1862 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11“ Favhweifnmeo ae“ der beim militairärztlichen Personal im Laufe des Monats Januar d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar:

IJ. Durch Verfügung des Herrn Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers Exeellenz.

8 Den 7. Januar. . Dr. Haselhorst vom 2. Bat. 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, zum 2. Bat. des 4. Garde⸗Regts. z. F., Dr. Hartung vom 3. Bat. des . Füs. Regts. Nr. 34, zum 2. Bat. 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28 ersetzt. urch Verfügung des Chefs 42 Stehendes Hiee r. Den 3. Januar. Schröder, Unterarzt vom 5. Pomm Inf. RNegt. Nr. 42, zum Gren. Regt. König Friedrich Wilbelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2 versetzt. Den 4. Jannar.

82

vom Ostpr. Kür. Regt. Nr.

des Militair-Medizinal⸗

85 8

Dr. Thumann, Assistenzarzt Ostpr. Jäger⸗Bat. Nr. 1 versetzt. 9 20. Jankga 412 111

Dnr. Eschenbach, Assistenzarzt von der Schles. Art. Brigade Nr. 6,

zum 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8 versetzt. 8 Den 24. Januar. Dr. Hanckwitz, zeitheriger freiwilliger Arzt beim Kaiser Alexander Regt Nr. 1, als Unterarzt beim 3. G Regt. an⸗

3, zum

aac Die Assistenz⸗Aerzte: Back von der Brandenb. Art. Brig Nr. 3, zur Magdeb. Art. Brig. Nr. 4, Dr. Asche vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, zur Brandenb. Art. Brig. Nr. 3 versetzt B. Landwehr. Hey 6. Januatee Dr. Ries, Assistenz⸗Arzt vom 1. Bat. 3. Brandenb Nr. 20, entlassen. . L Den 10. Januar. Dr. Bispink, Assistenz⸗Arzt vom Landwehr⸗Bat. Essen Nr. 36, entlassen.

v“

Landw. Regts.

Den 22. Januar. Dr. Schaberg, Assistenz⸗Arzt vom 2. Bat. 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, zum 2. Bat. 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16 versetzt. Den 24. Januar.

NRNuschhaupt, Assistenz⸗Arzt vom 1. Bat. 2. Westf. Landw. Negts. Nr. 15, entlassen. Dr. Stübgen, Assistenzarzt vom 2. zum 1. Bat. 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31 versetzt,

Den 29. Januar. nüpringe Assistenzarzt vom 2. Bat. 4. Westfäl. Landw. Regts.

entlassen IMI. Lodeeräalle.

Dr. Knispel, Assistenzarzt des 3. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 20, den 5. Januar gestorben. IV. Durch Erkenntniß des Königlichen Disziplinar⸗Hofes, 7. 8 er Assistenzarzt des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7,

en länger als acht Wochen andauernder Entfernung aus einem Amte aus dem Dienste entlassen. 4 - S

Marine⸗Beamte. „Oen 6, Februarx. Hoffmann, Werkführer der Maschinenbau⸗Werkstätte, Werkmeister ernannt. 1

8 8 Bekanntmachung.

Dii nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlebrer, welche bi für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stück 12, S. 46) der nächste Prüfungs⸗Termin am letzten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 26. Februar d. J., eintritt, und daß sie sich mit den in e— eürsen Zeugnissen bei dem Herrn Dire Thilo hierselbst (Oranienb 8 Nr. 209. Tage zuvor zu melden haben. - Berlin, den 6. Januar 1862.

Nichtamtli

Preußen. Berlin, 15. Februe In der 8 ßen. Februar. In der heutigen (10. Stn 97 Hauses der Abgeordneten 88 I 5 ie 1s 322 61 2 urhessische Verfassungs⸗Angelegenheit fort⸗ Die „Preuß. Allgem. Ztg.“ enthält folgend itthei Die 1 . Ztg. e Mittheilung: 8. ist die nachstehende Note von dem Kogiglichen Gesandten . zien an den Kaiserlich österreichischen Minister der auswärkigen e-, F rns gerichtet worden. Gleichlautende Noten sind an iejenigen deutschen Höfe abgegangen, welche sich dem Schritte der

116“

bhes.

österreichischen Regierung in identischer Form angeschlossen hatten.

