346 Berliner Börse vom 25. Februar 1862.
Eisenbahn-Actien. Gld. 86 2372 105 93 ½
ten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Lovigl Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Brf.] Gld. LF Gld.]8Stamm-Actien.
Aachen-Düsseldorferse riefe. Aachen-Mastrichter. Berg.-Märk. Lit. A. do. ’“ Berlin-Anhalter .... Berlin-Hamburger .. Berlin-Potsd.-Mgd.. Berlin-Stettiner... Bresl.-Schw.-Freib.. Grieg-Neisse. Cöln-Mindener.... Magdeb.-Halberst... Magdeb.-Wittenb... Münster-Hammer... Niederschles.-Märk.. Niederschl. Zweigb.. 7 ½ [do.é (Stamm-) Prior. Oberschl. Lit. A. u. C.
do. Lit. B. Oppeln-Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) Rheinische ..... do. (Stamm-) Prior. Jeen“ Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb.. Stargard-Posen Thüringer Wilh. (Cosel-Odbg.) — do. (Stamm.-) Prior. 89 ½ do. do. do. 89 ½
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usanecemässig 4 pCt bereehnet.
Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Berg. Märkische conv. do. II. Ser. conv. do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 3 ½ gar.
₰ —
Berlin-Hamburger .. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magd. do. Litt. B. do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin-Stettiner .. .. do. II. Serie do. III. Serie do. vom Staat gar. Brsl. Schw. Frb. Lt. D. Cöln-Crefelder Cöln-Mindener.
do.
do.
do.
do.
do. Magdeburg-Halberst. Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. Go0, Genv G do. do. II. Serie do. do. IV. Serie Ober-Schles. Litt. A. do. Litt. D. do. Lltt. I. Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie
Rheinische... do. vom Staat gar. do. III. Emission. Rhein-Nahe v. St. gar. do. do,. 1II. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen
do. II. Emission
1““
Wechsel-Course. 18
Amsterdam. 250 Fl. Kurz dito 689 2 M. V Hamburg 300 M. Kurz dito E2 11““ Wien, östr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburgsüdd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 Thl. DOetersburg 100 S. R.. dito 100 8. R.. Warschau 90 S, HR. Bremen 100 Th. G.
*
1422 Pfan 142 151 150 ½ 6 21 79 ⅔ 72 ½ 72 ½ 56 24 56 26 99 ½ 99 ¼ 92 ½ 9¹ ¾ 83 ⅔ 109 ¾
143 ½ 142 ½ 151¾ 150 ¾ 6 21 ¾ 80 73 72 ½
—
92 ½ 100¾ 89
91½ 100 ½ 103 973, 97
Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussische. vA16“ Pommersche 111“ Posensche. P“ EEE11“ Schlesische. Vom Staat garantirte Westpreuss E11“ 1ö11“
157¹ 4 157 ½
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64 168; 266 ½ 44 ¾
98 552
2 212,—
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89½ 91½ 112
121½ 41
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rantie der Verwaltung aufbewahrt, um dem sich meldenden Empfangs⸗ berechtigten gegen genügende Legitimation und Entrichtung der darau lastenden Gebühren und Auslagen zurückgegeben zu werden.
Sind dergleichen Gegenstände, Gepäckstücke und Frachtgüter innerhalb der einjährigen Frist nicht reklamirt worden, so wird angenommen, daß der Eigenthümer, resp. Empfangsberechtigte auf die Wiedererlangung der⸗ selben keinen Anspruch machen will und mit deren Veräußerung durch die Eisenbahn⸗Verwaltung zu Gunsten der Beamten⸗Pensions⸗ und Unter⸗ v h-“ sstützungs⸗Kasse der Eisenbahn einverstanden ist.
Gegenstände, welche dem Verderben ausgesetzt sind, werden bestmög⸗ lichst verkauft, sobald deren Verderben zu befürchten steht. — wird bis zum Ablauf der einsährigen Frist aufbewahrt.
Besondere Bestimmungen.
