1862 / 43 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zeichneten Quittungsbogen aber für amortisirt

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halb drei Monaten, spätestens aber in dem auf den 7. April 1862, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Kreisrichter Herrn Steulmann an hiesiger Gerichtsstelle (Terminszimmer Nr. 26) anberaumten Termine anzumelden und nachzu⸗ weisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und ihnen damit ein ewiges

Stillschweigen auferlegt werden wird, die be⸗

erklärt werden. Grünberg, den 4. Dezember 1861. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[273] Seffentliche Vorladung.

In dem am 13. November 1773 publizirten Testamente des Karl Wilhelm von Rephun sind zwei Stiftungen errichtet, welche von dem unter⸗ zeichneten Gericht verwaltet werden, bestehend jetzt:

a) in 1620 Thlr. Hypotheken⸗Kapital, wovon nach den Bestimmungen des Testaments die

Zinsen „zur Ausstattung der Fräulein und

Jungfern, so den Namen Rephun haben,“

gesammelt und wenn eine heirathet, der⸗ selben das Vorräͤthige von den gesammelten

Zinsen ausgezahlt werden soll;

in 6200 Thlr. Hypotheken⸗Kapital, wovon nach den Bestimmungen des Testaments die Zinsen die von der Rephunschen Familie männlichen Geschlechts erzeugten Söhne, so lange sie auf dem Gymnasio, auf Universi⸗ täten leben und actu studentes, oder auf Reisen begriffen sind; wenn keine dergleichen Stipendiaten vorhanden sind, der Senior familiae, männlichen Geschlechts genießen, und wenn der Mannesstamm aussterben sollte, die männlichen Descendenten aus der weiblichen Linie succediren sollen.

Nach Anzeige der Generalin von Hirschfeld, Ida geb. von Kamptz, zu Coblenz, ist der Mannesstamm der Familie von Rephun ausgestorben, daher keine Fräulein von Rephun mehr zum Zinsgenuß der Stiftung ad a. gelangen können. Dieselbe hat desbalb beantragt, ihr als nächsten Verwandtin des ein⸗ gesetzten Testamentserben, Geheimen Kammerraths Johann Siegmund von Rephun auf Wiederau, sowohl das Kapital der 1620 Thlr., als die bis⸗ her aufgelaufenen, mehrere tausend Thaler be⸗ tragenden Zinsen eigenthümlich zuzusprechen.

Zum Zinsgenuß der ad b. bezeichneten Stif⸗ tung hat sich nach dem Tode des Rittmeisters Ludwig von Rephun, als Senior familiae, gegen⸗ wärtig der Königlich preußische Hauptmann der Harde⸗Artillerie⸗Brigade Urban von Hirschfeld in Berlin als naͤchster Cognat gemeldet, weil seiner Behauptung zufolge, von Rephunsche Sti⸗ pendiaten im Sinne des Testaments nicht existi⸗

ren, der von Rephunsche Mannesstamm ausge⸗

storben, und er der nächste männliche Verwandte

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aus weiblicher Linie sei. Ueber diese Anträge soll durch einen zu er⸗ richtenden Familien⸗Schluß entschieden werden. Es werden daher alle Diejenigen, welche als „Fräulein und Jungfern, so den Namen Rephun⸗ baben“, als auch die unbekannten Erben des Johann Siegmund von Rephun auf Wiederau, ferner Diejenigen, welche als Stipendiaten im Sinne des Testaments oder als Mitglieder der Familie von Rephun, sowohl aus dem Mannes⸗ stamm, als aus der weiblichen Linie, Ansprüche zu haben glauben, namentlich der frühere Pre⸗ Lieutenant, Führer der 1. Escadron Landwehr⸗Regiments, Brandt von Lindau, oder dessen unbekannte Erben hiermit zu dem am 13. Oktober d. Jahres, Montags, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, ihre Erklärun⸗ gen vor oder spätestens in dem Termine über den zu errichtenden Familien⸗Schluß abzugeben, widrigenfalls nach Ablauf des Termins der Aus⸗ gebliebene mit seinem Widerspruchsrechte wird präkludirt werden. Liebenwerda, den 10. Februar 1862. Königliches Kreis⸗Gericht. Erste Abtheilung.

