1862 / 54 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

geleisteten ausgezeichneten Dienste an, daß derselbe eine neue Be⸗ stimmung erhalten habe, und daß die Uebertragung der von ihm besorgten Geschäfte an den K. K. österreichischen Hauptmann Hild des General⸗Quartiermeisterstabes erfolgt sei. Derselbe Ausschuß legte die Rechnungen über die Kanzleikosten der Bundesfestungsbehörden vom verflossenen Jahre vor. 1 Von einer Regierung wurden Instruclionen für den Trans⸗ vort von Truppen und Armeematerial auf Eisenbahnen, und von einer andern eine Uebersicht des diesjährigen Standes ihres Bundes⸗

kontigents überreicht. 8 h 3 1

Schließlich erstattete der Militair⸗Ausschuß Vorträge über

Eisenbahnbauten in dem Rayon einer Bundesfestung und über an⸗

dere Festungs⸗Angelegenheiten. Es wurde beschlossen, über diese

Vorträge in einer späteren Sitzung abzustimmen. (Fr. Bl.)

Bayern. München, 1. März. Die Prinzen Ludwig und

Leopold sind von der unterbrochenen Reise nach Griechenland zurück

heute Mittags wieder hier eingetroffen.

Oesterreich. Wien, 1. März. In der heutigen Sitzung

des Unterhauses ist das Prinzip der Freigebung der Advokatur

angenommen worden. Die Kommission hat die Bedingungen, woran

die Freigebung zu knüpfen, vorzuschlagen. 8

Triest, 28. Februar. Der Herzog von Coburg sammt Gemahlin haben sich heute auf dem Llohddampfer „Erzherzogin Charlotte“ nach Aexandrien eingeschifft. Belgien. Brüssel, 28. Februar. In der heutigen Kam⸗ mer⸗Sitzung ist der Antrag des Herrn Guillery auf Erhöhung des Kredits für Volksschulen mit 31 gegen 51 Stimmen abgelehnt worden. Nachdem die Kammer alsdann in einstimmigem Gesammt⸗ votum das Budget des Innern genehmigt hatte, vertagte sie sich um Zweck der Karnevalsferien auf Dienstag den 11. Mäarz.

Großbritannien und Irland. London, 28. Februar. Die Prinzessin Alice, welche die letzte Zeit über beim belgischen

Gesandten auf dessen bei Windsor gelegenen Landhause zu Gaste gewesen war, kehrt morgen nach Osborne zurück. Mittlerweile werden in Windsor Anstalten zum Empfang der Königin getrof⸗ en, die am 12. des nächsten Monats, wenn nicht früher, daselbst rwartet wird.

Dem Parlamente wurden am verwichenen Abend eine Menge die amerikanische Blokade betreffende Aktenstücke vorgelegt. Der größere Theil derselben besteht aus Berichten des britischen Gesandten in Washington, der verschiedenen britischen Konsuln der amerikanischen Häfen des kommandirenden Stationsadmirals und der unter ihm dienenden Offiziere, welche im Allgemeinen nachweisen, daß die Blokade keine effektive sei. Lord Russell aber spricht sich in einer an den britischen Gesandten in Washington, Lord Lyons, gerichteten Depesche über diesen Gegenstand folgender⸗ weise aus:

„Auswärtiges Amt, 15. Februar 1862. My Lord! Ihrer Majestät Regierung hat den Blokadestand der Häfen von Charleston und Wilming⸗ on in Erwägung genommen. So viel aus den von Ihrer Majestät Flotten⸗Offizieren eingelaufenen Berichten ersichtlich ist, sind mehrere Schiffe glücklich der Blokade entschlüpft, trotzdem ein hinreichendes Blo⸗ kadegeschwader vor den genannten Häfen aufgestellt ist, und somit dürfte

ge aufgeworfen werden, ob eine derartige Blokade als eine effek⸗ tive zu betrachten sei. Ihrer Majestät Regierung ist jedoch der Ansicht, daß, vorausgesetzt, die Blokade wurde in aller Form notifizirt, voraus⸗ gesetzt, daß vor dem Eingange zu einem Hafen genug Schiffe aufgestellt wurden und statitionirt bleiben, um entweder die Zufahrt wirk⸗ sam zu versperren, oder die etwa ein⸗ und auslaufenden Fahr⸗ zeuge sichtlich zu gefährden, und vorausgesetzt endlich, daß das

