uu“ 8„ “ 3 1 “ 1— pas Abonnement beträgt: Beerliner Börse vom 2. September v““ . . ahn. — — — 8 8 Vir für das Vierteljahr Amtlicher Wechsets-, Fonds- und Geld-Coeurs. kisenbabhn-Actien.
in allen Theilen der Monarchie Brt. Gid. esar Brt. Gl1d Stamm-Actien. 2† Br. Gld.
2¹ ohne 3198 ö“ 1. 8 8 1 8 8 8 “ “ Aachen-Düsseldorfer 3 ¼ 84 ½ 8 Pfandbriefe. Aachen -Mastrichter. — Amsterdam 250 Fl. Kurz 142 141 8 Zerg.-Märk. Lit. A. 160½ dito 250 FI 2 M. 141 [Kur- und Neumärk. 3 ¾ 95 ¾ do. do.é Lit. B.— 88 ¾ Hamburg 300 M. Kurz 150 deo. de. 102 ¾ Berlin-Anhalter — 135 ¼ Berlin-Hamburger. — [1164¼
dito q“ 149 ½⅞ Ostpreussische 3 ¼ 87 . “ Berl.-Potsd.-Mgd.. n-Stettiner ..
“” 6 211 do.V . .. 97 : — 1 Paris... 300 Fr. 79 ½ Pommersche 3 ½ 91 ¼ Berlin-Stettiner — [119 ½ ä.III166 Bresl.-Schw.-Freib. — 113 ½ do. III. Serie
3 Wien, österr. Währ. 150 Fl. 72 0% 100¼ Bre 72 ½ Pesensche Brieg-Neissse. — Brsl. Sehw. Frb. Lt. D. Augsburg südd. W. 100 Fl. ö111“ 97 3 [Cöln-Mindener 3 160 Cöin-Crefelder... Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 4 95 ¾ Magdeb.-Halberst. —— Cöl.-Mindener... 92 91 Magdeb.-Wittenb... 42 ⅔
eipzig in Cour. im 14 Thl. Münster- Hammer 4 97
. 4609 Ih..K.. Petersburg 100 S. B... Niederschles. Märk. 4 98 Niederschl. Zweigb.. —
Wuarschau 90 S. K. do. (Stamm-) Prior.
Bremen 100 Th. G... 1t Oberschl. Litt. A. u. C. 3 ½˖ 123 ½
8 do. Litt. B. 3 ½/112 ¼ RKentenbriefe. Oppeln -Tarnowitzer - —
ue KEKur- und Neumärk. [prinz Wilh. (St. V.) 56 ½ PommerscheV Rheinische — 94 ½ 93; do. do.
Alle Post-Anstalten des In- und
1 el er hAhAuuslandes nehmen Zestellung an g Für Berlin die Expedition des önigl.
. preußischen Staats-Anzeigers: 4 Wilhelms⸗Straße No. 51. (uahe der Leipzigerstr.)
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Berlin-Hamburger.. de. II. Em. „[Berlin-Potsd.-Magdb Litt. B.
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00 0 20 8532 — œl 0
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Se.” önig haben Allergnädigst geruht: als Handel steuerpflichtigen Gewerbe es im §. 3 den Betriemr Dem Post⸗Expediteur und Posthalter, Bürgermeister a. D. der Leihbibliotheken, anderen Leihanstalten und Badeanstalten, mit
in e der im §. 3 ausgedrückten Maßgabe, der Handelsgewerbesteuer, Eggert zu Hammerstein im Kreise Schlochau und dem Rendanten und außtedem im 9. 15, Absatz — Sb mit geistigen Getvänken.
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Freiwillige . ....
Staats-Anleihe von 1859 ... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859 4 ¼ dito von 18556...
dito von 1853 Staats-Schuldscheine
Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen.
do. do.
chuldverschr. d. Berl. Kaufm.
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Preussische. Rheiz. und Westph. Sächsische. ““ Schlesische.
