1862 / 35 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ausgereicht werden. Die Eigenthümer der Bankantheilsscheine werden daher aufgefordert, diese (ohne den letzten Dividendenschein) mit einem doppelten Ver⸗ zeichnisse derselben in dem Zeitraume vom 15. April bis 30. Mai 1862 in den Vormittagsstunden jedes Werktages von 9 bis 12 Uhr der Haupt⸗Bank⸗Kasse zu Berlin persönlich oder durch einen Dritten zu übergeben. Das mit einzureichende doppelte Ver⸗ zeichniß muß in beiden Exemplaren, die Nummern der Bankantheils⸗ scheine einzeln nach deren Reihefolge, die Stückzahl, bei jedem Stüͤcke den Namen des eingetragenen Eigenthümers enthalten und von dem Einreicher mit Bemerkung seines Standes und Wohn⸗ ortes, deutlich unterschrieben sein. Die Haupt⸗Bank⸗Kasse beschei⸗ nigt auf dem Verzeichniß⸗Duplikat den Empfang der Bankantheils⸗ cheine und giebt dasselbe dem Ueberbringer sofort zurück. Die Bankantheilsscheine werden mit den neuen Diwidendenscheinen von der Haupt⸗Bank⸗Kasse womöglich sogleich, spätestens aber am naͤchsten Werktage gegen Rückgabe des Verzeichniß⸗Duplikats und die darunter zu setzende Quittung ausgehändigt. Die Bank behält sich zwar das Recht vor, die Guültigkeit dieser Quittungen zu prüfen, übernimmt jedoch keine Verpflichtung dazu. Diejenigen Inhaber on Bankantheilsscheinen, welche die neuen Dividendenscheine nicht bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse in Berlin, sondern entweder bei dem Bank⸗Direktorium zu Breslau, oder bei einem Bank⸗Comptoir, oder einer Bank⸗Kommandite in den Provinzen in Empfang nehmen wollen, haben dies in dem vorgedachten Zeitraum vom 15. April bis 30. Mai 1862 der von ihnen gewählten Provinzial⸗Bankstelle mit genauer Angabe der Nummern ihrer Bankantheilsscheine (aber ohne deren Beifügung) zu melden. Spätestens 14 Tage nach dem Em⸗ pfange dieser Meldung wird jede Provinzial⸗Bankstelle die ihr von hier aus zuzusendenden neuen Dividendenscheine den Präsentanten der betreffenden Bankantheilsscheine, ebenso wie es vorstehend für die Haupt⸗Bank zu Berlin angeordnet ist, ausreichen. Gedruckte Formulare zu den Verzeichnissen wird die Haupt⸗Bank⸗Kasse zu Berlin und jede betreffende Provinzial⸗Bankstelle unentgeldlich ver⸗ abfolgen. Sollten üͤbrigens Bankantheilsscheine zur Beifügung der neuen Dividendenscheine nicht in der vorstehend bestimmten Art persönlich oder durch einen Dritten übergeben werden, sondern etwa durch die Post oder sonst mit Briefen von außerhalb eingehen, so müssen die Bankantheilsscheine den Absendern ohne Weiteres zurückgeschickt werden, da sich die Bankverwaltung dieserhalb in Schriftwechsel nicht einlassen kann. Berlin, den 15. Januar 1862.

önigl. Preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

b. Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend.

Wohwod. Kühnemann.

den Um⸗ Thaler und

om 27. Januar 1862 alten Banknoten zu 25 10 Thaler betreffend.

tausch der

Da von den am 3. Februar, 13. Maäͤrz und 22. September 1859, so wie am 11. Februar 1860 aufgerufenen alten Banknoten zu 25 Thaler und 10 Thaler ein großer Theil noch nicht einge⸗ gangen ist, so bringen wir jene Aufforderungen hierdurch mit dem Bemerken nochmals in Erinnerung, daß der Umtausch der Noten gegenwärtig noch bei allen Regierungs⸗Haupt⸗ und Bank⸗Kassen, vom 1. Mai d. J. ab aber nur bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse in Berlin stattfinden kann. Berlin, den 27. Januar 1862.

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. 868 e“ v. Maliszewski, zum Comp. Chef ernannt. 8. Ostpr. Inf. Negt. 6. Ostpr. Inf. Regt. versetzt.