A. Für die Beförderung von Gütern.
Für den Lokal⸗Güter⸗Verkehr, sowie für den, nicht durch anderweite Verbands⸗Reglements geregelten Verbands⸗Güter⸗Verkehr der Staats⸗ und unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen untereinander gilt das nachstehend abgedruckte Reglement für den Vereins⸗Güter⸗Verkehr auf den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen mit den in lateinischer Schrift
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. „Ppommersche.. Posensche Preussische. Rhein, und Westph. Sächsische. Schlesisceche
Pr. Bk. Anth. Scheine’
Friedrichsd'vor.. Gold-Kronen
Andere Goldmünzen 11111“““
Fonds-Course.
Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859.. Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 4855H EETTbeb“ 100 ¾ Staatsschuldscheine... ½.89989 Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th. 3 ½ 122 ⅔ Kur-u. Neum. Schuldverschr. 3 ½ 90 ½ Oder-Deichbau-Obligationen 4 ½ 101 Berliner Stadt-Obligationen 4 ½ 103 do. do. 3 ½ 89 ⅔ e kKeutass —
Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Rechnungsrath Chuchul zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Post⸗ Direktor Laemmerhirt zu Nordhausen den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse und dem Kantor und Organisten He zu Küstrin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
99 ⅔ 99 ¼ 97 ½ 98 ½1 98
99 121½
12 13 12 9 6
109 8
102 108 ¼
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26 ¼ 90¼ 92 ½
113 4
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102 ¼
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88—
90½
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8259,—
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Ministerium
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Der Erlös
andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 “
1
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Betriebs⸗Reglement für die preußischen Staats⸗ und unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen.
93; 93
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99 67 67 ½8 102 ¼ 102
86 ¼
nn
Vom 17. Februar 1862.
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münzprels des Silbers bet der Königl. Münze.
Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 21 Sgr.
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besondere
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Zusatz⸗Bestimmungen Reglement. 1ö“
Allgemeine Bestimmungen. v“ S
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“ beigefügten 10¹ viitsin. 104 86
Anwendbarkeit des Reglements.
do. IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) do. do. II. Serie Berlin-Anhalter .... Berlin-Anhalter ....
—==n=n=SISF=SVS”SF== 0,—
1042
do. III. do. Thüringer. 8 do. II. Serie do. III. Seri- do. IV. Series Wilh. (Cosel-Odbg.])† do. III. Emissionq
—
93 92.
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99b 102
—
102 ½
8
schtamtsiche Notirungen.
Zf. Br.
Ausl. Elsenbahn- Stamm-Actien. Amsterdam-Rotterdam 4 Ludwigshafen-Bexbach 4 Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 MHecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staatsbahn 5
Ausl. Prioritäts- Actien.
90 ¼ 89 ¾
1317 130¼ 117 ⅞ 116¼ 6
133½
* 8 ¾
pommersch. Rittersch B
Inländ. Fonds. V
Danziger Privatbank. 4 Königsberg. Privatbank 4 Magdeburger do.
Posener do.
Berl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein..
4 4 4 4 4 4
“
Industrie-Actien.
2Zf Br.
Kass.-Vereins-Bk.-Aet. 4 116 11
98
88 ¼
Gld.
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⁸£S S8
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0 0 90 Æ S SS9⸗
Braunschweiger Bank.
Coburger Oredithankt.
Ausl. Fonds.
Bremer Bank 8
Darmstädter Bank Dessauer Credit. do. Landesbank Genfer Creditbank. .. Geraer Bank... Gothaer Privatbank.. Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank...