8 GBien, den 11. H..16882

ttgte Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen ist beauf⸗ tragt, die Note, welche der Kaiserlich Oesterreichische Gesandte, Graf Karolyi, unterm 2. d. M. an den Königlichen Minister der auswärti⸗ gen Angelegenheiten, Grafen v. Bernstorff, gerichtet hat, in nach⸗ folgender Weise zu beantworten. 1

Die Bemerkungen, welche der gedachte Herr Gesandte der Erwä⸗ gung der Königlichen Regierung mittelst jener Note anzuempfehlen beauf⸗ tragt worden ist, beziehen sich auf die bei Beurtheilung der Bundesreform⸗ vorschläge des Freiherrn von Beust preußischer Seits, der königlich säch sischen Regierung gegenüber ausgesprochenen Ansichten über den heilsamsten Weg zur Reform des Bundes.

Diese Ansichten gingen im Wesentlichen dahin, daß ein Ver⸗ such, den ganzen Bund durch Herstellung einer wirksamen Exekutive mit Volksvertretung und gemeinsamer Gesetzgebung in bundesstaatlicher Nichtung umzugestalten, mit ernst⸗ licher Gefahr für dessen Fortbestehen verbunden sein müßte; wo⸗ gegen der Bestand des Bundes nicht gefährdet sein wuüͤrde, wenn unter Festhaltung der völkerrechtlichen Grundlagen des Ganzen, fuͤr eine engere Vereinigung seiner Glieder auf dem Gebiete des inne⸗ ren Staatsrechts der Weg der freien Vereinbarung betreten und jene für das Ganze vorgeschlagenen Einrichtungen: Exekutive (militai⸗ rischer Oberbefehl und einheitliche Vertretung nach außen), Volks⸗ vertretung und gemeinsame Gesetzgebung, innerhalb solcher engerer Grenzen gegründet würden. b

Die Kaiserlich österreichische Regierung hat sich veranlaßt ge⸗ funden, dieser von preußischer Seite der Koͤniglich saͤchsischen Re⸗ gierung kundgegebenen Auffassung gegenuͤber zu erklären, daß zu ihrem innigen Bedauern ihre Pflichten und ihre Ueberzeugungen ihr gleich entschieden verböten, sich solchen Anschauungen anzu⸗ schließen. Die Königlich preußische Regierung wuͤrde sich bei Ent⸗ gegennahme dieser Erklärung, welche eine ihr auch vorher schon be⸗ kannte Thatsache bestäaͤtigt, auf die Versicherung haben beschränken können, daß sie jenes Bedauern ihrerseits theile. Da aber die Kaiserlich österreichische Regierung noch einen Schritt weiter geht und sich berufen fühtt, vom Gesichtspunkte der „allgemeinen In⸗ teressen Deutschlands“, so wie von dem des „positiven Rechks“ und unter Hinweisung auf die unheilvollen Folgen, welche Preußens Reform⸗Bestrebungen in früheren Epochen gehabt haͤtten, eine förmliche Verwahrung gegen die preußische Auffassung einzulegen so will die Königliche Regierung nicht verhehlen, daß ihr weder ein begründeter Anlaß, noch irgend eine Berechtigung zu einer solchen Verwahrung vorzuliegen scheint.

Dieser Sehr 8 ov 8 gen. 8 1“ Bundesregierungen getl vorden i 8h 6“ r. gen ge han worden ist, entspricht so wenig dem V 8 der Königlich saͤchsischen Regierung eingeleiteten Meinungs⸗Austausches uͤber die von vielen Seiten als dringend nothwendig anerkannte Bundesreform, daß die Königliche Regierun sich nicht bewogen finden kann, danach noch auf irgend eine Er⸗ örterung der in der Note des Kaiserlich österreichischen Gesandten aufgestellten Gegenansichten einzugehen.

Die Bedeutung der letzteren hat uͤbrigens von Seiten Preußens bereits in einer früheren Zeit ihre entsprechende Würdigung ge⸗ funden. Es wird jedoch in Bezug auf die unheilvollen Folgen welche ähnliche Bestrebungen in jener Zeit über Deutschland zubeschwöͤren gedroht haben sollen, daran erinnert werden müssen daß es nicht Preußens Bestrebungen für die Reform der Bundes⸗ verfassung waren, welche jene Folgen herbeizuführen drohten, son⸗ es das Verhalten derjenigen Regierungen war, an deren A. erstand diese Bestrebungen damels scheiterten. Ihnen verdankt Deutschland die unveränderte Wiederherstellung der alten Bundes⸗ verfassung und damit einen dauernden Keim zu aͤhulichen Wirren.

