1861 / 257 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner

Börse

vom 25. October 1861.

Amtlicher

Mechsel-,

Fonds- und Geld-Cours.

Wechsel-Course.

Amsterdam 250 Fl. dito C1““ Hamburg 300 M. dito 5 .. 300 Fr. Wien, östr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburgsüdd. W. 100 Fl. Frkf. a. U südd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl., Fuss 100 Thlr. Petersburg 100 S. R.. Warschau 90 S. R..

Bremen....

ÄÖdOOSFSI

vhen.

2='B8gg=

S

Kurz 2 M. Kurz

88 ü

. 100 Th. G. 8 T.

Brf.

8

72

56 26

99 41

9931 94

Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe.

Staats-Anleihe von 1859..

Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859,

dito von dito von 1853

Staatsschuldscheine ....

Prämien-Anl.v. 1855 4100 . 8 Oder-Deichbau-Obliga tionen

Berliner Stadt-Obligatione: 460 do. Schuldverschr. d. Berl. Kaufm

1

Gld.

150 ½ 149 6 21 ¾ 79 1 73* 72 ½ 56 20 56 22

141¼ 140

„Vom Stast garantinte

Posensche.

3.[Friedrichsd'or. Gold-Kronen

Pfandbriefe.

Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussische...

do.

do. Posensce ö““ e“ Schlesische

3 Westpreusss.

Rentenbriefe.†¼

Kur- und Neumärk. Pommersche.. Preussische.. 9. Rhein, und Westpb. Sächsische. Schlesischoehae..

Pr. Bk. Anth. Scheine

Andere Goldmünzen

ZBrf.

O 1818S8SS8 +Fgnä’’

Gld.

„Niederschl. Zweigb.. 21do. (Stamm-) Prior.

„Wüh. (Cosel-Odbg.)

Sprioritäts-O blig.

Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber

bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber.....

bei einem Feingehalte unter 0,980..

...29 Thlr. 21 Sgr. ..29 Tblr. 20 Sgr.

Stamm-Actien. Aachen-Düsseldorfer Aachen-Mastrichter. Berg.-Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. Berlin-Anhalter .... Berlin-Hamburger .. Berlin-Potsd.-N gd.. Berlin-Stettiner ..... Bresl.-Schw.-Freib.ö Brieg-Neisse

Magdeb.-Halberst. .. Magdeb.-Wittenb..

Münstéer-Hammer... Niederschles.-Märk..

Oberschl. Lit. A. u. C. do.

KRhein-Nahe.. Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb.. Stargard-Posen Thüringer

do. (Stamm.-) Prior. do. do. do.

Cöln= Mindener...... 2

Lit. B. 4

Oppeln-Tarnowitzer-- SPrinz Wilh. (St. V.) 2Rheinische

do. (Stamm-) Prior.

I1“

△— —he

AQ

Eisenbahn-Actien.

Berlin-Hamburger.. do. II.

Berlin-Potsd.-Magd. do. do. do.

Berlin-Stettiner do. II. Serie 4 do. III. Serie

4 Litt. B. 4 Litt. O.

2

1 „Cöla-Crefelder 4 Cöln-Mindener. 4 ¾ do. II. Em. dD9. .

do.

III. Em. do. do. do, 1I7., 19 4 ¾ Magdeburg-Halberst. 42 lagdeburg-Wittenb. 4 ½ Niederschles.-Märk. 4

96 ½ 95 ½ do. do. IV. Serie 4* 20 ¼ 19 ⁄O ber-Schles. Litt. 4 4 Litt. B 3 ½ 88 ½ Litt. C. 4 110¼ Litt. D. 4 30 Litt. E. 3 ½

125 ¾½ 113]

54 ½

1IF

werden usancemässig 4 p

Aachen-Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergisch Märkische. do. II. Ser (1850) do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 3 ½ gar. do. IV. Serie do. Düsseld.-Ell f. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) do. II. Ser. Berlin-Anhalter . . .. Berlin-Anhalter ....

Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist,

AE A&GF RERnSg

—+

r. Wilh. (St.-V.) 1.S. 5 do. II. Serie5 do. III. Series5

Rheinische. 4

do. vom Staat gar. 3 ½

do. III. Emission. . 4 ¼

Rhein-Nahe v. St. gar. 4 ½

do. do. II. Em.

Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. 4 ½

do. II Series4

do. III. Serie

Stargard-Posen ....

do. II. Emission

do. III. do.

Thüringer

do.

Ct. berechnet.

88

101½ 101¼

4

88— ꝓ8

II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie (Wilh. (Cosel-Odbg.)

H WrV

—E

4 ½

21. 47 4 ½

2

Litt. D. 4 ¼ 4 ½

4 Brsl. Schw. Frb. Lt. D. 4

82

Litt. F.]4 ½ 100 ¾

H

dov

do. III. Emission

DPas Abonnement beträg 8 1 Thlr. ür das Vierteljahr 1 in 21 Theilen der Monarchie ohne 8

b

li

1

4

- Aue Post-Anstalten des In- und 18 53 Aeluslandes nehmen Gestellung an, 8 Preußischen Staats-Anzeigers: 2 Se Wilhelms⸗Straße No. 51. 2 (nahe der Leipzigerstr.)

2* für Berlin die Expedition des Königl- 52

+,„

11“

Hagemann als Prorektor genehmigt worden.

zessionirung des Betriebes der Gast⸗ und der

v““

Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.

Amsterdam-Rotterdam ,4 Löbau-Zittau 4 Ludwigshafen-Bexbach 4 1 Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 Mecklenburger. 11 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4

Oester. franz. Staatsbahn 5

——

V

Ausl. Prioritäts- I Actien. U

Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½

Belg Oblig. J. de l'Est 4 do. Samb et Meuse 4

Oester. franz. Staatsbahn 3 2:

87

8

[2f] Br.

1

2

1

10992 109 i

1

P

1

Inländ. Fonds.

Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger

osener

Berl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Pommersch. Rittersch B.

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk. 5 Minerva 1 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Dessauer Kont. Gas 5

Nichtamtliche Notirungen.

Z

——-—Uõx**2=

do. do.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank 1 Coburger Creditbank. Darmstädter Bank Dessauer Credit 8 do. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank.. Meininger Creditbank Norddeutsche Bank... Oesterreich Credit. ... Thüring. Bank. Weimar. Bank Oesterr. Metall

Z2F Ausl. Fonds.

Landesbank

Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. . do. n. 100 Fl. Loose 2 do. neueste Loose. 5 „[Russ. Stiegl. 5. Anl. 5 do. do. 6. Anl. 5 do. v. Rothschild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe 3 do. do. 4 ½ do. Poln. Schatz. Obl. 4 do. do. Cert. L. A. 5 3 do. do. L. B. 200 FI. b. Poln. Pfandbr. in S.-R. 4

do. Part. 500 Fl. 4 Dessauer Prämien-Anl. 3 ½ Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. O0 bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.

SeSäaac

100 ¼ 60 ½

80 ½

85⅔ 93

98½ 54

31 10 ¾

Berlin-Potsdam-Magdeburger 146 a 146 ½ gem.

III. Emiss. 95 2 95 i gem. Nordbahn (Fr. Wiln) 44 a 2 gem.

8 87 gem.

Oesterr. Credit 63

3

½ a 64 ¼ 2 64 Kuss. hngl. Anleihe 60 9⅛ etw. gem.

em.

Cöln-Mindener 4 proz. Prior. IV. Emiss. 90 a

Oesterr. Franz. Staatsbahn 132 a

Oesterr. National-Anleihe 57 ¼

a 58 gem.

1 8 90% gem.

Rheinische 4 ½ proz. Prior. ¾ gem. Disconto-Commandit-Artheile 86 ½ a

Oesterr. neueste Loose 59 ¾ a ¾ gem. Russ. Stiegl.

