ist daher diese Steuer vom 1. Januar 1862 ab nicht nach der durch die Cirkular⸗Verfügung vom 4. Mai 1858 III. 8731 vorge⸗
1) bei einer Tragfahigkei
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1. 2 8 22 „ 22 2. 22 2 7.
F.⸗ T 2 2. 22 2 2 22
2
Bruchtheile von Lasten, wodurch der vorangehende Steigerungs⸗ satz um keine volle Last überschritten wird, bleibt außer Ansatz.
Die vorstehend bezeichneten Steuersätze finden nach §. 19 Absatz 3 des Gesetzes auch auf solche Flußfahrzeuge Anwendung, welche durch Dampfschiffe fortbewegt werden.
Während nach den bestehenden Bestimmungen auch der Betrieb der Schifffahrt mit Dampfschiffen auf Flüssen und Binnengewässern nur insoweit der Gewerbesteuer in der Klasse K. unterworfen war, als mit den Dampfschiffen Frachtschifffahrt betrieben ward, unter⸗ liegt nach dem §. 19 Abs. 2 fortan das auf Flüssen und Binnen⸗ gewässern betriebene Schleppen anderer Fahrzeuge durch Dampfschiffe, auch wenn diese letzteren nicht zur Beförderung von Gegenständen verwendet werden, (remorqueurs) der Gewerbesteuer.
1 Die für den Betrieb der Schifffahrt mit Dampfschiffen auf Flüssen und Binnengewaͤssern in der Klasse K. zu erlegende Steuer bestimmt sich fortan nicht mehr nach der Tragfähigkeit der Fahrzeuge, sondern beträgt allgemein 7 Sgr. 6 Pf. jährlich für jede Pferde⸗ kraft der Dampfmaschinen auf den zum Gewerbebetrieb benutzten Dampfschiffen. erheberieb im Umberziehen.
Klasse L. S. 20, §. 21 Nr. 3.
12) In Betreff des Gewerbebetriebs im Umherziehen sondere Verfügung ergehen. 8 8
in, den 12. August 1861.
Im Auftrage: von Pommer⸗Esche.
Verfügung vom 16. August 1861 — betreffend die an derweite Regelung der Grundsteuer.
Im §. 17 der Anweisung fuͤr das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften Behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai d. J. ist in Betreff der den anzu⸗ stellenden Beamten, Kommissionsmitgliedern und Geometern zu ge⸗ währenden Remunerationen ꝛc. der Erlaß einer Allerhöchsten Ver⸗ ordnung; in letzterer unter andern auch eine besondere Bestimmung hinsichtlich der im §. 5 des Kosten⸗Regulativs vom 25. April 1836 S für 1836 Seite 181) gedachten Punkte in Aussicht
estellt.
Miese Allerhöchste Verordnung hat noch nicht extrahirt werden können, weil die für dieselbe maßgebenden Verhältnisse sich noch nicht so bestimmt übersehen lassen, um die erforderlichen Vorschrif⸗ ten mit genügender Sicherheit in Vorschlag bringen zu können.
Durch die in Abschrift beiliegende (a) Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 17. Juni c. ist der mitunterzeichnete Finanz⸗Minister jedoch ermächtigt worden, in Betreff der vorbezeichneten Punkte 275272 5 Festfetzungen zu treffen.
uf Grund dieser Allerhöchsten Ermächti h i Fageätts angerznat höchst chtigung wird einstweilen
Die Gemeindevorstände und Besitzer selbstständiger Gutsbezirke find uͤberall da, wo es den mit der Ausführung den⸗ Gesetzes 8 treffend die anderweite Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai d. J. beauftragten Kommissarien, Kommissionsmitgliedern, Geo⸗ metern und den, den letzteren überwiesenen oder von denselben an⸗
des benutzten Gefäßes von 3 bis ““ “ 2
schriebenen Tabelle, sondern in den nachstehend angegebenen Sätzen
zu erheben:
einschl. 6 Lasten mit — Thlr. 20 Sgr.