Wenn jetzt von derselben Seite durch die erwähnte Bemerkung

der Note vom 2. Februar Anlaß dazu gegeb ei 8 . T Anla zu gegeben wird, daß diese That⸗ sache wieder in ihrem vollen Lichte erscheint, und wenn man sich dabei auf die Sorge um die Sicherheit und den moralischen Frie⸗ den Deutschlands beruft, welche man durch Preußen bedroht sünden will, so ist der Augenblick dafür um so weniger glüͤcklich gewaͤblt 8öcgx gleichzeitig gezwungen ist, das Reformbedürfniß einzu⸗ 98 9 dessen rechtzeitige Befriedigung man schon einmal verhin⸗ In der gewissenhaften Erfüllung der Bundespflichten, in der Vertretung wahrhaft deutscher Interessen, in dem ernstlichsten B mühen, wohlberechtigten nationalen Anforderungen selbst gerecht 8 1-n und ihnen bei den anderen Bundesregierungen Geltung hb verschaffen, räumt die Königlich preußische Regierung keinem ihrer zundesgenossen den Vorrang ein. Sie hat aber aus dem Be⸗ treuer Pflichterfullung bisher keine Berechtigung zu einem hergeleitet, wie er mit der in Rede stehenden identischen 8 2 den betheiligten Regierungen gegen Preußen gethan Die Köoͤnigliche Regierung würde in der Verwirklichung der am Schlusse der Note angedeuteten Reform⸗Ansichten, boba für

1

Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ den ganzen Bund

dem Herrn Grafen von Rechberg

n n dem Schooße des Landtags gestellten Antrage

eine Verfassung mit wirksamer Exekutiv⸗Gewalt, gemeinsamer Gesetzgebung und Volksvertretung begründet werden soll, und an welche sich leicht das Streben nach einer weiter geben⸗ den „politischen Consolidation“ mit außerdeutschen Gebieten schließen dürfte, wie dies in der Depesche des kaiserlich österreichischen Ka⸗ binets vom 5. November v. J. bereits hervorgetreten ist, eine weit größere Gefährdung des Bestandes des Bundes erkennen müssen, als in Reformen in derjenigen Richtung, welche Preußen in der Depesche vom 20. Dezember v. J. bezeichnet hat.

Dennoch ist die Königliche Regierung weit davon entfernt, schon der bloßen Kundgebung jener Ansichten über die Grundlaͤgen der Reform mit einer Verwahrung entgegenzutreten. Sie glaubt, in Gegentheil, ihr schließliches Urtheil daruͤber zurückhalten zu sollen, bis ihr ein bestimmt gestalteter Reformvorschlag mitgetheilt wird, welcher ihr das Verständniß der Absichten der Kaiserlich öster⸗ wichischen Regierung vollständig ermöglicht. Fuür jetzt erscheint der KLöniglichen Regierung die Unausführbarkeit einer Reform nach ten vorliegenden allgemeinen Andeutungen als unzweifelhaft, und za dieselben in vollkommenem Widerspruch mit dem Standpunlt fehen, zu welchem sie selbst sich bekennt, so muß sie ihrerseits den Fintritt in Berathungen uͤber eine Reform auf solchen Grundlagen für unthunlich erachten.

Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit, um die Ehre zu haben, Sr. Excellenz dem Kaiserlich österreichischen Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Herrn Grafen von Rechberg, die Ver⸗ sicherung seiner ausgezeichnetesten Hochachtung zu erneuern.“

Seiner Excellenz

c. ꝛc.

Dresden, 14. Februar. Ihre Königliche Ho⸗ Marie Anna, Gemahlin Sr. Koeniglichen Hoheit des Prinzen Georg, ist heute Mittag von einer Prin⸗ zessin gluͤcklich entbunden worden. Das Befinden der hohen Wöch⸗ nerin ist den Umständen nach das erwünschteste und die neugeborne Prinzessin ist munter und kräftig.

Eine Wiener Korrespondenz des „Dresdner Journals“ ver⸗ sichert, daß die österreichische Regierung eine Revision des Konkor⸗ dats beabsichtige, daß NRom hierzu bereitwillig die Hand geboten habe und daß die Verhandlungen darüber nahe bevorstehend seien.

Koburg, 13. Februar. Gestern hat die erste Sitzung des Landtages wieder stattgefunden. Unter den, demselben zugegan⸗

c.

