1862 / 54 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen

Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗

gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei

dem Subhastations⸗Gerichte zu melden.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Grenzbeamte Wilhelm Ludwig Schaeffer und dessen Ehefrau, Caroline geborne Kühne, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. (II Proc bb111.

Die unbekannten Erben, beziehlich deren Erben und nächste Anverwandte folgender Per⸗ onen:

g des Arbeitsmanns Carl Friedrich Schell⸗ berg, eines Sohnes des hier verstorbenen Drechslermeisters Schellberg, welcher am 3. September 1859 in einem Alter von 59 Jahren zu Hohensaathen verstorben und dessen nachgelassenes Vermögen bis jetzt auf 1 Thlr. 17 Sgr. ermittelt ist,

des Ludwig Friedrich Wilhelm Schulz, eines

am 12. Juli 1788 gebornen Sohnes des verstorbenen Conrektors Heinrich Wilhelm Schulz, welcher durch rechtskräftiges Er⸗ kenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 7. Dezember 1860 für todt erklärt und dessen Nachlaß auf 52 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. ermittelt ist,

des Hausmanns Christian Verch, welcher am 5. April 1857 zu Cranzin verstorben,

und dessen Nachlaß auf 5 Thlr. 12 Sgr.

ermittelt ist, werden aufgefordert, sich spätestens im Termine den 20. September 1862, Vormittags

1r

im Richterzimmer Nr. 2 zu melden, ihr Erbrecht anzuzeigen, widrigenfalls, wenn sich kein Erbe meldet, der Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Königl. Fiskus anheimfallen und verabfolgt werden würde, und der etwa erst nach erfolgter Präclusion sich meldende Erbe alle dessen Hand⸗ lungen und Dispositionen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem vach Vorhandenen zu begnügen verbunden sein Arnswalde, den 9. Nobember 1861. 8 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[379] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 20 Packetkörben aus Wei⸗ dengeflecht soll im Wege der Submifsion ver⸗ geben werden. Die näheren Bedingungen kön⸗ nen im Büreau des Eisenbahn⸗Post⸗Amts Nr. 4, Fruchtstr. Nr. 4 und 5, täglich während der Dienststunden eingesehen werden.

Offerten sind daselbst bis zum 20. k. Mts. abzugeben. 18 Berlin, den 27. Februar 1862.

Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze. 8*

[3851 Holzverkauf.

Aus dem diesjährigen Einschlage des Forst⸗ rebiers Tegel sollen

Donnerstag, den 13. d. Mts., Vor⸗ mittags 10 Uhr,

im neuen Kruge auf Schloß Tegel folgende Hölzer öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Aus dem Belaufe Rehberge, Jag. 4, ca. 600 Stück Kiefern⸗Bauholz verschiedener Di⸗ mensionen und ca. 12 geringe Eichen⸗Nutzenden. Aus dem Belaufe Königsdamm, Jag. 37, ca. 80 Stück Birken⸗Nutzenden. Aus dem Belaufe Hermsdorf ca. 30 Stück gesunde und 60 Stück rindschälige Kiefern⸗Bau⸗ hölzer. Aus dem Belaufe Tegelsee ca. 130 Stüͤck gesunde und ca. 40 Stück rind⸗ schälige Kiefern⸗Bauhölzer, darunter ca. 10 ge⸗ sunde Sägeblöcke und 30 Stück gesundes Schiffs⸗ bauholz.

des Kaufpreises muß sofort baar ange⸗

zahlt werden; die übrigen Bedingungen werden⸗

bei Eröffnung des Termins bekannt gemacht werden. d. Mts. ab bei mir einzusehen. Tegel, den 2. März 1862. Ar edan Den. verförster Fet Seidel.

