1861 / 209 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Normalzahl der fraglichen Anlagen auf 14 statt der gegenwärti 21 bestimmt. gen st ee

„Eine solche Anordnung bewegt sich nicht mehr innerhalb der Grenzen einer Instruction, sondern entscheidet selbst unmittelbar über die Bedürfnißfrage in den Spezialfällen und beeinträchtigt dadurch die Befugniß der gesetzlich zur Beurtheilung des Bedürf⸗ nisses zunächst berufenen Behörden, waͤhrend es die ausdrückliche Absicht der Verfügung vom 14. September 1859 war, diese Be⸗ Asrec g. erhalten. Hiernach kann ich die Königliche Regierung nur veranlassen Ihre Verfügung vom 28. Februar 1859 90 1 modifiziren, dos durch dieselbe, wenn gleich leitende Gesichtspunkte vorgezeichnet werden mögen, doch das eigene Urtheil der betreffenden Behörden üͤber die Bedürfnißfrage nicht mehr suspendirt wird. Daneben bleibt es der Königlichen Regierung unbenommen, falls ungeachtet Ihrer Instructionen und im Widerspruch mit denselben Mißbräuche hinsichtlich der Ertheilung von Konzessionen für Schankwirthschaften bemerklich werden sollten, denselben von Aufsichtswegen entgegen⸗ zutreten. Berlin, den 10. Juni 1861.

Der Minister des Innern. Graf v. Schwerin. An die Königliche Regierung zu N.

Verfügung vom 3. Juli 1861 betreffend die Ertheilung von Konzessionen zur Schankwirth⸗ schaft mit Ausschluß aller geistigen Getränke.

DDeer ꝛc. eröffne ich auf den Bericht vom 12ten v. M., betref⸗ fend das Gesuch des N. zu N. um Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe einer Kaffeewirthschaft, Folgendes:

Wenn ein Antrag auf die Ertheilung der Erlaubniß zu einer Schankwirthschaft mit Ausschluß aller geistigen Getränke ge⸗ stellt wird, so ist es nach dem Cirkular⸗Reskript vom 13. August 1835 ad 7 (Annal. S. 253) nicht zuläffig, die Bedürfnißfrage zur

Erorterung zu ziehen. Dies ist auch nicht dadurch zu begründen, daß (wie im vorliegenden Falle) die Behörde annimmt, der Antrag— steller koͤnne mit seiner Wirthschaft ohne den Ausschank geistiger Getränke nicht bestehen und suche durch den beschränkten Antrag

lediglich die Erörterung der Bedürfnißfrage zu umgehen. Eine solche mehr oder minder stets unsichere Besorgniß kann nur zu einer

um so strengeren Ueberwachung der beabsichtigten Wirthschaft, nicht

aber dahin führen, dieselbe gegen den Antrag des Nachsuchenden

unter dem Gesichtspunkte einer vollständigen Schankwirthschaft zu beurtheilen.

Die ꝛc. wird daher veranlaßt, die Ertheilung der von de ööe vab benselban 1 8

e vom 18. eil d. J. i ine it geei 2 p J. in meinem Namen mit geeignetem Berlin, den 3. Juli 1861.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

des Königlichen Gerichtshofes zur

Send e er Kompetenz 2 Kpnflittr, vhnm .April 1860 daß gegen feuerpolizeilliche Anordnungen, welche bei der Anlage einer Eisen⸗ bahn zur Sicherung der in der Nähe befindlichen getroffen werden, der Rechtsweg nicht 8 gestattet ist. .“

Auf den von der Königlichen Regi Königlich gierung zu Mersebur 3 hobenen Kompetenz Konflikt in der bei dem Koniglichen F n s ess 2 ga⸗ Saale anhängigen Prozeßsache ꝛc. ꝛc. erkennt der 1 66 Herichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte 1 5 r. 8 Bv. dieser Sache für unzulässig und Kompetenz⸗Kon 1 1 S 237 en flikt daher für begründet zu erachten.

