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1.
Berliner Börse vom 12. März 1862..
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Eisenbahn-Actiecen. FErk. CIld. ZFürf. GId ZIPr. 013. .
Stamm-Actien. E““ 3 ½ 87 X 3 92 5 achen-Mastrichter. 22 ½ 0. II. Em. iaeeihsar 81 ven. 178, Berg.-Märk. Lit. A. 88 Berlin-Potsd.-Magd Hamburg . .. 300 M. Kurz 7 150 Kur- und Neumörk. — [do. do. Lit. B. — do. Litt. B. ¼ — 300 M. 18911., 3o0. do. — [Berlin-Anhalter.. — o. Litt. C. nas xn EE1 6 214 Ostpreussische. 88 ¾ Berlin-Hamburger..— 115 ggdor Lih h. Paris ““ 300 Fr. 79 5 Eö1ö1““ 98 ⅔ Berlin-Potsd.- gd.. ½ 157 ½ Berlin-Stettiner Wieh, ösir. Währ. 150 Fl. 72½ Pommersche. 91 3[Berlin-Stettiner.. 125; do. II. Serie Väito 150 Fl. 72* w““ 100 ¾—Bresl.-Schw.-Freib. — — do. III. Serie Augsburgsüudd. W. 100 Fl. 56 24 Posensche. 103 ½⅔ Zrieg-⸗Neisse 68 do. vom Staat gar. Leipzig in Courant 992 do. neue.. ½ 97 Magdeb.-Halberst... 267 Cöln-Crefelder 15 Thl. Fuss 100 Thl. 992 Schlesische . 4 — [Magdeb.-Wittenb.. Cöln-Mindener. Petersburg 100 S. B.. 92 ¾ Vom Staat garantirte Münster-Hammer... do. II. Em. 8 qito 100 S. R... 92* 5. 11“ ““ . .. 8 [Westpreus 87 —INiederschl. Zweigb.,. 4 . III. Em. Warschau 90 S. R.... 84 ½ Westp 88 10. (Stamm-) Pälor. “ 49 138 ½
1 8 . Gremen. 100 Th. G. 1092 — Joberschl. Lit. A. u. C.] IV. do. do. Lit. B. — [Magdeburg-Halberst. Oppeln-Tarnowitzer 39 i6 MHagdeburg-Wittenb. Rentenbriefe. Prinz Wilh. (St. V.) 57 Niederschles.-Märk.. 101 8 Kur- und Neumärk. 3, 99 1[RKheinische 8 92 ½ do. Connrn. 107 ¾ Pommersche....... 99 ⁄ldo. (Stamm-) Prior. % — [do. do. III. Serie aeöG 97 5„RRhein-Nah3he — dHdo. do. IV. Serie 101 3 Preussische... . 98 * Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. 3 ½ 94 ⅞ 93 ½ Ober-Schles. Litt. A. [Rhein, und Westph. — (Stargard-Posen 294 932 Llittt. B. Sächsische.. — Thüringer.. 113 ½112 ½ Littt. C. Schlesische. 99 ½ 8 — — Altt. D. 1 do. (Stamm.-) Prior.4 i — — ’“ Pr. Bk. Anth. Scheine — Hlde. AFo. do. 5] 89 88 Litt. F. tolt Rergen.. v , weaerrvenetaFrce erene e. il. gen 1 0. . ue““ — Prioritäts-O blig. Rheinischee.. hacevsDa e fortes 94 ⅔ do. vom Staat gar.se 0. Emission 93 ⅓ do. III. Emission.. 6 III. Emission 99 RHhex-Nabe v ..“ achen-Mastrichter. 67 ½ do. do. II 8 es Sllbers Münze. b 1a.n ü. 8 67 Rhri.-Orf. Kr. Gladb. ““ erg. Märkische conv. 4 ½ 102 ½⅔ do. II. Series- Pfund fein Silber do. II. Ser. conv. 101 8 III. Zerie 29 Thlr. 21 Sgr. 8 do. II. Ser. (1855)5 104; Stargard-Posen 1 keer 8. 158 8 Ir Naasge 8 . Ser 4 o. III. b do. Düsseld.-Elbf. Pr. 95 ¾ Thüringer.. 2 do. do. II. Serie — do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) 93 ½ — do. III. Serie do. do. II. Serie4d — do. IV. Serie “ Berlin-Anhalter... Wilh. (Cosel-Odbg.) 1 Berlin-Anhalter... do. III. Emission
Nichtamtliche Notirungen. 2Zzt Br.] Gld. Lt Ausl. Eisenbahn- “ Inländ. Fonds. Ausl. Fonds.