Eaxxner

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht. Dem praktischen Arzte ꝛc. Dr. Schlesinger zu Stettin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. 8

Berlin, 26. Oktober. 1“ rinz Elimar von O

8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Progymnasium zu Spandau ist die Anstellu

Ministerium des Innern⸗

fend die Handhabung der gesetzlichen Vorschriften uͤber die Konzessionirung des Betriebes der Gast⸗ -und Schankwirthschaft und des Getraͤnke⸗

Kleinhandels. 1

Di d b esetzlichen Vorschriften Die Handhabung der gesetzl s des ee. schaft, so wie des Getränke⸗Kleinhandels hat außerordent⸗ lich viele, bis in die Ministerial-Instanz gelangende Beschwerden im Gefolge. 1 b Die Cgroße Mehrzahl dieser Beschwerden pflegt sich bei ein— gehender Prüfung als unbegründet zu erweisen und im Gegentheil darzuthun, daß die Behörden es an einer eben so sorgfältigen, als umsichtigen Anwendung der bestehenden Gesetzgebung nicht fehlen lassen. Indessen bleibt doch die Zahl der Fälle nicht unbeträcht⸗ lich, wo über die Absicht und das Ziel des Gesetzes hinausgegan⸗ gen, und dadurch zu gerechtfertigten Klagen Veranlassung ge⸗ eben ist. 1 Diese Wahrnehmung bestimmt mich, die Königliche Regierung auf die leitenden Prinzipien der betreffenden Gesetzgebung nach⸗ stehend im Allgemeinen aufmerksam zu machen, diejenigen Punkte, gegen welche vorzugsweise verstoßen wird, besonders hervorzuheben,

und das einschlägige Verfahren durch einige Bestimmungen näher

zu regeln. 1) Die geht dahin, der Völlerei in geistigen Getränken und zwar nament⸗ lich dem übermäßigen Genusse des Branntweins, be⸗ sonders in den niederen Volksklassen, vorzubeugen. Zur sicheren Erreichung dieses Zweckes hat der Gesetzgeber den Betrieb der Gast, und Schankwirthschaft jeder Art, der Speife⸗ wirthschaft, so wie des Kleinhandels mit geistigen Getränken von einer besonderen, auf die bestimmte Person und das bestimmte Lokal lautenden polizeilichen Erlaubniß anhängig gemacht. (§. 1 a. a. O.) Dagegen ist die obrigkeitliche Pruͤfung der Nützlich⸗ keit und des Bedürfnisses der neuen Anlage nicht auf alle

diese Gewerbegattungen ausgedehnt, sondern nur für a) Gastwirthschaften in den Ortschaften der üten Gewerbe⸗

Hauptabsicht der Verordnung vom 7. Februar 1835

Gegensatz von Bier und Wein einerseits

11“

erner Schankwirthschaften, in welchen nur andere, als geistige Getränke, z. B. Kaffee, Milch, Chokolade, Mineralwasser ꝛc. ausgeschänkt werden sollen; endlich die Gastwirthschaften in den Städten der 1sten, 2ten und 3ten Gewerbesteuer⸗Ab⸗ theilung.

3) Aus der vorangestellten Hauptabsicht des Gesetzes ergiebt sich ferner, daß die Beduͤrfnißfrage, insoweit sie überhaupt in Be⸗ tracht kommt, doch eine wesentlich verschiedene Auffassung und Ent⸗ scheidung finden muß, je nachdem der Branntwei n oder aber, 1 mit gänzlichem Ausschlusse der destillirten Flüssigkeiten, andere geistige Getränke den Gegenstand des Ausschankes oder des Kleinhandels bilden sollen.

