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12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen. x5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen 1 nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, fingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen. 6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1861.
Der General⸗Direktor der Königlichen Museen.
v. Olfers.
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Kriegs⸗Ministerkum.
ekai n tim a chüen g.
Des Königs Majestät haben auf den Vorschlag Kriegs⸗ Ministeriums zu bestimmen geruht, daß aus den am 1. Januar 1862 zur Vertheilung kommenden Zinsen der bei Gelegenheit Aller⸗ höchstdessen Dienst⸗Jubelfeier gegruͤndeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des eisernen Kreuzes vom Feldwebel abwärts nachstehende Veteranen mit Ehrengeschenken bedacht werden sollen:
1) Johann Matschat in D. Rirdorf, Kreis Teltow, Christian Krischewsky in Rügenwalde, Kreis Schlawe, Michael Magiera in Ottiliengrube, Kreis Beuthen Ober⸗Schlesien, 1 v David Hecht zu Gumbinnen, v““ Christian Kobhlke zu Regeln, Kreis Lyck, 8
Friedrich Eichler zu Bürgerhöfen, Kreis Pr. Holland,
Stanislaus Friedrich zu Dietrichswalde, Kreis Allen⸗
stein,
Otto Wilhelm du Laurence zu Pillau,
Johann Rohde zu Rügenwalde, Kreis Schlawe,
Albrecht Peplinski zu Nakel, Kreis Wirsitz,
Friedrich Fischer zu Grabow, Kreis Randow
Martin Müller zu Bast, Kreis Fürstenthum,
Johann Kubnik zu Bussin, Kreis Schlawe,
Karl Wilhelm Remus zu Naugard,
Friedrich Paschke zu Griesel, Kreis Krossen,
Karl Kampf zu Prenzlau,
Johann Witte zu Schwedt, Kreis Angermünde,
Christoph Schaefer zu Uenze, Kreis Westpriegnitz,
Christian Bielefeldt zu Breodin, Kreis Ostpriegnitz, avid Wiederhold zu Hesserode, Kreis Nordhausen
riedrich Scheffler zu Saabor, Kreis Grünberg,
ohann Gottlieb Kahle zu D. Ossig, Kreis Görlitz,
ieb Walther zu Brieg, 8 8
uf zu Neuhoff, Kreis Striegau, zu Carlsthal, Kreis Creutzburg, ke zu Stoberau, Kreis Brieg, ngwitz in Minden, sen in Bullay, Kreis Zell. erium hat den genannten 29 Inhabern des träge à 16 Thlr. für jeden Einzelnen durch Kommandos überwiesen. mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, ital rung der Stiftung, welcher durch das henblatt Nr. 15 vom 13. April 1861 Erwähnung tatte „ die Anzahl der Beschenkten in diesem zu erhöhen und daß es thunlich sein wird ster uar 1863 ab an 30 Veteranen Beträge 2 16 Thlr. zu Heil nachdem wiederum durch den Pre⸗ mierLieutenant a. D. und Rechnungs⸗Rath im Ministe⸗ rium des iglichen Hauses, Herrn Bernhard, ein Be⸗ trag, diesmal von 125 Thlr. in Aprozentigen Rentenbriefen und Thlr. 25 Sgr. baar der gedachten Stiftung zuge⸗ chrt worden ist. Diese Summe hatte sich von den aus Bei⸗ aufgebrachten Kosten einer Seiner Königlichen Hoheit dem rimnzen Karl von Preußen bei Höchstdessen 50 jähriger Dienst⸗ Ieier dargebrachten Glückwünsch⸗Adresse als Ueberschuß Dben. Den HKriegs⸗Mimnisterium ist es eine angenehme Pflicht, dem penamnten Ofsizier und Beamten fuür seine fortgesetzten erfolgreichen Hemüchumgen jum Gebeihen der höchst wohlthätigen Stiftung, gleich mir 41322 berselben und späͤter hinzugetretenen TW
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tern im Namen der Beschenkten seinen
auszusprechen.