₰
Gld. Oester. Nation.-Anleihe 5 do. Prm.-Anleihe. 4 do. n. 100 Fl. Loose — do. neueste Loose. 5 Russ. Stiegl. 5. Anl. 10.,. 6 do. v. Rothsechild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe 3 do. do. 4 ½ do. Poln. Schatz.-Obl. 4 4s. do. Cert. I. .8 do. do. L. B. 200 Fl. — Poln. Pfandbr. in S.-R. 4 do. Part. 500 Fl. 4 Dessauer Prämien-Anl. 3 ½
. 5 .5
66 ½ 63 ½ 66 ¼
85 a 99 G
100½
77 Fr. (dJd.
60 65 ½ 62 ½ 65 84 ¾ 98 ½ *
60 ½
94 ⅔
Jede der oben bezeichneten Eisenbahnen übernimmt nach Maßgabe der Transportbedingungen dieses Reglements die Beförderung von Per⸗ sonen und Gütern aller Art, so weit ihre regelmäßigen Transportmittel zur Ausführung des Transports 1
Das bei den Eisenbahnen angestellte Dienstpersonal ist zu einem be⸗
scheidenen und höflichen, aber entschiedenen Benehmen gegen das Publi⸗
kum angewiesen, und hat sich innerhalb der ihm angewiesenen Dienst⸗ grenzen gefällig zu bezeigen.
Dasselbe hat die ordnungsmäßigen Dienstleistungen unentgeldlich zu verrichten; es ist ihm strenge untersagt, für solche vom Publikum ein Ge⸗ schenk anzunehmen.
Dem Dienstpersonal ist das Rauchen während des dienstlichen Ver⸗ kehrs mit dem Publikum verboten. 1
Den Anordnungen des in Uniform befindlichen oder mit Dienst⸗
abzeichen versehenen Dienstpersonals ist das Publikum Folge zu leisten IV.
1 zwischen dem Publikum und dem Dienstpersonal ent⸗ scheidet auf den Stationen der Stations⸗Vorsteher, wäͤhrend der Fahrt der Zugführer. 8 G „Beschwerden können bei den Dienst⸗Vorgesetzten mündlich oder schrift⸗ lich angebracht werden; sie können auch in das auf jeder Station befind⸗
Streitigkei
Jede zum Verein gehörende Eisenbahn übernimmt unter den Bedin⸗ gungen dieses Reglements den Transport von Gütern von und nach allen für den Güterberkehr eingerichteten Stationen, ohne daß es Behufs des Ueberganges der Güter von einer Bahn auf die andere einer Vermitte⸗ lungs⸗Adresse bedarf.
Auf Reisegepäck, Vieh und Equipagen findet dieses Reglement keine Anwendung.
Für den Lokalverkehr (inneren Verkehr, Binnenverkehr), d. h. für den Verkehr zwischen den an der eigenen Bahn belegenen Orten und für den Verbandverkehr, d. h. für den Verkehr zwischen den, an verschiedenen, zu einem Verbande zusammengetretenen Eisenbahnen belegenen Orten, gelten die besonderen Reglements der betreffenden Bahn, beziehungsweise des be⸗ treffenden Verbandes. (Siehe Lingang.) 8 “
pas Abonnement betr 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. . 27 22 2. 5 „ * 1 . n 1 8 u Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: gleichen nicht abgeboltes Reisegepäck und lagernde Frachtguͤter, Dem Baurath Peter Cremer zu Aachen den Rothen Adler⸗ Eigenthümer nicht mehr zu ermitteln, werden ein Jahr lang ohne Ga⸗
Uebernahme der Güter.
Die Eisenbahn ist nicht verpflichtet, Gut zum Transport zu uü men, welches nach ihrem Ermessen nicht zweckmäßig oder ich packt ist, ungeachtet seine Natur nach dem Ermessen de Verpackung zum Schutze gegen Verlust oder Beschädigung porte erfordert. Dergleichen Gut kann ausnahmsweise wenn der Absender das Fehlen oder den mangelhaften packung durch eine mit seiner Unterschrift der Frachtbriefe zu wiederholende Erklärung a
Von der Befoͤrderung ausgeschlossene Gegenstän
Dokumente, Gold⸗ und Silberbarren, Edelsteine, echte T tiosen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere von der Beförderung im Vereinsverkehre durchweg ausge h Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, soweit sic nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen.
liche Beschwerdebuch eingetragen werden.
