Paris, 14. November, Mittag (Wolff's Tel. Bur.) Unter
grosser Agitation wird die 3proz. so eben Mittags 12 Uhr zu 69.50 gebandelt.
Paris, 14 November, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Das heute durch den -Moniteur⸗ veröffentlichte Dekret wirkte günstig auf die Börse. Die 3proz. eröffnete zu 69.50, wiech bis 69.35, hob siech
Verzeichniß der am 14. November 1861 ausgeloosten und am 1. April 1862 fälligen Posener Nentenbriefe⸗
Rr. [Nr Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.] Nr.
12193] PFaelams.
* Auf dem Gute Slupy standen für die verehe⸗ lichte Gutsbefitzer Julianna von Sadowska, geb. v. Bialoblocka, aus der Schuldurkunde vom 3ten Dezember 1852 7000 Thlr. nebst 5 pro Cent
Im Schauspielhause. (203 te Abonnements⸗ Vorstellung.) der Inrotula
Zum ersten Male wiederholt: Der Störenfried. Lustspiel Aufzügen von R. Benedix. Hierauf zum ersten Male erein Er experimentirt.“Scherz in 1 Akt von Hollpein. holt: Kleine Preise.
der Publication eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt angesehen werden soll, sich
wiederum auf 69.60 und schloss sehr fest zu diesem Course.
von Mittags 12 Uhr waren 92 ⅛ eingetroffen.
Schluss-Course: 3proz. Rente 69.60. 4 ½proz. Rente 97 05 3 proz Oesterreichische Staats-Eisenbahn- Credit-mobilier-Actien 766
Spanier 47 ½ 1proz. Spanier —. Actien 511. Oesterreich. Credit-Aetien —. Lomb. Eisenbahn-Actien 541.
1“
Consols
Der Wasserträger.
händel. P. Taglioni.
Sonnabend, 16. November.
Eugenio Merelli. Auf hohes (Aschenbrödel). Scene und Duett aus
Mittel⸗Preise.
Norma von Bellini.
Deffentlicher Anzeige
[2198] ö11616“”; Gegen den unten näher bezeichneten Rasch⸗ acher und Arbeitsmann Carl Conrad Ferdinand Häsler ist die gerichtliche Haft egen Unterschlagung beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt wer⸗ den können, weil derselbe in seiner bisheri⸗ gen Wohnung, Paddengasse Nr. 11, und auch sonst hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, elcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Häsler Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ ehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den Angeschuldigten zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird ote ungesaumte Erstattuüng der baburch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ fährigkeit versichert. “ Berlin, den 12. November 18è61. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Fgalment. Der Raschmacher und Arbeitsmann Carl Conrad Ferdinand Häsler ist 42 Jahre alt, am 23. Dezember 1818 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 1 Zoll groß, hat blonde Haare, mattblaue Augen, blonde Augen⸗ brauen, braunen Schnurrbart, gewöhnliches Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, fehlerhafte Zäͤhne, ist schlanker Gestalt und hat als besonderes Kennzeichen einige Pickeln im qEEbrig.g EgP8ief. 3 Der Arbeitsmann August Otto, gebürtig aus Bärenklau, Kreis Guben, Regierungsbezirk Frankfurt, ist dringend verdächtig, in der Nacht vom 10. zum 11. Oktober 1861 einen Diebstahl an Kleidungsstücken und zwei Pferdedecken in dem Gehöfte des Ackerbürgers W. Hintze zu Alt⸗Landsberg verübt zu haben. Da der Auf⸗ enthalt des ꝛc. Otto bisher nicht zu ermitteln gewesen, so werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behoͤrden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗ benst ersucht, auf den ꝛc. Otto zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und mir davon Mittheilung zu machen. Gleichzeitig wird ein Jeder, der von dem Aufenthalt des ꝛc. Otto Kenntniß hat, aufgefordert, mir oder der näch⸗ sten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde davon un⸗ verzüglich Anzeige zu machen. Kosten entstehen hierdurch nicht. 1“ Berlin, den 11. November 1861. Der Staats⸗Anwalt für die Königlichen gerichte Berlin und Beeskow.
Kreis⸗
Königliche Schauspiele. Im Opernhause. stellung der italienischen Gesellschaft, unter Direction des Herrn Begehren: Komische Oper in 3 Akten von Rossini.
gez. Adler.