Ein⸗ und Auslaufen von Seiten dieser Blokadeschiffe nicht frei⸗ willig gestattet wird, die Thatsache, daß einzelne Schiffe glücklich durch⸗ geschlüpft sind (wie im vorliegenden Falle geschehen war), nicht hinreicht, um die Blokade im Geiste des Völkerrechts als eine nicht effektive erschei⸗ nen zu lassen. Da der Grad der Ersprießlichkeit eines Blokade⸗Ge⸗ schwaders jederzeit nothwendig nach einzelnen Thatsachen und Nachweisen bemessen werden muß, und da über diesen Punkt die Ansichten auseinan⸗

der gehen können, ist es die Pflicht eines neutralen Staates, in Betreff der Nichtbeachtung einer gehörig notifizirten thatsächlichen Blokade die größte Umsicht walten zu lassen, und sollte er dieselbe nicht mißachten, ausgenommen er theilte mit den anderen dabei interesfirten Neutralen die Ueberzeugung, daß das Blokaderecht von einem Staate gemißbraucht

wird, indem dieser etwa nicht im Stande ist, eine Blokade auszuführen und aufrecht zu halten, oder daß er aus dem einen oder anderen Grunde gar nicht den Willen dazu hat. Ich bin u. s. w. Russell.“

In der gestrigen Sitzung des Oberhauses sagte Lord Derby, er habe am Dienstag Abend, gleich nach der Sitzung, dem edlen Staats⸗

secretair des Auswärtigen ein italienisches Blatt mit dem Original der

an jenem Abend besprochenen neapolitanischen Proclamation und das fran⸗ zösische Blatt „L'Union“, welches eine Uebersetzung derselben Proclamation enthält, zugesandt. Er wünschte die Unechtheit der Proclamation anneh⸗ men zu können, fürchte aber, daß die Beweise für ihre Echtheit zu stark seien. Obgleich nur vom Befehlshaber einer Infanterie⸗Abtheilung unter⸗ zeichnet, sei sie auf Befehl und mit der Sanction des der Regierung ver⸗ antwortlichen Provinzialpräfekten erlassen. Der edle Lord verliest darauf die Proclamation in englischer Uebertragung. (Den Inhalt ga⸗ ben wir am Mittwoch im Bericht über die Parlamentsverhand⸗ lungen vom Dienstag.) Er wolle das Haus nicht durch einen Kommentar über das Aktenstück beleidigen. Nur bemerken wolle

er „daß dieser schändliche Befehl von einer angeblich vom Lande ange⸗ nommenen Regierung ausgehe, von einer Regierung, die Anspruch darauf mache, als eine Erlösung von Tyrannei und Unterdrückung anerkannt zu werden. Der edle Lord Staats⸗Secretair, zu dessen aufrichtiger Freiheits⸗ liebe er festes Vertrauen habe, werde gewiß seine Entrüstung theilen. Der Kaiser der Franzosen und der edle Lord hätten ja bei früheren Ge⸗ legenheiten sehr eindringliche Vorstellungen gegen die brutalen Grausam⸗ keiten erhoben, die im Neapolitanischen vorkamen. Der edle Lord habe es für nöthig erachtet, der Vereinigten Staaten-Regierung gegen daz Versenken von Steinflotten an der Mündung eines Hafens Vorstellungen zu machen. Welch ein Vergleich aber sei zwischen dem Versenken von Steinflotten und den in jener Proclamation angeordneten Abscheulich⸗ keiten? England habe, wenn es auch am System der Nichteinmischung festhielt, der italienischen Sache sehr viel moralische Sympathie zu⸗ gewendet und zu manchem politischen Vorgang von unerlaubtem Charak⸗ ter stark durch die Finger gesehen, also dürfte Ihrer Majestät Regierung auch den italienischen Behörden eine Warnung zukommen las⸗ sen. Er wünsche nun zu wissen, ob Sir J. Hudson in Turin aus eigenem Antrieb die dortige Regierung auf die Wirkung eines so unmenschlichen Verfahrens in freundschaftlichem Tone aufmerksam gemacht hat, oder ob er eine amtliche Weisung, dies zu thun, erhalten werde? Earl Russell erwidert, daß es, auch seiner Ansicht nach, kaum etwas so Barbarisches und zugleich Unpolitisches geben könnte, wie die gerügte Proclamation, aber von ihrer Echtheit sehe er kein Zeichen. Sie wurde zuerst von der „Armonia“, einem seiner systematischen politischen und kirchlichen Opposition gegen die Regierung wegen wohlbekannten Organe in die Welt geschickt. Und zum Besten derjenigen, die an der Möglichkeit so verwegener Tendenz⸗ luͤgen zweifeln, müsse er eines Gesprächs mit dem verewigten Grafen Ca⸗ vour erwähnen. Ein Gegner der Turiner Regierung beklagte sich einmal gegen ihn (Russell), daß seine Partei sehr im Nachtheile sei, denn während die liberalen Blätter bei Injurienprozessen stets freigesprochen würden, sei das Gegentheil der Fall, wenn ein Organ des alten Systems angeklagt werde. Als er (Russell) diese Bemerkung dem Grafen Cavour mittheilte, sagte dieser: „Dies ist vollkommen wahr. Die Blätter, die auf unserer Seite stehen, werden in der Regel freigesprochen, die der Opposition in der Regel verurtheilt. Aber diese Unbilligkeit fiel mir se auf, daß ich Befehl gegeben habe, jene Blätter niemals von Seiten der Regierung belangen zu lassen. Sie mögen sagen, was sie wollen, sie mögen mich verleumden, so viel sie nur Lust haben. Ich bin entschlossen, sie deshalb niemals verklagen zu lassen.“ Dies erkläre wohl die Züger⸗ losigkeit, der jene Blätter sich hingeben. Oft haͤtten sie Aktenstücke ver⸗ öffentlicht, deren Unechtheit sich hinterdrein herausstellte; und dasselbe sei hoffentlich auch diesmal der Fall gewesen. Was ihn in dieser Hoffnung bestärke, sei der Umstand, daß diese am 19. Februar in Turin abgedruckte Proclamation weder vom britischen Gesandten in Turin noch vom britischen Konsul in Neapel bemerkt wurde. Er habe ferner gehört, daß die Proclamation eine starke Aehnlichkeit mit einem im Jahrte 1810 von der damaligen neapolitanischen Regierung erlassenen Befehl habe, wenn nicht gar buchstäblich davon abgeschrieben sei. Ohne Zweeiftl habe man in anderen Fällen die Straßenräuber sehr strenge bestraft. Aber die Regierung des Königs von Italien befinde sich in einer sehr schwierigen Stellung, weil gar kein Bürgerkrieg in Italien vorhanden sei. Die Banden, welche sich im Süden Italiens durch Raub und Mord be⸗ merklich machen, zählten in der Regel 10 oder 20, selten 40 oder 50 Per⸗ sonen. Von den Truppen auseinandergejagt, flüchteten sie ins päpstliche Gebiet, wo sie an der Grenze von den Franzosen entwaffnet und vom Papst wieder frisch equipirt werden, um das Spiel von vorn zu beginnen. Dieselben Menschen, die unter Franz I. raubten und mordeten und sich Carbonari nannten, thäten jetzt dasselbe im Namen und nicht zur Ehre Franz des Zweiten. So sollte man keine Sache verfechten. Wäbrend es einer⸗ seits arg sei, daß solche Proclamationen erlassen werden fealls diese wirklich erlassen ward bleibe es andererseits eben so gräßlich, daß die Sache der verbannten Fürsten, nicht durch regelmäßige Kriegführung gegen den König von Italien, sondern durch kleine Räuberbanden ber⸗ fochten werde, die man nur loslasse, um sagen zu können: „Ihr seht, wie unfähig diese Regierung ist, gesetzlich zu regieren und die Ordnung auf⸗ recht zu halten.“ Ungeachtet all dieser Schwierigkeiten hege er das größte Vertrauen, daß sich in Italien eine Regierung befestigen werde, welche Freiheit mit Ordnung vereinigt. Er gestehe, daß er von der höchsten Be⸗ wunderung für die edlen Anstrengungen des italienischen Volkes erfüllt sei. Vergleiche man sein Verhalten mit dem anderer Völker in Revolu⸗ tionszeiten, so habe es keinen Grund, sich des Vergleichs zu schämen. Es habe sich der Freiheit würdig bewiesen, und seine Unabhaͤngigkeit werde hoffentlich in nicht langer Frist von allen Nationen anerkannt sein. Lord Derby sagt, der edle Lord Staatssecretair habe eine sehr gluth— volle Rede gehalten, aber seine Frage unbeantwortet gelassen. Es sei ihm (Derby) nicht darum zu thun gewesen, einen Meinungs⸗ ausdruck über die Straßenräuber, deren Benehmen er nicht im mindesten vertheidigen wolle, hervorzurufen, sondern zu erfahren, ob Sir James Hudson über die Proclamation berichtet, warum er dies unterlassen, oder ob er die Absicht habe oder die Weisung erhalten werde, falls die Echtheit der Proclamation sich herausstellen sollte, der Turiner Regierung Vorstellungen zu machen? Earl Russell: Ich habe erst gestern an Sir J. Hudson telegraphirt und noch keine Antwort er⸗ halten. Wenn das Aktenstück wider mein Erwarten echt sein sollte, so werde ich darüber in einem Tone schreiben, wie er sich der Regierung Italiens gegenüber ziemt. Die Sache steht nicht auf gleicher Linie mit der Steinflotte, und ich werde davon kaum anders als in der freundlich⸗ sten Weise und um der italienischen Negierung selbst willen Notiz nehmen, Lorbd Malmesbury empfiehlt den politischen Agenten Ihrer Majestät in Italien eine getreue Berichterstattung über alles Vorfallende einzu⸗ schärfen, denn bei der Uebertreibungssucht beider Parteien in Italien werde es sonst unmöglich, hinter die Wahrheit zu kommen. Der Herzog v. Argyll sagt, er sei den vorigen Abend in Gesellschaft einem italienischen Gentlemen begegnet der auch in der englischen Gesell