Beerlin, den 30. November 1861. im. Abtheilung für das Invbaliden Koehlau. Loos-.
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Justiz⸗Ministerium.
8
Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Westram;
Wohlau ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Strehlen,
mit Anweisung seines Wohnsitzes in Nimptsch, versetzt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherr von Moltke, von Breslau. . 8
Der Erb⸗Truchseß in der Kurmark Brandenburg, v⸗on Grae⸗ venitz, von Queetz.
Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Verwaltungs⸗Direktor des Charité⸗ Krankenhauses zu Berlin, Geheimen Regierungsrath Dr. Esse, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Portugal Ma⸗ jestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Empfängniß Unserer Lieben Frau von Villa⸗Vicosa; dem Ober⸗Staatsanwalt Oppenhoff bei dem Ober⸗Tribunal zu Berlin, zur Anlegung der von des Fürsten von Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ihm ver⸗ liehenen Verdienst-Medaille; dem Regierungs-Referendarius Frei⸗ herrn von Heeremann zu Münster, zur Anlegung des ihm ver⸗ liehenen Johanniter-Malteser⸗Ordens; dem Betriebs⸗Direktor der Rheinischen Eisenbahn, Sterebel zu Köln, zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone, und dem ersten Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Weissenfels, Inspektor Hill, zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse vom Haus⸗ und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, zu ertheilen. vII “
Bekanntmachuüng. “ Diejenigen jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht durch einjähri⸗ gen freiwilligen Dienst zu genügen beabsichtigen, haben die Berechtigung dazu mit der Aufgabe des Rechtes, an der Loosung Theil zu nehmen, bei der unterzeichneten Kommission nachzusuchen. Die Anmeldung hierzu darf frühestens im Laufe desjenigen Monats erfolgen, in welchem das 17te Lebensjahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres stattfinden, in dem das 20ste Lesens ohr voll⸗ endet wird. Bis zum 1. April des letztgedachten Jahres muß der Nach⸗ weis der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienst bei Ver⸗ lust des Anspruches darauf durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch die bestandene Prüfung geführt werden. Die unterzeichnete Kom⸗ mission, welche für den am 1. April k. J. bevorstehenden Einstellungs⸗ Termin im Monat Februar oder im Anfange des Monats März k. J. zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjähri⸗ gen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen nach der durch die Königliche Regierung zu Potsdam unter dem 28. März 1859 (Amtsblatt Stück 13 Seite 111) publizirten Militair⸗Ersatz⸗Instruc⸗ tion vom 9. Dezember 1858 (§§. 129, 131 und 132) 1) der Geburtsschein, 2) die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab⸗ leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) das Schulzeugniß und 4) ein obrigkeitliches Fuͤhrungs⸗Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nach⸗ gewiesen wird, . beigefügt sein müssen, bis spätestens den 15. Januar I unserem Geschäftslokale — Niederwallstraße Nr. 39 — einzureichen. Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen Behufs Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qua⸗ lification seiner Zeit besondere Vorladungen ergehen. Späͤter eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Termin berücksichtigt werden. Berlin, den 16. November 1861.] 8
Köͤnigliche Departements⸗Prüfungs⸗Kommission fü einjährige Freiwillige.
MNlichtamtliches.
9r 129 11 98
Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der Köͤnig nahmen heute Vormittag die Vorträge des Wirklichen Gehei⸗ men Naths, Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Costenoble entgegen und empfingen die Großmeister der hiesigen drei großen Logen, so wie den Gene⸗ ral⸗Stabs⸗Arzt der Armee Dr. Grimm. Vorher nahmen Aller⸗ höchstdieselben die Meldungen der General⸗Lieutenants von Moltke, von Alvensleben und des General⸗Majors Geyr von Schweppen⸗ burg an. v
Sachsen. Weimar, 3. Dezember. Se. Hoheit der Herzog von Nassau ist gestern Morgen, Se. Hoheit der Prinz Her⸗ mann heute Morgen wieder von hier abgereist. (Weim. Z.)
