Berliner Börse vom 29.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Ürf. d6id. vI gId Wechsel-Course. V
Stamm-Actien. Br. Gld. Aachen-Düsseldorfer 84 ½ 83 i Berlin-Hamburger.. Aachen-Mastrichter. 19 ¾ 183 do. II. Em. Berg.-Märk. . 2 99 1 885 X do. do. it. B. 87 ⅔ 8 0. itt. B. Berlin-Anhalter — 137 136 do. Litt. C. Berlin-Hamburger.. — [117 ¼ 116 ¼ do. Litt. D. „[Berl.-Potsd.-Mgd. — 148 7,147 Berlin-Stettiner. Berlin-Stettiner — 117 ⅞ 116 ¾ do. II. Serie Bresl.-Schw.-Freib., — — do. III. Serie Brieg-Neissdee. — 47 Brsl. Sehw. Frb. Lt. D. Cöln - Mindener 3 ¼1165 164 Cöln-Crefelder... 116““ 8 — 244 ½ “ Magdeb.-Wittenb... — do. II. Em. HMüüster- Hammer.. — 95 ¼ EEET1“ Niederschles. Märk.. 98 97 do. III. Em. 84 ½ Westpreuse.. Niederschl. Zweigb.. — do. do. EEEI“ do. (Stamm-) Prior. — d IV. 79. b 1“ Ses an Litt. A. u. 8 25 Magdeburg-Halberst. 1 0. Litt. B. 3 ½113 ½ Magdeburg-Wittenb. Rentenbriefe. Oppeln -Tarnowitzer 33 Niederschles.-Märk.. Kur- und Neumärk. Prinz Wilh. (St. V.) — 55 ¾ do. Conv. Pommersche Rheinischae — do. do. III. Serie [Posenschee . do. (Stamm-) Prier. 97 do. IV. Serie eeE n s 18 „.[Rhein-Nahe 24 ½ — Ober-Schles. Litt. A.
d1ces,che “ 8 1 8 Stargard-Posen.... 90 ¼ 89 ½¼ 1“ 111
88 Litt. 8 64“ kvbö — Litt. D. “ Wilh. (Cos.-Odbg.). — 34¼ 33 “ 1 Pr. Bk. Anth. Scheine do. (Stamm-) Prior. 8ö st; Litt. F. „Friedrichsd'or.. do. do. do. 80 ½ — Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. [dold-Kronen. Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, do. II. Serie Andere Goldmünzen werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do. III. Serie ¹ 11144“*“ Prioritäts-Oblig. Rheinische Aachen-Düsseldorf.. 89 88 ⅞do. vom Staat gar. do. II. Emission 4 88 87 ½1 0.
8. do. III. Emission 4 ¼ 94 ⅓ Rhein-Nahe v. St. gar. 1““ Aachen-Mastrichter. 4 † 66 ¼ Gladb. i do. II. Emission5 64 ½ 0. .Serie Münzprelz des Silbers bel der Königl. Hünze. Sesissh AiuGkrehe b EEA11u6““ hDas Pfund fein Silber 8 do. II. Ser. (1850) Stargard-Posen.
de. II. Ser. (1855) do. II. Emission
bei einem Feingehalte von 0,980 und darüibber 29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St. 3 ⅞ gar. Th
8 8 8 do. IV. Serie ei einem Feingehalte unter 0,2o.. cvvve.....⸗ 29 Thlr. 20 Sgr. do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. II. Serie “ .“ do. III. Serie
do. do. II. Serie
do. (Dortm.-Soest) 2 do. IV. Serie Berg.-Mrk. de. II. Sec. Wilh. (Cosel-Odbg.) Berlin-Anhalter... do. III. Emissien Berlin-Anhalter...
Nichtamtliche Notirungen.