Im
Magnetische Kuren. Lustspiel in 4 Aufzügen von F. W. Hacklä Kleine Preise. zuͤge F. W. Hackländ
gis. Per Billetverkauf findet nur am Tage der Vorstellung statt,
Ddie auf die eingegangenen Meldungen reservirten Billets Sonntag früh, von 8—9 Uhr, im Billet⸗Verkaufsbureau resp. Schauspielhauses abzuholen
19te V or⸗ Cenerentola
Hierauf: Spere⸗
I1
Signalement: Der Arbeitsmann Augu si Otto ist 20 Jahre alt, evangelischer Konfession, 5 Fuß 1 Zoll groß, hat blonde Haare, dunkel⸗ blaue Augen, äüne kulpige Nase, aufgeworfene Lippen, gute Zähne, keinen Bart, ein rundes Kinn und volles Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe
und eine untersetzte Statur. 88
[2200]%/ Steckbriefs⸗Erlediguug.
Der hinter den Kellner August Hirsch aus Neu⸗Ruppin unterm 18. Februar d. J. erlassene und unterm 24. April d. Is. erneuerte Steck⸗ brief wird hiermit als erledigt zurückgenommen
Jotsdam, den 12. November 1861.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
[4725 Edictal⸗Citation.
Der Zeugschmidtgesell Heinrich Paul Robert Hoffmann aus Brieg, zuletzt in Hainau, ist von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Liegnitz am 15. Juni c. angeklagt, in Gemeinschaft mit dem Zeugschmidtlehrling Emil Röhricht aus Hainau nach vorgängiger Abrede im Frühjahr d. J. dem Zeugschmidt Siebenhaar zu Hainau, bei dem sie in der Lehre resp. als Gesellen wa⸗ ren, aus einer verschlossenen Kammer des Wohn⸗ hauses Wurst, in der Absicht rechtswidriger Zu⸗ eignung, weggenommen zu haben, und zwar in⸗ dem einer von ihnen das Schloß der Kammer mittelst eines gebogenen Drahtes öffnete.
Es ist daher gegen diese Personen durch Be⸗ schluß des unterzeichneten Gerichts vom 24sten Juni c. gemäß des §. 218 Nr. 3 des Strafge⸗ setzbuches wegen schweren Diebstahls die Unter⸗ suchung eingeleitet und zur Verantwortung der⸗ selben, sowie zur öffentlichen mündlichen Ver⸗ handlung ein Termin auf
den 18. Dezember 1861, Vormittags
10 Uhr, in unserem Sitzungssaale Nr. 2 des hiesigen Rathhauses anberaumt worden, zu wel⸗ chem Heinrich Karl Robert Hoffmann unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß gegen ihn im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll.
Derselbe hat die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel über ganz bestimmt anzu⸗ führende Thatsachen im Termine mit zur Stelle zu bringen, oder uns solche so zeitig vor dem
Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben
herbeigeschafft werden können. Goldberg, den 30. August 1861. . Königliches Kreisgericht,
Abtheilung für Feriensachen.
[2199]
Der Kaufmann H. Siegfriedt hierselbst hat gegen die Güͤrtlermeister A. Redlich und H. J.
onevan, früher hierselbst, aus dem Wechsel vom 23. Juli 1861 wegen des darin verschriebenen Betrages von 49 Thlr. 29 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 23. Oktober 1861, 1 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und ½ pCt. Provision Klage er⸗
Sonntag, 17. November. Im Opernhause. Oper in 3 Abtheilungen, nach sischen von Schmieder. Komisches Ballet in 3 Bildern, vom Musik von Schmidt. Mittel⸗Preise.
Schauspielhause.
Oeffentliche Vorladung.
Musik von Cherubini. Hierauf:
8
( 20 4te 8 Abon nements 6
sind des
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzt Aufenthalt der beiden Beklagten ünbekangt i so werden dieselben hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiterenmündlichen Verhandlung der Sache auf
den 21. Februar 1862, Vormittags
10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße 59, Zim⸗ mer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkun⸗ den im Original einzureichen, indem auf späͤtere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.
Erscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Kla⸗ gers in contumaciam für zugestanden und an— erkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 12. November 1861.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civil⸗Sachen. II. Prozeß⸗Deputation.
“ Aufforderung der Gläubiger in dem erbschaftlichen Si
Ueber den Nachlaß des in Frauendorf bei Stettin verstorbenen Premier⸗Lieutenants a. D. Wilhelm Friedrich Carl August von Ramin ist das erbschaftliche Liquidations⸗Verfahren eröffnet worden.
