Berliner Börse vom 6. März 1862.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Lisenbahn-Actien. Br.] Gld. Lt GId.]*Stamm-Actien. [²¹Br. Gla.
Zt FKAachen-Düsseldorfer3 ¼ 87 ¼ 86 i Berlin-Hamburger .. [Aachen-Mastrichter. —8 — — do. Il. Em. Berg.-Märk. Lit. A.] — 105 2,1043[Berlin-Potsd.-Magd do. do. Lit. B. — 96 do. Litt. B. Berlin-Anhalter — 136 ½ 135 ¼ do. Litt. C. Berlin-Hamburger.. 2 do. Litt. D. Berlin-Potsd.-Mgd.. Berlin-Stettiner Berlin-Stettiner... II. Serie Bresl.-Schw.-Freib.. Brieg-Neisee.. Cöln-Mindener.. Magdeb.-Halberst... Cöln-Crefelder Magdeb.-Wittenb... — Cöln-Mindener. Münster-Hammer... 98 do.
Niederschles.-Märk.. 98 1 Niederschl. Zweigb.. 54 ⅔ do. III. Em.
do. (Stamm-) Prior. 5 — do. do. Oberschl. Lit. A. u. C. 3½ — EEE1P11338 do. Lit. B.]3½ 122 Magdeburg-Halberst. Oppeln-Tarnowitzer 39 [Magdeburg-Wittenb. Prinz Wilh. (St. V.) — Niederschles.-Märk.. Rheinische . 9a.do Conv...8 do. (Stamm-) Prior. 98 do. do. III. Serie C[Rhein-Nahe.. — do. do. IV. Serie Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb.. 93 [Ober-Schles. Litt. A. eei osen “ 5 94 do. Litt. B. 01 ¾ 100 Sächsische IIööööö 113 do. Litt. C. 1915 1973 Schlesische. . W “ — 8 S D. 1 120 1 0. amm.O-) Prior. 0. Litt. E. 1217 120 7pPr. Bk. Anth. Scheine 111“ 8
90 893 Pr. Wilh. (St.-V.)1. S 1 . 2 I. . 18 . .—2⸗
——— 100½ Friedrichsd'or.. Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, ür 1 II 2 102 ¼ Gold-Kronen werden usancemässig 4 pet berechnet. 9. III. Zerie .Serle
885 „ [Andere Goldmünzen do. ve prioritäts-Oblig. Rheinische-.....
Aachen-Düsseldorfer — 93 do. vom Staat gar. do. II. Emission 93 ¾93 do. III. Emission.. 15 1 38 98 ¾ Rhein-Nahe v. St. gar. b n achen-Mastrichter. 66 ¼ 65 , do. do. II. Em. münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. 8 do. 8 1 Emission 67 4 — Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. 8 8 erg. Märkische conv. 4½ 102 5 — do. II. Serie Das Pfund fein Silber 111ue6“ do. IIlI. Serie 29 Thlr. 21 Sgr. 86 do. II. Ser. (1855) — 1[104 Stargard-Posen.... 1A““ 87 86;¾ do. II. Emission
do. IV. Series5 105 ¼ 1043 do. III. do. do. Düsseld.-Elbf. Pr. — 95 Thuüringer.. do. do. II. Series5 103 8 — do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) 94 93 ½ do. III. Serit do. do. II. Serie 99 1 do. IV. Seriecd Berlin-Anbalter .... 93½ Wilh. (Cosel-Odbg.) 90¼ Berlin-Anhalter 4 ½ 102 do. III. Emission 95½
otirungen.
Wechsel-Course.
Amsterdam 250 88 143 142 dito 250 Fl. 2 M. 142 ¼ 142 8 Hamburg 300 M. 8 15¹ ½ 151 und Heh .300 M. 2 M. 150 ¾ 150 ½ 8 11. 1. 1 I. 8. 3 M. 6 214 6 20¾ öö ö. Z 60 b. 11111“*“ Wien, östr. Währ. 150 Fl. 8 T. 7 72 ⅔ I ö
dito 150 Fl. 2 M. 72 ½ p 0. “ Augsburgsüdd. W. 100 Fl. 56 24 eV .. Frkr.a. M.südd. W. 100 Fl. ö111““ Leipzig in Courant 99 82 5 mFgs⸗ “ im 14 Thl. Fuss 100 Thl. 99 Se Nesische. . Petersburg 100 S. R.. 92¾ 888 8 garantirte dito 100 S. R.... 91 v lis. 1111““ Warschau 90 S. RBH.. ön“]
T “ Bremen 100 Th. G. 109 “
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Pfandbriefe.
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do. vom Staat gar. Brsl. Schw. Frb. Lt. D.
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Rentenbriefe.
101 5 Kur- und Neumärk. 107 Pommersche.. Posenscee 102 101 ¾ Preussische. 102 ¾¼ 101 ¾ Rhein, und Westph.