77 Fr. Ssd. Ausl. Eisenbahn- Inländ. Fonds. Ausl. Fonds. ofster. Nation.-Anleihe
1 Prm.-Anleihe. Sstamm-Aectien. “ h 69 ¼ do. n. 100 Fl. Loose
Amsterdam-Rotterdam Danziger Privatbank.. 101¼⅔ do. neueste Loose.. Loebau-Zittau Köni Privatbank 53 ⅔ Russ. Stiegl. 5. Anl. Ludwigshafen-Bexbach Magdeburger do. 77³ 76 ¾ de. do. 6. Anl. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Pposener do. 9 do. V. Rothschild Lst. Mecklenburger.. Berl. Hand.-Gesellsch. 24 ½ do. Neue Engl. Anleihe Nordb. (Friedr. Wilh.) Disc. Commandit-Anth. 33 ¾ 32 ⅔ do. do.
ester. franz. Staatsbahn Schles. Bank-Verein.. 73 do. Poln. Schatz-Obl.
h. Rittersch. B. 70 ½ W0J0. be 93† 92 do. do. L. B. 200 Fl.
67 ½ Poln. Pfandbr. in S.-R. — dg. Ia 72 ⅞ Dessauer Prämien-Anl. 88 ½ Hamb. St.-Präm.-Anl.
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Pfandbriefe. 141 ¾⅔ 141 Kur- und Neumärk. 150 ¾ de. do.
149 ½ Ostpreussische. 79 Pommersche.. 72 Q½ doU 72 Posensche v11““ v86,e eno.. 99 Schlesische 99 ⅞ Vom Staat garantirte 94¾ Litt. ....
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dito “ Hamburg 300 M. dito n“ IEE1111686 JV 860 r. Wien, österr. Währ. 150 Fl. . dito 150 Fl. Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkk.a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl. Suss 100 Thlr Petersburg 100 S. B... Warschau 90 S. K. Bremen 100 Th. G...
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Fonds-Course.
Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 8 1854, 1855, 1857, 1859 dito vO0n dito vohn 153 .. .. Staats-Schuldscheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen. do. do. b Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
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116 Braunschweiger Bank. 94 ⅔ Bremer Bank... — (Coburger Creditbank..
— Darmstädter Bank..
87 ½¾ Dessauer Credit..
79 ½ do. Landesbank.
84 i Genfer Creditbank....
83 deraer Bank.
74 ½ Gothaer Privatbank...
Hannoversche Bank..
Leipziger Creditbank..
Luxemburger Bank..
Meininger Creditbank.
Norddeutsche Bank...
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85 ½ 93 103
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Industrie-Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ Hoerder Hüttenwerk.. — Belg. Oblig. J. de l'Est 4 Minerra. 5 — QOesterreich. Credit.... 63 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. —
do. Samb. et Meuse 4 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 62 Thüringer Bank — Neue Bad. do. 35 Fl. 32 Oester. franz. Staatsbahn 3 260. Dessauer Kont. Gas. 5 100 ¼¾0 Weimar. Bank .. 75 Sehwed. 10 Rl. St. Pr. A. — 10 ½ Oesterreich. Metall. 5 49 ¼
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Bresl. Schweidn Freib. 114 ⅓ a 114 ¾ gem. Magdeburg-Wittenberge 42 ½ a 42 ½ gem. Rheinische 90 ½ a 91 ½ gem. Berlin-Stettiner Prior
II. Ser. 92 ¼ a 92 ¾ gem. Mecklenburger 48 ¾ a ½ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 129 ¼ a ½ gem. Kurhess. Pr.-Oblig. 40 Thlr. 54 ¼ a 54 gem-
Berlim, 29. Juli. Die Börse war heut wie in der vergangenen j derum Freiburger, Bergiseh-Märkische und Rheinische am stärksten Woche fest bei Geschäft, namentlich in österreichischen Effek- ehandelt; preussische Fonds blieben angenehm, Anleihen auch etwas ten und Kredit-Actien; Eisenbahnen waren belebter, und wurden wie- 1
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Redaction und Rendantur: Schwieger. Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober “*
Ijin allen Theilen der Monar
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr
ohne “ Preis-Erhöhung.