Bekanntmachung.

le Lieferung von 869 Stuck eisernen Bett⸗

neuer Art für Lazarethe und Garnison⸗

8 BI

Die Aufmaaßregister sind vom 10ten

Verwaltungen unseres Geschäftsbereichs soll im Wege der Submission unter den in den Ge⸗ schäͤftslokalen der unterzeichneten Intendantur, so wie der Koͤniglichen Garnison⸗Verwaltungen in Danzig, Thorn, Graudenz und Tilsit aus⸗ liegenden Bedingungen und nach den bei diesen Verwaltungen vorhandenen Zeichnungen und Beschreibungen der Bettstellen in Entreprise ge⸗ geben werden.

Die portofrei bis zum 13. März d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, an uns versiegelt einzu⸗ sendenden, auf der Adresse mit „Submission auf

Bettstellen⸗Lieferung“ zu bezeichnenden Offerten werden zur angegebenen Stunde in unserm Ge⸗ schäftslokale in Gegenwart der etwa persön⸗ lich erschienenen Unternehmungslustigen geöffnet werden.

Auf Offerten, die nicht die ausdrückliche Er⸗ klärung enthalten, daß von den Bedingungen Kenntniß genommen ist, wird ebensowenig, wie auf Nachgebote gerücksichtigt.

Königsberg, den 20. Februar 1862.

Königl. Intendantuͤr J. Armee⸗Corps.

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LI1nIn

vd

Für den Betrieb der hiesigen Königlichen Werft sind folgende eichene

eich

. n 1)

¹ 88 Lbos snün 1 5 Iil. 000 Kubikfuß Krummhölzer mit Zoll Durchschnittsbucht auf den laufenden Fuß

mindestens

10 Fuß Länge und mindestens 9 Zoll Stärke; 2) bis zum 1. April c.: 3 Kielstücke von circa 42“ Länge und ,“ Dicke, 1 Kielschweinstück von eirca 47“ Länge und 1.“ Dicke, 16“ Bucht, 10 Kielschweinstücke von circa 40“ Länge und 2Q“ Dicke (laubuchtig), 16 Stück Kielplanken von ecirca 34 bis 40“ Länge und 1.4 Dicke, 4 8— 200 laufende Fuß Gradhöͤlzer von circa 34 bis 40“ Länge und 14 bis 15“ Quadbrat, 000 laufende Fuß Decksbalken von 28 bis 40“ Länge und 10 bis 12“‧ Dicke, 3 bis 7“ Bucht,

desgl. 1

4200 laufende Fuß laubuchtige Hölzer von 30 bis 40“ Länge, 12 bis 13“ Quadrat, 20 Stück Krummhölzer von ecirca 18“ Länge, mit 1 ½ Bucht pro Fuß, 1“ Dicke, 15“ Länge, mit 1 bis 2“ Bucht pro Fuß und ½24,“ und

14

darüber dick.

SDdiejenigen, welche die Lieferung des ganzen oder eines Theiles des vorstehenden Quantums

übernehmen wollen, werden ersucht, sich dieserhalb schriftlich bis spätestens den 10. März c. an

die unterzeichnete Behörde zu wenden. stellen.

Die Preise sind franco Königliche Werft zu Danzig zu Die Brake kann unter Umständen auf der Ablage erfolgen.

Die Lieferungs⸗Anerbietungen

müssen behufs Beurtheilung des Preises die Angabe enthalten, ob die Brake hier oder wo sonst

gewünscht wird.

. Die Brake erfolgt nach den als bekannt vorausgesetzten gewöhnlichen Bedingun⸗ gen bei Abnahme eichener Schiffbauhölzer für die Königliche Marine.

Diejenigen Unternehmer,

deren Anerbietungen berücksichtigungswerth erscheinen, werden behufs eventuellen Kontraktschlusses

schriftlich davon benachrichtigt werden.

Danzig, den 24. Februar 1862.

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Kommando der Marine⸗Station der Ostsee,

Abtheilungen für technische und Verwaltungs⸗Angelegenheiten.

[3411⁸ Bekanntmachung.

Die Lieferung von

650 Centnern Muldenblei

soll im Wege der Submission sicher gestellt werden.

