Vorstehende Bestimmungen gelten auch hinsichtlich der
Fabrik⸗Inhaber und der Anfertigung von Fabrikaten, wie
dder Inhaber von Magazinen zum Detail⸗Verkauf von Hand⸗
werkerwaaren. (Vergl. die §§. 25, 31, 32, 33, 47, Absatz 1,
48, Verordnung vom 9. Februar 1849.)
Das Verhältniß zwischen Meistern und Lehrlingen und ins⸗
besondere die Dauer der Lehrlingszeit wird durch freie Ueber⸗
einkunft regulirt, ohne daß es deshalb einer Aufnahme als
Lehrling oder der Einzeichnung der Aufnahme⸗Bedingungen
vor Behörden oder Innungen gesetzlich bedarf.
Die Gesellen⸗Prüfung abzulegen ist Niemand verpflichtet.
Doch sollen Meister⸗ und Gesellen⸗Prüfungen fakultativ
gestattet sein.
Die Bestimmung wegen der Dauer der Gesellenzeit
tritt außer Kraft.
(Bertgl. §. 35. Nr. 2, 3, §88. 41, 36, Verordnung vom
9. Februar 1849, §§. 134, 146, 149 Allgemeine Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar 1845.) I“
U. Die Innungen betreffennd.
Die Innungen bestehen als gewerbliche Genossenschaften mit
korporativen Rechten und Selbstverwaltung für gemeinsame
gewerbliche Zwecke unter Aufsicht der Kommunal⸗ Behörde,
welche sich jedoch darauf beschränkt, daß von denselben nichts
gegen die Statuten oder gegen die Gesetze vorgenommen werde.
(Vergl. §§. 104, 107, 112, 113 Gewerbe⸗Ordnung von 1845.)
Eine Beitrittspflicht zu Innungen findet nicht statt; eben sowenig dürfen Innungen zwangsweise auf Grund von Ge⸗ meindebeschluͤssen gebildet werden. (Vergl. §§. 118, 119 Gewerbeordnung von 1845.)
Der Innungs⸗Verband, wie die Mitgliedschaft bei einer Innung, begründet keinerlei Vorrechte, so wie keinerlei ge⸗ werbliche oder sonstige privatrechtliche Beschränkungen von Nichtmitgliedern. (Vergl. §. 131 Gewerbe⸗Ordnung von 1845, §. 23. Verordnung vom 9. Februar 1849 u. s. w.)
Für die Einrichtung neu zu bildender Innungen stellt das Gesetz allgemeine Normativbedingungen auf, unter welchen ihnen Corporationsrechte zustehen.
Die zur Zeit gesetzlich bestehenden Innungen behalten die ihnen nach Maßgabe ihrer Statuten zustehenden Rechte, wie ihre Corporationsrechte. Auf dieselben finden die Bestim⸗ mungen des §. 95 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 Anwendung.
Als Aufnahme⸗Bedingung für alle mit korporativen Rechten versehene Innungen ist der Vollbesitz der bürgerlichen Ehren⸗ 8 nicht aber der Befähigungsnachweis gesetzlich obliga⸗ orisch.
(Vergl. die §§. 108, Absatz 1, 131, 170, Gewerbe⸗Ord⸗ nung von 1845 III. Unterstützungskassen betreffend.