Stamm-Actien. 11“ 8. G 84. Amsterdam-Rotterdam 02 E 100 88 EE“ “ 8 . - Königsberg. Privatbank 7 ½ Ludwigshafen-Bexbaech Mag eege do. 8 Fehsessh Leebthe 8 Mr.-ʒLudwgh. Lt. A. u. C. Posener do. Dessauer Credit MHecklenburger. Berl. Hand.-Gesellsch. do. Landesbank. Disc. Commandit-Anth. Genfer Creditbank.... Schles. Bank-Verein.. Geraer Bank v4“ Pommersch. Rittersch B. Gothaer Privatbank. ..
“ — Hannoversche Bank... Ausl. Prioritäts- di. “ Leipziger Creditbank. Actien. Industrie-Actien. uxemburger Bank...
1 Meininger Creditbank. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ Norddeutsche Bank... Belg. Oblig. J. de lEst
4 Oesterreich. Credit... do. Samb et Meuse. 4 Thüring. Bank Oester. franz. Staatsbahn 3
Wechsel-Course.
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Pfandbriefe.
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Freiwillige Anleihihe 1 Staats-Anleihe von 1859..
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Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859,
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Prümien-Anl. v. 1855 à100 Th. Kur-Au. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen do. do. Sechuldverschr. d. Berl. Kaufm.
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Oester. Natien.-Anleihe Prm.-Anleihe.. n. 100 Fl. Loose 3 do. neueste Loose..
Russ. Stiegl. 5. Anl.. d9 do. . do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. Poln. Schatz.-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. 3 Poln. Pfandbr. in S.-R. do, Part. 500 vI.. Dessauer Prämien-Anl. 21 [Hamb. St.-Präm.-Anl.
(Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 F!.
„[Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A
Oesterr. Metall 2 ö
1 Preussische Bank-Antheil-Scheine 120 ¾ a 121 gem. Bergisch-Märkische Lit. A. 104 ¼ a 105 gem. Berlin-Anhalter 135 8¼ a 136 ¼ gem.
Bresl. Sehweidn. Freib. 119 a 119 ⅜⅞ gem. Oberschies. Lit. B. 123 ⅞ a 124 ½ gem. Wilhelmsb. (Cosel-Oderb.) 48 a 49 gem. Mainz-Ludwigsh. Lit. A. u. C. 117 ½ 2 gem. Meeklenburger 53 ¾ a 54 ¾ gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 58 ¾ a 59 ¾ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 133 ⅔6 a 4 Pommersche Rittersch. Bank 89 a ¼ gem. Fabr. für Eisenb.-Bed. 82 a 83 gem. Darmstädt. Bank 81v¼ a ¼k gem. Dessauer Landesbank F.eAaieihe vee eeie⸗ 41 ½ 2 42 ½⅛ 2 42 gem. Meininger Creditbank 83 ¾ a2 84 ½ gem. Oesterr. Credit 72 ¾ a 73 ½ gem. Oesterr.
