1862 / 37 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Amsterdam-Rotterdam ,4

Berliner Börse vorn

n 10. Februar 1862.

Fonds- und Geld-Cours.

Lisenbahn-Actien.

Amtlicher Wechsel-,

Srf. dId IrF

Wechsel-Course.

250 Fl. Kurz 250 Fl. 2 M. g ..... 300 M. K dito II“ ePEqI11I114X*X ö899 ö Wien, östr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburgsüdd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Ceur. im 14 Thl.) uss 100 Thlr. 8 T. Petersburg 100 S. R. 3 W. dito 190 8. A.... Warschau 90 S. R. 8 T. Bremen 100 Th. G. 8 T.

6n Amsterdam.....

dito Hamburg

Pa bhre ke.

Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussische.

116161“ Pommersche.. E1X1XA“” Posensche db“ 45. vonp. lreern Schlesische .... Vom Staat garantirte Westpreuss....

.22 90 2

Rentenbriefe. Kur- und Neumärk. Pommersche.. Posenschee.. [Preussische. 1 Rhein, und Westph. 100 ½ Sächsische 91 Schlesischee

123 Pr. Bk. Anth. Scheine

1018 Friedrichsd'or.. 104 ¼ Gold-Kronen. [Andere Goldmünzen 88

Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859, ito von 1856.... dito von 1853 Staatsschuldscheine.. Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th. Kur-u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen do. do. Sehuldverschr. d. Berl. Kaufm.

100 ¾ 100 98 ½ 100 ¾

102

108

102 ½ 102 ½

100½ 122³ 13 ¾

AFêmnʒEAʒnen

AEE ES

107

Gld. Stamm-Actien. Br. Gld. KNlaͤchen-Düsseldorfer3 ¼86 ½ Aachen-Mastrichter-. Berg.-Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. Berlin-Anhalter .... Berlin-Hamburger .. Berlin-Potsd.-Mgd.. Berlin-Stettiner..... Bresl.-Schw.-Freib.. Brieg-Neisse . Cöln-Mindener.... 6z [Magdeb.-Halberst... 3 ½ Magdeb.-Wittenb. Münster-Hammer... Niederschles.-Märk.. Niederschl. Zweigb.. do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Lit. A. u. C. 8 do. Lit. B. 8 Oppeln-Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) HAheizndache . do. (Stamm-) Prior. KRhein-Nah9e Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb.. Stargard-Posen ... Thüringer.. 8 WüIh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm.-) Prior. do. do. do. [5] 88

Wo vorstehend kein Zinssatz norirt ist, werden usancemässig 4 pCt. bereehnet.

1 Prioritäts-O blig. Aachen-Düsseldorfer do. II. Emission

Berlin-Hamburger.. do. II. Em. Berlin- Potsd.-Magd Berlin-Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Brsl. Schw. Frb. Lt. D. Cölo-Crefelder. ... Cöln-Mindener. do. II. Em. EE11Aö“” do. III. Em. do. do. do IV. s. Magdeburg-Ialberst.] Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. do. Conv... do. do. III. Serie-’- do. do. IV. Serie4 Ober-Schles. Litt. A. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F.] Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie Rheinische 1“ do. vom Staat gar. do. III. Emission..

106 ¼ 94 ½ 138 117 ½ 158 128; 121; 57 169 ¼ 270

99 54

1022

60

94;

26 115¼

do. III. Emission]d Aachen-Mastrichter .. do. II. Emission Bergisch Märkische. 4 ½ do. II. Ser. (1850)/4: do. II. Ser. (1855)5 . Stargard-Posen .... do. III. S. v. St. 3 ¼ gar. do. II. Emission do. IV. Serie la. IMMI. do. do. Düsseld.-Elbf. Pr. Thüringer do. do. II. Serie do. do. III. Serie’ do. IV. Serie

do. (Dortm.-Soest) G1 do. II. Ser.

Wilhb. (Cosel-Odbg.)

2 ½ do. III. Emission

Rhein-Nahe v. St. gar. 10o,. WD. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. 68. II. Series-

III. Series4 ½

II. Serie

Berlin-Anhalter .. .. Berlin-Anhalter ....

füfr das Vierteljahr S 6 allen Theilen der Monarchie 1

Preis-Erhöhung. I11““ EEIE11I1

g.

Auslandes nehmen Bestellung aun, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Etraße No. 51.

(nahe der Leipzigerstr.) 1

11“

Nichtamtliche

Notirungen.

Lf Br. Gld. Züf Br. Gld.