8

Die Berlin⸗Anhalter Eisenbahn⸗Gesellschaft hat im Jahr r und Betriebe der Bitterfeld⸗Halleschen weigbahe Grundflaͤchen in der Stadtflur Halle im Wege der Expropriation erwod ben. Zu diesen Grundflächen gehört unter andern der Garten des 8 mals dem Oekonomen Sch. gehörig gewesenen, unter dem 31. März 1859 an den Wollhändler jetzigen Kläger, verkauften Grundstücks an be Magdeburger Chaussee. Unweit des expropriirten Terrains befindet scch ein dem Eigenthümer verbliebenes Scheunengebäude, und schon bei lch im Jahre 1857 stattgefundenen Abschätzung kam die für dieses Gebäude 11““ 8 . entstehende Feuersgefahr. zur Sprache In -Abschätzungs⸗Verha z. November 185 ere diese tzung rhandlung vom 6. November 1857 wurde dieserhalb

Wenn nun auch hier die Taxations⸗Kommissio L auch hie - 8 n den Morgen auf 4500 Thaler abgeschäͤtzt hat, so hat dabei ihrerseits doch nicht berüg⸗ sichtigt werden können, ob Herr Sch. durch etwaige polizeiliche Maß⸗ regeln zu einer Veränderung in seinen Oekonomie⸗Anlagen genöthi t. oder in Folge der allzugroßen Nähe der Bahn an letzteren beschädigt Lc8 9 expropriirenden Bahnverwaltung heaeh. ber ausdrücklich vorbehalten bleibt, demgemäß sich her ellende Be— zu liquidiren. 1““

achdem der Bau der Eisenbahn ausgeführt worden, si

““ ¹ G „sind v er Polizei⸗Direction zu Halle an dem Scheunengebäude des I der Bahn verschiedene bauliche Sicherungs⸗Maßregeln für nothwende

erachtet; im Wesentlichen bestehend in einer mit Zinkblech bekleideten

Vorthüre, in Vermachungen der Fenster und Luftlöcher rch Zi blech⸗Kasten und Luftöffnungen von engg und de e hea A an dem Gesimsbrett und den Dachsteinen. Zur Ausführung dieser 18 lichen Sicherungs⸗Maßregeln ist die Eisenbahn⸗Gesellschaft angewiesen und dem Eigenthümer der Scheune unter dem 24. März 1859 aufge eben, sich die Ausführung dieser Bauten gefallen zu lassen. Gleichzeitig wurb⸗ 8 Sch ätzung des für den H. durch diese neuen Einrichtungen entstehen— 8 C ist unter dem 14. Mai 1859 der durch bicherungs⸗Vorkehrungen Ligenthümer der S . acchen aen 6 haler eeschan⸗ Eigenthümer der Scheune erwachsende Der H. hat aber die Annahme der Entschädigungssumme geweiger und, gestützt auf die Behauptung, daß das 11*“ weit gehe, nothwendige Servituten auf sein Eigenthum zu konstituiren gegen die Berlin⸗Anhalter Eisenbahn⸗Gesellschaft Klage erhoben, mit dem 8 rage, zu erkennen: daß das gegen ihn nach Inhalt der Verfügung er. Koöͤniglichen Polizei⸗Direction zu Halle vom 24. März 1859 eingeschla⸗ b für nicht gesetzlich gerechtfertigt, die Verklagte auch nicht für öö erachten, Anlagen ohne seine, des Klägers, Genehmigung und erwähnlen, auf seinem Grund und denögen Serangtza Ihh ens as Eigenthum desselben mit einer noth⸗ ioch vor Beantwortung der Klage ist von der Negier Merse⸗ burg der Kompetenz⸗Konflikt erhoben. In Konfliktsbeschluße ganze in der Angelegenheit beobachtete Verfahren dargestellt und gerecht⸗ fertigt, im Wesentlichen aber der Rechtsweg, als gegen die Ausführung polizeilichen Verfügung gerichtet, für unzulässig erklärt. Sowohl das H 8 se als das Appellationsgericht zu Naumburg erachten bäcehehe ehe Phftsics für vollkommen begründet, und dieser Ansicht muß § liegt der eigenthümliche Fall vor, daß der Kläger de r die polizeiliche Anordnung vom 24. März 1889 für 18 l nicht gegen die Behörde, welche die Anordnung getroffen son⸗ ern gegen denjenigen Theil, welcher nur zugezogen ist, weil er die Kosten 8 soll, gerichtet hat. Denkt man fich den Ausgang der Sache se⸗ 1 gar nichts weiter geschehe, so hat der verklagte Thbeil dabei weiter ein Interesse. Der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn⸗Gesellschaft ist die An⸗ lage, welche gemacht werden soll, als Pflicht auferlegt, und zwar ihr die 1 dem Kläger blos die Duldung oder das Geschehenlassen. 1“ hat der Antrag gegen die verklagte Eisenbahn⸗Gesellschaft See ung, als dabei an andere Anlagen auf dem eigenen Terrain der verklagten Gesellschaft, oder an eine weitergehende Expropriation gedacht IhͤFu dem Konfliktsbeschlusse ist deswegen ausgeführt, daß die Ver⸗ waltung zu einer weitergehenden Expropriation überzugehen, keine Ver⸗ anlassung gehabt habe, und in den Berichten des Kreisgerichts zu Halle 8b des Appellationsgerichts zu Naumburg wird ausgeführt, daß das vFihehtgt onsrach⸗ unzweifelhaft nicht auf die reine Eigenthumsfrage 1n. sondern daß auf eben diesem Wege auch nothwendige erbituten konstituirt werden könnten, wie die sehr häufig vorkommende von neuen Wegen, Triften, Gräben u. s. w. klar darthue. hierauf nicht an, weil von Constituirung einer noth⸗ gen erbitut gar nicht die Rede ist. Der Berlin⸗Anhalter Eisen⸗ aun üalein Necht auf ein anderes Grundstück eingeräumt, und dem stück des Klägers keine Einschränkung zum Vortheil eines bestimm⸗ ten anderen Grundstücks auferlegt, sondern lediglich eine feuerpolizeiliche Anordnung getroffen. Es liegt somit eine polizeiliche Verfügung vor,