Der §. 3 des Gesetzes vom 3. April 1854, wonach den Regierungen die Befugniß zur Errichtung von Sterbe⸗, Kranken⸗ und anderen Hülfskassen, ingleichen von Anstalten zur Unterbringung oder Unterstützung arbeitsuchender, er⸗ krankter, oder aus anderen Gründen hülfsbedürftiger Ge⸗ sellen oder Gehülfen, oder zum Zweck der Fortbildung von Lehrlingen, Gesellen oder Gehülfen (§H. 144, 169 der Ge⸗ werbe⸗Ordnung von 1845, §§. 56 bis 58 der Verordnung vom 9. Februar 1849) beigelegt ist, wird aufgehoben. IV. Die Verhältnisse des Markt⸗Verkehrs betreffend. 1) Die beschränkenden Bestimmungen des §. 79 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 und des ö der Verordnung vom 9. Februar 1849 (Gesetz⸗Sammlung S. 108), wonach Einrichtungen, nach welchen der Einkauf von Lebensmitteln auf Wochenmärkten einzelnen Klassen von Käufern nicht während der ganzen Dauer des Marktes, son⸗ dern nur während einer gewissen Zeit gestattet wird, mit Ge⸗ nehmigung der Regierung entweder fortbestehen oder be⸗ iehungsweise an Orten, wo solche noch nicht bestehen, nach Maßgabe des örtlichen Bedürfnisses, eingeführt werden dürfen, sind aufzuheben. 2) Oeffentliche Versteigerungen neuer Handwerker⸗Waaren sind unter Aufhebung der Bestimmung des §. 69 der Verord⸗ „ nung vom 9. Februar 1849 zu gestatten. 3) Die Bestimmung wegen Beibehaltung oder Einführung poli⸗ zeilicher Brod⸗Taxen wird aufgehoben. 928 Vergl. §. 89, Gewerbe⸗Ordnung von 1845. MW. v“ 4
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗ Lngelegenheiten.”
G
““
feschlossen. 1— Berlin, den 2. August 1861.
Koönigliche Bibliotbek.
In der nächsten Woche vom 5., bis 10. August findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehenen Buͤcher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der. Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche wäͤhrend dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die darüͤber ausgestellten Empfang⸗ scheine zuruͤckzuliefern. Die Zurücknahme der Buͤcher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— H am Montag und Dienstag, von J—R am Mittwoch und Donnerstag, und von S— Z am Freitag und Sonnabend. Beerlin, den 29. Juli 1861.
Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar
Finanz⸗Ministerium.
Hekamwmntmnghun g.
Nach der Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn⸗Direction in Elberfeld vom 21. Mai d. J., betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. und Ser. II. erster Emission der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn, haben die Inhaber der bis zum 1. Juli d. J. nicht konvertirten derartigen Obligationen die Rückzahlung des Kapitals und der darauf haftenden Zinsen vom 1. Dezember d. J. ab bei unserer Haupt⸗Kasse oder bei der Haupt⸗Kasse der Königlichen Eisenbahn⸗ Direction in Elberfeld in Empfang zu nehmen.
Wir erklären uns bereit, die Rückzahlung auch schon früher durch unsere Hauptkasse an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags gegen Ruückgabe der Obligationen nebst Coupons über die Zinsen vom 1. Juli d. J. ab und Quittung in der Weise be— wirken zu lassen, daß wir die auf den Obligationen haftenden Zinsen à 5 pCt. vom 1. Juli d. J. bis zum Einlieferungstage vergüten und außerdem eine Bonification von *½ pCt. des Nominal⸗ betrages für die im Laufe dieses Monats eingelieferten Obligationen gewähren. k“ Berlin, den 3. August 1861. 1
1
Societät.
Kriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. Juli 1864 — betreffend die Quartier⸗Kompetenz der Feue I I111“
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bewillige Ich den Feuer⸗
werkern der Artillerie Fähnriche.
Baden⸗Baden, den 23. Juli 1861. 1 88
8 Wilhelm.
An daszKriegs⸗Ministeriuum. 8
Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch mit
dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß danach den
Feuerwerkern vom 1. August c. ab in den Kasernen Fähnrichs⸗
Quartiere anzuweisen sind. Wo letztere fehlen, darf den Feuer⸗
werkern der tarifmäßige Servis zur Selbsteinmiethung gezahlt werden. Berlin, den 31. Juli 1861. “
Der Kriegs „Minister. 3.
