1861 / 248 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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oder einen Theil von 1000 Frcs. 50 Centimes (4 Sgr.)

Diese Tarifsaͤtze werden erhoben: A. Für die preußische Beförderungsstrecke und zwar für Sendungen aus der Rheinprovinz und aus Westphalen mit dem einfachen Betrage, aus den Provinzen Sachsen, Brandenburg, Schlesien, Pom⸗ mern (exkl. des Regierungs⸗Bezirks Cöslin) 1 mit dem doppelten Betrage, aus den Provinzen Preußen und Posen und dem Regierungs⸗ Bezirk Cöslin mit dem dreifachen Betrage; B. für die belgische Beförderungsstrecke mit dem einfachen Betrage; C. für die Beförderungsstrecke in Frankreich und zwar für Sendungen nach Paris mit dem 15fachen Betrage, nach den übrigen genannten Orten in Frankreich mit dem einfachen Betrage. Außerdem werden für jede Sendung nach Paris und den übrigen genannten Orten in Frankreich 50 Centimes Bestellgeld berechnet.

Fuüͤr Sendungen aus Preußen nach Großbritannien, welche auf dem Wege über Ostende befördert werden, kommen die preu⸗ ßischen und belgischen Transportkosten ebenfalls nach dem vorste⸗ henden Tarife zur Erhebung.

Die Postanstalten werden dem Publikum auf Verlangen über die Versendung von Päckereien nach den gedachten Ländern bereit⸗ willig jede weiter erforderliche Auskunft ertheilen

Berrlin, den 21. September 1861. General⸗Post⸗Amt Schmückert.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Insterburg ist die Anstellung des Dr. C. H. Lange als Oberlehrer genehmigt worden

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Die Berufung en eyer zum ordent⸗

e lichen Lehrer und die des Kollaborators Martin Stier, seither

am Gymnasium zu Greiffenberg, zum Kollaborator am Gymnasium zu Neu⸗Ruppin ist genehmigt worden. 1

Die Anstellung der Schulamts⸗Kandidaten Dr. Pöppel⸗ mann und Contzen bei der Realschule zu Cöln als ordentliche

Lehrer ist genehmigt worden.

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Bekanntmachung. G

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium, 8 8 im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und

der neueren Zeit, die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer 8 im neuen Museengebäude sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

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2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während

der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den aupt⸗Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung

älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗

die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von

heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien

irgend einer Ark benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt

dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung

der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch geflattet. Der Eingang findet an diesen Tagen

durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs bau statt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebäude i für den Besuch des 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend

ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗

nutzen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch.

lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen. 6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausuͤbung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1861.

Der General⸗Direktor der Königlichen Museen v. Olfers. ““

88 11“n 1 Justiz⸗Ministerium.

1* I 1 f Der Rechtsanwalt und Notar Szuman zu Wreschen ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Samter, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Bernstorff, nach Kö⸗ nigsberg in Pr.

Der Direktor im Ministerium des Koͤniglichen Hauses, Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Obstfelder nach Königs⸗ berg i. Pr.

Der Präsident der Seehandlung Camphausen nach Königs⸗ berg in Pr.

Nichtamtliches.

Preußen. Königsberg, 14. Oktober. Seine Majestät der König und Ihre Majestät die Königin waren in der eine halbe Meile von der Stadt entfernten Hartung'schen Besitzung Schönbusch abgestiegen und daselbst von Deputationen der Stadt⸗ behörden erwartet worden.

Wenige Minuten vor 12 Uhr warxen Ihre Majestäten kurz vor der Stadt eingetroffen, und daselbst von Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Kronprinzen und den Prinzen des König— lichen Hauses, dem Ober⸗Präsidenten der Provinz, dem Ober⸗ Buͤrgermeister und einer Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten empfangen worden. Der Zug bewegte sich in der vorgeschriebenen Ordnung. Seine Majestät der König waren zu Pferde, umgeben von dem Kronprinzen und den Prinzen des Königlichen Hauses. Ihre Majestät die Königin, in einem Hermelin⸗Mantel und weißen Hut, fuhren in einem mit acht Rappen bespannten Gala⸗Wagen. Ein tausendstimmiger Hurrah⸗ ruf, der Donner der Geschüͤtze und das Läuten aller Glocken ver— kuüͤndeten den Einzug Ihrer Majestäten durch das Brandenburger Thor, wo unter der errichteten Ehrenpforte die Begrüßung stattfand. 8