gegen welche ein besonderer Rechtstitel, wie er sich nach dem Gesetze vom

11. Mai 1842 zur Entscheidung im Wege 1 ö 84 heidung ge Rechtens eignen würde, nicht ist, hte die Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Nuchrden ntcn bein hur mäßigkeit lediglich den geordneten Verwaltungs⸗Instanzen an⸗ Sollte der für den Kläger durch die Anordnun s

1 1 g entstehende, von der Eisenbahn „Gesellschaft zu ersetzende Schaden sich höͤher als er geschätzt worden, so bleibt dem Kläger der Rechtsweg und die Liquidirung eines höheren Schadens bis zu dem ganzen Werthe der durch die Feuers⸗ gefahr betroffenen Scheune hin, sofern er sich damit durchzukommen ge⸗ traut, unbenommen. Gegen die Anordnung selbst aber kann kein Prozeß zugelassen werden, und hat daher der Kompetenz „Konflikt hehe für begründet erachtet werden müssen.

Berlin, den 14. April 1860.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte

um

des Monats Oktober d. J.

1651

Abgereist: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in Rom, Freiherr von Canitz und

Dallwitz, und Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗

tigte Minister am großherzoglich hessischen Hofe, Freiherr von Canitz und Dallwitz, nach Fürstenwalde.

Berlin, 30. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Commandeur des 1. Westfälischen Husaren⸗ Regiments Nr. 8, Major von Ra⸗ uch, und dem Premier⸗Lieute⸗ nant von Thaden desselben Regiments die Erlaubniß zur An⸗ legung- des von des Königs von Bayern Majestät ihnen verliehe⸗ nen resp. Commandeur⸗Kreuzes und des Ritter-Kreuzes des Ver⸗ dienst⸗Ordens vom heiligen Michael, so wie dem Premier⸗Lieute⸗ nant a. D. Freiherrn Franz von Dalwigk⸗Lichtenfels zu Boisdorf im Kreise Düren, zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗Malteser⸗Ordens zu ertheilen. v“

1“

Fekauintimachung.

hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß um die Mitte 8. ein neues Schullehrer⸗Seminar zu Oranien⸗ burg für den Regierungsbezirk Potsdam eröffnet werden wird.