[10650) Bekanntmachung. 8

Die der Königlichen Seehandlung gehörige, in der Vorstadt von Potsdam in der Louisen⸗ straße Nr. 11 belegene Dampfmahlmühle soll mit allem Zubehör an Grundstücken, Gebäuden, Betriebs⸗Einrichtungen, Maschinen und Utenfilien

im Wege Licitati werden.

Zu diesem Zwecke haben wir einen Licitations⸗ Termin auf den 15. April d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftszimmer, Jägerstraße Nr. 21 hierselbst, anberaumt und laden Kauflustige ein, in dem Termine ihre Gebote abzugeben.

Die Licitations⸗ und Veräußerungsbedingun⸗ gen, so wie der Hypothekenschein sind in unserer Geheimen Registratur hierselbst und in dem Geschäͤftslokale unserer Mühlen-Administration zu Potsdam zur Einsicht der Kauflustigen aus⸗ gelegt, auch wird die ebengedachte Administra⸗ tion den sich meldenden Kauflustigen das Eta⸗ blissement zeigen und die erforderliche Auskunft ertheilen.

Das Dampfmahlmühlen⸗Etablissement enthäͤlt einschließlich des Flächenraums der Gebäude ein Areal von circa 14 Morgen 130 R. und steht durch einen bis an die Speichevräume führenden Stichkanal mit der Schifffahrtstvaße in Verbin⸗ dung. Das Mühlenwerk ist mit acht amerika⸗ nischen Gängen versehen und sind für die Lage⸗ rung des Getreides und der. Mühlenfabrikate ausgedehnte Speicherräume vorhanden.

Berlin, den 17. Januar 1862. General⸗Oirection der Seehandlungs⸗Societäͤt. Camphausen. Scheller.

W

[94] ““ 8

Bei der am 4. d. M. vollzogenen vier und zwanzigsten und resp. neunzehnten Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zweiten landschaftlichen Anleihe des Herzogthums Gotha sind zur Abzahlung bestimmt worden:

1) aus der ersten Anleihe 137 Obligationen

und zwar aus Serie A. Serie B. 9

86866ö58

651. 661. 676.

IVOEWLEE1111

854. 908. 939. 1052. 83. 11'8 1466.

1709. v&8&8 1909. 2022. 2140. 2435.

475.

2566. 2592. 2597.

IT“

3026. 3035. 3078.

34126. 32822321

3371. 3443. 3446.

3638. 3674. 3738.

3783. 3804. 3824.

3891. 3952. 4006.

4130. 4237. 38. 4242. 4261. 4285. 4289. 4334. 4370. 4375. 4428. 4436. 4449. 4516, 411. 4781. 4794. 4809. 5. 4925 4950. RR688. r zweiten Anleihe 53 Obligationen, aus

27. 88. 97. 66 567. 581. 599. 608. 610. Ebebbb2224 774. 787. 826. 867. 871. 903. 904. 921. 932. 964. 1001. 1011. 1048. 1151. 13. 1192. 1296. 1388. 1398. 1409. 1420. 1421. 1439. 1451. 1476. 1511. Die Inbaber dieser Schuldbriefe werden da⸗ her hierdurch aufgefordert, den Nennwerth der⸗ selben vom 1. Juli d. J. an bei der hiesigen Staatskasse in Empfang zu nehmen, indem noch besonders darauf hingewiesen wird, daß die Ver⸗ zinsung der genannten Obligationen mit dem

1. Juli d. J. aufhöͤrt.

Hiernächst wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem oben bezeichneten Ausloosungs⸗ tage die im Januar 1858 ausgeloosten und sämmtlich zur Einlösung gekommenen Schuld⸗ briefe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten der ersten und zweiten geschlossenen landschaftlichen Anleihe, den diesfallsigen Gesetzesbestimmungen gemäß, verbrannt worden sind, und zwar von I111A1A6X“ Serie A. Nr. 44. 49. 8 Serie B. Nr. 182. 194 260. . 449. 1I1I1“ III11““ 865. 882. 943. 1082. 1146. 1247. 1425. 1483. 1503. 1556. 1687. 1696. 1828. 2016. 2297. 2550.

2994.

370. 440,

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1609

Serie E. Nr. 4501 4667. 4753. 4817. 4881. 4987. 5035. 5063. 5079. 5138 5187. 5213. 5248. 5266. 5270. 5294. 5302. 5304. 5348. 5358. 5398. und von der zweiten Anleihe aus Serie A. Nr. 2. 40. 102. 119.

Serie B. Nr. 242. 293. 446. 545. 555.

611. 616. 649. 690. 721. 750. 779. 806. 821. 854. 864. 917. 919. 930. 944 970. 976. 978. 994. 1000. 1036. 1089. 1121. 1159.

Rr. 1175. 1194. 1196. 1206. 1252 1253 1372. 1378. 1381. 1399. 1417. 1437. 1455. 1459. 1462. 1468. 1495. 1540. 1544. 1550.

bis jetzt bei der Staatskasse hier nicht präsentirten am 1. Januar 1860 betagten Sund am 1. Januar 1862 verfallenen Zinsabschnitte von den Schuldbriefen landschaftlicher Anleihe Serie B. Nr. 8 Serie D. Nr. 4143 und Serie E.

Nr. 4644 und 5015. III. landschaftlicher Anleihe Nr. 2964,

in Gemäßheit des Artikels 11 der höchsten Verordnungen vom 2. November 1836 und 24. Oktober 1815 (Nr. 159 und 280 der Gesetz⸗Sammlung) hiermit für erloschen erklärt. b

Endlich wird noch darauf bingewiesen, daß die im Ja⸗ nuar 1860 mit zur Ausloosung gekomme⸗ nen landschaftlichen Obligationen

I. Anleihe Serie D. Nr. 3723.

II. Anleihe Serie C. Nr. 1507.

Serie C.

bis jetzt nicht zur Einlösung vorgelegt

worden sind, weshalb die Inhaber dieser Schuld⸗ briefe hierdurch veranlaßt werden, dieselben vor Ablauf der gesetzlich bestimmten vierjährigen Verjährungsfrist bei der hiesigen Staatskasse zur Heimzahlung zu überreichen. Gotha, am 11. Januar 1862. Herzoglich Säaͤchs. Staatsministerium

II1I1“I“ kanntmachung, betreffend die Ausreichung der 2ten Folge von Coupons und Talons zu den

neuen Posener 4 % Pfandbriefen.

Die den 5jährigen Zeitraum vom 1. Juli 1862 bis zum 30. Juni 1867 umfassende 2te Folge von Coupons und Talons zu den von uns emittirten neuen Posener Pfandbriefen, einschließlich derjenigen, welche Anfangs die Be⸗ zeichnung „Kreditscheine“ erhalten haben, wird von unserer Kasse. hierselbst vom 1. April 1862 ab, ausgereicht werden. 1—

Der gedachten Kasse sind zu diesem Behuf die bei der 1sten Coupons⸗Folge befindlichen Talens (ohne Pfandbriefe und ohne den zum 1. Juli 1862 fälligen Coupon), mit einem, aus einem ganzen Bogen bestehenden Verzeichniß, entweder persönlich oder durch frankirte Briefe mit der Post zu übersenden. EE

In beiden Fällen muß das Verzeichniß sichtlich machen:

a) die vollständige und deutlich geschriebene Adresse des Einreichenden,

b) die Talons, geordnet nach den Beträgen (Serien) der Pfandbriefe und innerhalb einer jeden Serie nach den Nummern der Pfandbriefe, alsdann aber deren Summen

nach Stüͤckzahl.

Erfolget die Einreichung persönlich, was nur Vormittags von 9—1 Uhr an den Wochentagen zulässig ist, so ist das Verzeichniß in 2 Expem⸗ plaren vorzulegen, wovon der Einreichende das eine mit einer Quittung der Kasse über die Ta⸗ lons zurückerhält. Die Abholung der neuen Coupons und Talons ist demnäͤächst an dem in der Quittung angegebenen Vormittagen gegen Rückgabe der letzteren zu bewirken, indem eine sofortige Ausreichung der neuen Coupons und Talons unter keinen Umständen möglich ist.

Erfolgt die Einreichung mit der Post, so ist das nur einfach erforderliche Verzeichniß zugleich mit einer Quittung über den Empfang der be⸗ treffenden Stückzahl nener Coupons für die Zinsen⸗Termine vom 2. Januar 1863 bis zum 1. Juli 1867 und Talons zu versehen und die Uebersendung der Coupons und Talons findet alsdann an einem der nächstfolgenden Tage mittelst bloßer Couverts, unfrankirt und unter Declaration des Geldbetrages derselben mit der Post statt. .“ 8

Formulare zu solchen Verzeichnissen für den einen oder den anderen Fall, sind bei unserer Kasse, so wie bei unseren General⸗Agenten, den Herren 1

Hirschfeld & Wolff in Berlin resp.

in Posen, 1 unentgeltlich in Empfang zu nehmen. Die sorg⸗ fältige und richtige Ausfuüͤllung müssen wir zur Vermeidung von Aufenthalt und Weiterungen dringend empfehlen.

Auͤßerdem haben sich unsere genannten Gene⸗ ral⸗Agenten zur unentgeldlichen Beschaf⸗ fung der 2. Folge an Coupons und Talons bereit erklärt. Diejenigen Pfandbriefs⸗Inhaber, welche biervon Gebrauch machen wollen, haben jedoch ihre Talons nebst dem obengedachten Ver⸗ zeichnisse in duplo den Herren Hirschfeld u. Wolff bis spätestens am 15. Mai d. J. zu übergeben. 8

Posen, den 3. Februar 1862.

Königliche Direction

landschaftlichen Kreditvereins

die Provinz Posen. 6

Graf von Königsmarck.

neuen

Mit Bezug aufobige Bekanntmachung der Königl. Direction des neuen Landschaftlichen Kredit⸗ vereins für die Provinz Posen, können die Talons zu den neuen 4proz. Posener Pfandbriefen vom 1. April bis spätestens den 15. Mai a. c. zur Erhebung der neuen Coupons bei uns einge⸗ reicht, und diese alsdann binnen wenigen Tagen kostenfrei in Empfang genommen werden.

Die Talons find in doppeltem Verzeichnisse, nach Kapitalsgröße und Nummern⸗Reihe geord⸗ net, bei uns einzureichen.

Auch sind die Herren Oppenheim u.

Breslau, L. Bamberg's Wittwe u. Söͤhne in Glogau, S. Abel jun. in Stettin, 8 Paul Bayonne in Dresden von uns beauftragt, die Talons von besagten Pfandbriefen vom 1. April bis den 10. Mai

Schweitzer in

——,

a. c. in Empfang zu nehmen und die neuen

Coupons kostenfrei auszureichen. Berlin, den 17. Februar 18632.ͤ Hirschfeld & Wolff,,

Köͤnigl. Landschafts⸗General⸗Agenten des neuen Posener Kredit⸗Vereins.

Baubholz⸗Verkauf unter freier Kon kurrenz. Aus der hiesigen Revierverwaltung soll im Gasthofe zum schwarzen Adler hierselbst am 28. Februar cr. von Vormittags 9 Uhr ab nachstehendes Bau⸗ und Nutzholz und zwar: !) aus dem Belaufe Biegenbrück Jag. 26. 40. 41. 42. 43: 27 Stück schwaches Kie⸗ G Bauholz, 1 Eichen⸗, 1 Ahorn⸗, 3 Roth üPuchen-⸗, 4 Birken⸗Nutzenden, 2) Belauf Schwarzbeide Jag. 1. 2. 8. 16. 17. 18. 24. 37: 18 Stück Eichen⸗Nutzenden, 2 Klftr. Eichen⸗Nutzholz, 7 Stück Kiefern⸗ Bauholz; Jagen 35 und 38: 236 Stück Kiefern⸗Baubolz und Blöcke, 22 Stück Birken⸗ Nutzenden, 1 Klafter Birken Nutzholz, 1b Belauf Jacobsdorf 46. 4 7. 50. 53. 54. 55. 591 060. 61: 61 Stück Kiefern⸗ Bauholz und ½ Klafter Kiefern⸗Nutzholz, Belauf Kersdorf Jag. 07b16686 87: circa 420 Stuüͤck Eichen⸗Nutzenden ver⸗ schiedenster Dimensionen und 585 Stück Kiefern⸗Bauholz und Blöcke; 4 Klafter Eichen⸗, 6 Klftr. Kiefern⸗Nutzholz, Belauf Altholm V. Jagen vS.ö... 452 Stück Kiefern⸗Bauholz und Blöcke, 4 ½ Klftr. Kiefern⸗Nutzholz, 88 Belauf Altbolm VI. Jagen 130: 100 Stück Kiefern⸗Bauholz und Bloͤcke, 4 Klftr. Kie⸗ fern⸗Nutzholz, Belauf Kunersdorf Jagen 102: circa 108 Stück Kiefern⸗Bauholz, G im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen

e

9 8

werden. 1 Neubrück, den 15. Februar 1862. e Der Oberförster Steffens.

2700 Bekanntmachung.

Durch ein im Jahre 1651 bei dem Stadt⸗ gerichte zu Chemnitz niedergelegtes, im Jahre 1654 eröffnetes Testament, haben der vormalige dasige Bürger und Kaufmann G abriel Lin d⸗ ner und dessen Ehefrau Maria, geborne Hü⸗ bler, dem geistlichen Kasten daselbst ein Kapital von Fünf Hundert Gulden mit der Bestimmung le⸗ girt, daß die Zinsen desselben zu einem Stipen⸗ dium für studirende Jünglinge aus dem Mar⸗ tin Hüblerschen und Lore nzschen Geschlechte, jedoch nur für diejenigen, welche den Namen Hübler oder Lorenz führen, verwendet wer⸗

en sollen.

nun das Lindnersche Stipendium dermaln zur Erledigung gekommen. ist 5 hat doch zur Zeit ein Mitglied der gedachten Fa⸗ milie dessen Konferirung nicht beansprucht.

Gemäß dem Artikel IV. der Convention vom 27. September 1825 und der Verordnung des vormaligen Kirchen⸗Rathes vom 9. November 1828 fordern daher wir, die unterzeichneten der⸗ maligen Kollatoren der Stiftung, alle diejenigen, welche als Abkömmlinge des Martin Hu bler⸗ schen und Lorenzschen Geschlechtes, zu dem Genusse des fraglichen Stipendiums sich berech⸗

tigt halten und den Namen Hübler oder Lorenz führen, hierdurch auf, binnen sechs Wochen und längstens 1““ den 19. April 186 2 m sich schriftlich bei einem von uns zu melden, ihre Verwandtschaft mit den Stiftern, und daß sie die akademischen Studien begonnen haben, glaub⸗ haft nachzuweisen, sodann aber fernere Beschei⸗ dung zu exwarten. Chemniß und Dresden, am 10. Februar 1862. Robert Kohl, Hübler, 9 Super. Buürgermeister und s(s6(6(oamnilten⸗Senlson.

Berlin⸗Anhaltise

Zur planmäͤßigen Ausloosung von

29 28 Stück à 500 Thlr. 4proz. Prioritäts⸗

176 Stück à 100 Thlr. Actien

30 Stück à 500 Thlr.) 4 2proz. Priori⸗ 145 Stück à 100 Thlr. Ktäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft ist Termin auf

den 13. März c., Nachmittags 4 Uhr, in unserm Sitzungssaal (am Askanischen Platz Nr. 6) anberaumt, wozu den Inhabern gedach⸗ ter Prioritäts⸗Actien resp. Obligationen der Zu⸗ tritt freisteht.

Berlin, den 15. Februar 1862.

Die Direction.

und

[276]

M

Bekanntmachung. In Folge des Bruches eines Deiches des Alandfluͤsses ist unsere Bahn zwischen Seehausen und Wittenberge überfluthet und für diese Strecke weder für Personen, noch für Güter fahrbar. Der Verkehr zwischen Magdeburg und Seehausen wird nach dem bisherigen Fahrplan ohne jede Unterbrechung fortgesetzt. Es wird zur Kenntniß des Publi⸗ kums gebracht werden, sobald der Betrieb auf der ganzen Bahn wieder zulässig ist. Magdeburg, den 15. Februar 1862 Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn- Gesellschaft.

[esa2x, „Die Union.“ Allgemeine deutsche Hagel⸗Ver⸗

1 sicherungs⸗Gesellschaft.

Ddie achte ordentliche General⸗Versammlung der Actionaire der Allgemeinen deutschen Hagel⸗ versicherungs⸗Gesellschaft „Die Union“, worin die Rechnungsablegung für das Geschäftsjahr 1861 stattfindet, ist auf G

Donnerstag, den 13. März a. c., um 10 Uhr Vormittags, in Weimar fetzgesetzt und werden die respektiven Actionaire dazu ein⸗ geladen. 1

Weimar, den 7. Februar 1862.. C. G. Kaestner. C. Tancre

Rheinische

Eisenbahn.

Betriebs⸗Einnahmen

recken Cöln⸗ Herbesthal⸗Crefeld⸗Bingen.

fuͤr ür füͤr Extraor⸗ dinarien.

Thlr. Thlr. Thlr.

Personen.

Januar 1862 ..

10 1,087 86,921

74,005 66,002

pro 1862 plus....

Cöln, den 14 Februar 1862.

14,166