Durch die Spaliere der Gilden und Innungen bewegie sich der Zug unter nicht enden wollendem Hurrahruf der Volksmenge, welche die Straßen und Plätze bedeckte, zum Königlichen Schlosse. Alle Haͤuser, an denen der Königliche Zug vorüber kam, waren reich geschmückt und bis zum Dache hinauf mit Zuschauern besetzt, die durch unaufhörliches Schwenken mit Tüchern und durch Hurrah⸗ rufen dem Königspaare ihr Willkommen entgegentrugen. Auf dem Pregel, nahe der grünen Brücke, befanden sich zahllose beflaggte Schiffe, deren Masten und Ragen bis in die Spitzen hinauf von Turnern besetzt waren. Am Schlosse angekommen, wurden Ihre Majestäten von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses, dem Offizier⸗Corps, den Civilbehörden und der Geistlichkeit empfangen.

Der Himmel, der während des ganzen Vormittags bedeckt war, erglänzte beim Einzuge im hellsten Sonnenscheine. Der Zuzug von Fremden ist ein immenser; man schätzt die aus der Provinz allein auf zehn Tausend.

14. Oktober, Nachmittags 3 Uhr 30 Minuten. So

Publikums nur am Sonntage von

nehmenden Gesinnung des ganzen Landes gewiß sei

eben, nach dem gläͤnzenden Einzuge haben Seine Majestät die Mi⸗ litär⸗- und Civilbehörden empfangen. Hierbei sprach der König seinen Dank und sein Vertrauen auf das fernere Gedeihen aller vaterländischen Interessen, unter Mitwirkung aller Stände, in warmen Worten aus.

Ueber den vorstehend gemeldeten Empfang der Behörden und Körperschaften ist noch mitzutheilen, daß Se. Majestät der König, Ibre Majestät die Königin am Arm führend, in den Saälen des Königlichen Schlosses erschienen, woselbst die Militair⸗ und Civil⸗Behörden, die Geistlichkeit beider Konfessionen, Vertreter der Kunst und Wissenschaft, so wie Rittergutsbesitzer aus der Provinz Preußen, verfammelt waren. Se. Majestät geruhten an jede Körperschaft Sich mit huldvollen Wor⸗ ten zu wenden, in welchen der König zunächst die ernsten Empfindun⸗ gen hervorhob, welche Sein Herz bei dieser Veranlassung er⸗ füllten und dann auf die hohe bedeutungsvolle Feier der bevor⸗ stehenden Krönung hinwies, für welche Er der allgemeinen theil⸗ Andentend, welche schwere Zeiten einst Sein hochseliger Vater und Bruder hier in dieser Provinz und in dieser Stadt erlebte, sprach der Koͤnig die zuversichtliche Hoffnung aus, daß so auch jetzt in guten wie in böͤsen Tagen jeder in seinem Stande die altbewährte Opferwillig⸗ keit aufs neue bethätigen werde. Se. Majestät seien überzeugt, daß, wenn man in dieser bedeutungsvollen Zeit Ihm folge und Seiner Führung vertraue, das wahre Wohl des Vaterlandes ge⸗ wahrt werde, welches der gegenwärtige, von Gott so reich gesegnete Friede fördere. g

Düsseldorf, 14. Oktober. Se. Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohen⸗ zollern-Sigmaringen werden dem Vernehmen nach diese Woche

noch hier verweilen und sich am Sonnabend, den 19. d., erst nach Berlin begeben. (Düss. Ztg.)

Oldenburg, 12. Oktober. Am 22. d. M. tritt hier die siebente ordentliche Landessynode zusammen und wird im Auftrage des Großherzogs vom Minister v. Rössing er⸗ öffnet werden. Dieselbe besteht aus 12 weltlichen, 17 geistlichen und 5 auf Vorschlag des Ober-Kirchenraths vom Großherzog er— nannten Mitgliedern. Die beiden ersteren Klassen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Hauptsachen, welche zur Verhandlung kommen, werden sein: eine Ordnung der Nebengottesdienste; ein Gesetz über gänzliche Aufhebung der Vorschriften wegen der Ver⸗ löbnisse; ein Gesetz üͤber Emeritirung eines Pfarrers und das Gnadenjahr; das Abkommen mit dem Staate über die der Kirche zu zahlende Aversionalsumme; die Voranschläge für die naächste dreijährige Synodalperiode. Vielleicht wird noch ein schon häufig. in Auregung gekommenes Gesetz an die Synode gelangen, welches die Aufbringung der Kirchensteuern regelt und dem dieserhalb zur Zeit bestehenden Provisorium ein Ende macht. (Weser⸗Ztg.)