Es werden daher die sämmtlichen Erbschafts⸗ Gläubiger und Legatare aufgefordert, bsch Ar. sprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis zum 15. Januar 1862 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat
zugleich eine Abschrift derselben und ihrer An⸗ lagen beizufügen. „Die Erbschafts⸗Gläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen, an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten For⸗ derungen von der Nachlaß⸗Masse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen. Nutzungen, übrig bleibt.
Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der EEE8 Fehr or 1862, Vormittags
1IUr. in unserem Audienz⸗Zimmer Nr. 11 anberaum⸗ ten öffentlichen Sitzung statt.
Stettin, den 6. September 1861.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗Sachen. “
dem Franzö⸗ Königl. Balletmeister
Vorstellung.) er.
Zinsen eingetragen.
Hiervon wurden dem minorennen Stanislaus von Skalawski 6193 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. und der minorennen Therese von Radonska 806 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. überwiesen. Ueber die letztere Post wurde ein Zweigdokument, bestehend aus der copia vidimata des aus der Urkunde vom 3. Dezember 1852 nebst Hypothekenschein vom 21. Februar 1853 bestehenden Hauptdokuments gebildet, und auf dem letzteren vermerkt, daß dasselbe noch in Höhe von 6193 Thlr. EEE11fff validire.
Beide Posten sind in der nothwendigen Sub⸗ hastation des Gutes Slupy zur Hebung ge⸗ kommen, die darüber lautenden Dokumente aber verloren gegangen, weshalb Spezialmassen mit den Summen von 806 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. und 6193 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. nebst Zinsen ge⸗ bildet sind. 8 „Ferner standen auf dem Gute Slupy für Frau Julianna von Sadowska 13,853 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. nebst 5 pFro Cent Zinsen eingetragen, wo⸗ von 7000 Thlr. nebst Zinsen seit dem 1. April 1854 an den Rentier Wilhelm Crisolli cedirt und die restirenden 6853 Thlr. 17 Sgr. der
minorennen Therese von Radonska übereignet
sind. Bei der Subhastation des Gutes Slupy find von diesen 6853 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. nur 1553 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. zur Hebung ge⸗ kommen und auf die rückständigen Kaufgelder angewiesen. 1“] —
Mit diesem Kaufgelder⸗Rückstande ist indessen ebenfalls eine Spezialmasse angelegt worden, weil das hierüber ausgestellte Dokument, bestehend aus der Schuldurkunde vom 13. Mai 1851 nebst Hypothekenschein vom 21. Februar 1853, auch verloren gegangen ist.
* Es werden nun alle diejenigen, welche an die
gedachten beiden Spezialmassen von resp. 806 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. und 6193 Thlr. 2 Sgr. 2 Pfr⸗ an den Kaufgelderrückstand von 1553 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. nebst Zinsen⸗Ansprüche als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionarien, Pfandinbhaber oder aus sonst welchem Grunde geltend machen wollen, aufgefordert, dieselben in dem vor dem Herrn Kreisrichter Meißner
am 25. Juni 1862, Vormittags I1 Uhr, anstehenden Termine bei Vermeidung der Aus⸗ schließung schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden.
Schubin, den 23. Oktober 1861. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[2203] Ediktalladung.
Zu dem überschuldeten Vermögen des Weber⸗ meisters und Hausbesitzers Carl Friedrich He⸗ ring in Limbach ist der Konkurs⸗Prozeß zu er⸗ öffnen gewesen.
Amtswegen werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des genannten Hering, ingleichen alle, welche aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem auf
den 5. Abril 1862 G anberaumten Liquidations⸗Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre An⸗ sprüche bei Strafe der Ausschließung von der Konkursmasse oder resp. bei Verlust der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verordneten Konkursvertreter so wie der Priori⸗ tät halber unter sich rechtlich zu verfahren, bin⸗ nen 6 Wochen zu beschließen und sodann
den 24. Mai 1862 der Publcation eines Präklusivbescheids, welcher rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr
für eröffnet erachtet werden soll, gewärtig sein, hiernächst aber haben sie 8
den 7. Juni 1862,
Vormittags 10 Uhr, “ anderweit legal an hiesiger Amtsstelle zu erschei⸗ nen, mit dem Konkursvertreter, so wie unter sich die Güte zu pflegen und wo möglich einen Ver⸗ gleich abzuschließen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklaͤren für einwilligend in die Be⸗ schlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden er⸗ achtet werden, dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommt, so haben sie 11111“”“
gewärtig zu halten.