Sachsen. heit die Prinzessin

genen Erlassen des herzoglichen Staatsministeriums ist namentlich zu erwaͤhnen ein anderweiter Entwurf eines Gesetzes über den Han⸗

daß sie dem, auf Vorlage über Einführung von Civilstandsregistern dergleichen Standesbuͤcher nicht In derselben Sitzung erstattete der Land⸗ den Bericht der Kommission für Vorberathung des von der Herzoglichen Staats⸗Regierung

vorgelegten Entwurfs zu dem

dem Landtage zur Annahme 1 G thüringischen Gewerbegesetz. Nach diesem Bericht empfahl

die Kommifsion dem Landtage diesen Entwurf, jedoch in amendirter Fassung anzunehmen und wurde Seitens der Kommissionsmitglieder namentlich darauf hingewiesen, daß der thüringsche Entwurf zu ca⸗ suistisch und specialisirend sei und den Gewerbebetrieb zu sehr be— vormunde, während nach ihrer Ansicht der Betrieb von Gewerben ganz frei zu geben sei und Beschränkungen nur in Bezug auf das öffentliche Wohl dulde.

Der Landtag hat nach lebhafter Debatte mit dem Ministerium, den Kommissions⸗Antrag auf vollständige Freigebung der Preß⸗ Gewerbe einstimmig angenommen. Auf den Antrag des Ministe⸗ riums hat heute Abend eine wiederholte Abstimmung mit gleichem Erfolg stattgefunden. Die Berufung der Regierung auf den seiner Zeit dem Landtage nicht vorgelegenen Bundesbeschluß von 1854 wurde als unzulaͤssig und letzterer als illegaler Eingriff in das Verfassungsrecht der Einzelstaaten erklärt. Die Regierung stellte die Verweigerung der Sanction des Gewerbegesetzes in Aussicht. Der Landtag hat jedoch letzteres in fortgesetzter Berathung nach den Anträgen der Kommission schließlich mit allen gegen eine Stimme angenommen.

Gotha, 13. Februar. Unser Staatsgrundgesetz enthält im §. 12 die Bestimmung: „Ist der Herzog regierungsunmuͤndig, oder ist derselbe wegen körperlicher oder geistiger Schwäche oder aus einem anderen Grunde nicht im Stande, die Regierung zu führen oder fortzuführen, so tritt eine Regierungsverwesung ein.“ Da nun die letztere Eventualität durch die bevorstehende Reise des Her⸗ zogs nach Central⸗Afrika gegeben ist, so hat die Regierung den gemeinschaftlichen Landtag schon auf den 17. d. M. einberufen, um ihm eine desfallsige Eröffnung zu machen. Gleichzeitig wird der Landtag die Berathung der preußischen Militairgesetze vor⸗ nehmen, um festzustellen, was nach Einführung der Convention von denselben diesseits zur Anwendung kommen soll.

del mit Gift, eine Erklärung der Staatsregierung,

Gesetzentwurfes könne, da

eines nicht nothwendig tags⸗Präsident

entsprechen seien. Oberländer

Hessen. Darmstadt. 13. Februar. Se. Hobeit der Prinz Ludwig ist heute Nachmittag von München wieder hier ein⸗

getroffen. (D. Z.)

Frankfurt a. M., 14. Februar. In der gestrigen Bundestagssitzung machte Oesterreich die Anzeige, daß es die Kommission zur Regelung der Heimathsverbältnisse (Gothaer Ver⸗ trag) beschicken werde. Der Militair⸗Ausschuß erstattete Vortrag über den von Preußen, Hannover, Oldenburg und Bremen in der Sitzung vom 12. Juli 1860 gestellten Antrag betreffs der Küsten⸗ befestigung. Der Ausschuß beantragt: 1) daß eine Spezialkom⸗ mission mit dem Sitze in Hamburg niedergesetzt werde, welche im Allgemeinen die seitens des Bundes anzulegenden Vertheidigungs⸗ Anstalten begutachten solle und von allen Bundesregierungen be⸗ schickt werden könne; 2) die nähere Ausarbeitung der betreffenden Pläne den Kommissionen der Uferstaaten zu überweisen. Die Ab⸗ stimmung wird in 3 bis 4 Wochen stattfinden. Sonst Vorlage von Standeslisten, Vorträge über Privat⸗Eingaben ꝛc.

Nach dem vom Senat der gesetzgebenden Versammlung zur Berathung und Genehmigung vorgelegten Budget für das Jahr 1862 beläuft sich der Voranschlag der Einnahmen auf 2,556,984 Fl. 44 Kr., der Voranschlag der Ausgaben auf 2,202,735 Fl. 43 Kr.; mithin haͤben wir einen muthmaßlichen Ueberschuß von 354,249 Fl. zu erwarten, welcher fast ausschließlich zur Tilgung unserer öffent⸗ lichen Schuld verwendet werden wird. (F. J.)