Inländ. Fonds. V V V 114 ½ 98 97

96 ½

Ausl. Eisenbahn- V V Stamm- jen. V Aetjen V Kass.-Vereins-Bk.-Act. 4 Danziger Privatbank 4 Königsberg. Privatbank 4 Magdeburger do. 4 Posener do. 4 Berl. Hand.-Gesellsch. 4 Disce. Commandit-Anth. 4 Schles. Bank-Verein. 4 Pommersch. Rittersch B. 4

Löbau-Zittau 4 Ludwigshafen-Bexbach 4 Mz.-Ludwgh. Lt. A- u. C. 4 Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester franz. Stzatsbahn 5

2„ 89SII

NMFöüeneen

Ausl. Prioritäts- Actien.

Kordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ Belg O blig. J. de TEst 4

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk. 5

ͤCCC2272725 5 5

108 ½ 107 ¼

4

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas ..

do. Samb et Meuse 4

Oester. Natien.-Anleihe do. Prm.-Anleihe.. do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose..

Russ. Stiegl. 5. Anl.. q909. do. v. Rothsehild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. Poln. Schatz.-Obl. EE“ do. do. L. B. 200 Fl.

2 Poln. Pfandbr. in S.-R.

do. Part. 500 Fl...

Dessauer Prämien-Anl.

Hamb. St.-Präm.-Anl.

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Neue Bad. do. 35 Fl.

Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.

—,

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit do. Landesbank. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank . Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... Thüring. Bank.. Weimar. Bank Oesterr. Metall... 53 52 ½

75

1 271 58¾ 57 ½

SVASSxXBVVS=V=BWxBV=VWö=V=Z

Azchen-Mastrichter 26 ½ ½2 25 ¾ gem. Magdeburg-Wittenberge 46 2 C. 137½ 138 ¾ gem do. Prior. Litt. E. 86 a 86 ¾ gem. Mainz-Ludwigeh. Litt. A. u. C. I18 ¾ 2 119 gem. Commandit-Antheil 91 92 ¼ gem. Darmstadt. Bank 83 ¼ a 83 gem. Genfer Creditbank 43 a ½ gem. Oesterr. Credit 75 ¼ a 76 a 75 ¼ a ½ g

Loose 63 62 gem. Oesterr. neueste Loose 68 ¼ a ¼ gem.

Berlin, 10. Februar. Die Börse war sehr belebt und gün- tlg gestimmt für bösterreichische Eflekten; auch Genfer Credit und ein-

Oppeln-Tarnowitzer 39 ¼ a 39 gem. Meeklenburger 55 ½¼ 55 Dessauer Credit 9 a ¼

46 ¾ gem. Niederschles.-Märk. 98 ¾ a 99 gem. Obersehles. Lit. A. u. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 41 a 42 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 137 ½ à ¼ gem. Disconto- gem. Dessauer Landesbank 28 ½ a 30 a 29 ½ gem.

Oesterr. National-Anleihe 63 a ½ a ¼ gem. HOesterr. n. 100 Fl.

gem.

em.

zelne schwere Eisenbahnen waren animirt und besser, leichte waren mehr vernachlässigt; Fonds waren etwas matter, Prioritäten fest.

1“ JJ1I1I111“

E6ö66 Se. Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Vorsteher der Ministerial-, Militair⸗ und Bau⸗Kom⸗ mission zu Berlin, Geheimen Regierungsrath Pehlemann, das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; 8

Den bisberigen Pfarrer Ball in Creuznach zum Konfistorial⸗ Rathe und Mitgliede des Konsistoriums zu Coblenz zu ernennen; so wie

Dem Landschafts⸗Syndikus Hellmuth Meyer in Bromberg den Charakter als Justizrath; und

Dem seitherigen Ober-Ingenieur und Betriebs⸗Direktor der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn, Baumeister Calebow zu Stettin, den Charakter als Baurath zu verleihen.

Ministerium

88

Der bisherige Eisenbahn⸗ Baumeister Juliu Quassowski in Saarbrücken ist zum Königlichen Eisenbahn⸗ Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Betriebs⸗Inspektor⸗

Stelle bei der Saarbrücker Eisenbahn verliehen worden.

ular-Erlaß vom 16. Dezember 1861 reffend den Sitz der Landraths⸗Aemter.

In Betracht der lebelstände, welche die bisherige Einrichtung hinsichtlich des Sitzes der Landraths⸗Aemter sowohl in dienstlicher Beziebung als für die Eingesessenen der betreffenden Kreise herbei⸗ geführt hat, haben des Königs Majestät auf den dieserhalb von dem Herrn Finanz⸗Minister und mir erstatteten Bericht, mittelst der in Abschrift hier angeschlossenen Allerhöchsten Ordre vom 4. d. M. (a.) zu bestimmen geruht,

daß künftig, abweichend von dem durch die Allerhöchste Ordre vom 30. Mai 1840 (Ministerial⸗Blatt S. 136) gebilligten Grundsatze, die Landraͤthe und die Kreis⸗Büreaus der Regel nach nicht auf dem Gute der ersteren, sondern in der Kreis⸗ stadt ihren Sitz haben sollen, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur unter ganz besonderen Umständen und nur, wenn das dienstliche Interesse darunter nicht leidet, von mir ge⸗ stattet werden dürfen;

daß aber, wenn eine Ausnahme, nach sorgfältiger Prüfung

der dabei in Betracht kommenden Verhältnisse, dahin gestattet wird, daß nur das landräthliche Büreau sich in der Kreisstadt

Dem zufolge beauftrage ich die Königliche Regierung, sämmt⸗ liche Landräthe Ihres Departements von dieser Allerhöchsten Be⸗ stimmung in Kenntniß zu setzen und diejenigen von ihnen, welche ihren Wohnsitz nicht in der Kreisstadt haben, zu veranlassen, solchen, resp. auch das landräthliche Büreau dahin zu verlegen. Dabei be⸗ merke ich, daß es als eine Erfüllung der obigen Allerhöchsten Vor⸗ schrift nicht angesehen werden kann, wenn der Landrath außer der Wohnung auf seinem Gute noch eine stehende Wohnung in der Kreisstadt hat und in letzterer an gewissen Tagen anzutreffen ist; es ist vielmehr nöthig, als Regel festzuhalten, daß der Landrath seinen ausschließlichen Wohnsitz mit dem Büreau in der Kreis⸗ tadt hat.

Bei Besetzung vacanter Landrathsstellen sind die betreffenden Bewerber auf diese Vorschrift besonders aufmerksam zu machen.

Sollte nun einer oder der andere Landrath eine Dispensation von dieser Allerhöchsten Anordnung beantragen, so wird die König⸗ liche Regierung zuvörderst sorgfältig zu prüfen haben, ob es mit dem dienstlichen Interesse vereinbar ist, auf einen solchen Antrag einzugehen, und demnächst unter Darlegung aller dabei in Betracht kommenden Verhältnisse an mich berichen. 1

Berlin, den 16. Dezember 1861.

ͤ“ saäͤmmtliche Königliche Regierungen (aus⸗ schließlich der zu Sigmaringen.)—

In Folge Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 22. November d. J. finde Ich Mich beranlaßt zu bestimmen, 1) daß künftig, abweichend von dem durch die Allerhöchste Ordre vom 30. Mai 1840 gebilligten Grund⸗ satze, die Landräthe und die Kreis⸗Büreau's der Negel nach nicht auf dem Gute der Ersteren, sondern in der Kreisstadt ihren Sitz haben sollen, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur unter ganz besonderen Umständen und nur, wenn das dienstliche Interesse darunter nicht leidet, von Ihnen, dem Minister des Innern, gestattet werden dürfen; 2) daß aber, wenn eine Ausnahme, nach sorgfältiger Prüfung der dabei in Betracht kommen⸗ den Verhäͤltnisse dahin gestattet wird, daß nur das landräthliche Büreau sich in der Kreisstadt befindet, der Landrath aber auf seinem Gute vohn 8 eine Kürzung der Besoldung des betreffenden Landraths um den jährlichen Betrag von 200 Thlrn., wie es bisher vorgeschrieben war, fernerhin nicht mehr stattfinden, vielmehr auch einem solchen Landrath die volle etars⸗ mäßige Besoldung der Stelle gezahlt werden soll, wogegen selbstverständ⸗ lich auch die Miethsentschädigung nicht mehr zu gewähren ist, welche solchen Landxäthen für das Büreau⸗Lokal in der Kreisstadt neben der ge⸗ ringeren Normal⸗Besoldung nach der bisherigen Bestimmung zu Tbeil wurde. Hiernach haben Sie, der Minister des Innern, die erforderlichen weiteren Anordnungen zu treffen.

Berlin, den 4. D

befindet, der Landrath aber auf seinem Gute wohnt, eine Kürzung der Besoldung des betreffenden Landraths um den jährlichen Betrag von 200 Thlr., wie es bisher vorgeschrieben war, nicht mehr stattfinden, vielmehr auch einem solchen Land⸗ rath die volle etatsmäßige Besoldung der Stelle gezahlt wer⸗ 8 den soll, wogegen selbstverständlich auch die Mieths⸗Entschͤͤàa digung nicht mehr zu gewähren ist, welche solchen Landräthen An die Minister der

““ 8 8 1 9 8 1“

Redaction und Rendantur: Schwieger. 1

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchbruckerei (Rudolph Decker). 1

8