wohl gekannt sei, und der, eben von Turin kommend, wisse, daß die Tu⸗ riner Regierung, auf Anlaß der in der „Armonia“ erschienenen Proecla⸗

mation, genaue Nachforschungen anstellen iieß, und daß das Aktenstück

sich als eine bloße Aufwärmung einer alten Murat’schen Proklamation

erwiesen habe. Der Lord⸗Kanzler bringt eine Bill zur Berbesserung

des Verfahrens de lunatico inquirendo ein, und kritisirt das bis jetzt üb⸗ liche, Hinweisung auf den Windham⸗Prozeß und ähnliche Fälle, mit großer, obgleich nicht ungerechter Strenge. Die Untersuchung soll sich kuͤnf⸗ tig nicht auf das ganze Leben, sondern auf die 2 letzten Jahre des an⸗ geblich Wahnsinnigen erstrecken; die wissenschaftlichen Dissertationen üͤber die allgemeine Natur der Geisteskrankheit, welche die Aerzte gewöhnlich zur Erleuchtung der Jury anstellen, und über deren Werth die Geschwornen kein Urtheil haben, sollen wegfallen; der angeblich Geisteskranke soll vor der Zeugenvernehmung untersucht werden, und in Fällen, wo das Ver⸗

mögen des Patienten 1000 Pfd. St. nicht übersteigt, soll ein mehr summa⸗

risches, weniger kostspieliges Verfahren eingeführt werden. Der Lord Kanzler erwähnte gelegentlich, daß dem jungen Windham der Beweis, daß sein Kopf gesund sei, 15,000 Pfd. St. gekostet hat, während die Prozeß⸗ kosten der Gegenpartei, seines Onkels nämlich, sich ebenfalls auf 15,000 Pfd. Sterl., wo nicht mehr, belaufen haben. Die Bill kommt zur ersten,

Lesung.

Das Unterhaus ging gestern nach einigen Formgeschäften ins

Subsidiencomité und bewilligte 140,822 Pfd. für das Admiralitätsamt.

Ein Amendement von Mr. Lindsay auf Reduction des Votums um

2250 Pfd. wird mit großer Masorität 114 gegen 22 verworfen.

Der zehnte Posten lautet: 1,744,184 Pfd. auf Schiffsvorräthe u. dergl. vermischte Ausgaben. duction um 100,000 Pfd. und wird mit 39 gegen 21 Stimmen geschlagen.

Sir J. C. Lewis bringt eine Bill ein, die Ihre Majestäͤt der lästigen

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Pflicht enthebt, jedes einzelne Offiziers⸗Ernennungs⸗ oder Beförderungs⸗

Patent die Zahl derselben ist jetzt mit der indischen Armee und Miliz

6000 eigenhändig zu unterzeichnen. Eine gewisse Klasse von Patenten wird künftig vom Obergeneral und dem Kriegsminister unterzeichnet wer⸗ den. Der Solicitor⸗General bringt eine Bill ein zum Schutze des Eigenthumsrechtes in Gemälden, Zeichnungen und Photographieen.

1. März. Bei der gestern stattgefundenen Versammlung der Actionaire des „Great Eastern“ ist beschlossen worden, ihn abermals nach Amerika zu schicken.

Einem dem Parlament vorgelegten Ausweise zufolge beträgt die noch rückständige Schuld Griechenlands an England 847,544 Pfd. St., die rückständige Schuld Sardiniens 1,875,389 Pfd. 18 Sch. 6 P.

Die Eisenfregatte „Warrior“ kostet, laut offiziellen Ausweisen, noch bevor sie zum Auslaufen fertig gemacht worden war, 354,885 Pfd. St. Mit der Armatur und den später nothwendig geworde⸗ nen Aenderungen wird der Kostenaufwand nicht viel unter eine halben Million Pfd. betragen.

Das schadhafte Kabel zwischen Suez und der Insel Jubal, eine Strecke von 200 engl. Meilen, ist, wie verlautet, mit bestem Erfolg ausgebessert worden, so daß eine direkte Telegraphenverbin⸗ dung zwischen der letzgenannten Insel und England demnächst er⸗ öffnet werden duͤrfte.

In der gestrigen Sitzung des Oberhauses beklagte sich der Earl. von Carnarvon über die Unvollständigkeit und unzweckmäßige Redac⸗ tion der diplomatischen Vorlagen über die amerikanische Blokade. Er fragt zugleich, ob keine Korrespondenz über den Gegenstand mit fremden Regierungen stattgefunden habe? Earl Russell sagte, daß keine förm⸗ lichen Mittheilungen zwischen England und den fremden Mächten über die Blokade stattgefunden haben. Von Zeit zu Zeit fragten der franzö⸗ sische Gesandte und einige andere Vertreter der Seemächte an, ob die bri⸗ tische Regierung bereit sei, in der Sache einzuschreiten. Seine Erwide⸗ rung hierauf war im selben Sinne gehalten, wie seine (gestern mitgetheilte) Depesche an Lord Lyons. Die Redaction der Papiere scheine ihm klar und verständlich. Er lege zugleich eine Depesche von Lord Lyons vor, des In⸗ halts, daß im Hafen von Charleston keine Steinversenkung mehr stattfinden solle. Earl Stanhope wünscht zu wissen, ob die Devbesche nicht das Gerücht von dem Versenken einer zweiten Steinflotte bestätige? Earl Russell sagt, daß die zweite Hafen⸗Einfahrt verschüttet würde, aber es sei die Versicherung gegeben worden, daß keine Steine mehr versenkt wer⸗ den sollen. Earl Nussell erhebt sich unmittelbar nach obigen Worten von Neuem und sagt: Ich habe Ihren Lordschaften mitzutheilen, daß ich seit der gestrigen Sitzung über die vom edlen Lord gegenüber besprochene neabolitanische Proclamation eine Aufklärung erhalten habe. Als meine Depesche in Turin ankam, war Sir James Hudson in Mailand, und dies erklärt, warum die Antwort sich verzögert hat. Gestern Abend nun er⸗ hielt ich die Anzeige, daß eine Erklärung an den italienischen Botschafter in London abgesandt werden würde, und dieser kam auch heute morgen zu mir und brachte mir die Antwort des Baron Nicasoli. Sie lautet dahin, daß die Proclamation des Kommandanten in Lucera ohne Sanction der höhern Militairbehörden veröffentlicht war und sogleich unterdrückt wurde. Die Depesche sagte ferner, es seien sehr kräftige und strenge Maßregeln nöthig, um das Näuberwesen zu unterdrücken, welches nicht nur dem Landfrieden im Allgemeinen, sondern dem Landbau und Gewerbfleiß in verschiedenen Be⸗ zirken außerordentlich nachtheilig sei. Die Maßregeln gegen das Räuber⸗ wesen, heißt es darin, wurden immer mit den Munizipalbehörden ver⸗ abredet, und diese würden in nichts gewilligt haben, was entweder der Wohlfahrt des Bezirks oder der Sicherheit unschuldiger Personen gefähr⸗ lich gewesen wäre. Da jedoch die bewußte Proclamation nicht die Bil⸗ ligung der hoͤheren Militairbehörden erhielt, so wurde sie augenblicklich vntepbracht. Die diplomatischen Vertreter Ihrer Majestät kann daher ein Tadel treffen, weil sie es unterließen, darüber an das auswaͤrtige Amt Bericht abzustatten. Lord Derby: Ich bin sehr erfreut, diese Er⸗

