a) der Mittelsatz der Gewerbesteuer
ei m˖
erfolgt in Gemäßheit der §§. 27 — 29 des
namentliche Nachweisung der in Klasse A. II. zu besteuernden Ge⸗ werbetreibenden wird nach Anhörung der Abgeordneten der Steuer⸗ gesellschaft aufgestellt (§. 31 a. a. O.)
sp
gewichen, so steht denselben die Berufung an die Bezirksregierung binnen zehntägiger präklusivischer Frist offen.
die bisher in Klasse A. Besteuerten, Nr. 6 zur Wahl für die
diejenigen bisher in Klasse B. Besteuerten, welche die Kommunal⸗ beziehungsweise Kreisbehörde bestimmt.
a) der Mittelsatz der Gewerbesteuer:
Ent
2)
nach Vorschrift des §. 30 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 wegen
Klasse A. I. zu besteuernden Gewerbetreibenden treten die Ab⸗ geordneten unter dem Vorsitz des Regierungskommissars (Nr. 1) zufammen und beschließen nach Stimmenmehrheit. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Diesem steht auch das Recht zu, gegen die Beschluͤsse der Abgeordneten die Berufung an die Bezirks⸗ Regierung einzulegen. Er hat dies der Versammlung der Abgeordneten sogleich mitzutheilen und deren Erklärung dar⸗ über zu Protokoll zu nehmen. Ueber die Berufungen entscheidet die Bezirksregierung. Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung ist der Rekurs an das Finanzministerium binnen zehntägiger Prä⸗ klusivfrist zulässig. Nach bewirkter Vertheilung der Steuer legt der Kom⸗ missarius (Nr. 1) die Steuerrolle der Regierung zur Fest⸗ ssetzung vor. 9) Für Berlin übt das dortige Hauptsteueramt für direkte Steuern die nach den vorstehenden Bestimmungen den Re— gierungen und dem Kommissarius derselben obliegenden Func⸗ tionen aus. 10) Die Abgeordneten, beziehungsweise deren Stellvertreter, er⸗ halten bis zum Erlasse anderweiter Bestimmungen für Rech⸗ nung der Staatskasse Reise⸗ und Tagegelder, welche nach §. 3 des Kostenregulativs vom 25. April 1836 (Gesetz⸗Sammlung für 1836 S. 181) “
Für die Klasse A. II. beträgt
ersten Abtheilung 24 Thlr. jährlich, oder monatlich 2, Thlr., 2) in der zweiten Abtheilung 16 Thlr. jährlich, oder monat⸗ lich 1 Thlr. 10 Sgr., 3) in der dritten und vierten Abtheilung 10 Thlr. jährlich, oder monatlich 25 Sgr.; b) der niedrigste Satz: 1) 1 der ersten Abtheilung 12 Thlr. jährlich, Thlr., 2) 8 der zweiten Abtheilung 8 Thlr. jährlich, oder monatlich 20 Sgr., 3) in der dritten und vierte oder monatlich 15 Sgr. §, 11. Die Gewerbetreibenden der Klasse A. II. (§. 2 Nr. 1) bilden
oder monatlich
Abtheilung 6 Thlr. jährlich,
1514
sofern dieselbe auf nicht mehr als
9) in der dritten Abtheilung 8 Thlr. jährlich, oder lich 20 Sgr., 8 jährlich,
in der vierten Abtheilung 4 Thlr. lich 10 Sgr.; der niedrigste Satz: 1) in der ersten und zweiten Abtheilung 4 Thlr. jährli oder monatlich 10 Sgr., Pir. sährlich,
2) in der dritten und vierten Abtheilung 2 Thlr. jährli oder monatlich 5 Sgr. 1 ha. 49:1 8. 5. 8 Wer neben dem Handel ein Schayk⸗ oder Speisegewerbe be⸗ treibt, hat fortan für das letztere, auch wenn es nach Maßgabe seines Umfanges mit einem geringerem Betrage als dem Mittel⸗ satze zu belegen ist, eine besondere Gewerbesteuer als Schank⸗ oder Speisewirth zu entrichten.
„Von jedem Kleinhandel mit geistigen Getränken, welcher auf Grund einer besonderen Konzession als Nebengewerbe betrieben wird, und nicht ausschließlich auf den Handel mit Bier beschränkt
oder monat⸗
b)
besonders zu entrichten.