Wir haben hierzu Termin auf den 13. März cr., Vormittags 12 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokale (Neugarten Nr. 28) anberaumt und werden Lieferungslustige hierdurch aufgefordert,

ihre Offerten bis zu diesem Tage verfiegelt mit

der Aufschrift: „Submission auf Muldenblei“— unter Beifügung von Proben abzugeben.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht offen, auch werden die⸗ selben auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.

Danzig, den 22. Februar 1862.

Königliche Intendantur der Marine⸗Station

der Ostsee.

[3211) Bekanntmachung. Am 21. März d. J., Vormittags 11 Uhr, soll die Lieferung

voon ca. 54,400 Gußeisen in Bollards und zu

Kappen für Reibhölzer, und

voon ca. 24,100 Pfd. Schmiedeeisen zu deren

- Verankerung und Befestigung, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offer⸗ ten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Eisentheile“

bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafen⸗ bau⸗Kommission einzureichen.

Die im Kommissions⸗Büreau zur Einsicht aus⸗ gelegten Lieferungsbedingungen werden auf Ver⸗

langen auch durch die Post übersendet.

Heppens, den 22. Februar 1862.

Die Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

1

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Am 22. März d. J., Vormittags 11 Uhr, soll die Lieferung von 42,300 Kubikfuß Kiefernbalkenholz, und

2060 Stück 40 bis 60 Fuß langen kiefer⸗ n nen Rundpfählen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offer⸗

ten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Balkenholz, resp. Rund⸗ pfähle“ bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafen⸗ bau⸗Kommission einzureichen.

Die im Kommissions⸗Büreau zur Einsicht aus⸗ gelegten Lieferungs-Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 22. Februar 1862.

Die Hafenbau⸗Kommission füͤr das Jadegebiet 8 ““

119] 1

erkauf der Königlichen Creutzburg⸗

Bodländer und Rybniker Eisenhütten⸗ werke in Oberschlesien.

Die dem Königl. Preuß. Fiskus gehörigen im Regierungsbezirke Oppeln in der Nähe größerer Forsten belegenen durch Wasserkraft betriebenen Creutzburg⸗ Bodländer und Rybniker Eisenhüttenwerke, und zwar erstere mit der Berechtigung zur Gewinnung von Eisenerzen in einem Theile der Fluren von Ludwigsdorf und Dammratsch, sollen höherer Anordnung zufolge hün leülichsn Verkaufe gestellt werden. Es estehen:

A. Die Creutzburg⸗Bodländer Hüt⸗ tenwerke aus folgenden einzelnen Etablisse⸗ ments:

a) Creutzburger⸗Hütte nebst Carls⸗ hütte, 3 Meilen nördlich von Oppeln, mit einem Holzkohlenhohofen mit Doppelcylinder⸗ gebläse und einer als Reserve dienenden ganz neuen Gebläse⸗Dampfmaschine, einem Ambosschleifwerke mit Turbine, 1 Frisch⸗ feuer mit doppelt wirkendem Cylinder⸗ gebläse, 1 Stabhammer mit eisernem Ge⸗ rüste, 1 Doppelzainfeuer mit 2 Zainhäm⸗ mern und Drehbank, 1 Röstofen, einem Amtshause, 2 Beamtenhäusern, einem Ar⸗ beiterhause, einem Magazine, mehreren Kohlenschuppen und ungefähr 29 Morgen Acker, 52 M. Wiese, 6 M. Garten, 1 M. Hutung und Anger, und 44 M. Teichen; Reilswerk, ½ Meile östlich von Creutz⸗ burger⸗Hütte, mit 2 Frischfeuern mit dop⸗ pelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab⸗ hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen⸗ schuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 34 M. Acker, 3 M. Wiese, 2 M. Garten, und 34 M. Teichen;

ce) Paulshütte, Meile westlich von Creutz⸗ burger⸗Hütte, mit denselben Betriebsvor⸗

