1861 / 309 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 5475. das Statut des Dührnfurther Deichverbandes. Vom b 4. Dezember 1861; unter 5476. den Vertrag zwischen Preußen und dem Großherzog⸗ thum Luxemburg wegen Regelung der auf die Eisen⸗ bahn von Saarbrücken und Trier nach Luxemburg bezüglichen Verhältnisse. Vom 16. September 1861; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Dezember 1861, be⸗ treffend die Erweiterung nnd Abänderung des revidir⸗ ten Reglements der Westphäͤlischen Provinzial⸗Feuer⸗ Sozietaͤt vom 26. September 18590u. Berlin, den 31. Dezember 1861. 11“

““ .X“ 8 8 8 dinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Feld zu Neuwied ist zum Kreis⸗ Physikus des Kreises Neuwied ö.

Cirkular⸗Verfuͤgung vom 17. Dezember 1861 betreffend Empfehlung des von dem Ober⸗Hof⸗ prediger Dr. v. Grüneisen und dem Geheimen Ober⸗Tribunalsrath a. D. Dr. Schnaase in Ver

bindung mit dem Direktor Schnorr von Carols feld herausgegebenen „christlichen Kunstblatts“

Das von dem Ober⸗Hofprediger Dr. v. Grüneisen und dem Geheimen Ober⸗Tribunalsrath a. D. Dr. Sch naase in Ver⸗ bindung mit dem Direktor Schnorr von Carolsfeld heraus— gegebene, bei Ebner und Seubert in Stuttgart erscheinende „Christliche Kunstblatt“ eignet sich sowohl nach seiner Tendenz, als nach deren Ausführung zur Empfehlung an die evangelischen Herren Geistlichen, insbesondere für deren Lese⸗Vereine.

Die Königliche Regierung veranlasse ich daher, eine solche Empfehlung durch ihr Amtsblatt baldigst auszusprechen.

Berlin, den 17. Dezember 1861. ster der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Bethmann⸗Hollweg. An aämmtlichen Königlichen Regierungen.

Cirkular⸗Erlaß vom 16. Oktober 1861 betref⸗ end die Ausbildung der Kandidaten der Medizin in der Geburtshülfe.

Die Bestimmung des §. 51 Nr. 2. b. des Prüfungs⸗Regle⸗

A. vom 1. Dezember 1825 (Annal⸗ 1826 S. 181) hinsichtlich

der Ausbildung der Kandidaten der Medizin in der Geburtshülfe

wird hiermit dahin erweitert, daß künftig jeder Kandidat bei der Meldung zur Staats⸗

prüfung den Nachweis über wenigstens vier selbstständig gehobene Geburten in einer Klinik oder Poliklinik zu

führen habe.

Das Königliche Universitäts⸗Kuratorium veranlasse ich, diese

Bestimmung, welche mit dem Schluß des Sommer-Semesters 1862 in Kraft tritt, durch die medizinische Fakultät der dortigen Univer⸗ fität zur Kenntniß der Studirenden der Medizin bringen zu lassen.

Berlin, den 16. Oktober 1861.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

m Auftrage: Lehnert.

jen.

Bescheid vo selbstständigen Betrieb von Preßgewerben 8 11——— Frauen. 8 ““

Auf den Bericht vom 13. v. M. erkläre ich mich mit der An⸗

sicht des Königlichen Polizei⸗Präsidiums einverstanden, daß der

Ehefrau des fruͤheren Kaufmanns N. die von ihr nachgesuchte Kon⸗

zession zum Betriebe einer Leihbibliothek nicht um deshalb versagt

werden kann, weil Frauen überhaupt unfähig seien, eines der im §. 1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 benannten Gewerbe selbstständig zu betreiben.

Wie bereits in den Reskripten vom 28. Februar 1846 (Minist. Bl. S. 45) und 15. November 1850 (Minist.⸗Bl. S. 402) aner⸗ kannt worden ist, unterliegt es keinem Zweifel, daß sowohl nach allgemeinen Grundsätzen als auch nach den Prinzipien der Allgemei⸗ nen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 Frauen der Regel nach nicht minder befähigt ssind, ein selbständiges Gewerbe zu be⸗ treiben, als Männer, vorausgesetzt, daß sie den allgemeinen und be⸗ sonderen Erfordernissen für den Beginn des betreffenden Gewerbes zu genügen im Stande find. Das Gesetz uüͤber die Presse enthält nirgends eine ausdrückliche Bestimmung, aus welcher das Gegen— theil hergeleitet werden könnte und ich vermag auch nicht der An⸗ sicht des Reskripts vom 14. Juli 1855 beizupflichten, welches den Betrieb des Steindrucker⸗Gewerbes und folgeweise auch jedes anderen Preßgewerbes durch eine Frau aus dem Grunde für unzulässig er⸗ klärt hat, weil ein solcher Betrieb mit dem Geiste des Preßgesetzes unvereinbar sei.

Das Konigliche Polizei⸗Präsidium veranlasse ich daher, in allen Fäͤllen, in denen es sich um die Zulassung von Frauen zum selbst⸗ ständigen Betriebe eines Preß gewerbes handelt, nicht nach dem Grundsatze des Reskripts vom 14. Juli 1855, welches ich hiermit aufhebe, sondern nach den vorstehend gegebenen Andeutungen zu verfahren.

Berlin, den 26. Oktober 1861.

v 8 Der Minister des Innern.

Graf von Schwerin.

das Koͤnigliche Polizei⸗Präsidium hierselbst und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Nachachtung an saͤmmtliche Königliche Regierungen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung zu der von des Fürsten zu Hohen⸗ zollern⸗Hechingen Hobeit beschlossenen Verleihung des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an die nachbenannten Personen zu ertheilen. L Es haben erhalten:

das Ehrenkreuz zweiter Klasse: G der Fürstlich hohenzollern⸗hechingensche Wirkliche Geheime Hof⸗ 8 rath Stettmund von Brodorotti und das Ehrenkreuz dritter Klasse: der Hauptmann a. D. und Fürstlich hollenzollern⸗hechingensche Hof⸗Cavalier von Billerbeck, M der Ober⸗Post⸗Direktor Albinus zu Liegnitz, 8 der Hof⸗Pianist Hans von Buelow zu Berlin und der Professor der Rechte Dr. Adolph. Michaelis zu Tübingen.

geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. von

Bethmann⸗Hollweg von Paris.

8— v“ S ummarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Universität zu Greifswald im

Winter⸗Semester 1861/1 862.

111“ Von Ostern bis Michaelis 1861 waren immatrikulirt. Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben.. In diesem Semester sind hinzugekeoumen.. c

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher

Inländer 25 Ausländer 2

Inländer 9. Ausländer

Inländer 154 7 Ausländer 13.

philosophische Fakultät zählt Inländer (Unter denen sich ein Stud. befindet, der auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt ist.)

Ausländer 16

Außer den immatrikulirten Studirenden sind zum Be⸗ such der Vorlesungen berechtigt Es nehmen also im Ganzen an den

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1 Preußen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestaäͤt der König wohnten beute mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht (Vater) und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine dem Gottesdienste im Dome bei, während Ihre Majestät die Königin den Gottesdienst in Bethanien besuchten.

Im Laufe des heutigen Tages empfingen Se. Majestät den General⸗Feldmarschall Freiherrn von Wrangel, den Staatsminister von Auerswald, den General⸗Lieutenant, General⸗Adjutanten und Ober⸗Stallmeister von Willisen, den Präsidenten des evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Wirklichen Geheimen Rath von Uechtritz, den General-Lieutenant z. D. Freiherrn von Dobeneck und geruhten Allerhöchstdieselben dem Haupt⸗Agenten der britischen und auslän⸗ dischen Bibel-Gesellschaft Edward Millard eine Audienz zu er⸗ theilen, um aus seinen Händen ein Exemplar einer, von der ge⸗ nannten Gesellschaft herausgegebenen, deutschen Bibel entgegen zu⸗ nehmen.

Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht fand heute die Familientafel statt.

30. Dezember. Heute Morgen ertheilten Se. Majestät dem aus Paris zurückgekehrten Minister von Bethmann⸗Hollweg und dem Chef des Ingenieur⸗Corps, Fuüͤrsten Wilhelm Radziwill besondere Audienz, und nahmen dann die laufenden Vorträge ent⸗

egen. Die Post aus England ist laut telegraphischer Depesche gestern Nachmittags ausgeblieben.

Belgien. Brüssel, 29. Dezember. Nach einer Mitthei⸗- lung der „Indépendance“ wird die Convention, welche die Entschä⸗ digungssumme feststellt, die Spanien an Frankreich aus dem Kriege von 1823 schuldet, künftigen Dienstag unterzeichnet werden.