§. 16. Das gewerbsweise betriebene Vermiethen unterliegt fortan der Gewerbesteuer
1 nur dann, wenn von demsel⸗ ben Gewerbetreibenden drei oder mehrere heizbare Zimmer vermie— thet werden.
In Bade⸗ und Brunnenorten bleibt das Vermiethen von Zim⸗ mern an Badegäste gewerbesteuerfrei.
1.6. Für den Betrieb des Fleischergewerbes beträͤgt fortan a Mittelsatz der Gewerbesteuer: )
. in der dritten Abtheilung 6 Thlr. jaͤhrlich, oder monatlich 16 hr. M
2) in der vierten Abtheilung 4 Thlr. jährlich, oder monat⸗ lich 10 Sgr.; b) der
möblirter Zimmer
niedrigste Satz:
1) in der dritten Abtheilung 4 Thlr. jährlich, oder monatlich 10 Sgr.,
2) in der vierten Abtheilung 2 Thlr. jährlich, oder monat⸗ lich 5 Sgr. Weberei und Wirkerei wird nicht mit der Gewerbesteuer belegt, vier Stühlen betrieben wird.
ne Steuergesellschaft nach §. 26 des Gesetzes vom 30. Mat 1820 egen Entrichtung der Gewerbesteuer, und die Steuervertheilung gedachten Gesetzes. Die bei der jährlichen Einschätzung zum Grunde zu legende
Ist hierbei von dem Aus⸗ ruche der Mehrheit der Abgeordneten der Steuergesellschaft ab⸗
Die Wahl der Abgeordneten für das Jahr 1862 erfolgt durch
so weit sie nicht nach §. 9 Klasse A. IJ. berufen werden, und durch
Für die Klasse B (§. 2 Nr. 3) beträgt.
1) in der ersten Abtheilung 8 Thlr. jährlich, 20 Sgr., 2) in der zweiten Abtheilung 6 Thlr. jährlich, 15 Sgr., 3) 88 dritten Abtheilung 4 Thlr. jährlich, b gr, 4) — vierten Abtheilung 2 Thlr jährlich, oder monatlih ) der niedrigste Satz: 1) in der ersten, zweiten und dritten Abtheilung 2 Thli. jährlich, oder monatlich 5 Sgr. 2) in der vierten Abtheilung 1 Thlr. jäh 11,8.
Die Vertheilung der Gewerbesteuer in der Klasse B. erfolg
oder monatlich oder monatlich
oder monatlih
rlich, oder monatlic 1“
richtung der Gewebersteuer. Für die Gast⸗, Speise⸗ und Schankwibthschaft beträgt fortan der Mittelsatz der Gewerbesteuer:
1) in der ersten Abtheilung 18 Thlr. jährlich, oder monat⸗ lich 1 Thlr. 15 Sgr., —
2) in der zweiten Abtheilung 12 Thlr. jährlich, oder monat⸗ lich 1 Thlr., 8“ 8nn .
schiffen und Lichterfahrzeugen, mit wird auf 20
Fahrzeuge ermaͤßigt.
und Binnengewaͤssern beträgt die Steuer jährlich für jede Pferdekraft der Dam Dampfschiffe
Schleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden.
trägt fortan 16 Thlr. statt 12 Thlr. jährlich.
für 1831 S. 5)
Kaufleute und Fabrikanten zum Aufsuchen von Waarenbe
oder zum Ankauf frachtweise zu befördernder Waaren ohne Unterscheidung je nach der Veranla
A. I. oder A. II. (§. 2. Nr. 2 und 1) auf alle Kaufleute und Fa⸗
brikanten, hinsichtlich deren die übrigen vorgeschriebenen Erforder⸗ nisse vorhanden sind,
daß, sofern die bei Berechnung von 12 T Gewerbeschein sich ergebende Summe die
verlangte Jahressteuer übersteigt, der überschießende erlegt werden muß.
Fällen 1) In solchen Städten der ersten
2) Solchen
NIIö““ Dir Steuer sür den Betrieb des Schiffergewerbes mit Strom⸗ brzer Ausnahme der Dampfschiffe, für jede 6 Lasten Tragfähigkeit der benutzten
Für den Betrieb der Schifffahrt mit Dampfschiffen auf Fluͤssen fortan 7 Sgr. 6 Pf. 6 pfmaschinen, es mögen die selbst zur Befoͤrderung von Gegenständen oder zum
Fluß⸗Fahrzeuge, welche durch Dampfschiffe fortbewegt werden,
stehen hinsichtlich der Besteuerung den Segelschiffen gleich. 5. 20
Die volle Steuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen be⸗ Die Kabinetsordre vom 12. Februar 1831 (
— Gesetz⸗Sammlung wegen Ertheilung steuerfreier
Gewerbescheine an stellungen findet fortan gung in der Handelsklasse
und zwar mit der Maßgabe Anwendung,
hlrn. für jeden ertheilten vom stehenden Gewerbe Ste erbetrag
§. 21.
Der Finanz⸗Minister ist ermächtigt, in nachstehend bezeichnete:
Steuererleichterungen zu bewilligen: und zweiten Abtheilung, in welchen das Gewerbe der Bäcker wegen erheblicher Einfuhr von Backwerk oder aus anderen Ursachen unbedeutender ist, kann für die Festsetzung der Steuer der Bäcker mit dem Durchschnittsertrage vom Kopf der Bevölkerung, beziehungs⸗ weise von 10 Silberpfennigen auf 9, 8 oder 7 ½⅞ Silberpfen⸗ nige und von 7 ½ Silberpfennigen auf 6 ½, 5 oder 3 ⅔ Silber⸗ pfennige heruntergegangen werden. Dasselbe gilt von der Gewerbesteuer der Fleischer in solchen Städten der ersten und zweiten Abtheilung, in welchen das Fleischergewerbe wegen erheblicher Einfuhr von Fleisch oder aus anderen Ur⸗ sachen unbedeutender ist.
Handwerkern, welche der Natur ihres Gewerbes
sst, ist der fur die Klasse B. im §. 12 vorgeschriebene Miltelsctz
statt aus „Cöslin“.
1515
ise ni können in lohnender Weise nicht wohl betreiben 7. ee 8. Jahrmärkten ein offenes 88F fertigen Waaren zu halten oder 8⸗ 8“ 11 Wohnortes zu beziehen, als Holzdrechslern, eilern, Töpfern u. s. w., kann der Betrieb des Gewerbes steuerfrei gestattet werden so lange der A. hebli fange ist und diese Handwerker — herengaan bben mit Einem erwachsenen Gehülfen it Ei Lehrlinge betreiben. ) b8 28 Fewerbebetrieb im sen hetaeeeogaznh, en. jährli kann für gewisse Ge b 16 Thlrn. jährlich (§. 20) kan t werden. In den bestehen⸗ oder in einzelnen Fällen ermäßigt we 8 1öe. den V riften wegen Ertheilung von Hewe 1 1 dSena c Fespen wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts ) Ihiz einzelnen Städten der ersten und zweiten veihe lung, in welchen wegen des Vorhandenseins zahlreicher t⸗, Gemuͤse⸗ und anderer ähnlicher Senghenh 9 her 9g 1188 drigsten Steuersatz der Klasse EEE1“ ingen vermögen, die Steuer füͤr die übrige ze G ee; diesr gelasse sich unverhältnißmäßig hoch 18. ge kann ein Theil des Veranlagungs⸗Solls bis zu zehn Prozer desselben erlassen “ 92 Insoweit nicht in dem gegenwärtigen Gesetze etwas Anderes
bestimmt worden ist, bleibt das Gesetz wegen Entrichtung der Ge⸗
werbesteuer vom 30. Mai 1820 nebst den dasselbe erläuternden, er— aͤnzenden und abändernden Bestimmungen in Dagegen werden alle den Vorschriften des gegenwärtigen 1G setzes entgegenstehende Behatgntgasa ns sag arden Feh. gh.
. ie von Actien⸗ und ähnlichen Gese 3 “ vom 18. November 1857 (Gesetz⸗Sammlung 1 . 849 ff.), aufgehoben. 88 Fecgh Pnf. die Verjährungsfristen bei öffentlichen . aben vom 18. Juni 1840 (Gesetz⸗Sammlung für 1840, - 40) findet auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze zu entrichtende Steuer Anwendung. §. 23
8 8 8 . „(-. 3 ( anz⸗
enwärtige Gesetz, zu dessen Ausführung der Finanz⸗
nigister da2 rtstbes ie⸗ anzuordnen hat, kommi g. bei fssr
Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1862 in 3
wena,. unter Unserer Höchsteigenhaäͤndigen Unterschrift und igedrucktem Königlichen Insiegel. —
deigeec. Baden⸗Baden, den 19. Juli 1861.
