1862 / 55 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗

demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des

Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden

ARlrkbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der

Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab⸗ geliefert werden. Die Herren Künstler, wesche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler⸗ schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un⸗ abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan⸗ gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden kann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗ ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats. und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Axrbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka— demische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem

Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach

vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie

zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ ber haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu ragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die

Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Ausstellungen,

nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen,

können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den

Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und

Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen. ö

Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guh

Secretair.

Preußische Bank.

b“ 17.. 1“ Monats⸗Uebersicht der Preußischen Bank, f gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846.

E111111““ Geprägtes Geld und Barren. 90,180 000 Thlr.

-“ 11“ Banknoten im Umla .. Depositen-Kapitalien... Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute

und Privat⸗Personen, mit Einschluß des

C Berlin, den 28. Februar 1862.

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.* v. Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. Wohwod Kühnemann.

97,289 000 Thlr 24,618,000

29 22 0272

1““

Angekommen: Der Ober⸗ thum Schlesien Graf von Reichenbach⸗Goschütz von Grosß⸗ Schönwald.

Der Königlich großbritannische außerordentliche Gesandte und

bevollmächtigte Minister am Königlich hannoverschen Hofe, How ard, von Hannover

Laoen doner Mus steel u g1 862. Bekanntmachung “;“

MNach der Bekanntmachung vom 17. August v. J. veranstalten die englischen Ausstellungs-Kommissarien zwei Kataloge der Aus— steller gewerblicher Erzeugnisse, einen sogenannten offiziellen Katalog, welcher auf Kosten der Kommissarien gedruckt wird, und einen illu— strirten Katalog, welcher in der Hauptsache auf Kosten der Aussteller, welche in denselben aufgenommen zu werden wünschen, hergestellt werden soll. Da die Zahl der Worte für jeden Aussteller in dem

offiziellen Katalog, für welchen das Material nach London bereits

mitgetheilt ist, 16 nicht überschreiten darf, die Aufnahme in den illustrirten Katalog aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, so sind die Regierungen der Zollvereinsstaaten, welche zu einer ge⸗ meinschaftlichen Ausstellung sich vereinigt haben, dahin übereinge⸗ kommen, einen Spezial-Katalog der Aussteller des Zollvereins in deutscher und englischer Sprache zu veranstalten, welcher an allen Katalog-⸗Verkaufstellen in dem Ausstellungs⸗Gebäude selbst verkauft werden wird, und in Format, Druck und Papier dem englischen illustrirten Kataloge gleich sein soll. 1 Dieser Katalog wird aus zwei Abtheilungen bestehen. Die erste, auf Staatskosten gedruckt, soll enthalten: a) den Namen und die Firma, den Stand und Wohnort des oder der Aussteller;

b) den Ort der Fabrik, wenn derselbe von dem Wohnorte ver⸗

schieden ist; c) die bei den Ausstellungen zu Berlin, London, München und Pearis erhaltenen Anerkennungen; d) Namen und Geschäfslokal des oder der Londoner Agenten; e) die nähere Bezeichnung der zur Ausstellung wirklich einge⸗ sendeten Gegenstände, jedoch ohne Beschreibung ihrer Vorzüge oder ihrer Fabrication; f) die Angabe des Preises im Groß-Verkauf, sofern der Aus—

steller denselben veröffentlichen will, in der Geldwährung und

nach dem Maße oder Gewicht, welche der Aussteller für zweckmäßig hält. Neben dieser Angabe ist die Preis⸗Angabe auch nach englischem Gelde und Maße oder Gewicht gestattet; eine Reductions-Tabelle der betreffenden Münzen, Maße und Gewichte auf englisches und französisches Geld, Maß und Gewicht. Um den Ausstellern die Mittheilung bequemer zu machen und die Redaction des Materials, welche den Kommissarien vorbehalten bleibt, zu erleichtern, ist ein Formular beigefügt, dessen Rubriken dem oben unter a. bis f. angegebenen Inhalt des Katalogs entsprechen. Die Aussteller werden ersucht, diese Formulare in deutscher resp. englischer Sprache auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens bis zum 8. März an die Bezirks⸗Kommission, bei welcher sie an⸗ gemeldet haben, abzugeben. Später eingehende Mittheilungen wer⸗ den in den Katalog nicht aufgenommen.

Die zweite Abtheilung des Katalogs ist zur Aufnahme von

naheren Beschreibungen und Illustrationen der ausgestellten Gegen— stände, so wie von Empfehlungen und Preis⸗Couranten bestimmt, welche die Aussteller auf ihre Kosten veröffentlicht zu sehen wün⸗ schen. Die Ausdehnung und die Redaction der Mittheilungen bleibt den Ausstellern überlassen, jedoch behalten die Kommissarien sich vor,

Erb⸗Jägermeister im Herzog—

Die Ausführung hat die Königliche Geheime Ober-⸗Hofbuch⸗ druckerei von R. Decker zu Berlin uͤbernommen und sind alle Be⸗ stellungen fuͤr die zweite Abtheilung des Katalogs an dieselbe zu richten. Aufträgen, welche nach dem 20. März eingehen, kann die Ausführung für die erste Auflage des Katalogs nicht zugesichert werden. Die Aufnahme erfolgt möglichst in der Reihenfolge der Anmeldungen; in den alphabetischen Namensregistern wird bei den betreffenden Ausstellern auf die Veröffentlichungen in der zweiten heilung verwiesen werden. 3

See. hat sich bereit erklärt, für diejenigen Aussteller, welche Zeichnungen der zu illustrirenden Ausstellungs⸗Gegenstände mittheilen, die Holzschnitte nach den vorliegenden Mustern besorgen u lassen, und auch Künstler namhaft zu machen, welche die Stoͤcke nach der Natur schneiden. Werden fertige Holzstöcke eingesendet, bei denen zweifelbaft ist, ob sie den englischen Mustern entsprechen, so bleibt die Entscheidung über die Zulassung der Kommission vor⸗ behalten.

18 Die erste Auflage des Kataloges ist auf 5000 deutsche und 5000 englische Exemplare, die ferneren Auflagen sind auf 2500 Exemplare in jeder Sprache bemessen. Den Ausstellern steht es frei, zu bestimmen, ob die Einrückung nur in die deutsche oder nur in die englische oder ob sie in beide Ausgaben aufgenommen werden soll, und ob sie dieselbe nur in der ersten Auflage von 5000 Exem⸗ plaren oder auch in den folgenden und in wie vielen derselben ab⸗ gedruckt haben wollen.

Für die Aufnahme in die erste Auflage von 5000 Exemplaren sind zu entrichten, wenn die Mittheilung einen Umfang hat von: 111A1A14A“

drei viertel Seiten 11 Thlr. 20 Sgr. einer halben Seite.... 8 Thlr. 10 Sgr. einer viertel Seite Thlr. einer achtel Seite 3 Thlr. Für jede folgende Auflage treten den obigen Säͤtzen zu: für eine ganze Seite 5 Thlr. fuͤr drei viertel Seiten. 4 Thlr. 5 Sgr. für eine halbe Seite ... 3 Thlr. 10 Sgr. für eine viertel Seite.. 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. foͤr eine achtel Seite... 1 Thlr.

Dieselben Sätze sind für die Illustrationen, resp. den Raum, welchen dieselben einnehmen, zu entrichten; jedoch sind darin die besonders zu berechnenden Kosten für Anfertigung der Zeichnungen und der Holzschnitte nicht inbegriffen. Wird die Einrückung in die deutsche und englische Ausgabe des Kataloges gewünscht, so ist fuͤr jede derselben der obige Satz zu zahlen. Berlin, den 14. Februar 1862.

Die Kommission fuͤr die Londoner Industrie⸗

Delbrüͤck.

die Bezirks⸗Kommissionen für die Londoner Industrie⸗Ausstellung. v W

Nichtamtliches.