Mecklenburg. Schwerin, 12. Oktober. Die Anträge der Regierung fuͤr den am 15. November in Sternberg zu er⸗ öffnenden Landtag sind föolgende: I. Die ordinaire Landescontri⸗ bution. II. Die Bedürfnisse der allgemeinen Landes⸗Rezepturkasse. III. Oefinitive Feststellung der im Steuer⸗ und Zollwesen vorzu⸗ nehmenden Reformen. IV. Modification der für die mecklenbur⸗ gische Ostbahn gemachten Bewilligungen zu Gunsten einer von

Güstrow bis Neubrandenburg zu erbauenden Eisenbahn. V. Be⸗

rathung über den Gesetzentwurf wegen Einführung eines allgemei⸗ nen dentschen Handelsgesetzbuches und die zur Publication desselben zu erlassende Verordnung

Sachsen. Meiningen, 12. Oktober. Heute Vormittags bald nach 9 Uhr wurde die Erbprinzeß zu Sachsen⸗Meiningen von einem Prinzen rasch und gluͤcklich entbunden. Die hohe Wöch⸗ nerin und der neugeborne Prinz befinden sich wohl. (L. Z.)

Bayern. München, 12. Oktober. Da die beiden Kam⸗ mern bis zum 18. Oktober ihre noch immer umfangreiche Arbeit nicht erledigen können, so ist, wie man hört, ein weiterer Verlän⸗ gerungs⸗Termin bis zum 4. November vom Gesammtministerium beantragt. Heute ist der apostolische Nuntius Msgr. Chigi von hier abgereist, um sich vorerst nach Rom und dann an seine Be⸗ stimmung nach Paris zu begeben.

Eine am 9. Oktober erschienene Nummer des Gesetzblattes enthält das Gesetz über die provisorische Forterhebung der Steuern bis zum 31. Dezember d. J.

Oesterreich. Triest, 14. Oktober. Der fällige Lloyd⸗ dampfer ist mit der Ueberlandpost aus Alexandrien eingetroffen.

Schweiz. Bern, 12. Oktober. Gestern hat der Bundes⸗ Rath seine Antwort⸗Note an die französische Regierun auf deren Reclamation in Sachen des Grenzkonfliktes von Gillelegrand berathen und genehmigt. Zugleich wurde beschlossen, nichts über den Inhalt der Note zu publiziren, bis dieselbe an ihrem Ziele angelangt sei; dann aber soll die ganze diplomatische Korrespondenz über diese Angelegenheit im Bundesblatte bekannt gemächt werden,

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8. W111 E] 5 damit die öffentliche Meinung Gelegenheit habe, ihr Schiedsrichter⸗ Amt zu uͤben. (Köln. Ztg.)

Frankreich. Paris, 13. Oktober. Der „Moniteur“ et⸗ klärt in seinem Bülletin heute den in der juͤngst erschienenen Bro⸗ schüre: „Kaiser Napoleon und König Wilhelm“ mitgetheilten „an⸗ gäblichen Brief des Kaisers an den König von Preußen für boll⸗

ändig erfunden“.

In der Akademie der schönen Künste verlas gestern bei der Preisvertheilung der Sekretair Halevy eine kurze Abhandlung über Leben und Werke Simart’s (geb. 27. Jüni 1806, gest. 20. Mai 1857), welche der „Moniteur“ heute mittheilt.

Der schweizer Bundesrath hat sich ganz und gar auf die Seite des genfer Cantonalraths gestellt und die französischen An⸗ sprüche in der Angelegenheit von Villelegrand abgewiesen. Genf besteht darauf, daß seine Angehörigen fur den von den Savoyarden verübten Unfug entschädigt werden.

1t Die Adresse, welche der hiesige deutsche Hülfsberein an den König von Preußen gerichtet und in Compiègne hat sberreichen lassen, wird von der „Pariser Zeitung“ mitgetheilt. Der König von Preußen hat dem Shnrise. etesgeein ein Geschenk von drei⸗ tausend Franken uͤbermitteln lassen.

In Habvre ist die Anhäufung des Getreides so groß, daß die gewöhnlichen Transportmittel nicht hinreichen und der Handels⸗ stand sich an das Militair⸗Kommando wenden mußte, um von ihm das fehlende Material zu erhalten.