Pr. Bk. Anth. Scheine
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Andere Goldmünzen e“
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Gold-Kronen
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IV. Serie 3.[0ber-Sechles. Litt. A.
do. (Stamm-) Prior. 4 99 do. „[Rhein-Nahe — 22 1 [Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. 3 ½8 — 1 8 Litt. B „[Stargard-Posen... 87 ½ 8 1 Litt. C Thüringer —109 108 Litt. D. Wilh. (Cos.-Odbg.). — — ““ 8 8 ) 4 ½⅔ 75 ½ do. Litt. F 0. 6. 0o. 5 — Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. Wo verstehend kein Zinssatz notirt ist, do. II. Serie “] 4 berechnet. do. 8 III. Serie [Prioritäts- ig. einische. F Aachen-Düsseldorf 8 88 ¾ do. vom Staat gar. do. II. Emission e1..“
88
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Münzpreis des Silbers bel der Königl. Münze.
bei einem Feingehalte von 0,98 ° und darüber
Das Pfund fein Silber
bei einem Feingehalte unter 0,98
29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St. 3 ½ gar. 29 Thlr. 20 Sgr.], do.
do. III. Emission 4 ½ 94 ¾ Rhein-Nahe v. St. gar. Aachen-Mastrichter. 4 ½ 64 ½ Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. do. II. Emission — d⸗. II. Serie Sergisch- Märkische 5 101 ½ do. III. Serie do. II. Ser. (1850) 5 101 ¼ Stargard- Posen de. II. Ser. (1855) 5 103 do. II. Emission — do. III. do. 102 ⅔ Fhüringer .. — 2 do. II. Serie — do. III. Serie 4 90 ½¼ do. IV. Serie’ 99 ¼ 98 [Wilh. (Cesel-Odbg.) 99 ½ do. III. Emissziern 4 ½
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rEeSnnneeeee’eöeöeöenene 8b eene
IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr.
de. do. II. Serie
do. (Dortm.-Soest) Berg.-Mrk. doe. II. Sec. ZBerfin-Aahalter u Berlin-Anhalter ....
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Aichtamtliche Notirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.
x Amsterdam-Rotterdam
Ludwigshafen-Bex bach 4 Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C.
Mecklenburger....
Nordb. (Friedr. Wilh.)’
Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staatsbahn
2801 260 ½
259
Berl. Hand.-Gesellsch.
Inländ. Fonds.
Kass. Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do.
Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. nmersch. Ritterseh B.
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.. Minerva.... Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas...
Zf Br.
5 5
5 65 ½ 5 1013
n —
Br. Oester. Nation.-Anleihe 59 ½ do. Prm.-Anleihe. 65 do. a. 100 Fl. Loose 58 do. neueste Loose 5 — „.[Russ. Stiegl. 5. Anl.. 88 do. 4do. 6 5 100¾ do. v. Rotbschild Lst. 5 100 ¼ do. Neue Engl. Anleihes3 — — do. do. 4 ½ 90 ½ 74 ¾ do. Poln. Schatz-Obl.4 81 — 0 ½ do. do. Cert. L. A 94 ¼ — do. do. L. B. 200 Fl. — — 3Poln. Pfandbr. in S.-R. 85 ½ 86 Hdo. Part. 500 Fl. 4 93 76 ½ Dessauer Prämien-Aunl. 3 ½ 101 ³ 88 Hamb. St.-Präm.-Anl. — 64 Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. 53 ½ 53 ¾ Neue Bad. do. 35 Fl. — 31 ¾ 75 ½ Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. 102¾ 49 ½ 1
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank... ..... Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.... Dessauer Credit.. do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Geraer Bank b Gethaer Privatbank... Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank.. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit. ... Thüringer Bank Weimar. Bank. Oesterreich. Metall..
AN
Berlin-Potsdam-Magdeburger 141 ½ a 142 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 135 ½ a 136 2a 36 ⅛ gem. Meininger Creditbank 76 ½ a 75 ½ 2 76 gem.
87 etw. a 86 ¾ gem.
Eeriizn, 2. September.
meist behauptet.
Rheinische 4 ½proz. Prior. vom Staat garantirte 95 ½ a 95 ⅞ gem. gem. Disconte-Commandit-Antheile 89 ¼ a N a ¼ a gem.
Amsterdam Rotterdam
4
8 Die Börse war anfangs recht belebt in österreichischen Effekten, Diskonto-Kommandit, Schlesische, Meininger und Darmstädter Bank, später aber stille; Eisenbahnen waren im Gan-
zen fest, Freiburger, Rheinische und Franzosen animirt;
Fonds ware
November 19 Br., 18 ⅔ G., Frühjahr 19 ¼ Br.