““ 10
20
“ 10
e“ 20
. 10 20 10 20 10
ihrer Arbeiten im Wege des Privatabkommens ein Unterkommen zu verschaffen, verpflichtet, auf Verlangen der bezeichneten Personen dafür zu sorgen, daß denselben ein geeignetes Unterkommen nebst Heizung und Erleuchtung, erforderlichenfalls auch Beköstigung, wie dg. 82 bö 8* bu haben ist, gewährt wird, und zwar alles dieses gegen Entschädigung, welche die 6. ü V acaggchen g chädigung ch Empfäͤnger zu ent
Ist wegen der Entschädigung eine gütliche Vereinbarung nicht herbeizuführen, so ist der Betrag der Kosten mit Vericksiagiaunt der obwaltenden Verhältnisse und unter Vorbehalt des Rechts⸗ weges durch den Bezirks⸗Kommissarius festzusetzen.
Wo zu den amtlichen Verrichtungen das Geschäftslokal der
Kommunalbehörde benutzt werden kann, ist solches dazu unentgelt⸗ lich herzugeben. 7.
8 Berlin, den 16. August 1861.
8 „ 2 2 Der Finanz⸗Minister.
Der Minister des Innern. von Patow. .
Graf von Schwerin.
Auf den B .Mts. ermächtige Ich Sie, hinsichtli der Besoldungen, Reisekosten, Tagegelder 6 bab ⸗ 9 19 den Grundsteuer⸗Veranlagungsarbeiten zu beschäftigenden Beamten, Kommissionsmitglieder und Geometer ꝛc., so wie hinsichtlich der im §. 5 des Kosten⸗Regulativs vom 25. April 1836 (Gesetz⸗Samml. für 1836, Seite 181) gedachten Punkte, einstweilen überall die er⸗ forderlichen Festsetzungen zu treffen, vorbehaltlich jedoch der dem⸗ nächstigen Vorlegung des Entwurfs der im §. 17 der Anweisung vom 21. Mai d. J. für das Verfahren bei Ermittelung des Rein⸗ ertrags der Liegenschaften erwähnten Verordnung und der Ein⸗ holung Meiner Genehmigung zu den bis zum Erlaß der letzteren verausgabten diesfaäͤlligen Kosten im Ganzen. Schloß Babelsberg, den 17. Juni 1861.
8 “ 8 8 “ 8
(gez.) Wilhelm.
(ggez.) von Patow.
genommenen Hülfsarheitern nicht gelingt, sich Behufs Ausführung
Monats⸗Uebersicht der Preußischen Bank gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. 1) Geprägtes Geld und Barren.. ) Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten 3) Wechsel⸗Bestände.. 4) Lombard⸗Bestände 1I1“ ) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Actiou
90,687 000
1,680,000 .2936NUDD DD Z.. 43,765 900 6,246,000
7,688,000
1677
97,918,000 Thlr. 25,831,000 „
Passiva.
6) Banknoten im Umlallk .
7) Depositen⸗Kapitalsden .
8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des
Giro⸗Verkerrs Berrlin, den 31. August 1861.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Schmidt. Dechend. Woywobd. Kühnemann.
5,513,000
Meyen.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Praͤfident des evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz,
von Nieder⸗Heidersdorf, Kreis Lauban. Abgereist: Se. Excellenz der Minister für die landwirth⸗
chaftlichen Angelegenheiten, Graf Pückler, nach Trier. Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheim
Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert, nach Helgoland.
Allergnädigst geruht: dem Kustos und Konservator bei dem zoolo⸗
gischen Museum der Univerfität zu Greifswald, Dr. Creplin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Wasa⸗ Ordens, und dem Privat⸗Baumeister Statz zu Köln zur Anlegung des von des Königs⸗von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritter⸗-Kreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu rthetlen. 8
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Nichtamtliches.
Hamburg, 2. September. Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert von Preußen, von Bothwell, Korvetten⸗Capitain und Chef des Stabes des Kommando'’s der Marine, von Saint Paul und Graf Waldersee, Lieutenants zur See 2. Klasse, und Freiherr von Richthofen, Premier⸗Lieutenant im See⸗Bataillon, persönlicher Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, sind heute Morgen hier eingetroffen und werden einige Tage hier verweilen. Von der unter dem Oberkommando des Flotten⸗Divisions⸗Chefs, Korvetten⸗ Capitain Kuhn, stehenden Königlich preußischen Dampf⸗Kanonen⸗ bootflottille kamen fuͤnf Böte gestern Nachmittag hier an und gingen dem Fährhause gegenüber bei Steinwärder vor Anker. Das sechste Dampf-Kanonenboot „Scorpion“ langte erst gestern Vormittags um 11 Uhr zu Cuxhaven an. (H. Bl.)
