1861 / 285 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Kläger, Ackerwirth K. zu M., hat den Königlichen Fiskus, ver⸗

reten durch die Königliche Regierung zu Minden, aus einem rechtskräf⸗ igen Erkenntnisse des Appellationsgerichts zu Paderborn vom 6. Mai 1852 auf Zahlung einer Summe von 176 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf. nebst fünfprozentigen Zinsen seit dem 11. April 1845 bei dem Kreisgericht in Minden in Anspruch genommen. Der Kläger war als Besitzer eines Kottens zu M. holzberechtigt in den Königlichen Waldungen von D. Er behauptete, in den Jahren 1826—43 zu wenig Holz erhalten zu haben; das obenerwähnte Erkenntniß vom Jahre 1852 sprach ihm die Summe zu, welche er jetzt, da sie inzwischen nicht berichtigt worden sei, wiederum einklagt. Noch vor Abhaltung des Klagebeantwortungs⸗Termins hat die Königliche General⸗Kommission zu Münster auf den Antrag der Regierung in Minden den Kompetenz⸗Konflikt erhoben, und, wie folgt, zu begründen gesucht:

Im Jahre 1845 habe die Regierung zu Minden auf Ablösung der

den Eingesessenen zu M. in den Königlichen Waldungen von D. zustehen⸗ den unbestimmten Holzberechtigungen provozirt und damit zugleich den Antrag verbunden, den den Provokaten für die Vergangenheit gegen das bezogene bisherige fixe Holzquantum, in Folge rechtskräftiger Entscheidung gebührenden Mehrbetrag zu ermitteln und festzustellen. Unterm 14. Sep⸗ tember 1851 sei endlich von dem Kommissarius der General⸗Kommission ein Vergleich’ sowohl über das Recht selbst, als über die Ruͤckstände aus der Vergangnheit aufgestellt worden. Rechtsbeständigkeit sich ein Streit zwischen dem Königlichen Fiskus und mebreren der Holzberechtigten, unter Anderem auch dem jetzigen Kläger, entsponnen habe, sei Gegenstand eines Prozesses geworden; derselbe sei aber durch Erkenntniß der General⸗Kommission in Münster vom 10. Sep⸗ tember 1852 und des Revisions⸗Kollegiums vom 26. Mai 1854 rechts⸗ kräftig für rechtsverbindlich erklärt worden. In diesem Vergleich sei die Entschädigung des Klägers für zu wenig empfangenes Holz aus den Jahren 1826—43 auf eine bedeutend geringere Summe festgesetzt worden (nämlich 62 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf.), welche dem Kläger angeboten, von ihm aber zurückgewiesen sei.

Die General⸗Kommission ist nun unter Bezugnahme auf den §. 7 der Verordnung vom 30. Juni 1834 der Ansicht, daß ihr und nicht den Ge⸗ richten die Entscheidung über den Anspruch des Klägers gebühre. Denn der §. 7 der Verordnung vom 30. Juni 1834 überweise der General⸗ Kommisson nicht blos den Hauptgegenstand der Auseinandersetzung, son⸗ dern auch die Regulirung aller anderweiten Rechtsverhäͤltnisse und die obrigkeitlichen Festsetzungen; derselbe Paragraph bestimme, daß die Aus einandersetzungs⸗Behörde die Interessenten zu einem völlig geordneten Zu⸗

stande zuruͤckzuführen habe; bierzu gehöre aber unbedenklich die Lösung

des zwischen den beiden, im Laufe des schwebenden Auseinandersetzungs⸗ Verfahrens ergangenen rechtskräftigen Erkenntnissen der General⸗Kom⸗ mission vom 10. September 1852 und des Appellationsgerichts zu Pader⸗ born vom 6. Mai 1852 obwaltenden Widerspruchs. Durch ein Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 22. No⸗ vember 1851 sei bereits der Grundsatz anerkannt, daß derartige streitige Rückstände von Reallasten, welche den Gegenstand eines bei einer General⸗ Kommission anhängigen Ablösungsverfahrens bilden, zu denjenigen mit dem Haupt⸗Verfahren konnexen Gegenständen gehören, welche von der General⸗Kommission mit zu entscheiden seien.

Der Anwalt des Klägers hat die Verwerfung des Konflikts bean⸗ tragt, weil ein rechtskräftiges Erkenntniß vorliege. Das Kreisgericht zu Minden sowohl, als das Appellationsgericht zu Paderborn sind über die Zulässigkeit des Rechtsweges nicht zweifelhaft.