Den 1. Februar. Hauptm. vom 6. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 43 Winter, Meyer I., Port. Fähnrs. vom Nr. 45, zu Sec. Lts. befördert und ersterer um Nr. 43, letzterer zum 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 30. Januar.

Austensen, Sec. Lt. a. D., zuletzt Wachtm. im 1. Garde⸗Ulanen⸗ Feht. die erledigte Sec. Lts. Stelle im Invalidenhause bei Berlin ber⸗ iehen.

Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 1 Den 21. Januar.

Schrebler, Intendantur⸗Sekretariats⸗Aspirant beim III. Armee⸗ Corps, unter Versetzung zum VIII. Armee⸗Corps, zum Intendantur⸗Sekre⸗ tariats⸗Assistenten ernannt.

Den 28.

Mitteldorf, Kanzlei⸗Diätar, Ministerium ernannt.

v11A“

Sonnenbrodt, Zahlm. beim Füs. Bat. des 3. Niederschles. Inf

Regts. Nr. 50 zum 2. Bat. des 1. Schles. Grenadier⸗Negts. Nr. 10.

Baersch, Zahlmstr. beim 2. Bat. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10

zum Füs. Bat. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50 IWII“

Januar. zum Geh. Kanzlei⸗Secret. im Kriegs⸗

Eceeau, „Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche hier für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 72 März 1842 (Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stück 12, S. 46) der nächste Prüfungs⸗Termin am letzten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 26. Februar d. J., eintritt, und daß sie sich mit den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar⸗Direktor Thilo hierselbst (Oranienburger Straße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben. 1 Berlin, den 6. Januar 1862.

Königliches S

aeschuu. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige

Termin der Aufnahme⸗Prüfung für das hiefige Seminar für Stadt⸗

8 Freitag, den 7. März d. J., bon uns anberaumt worden ist. C11n Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben 1) einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, den persönlichen Verhältnissen des Gang seiner Bildung darstellt, den Tauf- und Confirmationsschein. g v1“ das Zeugniß uͤber die genossene Schulbildung, ein Zeugniß des Seelsorgers oder der Ortsobrigkeit über den fitt⸗ lichen Lebenswandel, ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt, eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schutzblattern, und eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden voll⸗ zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,“

welcher außer Aufzunehmenden besonders den

vor dem Prüfungs⸗Termine bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu gewärtigen.

Berlin, den 6. Januar 1862.

Königl. Preuß. Haupt⸗Bank⸗D

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Commandeur der 5. Division Vogel⸗ von Falkenstein von Frankfurt a. O.

1 1AA4AX“ In Folge von Betriebsstörungen auf der Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗

burger Eisenbahn wird einstweilen die Korrespondenz vo 4 8 4 b z vom Cöln-⸗Berliner Schnellzuge anstatt p 3 öln-Berline

die Korrespondenz vom Cöln⸗

Morgens erst um 2 Uhr Nachmittags über Cöthe ie b - er Cöthen und Wittenberg hier

9 Uhr Abends erst des Morgens um 7 ½ Uhr und Berliner Courierzuge anstatt um 7 ¾ Uhr

Berlin, den 7. Februar 1862.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

11I 1 8 g9⸗Lt. vom Art. Depot zu Cosel, zum Art. Depot in

8 Den 28. Januar. Muche, Zeug⸗Feldw. vom Art. Depot zu Breslau, zum

Nichtamtliches.

8—

Breslau, 7. Februar. daß noch ein bedeutendes Anschwellen des eintreten werde,

Einfluß ausübt,

Preußen.

Die Befuͤrchtungen, Oderstromes bei uns wenn nicht der plötzliche Frost etwa günstigen bestätigen sich durch das anhaltende Steigen

Art. Depot in Cosel befördert.

des Wassers in Brieg 12 Stunden um 2 und

und Ohlau, wo der Wasserstand in resp. 3“ gestiegen X“

8

Hannover, 7. Februar. Die Ständeversammlung ist his zum 18. März vertagt worden. Zur Prüfung von Regierungs⸗ vorlagen bleiben ständische Kommissionen versammelt. Zum Landtags⸗ Commissair ist der Geheime Rath Lütken ernannt worden.

Koburg, 6. Februar.

Sachsen. . Der thuͤringische Ge⸗ werbegesetzentwurf ist von der betreffenden Kommission unseres Landtages in mehreren Stücken amendirt worden, indem dieselbe an manchen reglementaren Bestimmungen des Entwurfs, namentlich üͤber das Institut der Gewerberäthe, über die Behörden und das Verfahren in Gewerbesachen, Anstoß nahm, das Prinzip der Ge⸗ werbefreiheit noch umfänglicher durchführte und insonders ähigungsnachweis auch bei der selbstständigen Leitung und Aus⸗ führung von Bauten, so wie die Konzessionspflicht selbst, bei den Preßgewerben beseitigte. (Dr. J.) 8

Frankfurt a. M., 7. Februar. Der, kurhessische Ge⸗ sandte vertrat in der gestrigen B undestagssitzung auch das Großherzogtbum Hessen. Von verschiedenen Staaten wurden Standeslisten und Eisenbahn⸗Nachweise vorgelegt. Mehrere Re⸗ gierungen ließen zur Anzeige bringen, daß sie den Bestimmungen wegen gegenseitiger Rechtshuͤlfe beitreten würden. Hierauf fand die Abstimmung über die Anträge des Ausschusses für Skrich hhgg einer gemeinsamen Civil⸗ und Kriminal⸗ Gesetzgebung vom 12 en August 1861 statt; die Anträge (Beschickung von Kommiffioneg fuͤr Civil⸗Prozeßordnung in Hannover und Obligationenrecht in Dres— den) wurden mit Stimmenmehrheit angenommen. Preußen und einige andere Staaten stimmten unter Verwahrung dagegen. Schließlich kamen Festungs⸗Angelegenheiten zur 1“

. 1.

Oesterreich. Wien, 6. Februar. Die Donau hat durch ihren hohen Wasserstand, der aber bereits wieder abzunehmen be⸗ ginnt, weitreichende Ueberschwemmungen und Verheerungen ange⸗ richtet. Zur Linderung der dadurch herbeigeführten Nothzustände sind umfangreiche Gaben der Mildthätigkeit in der Sammlung be⸗ griffen, wozu Se. Majestät der Kaiser mit nachstehendem Hand⸗ schreiben an den Staatsminister von Schmerling beigetragen hat: Lieber Staatsminister Ritter von Schmerling. Die sich täglich meh⸗ renden Nachrichten von den durch Ueberschwemmung herbeigeführten Ver⸗ heerungen, wovon Meine Reichshaupt⸗ und Residenzstadt und verschiedene Provinzen Meines Reiches gegenwärtig heimgesucht sind, erfüllen Mein Herz mit tiefem Bedauern. 1 MNiich versehend, daß von Behörden und Kommunen einmüthig alles aufgeboten werden wird, den durch dieses Elementar⸗Unglück schwer be⸗ troffenen Bewohnern durch zweckdienlichste Anstalten Hülfe zuzuwenden, bestimme Ich zur Erleichterung der Lage der von größter Noth Bedräng⸗ ten Wiens und Niederösterreichs den, dem Statthalter direkte zugestellten Betrag von zehntausend Gulden, indem Ich unter Einem Meinen Gene⸗ ral⸗Adjutanten GM. Grafen Coudenhoven nach Linz und die nächsten Orte, den Obersten von Haardt nach Pöchlarn und Umgebung zur un⸗

mittelbaren Vertheilung eigens hierzu gewidmeter angemessener Geld⸗

beträge entsende. 1s 1 E Betrag von zwanzigtausend Gulden zu demselben

Zwecke bestimme Ich vorläufig für die gleichfalls von Ueberschwemmungen betroffenen anderen Koͤnigreiche und Länder. Großbritannien und IJrland. London, 5. Februar. Bei der gestrigen Sitzung des Stadtraths erklärte der Lordmayor, daß bei ihm bereits uͤber 10,000 Pfd. für die Familien der im Hartley⸗Kohlenbergwerke verschütteten Arbeiter Angerantlen seien, und zwar hätten sich dabei nicht nur die Reichsten im Lande bethei⸗ ligt, sondern selbst in den Armenhäusern seien kleine Summen ge⸗ sammelt und ihm zugeschickt worden. Da zur Versorgung der Witt⸗ wen und Waisen ein Kapital von 17,000 Pfd. bis 20,000 Pfd. hinreiche, und da außer London auch in der Provinz gesammelt wird, dürfte bereits viel mehr als erforderlich ist, W sein (Liverpool allein weist schon gegen 4000 Pfd. aus), und deshalb wolle er seinerseits nicht zu weiteren Beiträgen auffordern. das Albert⸗Denkmal sind dem Lordmayor gleichfalls schon über 25,000 Pfd. eingehändigt worden. f S. Nee sic bis 8 Stunde beurtheilen läßt, hat das unio⸗ nistische Kriegsschiff „Tuscarora“ wenig Aussicht, den „Nash⸗ ville“ abzufangen, der 24 Stunden vor ihm die Gewässer von Southampton verließ. Am Montag ist die Brigantina Fanny „Lewis“, von 273 Tonnen mit 600 Ballen Baumwolle und 300 Faß Terpentin aus Charleston direkt in Liverpool eingelaufen. Sie war keinem einzigen, feindlichen Kreuzer begegnet, und ihre Fahrt macht schon deshalb Aufsehen, weil ihre ganze Bemannung, außer dem Capitain und Steuermann, aus einem Matrosen und zwei Jungen besteht.— 6. Februar. Die diesjährige Session des englischen Par⸗ laments wurde durch eine Königliche Kommission Thronrede eröffnet: 8 Mylords und meine Herren!

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Wir haben von Ihrer Majestät den Befehl erhalten, Ihnen die

Versicherung zu ertheilen, daß Ihre Majestät die Ueberzeugung hegt, daß Sie eine tiefe Theilnahme an dem Trauerfalle nehmen werden, welcher Ihre Majestät durch den beklagenswerthen, allzufrühen und unersetzlichen Verlust ihres geliebten Gemahls betroffen hat, Stütze war.

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mit folgender

der ihr Glück und ihre

Es gereichte jedoch Ihrer Majestät zur Linderung ihres Schmerzes, während sie diese herbe Schickung der Fürsehung aufs bitterste empfand, von allen Klassen ihrer Unterthanen die herzlichsten Bezeugungen ibrer Theilnahme an ihrem Leid, so wie ihrer Würdigung des edlen Charakters desjenigen zu erhalten, dessen Verlust für Ihre Majestät und für die Nation mit so hohem Nechte und so allgemein empfunden und beklagt wird.

Ihre Majestaͤt befiehlt uns, Ihnen zu dersichern, daß sie mit Ver⸗ trauen Ihren Rath und Beistand in. Anspruch nimmt. 5 .

Ihrer Majestät Beziehungen zu allen europäischen Mächten sind fort⸗ während freundschaftlich und befriedigend, und Ihre Majestät hegt das Vertrauen, daß kein Grund vorliegt, eine Störung des europäischen Friedens zu befürchten. 1 1

Eine Frage von großer Wichtigkeit und die sehr ernsthafte Folgen hätte haben koͤnnen, erhob sich zwischen Ihrer Majestät und der Regie⸗ rung der Vereinigten Staaten von Nordamerika auf Anlaß der an Bord eines britischen Post⸗Paketbootes durch den Befehlshaber eines Kriegs⸗ schiffes der Vereinigten Staaten vollführten Gefangennehmung und ge⸗ waltsamen Wegschleppung von vier Passagieren. Aber diese Frage ist in befriedigender Weise dadurch erledigt worden, daß die Passagiere dem britischen Schutze zurückgegeben worden sind, und daß die Regierung der Vereinigten Staaten den von ihrem Flotten⸗Offizier verübten Gewaltschritt desavouirt hat. Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Ihrer Ma⸗ jestät und dem Präͤsidenten der Vereinigten Staaten haben daher keine Beeinträchtigung erlitten. b

Ihre Majestät würdigt von Herzen die Loyalität und den patrioti⸗ schen Geist, welche bei dieser Gelegenheit von ihren nordamerikanischen Unterthanen an den Tag gelegt wurden.

Die von verschiedenen Parteien und auf einander fsolgenden Regie⸗ rungen in Mexico gegen Auslander, welche auf mexikanischem Gebiete lebten, verübten Unbilden, für welche keine hinreichende Genugthuung er⸗ langt werden konnte, haben den Abschluß einer Convention zwischen Ihrer Majestät, dem Kaiser der Franzosen und der Königin von Spanien zu dem Zwecke veranlaßt, gemeinsam an der mexikanischen Küste zu operiren, um die bisher nicht gewährte Genusthuung zu erlangen..