Stettin, 2 September 1 Uhr 55 Min. Nachmittags. (T el. Dep. des Staats-Anzeigers). Weizen 72 — 83 bez., September-Oktober 81 ½, 82, 81 ½ bez. u. G., 81 ¾ Br., Frühjabr 80 — 80 ½ — 80 bez. Roggen 46 bis 48 Br., September-Oktober 46 ½ — 47 — 46 3¾ bez. u. G., Oktober-No- vember 46 ¾ — 47 bez., Frühjahr 47 bez. u. G. Rüböl 12 ½ Br., Sep- tember-Oktober 12 Br., 11 12% G., April-Mai 12 ½ bez., 12 7⁄2 Br. Spiri- tus 20 ½ Br., 20 ¼ bez., September - Oktober 19 ⅞ Br., 19 ¼ G, Oktober-
Redaction und Rendantur: Schwieger.
erlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdr 1 (Rudolph Decker’) 8
Genfer Creditbank 37 ½ Oesterr. Credit 63 ½ a X a ½ gem. Oesterr. neueste Loosece 60 ⅞ a2 ¼ gem.
der städtischen Armen⸗Direktions⸗Kasse zu Stettin, Martin Neu⸗ mann, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Schullehrer und Organisten Perlitius zu Bodzanowitz im Kreise Rosenberg, Regierungs⸗Bezirk Oppeln, und dem früheren großherzoglich olden⸗ burgischen Kirchspiels⸗Vogt Heinrich Koch sen. zu Eckwarden das Allgemeine Ehrenzeichen,, so wie dem Unteroffizier Oertel vom 3. Westphälischen Infanterie⸗-Regiment Nr. 16., dem Gefreiten Helm vom 1. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 22, dem Schiffszimmergesellen Jakob Eller und dem Seefahrer August Hallmann, letztere beide aus Hela im Regierungs⸗B.
die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihrn.
..BPerlin, den 38. September.. 1r
Ihre Königliche Hoheit die Prinzesfin Karl von Preußen ist,
von Landeck zurückkehrend, in Schloß Glienicke wieder eingetroffen, V
“
1G “ Berlin, den 3. September. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Wilhelm
von Pessen⸗Kassel ist von Schloß Glienicke nach Frankfurt a. M.
1e“ 88
abgereist. 8 2
24
Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Konrektor Böckler in Stargard ist zum erste Schullehrer⸗Seminar zu Franzburg berufen.
8—*
. nweisung vom 12. August 1861 — zur Ausfüh⸗
rung des Gesetzes vom 19. JIuli 1861, betreffend
einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrich⸗
Die Königlichen Regierungen werden hierdurch angewiesen
das einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung der Ge⸗
werbesteuer vom 30. Mai 1820 betreffende Gesetz vom 19. Juli 1861 (Nr. 5413, G.⸗S. für 1861 S. 697), welches (§. 23) zuerst bei der Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1862 in
Anwendung kommen soll, zur Ausführung zu bringen und dabei
Folgendes zu beachten, auch den betheiligten Behörden und Beamten zur Nachachtung mitzutheilen: 3 8 Besteuerung des stehenden Handels. Klasse A. I., Klasse A. II.; Klasse B. — §§. 1 bis 13, §. 82 satz 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1861. 8 1. Da das Gesetz vom 19. Juli 1861 im §. 22 die von Actien⸗ und aͤhnlichen Gesellschaften zur Zeit zu entrichtende be⸗ sondere Gewerbesteuer beseitigt, so sind hinsichtlich der von diesen Gesellschaften zu erlegenden Steuer für die Zeit vom 1. Januar 1862 ab wiederum die bestehenden allgemeinen Vorschriften maß⸗ gebend. Es tritt demnach fuͤr die gedachten Gesellschaften auch die Gewerbesteuerfreiheit des Huüͤttenbetriebs, wie sie vor dem Gesetze vom 18. November 1857 (G.⸗S. S. 849) bestand, wieder ein.
Annererseits vermehrt das Gesetz vom 19. Juli 1861 die Zahl der
ezirk Danzig,
111
außer Bier, auf Grund einer besonderen Konzession als Neben⸗ gewerbe betriebenen Kleinhandel einer besonderen Handelsgewerbe⸗ steuer unterwirft. Im Uebrigen bewendet es hinfichtlich der Frage, welche Gewerbe überhaupt der Steuer vom stehenden Handel unter⸗ liegen, bei den vorhandenen Bestimmungen.