Der erhobene Kompetenz⸗Konflikt war als unzulaͤssig zu verwerfen. Es würde zwar nach §. 7 der Verordnung vom 30. Juni 1834, mit Rücksicht auf das bei ihr schwebende Ablösungsverfahren, die Königliche General⸗Kommission unbedenklich kompetent gewesen sein, über den zwischen den Parteien entstandenen Streit, den Betrag des für die Vergangenbeit dem Kläger zu gewährenden Holzquantums, resp. die dafür zu leistende Entschädigung betreffend, zu entscheiden, und hätte die Königliche General⸗ Kommission in dem, wäbrend des bereits schwebenden Ablösungsverfabhrens bei den Gerichten verhandelten, und durch die Urtheile des Königlichen Kreisgerichts zu Paderborn vom 10. November 1851, des Königlichen Appellationsgerichts daselbst vom 6. Mai 1852 und des Königlichen Ober⸗ Tribunals vom 14. Juli 1854 entschiedenen Prozesse den Kompetenz⸗Kon⸗

ikt erboben, so würde derselbe als begründet haben anerkannt werden Laͤge der Sache hat sich wesentlich dadurch verändert, daß

zeß durch die allegirten Urtheile rechtskräftig entschie⸗ gegenwärtig lediglich aus dem damals ergangenen Judikate,

Kläger eine Brennholz⸗Vergütung von 176 Thlr. 29 Sgr.

8 Zinsen zugesprochen hatte, geklagt wird.

Es handelt sich also nicht mehr um Feststellung des Entschädigungs⸗ OC ums, sondern um Erfüllung des Judikats. Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichtsbehörden findet aber nach dem an die Stelle der Bestimmungen der §§. 9 und 52 der Verordnung vom 30. Juni 1834 und der darin allegirten Kabinets⸗Ordre vom 30. Juni 1828 getretenen §. 2 des Gesetzes vom 8. April 1847, welcher nach §. 21 baselbst auch für die Auseinandersetzungs⸗Behörden maßgebend ist, die Erhebung des Kompetenz⸗Konflikts nicht ferner statt.

Das von der Königlichen General⸗Kommission allegirte Präjudikat vom 22. November 1851 (Justiz Minist.⸗Bl. von 1852 S. 5) paßt daher nicht, weil es zwar auf den H. 7 der Verordnung vom 30. Juni 1834

sich bezicht, aber den Fall, daß bereits von den Gerichten rechtskräftig

entschiebden worden, nicht voraussetzt, und eben so gleichgültig erscheint

es für die Beurthellung der Kompetenzfrage, daß (wie in dem Plenar⸗ besc luffe der Königlichen General⸗Kommission ferner hervorgehoben wird) nischen den oben erwähnten, von den Gerichtsbehörden gefällten rechts⸗ üftüigen Ur hund den in dem daneben schwebenden Ablösungs⸗ verfthren ven der Königlichen General⸗Kommission resp. dem Königlichen Ferificns⸗Kollegium fbr Lanbeskultur⸗Sachen a September 1852

Dieser Vergleich, über dessen

resp. 26. Mai 1854 gesprochenen, gleichfalls rechtskräftigen Urtheilen ein Widerspruch obwalten soll. Was hieraus für den vorliegend im Wege der Judikatsklage geltend gemachten Anspruch des Klägers folge, darüber wird allein der Richter zu befinden haben, dessen Kompetenz jetzt nachdem die Königliche General⸗Kommission die Erhebung des Kompeteng⸗ Konflikts im Vorprozesse verabsääumt hat nicht mehr in Zweifel zu ziehen ist. 8 1“ Hiernach war, wie geschehen, zu erkennen.

Berlin, den 8. Dezember 1860.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, von Griesheim, von Falkenburg in Pommern. 1 *

Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht: Dem Minister des Königlichen Hauses, Frei⸗

herrn von Schleinitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidje⸗Ordens erster Klasse zu ertheilen.

Nichtamtlich

Preußen. Berlin, 29. November. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge der Staatsminister von Auers⸗ wald und von Schleinitz, des Geheimen Raths von Winter und des General-Intendanten von Hülsen entgegen.

Die Korrespondenz aus St. Petersburg und Dünaburg hat gestern in Kowno den Anschluß an den Eisenbahnzug nach Eydtkuhnen resp. nach Berlin nicht erreicht.