richtungen und Gehäuden wie Reilswerk, und mit ungefähr 28 M. Acker, 16 M. Wiese, 3 M. Garten, 2 M. Hutung und Anger, und 3 M. Teichen; Wilhelmshütte, 1 ½ Meilen nordwest⸗ lich von Creutzburger⸗Hütte, mit 1 Frisch⸗ feuer mit hölzernem Kastengebläse, 1 Stab⸗ hammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup⸗ pen, 1 Arbeiterhause und ungefähr 23 M. Acker, 2 M. Hutung und Anger und 8 M. Teichen; Voßhütte, 1 ½ Meilen nordöstlich von Creutzburger⸗Hütte, mit 1 Frischfeuer mit doppeltwirkendem Chlindergebläse, 1 Stab⸗ hammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup⸗ pen, 3 Beamten⸗ und Arbeiterhäusern, und ungefaähr 27 M. Acker, 1 M. Garten, 2 M. Hutung und Anger und 40 M. Teichen; Emilienhütte, 1½¼ Meilen nordwestlich von Creutzburger⸗Hütte, mit denselben Be⸗ triebsvorrichtungen wie Neilswerk, 1 Ar⸗ beiterhause und ungefähr 6 M. Acker, 23 M. Wiese, 3 M. Garten, 10 M. Hutung und Anger und 33 M. Teichen; Friedrichshammer, 1 Meilen nord⸗ östlich von Creutzburger⸗Hütte, mit einem Zainfeuer mit Balgengebläse, 1 Doppelzain⸗ hammer, Kohlenschuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 12 M. Acker, 3 M. Wiese, ¼ M. Garten, und 24 M. Teichen. B. Die Rybniker Hüttenwerke, in der Nähe von Steinkohlenbergwerken belegen, beste⸗

hend aus folgenden einzelnen Etablissements:

a) Dem Paruschowitzer Werke, ¼ Meile östlich von Rybnik an einem Haltepunkte der Wilhelmsbahn, mit 1 Stabeisenwalz⸗ werke für Grobeisen, 1 Feineisenwalzwerke, 1 Schneidewerk, 4 Schweißöfen, 1 Ziegel⸗ poch⸗ und Thonschneidewerke nebst Brenn⸗ ofen, 1 Ambosschleifwerke, Produkten⸗Ma⸗ gazin, 1 Amthause, 1 Beamtenwohnhause, 3 Arbeiterhäusern, 1 Schmiede und unge⸗ fähr 91 M. Acker, 26 M. Wiese, 13 M. Garten und 125 M. Teichen mit Fischerei; Karstenhütte bei ½ Meile öst⸗ lich von Rybnik, mit Frischfeuern mit doppelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab⸗ hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen⸗ schuppen, 2 Arbeiterhäͤusern, und ungefähr 8 M. Acker, 2 M. Garten und 99 M. Teichen mit Fischerei; dem Gottartowitzer Werke, ½ Meilen östlich von Rybnik, mit denselben Betriebs⸗

vorrichtungen und Gebäuden wie Karsten⸗

hütte, so wie mit ungefähr 1 ½ M. Aeker, 2 M. Garten, 9 M. Wiese und 127 M. Teichen mit Fischerei;

4d) Rybnikerhammer bei Wielopole, 5 Mei⸗

en nördlich von Rybnik, mit 1 Schwarz⸗ lechwalzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Dop⸗ pelglühofen, 2 Scheeren, Drehwerk und Handschmiede, ferner einem Kesselblech⸗ und Zinkblech⸗Walzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Flammofen, 2 Blechglühöfen, 1 Zink⸗ chmelz⸗ und 1 Zinkwärm⸗Ofen, 2 Scherren, Magazinen, 2 Beamten⸗ und Arbeiter⸗ Wohnhäusern, 1 Vaͤrterhause und unge⸗ gefähr 86 M. Acker, 3 M. Garten, 6 M. Wiese und 55 M. Teichen mit Fischerei.