Berlin, 4. März. Seine Majestät der König ließen Sich heute Morgen um 10 Uhr in Gegenwart des Eenerals der Infanterie von Peucker, durch den Obersten von Ollech diejenigen Kadetten vorstellen, welche in diesem Frühjahr aus dem Kadetten⸗Corps in die Armee übertreten. Hierauf empfin⸗ gen Se. Majestäaͤt die militairischen Meldungen in Gegenwart des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, Prinzen August von Württemberg, und des Kommandanten von Berlin, General⸗Lieute⸗ nants von Alvensleben, und nahmen dann die regulairen Vorträge entgegen. 6 In der beutigen (6.) Sitzung des Herrenh auses beantwor⸗ tet der Herr Mmister des Innern die Interpellation des Fürsten W. Radziwill in Betreff der im Großbherzogthum Posen be⸗ stehenden landschaftlichen Kreditvereine dahin, daß ein neues Landschafts-Reglement bereits ausgearbeitet sei, indeß noch weitere Erwägungen der Regierung nöthig seien. Die Regierung werde gewiß thun, was recht und billig ist, und sich durch nichts darin irre machen lassen. Sodann begann die allgemeine Diskussion über das Ministerverantwortlichkeitsgesetz.

In der heutigen (15.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurden zwei Anträge, betreffend die Verbesserung des Oderstromes und die Regulirung der Verhältnisse der Menno⸗ niten verlesen. Hierauf geht das Haus zur Spezial⸗Diskussion uber den Kommissionsbericht, betreffend die Aufhebung der Wucher⸗