Mr. Lindsay stellt ein Amendement auf Re⸗

klärung zu vernehmen. Die Aechtheit des Aktenstückes ist nun zugege ben, und die höchst werthvolle Aufklärung, die der edle Herzog (bon Argyll) aus Turin mitgebracht, daß die Proclamation von einem alten Erlaß aus dem Jahre 1810 abgeschrieben sei, ist, wie man nun sieht, gar keine Aufklärung gewesen. Es ergiebt sich, daß die Armonia Recht hatte, die Proclamation als ein von einem Offizier im Neapolitanischen erlassenes Aktenstück abzudrucken, daß sie vollkommen echt ist und genau den Charak ter hatte, den ich ihr beilegte. Es freut mich ungemein, daß die italienische Regierung sich verpflichtet gefühlt hat, fie in den stärksten Aus⸗ drücken zu verdammen und zu verleugnen, und ich hoffe, Ihre Lordschaf ten werden jetzt der Ansicht sein, daß ich ganz recht that, den Gegenstand zu Ihrer Kenntniß zu bringen. 8

Im Unterhause find unter den überreichten Petitionen mehrere um Verbesserung der irischen Armengesetze. Mr. Gregory beruft sich auf ein Schreiben, das er am 12. November an den Staatsseeretair für Irland gerichtet, und worin er vorausgesagt, daß der Mangel an Brenn⸗ material große Noth in Irland veranlassen werde. Sir Rob. Peel en gegnet, er habe das Vorhandensein dieser Noth niemals abgeleugnet, aber erwähnt, daß der Landadel sein Möglichstes sie zu lindern thue. Mr. Gregory zeigt auf Freitag, den 7. März, einen die amerikanische Blokade betreffenden Antrag an. Mr. Wyld richtet an den edlen Lord an der Spitze mehrere die Abberufung der amerikanischen Kreuzer von der Küste Afrika's und den Sklavenhandel betreffende Fragen, unter anderen die, ob der Präfident der Vereinigten Staaten ersucht worden sei, zu gestatten, daß die britischen Kreuzer (in der Abwesenheit des amerikanischen Geschwaders) die Natio⸗ nalität jener Sklavenfahrer untersuchen, welche die Flagge der Vereinig⸗ ten Staaten aufziehen? Lord Palmerston erwidert: Es ist der Regie⸗ rung der Vereinigten Staaten vorgestellt worden, daß die vertragsmäßig zur Unterdrückung des Sklavenhandels bedungene Zahl amerikanischer Kanonen nicht auf der afrikanischen Station vorhanden sei. Die Ant⸗ wort, daß sich die amerikanische Regierung durch die Anforderungen des Krieges und der südlichen Blokade gezwungen sah, einen Theil ihrer Kreuzer abzurufen. Obwohl man diese Erwiderung nicht geradewegs an⸗ fechten kann, ist sie ohne Zweifel nicht sehr befriedigend, denn sie läuft nur auf dies hinaus daß die Vereinigten Staaten einen Vertrag un⸗ erfüllt lassen, dessen Zweck den Engländer lebhaft interessirt, weil die Kreuzer, die an der afrikanischen Küste verwendet werden sollten, dazu dienen, eine Blokade aufrecht zu halten, die an sich den Interessen und dem Handel dieses Landes von Nachtheil ist. Aber ich glaube sagen zu dürfen, daß der Präsident der Vereinigten Staaten vo dem lebhaftesten Wunsche beseelt ist, zur Unterdrückung des Sklavenhandels zusammenzuwirken. In wescher besonderen Weise dies geschehen kann, bin ich in diesem Augenblick nicht zu sagen im Stande, allein überzeugt bin ich, daß bei jenem Volke der ernste Wunsch vorhanden ist, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dem Sklavenhandel ein Ende zu machen und als Beweis kann ich erwähnen, daß über einen amerikanischen Bürger, der verschiedener Akte zur Förderung des Sklavenhandels überführt ward, das Todesurtheil gefällt worden ist. Mr. Wyld erwartet noch eine Ant⸗ wort auf seine letzte Frage. Lord Palmerston: Mein ehrenwerther Freund sollte wissen, daß keine vom Präsidenten allein gegebene Erla ub⸗ niß Gültigkeit haben würde. Ein Untersuchungsrecht, wie er im Sinne . nur kraft eines vom Senat sanctionirten Vertrages ausgeübt werden. .