Fonds-Course.
Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859, dito von 1856 ... dito von 1869 ⸗... Staatsschuldscheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur-u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen do. do. Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
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AAusl. Eisenbahn- Immländ. Fonds. usl. Fonds. (HOester. Nation.-Anleiheb. 61 608 828 NneAeden. do. Prm.-Anleihe.. 66 — CE1“A“ do. n. 100 Fl. Loose 6³ ½
Amsterdam-Rotterdam 4 91 ¾ 90 % Danziger Privatbank.. - qSdo. neueste Loose.U .— Löbau-Zittau — — Königsberg. Privatbank Russ. Stiegl. 5. Anl.. Ludwigshafen-Bexbach4 131 130 Magdeburger do. ¹gSo. 40. 6. Anl., Mz.-Ludwgh. Lt. A u. C. 4 117 ½ 116 ½ “ 18 do. v. Rothschild Lst. Mecklenburger.. 8n 54 53 ⅞ Berl. Hand.-Gesellsch. do. Neue Engl. Anleihe
Nordb. (Friedr. Wilh.)4 — 58 ⅔ Disc. Commandit-Anth. do. do. Oester. franz. Staatsbahn 5 133 ½ 132 ⅞ Schles. Bank-Verein.. do. Poln. Schatz.-Obl. [pPpommersch. Rittersch B. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. — Poln. Pfandbr. in S.-R. 4 14 do. IÜ99I 86 ½ Dessauer Prämien-Anl. 3 ¼ 933 Hamb. St.-Präm.-Anl. — 73 Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. — 58 ½ Neue Bad. do. 35 Fl. — 8 3 Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. —
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Braunschweiger Bank. 6““ Coburger Creditbank. Darmstädter Bank Dessauer Credit.... do. Landesbank Genfer Creditbank.... Geraer Bank — Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit... TTööö Weimar. Bank.
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Ausl. Prioritäts- Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) 48 — 5 Belg. Oblig. J. de Est4 80 — Minerra 5 do. Samb et Meuse 4 80 — Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Oester. franz. Staatsbahn 3 264 ½ 263 ½ Dessauer Kont. Gas 5 eien V Oesterr. Metall... 52 ⅔
Aachen-Mastrichter 23 ¾ a 23 ½ gem. Brieg-Neisse 68 ¼ a 69 gem. oberschles. Lit. A. u. C. 138 a 139 gem Rhein-Nahe 25 ¾ a 26 gem. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 47 ¾ a 48 gem. Rheinische 4 ⅛ proz. Prior. III. Emiss. 98 ¾ a ½ gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 59 a 58 ¾ gem. Darmstädt. Bank 81 ¼ a ½ gem. Dessauer Credit 6 8 a ½ gem.
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.ü.
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Berlin, 6. März. Die Börse war in besserer Stimmung und etwas animirter, wenigstens in Eisenbahnen und einzélnen Banken, im Ganzen aber blieb das Geschäft gering. Fonds waren gut behauptet, Wechsel in mässigem Verkehr.
des Staats-Anzeigers.) Weizen 75 — 82, Frühjahr 80 ½. Roggen loco März 49, Frühjahr 48 ½. Rüböl, April-Mai 13, September-Oktober 12 ½. Spiritus, März 17, Frühjahr 17 ¼⁄. Alles bezahlt.
Riedaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (Rudolph Decker).
Stettin, 6. März, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep.
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
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Allr Post-Austalten des In- und Auslandes nehmen gestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51.
(nahe der Leipzigerstr.)
