1616 Berliner Börse vom 23. August 1861.
Fsenbahn Aetien.
Stamm-Actien. Cä Br. Gld. Aachen-Düsseldorfer3; Berlin-Hamburger.. Aachen-Mastrichter. do.. A. . Berg.-Märk. Lit. A. — „(Berlin-Potsd.-Magdb -· do. do. Lit. B. — 1 do. Litt. B. Berlin-Anhalter.. 133 do. Litt. C. Berlin-Hamburger.. do. Litt. D. Berl.-Potsd.-Mgd. — Berlin-Stettiner. Berlin-Stettiner.. 1 do. II. Serie „.Bresl.-Schw.-Freib.. do. III. Serie Brieg-Neisse. Brsl. Sehw. Frb. Lt. D. Cöln- Mindener... (Cöln-Crefelder.. Magdeb.-Halberst... Cölz-Mindener. Magdeb.-Wittenb... do. II. Em. Münster- Hammer.. d9. „. Niederschles. Märk.. .“ Niederschl. Zweigb.. do. do. 6 ½ do. (Stamm-) Prior. An. IV. o. Oberschl. Litt. A. u. C. Magdeburg-Halberst. — do. Litt. B. Magdeburg-Wittenb Rentenbriefe. Oppeln -Tarnowitzer Niederschles.-Märk. Kur- und Neumärk. Prinz Wilh. (St. V.) — oö CC Pommersche.... EEEeee“n- do. do. III. Serie vbuu“] do. (Stamm-) Prior. do. IV. Serie Preussische...... Rhein-Nahe Ober-Schles. Litt. A. „[Rhein. und Westph. . Rhrt. -Crf.-Kr. Gdb. do. Litt. B. Sächsische Stargard-Posen... do. Litt. C. dito 61863. Schlesische. ö “ 6 8 Sn 8. Staats-Schuldscheine . IöEEEä— 88 itt. E. Prämien-Anl.v. 1855 100 Thb. 3 u“ do. (Stamm-) Prior.4½ 79 do. Uitt. F Kur- u. Neum. Schuldversehr. 3 ¼4 „[Friedrichsd'or — 13 ⁄2 o. do. do. 5 Pr. Wilh. (St.-V.) I.S. Oder-Deichbau-Obligationen 4 ½ Gold-Krenen — Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, do. II. Serie
Berliner Stadt-Obligationen. 4 ¾ Andere Goldmünzen Werdon neanesmhssis 4 bCt. beroehnot. 0. II. Sene do. do 3 ½ 1““ Prioritäts-Oblig. RKheinische ..
Sehuldverschr. d. Berl. Kaufm. 5 Cöö“ 88% 28 vom Staat gar. 0. .Emission 7 ½⅔ “ do. III. Emission — 93;3 Khein-Nahe v. St. gar. . Aachen-Mastrichter. 65 ½ Rbrt.-Crf.-Kr. Gladb. ünze. do. I. Emissien 63 do. II. Serie Bergisch-Märkische 5 101 ⅓ do. III. Serie do. II. Ser. (1850) 5 101 ½ Stargard-Posen. do. II. Ser. (1855) 5 103 o. II. Emission
. 29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St. 3 ¼¾ gar. 82 1 do, M. o. 29 Thlr. 20 Sgr.] do. IV. Serie S 103 TIIIIIIVZVTvZZö v do. Düsseld.-Elbf. Pr. — do. IIl. Serie do. do. II. Serie — do. MII. Serie do. (Dortm.-Soest — do. IV. Serie II. Sec. 99 ¼ Wilh. (Cesel-Odbg.) erlin-Anhalter.. 99 ¼ do. III. Emissien Berlin-Anhalter..
und beld-Cours.
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Amtlicher Wechsel-, Fends- Brf. Gld.
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Weechsel-Ceurse.
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141 ⁄¾ 141 ½ 140 ⅔ Kur- und Neumärk. 150 ⅔ 150 ½¾ dd. do. 149 ¾ 149 ½ Ostpreussische 6 21 ½ 6 21 ¼
79 ³ 79 i Pommersche . 72 72 ½ ds. 71½ 71 5Poesensehhe.
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56 26 56 22 do. neue
99 99 Schlesische 99 ½ 99 Vom Staat garantirte
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84 ⅔ Westpreuss.
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Amsterdam 250 Fl. Kurz 141 ½⅔ dito ZIIIINI. Hamburg 300 M. Kurz dito Evbbb. o1“ EEE““ 300 Fr. Wien, österr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkf. aͤ. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl. duss 100 Thlr. Petersburg 100 S. R... Warschau 90 S. K.. Bremen 100 Th. G...
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Fonds-Course.
Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859.. Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1850656
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bei einem Feingehalte von 0,98e und darüber bei einem Feingehalte unter 0,980
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Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose ..
Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.
Kdo. do. EL. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl.,.
Dessauer Prämien-Anl.
„[Hamb. St.-Präm.-Anl. —
[Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. 54
Neue Bad. do. 35 Fl. 31 ½
Inländ. Fonds. Ausl. Fonds. Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do.
Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam 4 Loebau- LZittau.. 4 Ludwigshafen-Bexbach4 Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 FErpis do.
EEE“ Berl. Hand.-Geseilsch. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 IdNmwanndit. Anth Oester. franz. Staatsbahn 5 ““
Pommersch. Rittersch. B.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank.... Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit. do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Geraer Bank. . Gethaer Privatbank... Hannoversche Bank... Peipaicher Creditbank. . 5 Suxemburger Bank... Actlen. V Industrie-Actien. “ 88 6 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ — Hoerder Hüttenwerk. 5 65 ½ 64 Norddeutsche Bank... Belg. Oblig. J. de vxennn Minerra 565 20 ¾ Oesterreich. Credit..
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Ausl. Prioritäts-
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do. Samb. et Meuse — Fabrik v. Eisenbahnbed. 65 ½ Thüringer Bank 8 Oester. franz. Staatsbahn3 260 ½ Dessauer Kont. Gas... 102 Weimar. Bank 75 ½ Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. — 10 ¾ V Oesterreich. Metall... 49 ½ 2
Aachen-Mastrichter 18 ¼ a 18 ¾ gem. Bresl. Schweidn. Freib. 112 a 112 ⅛ gem. Rheinische 92 ¼ à 93 gem. 45 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 131 ½ a ¼ a ½ gem. do. 3 proz. Prior. 259 ⅞ a 260 gem. Darmstädt. Bank 79 a ¼ gem. Zi etw. a 7 gem. Dessauer Landesbank 22 ¾ etw. a 23 ⅛ gem. Genfer Creditbank 39 ectw. a ½ a ¼ gem. Oesterr. Credit 62 a 61 ¾ a 62 gem Oesterr. neueste Loose 59 ¾ a ½ gem. 1
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Berlin, 23. August. Die Börse war heute fester und zeigte] käufer waren mehr zurückhaltend, so dass die Course sich im Ganzen etwas mehr Kauflust, ermattete abe r wieder ein wenig; die Ver- wieder zu bessern begannen. Eisenbahnen w fest, Fonds ebenfalls.
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Redaction und Rendantur: S chwieger. J
erlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
Nordbahn (Fr. Wilh) 45 ½ a Dessauer Credit
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr
8
ohne Preis-Erhöhung.
18
Preußisch
in allen Theilen der Monarchit “] an 8
Alle Post-Anstalten des In d Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
F. Wilhelms⸗Straße No. 51. 8 1 8 (nahe der Leipzigerstr.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den seitherigen Polizei⸗Präsidenten zu Breslau Friedrich Wilhelm Arthur von Kehler zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium des Innern zu ernen⸗
nen; und
In Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Tilsit getroffenen Wahl, den Obergerichts⸗Referendarius a. D. Schlenther als Beigeordneten und Shyndikus der Stadt Tilsit, für die Amtsdauer von 12 Jahren, zu bestätigen. 6 8
für Handel, Gewerbe und öffentliche
Ministerium 8b 18 Arbeiten.
b 8 Den Chemikern Baldamus und Grüne zu Charlottenburg ist unter dem 21. August 1861 ein Patent auf ein fuͤr neu und eigenthümlich erachtetes Verfahren zur Gewinnung der Seife aus Seifwasser auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Gastwirth August Kluge in Ratibor ist unter dem
21. August d. J. ein Patent Zgauf eine Naäͤhemaschine in der durch Modell und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Andere in der Anwendung bekannter Theile dieser Maschine zu be⸗
163““
auf fuͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und fuͤr den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. W “
üglich der Vorschlͤge der Konferenz zur Be⸗ rathung eines allgemeinen deutschen Handels⸗
8
gesetzbuches, mehrere zur allgemeinen deutschen Wechsel⸗Ordnung in Anregung gekom: betreffend.
vom 23. April 1858 sind der Handelskammer diejenigen Vorschläge mitgetheilt worden, welche die in Nürnberg zusammengetretene Kommission zur Berathung eines Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs in Betreff ver⸗ schiedener in Anregung gekommenen Ergänzungen der Allgemeinen deutschen Wechsel⸗Ordnung gemacht hatte. 1 Diese Vorschläge haben zu jener Zeit nicht die ungetheilte Zustimmung der betheiligten deutschen Regierungen gefunden und auch die preußische Regierung hat damals Anstand ge⸗ nommen, sich für diejenigen Modificationen auszusprechen, welche zu dem Artikel 7 der Wechsel⸗Ordnung kung eines in einem Wechsel ausgedrückten Zinsversprechens) und zu Art. 29 (Verpflichtung des Acceptanten zur Sicherstellung un⸗ sicher gewordener Wechsel) von der Kommission in Vorschlag ge⸗ bracht worden waren. Die Nürnberger Kommission hat Veranlassung gehabt, während ihrer im verflossenen Winter gepflogenen Berathungen auch die von ihr in Bezug auf die Allgemeine Deutsche Wechsel⸗Ordnung
Mit der Cirkular⸗ Pedcgan
gefaßten Beschlüsse einer nochmaligen Erwägung zu unterwerfen
(Wir⸗
v und sie hat bei diesem Anlasse ihre früheren Vorschläge in der Weise abgeändert, wie sich dies aus der Anlage sa.) näher ergiebt.