Die Verwaltung wird auf alle Beschwerden antworten, welche unter Angabe des Namens und des Wohnortes des Beschwerdeführenden erfol⸗ gen. Beschwerden über einen Dienstthuenden müssen dessen thunlichst ge⸗
naue Bezeichnung nach dem Namen, der Nummer oder einem Uniform⸗ ungs Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken der
Merkmale enthalten. ” Befoͤrderung ausgeschlossen find, wird öͤffntlich dekannt gem Das Betreten der Bahnhöfe und der Bahn außerhalb der bestim⸗ E Von der Beförderung sind ausgeschlossens mungsmäßig dem Publikum für immer oder zeitweilig geöffneten Raͤume A. Ueberdhaupt. ist Jedermann, mit Ausnahme der dazu durch besondere Vorschriften be⸗ 1) Alle soleche Gegenstände, deren Besebaffenbeit in Form. UmnaaF fugten Personen, untersagt. oder Gewiecht nach dem Urtbeile des expedirenden Beamcsea dean Transport mit den Fisenbabnzügen meht zuhstt... Alle postzwangspfliehtigen Gegeustande. Alle feuergetahrliehen Gegenstände, als. 8 Schiesspulver, Kuallsilder, Kuallauecksülber, Xnalgehs. werkskörper, sowie überbaupt a Jer Seldsteucs d an Explosion leieht unterworkenen Gegenstandg, wit Xusahme unter II. 2 dis 7 dedingangsweise zogehnSeunesg- B. Als Migat X 10. Alle Gegeunstande, dere RescRa eades: A Nere
Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich, Credit.... Thüring. Bank Weimar. Bank — 78 ⅓ 82 Oesterr. Metall. 52 ½ — V
Oberschles. Lit. A. u. C. 137 ½ a 137 gem Prinz Wilh. Mecklenburger 54 ¾ a 55 ¾ gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 59 ¾ Dessauer Credit 7 ¼ à 6 ¾ gem. Dessauer Landesbank
Oesterr. Credit 73 ½ a 73 gem. Oesterr. National-
— 1 —
Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 F!l. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.
—
Kordb. (Friedr. Wilh.) 4½ — Belg Oblig. J. de Est 4 d0. S. et Meuse 4
Oemer. franz. Staatsbahn 3
(Hoerder Hüttenwerk.. 76 ½ Minervra. 5 2 23 ⅔ Fabrik v. Eisenbahnbed. 79 „[Dessauer Kont. Gas.. —
—
8
5251
Berlin-Anhalter 136 ¾ à 136 gem Bresl. Sehweidn. Freib. 120 2 119 ¾ gem. (Steele-Vohw.) 58 ¾ 2 52 ¾ gem. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 48 ¾ 2 49 2 48 gem. 2 ½ en Cesterr. Franz. Stzatsbahn 133 ¾ ¼ 133 gem. Darmstadt. Bank 81¼ 2 81 gem. 28 2 27 gem. Geufer Creditbank 42 2 41 ⅞ gem. HMeininger Creditbank 85 ½ à 8 gem.
Anleihe 61 4 à ¼ Kuss. Engl. Anleihe 61 ¾ 2 61 gem
VII.
Als Zahlungsmittel wird überall auch das auf den Nachbarbahnen gesetzlichen Cours besitzende Gold⸗ und Silbergeld, mit Ausschluß der Scheidemünze, zu dem bei jeder Expedition durch Anschlag festgesetzten ourse angenommen, insoweit dieser Annahme ein gesetzliches Verbot über⸗
haupt nicht entgegensteht. 1 II1I1“ In den Wagen oder im öͤrtlichen Bezirke der Eisenbahn zurüͤckgelassene und don dem Auffinder an die Verwaltung abgelieferte Gegenstaͤnde, des⸗
ZeE.
11“ 8 geladene Gevedre. Desce- 82 ver
heutiger Börse war die Verkaufs-† österreichische Sachen waren matt; der Verkehr in Fonds blieb gzten Coursen das bedeutend; Wechsel waren still.
doch Llieb selbst zu meist ermaissi
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Rebaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchbruckerel (Nubdolph Decker).
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