. s.) Withelm.
Si 8 Auerswald. Füͤ u Hohen ollern⸗Sigmaringen. von Hepbt. von Schleinitz. von Patow. GG 98s Pückler. von Bethmann⸗Hollweg. Graf von chwerin. von Roon. von Bernuth.
Handel, Gewerbe und öffentliche
Ministerinum für Seeheiben
“
111e“ Tcöo
8 ili . ik bird hierdurch in Das betheiligte korrespondirende Publikum wird h b in Keuuzmiß “ daß das “ N.e. ge bac. “ 4. Juni d. J. auf der Fahrt von Quebeck nach r; aHas ist, bei dieser Gelegenheit die mit diesem Schasf aus Chicago, Detroit und Portland abgesandten, nach Pg bestimmt gewesenen Brief⸗Packete mit der Korrespondenz aus den bezüglichen Theilen der Vereinigten Staaten verloren ge⸗
angen sind. “ 1 Berlin, den 7. August 1861. “ General⸗Post⸗Amt.
. 9 1 2 2 8 2 2 d isterium der geistlichen, Unterrichts⸗ un 8 edizinat⸗Angelegenheiten.
Berichtigung.
-
X eic er ble iversität über die am 3. d. In dem Bericht der hiesigen Universi v“ begangene Gedͤchtnißfeier ist S. 1502, Spalte 1, Z. 22 v. o. lefen 8 Studiosus juris Richard Cohnfeldt aus Köselitz, an
ö “ S er 8⸗Mini ür Handel, Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister für H “ öffentliche Arbeiten von der Hehdt, nach Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister für die e schaftlichen Angelegenheiten, Graf Pückler, nach den Hohe zollernschen Landen. 8
Nichtamtliches.
Sachsen. Dresden, 7. August. Heute Mittag 12 Uhr hat 53 1889 Schluß des zehnten ordentlichen Landtags im Auftrage Sr. Majestät des Königs durch Se. königliche Hoheit den Kronprinzen im königlichen Schlosse stattgefunden. Frankfurt a. M., 6. August. Der preußische Gesandte, Herr v. Usedom, ist von Baden⸗Baden wieder hier eingetroffen.
(Fr. J.)
Großbritannien und Irland. London, 6. August. In atss fand gestern unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der Königin ein Geheimrath statt, in welchem die Thronrede vorgelegt und genehmigt wurde. Earl Russell, Lord Palmerston, Mr. Glad stone und Earl Granville hatten Audienzen. Mr. Musurus, der türkische Gesandte, überreichte sein Beglaubigungsschreiben. Das Parlament wurde heute Mittag um 2 Uhr durch eine Königliche Kommission vertagt. Die vom Lord Kanzler verlesene Thronrede lautet: 5b dMh Lords und Gentlemen. Ihre Majestät beauftragt uns, 82. der ferneren Anwesenheit im Parlament zu entheben und Fönen zugleich Ihrer Majestät Erkenntlichkeit auszusprechen für den bS ifer, mit dem Sie während der eben abgelaufenen Session der Erfü 1, cer Pflichten obgelegen haben. — Ihre Majestät befiehlt uns, vineh c. richtigen, daß ihre Beziehungen zu den fremden Mächten ftehc scht 88 befriedigender Art sind, und Ihre Majestät hat die Zubersicht, aß 1] Gefahr einer Störung des europäischen Friedens vorhanden ist. 88 48 2 Gang der Ereignisse in Italien hat dahingeführt, daß der S 93 dieser Halbinsel zu Einer Monarchie unter dem König Victor Fesras . ist. Ihre Majestät hat sich von Anfang an jeder aktiven kinmb n 8 die Vorgänge, welche zu diesem Ergebniß geführt haben, rthabehn d 19e es ist ihr ernstlicher Wunsch, daß diese Angelegenheiten in der dem ohl un Glück des italienischen Volkes zusagenden Weise geordnet werdeß fineh — Die vor einigen Monaten in den Vereinigten Staaten Nordameri a ausgebrochenen Zerwürfnisse haben