Sachsen. Jena, 26. November. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich hat der Kaiserlich leopoldinisch⸗karolinischen Akademie der Naturwissenschaften, welche bekanntlich seit einigen Jahren ihren Sitz hier hat, eine abermalige Unterstützung von 2000 Gulden zu⸗ v“ ““

Gotha, 27. November. ie Rechtskommission unseres Speziallandtags ist gegenwärtig hier versammelt, da ihr von der Staatsregierung das deutsche Handelsgesetzbuch, ein Gesetzentwurf über die Einführung von Friedensgerichten und ein dergleichen über die Sporteln beim Hypothekenwesen zur Vorberathung vorgelegt ist. . Zts)

Baden. Karlsruhe, 28. November. Die „Karlsr. Z.“ bringt das Programm für die am 30. d. stattfindende Eröffnung der Staändeversammlung durch Se. Königliche Hoheit den Großherzog.

Bayern. München, 27. November. Der Großherzog Ferdinand IV. von Toscana K. K. Hoheit ist heute Morgen in Begleitung des Ministers Nerli und seines Adjutanten Bar⸗ gagli nach Dresden abgereist, um dort den Winter zuzubringen.

Se. Majestät der König hat das, vom Bildhauer Brugger modellirte, und vom Inspektor v. Miller gegossene Standbild Schellings heute Vormittags in der Königlichen Erzgießerei in Augenschein genommen. Das Standbild wurde Mittags an Ort und Stelle gebracht und sofort aufgestellt. Der feierlichen

Enthullung morgen früͤh wird u. A.

Großbritannien und Irland. London, 27. Nobem⸗

ber. Der Herzog und die Herzogin von Aumale sind gestern

zum Marquis von Salisbury nach Hatfield gereist, wo ein großer Kreis von Gästen versammelt ist.

Sämmtliche zur ersten Reserve-Division gehöͤrigen Dampf⸗ kanonenboote sind jetzt mit Armstron-Kanonen versehen worden, und zwar erhielt jedes einen Hundertpfünder und einen Vierzig⸗ pfünder fürs Oberdeck. Dies war der Grund, weshalb das ganze Geschwader vor Kurzem Befehl erhalten hatte, sich zum Auslaufen bereit zu halten.

Die durch den Tod Sir James Grahams in Carlisle noth—⸗ wendig gewordene Wahl fürs Unterhaus ist zu Gunsten der libe⸗ ralen Partei entschieden worden. M. Potter, Freihändler aus Manchester, hat den conservativen Gegner Hodgson, nach dem einen Berichte mit 3, nach einem anderen sogar nur mit einer Stimme geschlagen. 1

die ganze Universität bei⸗ wohnen.

Abgeordnete waren abwesend.

2215 v“ .

Der neue Dampfer des norddeutschen Lloyd, die „Hansa“ ge⸗ nannt, ist von Bremen in Southampton eingelaufen, um dort fuüͤr New⸗Vork zu laden. Er ist in Schottland auf dem Clydefluß ge⸗ haut und der größte Dampfer, der daselbst noch vom Stapel ge⸗ lassen worden ist (äußerste Länge: 360 Fuß, Breite: 42 F., Ton⸗ nenregister: 3500. Maschinen: 700 Pferdekraft).

Das Reutersche Büreau berichtet über die Verhaftung der beiden amerikanischen sonderbündlerischen Kommissare: Das englische Paketboot „Trent“ bißte, als es in der Bahama⸗Straße dem Kriegsschiffe „San Jacinto“ begegnete, seine Flagge auf. Die Kanonen des „San Jacinto“ feuerten sofort auf den „Trent“ und hißten dabei die amerikanische Flagge auf. Der Capitain des „Trent“ verlangte Aufklärungen uͤber dieses gewaltthätige Ver⸗ fahren. Als Antwort darauf begaben sich zwei von zehn Mann begleitete Offiziere an Berd des Paketbootes und verlangten Einsicht in die Passagier⸗Liste. Sie erhielten eine abschlägige Antwort. Auch das Ansinnen, die Kommissare auszuliefern, ward peremptorisch zurückgewiesen. Der an Bord geschickte amerikanische Lieutenant signalisirte hierauf, und in Folge davon entsandte der „‚San Jacinto“ dreißig Marine⸗Soldaten und sechszig Matrosen. Der Befehlshaber des englischen Paketbootes, Herr Williams, protestirte lebhaft, indem er scgte: „Ich bin auf diesem Schiffe der Vertreter der britischen Regierung und erkläre in deren Namen diesen Akt als gesetzwidrig, als eine Verletzung des Völker⸗ rechts und als gröbliche Seeräuberei, die ihr nicht wagen würdet, wenn wir Vertheidigungsmittel besäßen.“ Es erschienen sodann andere Personen mit blankem Schwerte auf dem Dampfer und ver⸗ hafteten die Kommissare, welche mit Gewalt abgeführt wurden. Die Depeschen fielen nicht in die Hände der Unionisten, sondern sind in England angekommen. 6 g