Großbritannien und Irland. London, 27. Dezember. Se. Majestät der König der Belgier ist, von Ostende kommend, gestern in Dover eingetroffen. Dort wurde er beim Ansland⸗ steigen durch den Herzog von Brabant und den Grafen von Flan⸗ dern, die im Laufe des Tages aus Osborne angekommen waren, um heute nach Ostende zurückzukehren, begrüßt. Se. Majestät über⸗ nachtete in Dover, und begab sich heute, ohne London zu berühren, nach Osborne zur Koͤnigin. 8 1

Der Herzog von Cambridge, den ein rheumatisches Leiden an seine Stube gefesselt hatte, so daß er nicht einmal dem Leichen⸗ begängnisse in Windsor beiwohnen konnte, befindet sich in der

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Besserung. 1 Unter den mit der letzten amerikanischen Post hierher gelangten

offiziellen Aktenstuͤcken befindet sich der amtliche Bericht des Capitains Wilkes über die durch ihn bewerkstelligte Wegnahme des „Trent“. r sagt darin nichts, was nicht längst bekannt wäͤre, und ist nur das Eine hervorzubeben, daß darin mit keinem Worte auch nur angedeutet ist, daß er zugleich mit den Kommissarien auch ihre Depeschen weggenommen, oder auch nur nach ihnen gefragt habe. Es ist jetzt ziemlich gewiß, daß die an Lord Lyons gerichteten Depeschen vor dem 16. d. nicht in Washington angekommen sein konnten, da die „Europa“, welche sie an Bord hatte, erst am 13. das Kap Race passirte. Zwei Tage dürften verstreichen, bis Lord Lyons sie in aller Form überreicht, und da, wie verlautet, eine Woche Frist zur Beantwortung der gestellten Forderungen gestattet ist, können wir das schließliche Resultat kaum vor dem 6. Januar erfahren. Thouvenels Depesche köoͤnnte allenfalls schon am 18. in New⸗VPork eingetroffen sein, und General Scott, der mit dem „Arago am 11. England verlassen hatte, könnte ebenfalls noch in Washing⸗ ton eintreffen, bevor Sewards Ruckantwort dem englischen Gesandten eingehaͤndigt wurde. Es ist dies alles eine günstige Vorbedeutung für eine friedliche Lösung, vorausgesetzt, daß der Entschluß der amerikanischen Regierung nicht unerschütterlich feststeht.