Sachsen. Dresden, 2. September. Die von der Plenar⸗ versammlung des zweiten deutschen Juristentags gewählte ständige, aus dem Praͤsidenten des Juristentags und 18 Mitgliedern bestehende Deputation, hat sich konstituirt und einmüthig den General⸗ Staatsanwalt Dr. Schwarze zu Dresden zu ihrem Präsidenten, und den Präfidenten des Appellations⸗Gerichts zu Dresden, Dr. Schneider, zum Vicepräsidenten erwaͤhlt. Der Sitz der Deputation wird für das neue Vereinsjahr Dresden sein. Es sind dieses Mal der ständigen Deputation mehrere wichtige, das Civilrecht, den Civilprozeß und den Strafprozeß betreffende Materien zur Vor⸗
(D. I. Frankreich. Paris, 1. September. Morny und Wa⸗ lewskh haben sich nach Biarritz begeben. Der Kaiser wird von dort gegen den 20. d. wieder hier eintreffen und sich dann mit der
berathung und Berichterstattung an das Plenum überwiesen worden.
Kaiserin ins Lager hn Chalons begeben, wo um jene Zeit große Manöver stattfinden sollen.
ööö plaberit, 1. September. General Marchesi ist nach Biarritz gegangen, um den Kaiser Napoleon dort im Na⸗ men der Königin zu begrüßen. Der Präsident von Hayti, Geffrard, hat die Entschädigung bezahlt.
Italien. Die letzten Turiner Depeschen melden, nach der „Opinione“ vom 31. August, daß Ricasoli bestimmt das Ministe⸗ rium des Innern an Minghetti's Statt übernimmt und nur einst⸗ weilen noch das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten be— haͤlt, bis ein Anderer (man spricht von Arese und Lanza) sich da— fär gefunden hat. Daß General della Rovere Kriegsminister wird, oll jetzt beschlossene Sache sein. söher Hüasle sbem der Präsident der freien Neger⸗ Republik Liberia an der afrikanischen Küste Victor Emanuel als König von Italien anerkannt. . b
Den „Nationalités“ wird die Ernennung eines griechischen
en beim Turiner Hofe als bestimmt gemeldet. r „Opinion Nationale“ wird aus Turin geschrieben, daß
sich in Mailand eine Kommission gebildet habe, um den in der Schlacht bei Magenta gefallenen französischen Soldaten ein Monu ment zu errichten. Die Munizipalität von Magenta habe bereits 2000 Francs gezeichnet.
Am 27. August hat sich in Genua das 12. Infanterie⸗Regi ment von der Brigade Casale mit dem dieselbe befehligenden Ge⸗ neral Franzini nach Neapel eingeschifft. Tags darauf schiffte fi das 17te ein, und das 18te, welches ebenfalls nach Süd⸗Italien geht, kam an. Die Brigade Modena, welche gegenwärtig in Reggio steht und vom General Longoni kommandirt wird, mar⸗ schirt nach Ancona, wo sie sich nach den Abruzzen einschiffen wird. Ihr Bestimmungsort ist Teramo. 8
Dem „Diritto“ wird aus Neapel vom 27. August telegra- phirt: In Laureana griff die Nationalgarde eine sechszehn Mann starke Schaar Aufständiger an und tödtete alle. Die nach dem Gebiete von Matese abgeschickten Bersaglieri sind mit den Aufstän⸗ dischen zusammengestoßen, haben 10 getödtet und mehrere gefangen genommen. Der Intendant von Sora meldet, daß 200 Aufstän⸗ dische nach der Straße von Velletri abgegangen sind. Die Grenze wird uͤberwacht. Auf mehreren anderen Punkten haben kleine Kämpfe stattgefunden.