8 8 Frankreich. Paris, 27. November. Eine Kommission, deren Präsident Herr Vuillefroy ist, undein welcher sich die Herren Bayle⸗Mouillard, Gerichtsrath, Langlois de Neuville, Handels⸗ Direktor, Denière, Präsident des Handelsgerichts des Seine-De⸗ partements, Bianchi, General⸗Advokat und Duvergier, Staatsrath, befinden, ist beauftragt, eine Revision des Handelsgesetzbuchs in Betreff der Fälliten und der Associationsgesetze vorzunehmen, so wie einen Gesetzentwurf über Beseitigung der Mäkler⸗Privilegien und anderer Tagesfragen vorzulegen.

Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten hat eine Verfuͤ⸗ gung erlassen, um den vielfachen Reclamationen gegen die Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaften wegen der geringen Schnelligkeit und der man⸗ gelnden Bequemlichkeit der Reisenden gerecht zu werden. Es wird dazu eine eigene Kommission ernannt.

Portugal. Der König Dom Luis hat die Cortes auf den 2. Dezember einberufen und wird an jenem Tage der Eid auf die Verfassung leisten.

Türkei. Aus Konstantinopel, 20. November, wird te⸗ legrapbisch von Marseille, 27. November, gemeldet: „Die Pforte hat den Gesandten aller Mächte, welche den Pariser Vertrag un⸗ terzeichnet, den Entwurf des Fermans mitgetheilt, welcher die Union der Donau-Fürstenthümer während der Lebensdauer des Fürsten Kusa regeln soll. Der Gouverneur des Dardanellenschlosses hat den französischen Gesandten verhindern wollen, die Meerenge bei Nacht zu passiren; Herr de Moustier hat aber seinen Willen durch⸗ gesetzt und ist durchgefahren, worauf ihm die Pforte ihr Bedauern über das Mißverständniß ausgedrückt. Die türkische Armee, welche gegen Montenegro operirt, soll durch Krankheiten, die in ihren Reihen ausgebrochen, bis auf 20,000 Mann geschwächt seim.

Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze, den 28. November wird berichtet: In Warschau zirkulirte die Nach⸗ richt, es sei ein Telegramm mit der Meldung aus Petersburg ein⸗ getroffen, daß Graf Wielopolski seine Entlassung eingereicht habe und daß dieselbe vom Kaiser angenommen worden sei.

Dänemark. Kopenhagen, 27. November. Ueber die (bereits in Nr. 284 d. Bl. gemeldete) Nichtzulassung der Frölund⸗ schen Interpellation bringt die „Berlingske Titende“ folgende De⸗ tails: Die Abstimmung geschah im Landsthing, auf Begehren Frölunds und Anderer, vermittelst Namensaufrufs. Die Zulas⸗ sung wurde (wie schon erwähnt) mit 23 gegen 21 Stimmen ver⸗

weigert. Der Minister des Innern stimmte nicht mit Sechs

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Amerika. New⸗Vork, 15. November. Am 11. d. brach⸗ ten 3000 Deutsche von der am Potomac stehenden Division Blenker

dem General M'Clellan einen Fackelzug mit Musik, um seine Er⸗ nennung zum Oberbefehlshaber zu feiern. Der Kriegs⸗Sekretair Cameron nahm die Gelegenheit wahr, um den Deutschen einige Schmeicheleien zu sagen; der Staats⸗Sekretair Seward hielt eine Rede, welche mit der Erklärung schloß, daß alle Welt wolle, nicht daß König Baumwolle, sondern daß die Göttin der Freiheit herrsche. General Blenker versicherte, die Deutschen würden die Feinde de

und 2 Thlr. 6 S. 3 Pf. Grosse G

Landes besser bekämpfen, als er (Blenker) englisch zu sprechen ver⸗ stehe. Nur M'Clellan selbst war zu keinem Worte zu bewegen.

Nach Berichten aus Valparaiso vom 17. Oktober ist in Chili eine allgemeine Amnestie proklamirt worden.