Zum öffentlichen Verkaufe dieser Werke haben wir Termin 6

A. in Betreff der Creutzburg⸗Bodländer Werke:

auf Mittwoch, den zweiten April d. J.,

Vormittag 10 Uhr, B. in Betreff der Rybniker Werke: uf Donnerstag, den britten Aprild. J., Vormittag 10 Uhr, in unserem Sitzungszimmer (Neue Taschenstraße Nr. 31) vor dem Königlichen Oberbergrathe Lindig anberaumt, und laden zu diesen Ter⸗ minen Kauflustige unter dem Bemerken ein, daß die Werthstaxen der Werke, so wie die ausführ⸗ lichen Verkaufsbedingungen in unserer Registratur vom 1. Februar d. J. ab auch in den Registra⸗ turen der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Königlichen Hüttenämter zu Creutzburger Hütte und zu Paruschowitz bei Rybnik während der Amtsstunden eingesehen werden können. Aus den Verkaufsbedingungen wird hier nur

Folgendes angeführt:

1) jeder der unter A. und B. beschriebenen Werkskomplexe wird un getheilt zum Ver⸗ kaufe gestellt;

———.—-

1“ 1“.“ jeder Bietungslustige hat vor der Zulassung zum Mitbieten eine Caution von 5000 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren niederzulegen; die Ertheilung des Zuschlags bleibt höherer Genehmigung vorbehalten; die drei Bestbietenden sind 3 Monate lang an ihre Gebote gebunden; der Ersteher ist verflichtet, die vorhandenen beweglichen Inventarienstücke, Materialien und Eisenerzvorräthe gegen Zahlung eines besonderen nöthigenfalls durch Taxatoren festzustellenden Kaufpreises mit zu über⸗ nehmen; die vorräthigen Produkte und das in den Dienstgebäuden befindliche fiskalische Mo⸗ biliar sollen dem Ersteher gegen einen be⸗ sonders zu vereinbarenden Preis überlassen werden; das Kaufgeld für die Werke nebst Zubehör ist noch vor dem 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlags erfolgenden Abschlusse des förmlichen Kaufvertrags baar an unsere Hauptkasse einzuzahlen, jedoch sollen auf Wunsch des Erstehers jenes Kaufpreises, so wie die Kaufgelder für die vorstehend unter 5 bezeichneten Gegenstände, unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungs⸗ frist, gegen Verzinsung zu 5 pCt. und hy⸗ pothekarische Eintragung auf die erkauften Immobilien, gestundet werden.

Breslau, den 14. Januar 1862. Königl. Preuß. Ober⸗Bergämt.

[383] Mit Bezug auf den Beschluß der General⸗ Versammlung vom 26. Februar d. J. und zu⸗ folge der §§. 14 bis 18 des Statuts vom 20sten Mai 1845 wird den Herren Actionairen der unterzeichneten Gesellschaft bekannt gemacht: daß vom 15. März d. J. ab die für das Jahr 1861 auf Fünf Prozent festgestellte Dividende gegen Einlieferung des Divi⸗ dendenscheins Serie II. Nr. 6 von der Kasse der Gesellschaft abgehoben werden kann, und daß dem 15. März 1866 eintritt. Wrietzen, den 1. März 1862. Das Comité der Wrietzen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft. [363]

Königliche Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.

Mit Bezug auf §. 12 al. 3 des mit dem ersten k. M. in Kraft tretenden Betriebs⸗Regle⸗ ments vom 17. d. M. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die in dem §. 12 al. 2 des Reglements festgesetzten Lieferfristen für die Zeit der Frankfurter Messen, und zwar drei Wochen vor dem gesetzlichen Einläuten bis zum zehnten Tage nach dem Einläuten der Messen, für Güter⸗Transporte nach und von Frankfurt zwischen allen Stationen verdoppelt werden.