1.“
die Quartier⸗Kompetenz der Portepee⸗
rfität sind
Die Zoologischen Sammlungen der königlichen Unibe
111““ v1“ 8 8
b. d. Goltz.
wegen nothwendiger Reparatur der Fußböden bis zu dem 1. Oktober
1“ 8
v“
Der Rechtsanwalt und Notar Loewe in Oschersleben ist
Fhe Verleihung des Notariats im Departement des Appellations⸗
richts zu Magdeburg als Rechtsanwalt an das Kreisgericht in Lalbe 9. der Saale mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst
“
Preußische Bank.
gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. Geprägtes Geld und Barren... u“ 90,742,000 Thlr. Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten 1,883,000 bbbbC1“
Lombard⸗Bestände .... . 9 BH1 Staatspapiere, verschiedene Forderungen letic 7,227,000
a n va. 99,857,000 Thlr. 25,887,000 „
Banknoten im Umlauf..... Depositen⸗Kapitalrien .. Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute
und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Eto ee Berlin, den 31. Juli 1861.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗ Direktorium.
Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod. Kühnemann.
224227024242424225242428422242
4,609,000
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister fuͤr die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Graf Puckler, von Bromberg. 8
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kommandant von Berlin, von Alvensleben, von Karlsbad. 2
Abgereist: Der Erste Präsident des Königlichen Kammer⸗ gerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath von Strampff,
nach dem Seebade Heringsdorf. .
Berlin, 3. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Major a. D. Fils zu Bad Ilmenau, zuletzt Direktor der Gewehr⸗Fabrik in Saarn, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Hausordens vom weißen Falken, und dem Premier⸗Lieutenant von Grolman vom 3ten Garde⸗Regiment zu Fuß zur Anlegung des von des Schah von Persien Majestät ihm verliehenen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen.
1 Den 23. Juli.
Frhr. v. Vietinghoff gen. Scheel, Hauptm. à la suite des Kadetten⸗Corps und Abth. Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, kommandirt zur Dienstl. als Comp. Chef bei dem Kadetten⸗Corps, als Comp. Chef in das Kadetten⸗Corps einrangirt. Vogel, Hauptmann u. Comp. Führer im Kadetten⸗Corps, unter Stellung à la suite des Kadett. Corps, zum Abth. Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Potsdam ernannt und zur Dienstl. als Comp. Chef bei dem Kadetten⸗Corps kommandirt. Frhr. v Lüdinghausen⸗Wolff, Pr. Lt. vom 3. Magdeb. Inf. Negt. Nr. 66 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, unter Beförderung zum Hauptm. als Compagnie⸗Führer in das Kadetten⸗Corps versetzt. Graf v. d. Schulenburg, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. König Friedrich Wilh. IV. (1. Pomm.) Nr. 2, unter Belassung in seiner Stellung als Abth. Vorsteher bei dem Kadetten⸗ hause zu Wahlstatt, zum Hauptm. befördert und à la suite des 2. Pos. Inf. Regts. Nr. 19 gestellt. Fragstein v. Niemsdorff, Pr. Lt. bom 1. Westf. Inf. Regt. Nr. 13, unter Belassung in dem Kommando als Assistent der Abth. Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, zum Hauptm. befördert und à la suite des Schles. Füs. Regts. Nr. 38 ge⸗ stellt v. Gallwitz⸗Dreyling, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, unter Belassung in dem Kommando als Assistent der Abth. Vor⸗ steher bei dem Kadettenhause in Bensberg, zum Hauptm. befördert und à la suite des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70 gestellt. Block, Pr. Lt.
