf beauftragt habe, resp. unter Mitwir⸗ kung von Vertretern der freien Künstlerschaft aus der Zahl der Mitglieder der Künstler⸗Unterstützungs⸗Vereine zu Berlin und Düsseldorf, sich der Empfangnahme und vorläufigen Beurtheilung der für diesen Zweck aus dem preußischen Staat anzumeldenden und demnächst einzusendenden Kunstwerke zu unterziehen. Die Akademieen werden in dieser Hinsicht diejenigen Geschäfte übernehmen, welche für die Industrie⸗Erzeugnisse den Bezirks⸗Kommissionen obliegen. Auf die Wichtigkeit einer Betheiligung an der Londoner Aus⸗ stellung durch Einsendung solcher Werke, welche zum Wettstreit mit den besten Leistungen des Auslandes geeignet sind, braucht nicht erst hingewiesen zu werden. Die Kunstgegenstände, welche (ab⸗ gesehen von der Architektur) die 38ste, 39ste und 40ste Klasse der Industrie⸗ und Kunst⸗Ausstellung bilden werden, sind Gemälde und Zeichnungen, ferner Bildwerke nebst Stempel⸗ und Stein⸗ schneide-Arbeiten, endlich Kupferstiche und andere Kunstdrucke. Ueber dasjenige, was Seitens der Aussteller speziell zu beobachten ist, giebt die mehrerwähnte Bekanntmachung in Nr. 141 des Staats⸗Anzeigers nebst Druckanlage nähere Auskunft; weitere Mittheilungen über den Termin der Anmeldung und Ein⸗ lieferung, den Transport ꝛc., bleiben vorbehalten qVb-2Rli 186ü6.
“ Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
In Vertretung: Lehnert.
Der Rechtsanwalt und Notar Koeppelmann zu Duisburg ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wesel mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Rees, und der Rechtsanwalt und Notar Hueck zu Rees in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht
von Schleinitz. von Patow. Gr. von Pückler. von Bethmann⸗Hollweg.
Zur Vertretung der Interessen der Kunst in der nach Inhalt Bekanntmachung des Herru Ministers für Handel ꝛc. vom 12. v. Mts. (in Nr. 141 des Staats⸗Anzeigers) unter der Leitung Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen bestehenden Kommission in London zu eröffnende allgemeine
Nach einer Mittheilung des Herrn Finanz⸗Ministers haben die Gerichtsbehörden die in Folge dieser Anordnung zu erhebenden Kosten in einzelnen Fällen von den Regierungen erst nach erfolgter Ueberweisung der Verlassenschaften an dieselben eingefordert. Da hierdurch Erstattungen einer Königlichen Kasse an die andere her⸗ vorgerufen werden, welche, dem in der Instruction vom 1. Juni 1854 unter Nr. 15 ausgesprochenen Grundsatze zufolge, nach Mög⸗ lichkeit vermieden werden sollen, so findet sich der Justiz⸗Minister veranlaßt, die allgemeine Verfügung vom 14. April 1842 dahin zu erläutern, daß die Gerichtsbehörden für die Berichtigung der zu erhebenden Kosten nur in soweit Sorge zu tragen haben, als solche aus den dazu geeigneten, und den Regierungen noch nicht uͤberwiesenen Objekten des Nachlasses herbeigefuͤhrt werden kann.
Sofern hiernach bei dem Mangel an liquider Masse vor der Ueberweisung der Vexlassenschaft an die Regierung, die Abfüh⸗ rung der Kosten und baaren Auslagen an die Salarienkasse nicht stattfinden kann, ist zwar darauf zu halten, daß dieselben dessen⸗ ungeachtet in den Akten liquidirt werden. Die Einforderung aus dem später zur Regierungs⸗Hauptkasse etwa eingehenden Erlöse des Nachlasses muß aber in solchen Fällen auf die Gebuühren be⸗ schränkt werden, welche erst nach dem Eingange an die Empfänger berichtigt werden können. Von dem Betrage der unberichtigt blei⸗ ben den Kosten hingegen ist der betreffenden Regierung lediglich zu dem Zwecke Mittheilung zu machen, damit diese darauf bei einer etwanigen späteren Ausantwortung des Nachlasses Rücksicht zu nehmen im Stande ist. Die bereits zur Soll-Einnabme gestellten Gerichtskosten und baaren Auslagen, auf deren Zahlung den Regierungen gegenüͤber hiernach verzichtet werden muß, sind auf Grund der an die letzteren gerichteten Mittheilungen zur Niederschlagung zu bringen.