Diejenigen, welche die Aufnahme in dasselbe nachzusuchen beabsichti⸗ werden aufgefordert, späͤtestens bis zum 30. September d. J. mit

Wir bringen

gen,

dem betreffenden Gesuche

a) einen von ibnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, wel⸗ cher außer den nöthigen Personalnachrichten den Gang ihrer

Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt,

ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein,

ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religiöse Be⸗

ähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung,

ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte

Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß,

ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte

Pocken⸗Impfung, 8

ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fäͤhigkeit, den Fleiß und

die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,

eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wie viel

sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im

Stande sind, an uns einzureichen. 1

Der Termin der Aufnahmeprüfung ist von uns auf den 9. und 10. Oktober d. J. festgesetzt worden, zu welchem die Aspiranten, welche von uns für zulassungsfähig erklärt worden sind, in Oranienburg sich bei dem Direktor der Anstalt einzufinden haben. ““

Die übrigen Bedingungen der Aufnahme werden in einer Nachricht von dem Königlichen Schullehrer⸗Seminar zu⸗ Oranien⸗ burg in einer der nächsten Nummern des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. zur öͤffentlichen Kenntniß gebracht werden.

Berlin, den 23. August 1861.

Königliches Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg.

Nichtamtliches⸗

Das hiesige und das bremische Kontingent werden in den nächsten Tagen zu gemeinschaftlichen militairischen Uebungen zusammengezogen werden. Der Großherzog, welcher diesen Uebungen theilweise beizuwohnen beabsichtigt, wird am 2. September hier eintreffen, um demnächst zu dem preußischen Manöver am Rhein sich zu begeben. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 29. August. Ihre Majestäten der König und die Königin sind mit den Prinzessinnen Sidonie und Sophie auf der Ruͤckreise aus der Schweiz heute Nachmittag im hiesigen Leipziger Bahnhofe eingetroffen und begaben sich so⸗ dann ohne Aufenthalt mittelst Extrazugs nach Niedersedlitz und von dort nach Pillnitz. [Dr. .)

Luxemburg, 27. August. Nachdem man vier Sitzungen auf die General⸗Debatte des Preßgesetzes verwandt, ist gestern Abends dieselbe geschlossen worden, ohne daß eine Verständigung zu Stande gekommen. Die Kammer hat deshalb beschleossen, bei der Berathung der einzelnen Artikel der Vorlage abzusehen von den Vorschriften der Bundes⸗ Resolution. Nach Abgabe dieses Votums hat die Regierung verlangt, die Diskussion der einzelnen Artikel möge auf heute vertagt werden. Nachdem eine Sitzung diesen Morgen nicht stattfinden konnte, weil die Regierung schrift⸗ lich erklärte, durch dringende Geschäfte verhindert zu sein, derselben beizuwohnen, ward in Folge hiervon die näͤchste

Oldenburg, 28. August.

auf heute Nachmittags 4 Uhr festgesetzt. Zur bestimmten Stunde erschienen die Herren Minister, und Herr Jonas erklärte zuerst, in Folge Allerhöchsten Befehls, sein Preßgesetz zurückzuziehen; dann verlas der Staatsminister Baron v. Tornaco einen Koniglich Großherzoglichen Beschluß, wodurch er ermächtigt war, die außer⸗ gewoͤhnliche Session zu schließen. Die Kammer ging stillschweigend auseinander. („Köln. Ztg.*)

Württemberg. Stuttgart, 28. August. Die jährliche Inspection der Festung Ulm durch Abgesandte der Bundes⸗Militair⸗ Kommission wird in den ersten Tagen des kommenden Monats stattfinden. Es sind hierzu bestimmt der Königlich preußische General-Lieutenant Dannhauer und der Militair⸗Bevollmächtigte des 9. Armeecorps der Königlich saͤchsische General⸗Major von Spiegel. Der diesseitige Militair⸗ Bevollmächtigte, Oberst von Bayer⸗Ehrenberg, wird der Inspection wie in früheren Jahren als diesseitiger Territorial⸗Bevollmächtigter gleichfalls anwohnen.

Baäyern. München, 28. August. Se. Majestät der König wird auf der Rückreise heute Rachmittag in Augsburg eintreffen, kurze Zeit daselbst verweilen und hierauf die Reise nach Hohen⸗ schwangau fortsetzen. (N. M. Ztg.)