v““ ““ 1“ Mecklenburg. Schwerin, 3. März. Ueber das Befin⸗ den Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Auguste (Höchstderen inzwischen erfolgter Tod in der vorigen Nummer dieses Blattes amtlich gemeldet wurde) sind seit Sonnabend Mittag bis heute früh 6 Uhr vier Bülletins erschienen. Leider war nach dem letzten Blatt die Nacht eine durch viele Beängstigungen ge⸗ stoͤcrte, worauf erst gegen Morgen etwas Ruhe eintrat, die Ent⸗ zuͤndung zwar nicht weiter fortgeschritten, der Stand der Kräfte jedoch anhaltend ein niedriger. Außer von dem Großherzoglichen Leibarzt, Medizinalrath Dr. Mettenheimer, und dem Ober⸗ Medizinalrath Dr. Nasse wird die hohe Kranke auch von dem hier eingetroffenen Königlich preußischen Leibarzt Dr. Boeger be⸗ haͤndelt. In den Kirchen sind am gestrigen Sonntag Gebete für die hohe Leidende gesprochen, alle auf gestern und heute Abend an⸗ gekündigten Tanz- und Faschingsbelustigungen eingestellt und das Theater ist geschlossen. Ihre Koͤnigliche Hoheit die Frau Großherzogin⸗Mutter, die be⸗ kanntlich selbst noch immer leidend ist, hat sich gestern Mittag von Ihrem Palais in einer Portechaise auf das Schloß tragen lassen, um in der Näͤhe der geliebten Schwiegertochter, welche bereits von der Hofdienerschaft Abschied genommen hat, zu weilen. (Meckl. Z.) Sachsen. Weimar, 2. März. Die Staats⸗Regierung, welche dem Landtag schon fruͤher den Entwurf des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs hat zugehen lassen, hat demselben jetzt auch den Entwurf eines Einführungsgesetzes zu dem ersteren vorgelegt. Der letztere Entwurf ist auf dem Grunde der in Preußen und Sachsen erlassenen Einführungsgesetze von einer aus Bevollmächtigten der zu dem Bereich des Ober⸗Appel⸗ lationsgerichts in Jena gehörigen Staaten zusammengesetzten Kommission berathen worden und soll auch den Landtagen dieser anderen Staaten vorgelegt werden. Indessen ist der Abschnitt des Kommissionsentwurfs, welcher von den Handelsgerich⸗ teu handelt, in den dem Landtage mitgetheilten Entwurf nicht mit aufgenommen, da zur Errichtung von Handelsgerichten im Groß⸗ herzogthum zur Zeit wenigstens ein Bedürfniß nicht vorhanden ist. Die in dem Handelsgesetzbuche den Handelsgerichten überwiesenen Geschäfte und die Entscheidungen in handelsrechtlichen Streitig⸗ keiten sollen den ordentlichen Gerichten übertragen werden und das Verfahren in solchen Streitigkeiten soll nach den Formen des kur⸗ zen, fuͤr minderwichtige Rechtssachen geltenden Verfahrens geordnet werden. * Altenburg, 2. März. Die Landschaft des Herzogthums ist zur Fortsetzung ihrer am 21. Dezember v. J. vertagten Bera⸗ thungen auf den 12. d. Mts. wieder einberufen worden. Frankreich. Paris, 2. März. Der bekannte General Korte, Senator, ist gestern gestorben. 8 1 In Teneriffa sind ein franzöfischer Abiso, zwei Dampf⸗Fregat⸗ ten und ein Linienschiff mit Truppen und Kriegsmaterial, die für Mexico bestimmt sind, angekommen. In wenigen Tagen sollen drei spanische Schrauben⸗Fregatten zur Verstärkung des mexikanischen Geschwaders abgehen. b 3. März. Der heutige „Moniteur“ zeigt an, daß Ange⸗ sichts der strafbaren Umtriebe, welche die Jugend zu Kundgebungen in Bezug gehässiger Erdichtungen verleiten, der Minister des Innern dem Vice⸗Rektor der Akademie kundgethan hat, daß diejenigen Zög⸗ linge oder Studenten, welche von nun an noch an einem Auflaufe Theil nehmen, sofort von der Akademie von Paris ausgeschlossen und ihrer Immatriculation beraubt werden. 1 Türkei. Aus Alexandria, 1. März, wird telegraphirt: „Der Prinz von Wales ist hier angekommen und sogleich weiter gereist, um sich nilaufwärts nach Ober⸗Aegypten zu begeben. Sein Aufenthalt wird einen Monat dauern.“ 6“ 1b Dänemark. Kopenbhagen, 2. März. Die eine Zeit lang unterbrochen gewesene Telegraphen⸗Verbindung durch den Sund zwischen Dänemark und Schweden ist am heutigen Tage

wieder hergestellt worden.

8 Telegraphische Depeschen aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Büreau.

Brüssel, Dienstag, 4. März. Nach der heutigen „Indé⸗ pendance“ sind die früheren Volksrepräsentanten Miot und Greppo verhaftet worden. Die Maßnahmen der Regierung zeigen von zunehmender Strenge. Die Polizei hat für heute Vorsichts⸗ maßregeln ergriffen.

London, Montag, 3. März, Nachts. In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unterstaatssecretair Layard auf eine Interpellation Griffith's, daß die Regierung Schritte gethan habe, um eine Wiederholung von Insulten, wie

1 2

) ) Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten 1,833,000 8 öööö1ö1ö141516,900

1 zu prüfen, ob der Inhalt den vorstehenden Bestimmungen entspricht. 8 Die Illustrationen müssen denjenigen des englischen illustrirten Katalogs in Art und Güte der Ausführung gleich sein und dürfen das vor⸗ geschriebene Format von 209 Millimeter Höhe und 140 Millimeter Breite nicht uͤberschreiten. 1

gesetze, üͤber. Das ganze Gesetz wird mit großer Majorität ange⸗ nommen. Hierauf tritt das Haus in die Berathung des ersten Berichts der Unterrichts⸗Kommission ein. h

sie dem italienischen Konsul in Malta zugefügt worden, zu ber⸗

.“ 6,978,000 ) Staatspapiere, verschiedene Forderungen b112, 4858-b000

4 00

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