Die Gerichtsbehoͤrden werden angewiesen, hiernach in den ge⸗ eigneten Fällen zu verfahren.
Berlin, den 15. Juli 1861.
Der Justiz-⸗Minister
sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Departement des Appellationsgerichtshofes
Angekommen: Se. Excellenz der Präsident des Großher⸗ zoglich hessischen Staats⸗Ministeriums, Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr, Freiherr von Dalwigk, von Darmstadt.
Personal-Veränderungen.
1. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 11. Keiser, Oberst und Inspekt. der 5. Festungs⸗Insp., zum Inspekt. der 3. Pion. Insp., Schubarth, Oberst⸗Lieut., und Platz⸗Ingen. von Coblenz und Ehrenbreitstein, zum Inspekt. der 5. Festungs⸗Insp. ernannt. Stellin, Hauptm. 1. Kl. von der 3. Ing. Insp., unter Versetzung zum Stabe des Ing. Corps und unter gleichzeitiger Ernennung zum Platz⸗Ing von Koblenz und Ehrenbreitstein, zum überzahl. Major, Sander, Hauptm. 2. Kl. von der 1., Himpe, Hauptm. 2. Kl. von der 2., b. Struensee, Bachfeld, Sontag, Hauptl. 2. Kl. von der 3. Ing. Insp., zu Hauptl. 1. Kl., Richter I., Pr. Lt. von der 2. Ing Insp., zum Hauptm. 2. Kl., Tetzlaff, Sec. Lt. von ders. Insp., zum Pr. Lt. befördert. From, Hauptm. von der 3. Ing. Insp., behufs Verwendung im Fortifications⸗ dienst, von dem Kommando der 2. Reserve⸗Pion. Compagnie entbunden.
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in Duisburg mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt
Allgemeine Verfügung vom 15. Juli 1861, —
betreffend die Berichtigung der Gerichtskosten für die Verwaltung erbloser Verlassenschaften.
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Deerr allgemeinen Verfügung vom 14. April 1842 gemäß solle die Kosten, welche für die Verwaltung herrenloser Verlassenschaften bis zum Tage des Erkenntnisses, wodurch der Nachlaß dem Fiskus
ders. Insp., beide als Adjut. zur 3. Ingenieur⸗Inspection kommandirt. v. Mach, Hauptm. von der 2. Ingen. Insp. und Comp. Commdr. im Schles. Pion. Bat. Nr. 6, Behufs Uebernahme der Baugeschäfte auf der dneseg enen zur 3. Ing. Insp. versetzt. v. Hirsch, Hauptm. don der 1. Commdr. im Schles. Pion. Bat. Nr. 6 ernannt.
v. Gaertner, Hauptm, von ders. Insp., unter Entbindung von dem Kommdo, als Adjut. dieser Insp. zum Commdr. der 2. Reserve⸗Pionier⸗ Comp. ernannt. Fahland, Hauptm., von der 3. Ingen. Insp. und Comp. Commdr. im Magdeb. Pion. Bat. Nr. 4, Keßler, Pr. Lt. von
Ing. Insp., unter Versetzung zur 2. Ing. Insp. zum Comp⸗ 1 661686 Den 22. Juli. 1111“
Jochens, Hauptm. à la suite der Schles. Art. Brig. Nr. 6 und
Comp. Chef bei der Feuerw. Abtheil., in die Schles. Art. Brig. Nr. 6, Stoeckel, Hptm. von der Schles. Artill. Brig. Nr. 6, unter Stellung à la suite dieser Brig., zur Feuerw. Abth. versetzt.