Baden. Karlsruhe, 3. Dezember. Gestern hielten beide Kammern ihre erste Sitzung.
Oesterreich. Wien, 1. Dezember. Se. k. k. Apostolische Majestät, Allerhöchstwelcher gestern um 6 Uhr 30 Minuten früh Wien verließ, ist, telegraphischen Nachrichten zufolge, heute früh 3 Uhr in Venedig im besten Wohlsein eingetroffen.
Belgien. Brüssel, 2. Dezember. In Antwerpen ist eine bedeutende Feuersbrunst ausgebrochen. Das neue Entrepot und eine Zucker⸗Raffinerie sind bereits vollständig niedergebrannt. So eben fährt ein Extrazug mit Spritzen von hier nach Ant⸗ werpen ab.
Antwerpen, 3. Dezember. Das Feuer begann in der Raffi⸗ nerie Belge und ergriff dann das Entrepot Felix. Alles ist dort verbrannt; man fürchtet für die Keller.
Großbritannien und Irland. London, 2. De⸗ zember. Ihre Majestät die Königin führte am Sonnabend den Vorsitz bei einem Geheimrath, welchem außer dem Prinz Gemahl, Lord Granville, der Herzog von Somerset und Sir G. C. Lewis beiwohnten. In demselben zeichnete Ihre Majestät folgende, die Ausfuhr von Schießpulver, Salpeter, Schwefel und Sodanitrat verbietende Proclamation, die sofort in einer außerordentlichen Bei⸗ lage der „Gazette“ veröffentlicht wurde:
„Nachdem es Ihrer Majestät, mit Genehmigung und auf den Rath Ihres Geheimraths, ersprießlich und nothwendig erschienen ist, die Aus⸗ fuhr der später namhaft gemachten Artikel und deren Küstenverschiffung don den Inseln Jersey, Guernsey, Alderney, Sark und Man respektive, mit den später zu bezeichnenden Ausnahmen zu verbieten, — hat Ihre Mäajestät, auf den Rath und mit Beistimmung Ihres Geheimraths, zu derfügen geruht, daß von und nach dem Tage der Veröffentlichung der gegenwärtigen Ordre in den betreffenden Inseln folgende Artikel, nämlich Schießpulver, Salpeter, salpetersaure Soda und Schwefel, nicht weiter ausgeführt und auch nicht von den Inseln Jersey, Guernsey, Alderney, Sark und resp. der Insel Man längs der Küste verschifft werden dürfen, ausgenommen mit spezieller Erlaubniß des Vice⸗Gouverneurs, oder eines underen, die Regierung auf den genannten Inseln vertretenden Beamten.“
Gleichzeitig wird ein Inventarium der verwendbaren Streit⸗ kräfte aufgenommen, um zu sehen, wie viel man den Amerika⸗ nern im Falle eines Krieges entgegenstellen könne. Das Register der allein in Portsmouth liegenden Kriegsschiffe ergiebt Folgendes: als Reserve erster Klasse: 4 Fregatten von 14,838 Tonnen, 2360 Pferdekraft, mit 260 Kanonen, zu denen 7 Dampfkanonenboote ge⸗ hören. Als Reserve zweiter Klasse: 6 Linienschiffe der stärksten Haltung, die mit den dazu gehörigen Fregatten und Korvetten sabgerechnet von Kanonenbooten) 26,283 Tonnengehalt haben, Maschinen von 5262 Pferdekraft und 761 Kanonen führen. — Die Reserve dritter Klasse hat, ebenfalls ohne Hinzuzählung der Kanonenboote 28,256 Tonnen Gehalt, 5700 Pferdekraft und 784 Geschüͤtze. Zusammen führen diese 3 Reserven somit Maschi⸗ nen von 13,842 Pferdekraft und 1861 Geschütze. Zu ihnen ge⸗ hören 21 Kanonenboote von je zwei der weittragendsten Armstrong⸗ Kanonen. Alle diese Fahrzeuge können binnen kürzester Zeit in See stechen. Zu sofortiger Verwendung aber liegen dort außer⸗ dem bereits 6 Kriegsschiffe erster Klasse von zusammen 17,837 Tonnen, mit 342 Geschützen. .