*
la suite des Kadetten⸗Corps, unter Belasing in seinem Verhältniß als]—Osten II.,
3. Militair⸗Lehrer bei dem Kadettenhause in Berlin zum Hauptmann be⸗ fördert. v. Sobbe, Pr. Lt. und interim. Comp. Führer im 3. Bat. 2. Thür, Landw. Regts. Nr. 32, früher Sec. Lt. im 31. Inf. Regt., vee 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31. als Pr. Lt. im 3. Magbeburg. Inf. Regt. Nr. 66 wieder angestellt. Leo, Pr. Lt, vom 1. Aufg. des 2. Bats. 2. Magdeburger Landwehr⸗Regts. Nr. 27, früher Seconde⸗Lieut. im 1. Inf. Regt,, jetzigem 1. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 1, als Pr. Lt. im 4. Magdeburg. Sn0 Regt. Nr. 67 wiederangestellt. Gr. v. Wartens⸗ leben, Sec. Lt. vom Neumärk. Drag. Regt. Nr. 3, unter Entbindung von dem Kommando als Insp. Offiz, und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam, in das Garde⸗Hus. Regt. bersetzt. v. Hirschfeld, Sec. Lieu vom Westfäl. Jäg. Bat. Nr. 7, zum Pr. Lt., v. Bonin, v. Kyckbusch, Port. Fähnrs. vom Ostpr. Jäg. Bat. Nr. 1, v. Boddien, v. Zansen, gen. v. d. Osten, v. Piper, Port. Fähnrs. vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, v. Gößnitz, Port. Fähnr. vom Magdeb. Jäg. Bat. Nr. 4, von Rosenberg⸗Lipinsky, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Jäg. Bat. Nr.
v. Schlotheim, Port. Fähnr. vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. 7,. v. Pentz Frhr. v. Rolshausen, v. Weise, Port. Fähnrs. vom Rhein. Jäger⸗ Bat. Nr. 8, zu Sec. Lts. befördert. v. Gerolt, Port. Fähnr. vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, unter Beförderung zum Sec. Lt. in das 7. Westf. Inf. Regt. Nr. 56 versetzt. Model, v. Seckendorff, Ober⸗ jäger vom Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, zu Port. Faͤhnrs. befördert. von Montowt, Hörnecke, Keyler, Gieschell., v. Goßler, v. Kamptz, Port. Fähnrs. vom 1. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 1, zu Sec. Lts. befördert. Kuckein, Port. Fähnr. von demselben Regt., unter Beförderung zum Sec. Lieutenant, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2 versetzt. Freiherr v. Hoevell, Port. Fähnr. vom 1. Ostpreußischen Gren. Regiment Nr. 1, unter Beförderung zum Sec. Lieut, in das Litth. Orag. Regt. Nr. 1 versetzt. Sabarth, Binder, Port. Fähnrs. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, zu Sec. Lts., Stroe⸗ del, Kuckein, Beck, Gefreite von dems. Regt., zu Port. Fähnrs., Hal⸗ liersch, Pr. Lt. vom 2. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 3, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wegener, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Hitzig⸗ roth, Braun, h. Brunn 1., vb. Besser I, Pelet, Schroeder, Behrenz, v. Besser II., Port. Fähnrs. vom 2. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 3, zu Sec. Lts., v. Saucken, Prem. Lt. vom 6. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 43, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Kanter, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Bielitz, Cramer, Dewischeit, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Bock, Pr. Lt. vom 3. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 4, zum Hauptm, und Comp. Chef, v. Kistowsky, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Backe, Erdmann, Reh, Port. Fähnrs. von dems. Regt., v. Schultzendorff, Schopff, b. Böhn, Lebmann, Voß, Port. Fähnrs. vom 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, zu Geg Pi. Wendland, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Kotze, Port. Fähnr. vom Litth. Ulan. Regt. Nr. 12, v. Goetze, Port. Fähnr. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1, zu Sec. Lts. befördert. v. Keudell, Portepee⸗Fähnrich vom Litthauischen Dragoner⸗Negiment Nr. 1, unter Beförderung zum Seconde⸗Lieut., zum Litth. Ulan. Regt. Nr. 12 versetzt. Pbr. b. Blumenthal, Port. Fähnr. vom 1. Leih⸗Huf. Regt. I Dallmer, Port. Fähnr. vom Ostpreuß. Ulan. Regt. Nr. 8, zu Sec. Lts. befördert. v. Kehler, char. Port. Fähnr. vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt Nr. 45, zum 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 versetzt. v. Frankenberg, v. Scheven, v. Bassewitz, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, zu Sec. Lts., b. Puttkamer, Unteroff. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, zum Port. Fähnr., Sietze, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9, Neumann, Wettstein, Klopsch, Bar. v. Vietinghoff gen. Scheel, Stahl, Port. Fähnrs. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, zu Sec, Lts., v. Ma⸗ lotki, Pr. Lt. vom 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schoenlein, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Violet, Gefr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Woldeck, Arnebu rg⸗ v. Schleinitz, Werkmeister, Consentius, Beutler, Kuhlein, Port. Fähnrs. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, zu Sec. Lts. beför dert. - Tessen⸗Wensierski, Port. Fähnr. von dems. Regt., unter Beförd. zum Sec. Lt., zum 7 Pomm. Inf. Regt. Nr. 54 versetzt. Bock, Unteroff. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, zum Port. Fähnr., von Winterfeld, Port. Fähnr. vom Kür. Regt., Königin (Pomm.) Nr. 2, v. Bülow, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Ulan. Regt Nr. 9, von Grabski, Port Fähnr. vom 1. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 4, zu Serc. Lts. befördert. Oesterreich, v. Winterfeld, Port. Fähnrichs bdvom Leib⸗Grenadier⸗Regiment (1. Brandenburg.) Nr. 8, Prinz⸗ von Buchau, Portepee⸗Fähnrich vom 5ten Brandendurgischen Inf. Regt. Nr. 48, v. Wiese⸗Kayserswalda u., Port. Fähnr. vom 1. Pos. Irf. Regt. Nr. 18, zu Sec. Lts., Au Austin, Musketier vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, zum Port. Fähnr., v. Borowski, Horn, Port. Fähnrs. vom 3. Brandenb. In⸗. Regt. Nr. 20, Troschel⸗ Meerwein, Port. Fähnrs. vom 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 4. v. Arnim, Port. Fähnr. vom Brandenb. Dragoner⸗Regiment Nr. 2. b. Hobe, v. Buggenhagen, Port. Fähnrs. vom 1. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment (Kaiser v. Rußland) Nr. 3, zu Sec. Lieuts. defördert. b. Ploetz, Pr. Lt. vom 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 und kemman⸗ dirt als Adjut. bei der 10. Inf. Brig., zum 1. Oktober e. von diesem Kommdo. entbunden. v. d. Knesebeck, Pr. Lt. dom 5. Pomm Inf. Regt. Nr. 42, zum 1. Oktbr. c. als Adjut. bei der 10. Inf. rig. kom⸗ mandirt. du Moulin⸗ gen. v. Mühlen, v. Platen, Reuter, Port. Fähnrs. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, Lambrecht, Port. Fädnr. vom 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, zu Sec. Lts., v. Werder. Gefrr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Gühlen, J gesrich, Vorr. 8 8* vom 2. Magdb. Inf. Regt. Nr. 27, Moͤller, Ricolai, Prt. Fhurs d. 4. Magdd. Inf. Regt. Nr. 67, Frhr. v. Dankelmaun, d. Schr ader, Graberg . Port. Fähnrs. v. 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, v. Vpigt, Port. vß 8* vom 3. Thür. Inf. Regt. Nr. 71, v. Bosse, d. Lauern, Port. Föhnrs. vom 2. Thür. Inf. Regt. Nr. 32, v. Werder. p. Müller, d. üür K⸗ v. Westrell, Port. Fähnrs. vom Magdeb. Husf. Ragt. Nr. 10, v. d. Pork. Fähnr. vom Thuͤr. Hus. Regt. Nr. 12, Kiefelhach