Danach ist der zu Art. 29 gefaßte Beschluß in dem diesseits gewünschten Sinne abgeändert worden.
Dagegen hat die Kommission den Vorschlag, die zum Art. 7 entstandene Kontroverse in Betreff der Zinsversprechen in einem Wechsel im Sinne der wechselmäßigen Gültigkeit eines derartigen Versprechens zu lösen, aus dem von ihr früher füͤr durchgreifend erachteten Gruͤnden von Neuem mit einer beträchtlichen Stimmen⸗ mehrheit abgelehnt. Sie hat ihren früheren Vorschlag, nach welchem die Aufnahme eines Zinsversprechens in einem Wechsel den Fort⸗ fall jeder wechselmäßigen Verbindlichkeit aus dem letzteren zur Folge haben soll, wiederholt und nur eventuell es als nicht unvereinbar mit der Allgemeinen deutschen Wechsel⸗ Ordnung erachtet, wenn bloß die Ungültigkeit, des in einem Wechsel ausgedrückten Zinsversprechens, unbeschadet der Verbind⸗ lichkeit des uͤbrigen Inhalts eines derartigen Dokuments, gesetzlich ausgesprochen würde.
Die ubrigen, aus der Anlage ersichtlichen Beschlüsse der Kom⸗ mission — in welchen ihre früheren Vorschläge in theilweise modi⸗ fizirter Gestalt wiederholt worden sind — haben zwar für Preußen unmittelbar nur eine untergeordnete Bedeutung, sie werden aber, wenn sie die allgemeine Anerkennung sämmtlicher betheiligten Staaten erhalten sollten, insofern eine, auch fuͤr die diesseitigen Interessen wichtige Ergaͤnzung der durch die Allgemeine Deutsche Wechsel Ordnung erzielten Einheit der Rechtsgrundsaͤtze herbeiführen, als damit das Executions⸗Verfahren eine Sicherheit und Ueber⸗ einstimmung gewinnen wuͤrde, welche ihm zur Zeit in einem großen Theile Deutschlands noch fehlt.
Mit Räücksicht hierauf wird ein übereinstimmender Beschluß der betheiligten deutschen Regierungen über die Annahme der von der Commission gemachten, in der Anlage enthaltenen Vorschläge als in hohem Grade wünschenswerth zu bezeichnen sein und es wird zur Erreichung eines solchen Beschlusses wesentlich beitragen, wenn Preußen seine Bereitwilligkeit, sich dieselben anzueignen — die ge⸗ meinschaftliche Annahme derselben in den sämmtlichen deutschen Staaten natürlich vorausgesetzt — zu erkennen giebt.
Ein Bedenken hiergegen dürfte nur aus dem zu Art. 7 ge⸗ machten Vorschlage zu entnehmen sein, da mehrere Organe des preußischen Handelsstandes sich in den auf meine Verfügung vom 23. April 1858 erstatteten Berichten für die Anerkennung der Zinsversprechen in Wechseln ausgesprochen haben. 8
Es dürfte indeß hiergegen — abgesehen von den theoretischen Gründen, auf welchen der Vorschlag der Kommission beruht — in Betracht zu ziehen sein, daß diejenigen trockenen Wechsel, bei denen die Aufnahme eines Zinsversprechens uͤberhaupt nur vorzukommen pflegt, für den Handelsverkehr doch nur eine untergeordnete Bedeu⸗ tung haben; daß ferner der Zweck, den man durch den besonderen Ausdruck eines Zinsversprechens im Wechsel sich zu sichern beab⸗ sichtigt, auch in anderen Formen zu erreichen ist, und endlich, daß die in jedem Falle in hohem Grade wuüͤnschenswerthe Uebereinstim⸗ mung der deutschen Regierungen über Behandlung der von der Nürnberger Commission gemachten Vorschläge nur dann zu er⸗ zielen sein wird, wenn auch preußischer Seits die individuelle Auf⸗ fassung einzelner Organe des Handelsstandes dem von der Mehr⸗ heit der Kommissionen abgegebenen Gutachten untergeordnet wird.
Mit Ruͤcksicht hierauf und da der von der Nuͤrnberger Kon⸗ ferenz zu Art. 7 der Wechsel⸗Ordnung gestellte, üͤberdies mit der seitherigen Praxis der preußischen Gerichtshöfe uͤbereinstimmende eventuelle Vorschlag die bestehenden Verhältnisse in anscheinend aus⸗ reichender Weise beruͤcksichtigt, wird die Koͤnigliche Regierung es zunächst als ihre Aufgabe betrachten, die Annahme der gesammten Anträge der Nürnberger Kommission in dem Sinne, daß dabei
8 8—