Schweiz. Die Antwort der Schweiz vom 29. Januar auf die französische Note vom 28. Januar in Betreff des Dappenthales enthält folgende bemerkenswerthe Stelle:

Obwohl eine solche Diskussion zu keinem Ergebnisse führen kann, so dürfen wir die französische Note doch nicht mit Stillschweigen übergehen. Uns auf die Berichte stützend, die uns abgestattet worden, bleiben wir mit fester Ueberzeugung dabei, daß hier in der That eine Verletzung un⸗ serer Grenze vorliegt. Es ist beklagenswerth, daß der französische Minister unter Berufung auf widersprechende Berichte nicht im Stande war, unserer

Ansicht beizutreten. Aus der Einsicht in die ausgewechselten Noten erhellt laut einer

Berner Depesche vom 12. Februar, daß die französische Regierung nicht allein Befehle gegeben hatte, mit Gewalt gewisse Verhaftun⸗ gen im Dappenthale zu verhindern, sondern daß dieselbe diese Wei⸗ sungen aufrecht erhält, und daß sogar französische Gensdarmen im Dappenthale erschienen, um diese Befehle im Notbfalle zu vollziehen. Der Bundesrath hat gegen ein Verfahren protestirt, das darauf abziele, die Ausuͤbung der Souverainetät der Eidgenossenschaft zu beeinträchtigen und den bisher geachteten Status quo zu deren Nach⸗ theile zu verändern.

Belgien. Brüssel, 12. Februar. Die Kammer ist mit der Diskufsion des Budgets des Innern noch nicht zum Abschluß gediehen. Heute war von der mangelhaften Bewaffnung der Bür⸗ gerwehr die Rede und versprach der Minister, dem geruͤgten Miß⸗ stande in möglichst kurzer Frist abzuhelfen. Eine Abstimmung ward durch den Antrag des Herrn Cosmans hervorgerufen, den Kredit von 25,000 Frs. für die Septemberfeste aus dem Budget und da⸗ mit zugleich diese Feste selbst wegzustreichen. Der Antragsteller führte aus, daß diese Feier, welche seit dem engen, durch die lüt⸗ ticher Zusammenkunft besiegelten Verständniß zwischen Belgien und Holland ein Anachronismus geworden sei, nur noch zu einem all⸗ jährlichen Aergerniß fuͤr unsere batavischen Nachbarn und Freunde diene. Die Feste fanden einen Vertheidiger in Herrn Jamar und wurde deren Beibehaltung ohne weitere Dobatte mit 7]1 gegen 12 Stimmen ausgesprochen. (Köln. Ztg.)

13. Februar. Gestern Nachmittag kam König Leopold von Calais, wo er sich ausgeschifft, bier an. Der Herzog und die Herzogin von Brabant empfingen den Monarchen am Koöͤniglichen Stationsgebäude von Laecken. Einige Augenblicke vorher war auch die Kronprinzessin von Preußen, von Cöln kommend, hier eingetroffen, vom Grafen von Flandern empfangen und zum Palast begleitet worden.

14. Februar. Prinz Napoleon sein zurückzuziehen, nachdem Troplong die 1 gemäßigten, das Bedauern des Senats ausdrückenden der Adresse zugegeben hat.

Nach der heutigen „Indépendance“ würd Amendement betreffs des Adreßentwurfe Einschaltung der sehr Phrase in

e 2 9Uv

Präsidentschaft Bombay, Sir George Clerk,

Der Gouverneur der welche ihm

hat, kraft der Ermaͤchtigung, Act“ gibt, fünf Eingeborne . Hindu’s und Parsen (Feueranbeter) zu außerordentlichen Mit⸗ gliedern des gesetzgebenden Raths der ernannt. zur vollen Gleichstellung der Herrs Indien.

Es ist heute das Verwaltungsjahr 1861 62 auf 364,388 Pfd. naͤmlich:

und 234 338 Pfd, für das „Armee⸗ Departement“,

Worten fuͤr Truppen⸗Transport.

Großbritannien und Irland. London, 13. Februar.

8

8

die „Indian Councils es sind darunter Mohamedaner, Präsidentschaft auf 2 Jahre Es ist dies der erste entschiedene Schritt auf der Bahn chenden und Beherrschten in 8 ein nachträglicher Flotten⸗Voranschlag füͤr erschienen. Derselbe beläuft sich 100,000 Pfd. Besoldung für Ma- trosen und Marinesoldaten; 30,000 Pfd. Lebensmittel für dieselben; mit anderen

8