Der stehende Handel zerfäͤllt aber nach den §§. 1 und 2 des Gesetzes nicht mehr in die zwei Klassen A. und B., sondern in drei Klassen: A. I., A. II. und B. Für die Bestimmung der Klasse ist fortan nicht der Besitz kaufmännischer Rechte oder die Beschaffen⸗ heit der Handelsgegenstände und dergleichen, sondern der Gewerbs⸗ umfang maßgebend. Die Klasse A. II. bildet die Regel; die um⸗ fangreicheren Geschäfte gehören in die Klasse A. I., die gering⸗ fuüͤgigen in die Klasse B. Allen betheiligten Behörden und Beamten wird zur besonderen Pflicht gemacht, sich vorzugsweise angelegen sein zu lassen, daß die Veranlagung in den bezeichneten drei Klassen dem Gesetze gemäß mit Beachtung der nachstehend ertheilten Be⸗ stimmungen erfolge.
Was zunächst die Veranlagung für das Jahr 1862 betrifft, so ist zuerst zu prüfen, welche von den jetzt in Klasse B. besteuerten Geschaͤften sich nach ihrem Umfange nicht zur Veranlagung in der neuen Klasse B., sondern für eine der Klaässen A. eignen. Es werden hierbei besonders diejenigen Geschäfte ins Auge zu fassen sein, welche bisher um deswillen in Klasse B., statt in Klasse A., besteuert waren, weil die Gegenstaͤnde ihres B. Vieh oder Getreide, nicht zu den kaufmännischen aaren im Sinne des §. 475. Tit. 8. Th. II. des Allgemeinen Land⸗ rechts gerechnet wurden, oder weil nur den Mitgliedern der kaufmäaͤnnischen Korporation des betreffenden Orts die kaufmännischen Rechte zustanden und der Geschäfts⸗Inhaber dieser Korporation nicht beigetreten war. 1
Demnäͤchst ist zu prüfen, welche von den jetzt in Klasse A. be⸗ steuerten Geschäften künftig der neuen Klasse B. oder der Klasse A. I. zu überweisen sein werden. Ersteres wird dann zu geschehen haben, wenn das Geschäft in so geringem Umfange betrieben wird, daß es in dieser Beziehung den im §. 2 N. 3 des Gesetzes beispiels⸗ weise benannten Höker-, Trödler⸗, Victualien⸗, Obst⸗ und Gemüse⸗ handels⸗Geschaͤften, wie solche gewöhnlich vorkommen, gleichsteht und daß selbst der niedrigste Saͤtz der Klasse A. II. für dasselbe zu hoch sein würde. Hierher werden namentlich diejenigen Gewerbe gehören, welche, ungeachtet ihres ganz geringfuͤgigen Umfangs, lediglich um deswillen, weil die Gegenstände des Handels, z. B. Schnittwaaren und Materialwaaren, zu den Kaufmannsgütern gerechnet wurden, bisher in Klasse A. besteuert worden sind. Diese Voraussetzungen werden jedoch nur in einzelnen Fällen zutreffen. Als Regel ist vielmehr anzusehen, daß die jetzt in Klasse A. besteuerten Geschäfte in einer der neuen Klassen A. I. oder A. II. zu veranlagen sind.
Bei der Auswahl der zur Klasse A. I. zu versetzenden Ge⸗ schäfte ist mit besonderer Umsicht und Aufmerksamkeit zu verfahren. Werden Geschäfte, welche ihrem Umfange nach nicht dazu geeignet sind, dieser Klasse zugewiesen, so werden nicht nur diese Geschäfte selbst, sondern auch — in Folge der gesetzlichen Uebertragung des Unterschiedes zwischen dem Mittelsatze und den hinter diesen zuruͤck⸗ bleibenden, auf die Einzelnen veranlagten Steuersäͤtzen — die übrigen Geschäfte der Klassen A. IJ. und II. von einer zu grotzen Steuerlast betroffen. Wird dagegen nicht mit Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt darauf gehalten, daß alle für die Klasse A. I. ge⸗ eignete Geschaäfte auch wirklich in derselben besteuert werden, so liegt die Gefahr nahe, daß ein Hauptzweck des so eben ergan⸗ genen Gesetzes, die groͤßeren Handelsgeschafte nicht drs ehe