Ueber die „Trent“⸗Angelegenheit berichtet heute die „Times“: „Die britische Regierung hat keine Zeit verloren, ihre Genug⸗ thuungs⸗Forderung nach Amerika zu senden. Erst am Mittwoch kam die Nachricht von dem Angriff auf den „Trent“ in England an, und schon befindet sich ein Bote der Königin auf dem Wege nach Washington mit einer Depesche an Lord Lyons, welche den⸗ selben instruirt, die Desavouirung des Schrittes, so wie Ausliefe⸗ rung der Herren Mason und Slidell und ihrer Secretaire an die britische Regierung zu fordern. In einem solchen Falle wuͤrde Zaudern eben so unheilvoll gewesen sein, wie Unterwerfung. Eine Beleidigung muß sofort gerächt werden, und zwar um so mehr, wenn die Aussicht auf Straflosigkeit wahr⸗ scheinlich zahlreiche Wiederholungen derselben im Gefolge haben würde. Als das Kabinet am Freitag zusammen⸗ kam, ward Earl Russell der Auftrag ertheilt, eine Depesche aufzusetzen, und am Sonnabend versammelten sich die Minister
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1“ 8 “ abermals, um sie zu revidiren und sich über die schließliche Fassung zu vereinbaren. Nachdem dies geschehen und die Königliche Ge⸗ nehmigung erfolgt war, ward die Devpesche gestern durch einen Boten nach Queens Town gesandt und wird wahrscheinlich binnen 12 Tagen in Washington anlangen. —
Was das Verbot der Salpeter⸗Ausfuhr betrifft, so bemerkt die „Times“: „Unsere Regierung würde fürwahr eine lächerliche Schwäche verrathen, wenn sie keine Schritte thäte, um eine Macht, die so an⸗ maßend ist und so sehr unter dem Einflusse der Leidenschaft steht, wie die Vereinigten Staaten, daran zu verhindern, daß sie in den Besitz von Kriegsmaterial geräth, welches später vielleicht gegen uns gebraucht wird. Innerhalb der letzten paar Tage ist ein Befehl er⸗ theilt worden, welcher die Ausfuhr einer von der Unionsregierung angekauften ungeheuren Quantität Salpeter verbietet, und heute ver⸗ öffentlichen wir eine Proclamation, welche die Ausführung jedes zur Schießpulver⸗Bereitung dienenden Stoffes untersagt. Was den Sal⸗ peter anbelangt, so scheint es der Plan der Regierung von Washing⸗ ton gewesen zu sein, sich sofort mit dem für einen langen Krieg er⸗ forderlichen Vorrath zu versorgen. Beinahe der ganze in England befindliche Vorrath würde in einer oder zwei Wochen nach den nördlichen Staaten Amerikas verschifft worden sein. Da beinahe aller in der ganzen Welt verbrauchter Salpeter aus Audh kommt, so haben wir der Sache nach das Monopol des Artikels, und es war von den Unionsbehörden ein ganz guter Einfall, daß sie sich gleich auf der Stelle mit allem versorgen wollten, was sie brauch⸗ ten, selbst für den Fall, daß der Krieg sich jahrelang hinziehen sollte. Von unserer Seite war es blos eine nothwendige Vorsichts⸗ maßregel, einen solchen Plan zu vereiteln, und wir können nicht daran zweifeln, daß unsere Regierung, während sie sich streng in⸗ nerhalb der Schranken des Völkerrechts hält, in anderen Dingen dafuͤr Sorge tragen wird, daß die Interessen des Reiches nicht leiden.“
Der Transportdampfer „Melbourne“ segelt am Donnerstag von Woolwich mit Truppen und Kriegsmaterial nach Halifax oder einem anderen britisch⸗nordamerikanischen Hafen ab. Er nimmt 25,000 vollständige Armaturen und Monturen, eine Menge Hau⸗ bitzen, eine 12pfündige und eine 9pfündige Batterie, eine Anzahl Armstrong⸗Kanonen, 7 Offiziere und 240 Mann ꝛc. an Bord.