Oesterreich. Pesth, 29. August. Der Komitatsausschuß hat bekanntlich in seiner Generalversammlung am vergangenen Mon⸗ tage gegen die Auflösung des Landtages protestirt und alle Koömitate zu gleichem Vorgehen aufgefordert. Der Hofkanzler hat diesen Beschluß für ungültig erklärt, der Statthalterei aufge⸗ tragen, die Ausschußsitzungen zu schließen, und die Untersuchung durch einen königlichen Kommissar angeordnet.

Großbritannien und Irland. London, 28. August. Die „London Gazette“ verzeichnet die Ernennung des Feldmarschalls Viscount Combermere, ehemaligen Truppen⸗Kommandanten i¶in Ostindien und des Generals Sir George Pollock, der das britische Heer auf dem Marsche gegen Kabul 1842 befehligte, zu Rittern des Star of India⸗Ordens (Orden des indischen Sterns). 1

Ihre Königliche Hoheiten die Prinzen Arthur und Leopold und die Prinzessinnen Louise und Beatrice sind am Sonnabend in Balmoral eingetroffen.

Wie aus Dublin berichtet wird, sollte am Montag gegen 1 Uhr Mittags der Hof die Reise nach Killarmy antreten. Fast die ganze Bevölkerung machte Feiertag. Die Fahrt selbst wird als eine fortwährende und glaͤnzende Ovation geschildert. In Killarmy selbst, wo der Zug um 27 Uhr Abends ankam, wand sich der Weg durch lauter Friumphbogen. Im Schlosse von Lord Castleroß, wo Ihre Majestät übernachtete, wurde ein glänzendes Banquet servirt. Am folgenden Morgen (Dienstag) schiffte sich die Königliche Gesellschaft bei Roß Castle unter den Lebehochs von Tausenden ein. Eine ungeheure Flotille von kleinen Booten begleitete den ganzen Tag die Gondel der Königin. Auch das Wetter, welches bis Mittag die Berggipfel in Nebel⸗ gehüllt hatte, blieb bis zum Abend schön und hell. Auf einer Insel, Glana genannt, auf der Lord Castleroß der Königin zu Ehren eine schöne Villa gebaut hat wurde Luncheon eingenommen. Die Fahrt ging darauf durch das ganze Seen⸗ und Insel⸗Labhrinth bis nach Mueroß⸗Abbeu, dem Landsitz von Mr. Herbert. Morgen (Donnerstags) wird die nigin sich auf die Rückreise nach Kingstown begeben und von dort auf der „Victoria and Albert“ nach Holyhead fahren, um Freitag Abends in Edinburg einzutreffen.

29. August. Bei einem Banquet, das zu Ehren der Installation des Lord Palmerston als Hüter der fünf Häfen in Dover stattgefunden, vertheidigte derselbe das Institut der Freiwilligen und fügte hinzu:

Wir können mit den Mächten, welche Hunderttausende von Soldaten erhalten, nicht rivali⸗ siren. Lassen Sie uns mit Freimuth die Rechte, welche uns Freund⸗ schaft anbietet, wenn sie uns gereicht wird, annehmen, lassen Sie uns nicht dieser Rechten mißtrauen, weil die Linke den Degen in der Faust hält. Wenn aber diese Linke die Faust festhaͤlt, wuͤrde es ein Spott sein, wenn wir den Vertheidigungsschild auf die Seite würfen. 8

Die Bank von England hat den Discont auf 4 pCt. herab

gesetzt. Frankreich. Paris, 28. August. Ein dom Kaiser ge⸗ nehmigter, heute im Moniteur veröffentlichter Bericht des Marine⸗ Ministers stellt (wie bereits telegraphisch gemeldet) das Marine⸗ Offiziercorps als ganz unzureichend dar und beantragt eine wesent liche Verstärkung desselben. Die Stations⸗Commandeure, heißt es darin, verlangen circa 80 Offiziere, die ihnen an der reglements mäßigen Stärke ihrer Schiffs⸗Equipagen fehlen; auch die Ser⸗ Präfekten haben in den Arsenalen nicht mehr Offiziere genug. Dazu ist zu bemerken, daß der Urlaub von drei Monaten viel zu kurz und der Dienst fuͤr die kleine Zahl dor

Offizieren zu anstrengend ist.

1“

Seit⸗

Zusammenkunft

Die Bestimmungen über die Zusam⸗ mensetzung des Generalstabes der Flotte datiren von 1846.