Diese Convention und die hierauf bezüglichen Schriftstücke werden ihnen vorgelegt werden. 1

Die erfolgte bessere Gestaltung der Beziehungen zwischen der Regie⸗ rung Ihrer Majestät und jener des Kaisers von China, so wie die Auf⸗ richtigkeit, mit welcher die chinesische Regierung bisher fortwährend die im Vertrage von Tientsin eingegangenen Verbindlichkeiten erfüllt hat, ha⸗ ben es Ihrer Majestaͤt gestattet, ihre Truppen aus der Hauptstadt von China zu entfernen und nach den Küsten und in die chinesischen Gewässer zurückzuziehen. 8 .“

Ihre Majestät, die stets bestrebt ist, ihren Einfluß zur Aufrechter⸗ haltung des Friedens aufzubieten, hat eine Convention mit dem Sultan von Marokko abgeschlossen, durch welche der Sultan in Stand gesetzt worden ist, die zur Erfüllung gewisser vertragsmäßiger Verpflichtungen, die er Spanien gegenüber eingegangen war, nöthige Summe aufzunehmen und so die Gefahr einer Wiederholung von Streitigkeiten mit jener Macht zu vermeiden. Diese Convention und die darauf bezüglichen Schriftstücke werden Ihnen vorgelegt werden. 1

Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Ihre Majestät befiehlt uns, Sie davon in Kenntniß zu setzen, daß sie angeordnet hat, Ihnen die Vorlage des Budgets für das nächste Jahr zu machen. Es ist mit ge⸗ bührender Rücksicht auf weise Sparsamkeit und die Anforderungen des Staatsdienstes entworfen worden. ö“ 8

Mylords und meine Herren! Ihre Majestät befiehlt uns, Sie davon in Kenntniß zu setzen, daß Ihnen Gesetz⸗Entwürfe zur Reform des Rechtes vorgelegt werden sollen. Es wird sich darunter eine Bill befin⸗ den, welche die Rechtstitel auf Ländereien vereinfacht und ihre Ueber⸗ tragung erleichtert. br

Es werden Ihnen außerdem noch andere auf Großbritannien und Irland bezügliche Mͤaßnahmen von gemeinnützigem Interesse zur Erwägung unterbreitet werden. ün 1u

Ihre Majestät bedauert, daß in einigen Theilen des vereinigten König⸗ reiches und in gewissen Zweigen des Gewerbefleißes vorübergehende Ur⸗ sachen einen bedeutenden Druck und große Entbehrungen herbeigeführt haben. Aber Ihre Majestät hat Grund zu glauben, daß die Lage des Landes im Allgemeinen gut und befriedigend ist.

Ihre Majestät empfiehlt die allgemeinen Interessen der Nation mit Vertrauen Ihrer Weisheit und Fürsorge und betet inbrünstig, daß der Segen des allmächtigen Gottes über Ihren Berathungen walten und die⸗ selben zur Förderung der Wohlfahrt und des Glückes ihres Volkes len⸗ ken möge.

Frankreich. Paris, 5. Februar. Heute ist im gesetz⸗ gebenden Körper Gouin's Bericht über die von der Regierung be⸗ antragte Renten⸗Konvertirung verlesen und der Beschluß gefaßt worden, die Diskussion darüber am nächsten Freitage zu beginnen.

In Cochinchina hat, wie bereits telegraphisch erwähnt, Admiral Bonard ziemlich große Erfolge errungen. Der „Moniteur“ er⸗ wartet das Nähere darüber mit dem nächsten Courier. Die „Presse“ meldet so viel, daß, nachdem die Vorwerke von Bien Hoa genom⸗ men worden, dieser Platz nach kräftigstem Widerstande um Capi⸗ tulation gebeten habe; Admiral Bonard, der beinahe getödtet wor⸗ den wäre, wolle auf Hue marschiren; denn nur der Fall dieser Hauptstadt werde eine wirkliche Pacification des Landes zur Folge haben.

Italien. Turin, 5. Februar. b hat die Debatten über die Besteuerung der Handels⸗ rungs⸗Gesellschaften begonnen. 1

von Livorno hat erklärt, daß die Stadt mit Freuden bereit sei, alle Lasten zu tragen, welche die Regierung

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Das Abgeordnetenhaus und Versiche⸗