Wolff, Pr. Lieut.
ugesprochen wird, entstanden sind, aus den betreffenden Massen entknommen werden.
von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, zur Westph. Art. Brig. Nr. 7, Reichel, Pr. Lt. von der Westph. Art. Brig. Nr. 7, zur Schles. Artill.
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Paderborn, nach Lippstadt, in Lippstadt,
1. P. beauftragt.
Regts. Nr. 6, zum Zahlm. 2 Kl. bei dem 2. Landw.
à 17 Kanonen erfordert, mit
Brig. Nr. 6 versetzt. v. Ascheberg, Porr. Fähnr. von der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, zum außeretatsm. Setc. gt. befördert. “ 1b B. EET“ EE8EE1““ Den 22. Juli. G
2 Ob. Lt. von der Pomm. Art. Brig. Nr. 2, mit der Uni⸗ Art. Brig. 88 4, am Ende, Major von verselben Brig. mit der Uuiform der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, beiden mit 1 der Abschied bewilligt, Heppert, Sec. Lt. a. 8 Wesas 588 Handwerksstätte der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, der Charakter als Pr.
Lt. verkiehen.
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form
der Eö’“ .“ Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. des 2. Bats. 1. Por
Breton, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. des 2 85 Pomm. Regts. Nr. 14, Neinsdorff, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. 38 Bats. 8. Brandenb. Regts. Nr. 20, zu Pr. Lts. befördert.
Mnssn⸗ Militair⸗Beamte. .
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 5. Juli. Major a. D., Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspektor in Pachelbl, Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspektor nach Paderborn versetzt. Traube, kontroleführender Ka⸗ Saarlouis, mit Wahrnehmung der Functionen eines und der Garnison⸗Verwaltungsgeschäfte in Stargard täetrolefähender Ksferen Fa benes, 8 1r.
aarlouis, Wiecklow, Kaseruen⸗Inspektor in Koblenz, als kontrole⸗ danche cer Kasernen⸗Inspektor nach Köln versetzt. Born, interim. “ nen⸗Inspektor in Danzig, Klein, interim. Kasernen⸗Inspektor in aar⸗ louis, zu Kasernen⸗Inspektoren
eister⸗Aspi vom Füs. Bat. 1. Westpr. Gren. Donner, Zahlmeister Aspirant vom Füs d. Nrhr. nt beim 1. Bat. 4. Brandenb. Inf.
. 24, zur Brandenb. air Brig. Fan 3 “ re e⸗ überzähliger Intendantur⸗Secretair, früher Zahlm., mi ahrr ng bbeahcen Hehafte beim 1. Bat. 4. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 24
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beauftragt.
Bei
Indk. Negts. Nr. 2,
8 Bar. v. Lützow,
sernen⸗Inspektor in Lazareth⸗Inspektors Jordan,
Riedel, Sec. Lt. a. D. und Zahlm.
%% Güntber, Zahlm. 1. Kl. vom 1. Bat. 4. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 67, zum Füs. Bat., Mähnert, Zahlm. 1. Klasse bei letzterem, zum 1. Bat. 4. Magdeb Inf. Regts. Nr. 67 versetzt. 8
In der Marine. Offiziere ꝛec.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Den 27. Kuni. Scheuerlein, Major à la suite des Li efördert. 18 11““
I. 1
bee⸗Bataillons,
— Gn Dan i9, 26 Jul Die Schraubenkorvette 98 aek an heute dicß Ate Probefahrt. Dem ee. I. Befehle gemäß soll in Rucksicht auf den längeren Aufenthalt, fe. . chen die Herstellung resp. der Bau der Hellinge für die Korvet en — dem Bau der Kanonenbeoote Drache, Blitz, Basilisk und Meteor unverzüglich vorgegangen werden, und ist heute bereits der Anfang gemacht. (Danz. D.)