Griechenland. Athen, 21. August. Vom5. bis 12. d. M. wurden im Unterhause nicht weniger als 36 Gesetzvorschläge ver⸗ handelt und votirt und andere 15 wurden zur Abstimmung vor⸗ bereitet. Hervorgehoben zu werden verdient die Verwerfung der von dem Senate in dem Gesetzvorschlage, betreffend die Lebens⸗ länglichkeit der Richter, angebrachten Modificationen im Unterhause; das Gesetz, betreffend die Ausbeute der Metalle und Mineralien, wobei die Kammer der Abgeordneten, um fremden Kapitalisten zu Unternehmungen Muth zu machen, die Steuer von 10 auf 5 vom Hundert reduzirte; und die Bewilligung einer Theuerungs⸗Zulage auch für die Minister in ihrer Eigenschaft als Deputirte und zwar rückwirkend auf vier Jahre, wodurch eine Mehrausgabe von 10,125 D. erfordert wird. Das Budget für das kommende Jahr 1862 wurde ebenfalls vorgelegt. Die angegebene Summe der Ausgaben beträgt inclusive einer Million, als Rückzahlung an die Schutz⸗ mäͤchte bestimmt, nahezu 25 Mill. D., wobei zu bemerken ist, daß die Summe von einer Million für die Schutzmächte zwar alljährlich figurirt, und auch verausgabt wird, nur nicht an die Schutzmäͤchte.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 29. August. Der „Kronstädter Bote“ meldet von dem Strome Ussuri in Sibi⸗ rien, der Kriegs⸗Gouverneur des Küstenlandes und Commandeur der sibirischen Flotille, Contre-Admiral à la suite des Kaisers, Kaskiewitsch, sei als erster Bevollmächtigter zur Grenzbestimmung zwischen China und Rußland am 16. Mai in Chabarowka an der Mündung des Ussuri in den Amur eingetroffen. Da er jedoch die chinesischen Bevollmächtigten nicht angetroffen hat, die ihn be⸗ nachrichtigten, daß kein Zweifel hinsichtlich der durch den Lauf des Ussuri bezeichneten Grenzlinie obwalten könne, so müsse mit der Grenz⸗Demarcation beim See Chanka angefangen werden. Es wird hinzugefügt, Kaskiewitsch sei hierauf nach Nikolajewsk zurück⸗ gekehrt, habe die nöthigen Dispositionen hinsichtlich der Landes⸗ und Flottenverwaltung getroffen und nach Chabrowka sich begeben, um zur bestimmten Zeit der Zusammenkunft an den See Chanka zu gelangen. Der Großfürst⸗General⸗Admiral ist auf der Dampf⸗ Vacht „Tiger“ am 17. in Sebastopol eingetroffen und nach Be⸗ sichtigung der See-⸗Etablissements am 19. nach Orianda abgereist. Der Kaiser und die Kaiserin haben sich von Poltawa nach Kre⸗ mentschug begeben. Die Nachrichten über die Reise Ihrer Majestäten reichen bis zum 28. August. (H. B. H.)
Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. August. Der König hat unmittelbar nach seiner gestern erfolgten Ankunft hierselbst die bisher an seiner Statt fungirende „dazu verordnete Regierung“ aufgelöst und heute dem außerordentlichen Gesandten des Königs von Italien, General Baron Solaroli, eine Audienz ertheilt, in welcher derselbe unserem Könige ein eigenhändiges Schreiben seines Souverains und die Insignien zum Annunciada⸗ Orden überreichte. — Heute ist auch der Herzog von Ostgothland von seiner in Begleitung des Königs unternommenen Reise hierher zurückgekehrt; er wird sich indessen bald mit seinen drei kleinen Söhnen nach Pyrmont zu seiner Gemahlin begeben, die wegen ihres Brustleidens den Winter in Nizza zubringen soll.
Amerika. Mexico, 28. Juli. Der belgische Gesandte, Herr Kint, hat einen Handelsvertrag mit Mexico abgeschlossen. — Der Kongreß soll am 31. d. Mts. vertagt werden und am 15ten September wieder zusammenkommen. — Das Kabinet des Praͤsi⸗ denten Juarez ist folgendermaßen zusammengesetzt: Auswärtiges de Zamacona; Finanzen Balcarcel; Krieg General Zuragoza; Justiz und Inneres Ruiz