Frankreich. Paris, 28. Februar. Der „Moniteur“ ent⸗ hält heute das Promulgations⸗Dekret der zwischen Frankreich und den fürstlich Thurn⸗- und Taxis'schen Posten abgeschlossenen Post⸗ Convention, welche vom nächsten 1. April an in Kraft tritt. Der⸗ selben zufolge kostet von nun an ein einfacher Brief von 10 Gram⸗ mes aus dem betreffenden Postgebiete nach Frankreich und Algerien, wenn frankirt 12 Kreuzer, oder 3 ½ Sgr., wenn unfrankirt 50 Cen⸗ times, und aus Frankreich und Algerien nach den angegebenen Posten, wenn frankirt 40 Ct., wenn unfrankirt 15 Kr. oder 4 ½ Sgr. Aus den freien Städten Hamburg, Lübeck und Bremen kostet ein einfacher Brief von 10 Grammes nach Frankreich und Algerien frankirt 4 ½⅞ Sgr., unfrankirt 60 Ct., und umgekebrt frankirt 50 Ct., un⸗ frankirt nach Hamburg und Lübeck 6 Schilling und nach Bremen 11 Groot. Waarenmuster, Zeitungen, Broschüren, Bücher, perio⸗ dische Werke, Lithographieen, Drucksachen ꝛc. bezahlen für je 40 Grammes nach Frankreich und Algerien 3 Kr. oder 9 Pf. und um⸗ gekehrt 10 Centimes.

1. Mäͤrz. In der gestrigen Senats⸗Sitzung, in welcher die römische Frage verhandelt wurde, ergriff, nachdem die Herren Bonjeau und de Gabriac den äuf Italien bezüglichen Paragraphen der Adresse bekämpft hatten, Herr Lagueronnière das Wort. Er gab einen geschichtlichen Ueberblick uͤber die verschiedenen Phasen, welche die italienische Frage durchgemacht habe und stellte die Auf⸗ rechterhaltung der weltlichen Macht des Papstes als eine Noth⸗ wendigkeit dar. Ihm zufolge ward Neapel mehr erobert als ein⸗ verleibt, und die fruͤher blos nationale Bewegung artete in eine revolutionaire aus. Ihm zufolge organisirt man Kundgebungen, um den König Viktor Emanuel nach Rom hin zu drängen; an dem Tage, wo man ihm im Vatican die Krone aufsetzt, wird die na⸗ tionale Aufwallung ihn auf Venedig lesgehen lassen, und ein Krieg wird daraus entbrennen. Der Redner druückte seine Sympathieen fuͤr Venedig aus, meinte jedoch, die Befreiung Venedigs von der österreichischen Herrschaft müsse später das Er⸗ gebniß eines ehrenhaften Abkommens, nicht aber eines Krieges sein. Jeden Gedanken an die Räumung Roms wies er von sich und be⸗ hauptete, Frankreich musse in dieser Hinsicht gegen Italien in die