Juli. Ibre Majestaͤten der König und die
Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Fhe ncen 8 Marie heute
Hannover, 26. Königin haben sich in Be⸗ Kör Kronprinzen und der Prinzessinnen Friederike und Morgen nach Norderney begeben. (N. H. Z.)
sen. Dresden, 26. Juli. Die erste Kammer ge⸗ ehmde ülür die Gesetzentwuͤrfe wegen Errichtung einer Landes⸗ culturrentenbank und betreffs gütlicher und kostenfreier “ streitiger Eivilansprüche durch die Untergerichte und genehmigte den für die Milderung des Nothstandes 1854/1855 veranlaßten 9. 9) 8 Attsct e. weßg, Kammer wählte heute statt des Hofr 8 Albrecht in Leipzig, welcher die bez. Wahl abgelehat hatte, en Staatsminister v. Könneritz zum Mitgliede und, da ““ der die Stelle eines Stellvertreters vacant wurde, den schuͤtter zum Stellvertreter in den Staatsgerichtshof. — In 888 Kammern gelangte heute ein allerhöchstes Dekret 8 Vor rag, wodurch der zum 29. d. M. anberaumt gewesene Landtags⸗ schluß auf den 2. August hinausgeschoben wurde. (Dr. J.)
Frankfurt a. M., 26. Juli. In der geftrigen 88 näes. tags⸗Sitzung wurde, wie das „Fr. J.“ me 8 1che. Ausschußvorträge erstattet. Der Militair⸗Ausschuß erich ete 8* den Stand des Bundesheeres, wie er sich aus den Snde iehgeen von 1861 ergiebt, und über mehrere andere Militair⸗Angelegenhfi 2 Der Kassen-Ausschuß legte den Finanz⸗Ausweis der ö für das Jahr 1860 vor. Ein Gutachten des handelspolitischer
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Ausschusses betraf den Gesetzentwurf der Nürnberger Kommission bezüglich der Rechtsverfolgung in Civilsachen. Die Regierungen sollen um die Abgabe ihrer Erklärungen über die Annahme jenes Entwurfs ersucht werden. Die Abstimmung findet später statt. Die Reclamations⸗Kommssion berichtete über die Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde. Der Rechenschaftsbericht der⸗ selben wurde den Regierungen übermittelt. Auch kamen mehrere Beitrittserklärungen zu den neulichen Beschlüssen bezüglich ber deutschen Wechselordnung zur Anzeige. Die sodann vorgenommene Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für eine gemeinsame Heimatsgesetzgebung, welcher bekanntlich die vorbereitenden Schritte zur Umwandlung des Gothaer Heimatlosenvertrages von 1851 in einem Bundesbeschluß betrifft, ergab dessen Annahme durch die Mehrheit. Preußen, unter Bezugnahme auf sein Minoritäts⸗ votum, und mehrere andere Staaten stimmten dagegen. Die ab⸗ wesenden Gesandten von Sachsen, Baden und Hessen⸗Darmstadt een durch die von Bayern, der 12. Kurie und Kurhessen vertreten.
SOesterreich. Wien, 26. Juli]. igen Sitzung des Unterhauses fand die spezielle Debatte über das Lehensgesetz statt. Der Abgeordnete Brauner, der gegen den ersten Paragraphen eingetragen war, sprach genere. üͤber die Kompetenz, die Autonomie, die historischen Rechte und die Heiligkeit der Krone Böhmens. Er wurde vier Mal erinnert, zur Sache zu sprechen und wurde ihm endlich das Wort entzogen, wo⸗ gegen er „Angesichts der Völker Oesterreichs“ protestirte. (Beifall rechts, großer Tumult.) Nachdem der Präsident den Abgeordneten Brauner und Alle, die an der Scene Theil genommen, zur Ord⸗ nung gerufen, verließen die Czechen und Polen den Saal. Die Sitzung wurde jedoch fortgesetzt.