8 Frankreich. Paris, 27. Dezember. Der Minister des öͤffentlichen Unterrichts und des Kultus hat, wie bereits telegra⸗ pbisch erwähnt, an die Departements⸗Prafekten ein die geistlichen Genossenschaften betreffendes Rundschreiben gerichtet. Dasselbe lautet nach dem „Moniteur“: 1 8 1 8 Paris, 1. Oezember 1861. 2 g” declagch. b Bedauern habe ich in mehreren Fällen bemerkt, 8es gensehh e aöö“ gesetzlichen Bestimmungen über n 2 derjähriger Kinder in ihre Anstalten entweder nicht ennen oder mißachten. Sie scheinen zu glauben, daß ihre Verantwort⸗ lichkeit hinreichend durch fromme Zwecke oder durch die Bestätigung seitens der kirchlichen Oberen gedeckt ist, und tragen so dem Gefühl und der Autorität der Familien nicht genu Rechnung. Ganz neuer⸗ dings sind vor den Schranken der Gerichte Direktoren oder Almoseniere der Genossenschaften so weit gegangen, zu behaupten, daß die Forderun⸗ gen des Bekehrungsgeschäftes wichtiger sein müßten, als die Beobachtung der bürgerlichen Gesetze. Danach würde es, wenn minderjährige Kinder, zu einem gewissen Grade der Urtheilsfähigkeit gelangt, darin willigen den Glauben ihrer Eltern zu verlassen und zur katholischen Religion üͤberzutreten, eine Gewissenspflicht sein, dieselben auf diesem Wege zu ermuthigen, sollte derselbe auch bis zur Abwendigmachung dieser unter der väterlichen Gewalt stehenden Kinder führen. Wenn eine solche Lehre mit demselben Eifer von den Mitgliedern jedes in Frankreich anerkannten oder geduldeten Kultus bethätigt würde, so müßte sie die Quelle der beklagens⸗ werthesten Verwirrungen werden. Auch unsere Gesetzgebung, welche der weise und treue Ausdruck der Ideen und Prinzipien unserer Zeit ist, hat die Rechte der Familie souverain festgestellt und will dieselben in der ganzen Welt geachtet wissen. Sie erkennt Niemandem, sei es Priester oder Laie, das Recht zu, aus seinem Glauben heraus den Beweis zu führen, daß er ein Kind der Aufsicht und Leitung der Eltern entziehen dürfe, und sie bestraft strenge die Urheber und Mitschuldigen einer Abwendigmachung von Min⸗ derjährigen, welche Entschuldigungen oder Ansprüche auch die religiöse Pro⸗ paganda immer vorbringen möge. Deßhalb bitte ich Sie, Herr Präfekt, die in Ihrem Oepartement bestehenden geistlichen Genossenschaften in Kenntniß zu setzen, daß sie kein minderjähriges Kind, ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder Vormünder, in ihre Anstalt aufnehmen dürfen. Jede Zu⸗ widerhandlung gegen diese Regel wuüͤrde sie, sei es gerichtlicher Verfolgung, sei es der Entziehung ihrer gesetzlichen Anerkennung, sei es der sofortigen Auflösung der noch nicht bestäͤtigten Genossenschaften aussetzen. Ich wünschte, ich haͤtte diesen Hinweis nicht zu formuliren und auf die Miß⸗ bräuche, die sich neben großen Vorzügen und namhaften Dienstleistungen offenbaren, nicht aufmerksam zu machen brauchen; aber es liegen That⸗ sachen vor, welche dem Staate gebieten, seine Pflicht zu erfüllen und den Uebertreibungen des Eifers vorzubeugen, welche eben so sehr der Religion schaͤdlich, als für das Recht und die Sicherheit der Familien bedrohlich sind. Ich bin übrigens überzeugt, daß die Achtung vor den heiligen An⸗ gelegenheiten niemals besser verbürgt ist, als durch die Achtung vor den Gesetzen des Landes. Sie werden wohl die Güte haben, mir den Em⸗ pfang dieses Rundschreibens anzuzeigen und mich zu informiren, was Sie gethan haben werden, um dasselbe zur Ausführung zu bringen. Empfan⸗ gen Sie ꝛc. Rouland. 28. Dezember. Berryer’'s Jubiläum ward vorgestern von sämmtlichen Pariser Advokaten durch ein glänzendes Festmahl gefeiert. Jules Favre brachte den Haupttoast aus, den der Ju⸗ bilar mit oft von tiefster Rührung erstickter Stimme durch einen Toast auf den französischen Advokatenstand erwiderte: „Auf die segensreiche Aufrechthaltung unserer Traditionen, unserer Regeln, unserer Unabhängigkeit und namentlich unserer inneren Disziplin; auf die stete Fortdauer dieser guten und edeln Advokaten⸗Genossen⸗ schaft, auf die Hoffnungen unseres Standes, auf die jungen ar⸗ beits⸗ und ruhmliebenden Leute, welche wie ich Stagiarius von 1811, in unsere Laufbahn eintreten und eine gewaltige Ermuthi⸗ gung dazu aus dieser Feierlichkeit erhalten werden, durch die Sie so reich die Anhänglichkeit und Treue gegen die Bande und Pflichten des Barreaus belohnen; auf das französische Barreau!“

Gestern Vormittags ist der russische Generalkonsul dahier, Staatsrath v. Küster, gestorben.

Der Cassationshof hat das Urtheil gegen Mireès und Si⸗ moéon aufgehoben und den Prozeß an den Gerichtshof von Douai verwiesen. b

Spanien. Laut einer telegraphischen Depesche aus Madrid vom 27. d. Mts. hat der Kongreß mit einer Mehrheit von 150 gegen 35 Stimmen das Budget angenommen.

Portugal. Aus Lissabon, 25. Dezember, wird dem Reuter'schen Bureau telegraphirt: „In außerordentlicher Session der Cortes ward ein Dekret erlassen zur Ernennung einer Sanitäts⸗ Kommission, welche die königlichen Paläste untersuchen und über deren Zustand in gesundheitlicher Beziehung berichten soll. Der Gemeinderath und das Volk dringen in den König, daß er den Palast verlassen möge.

Die „Times“ bringt folgende Depesche vom selben Datum: „König Luiz ist auf die Bitten des Volkes nach seinem Landschlosse (nach Cavias) übergesiedelt. Es haben Straßen⸗Tumulte stattge⸗

funden.“ Letztere wurden, wie wir nachträglich vernehmen, rasch

unterdrückt. Sie hatten ihren Ursprung eben in dem Wunsche der Bevölkerung, daß der König sein unheimliches hauptstädtisches Schloß verlassen moͤge; sie waren also wohl nicht übel gemeint. Das Reutersche Bureau theilt noch Folgendes mit: „Lissabon, 26. Dezember. Die Leiche des verstorbenen

Königs soll ausgegraben und einer Analyse unterworfen werden.

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