unglücklicher Weise den Eharakter S. offenen Krieges angenommen. Ihre Majestät beklagt diese unheilvolle Wendung, und hat beschlossen, eben so ie 8 deren Mächte Europas, eine strenge Neutralität zwischen 8 8 tenden Parteien zu beobachten. — Im Auftrage Ihrer Majestä haben wir Sie in Kenntniß zu setzen, daß die, kraft der Uebereinkünfte zwischen Ihrer Majestaͤt, dem Kaiser von Oesterreich, dem Kaiser der Fzan. zosen dem König von Preußen, dem Kaiser von Rußland und dem Sul⸗ tan zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Syrien ergriffenen Maßregeln ihren Zweck erfüllt haben, und daß die europäischen E welche in Gemäßheit jener Uebereinkünfte zeitweilig in Syrien aufgesten
re it den Truppen und Behörden des Sultans zusammenzuwir⸗ “ 8 Ihre Majestät vertraut, daß die zur Pehnee tung der zerrütteten Bezirke getroffenen Vorkehrungen die 1 uhe derselben künftig sichern werden. — Ihre Majestät hat g 5 Ugung gesehen, wie rasch sich die innere Lage ihrer ostindischen Ge 8 1 hat, und welcher Fortschritt in der Herstellung des Gleichgewicht z eü 82 den Einnahmen und Ausgaben in jenem Theile ihres Reiches gemach 1 d. △ 2 2 2 vae vom Hause der Gemeinen. — Ihre Majestät tregt 28. auf, Ihnen für die freigebigen Subsidien, welche Sie für 8 f 3 1. dienst des laufenden Jahres bewilligt haben, ihren 8 statten; und Ihre Majestät hat mit Befriedigung gesehen, aß “ dem für die Bedürfnisse des Staatsdienstes reichlich ge Hae. war, sich im Stande Fesehan. Hastes 8 8b e auferleg uern eine merkliche Verminderung eintreten 11 8 Mylords und Gentlemen! Wir sind von Ihrer Fesesttt Ff tragt, Ihnen ihre tiefe Freude auszudrücken über den inges hanh . voller Vaterlandsliebe, der ihre freiwilligen Truppen zu besee fnesg 68 8 und die Bewunderung, mit der sie den raschen Fortschritt, 1 hen Föhie Mannszucht und Diensttüchtigkeit machen, 9 E. Mäjestaͤt hat mit herzlicher Bereitwilligkeit die Akte zur 85 gung der Mitgliederzahl des Hauses der Gemeinen durch Ver Feigang, der verwirkten Sitze von Sudbury und St. Albans Fei — . Fah⸗ vertraut, daß die Akte zur Verbesserung der Bankbruchig eit e lungsunfähigkeits⸗Gesetze dem Handel und ö 18 8 wichtige Vortheile bringen wird. Ihre Masjestät hat e England zur Vereinfachung und Verschmelzung des Strafgesetze g ühen. und Irland, und zur schleunigern Rebision des Statutarrechte “ wichtigen Akten ertheilt, welche, wie F8 11 den, den europaͤischen und eingebornen dung im Staatsdienst mehr zugänglich 285 8e fördern, und die essern, die Endzwecke der Gerechtigkeit zu f Sde Unterthanen zu erhöhen. — Ihre Maje “ hmi Verbesse Häfen an den Kuͤsten des Vereinigte genehmigt, zur Verbesserung von den an den Fasffohet von Pastr⸗ Königreichs, und zur Befreiung der — 8 eet, her Kee öͤllen, so wie auch die Akte zur verbesserten Handhabung der auf ertraut, daß die Akte zur Erleichter E 18na e zur Hebung der Landwirthschaft in “ des Köͤnigreichs beitragen wird. — Ihre Majestäͤt hat no “ deren gemeinnützigen Maßregeln, welche die Frucht Süter. n — 5* Sessionsthätigkeit sind, ihre freudige Ihsng e ges e jestäͤt hat mit herzlicher W“ 89 meha 8 ihden däecen eeehe hd hegt die Zuversicht, daß eine weise Gesetzgebung
und eine gerechte Handhabung des Gesetzes dafür sorgen