Agr am, 24. Juli. In der heutigen Lantagssitzung wurde die Distuffion über den Bebicht des Centralausschusses fortgesetzt und Folgendes beschlossen: Die provisorische Organifirung des königlichen Statthaltereirathes, als des auf Grund der Art. 14 und 15 vom Jahre 1790/91 der Nation verantwortlichen Hof⸗ Dikasteriums wird anerkannt, ebenso die der Banaltafel; jedoch wird die definitive Einrichtung der Landesbehörden im gesetzlichen Wege dem Landtage vorbehalten; ebenso wird die provisorische Organisirung des königl. HofDikasteriums als der verantwort⸗ lichen obersten Behörde der drei Königreiche anerkannt, gleichzeitig aber an Se. Majestät die allerunterthänigste Bitte beschlossen, das K. Hof⸗Dikasterium in eine K. Hofkanzlei des dreieinigen König⸗ reiches mit dem Wirkungskreise der ungarischen Hofkanzlei und mit Gleichstellung mit den K. K. Ministerien umwandeln zu wollen. Ebenso wurde eine Repräsentation an Se. Majestät, eine Reprä⸗ sentation wegen provisorischer Errichtung der Septemviraltafel in
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Agram beschlossen. 8 8,8
Schweiz. Bern, 23. Juli. Die Amnestiefrage fand heute im vacliceakenth ihre Lösung. Dr. A. Escher von Zürich motivirte als Berichterstatter der Kommissionsmehrheit die Abweisung des Amnestie⸗Begehrens, das hauptsächlich die schweizer Militairs 94 traf, welche, zuwider dem Bundesgesetze, im vorigen Jahre no 5 unter dem König von Neapel und dem Papste Militairdienst heten. Die Kommission hob namentlich hervor, daß die gegenwärtigen F. ziehungen der Schweiz zu Italien, die Ertheilung einer Aria. ie in einem schiefen Lichte erscheinen lassen könnten. In erster einie handelte es sich natürlich um Handhabung des Bundesgesetzes gegen die Werbungen; aber auch die Minderheit der Kommission, e sich der Motion des Obersten Ziegler anschloß, zempfuhl die F. theilung der Amnestie als Folge execeptioneller Umstände. “ . schiedene Mehrheit des Rathes nahm für Abweifung 2* 5 Begehrens Partei, und so erfolgte dies er Beschluß mit 54 gegen
32 Stimmen. 8 8
Niederlande. Haag, 24. Juli. Nach parlamen⸗ tarischen Kampfe, der drei und zwanzig Fag a hehih hg⸗ e Kamn Lriliz⸗Gese b egen 23 Stimme Kammer das neue Miliz⸗G eset mit geg ,23 8 angenommen. Die Stärke der Miliz ist auf 55,000 Mann ge⸗ blieben, die Verschmelzung der Miliz mit dem stehenden Heere aber bewilligt. Eben so wurden die Gesetze über Ablösung des Stader Zolles und Einlösung von drei Millionen Gulden Staatsschulden angenommen. Endlich wurde der Plan zur Abschreibung 4 Schatzscheine, die eine fiktive Schuld bilden, in Berücksichtigung des geg enwärtig so blühenden Zustandes unserer Finanzen von der Kammer gutgeheißen. (Köln. Ztg.)
Irland. London, 25. Juli. „Times“ mitgetheilten Aende⸗ findet das dieses statt, des nächsten des Parla⸗
Juli.,. In der beutigen
Großbritannien und Der „Globe“ bestätigt die nach der rungen im Ministerium. Demselben Blatte eer übliche ministerielle Fischessen in Greenwich am Zlsten und duͤrfte die Vertaͤgung des Parlaments am Monats erfolgen. — Der Sprecher gab “ ments gestern schon das gebragüsch. nöschieg geann gnit besfen SEir James C. Melvill ist Sees “ 2
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