Asien. Der neue General⸗Gouverneur von Niederlaͤndisch⸗ Indien, Staats⸗Minister Baron Sloet van de Beele ist am 13. Oktober in Singapur eingetroffen und hat an demselben Tage seine Reise fortgesetzt. Unter den Passagieren, mit denen der „Emen“ am 14. nach Hongkong abging, befand sich auch der neue außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika in China Herr Anson Burling⸗ hame, dessen Ernennung zum amerikanischen Gesandten am kaiser⸗ lich österreichischen Hofe bekanntlich zurückgenommen worden war. Sir James Brooke ist auf der Heimreise nach England am 23. September in Singapur angekommen. Bevor er Sarawak verließ, berief er alle unter seiner Regierung stehenden Malayen⸗ und Dyaks-Häuptlinge, mehrere Hundert an der Zahl, und stellte ihnen Capitain Brooke als seinen Nachfolger in der Regierung vor. Sarawak und die ganze davon abhängige Küste soll übrigens im gedeihlichsten Aufschwunge sein.

Telegraphische Depeschen. Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Büreau).

Bern, Donnerstag, 28. November. Für die Grenzverletzung bei Jussy hat Frankreich durch Entlassung der Verhafteten und Bestrafung des Gendarmen faktische Genugthuung ertheilt. Wegen des Kompetenz⸗Konfliktes steht zwischen der internationalen Kommission und der Genfer Regierung eine baldige Ausgleichung bevor.

London, Donnerstag, 28. November, Nachts. Aus New⸗ Vork vom 15. d. wird als Gerücht gemeldet, daß die Unionisten nicht Beaufort, sondern nur die Insel Hilton besetzt haben. Oberst Cochrane hat in einer zu Washington gehaltenen Rede die Be⸗ waffnung der Sklaven gegen ihre Herren gefordert; nach einem Gerüchte wäre der Kriegsminister derselben Ansicht. Der Steamer „Jacinto“ ist mit den verhafteten Sonderbunds⸗ Commissairen Mason und Slidell in Monroe eingetroffen.

London, Freitag 29. November. Die heutige „Morning⸗ post“ sagt offiziell: Die Kronjuristen haben entschieden, daß die Verhaftung der Sonderbunds⸗Commissaire eine Verletzung des Vöͤlkerrechts und eine Beleidigung fuͤr England sei. Die Rezie⸗ rung werde Genugthuunng, offizielle Desavouirung, Freilassung der Gefangenen, Entschuldigung und Schadenersatz fordern. „Morning⸗ post“ faͤhrt fort: Unsere maritimen Streitkräfte in den amerikani⸗ schen Gewässern belaufen sich auf 1000 Kanonen, wir könnten die amerikanischen Schiffe aus den Meeren verschwinden lassen, die Nordhäfen blokiren und dem gegenwärtigen Kriege ein Ende machen. Paris, Donnerstag, 28. November, Abends. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Alexandrien vom 25sten d. M. ist Joseph Haram in Folge von Unruben, die im Libanon statt⸗ gefunden, auf Aufforderung Daoud's von Fuad Pascha haftet worden.

Turin, Donnerstag, 28. November, Abends. Heute wurde das Projekt, Truppen zeitweise in Klöster einzuquartieren, dem Senate vorgelegt und die Dringlichkeit dadurch motivirt, daß man in näͤchster Zeit 93,000 Rekruten einquartieren müsse. Ricasol erklärte, daß die Beziehungen zu Frankreich herzlich seien. Diei Nachrichten über das Brigantenwesen seien uͤbertrieben. Es sei nicht wahr, daß die Engländer Tarent besetzt hätten.

Seutari, Donnerstag, 28. November. Die Montenegriner haben gestern das Dorf Cestane angegriffen, Muriki am Scutari⸗ See niedergebrannt und sich nach der Insel Tgumile begeben. Die Türken haben aus Antivari und Scutari Hülfe dahin abgesandt

MarktpreiseK.

Berlin, den 28. November.

Zu Lande: Reggen 2 Thlr 8 Sgr. 9 Pf., aueh 2 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. und 2 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. Gresse Gerste 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr. 15 Sgr. und 1 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. Kleine Gerste 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 28 Sgr. 9 Pf. Futter- Erbsen 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Lu Wasser: Weizen 3 Thlr. 16 und 3 Thlr. Roggen 2 Thlr. 10 X

s

r. 3 Pf., auch 3 Thlr. 10 Sgr. auch 2 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch