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Offiziere dem Ehrengericht desjenigen Landwehr⸗Bataillons angehören sollen, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz haben, voor der Einleitung der ebhrengerichtlichen Untersuchung gegen einen Seewehr⸗Offizier jedoch seitens des betreffen⸗ 2,6 Ho˙8 . Mei des Ober K 8 den Divisions⸗Kommando’'s die Meinung des Ober Kom⸗ mando's der Marine über die in der Sache zu treffende Verfügung einzubolen ist. v“ Berlin, den 9. Februar 1862. .
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(gez) Wilhelm.
den Kriegs⸗ und Marine⸗Minister.
ird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht Berlin, den 12. Februar 1862. 8
Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister von Roon.
Angekommen: Se. Excellenz der Erb⸗Land⸗Marschall im Herzogthum Schlesien, Graf von Sandretzky⸗Sandraschütz, von Langenbielau. .
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Dr. Camphausen, von Cöͤln.
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ästr Bekanntmachung vom 14. Februar 1862.
Nach der Bekanntmachung vom 17. August v. J. veranstalten die englischen Ausstellungs⸗Kommissarien zwei Kataloge der Aus⸗ steller gewerblicher Erzeugnisse, einen sogenannten offiziellen Katalog, welcher auf Kosten der Kommissarien gedruckt wird, und einen illu strirten Katalog, welcher in der Hauptsache auf Kosten der Aussteller, welche in denselben aufgenommen zu werden wünschen, hergestellt werden soll. Da die Zahl der Worte für jeden Aussteller in dem offiziellen Katalog, für welchen das Material nach London bereits mitgetheilt ist, 16 nicht überschreiten darf, die Aufnahme in den illustrirten Katalog aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, so sind die Regierungen der Zollvereinsstaaten, welche zu einer ge⸗ meinschaftlichen Ausstellun g sich vereinigt haben, dahin uͤbereinge⸗ kommen, einen Spezial⸗Katalog der Aussteller des Zollvereins in deutscher und englischer Sprache zu veranstalten, welcher an allen Katalog⸗Verkaufstellen in dem Ausstellungs⸗Gebäude selbst verkauft werden wird, und in Format, Druck und Papier dem englichen illustrirten Kataloge gleich sein soll. “
Dieser Katalog wird aus zwei Abtheilungen bestehen. Di erste, auf Staatskosten gedruckt, soll enthalten:
) den Namen und die Firma, den Stand und Wohnort des oder der Aussteller; den Ort der Fabrik, wenn derselbe von dem Wohnorte ver⸗ schieden ist; die bei den Ausstellungen zu Berlin, London, München und Paris erhaltenen Anerkennungen; Namen und Geschäfslokal des oder der Londoner Agenten; die nähere Bezeichnung der zur Ausstellung wirklich einge⸗ sendeten Gegenstände, jedoch ohne Beschreibung ihrer Vorzüge oder ihrer Fabrication; die Angabe des Preises im Groß⸗Verkauf, s steller denselben veröffentlichen will, in der Ge nach dem Maße oder Gewicht, welche der Aussteller für zweckmäßig hält. Neben dieser Angabe ist die Preis⸗Angabe auch nach englischem Gelde und Maße oder Gewicht gestattet; eine Reductions⸗Tabelle der betreffenden Münzen, Maße und
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fern der Aus⸗ dwährung und r
Gewichte auf englisches und französisches Geld, Maß und
Gewicht.
Um den Ausstellern die Mittheilung bequemer zu machen und die Redaction des Materials, welche den Kommissarien vorbehalten bleibt, zu erleichtern, ist ein Formular beigefügt, dessen Rubriken dem oben unter a. bis f. angegebenen Inhalt des Katalogs entsprechen.
Die Aussteller werden ersucht, diese Formulare in deutscher resp.
englischer Sprache auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens bis zum 8. März an die Bezirks⸗Kommission, bei welcher sie an⸗ gemeldet haben, abzugeben. Später eingehende Mittheilungen wer⸗ den in den Katalog nicht aufgenommen.
Die zweite Abtheilung des Katalogs ist zur Aufnahme von nüheren Beschreibungen und Illustrationen der ausgestellten Gegen⸗ stände, so wie von Empfehlungen und Preis⸗Couranten bestimmt, welche die Aussteller auf ihre Kosten veröffentlicht zu sehen wün⸗
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schen. Die Ausdehnung und die Redaetion der Mittheilungen bleibt den Ausstellern überlassen, jedoch behalten die Kommissarien sich vor, zu prüfen, ob der Inhalt den vorstehenden Bestimmungen entspricht. Die Illustrationen müssen denjenigen des englischen illustrirten Katalogs in Art und Guͤte der Ausführung gleich sein und dürfen das vor⸗ geschriebene Format von 209 Millimeter Höhe und 140 Millimeter Breite nicht uͤberschreiten.
Die Ausführung hat die Königliche Geheime Ober-⸗Hofbuch⸗ druckerei von R. Decker zu Berlin uͤbernommen und sind alle Be⸗ stellungen fuͤr die zweite Abtheilung des Katalogs an dieselbe zu richten. Aufträgen, welche nach dem 20. März eingehen, kann die Ausführung für die erste Auflage des Katalogs nicht zugesichert werden. Die Aufnahme erfolgt möglichst in der Reihenfolge der Anmeldungen; in den alphabetischen Namensregistern wird bei den betreffenden Ausstellern auf die Veroͤffentlichungen in der zweiten Abtheilung verwiesen werden.
Herr Decker hat sich bereit erklärt, für diejenigen Aussteller, welche Zeichnungen der zu illustrirenden Ausstellungs⸗Gegenstände mittheilen, die Holzschnitte nach den vorliegenden Mustern besorgen zu lassen, und auch Künstler namhaft zu machen, welche die Stöcke nach der Natur schneiden. Werden fertige Holzstöcke eingesendet, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den englischen Mustern entsprechen, so bleibt die Entscheidung über die Zulassung der Kommission vor⸗ behalten.
Die erste Auflage des Kataloges ist auf 5000 deutsche und 5000 englische Exemplare, die ferneren Auflagen sind auf 2500 Exemplare in jeder Sprache bemessen. Den Ausstellern steht es frei, zu bestimmen, ob die Einrückung nur in die deutsche oder nur in die englische oder ob sie in beide Ausgaben aufgenommen werden soll, und ob sie dieselbe nur in der ersten Auflage von 5000 Exem⸗ plaren oder auch in den folgenden und in wie vielen derselben ab⸗ gedruckt haben wollen.
Für die Aufnahme in die erste Auflage von 5000 Exemplaren sind zu entrichten, wenn die Mittheilung einen Umfang hat von: eiier ganzen Feite.... 15 Thlr. drei viertel Seiten 11 Thlr. 20 Sgr. einer halben Seite...8 Thlr. 10 Sgr. einer viertel Seite 5 Thlr. 11I1I1“
Für jede folgende Auflage treten den obigen Saͤtzen zu: o ZIII1 bbeee. cqVböbö für eine viertel Seite... 1 Thlr. für eine achtel Seite 1 Thlr.
Dieselben Sätze sind für die Illustrationen, resp. den Raum, welchen dieselben einnehmen, zu entrichten; jedoch sind darin die besonders zu berechnenden Kosten für Anfertigung der Zeichnungen und der Holzschnitte nicht inbegriffen. Wird die Einrückung in die deutsche und englische Ausgabe des Kataloges gewünscht, so ist für jede derselben der obige Satz zu zahlen.
Berlin, den 14. Februar 1862.
Die Kommission für die Londoner Industrie⸗ und Kunst⸗Ausstellung. Delbrück.
An die Bezirks⸗Kommissionen für die Londoner Industrie⸗Ausstellung.
RFichtamtliches.
Preußen. Berlin, 23. Februar. Se. Majestät der
König begaben Sich heute früh zum Gottesdienst in den Dom, und
ertheilten dann dem Geheimen Kommerzienrath Freiherrn von Dier⸗ gardt eine Audienz. Demnaͤchst begaben Sich Se. Majestät in das Atelier des Bildhauers Dankberg, um das von demselben gefertigte Modell des neuen Börsengebaͤudes in Augenschein zu nehmen.“
— 24. Februar. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag einige Meldungen beurlaubter und beförderter Offi⸗ ziere, arbeiteten dann bis gegen 1 Uhr mit dem Wirklichen Gehei⸗ men Rath Geheimen Kabinetsrath Illaire und dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble und nahmen nach 1 Uhr den Vortrag des Staatsministers von der Heydt entgegen. Um 5 Uhr wird im Palais ein Diner von circa 30 Couverts stattfinden.
Sachsen. Gotha, 21. Februar. Die heutige anderweite Berathung des Gesetz⸗Entwurfs, „die etwaige Regierungsverwesung der Herzogthümer Coburg und Gotha betreffend“, hatte das Resul⸗ tat: daß der fragliche Gesetz⸗Entwurf, bei namentlicher Abstimmung, mit 11 gegen 6 Stimmen abgelehnt wurde. Eben so wurde der vorgestern mit 10 gegen 7 Stimmen angenommene Antrag: daß der fragliche Gesetzentwurf mit dem ausdrücklichen Vorbehalte angenommen werde, „daß derselbe nicht eher Gültigkeit erlange, als bis die durch den §. 112 des Staatsgrundgesetzes bedingte Zustimmung der heiden Spezial⸗
Landtage zur Abweichung vom §. 20 des Staatsgrundgesetzes (nach §. 20 soll nämlich, wie bereits bekannt, der Regierungs⸗Ver⸗ weser Protestant sein) erfolgt sei“, mit 16 gegen 1 Stimme ab⸗ gelehnt. — Gestern ist bereits der Herzog in Coburg ein⸗ getroffen, von wo er morgen nach Triest abreisen wird. 6
Frankfurt a. M., 22. Februar. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 20. Februar lautet: Beim Beginn der Sitzung zeigte Präsidium an, daß zufolge eines zwischen Hamburg und Frankfurt getroffenen Tausches letzteres für das gegenwärtige Jahr die Stimmführung übernommen habe, wo⸗ gegen Hamburg semer Zeit in die Stelle von Frankfurt eintreten werde.
Praͤfidium legte ferner zwei Berichte des königlich hannover⸗ schen Oberappellationsgerichts zu Celle vor, mit welcher dieses Ge⸗ richt die von demselben als Aussträgalinstanz bezüglich seiner frühe⸗ ren Urtheile in Sachen: Forderung der freien Stadt Frankfurt an die deutschen Rheinuferstaaten wegen einer subsidiarischen Rhbein⸗ oktroirente, und in Sachen: Anspruch des Fürsten und Altgrafen zu Salm⸗Reifferscheid⸗Dyck wegen eines Antheils an dieser Rente, gefaäͤllten Erläuterungsurtheile einsendet. Es wurde beschlossen, diese Urtheile im Bundesarchive zu hinterlegen, um auf deren Befolgung halten zu köͤnnen. 1 Fuͤr mebhrere Regierungen wurden die Uebersichten über den diesjaͤhrigen Stand der Bundeskontingente überreicht.
Großherzogthum Hessen ließ die Bereitwilligkeit erklären, wegen Einführung des von der Sachverständigen⸗Kommission empfohlenen Systems zur Herstellung gleichen Maßes und Gewichtes in den deutschen Bundesstaaten, unter Annahme der von der Kommission zur Einführung desselben in Vorschlag gebrachten Maßregeln, die nöthigen Einleitungen zu treffen, sobald dasselbe in dem groͤßeren Theile von Deutschland oder doch wenigstens in den an das Groß⸗ herzogthum angrenzenden Staaten wirklich werde in Ausführung gebracht werden.
Die Bundesversammlung beschäͤftigte sich sodann mit Gegen⸗ ständen, welche sich auf die Verhältnisse der Bundesfestungen be⸗ zogen. (Fr. Bl.) 1
Baiern. München, 21. Februar. Gestern ist der Herzog von Castellucio aus Rom hier eingetroffen mit Depeschen fuͤr die Familie Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Max und den Königlich neapolitanischen interimistischen Geschäftsträger Marchese Cito, der nun zum außerordentlichen Gesandten Sr. sicilianischen Majestät am hiesigen Königlichen Hofe ernannt, seinen ständigen Wohnsitz hier nehmen wird. (N. M. Ztg.) 1
Großbritannien und Irland. London, 21. Februar. Die Prinzessin Alice, deren Gesundheit seit dem Tode des Prin⸗ zen Albert, ihres Vaters, angegriffen sein soll, ist gestern zur Stär⸗ kung derselben in die Näͤhe von Windsor zurückgekehrt und bleibt in New⸗Lodge, dem Landhause des belgischen Gesandten, bis die Köͤnigin mit der Frau Kronprinzessin von Preußen nach Windsor kommt, was am 7. März der Fall sein dürfte.
Den offiziellen Vorlagen der Admiralität zufolge befanden sich am Schlusse des vorigen Jahres 337. Kriegsschiffe im aktiven Dienst oder zur Verwendung bereit. Verglichen mit dem vorher⸗ gehenden Jahre stellt sich eine Verminderung von 27 Fahrzeugen heraus. Die Zahl der Linienschiffe war von 27 auf 22 reduzirt, die der Fregatken und Korvetten von 50 auf 41, die der Schalup⸗ pen und Kanonenboote von 106 auf 96 herabgesetzt worden. Zur Bemannung dieser Flotte sind für das im nächsten Monat beginnende Verwaltungsjahr 40,000 Offiziere und Matrosen veranschlagt (gegen 49,000 im vorigen Jahre), wogegen die Anzahl der Schiffsjungen von 2000 auf 9000 erhöht werden soll. Die Mannschaft der Küstenwache soll von 8000 auf 7850 ermäßigt, der Stand der Marinesoldaten (18,000 Mann) aber unverändert derselbe bleiben. Somit würden für die Flotte und die Küstenbewachung zusammen 76,000 Mann, gegen 78,200 im vorigen Jahre von der Regierung beantragt, und die Voranschläge für die Flotte von 12,640,588 Pfd. auf 11,794,305 Pfd. ermäßigt werden. .
Im Unterhause zeigte gestern Mr. D. G riffiths auf heute die Frage an, ob es wahr sei, daß der englische Gesandte in Turin eine Vorstellung wegen der neulichen in Italien stattgehabten Volks⸗Demon⸗ strationen gegen die weltliche Herrschaft des Papstes überreicht hat; und falls es wahr ist, ob der britische Gesandte allein oder in Verbindung mit dem preußischen Gesandten die Vorstellung. erhoben habe? Mr. Walpole zeigte an, daß er die Absicht hat, am 11. März die Beschluß⸗ fassung zu beantragen, daß sich das Haus an einem kuͤnftigen Abend als Comité über die Vertheilung der vom Parlament für den Volksunterricht be⸗ willigten Gelder konstituirt, und, im Fall der Annahme dieser Resolution, im Comité verschiedene Amendements zum revidirten Schulplan zu stellen. — Nachdem das Haus eine Reihe unerheblicher Routinesachen abgethan hat, stellte Der O' Donoghue den Antrag auf Vorlegung der die Blokade der amerikanischen sklavenstaatlichen Häfen betreffenden Ausweise. Seine Motivirung besteht in Folgendem. Nur wenn das Haus diese Ausweise eingesehen hat, wird es im Stande sein, über viele wichtige Punkte, wie die Wirksamkeit und Nichtwirksamkeit der Blokade, die Nationalität der Schiffe, welche die Blokade umgangen haben, und üͤber den Grad, in welchem Ihrer Majestät Regierung die feierlich angelobte Neutralität beobachtet hat, sich ein Urtheil zu bilden. Die Ausweise sind
um so unentbehrlicher, als ein ehrenwerthes Mitglied eine Nesolution
angemeldet hat, dahin lautend, daß die Blokade eine bloße Papier⸗
Blokade sei. Die Annahme dieser Resolution würde einer Kriegserklärung gegen Amerika gleichkommen; ihre Erörterung muß daher die vollste Aus⸗
kunft zur Grundlage haben. Mr. Layard (Unterstaats⸗Secretair des Auswaäͤrtigen) bedauert, dem Verlangen des ehrenwerthen Mitgliedes nicht willfahren zu können. Auf eine Eröͤrterung der Blokadefrage werde man ihm nicht zumuthen sich in diesem Augenblick einzulassen. Verschiedene die Blokade betreffende Papiere würden spätestens Montag oder Dienstag vorgelegt werden. Aber die gewünschten Ausweise müsse er aus zwei Gruͤnden verweigern: erstens, weil die Regierung sie selbst nicht habe, und zweitens, weil sie selbst, wenn sie dieselben hätte, es nicht für recht halten würde, sie vorzulegen. Das ehrenwerthe Mitglied werde gewiß nicht wünschen, daß die Regierung eine Namenliste von englischen Missethätern und Völkerrechts⸗Verletzern veröffentliche. Der Solici⸗ tor⸗General ergreift das Wort, um den Antragsteller über einen juristischen Punkt, den er offenbar mißverstanden habe, aufzuklären. Ihrer Maäjestät Regierung habe keine gesetzliche Vollmacht, ein Schiff, das Kriegskontrebande exportire, am Auslaufen zu hindern. Die „Foreign Enlistment Act“, die einzige Parlamentsakte, die ein Ein⸗ schreiten in ähnlichen Fällen ermöglicht, sei blos gegen die unbefugte An⸗ werbung britischer Unterthanen zu auswärtigem Kriegsdienst und gegen die Ausrüstung von Schiffen zu demselben Zweck gerichtet. Die in der königlichen Proclamation enthaltene Warnung gegen die Beförderung von Kriegskontrebande habe nur den Sinn, daß Schiffe bei solcher Ver⸗ wendung der völkerrechtlichen Strafe der Confiscation verfallen, wenn sie
erwischt werden, und keinen Anspruch auf den Schutz der Regierung haben. Der O' Ronoghue nimmt darauf seine Motion zurück.
— 22. Februar. Der Ausschuß für das Albert⸗Denkmal hat am 18. d. Mts. bei der Königin angefragt, was Ihrer Majestät Wünsche in Bezug auf die Beschaffenheit des Denkmals seien. Gestern nun wurde in einer unter Vorsitz des Lord⸗Mayors i Mansion⸗House stattgehabten Versammlung ein aus Osborne 19. Februar, datirtes Antwortschreiben des General⸗Majors Charles Grey, früheren Privat⸗Secretairs des Prinz⸗Gemahls, verlefen. Es heißt darin: „Ihre Majestät ist nach reiflicher Ueberlegung zu dem Schlusse gelangt, daß nichts passender sein würde, als die Errichtun eines Obelisken in Hyde⸗Park an der Stelle der großen Ausstellung von 1851 oder ganz in der Nähe, vorausgesetzt, daß er in hinläng lich großartigen Dimensionen ausgeführt werden kann. Auch würde kei Vorschlag, der sich machen ließe, der Königin persönlich angenehmer sein denn sie kann nicht vergessen, daß der Prinz selbst die Idee, zu Erinnerung an jene Ausstellung an derselben Stelle ein Denkma zu errichten, in hohem Grade guthieß. Ein derartiges Denkmal würde auch den Vortheil haben, daß mehrere der ersten jetzt leben⸗ den Künstler an seiner Ausführung Theil nehmen könnten, indem an der Basis des Obelisken Raum für verschiedene schöne Statuen⸗ Gruppen sein würde, deren jede einem anderen Künstler anvertraut werden könnte. Bei der Wahl der Künstler und des Modells, s wie bei Erwägung der Detail⸗Ausführung möchte die Königin gern den besten Rath in Anspruch nehmen, und es ist daher ihr Wunsch, sich des Beistandes eines kleineren Ausschusses zu bedienen, der aus Personen bestehen würde, von denen sie die Ueberzeugung hegte, daß das Land ihnen sein volles Vertrauen schenken würde. Ich habe auf Befehl Ihrer Maäjestät an diejenigen geschrieben, deren Beistand sie auf solche Weise zu erlangen wünscht, und werde Ihnen, sobald ich ihre Antworten erhalten habe, sofort ihre Namen mittheilen.“
Zugleich mit diesem Schreiben ist ein anderes von der Königin an den Lord Mayor über denselben Gegenstand einge⸗ troffen. Es heißt darin, die Koͤnigin wuͤnsche sagen zu lassen, sit wisse sehr wohl, daß sie als Gattin nicht füglich zum Denkma ihres Gatten beitragen könnte. Sie thue dies als Souverainin, denn Niemand könne so gut wie die Königin ermessen, was die Nation ihm verdanke, und wie er mit ganzem Herzen, mit a seinem Dichten und Trachten fuͤr das Wohl des Volkes gelebt.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung fragte Haliburton, unter welchen Bedingungen, wenn es deren überhaupt gebe, die Ameri⸗ kaner noch immer im Besitze eines Theiles der Insel San Juan seien, ob Verhandlungen darüber gepflogen würden und ob die Regierung etwas dagegen habe, die betreffenden Papiere dorzulegen. Lord Pal merston: Die Occupation der Insel San Juan beruht auf einer im Jahre 1859 zwischen dem General Scott, welcher zu diesem Zwecke nach der Vancouver⸗Insel geschickt wurde, und dem Gouverneur Douglas ge⸗ troffenen Uebereinkunft. Die Bedingungen derselben lauteten dahin, daß. unbeschadet der Ansprüche beider Parteien auf die ganze Insel, vdor⸗ läufig eine gemeinsame Occupation bestehen sollte, daß die Streitkräfte der einen wie der anderen Partei nicht mehr als 100 in getrennten Theilen der Insel stationirte Soldaten betragen sollten, und daß jede Partei über die Bewohner des ihrer Regierung unterthänigen Theiles Kontrole ausuͤben und etwaige Indianer⸗Angriffe zurückweisen sollte. Vo jener Zeit an sind Unterhandlungen zwischen der britsichen Regierung un der Regierung der Vereinigten Staaten gepflogen worden, um die Streit⸗ frage in Betreff der Wasserstraße zwischen der Vancouver⸗Insel und dem Festlande, so wie die natuͤrlich darin mit inbegriffene Frage üder die Insel San Juan endgültig zu erledigen. Diese Unterdandlungen waren dis zu einem gewissen Punkte gediehen, als der Bürgerkrieg ausdrach wurden aber in Fotge dieses Krieges eingestellt. Unter so dewandten Umständen halte ich es nicht fuür rathsam, mich in eine ausführliche Darstellung der Unterhandlung einzulassen, oder die detreffenden
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