Berlin, den 27. Februar 1862.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.

e Preußische Ostbahn. 8 Das für die Preußischen Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen bisher

geltende Betriebs⸗Reglement vom 18. Juli 1853. ist vom 1. März c. aufgehoben. Von demselben Tage ab tritt für die oben genannten Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen, also auch für die Verwal⸗ tung der Königl. Preußischen Ostbahn, das durch den Staats⸗Anzeiger Nr. 50 vom 2 7sten d. M. publizirte neue Betriebs⸗Reglement vom 17ten d. M. in Kraft.

Gleichzeitig wird auch das bisher gültige Frachtbrief⸗Formular außer Anwendung gesetzt und in dessen Stelle ein neues Formular ein⸗

8

die statutenmäßige Verfallzeit mit

geführt. Dieses, so wie das Betriebs⸗Reglemen selbst und Formulare zur Declaration des Inte esses an rechtzeitiger Ablieferung von Guͤtern Equipagen und Thieren wird in den nächsten Tagen bei unseren sämmtlichen Expeditione käuflich zu haben sein. —V— Bromberg, den 28. Februar 1862. Kähnigliche Direction der Ostbahn.

Für den Vereins⸗Güter⸗Verkehr mit den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Ver⸗ waltungen tritt das auf der außerordentlichen General⸗Versammlung zu Dresden endgültig fest⸗ gestellte deutsche Vereins⸗⸗Güter⸗Reglement (d. d. 1. März 1862) für den Bereich diesseiti⸗ ger Bahnen zum 1. März d. J. mit denjenigen „besonderen Bestimmungen“ in Kraft, welche sich in dem bereits publizirten Betriebs⸗ Neglement für die preußischen Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen d. d. 17. Februar 1862 als Zusätze in lateinischer Schrift zu den §. 1—26 abgedruckt finden.

Da sonach ersteres einen Theil des letztern bildet, so sind nur Abdrücke des ganzen Be⸗ triebs⸗Reglements gefertigt und auf allen unsern Stationen zu 3 Sgr. pro Stück käuflich zu haben. 8

Aachen, den 28. Februar 1862.

Königliche Direction Aachen⸗DOüsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. 8 von Duering. 8*

1275]

Magdeburger Privat⸗Bank.

Die Herren Actionaire der Magdeburger Pri⸗ vat⸗Bank werden hiermit zu der am Dienstag, den 18. März c., 11 Uhr

Vormittags,

im hiesigen Börsensaale stattfindenden diesjährigen ordentlichen General Versammlung gemäß §. 23 des Statuts ein geladen.

Eintrittskarten für die im Actienbuche ein getragenen Actionaire sind gegen Vorzeigung de Actien in unserem Geschäftslokale vom 15. März an in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 15. Februar 1862.

Der Verwaltungsrath

der Magdeburger Privat⸗Bank. Peyeke.

11“

1388 1“ Eisersdorfer Baumwollen⸗ Spinnerei und Weberei.

Die Herren Actionaire werden hierdurch zu einer auf Montag den 24. März d. J., Nach mmittags 3 Uhr, im Konferenz⸗Zimme

des hiesigen Börsengebäudes 1 anberaumten General⸗Versammlung eingeladen. Gegenstände der Verhandlung werden sein 8 1) Fösch ußfassung über Fortsetzung der Admi⸗ nistration bis zum 1. Juli 1866 und Ver⸗ einbarung eines die Bedingungen dieser Administration festsetzenden, den neuen Ver⸗ trag zwischen der Gesellschaft und den ad⸗ ministrirenden Actionairen vertretenden Statuten⸗Nachtrages; 2) Berathung des Entwurfes zu einem mit der Königlichen Seehandlungs⸗Societät ab⸗ zzuschließenden Vertrage und im Fall der Genehmigung dieses Entwurfes 3) Vollziehung desselben oder Wahl und Be stellung eines Bevollmächtigten zur Ab schließung und Vollziehung.

Abwesende können sich auf Grund eigenhänd unterschriebener Vollmacht von einem anderen Actionair vertreten lassen.

Breslau, den 25. Februar 1862.

Das Direktorium. F. E. bvon Löbbecke. J. A. Franck. Ruffer. Lind heim.