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fürstbischöflichen Kommissarius, Ehren Domherrn und Erzpriester Dr. Siegert zu Trachenberg im Kreise Mllitsch den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Kammer⸗ Rath und Deichhauptmann Doering auf Plotha im Kreise Torgau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, den Kreisgerichts⸗ boten und Exekutoren Daniel Tews zu Berlin und Johann Wilhelm Wolff zu Neu⸗Ruppin, so wie dem Schöppen Christoph Pfau zu Felgeleben im Kreise Calbe, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner 98 Den Landrathsamts-Verweser, Regierungs⸗Assessor Otto Ludwig Agricola zum Landrathe des Kreises Creuznach, im Regierungs⸗Bezirke Coblenz, zu ernennen. “ 8
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Barmen im Betrage von 400,000 Thlrn. Vom 27. Januar 1862:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
m der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗Versamm⸗ darauf “ haben, der Gemeinde Varmen dehufs Regulirung des staͤdtischen Schuldeawesens durch Tilgung ihrer säiam en Schulden, so wie zur Bestreitung der Kosten der verschiedenen Schul⸗, Wege⸗ und anderen Bauten und sonstigen gemeinnützigen Anlagen die Aufnahme eines Darlehns von 400,000 Thlr., geschrieben vierhundert tausend Thaler, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender 8 mit Zinscoupons versehener Obligationen zu gestatten und bei diesem Antrage um Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Ge⸗ setzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere 11A14A“ Emission der gedach⸗
Obligationen unter nachstehenden Bestimmungen: 1 1er Es werden 500 Sruc Votsgationen zu 500 Thlr. jede, und 500 Stück Obligationen zu 200 Thlr. jede, und 500 Stück Obligationen zu 100 Thlr. jede ausgegeben. 1 8 Die “ e mit 4 ½ Prozent jährlich verzinset und 6 Zinsen in jährlichen Terminen am 1. Mai jeden V11“ 6 Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von em Ka⸗ pitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der 11s gelösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt je doch vorbe⸗ halten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Unserer sts wng zu Oüsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Buü beschleunigen. Den ö der Obligationen steht kein Kündi⸗ ungsrecht gegen die Gemeinde zu. 1 “ be Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung 1 Lilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird von er Stadtverordneten⸗Versammlung eine besondere Schuldentilgungs⸗ Kommission, gewählt, welche fuͤr die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und für 6 treue Befolgung der Vorschriften von Unserer Regierung zu Düssel Eid und Pflicht zu nehmen ist. Dieselbe soll aus drei Mitg 88 “ bestehen, von denen eins aus den Stadtverordneten und die beiden anderen aus der Bürgerschaft zu erwählen sind. 1) Die Obligationen werden in drei Serien, die eine unter dem Buch⸗ staben A. für die Obligationen zu 500 Thlr., mit ö ARummern von 1 bis 500, die andere unter dem Buchstaben ddie Obligationen von 200 Thlr. mit fortlaufenden Nummern, on 1 bis 500 und die dritte unter dem Buchstaben C. für die Obli⸗ gationen von 100 Thlr. mit fortlaufenden Nummern von 1n 0 500 nach den beiliegenden Schematen ausgestellt, von dem Ober⸗Bürger⸗ neister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗Kommission un⸗
terzeichnet, und von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem
mit der Controle beauftragten Staats⸗Secretair kontrafignirt. Den⸗ selben ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen. 8 Den Obligationen werden für die nächsten zehn Jahre zehn Zins⸗ coupons, jeder zu 22 Thlr. 15 Sgr., 9 Thlr. resp. 4 Thlr. 15 Sgr., in den darin bestimmten jährlichen Terminen zahlbar, nach den anliegenden Schematen beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorheriger öffent⸗ licher Bekanntmachung neue Zinscoupons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht, und daß dies ge⸗ scchehen, wird auf den Obligationen vermerkt. Die Coupons werden vpon dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadtsecretair unterschrieben.
6) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zinscoupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Gemeindekasse bezahlt. Auch werden die völligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
7) Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht bin⸗ nen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wer⸗ den; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städ⸗ tischen Behöͤrde zu milden Stiftungen verwendet werden.
8) Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2 zu tilgenden Obli⸗ gationen werden jährlich durch das Loos bestimmt. Die Ausloo⸗ sung erfolgt getrennt für jede der drei Obligationen⸗Arten. Von den Obligationen zu 500 Thalern wird jedesmal ein Betrag von fünf Achtel der Amortisationssumme, von den Obligationen zu 200 Thalern ein Betrag von zwei Achtel dieser Summe und von
dden Obligationen zu 100 Thalern ein Betrag von einem Achtel der
genannten Sumne ausgeloost, so weit dieses Theilungs⸗Verhältniß
Anwendung finden kann; eventuell wird die Ausgleichung bei den Verloosungen der nächsten Jahre herbeigeführt, um das angegebene Verhältniß möglichst herzustellen. Die Nummern der ausgeloosten
Oobligationen werden wenigstens drei Monate vor dem Zahlungs⸗ tage öffentlich bekannt gemacht. 1 1
9) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeisters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung, so wie später über die sodann vorzunehmende Vernichtung der einge⸗ lösten Obligationen wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufge⸗ nommen. “
10) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mitt diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen
auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zins⸗
termine fälligen Zins⸗Coupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so
wird der Betrag der fehlenden Zins⸗Coupons von dem Kapitale ge⸗ kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
1) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht
binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt de⸗ ponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine, don der Schulden⸗
ETilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Oder Bürger⸗ meisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse verabfolgt werden. Die deponirten Kant
sind den Inhabern jener Obligation längstens in
Vorzeigung der Obligation bei der Gemeindekaße
zzuzahlen.
12) Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung dorgezeigten Obligationen sind in der nach der Zestimmung unter 8. südrlich zu
erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu dringen. Wer⸗ den die Obligationen, dieser wiederdolten Bekanntmachungen unge⸗ achtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zadlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 15. gemöͤß. als verloren oder dernichtet zum Beduf der Ertdeilung neuer Oolt.
gationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Adlauf
8
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