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme fernerer Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen und spätestens im Li⸗ quidationstermine namhaft zu machen.
Treuen, den 5. November 1861.
Das Koniglich sächsische Gerichtsamt daselbst.
[220²] C11611A1“
betreffend die Ausreichung neuer
Zins⸗Coupons zu den Obligationen
der Deichbau⸗Gesellschaft zur Melio⸗ ration des Nieder⸗Oderbruchs. Die den vierjaͤhrigen Zeitraum vom 1. Ja⸗
nuar 1862 bis dahin 1866 umfassenden Zins⸗
Coupons Serie IV. zu den Obligationen der Deichbau⸗Gesellschaft zur Melioration des Nieder⸗ Oderbruchs werden von der Königlichen See⸗ handlungs⸗Hauptkasse in Berlin, Jäͤgerstraße Nr. 21, vom 1. Dezember d. J. ab, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der beiden letzten Tage jedes Monats, ausgereicht werden. Die Obligationen find zu diesem Behufe mit einem nach Littern und nach der Neibenfolge der Nummern geordneten und mit der Unterschrift des Einreichers versehenen Verzeichnisse, wozu die Formulare bei der Hauptkasse der Königlichen Seehandlung unentgeltlich verabfolgt werden, dieser Kasse einzureichen, wogegen dieselbe dem⸗ nächst die Obligationen mit den neuen Zins⸗ Coupons versehen den resp. Einreichern zurück⸗ stellen wird. 8 Für die nicht in Berlin wohnenden Besitzer von Oder⸗Deichbau⸗Obligationen wird bemerkt, daß sich die Seehandlungs⸗Hauptkasse wegen Ausreichung neuer Coupons in Schriftwechsel nicht einlassen kann, Freienwalde, a. O., den 11. November 1861. Das Repräsentanten⸗Kollegium der Deichbau⸗Gesellschaft zur Melioration des
Nieder⸗Oderbruchs.
[2195] Aufkündignng von Rentenbriefen der Provinz Posen.
In der hente öffentlich bewirkten Ausloosung der zum 1. April 1862 zu tilgenden Renten⸗ briefe der Provinz Posen sind die in dem nach⸗ stehenden Verzeichnisse a aufgeführten Littern und Rummern gezogen worden, welche den Besitzern unter Hinweisung auf die Vorschriften des Renten⸗ bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 u. ff. „zum 1. April 1862“ mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quit⸗ tung und Rückgabe der Rentenbriefe in cours⸗ fähigem Zustande, mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons Ser. 89 bis 16 von dem gedachten Kündigungstage an, auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen.
Die gekündigten Rentenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber fronkirt und unter Beifügung einer nach folgendem Formule:
F. Thlr. M. „buchstäblich . . Thaler Va⸗ „luta für d... zum 1 . . 18 „gekündigten Posener Rentenbrief .. „Litt. I1“
„Thlr. habe ich aus der Königlichen „Rentenbank⸗Kasse in Posen baar ge⸗ „zahlt erhalten.
(Ort, Datum und Unterschrift) ausgestellten Quittung eingesendet und die Ueber⸗ sendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gefahr und Kosten des Empfän⸗ gers beantragt werden. 8
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber noch rückständigen, in dem nachfolgenden Verzeichnisse b. aufgeführten Rentenbriefe der Probinz Posen hierdurch wiederholt aufgerufen und deren Besitzer aufgefordert, den Kapitalbetrag dieser Rentenbriefe zur Vermeidung weitern Zins⸗ verlustes und künftiger Verjährung unverweilt
in Empfang zu nehmen. “
14. November 1861. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Posen
Posen, am
Litt. A. zu 1000 Thlr., 30 Stück.
43 209 368 548
636] ß929 700 1028 788 1081
1502 3669
921 1134 2431 4207 5131 6539
1296 [3334 V 4260 5455 6806 4400 6245 7121 1679 3702 4499 6400
Litt. B.
zu 500 Thlr., 7 Stück.
58
[ZS1005 111160 129712000
Litt. C. zu 100 Thlr., 26 Stück.
10 55 180 363
487 624 625 632
950 1833 1233 2092 1277 2435
665 [1425 2824 3464 4149 4576
33 5498 6126 6513
6916 711¹6
Litt.