Frankreich. Paris, 2. Dezember. Der „Moniteur“ veröffentlicht einen Bericht, den der Minister des Innern an den Kaiser über die Vereine zu gegenseitiger Unterstützung pro 1860 erstattet hat. Danach bestanden am letzten Jahresschluß in Frank⸗ reich 4327 solcher Vereine mit 559,820 Mitgliedern, wovon 9 Ehren halber beisteuern, ohne Unterstützung zu beanspruchen. Unter den übrigen 494,683 wirklichen Mitgliedern sind 75,400 Frauen, deren Mitgliedsrecht trotz mannigfachen Widerspruchs aufrecht er⸗ halten bleiben soll. Das Gesammtvermögen inkl. Pensionsfonds belief sich auf 25,404,037 Fr. 77 C. Die Einnahmen pro 1860 betrugen 9,206,751 Fr. 14 C. (wovon 6,223,250 Fr. 47 C. von den wirklichen Mitgliedern beigesteuert wurden), die Ausgaben aber 7,065,553 Fr. 91 C. (wovon 2,794,297 Fr. 28 C. an Kranken⸗ Entschädigungen, 918,468 Fr. 32 C. füͤr ärztliche Honorare, 973,095 Fr. 51. C. für Arznei ꝛc.). b
Die in Algerien erscheinenden Blätter „L'Echo d'Oran“ und „La Seybouse“ (in Bona) hatten im August d. J. eine erste Verwarnung erhalten. Da sie sich aber seitdem „in den Gränzen der Schicklich⸗ keit und Mäͤßigung gehalten“ haben, hat der Marschall Pelissier jene Verwarnung wieder zurückgenommen, um dadurch zu „bekunden, daß er der Lokalpresse alle mit der guten Ordnung, dem fittlichen Anstand und der öffentlichen Ruhe verträgliche Freiheit lassen wolle.
Portugal. Lissabon, 27. November. Der Infant Dom. Augusto ist noch immer sehr krank und man betrachtet seiner Zustand als bedenklich. Lord Methuen und Oberst Seymour, die Ueberbringer eines Beileids⸗Schreibens der Königin Victoria, find von dem Könige Dom Luis empfangen worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. 2 Se. Majestät der Kaiser hat in der Erwägung, daß es Angelegenheiten, welche die allgemeine Verwaltung d. betreffken und Sr. Maäjestät durch den Reichsrath, das Comité und andere höhere Administrations⸗Behörden zur gung vorgelegt werden, noch viele andere Dinge giebt,
Folge ihrer Beschaffenheit Sr. Majestät direkt durch die und die Chefs besonderer Administrationszweige vorget
den muͤssen, — für gut befunden, behufs Einführung eine
meinen Systems und der nöthigen Einheit bei der Entscheit von dergleichen Angelegenheiten, diejenigen, welche eine gemer schaftliche Berathung erfordern, der Diskussion und Prüfung aller in Seiner Gegenwart versammelten Minister und Ober⸗Verwaltungs⸗ Chefs zu unterwerfen.
Zu diesem Zwecke hat Se. Majestä deren Rath, aus den Ministern und Ober⸗ B stehend, einzusetzen geruht, welcher unter ses n Vor⸗ sitze ausschließlich alle derartigen Angelegen u prüfen dat.
Um ein allgemeines System und die in dem Ver⸗
befgnu. 8
fahren aller Ministerien und Oder