Preußischer
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Zestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Strase No. 51
16 “ 8 (nahe der Leipzigerstr.)
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats⸗ und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Schleinitz, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub zu verleihen; und An Stelle des verstorbenen Konsuls Becker zu Venedig, den Gutsbesitzer Adolph von Kunkler zum Konsul daselbst zu
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Ministerium für Handel, Gew⸗ Arbeiten.
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Dem Königlichen Kommerzien⸗-Rath Uhlhorn zu Grevenbroich
bei Cöln ist unter dem 27. Juli 1861 ein Patent
FZlaauf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nach⸗
gewiesene mechanische Vorrichtung zum Aus⸗ und Einrücken
8 der Kuppelungsmuffen beim Maschinenbetriebe,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
fang des preußischen Staats ertheilt worden. .
— “ Ninisterinm der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Gebutshelfer Dr. Leo zu Bonn, ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Bonn ernannt worden.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Jacusiel, ist zum Kreis⸗Wund⸗ arzt des Kreises Flatow mit Anweisung des Wohnsitzes in Vands⸗ burg ernannt worden.
Angekommen: Der Kaiserlich russische General⸗Feldmarschall, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Oberbefehlshaber der Armee und Statthalter des Kaukasus, Fürst Bariatinsky, von I ö
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Aoͤjutant Sr. Majestaͤt des Königs und Oberstallmeister, von Willisen, nach Baden⸗Baden.
Se. Excellenz der Präsident des Großherzoglich Hessischen Staats⸗Ministeriums, Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr Freiherr von Dalwigk, nach St. Petersburg.
4
Berlin, 30. Juli. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Senats⸗Präfidenten beim Appellations⸗ gerichtshofe zu Cöln, Geheimen Ober⸗Justizrath Dr. Heimsoeth, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Albrechts⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches. 18
Sachsen. Dresden, 29. Juli. Die Erste Kammer erledigte heute den Etat der Bauverwaltung und die damit in Verbindung stehenden Anträge und Postulate, nahm sodann die Verordnung wegen Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs an.
Die Zweite Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung 31,000 Thlr. Unterstützung fuͤr die vor zwei Jahren abgebrannten Städte Oelsnitz und Falkenstein zur Ausfuͤhrung des Neubauplans, erledigte sodann, soweit eine Beschlußnahme stattfand, genehmigend die Vorlage wegen Aufhebung der chirurgisch⸗medizinischen Akademie in Dresden und Reform des Medizinalwesens, beschloß einen auf Verminderung der Beamten und Erhöhung der Gemeindeselbststän⸗ digkeit gerichteten Antrag des Abgeordneten Fahnauer der Regie⸗ neresger Erwägung zu übergeben, und erledigte die Differenzen mit Beschluͤssen der Ersten Kammer beim Budget des Departements
BI
des Kultus, die meisten bei der Wahlgesetz⸗Vorlag erund sämmtliche beim Einnahme⸗Budget. (Dr. J.)
Belgien. Brüssel, 28. Juli. Der „Moniteur“ bringt heute früh in seinem nichtamtlichen Theile folgende Mittheilung: „Wir erfahren, daß die Demissionen des Herrn Bürgermeisters und der Herren Schöffen von Brüssel von der Regierung nicht an⸗ genommen worden sind.“
Frankreich. Paris,⸗28. Juli. Der zwischen Frankreich und der Türkei am 29. April d. J. abgeschlossene und am 29. Juni ratificirte Handelsvertrag, der am 1. Oktober gültig werden soll, wird heute vom „Monikeur“ amtlich publizirt. Der Art. 2 des Vertrages vom 25. November 1838, wodurch die Pforte auf die Monopolien und Kaufsteuern verzichtete, bleibt in voller Kraft bestehen. Franzosen, die innerhalb der Türkei kau⸗ fen und wieder verkaufen, werden darin gerade so wie die meist begünstigten türkischen Unterthanen behandelt. Der Exportzoll beträgt zuͤnächst acht Prozent vom Werth in jedem folgenden Jahre ein Prezent weniger, bis er schließlich auf ein Prozent festgesetzt bleibt, wovon die Verwaltungs⸗ und Aufsichts⸗ kosten bestritten werden. Der Importzoll beträgt ebenfalls acht Prozent vom Werth der Waare; wird diese binnen sechs Monaten wieder exportirt, so gilt sie als Transitwaare, und die Differenz zwischen Export⸗ und Transitzoll wird zurück erstattet. Letzterer betrug bisher drei Prozent, er wird jetzt auf zwei und nach Ab⸗ lauf von acht Jahren auf ein Prozent herabgesetzt. Tahak und Salz durfen nach wie vor von Franzosen nicht eingeführt werden; wollen sie mit diesen beiden Artikeln im Innern des Reiches Handel treiben, so stehen sie darin den türkischen Unterthanen ganz gleich. Dafür können sie aber auch Tabak
und Salz ganz zollfrei ausführen und haben nur die Quan⸗
titäten der Zollverwaltung zu deklariren. Der Import von Kanonen, Pulver, Waffen und Kriegsbedarf bleibt nach wie vor verboten; doch erstreckt sich das Verbot nicht auf Jagdgewehre Pistolen und Luxuswaffen. Alle türkischen Waaren, die auf tür⸗ kischen Schiffen in Frankreich eingeführt werden, stehen gleich den ähnlichen Waaren der meist begünstigten Lander. Dieser neue Vertrag soll auf 28 Jahre gültig sein, jedoch am Schluß des 14 und des 21. Jahres einer Revision unterworfen werden dürfen. Er gilt für das ganze Reich in Europa, Asien, Afrika, für Aeghp⸗ ten, Serbien, Moldau und Wallachei. Der neue Tarif tritt am 1. Oktober d. J. und bleibt sieben Jahre in Kraft. Wenn nicht vor Schluß des sechsten Jahres eine Revision beantragt wird, bleib
er abermals sieben Jahre gültig.
Ein Kaiserliches Dekret vom 21. d. M. verordnet, daß de Verbindungskanal zwischen Roubaix und Tourcoing, welcher von öffentlichem Nutzen und auf fünf Millionen Franken veranschlagt ist, auf Staatskosten gebaut werden soll.
Der „Moniteur“ theilt mit, daß Bronze⸗Abdrücke von der
Medaille, welche unter Ludwig XIV. bei Gelegenheit des Empfan⸗ ges der ersten siamesischen Gesandtschaft geschlagen wurde, den
gegenwärtig in Paris befindlichen siamesischen Gesandten für ihre beiden Souveraine uͤbergeben worden sind. Auf dieser Medaille sind die Gesandten in aufrechter Stellung mit etwas vorgebeugten Körper, Angesichts Ludwigs XIV., welcher auf seinem Throne sitzt, abgebildet. Auf der neuen Medaille, welche augenblicklich geprägt wird, sieht man die Gesandten knieend die Stufen des Thrones hinauf rutschen, ganz so, wie es bei dem Empfange der Gesandt⸗ schaft in Fontainebleau der Fall war. Das offizielle Blatt macht hierzu die Bemerkung, daß nur auf die inständigen Bitten des ersten Gesandten hin diese Darstellungsweise gewählt worden sei. Von letzterer Medaille sind den Gesandten bereits Gyps⸗Abdrücke übergeben worden. Italien. Die „Gazzetta Uffiziale del Regno“ vom 27. Juli
8*
bringt das Dekret uber die Bedingungen füͤr die italienische An⸗