Durch die allgemeine Verfügung vom 17. November v. J. ist bereits ausdrücklich anerkannt, daß es sowohl gesetzlich zulässig, als auch zweckmäßig ist, für Schankstätten, wie für Getränke⸗Kleinhand⸗ lungen beschränkte Konzessionen mit der Maßgabe zu ertheilen, daß nur gewisse Getränke, mit Ausschluß von anderen, verabfolgt werden dürfen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um den und Branntwein anderer⸗ Die Beschränkung der Branntwein „Verkaufs⸗Stätten jedes Ortes auf eine Zahl, welche nach dem Urtheil der Behörden dem öffentlichen Beduͤrfnisse genügt, ist die wesentliche Aufgabe des Gesetzes, und ihr muß die Verwaltung mit sorgfältiger Steange entsprechen. Es kann zwar auch die Völlerei in Wein oder Bier für die fittlichen und volkswirthschaftlichen Zustände ein Uebel wer⸗ den, zu dessen Verhütung die Polizei die durch die Schonk⸗ Gesetzgebung gebotenen Mittel nicht unbenutzt lassen darf. In⸗ dessen schon der Preis dieser Getränke pflegt dem Mißbrauche sei⸗ tens der unbemittelten Klassen eine weit engere Grenze zu setzen Selbst an Orten, wo ein Uebermaß von Branntwein⸗Schäͤnken be klagt wird, kann eine neue Bier⸗ oder W ein⸗Stube nicht 8 unbedenklich, sondern selbst als Gegengewicht gegen den üblen Ein fluß jener Schänken erwünscht sein. Insbesondere werden n handlungen mit Bier oder Wein wohl üͤberall als nütz 9. Anlagen erachtet werden können, und ihrer Vermehrung wird feish füglich mit dem Einwande des mangelnden Bedürfnisses 1 9 88 zutreten sein, da es im allgemeinen Interesse liegt, das Publi 9 mit seinem Hausbedarf an diesen Getränken moͤglichst billig un gut versorgt zu sehen.

Wenngleich ich nicht verkenne, daß der allergrößeste Theil der Konzessions⸗Nachsucher seine Anträge auf den Ausschank oder Klein⸗ verkauf von Branntwein richtet, so zeigen doch die eingehenden Beschwerden, daß in nicht seltenen Fällen von, den Antragstellern auf den Absatz des Branntweins verzichtet wird. 3 empfehle ich der Königlichen Regierung, hinzuwir dhc solchen Gesuchen jede mit den gesetzlichen Vorschriften hö“ Rücksicht gewährt und dadurch den Beschwerden über 3 Hemmungen einer dem öffentlichen Wesen unschädlichen Betriebsam

seits.

keit vorgebeugt werde. 4) Wie bereits in verschiedenen Reskripten, namentlich dem u 26. Mai 1838 (v. Kamptz Annal. Bd. 22 S. 198) ben ist, unterliegt die Beurtheilung der Rützlichkeit o dürfnisses auch hinsichtlich derjenigen Anlagen, welche den destillirter Getränke nicht auszuschließen beabsichtigen, einer umsi tigen Unterscheidung je nach der Gattung der einzelnen Schank⸗

steuer⸗Abtheilung, 1

Berlin, 25. Oktober. Die Börse war heute angenehmer ge- üii stimmt und belebter; österreichische Kredit-Actien, Franzosen, Diskonto- Kommandit-Antheile, Genfer Nordbahn wurden lebhaft gehandelt, auch

g friwrch Es zie Bedürfnißfrage von anderen 0 esichts⸗ 5) solche Schankwirthschaften, in welchen geistige Getränke wirthschaft. büs 8 es g hauptsächlich um den Ab⸗ zum Genuß auf der Stelle feilgeboten werden sollen, 4. eee” 5 8 Volksklassen oder nur um c) Kleinhandlungen mit geißigen Getränken E1A6“ Verkauf der Destillations⸗Fabrikate, namentlich vorgeschrieben (§. 4 La. g. O. §. 2 der Verordnung vom 21. Juni den ee he öbe e Stände bestimmten Lokale handelt. Es e 8 1844, Cirkular⸗Verfügung vom 13. 8 1 serfnaenn die wünschenswerthe Vermehrung der Speisewirthschaften, R. on und Rendantur: Schwieger. 2) Es ““ von der Erörterung der Be weun für deren Bestehen der Absatz dieser Fabrikate nothwendig Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei b gänzlich (Nudolph Decker) 8

die übrigen Effektengattungen waren animirter; Fonds waren fest und angenehm und in etwas stärkerem Verkehr.

8