D. zu 25 Thlr., 20 Stück.
60 269 429
604 638 1107 694 1232
1538 1619 2344
808
2433 3085 4400
4547 4743
4773
4861
5755
Litt. E. zu
—
10 Thlr., 503 Stück.
99 140 161 162 193 206 254 262 316 369 478 528 891
1” 1129 1136 1192 1166 1178 1196 112 1233 1235 1239 1243 1246 1r. 1259 1268 1275 1282 1304 1308 1331 1335 135 1366 1379 1427 1429 1431 1449 1455 1457 1458 1463 1465 1487 1493 1529 1334 15983 1558 1561 1602 1609 1611 1615 1618 1678 1700 1716 1735
ständig
1757 2547 1760 2553 1761 2555 1770 2556 1775 2557 1776 [2569 1857 [2574 1879 2595 1899 [2623 1905 2625 1906 [2644 1907 [2651 1933 2655 1943 2664 1946 2672 1977 2682 2012 2684 2023 2685 2058 2690 2074 2719 2096 2730 2124 2764 2127 2766 2144 2769 2180 [2791 2194 2840 2205 [2844 2206 2854 2215 2875 2228 2880 2230 2882 2231 2899 2237 2904 2253 2916 2266 2929 2272,2934 2279 2937 2300 2942 2304 2959 2307 2960 2314 2962 2323 2965 2337 2969 2348 2978 2349 2990 2353 3002 2365 [3007 2373 3012 2383 3023 2414 3027 2416 3040 2418 3042 2423 3063 2425 3071 2455 3080 2472 3093 2476 [3118 2477 3124 2496 3127 2501 3169 2505 3174 2525 3179 2535 3189
3198 3249 3234 3238 3243 3269 3281 3283
41 41
3294 3297 3305 3321 3345 41 3399
3389
3396 3401 3408 3443 3447 3474 3480 3489
41 41 41
3492 3511 3521 3929 3527 3540 3567 3576 3578 3613 3617 3622 3650 3651 3664 3667 3694 3720 3727 3752 3765 3766 371 3783 3818 3832 3842 3850 3863 3872 3875 3903 3915 3918 3922 3951 3952
3966
g9. 3985 3990 4004 4095 4103
3284 4132
4191
4207 4228 4230 4236 4245 4248 4262 4301 4315 4317 3490 4342 4348 4361 4365 1366 4383 4396 4397 4417 4423 4427 4456 4473 4504 4526 4535 4540 4564 4571 4572 4604 4617 4640 4649 4671 46 4692 4700 4708 4709 4711 4718 4762 4767 4772 4780 4783 4801 4805
73
4820 4829 4835 4838 4850 4859 4861 4863
67
08 1
2
69 81 85
4901 4919 4924 4945 4953 4985 4993 4995 5025 5033 5041 5052 5063
98
5076 5079 5095 5119 5120
5556 5579 5582 5586 5610 4879 5631 4896 5642
9135 5136 5153 5185 5205 5214 5218 5233 5254 5266 5267 5276 5284 5289 5313 5326 5346 5355 5364 53 15 5382
5418 5428 5437 5447 5460 5486 5505 5517 5530 5532
b. Verzeichniß
der bereits früber ausgeloosten,
6233 6239 6241 6260 6268 6272 6315 6324 6341 5393 6352 5397 6353 5411 6381
5534 5543 5549
5663
6495 6510 6516 6523 6551 6553 6561 6563 6565 6567 6568
5671 5688 5697 5716 5748 5“ 5758 5822 5832
5837 5064 5853 6664
5887 5910 5926 5945 5959 5962 5971 6023 6048 6076 6105 6122 6125 6151 6167 6208 6209
6580 6582 6593 6603 6607 6610 6617 6630 6633 6642 6650 6661
6669 6687 6695 6698 6702 6705 6707 6717 6728 6738 6742 6744 6745 6749 6753 6758 6759 6767 6772 6783 6785 6797 6800 6805 6806 6810 6811
6812
6395 6397 6407 6409 6410 6416 6434 6449 6484 6491
en Posener Rentenbriefe und zwar, den Faͤlligkeits⸗Terminen: vom 1. Oktober 1856:
Nr.
1“
551.
6820 6826 6829 6832 6835 6839 6852 6871 6886 6918
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aber noch rück⸗ 6
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