Italien. Turin, 11. Oktober. Das Sekretariat der Abgeordnetenkammer hat den vom Finanzminister vorgelegten Gesetz⸗ vorschlag vertheilt, der sich auf verschiedene Taxen bezieht, welche die Regierung fuͤr Ertheilung gewisser Begünstigungen zu erheben gedenkt. Unter Anderem finden sich darin folgende Taxen bei Ver⸗ leihung von Adelstiteln angeführt; für den Titel eines Principe 50,000 L., eines Duca 40,000 L., eines Marchese 30,000 L., eines Conte 20,000 L., eines Visconte 15,000 L., eines Barons 10,000 L. Wer seinen Namen ändern will, zahlt 200 L.; für die Ertheilung eines adeligen Wappens sind 500 L. zu entrichten u. dgl.

13. Oktober. Graf Borromeo tritt morgen aus dem General⸗Sekretariat des Ministeriums des Innern zurück; Ritter Bianchi ist zum Kabinets⸗Chef desselben Ministeriums und zum Direktor der Personal⸗Abtheilung ernannt. b

General della Marmora übernimmt den Oberbefehl über die sämmtlichen Streitkräfte in den Südprovinzen. Die Vollmach⸗ ten, welche General Alphons della Marmora in Neapel erhält, werden laut der „Italie“ dieselben sein, die ihm gegenwärtig in den lombardischen Provinzen zustehen. Die Civil⸗Verwaltung wird von Gouverneuren der einzelnen Provinzen geleitet werden. Die Handelskammer von Neapel hat dem General Cialdini, dem Wieder⸗ hersteller der Sicherheit des Eigenthums im Lande, einen Ehren⸗ säbel angeboten. Die Dekrete uͤber die neue Verwaltungs⸗Orga⸗ nisation im Ministerium des Innern wurden am 13. Oktober vom Könige in Turin unterzeichnet; die Veröffentlichung derselben wird zum 15. Oktober erwartet.

Aus Rom, 10. Oktober, wird telegraphisch gemeldet: „In Folge eines vom Papste ertheilten Befehles, die anonyme Flug⸗ schrift: »Pro caussa italica« einem Urtheile zu unterziehen, hat der Präfekt der Index⸗Congregation, Monsignor Alfieri, dieselbe der Prüfung der zu diesem Zwecke ernannten achtzehn Konsultatoren. unterbreitet. Die Befragken haben die Ansicht ausgesprochen, die Flugschrift verstoße gegen die Lehre der Kirche. Pater Passaglia schickte hierauf an Mfgr. Alfieri die schriftliche Erklärung, daß er der Verfasser der Flugschrift »Pro caussa stalica« sei, und ersuchte den Präfekten der Inder⸗Congregation, unter Berufung auf die Bulle Benedict's XIV., daß ihm gestattet werde, seine Schrift vor den Konsultatoren zu vertheidigen. Die Congregation der Kardinale, welche hierauf gewählt wurde, um uüͤber das voͤn den Konsultatoren gesprochene Urtheil zu berathen, hat die Vertheidigung dem Pater Passaglia abgeschlagen und durch ein Dekret die Schrift desselben auf den Index gesetzt. b

Türkei. Aus Konstantinopel, 9. Oktober, meldet das Reu⸗ tersche Vureau: „Die Konferenzen üͤber die Donaufürsten⸗ thuͤmer sind suspendirt; man⸗ will neue Instructionen von den resp. Regierungen einholen. Der serbische Geschäftsträger ist ab⸗ gereist, die Unterhandlungen sind erfolglos geblieben. Omer Pascha hat Verstaͤrkung erhakten. Mehemet Ali Pascha, heißt es, ist de⸗ finitiv zum Seraskier und sein Sohn Ethem zum Kapudan Pascha ernannt. Kyprisli Pascha ist bereits nach Adrianopel auf seinen Posten abgegangen.’“

Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Oktober. Mit Bezug auf den (schon gemeldeten) Tod des Kalfers von China theilt das „Journal de St. Petersbourg“ Folgendes mit: „Nach⸗ richten aus Peking vom 24. August kuͤndigen den Tod des Kaisers an. Am Morgen dieses Tages hatten zwei in der Zeitung von Peking veröffentlichte Dekrete von seinem letzten Willen Kunde ge⸗ geben. Durch das erste ernannte er seinen ältesten Sohn zum Erben des himmlischen Reiches und durch das zweite setzte er dem⸗ selben einen Rath von ach Mitgliedern zur Seite, bestehend aus