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Berlin, 12. Maärz. Die Börse war sehr günstig gestimmt und Kredit u. a. Preussische Fonds waren angenehm und zum Theil höher, eu höheren Coursen belebt in vielen Eisenbahnen, namentlich schlesi- Prioritäten beliebt. J1““ H 1 Dessauer Landesbank, Franzosen, Oesterreichischen 3 11I1““ MRiedaction und Rendantur:
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Berlin, Druck und Verlag der Köͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
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1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne 8 preis-Erhöhung. EBA“
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Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. ”“ Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. 8 (nahe der Leipzigerstr.)
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Kreisgerichts⸗Rath Ribbentrop zu Posen bei Gele⸗
genheit seiner Versetzuug in den Ruhestand als Ge⸗
heimer Justiz⸗Rath zu verleihen. “
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten⸗
Deer Königlichen Regierung ist von Seiten der Königlich griechi⸗ schen Regierung die Notification der über einen Theil des Golfes von Argolis verhängten Blokade zugegangen, welche in Uebersetzung
lautet, wie folgt: . — 1 „Marine⸗Departement. Notification, betreffend die Es wird
Blokade eines Theiles des Golfes von Argolis. — hiermit zur Anzeige gebracht, daß am 13./25. Februar d. J., und von diesem Tage an, alle Küsten des Golfes von Argolis, zwischen der Rhede von Astros (exklusive) und der Bai von Vourlia (inklusive), durch hinlängliche Streitkräfte der Königlichen Marine in strenge Blokade versetzt worden sind. — Es wird außerdem zur Anzeige gebracht, daß alle Maßregeln, welche das Völkerrecht und die Verträge zwischen Seiner Majestät dem Könige von Griechenland und den verschiedenen befreundeten Mächten ge⸗ statten, in Bezug auf alle Schiffe, welche die besagte Blokade zu verletzen versuchen sollten, werden ergriffen und zur Anwen⸗ dung gebracht werden. — Athen, 14 /26. Februar 1862. — Der Marine-Minister. (gez.) J. Botzaris.“ Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
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Ministerium der ge
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unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
tlichen,
Bescheid vom 18. Dezember 1861 — die Verpflich⸗ tung zur Zahlung des Schulgeldes für Stiefkinder
s1s;des Ehemannes betrefsend.
— — Daß dem Stiefvater eine eigene Verpflichtung, die Kosten der Erziehung seines Stiefsohnes zu tragen, nach den Gesetzen nicht obliegt, ist unzweifelhaft und wird von der Königlichen Regierung auch jetzt zugegeben. Dagegen steht die Verpflichtung der Mutter unbedenklich fest, und kann auch der Ehemann aus seinem maritali⸗ schen Nießbrauch kein Recht herleiten, der Vollstreckung der Execu⸗ tion in das Vermögen der Frau zu widersprechen. Unzulässig aber ist es, das Vermögen des Mannes um deshalb in Anspruch nebmen zu wollen, weil ihm die Arbeitskraft der Frau zu Gute kommt, wogegen es unbedenklich zulässig sein würde, in den etwaigen Ar⸗ beitsverdienst der Frau die Execution zu vollstrecken.
Der Königlichen Regierung bleibt hiernach fügung überlassen. v“ Berlin, den 18. Dezember 1861. EEW“
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mediz
von Bethmann⸗Hollweg.
Zuweisung von Kindern in die von Actien und lichen Gesellschaften errichteten Werkschulen
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Ew. ꝛc. erwiedere ich auf die Vorstellung vom 30. Mai d. J., betreffend die Errichtung einer Gewerkschule in N., nach Anhörung der Königlichen Regierung zu N. Folgendes.
Nach Art. 6 des unter dem 3. September 1856 Allerhöchst bestätigten Statuten⸗Nachtrags liegt der von Ihnen vertretenen Gesellschaft die Verpflichtung ob, für die Schulbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen und nöthigenfalls selbst zur Gründung und Unterhaltung neuer Schul⸗Systeme diejenigen⸗Be⸗ träge — nicht Beiträge, wie Ew. ꝛc. citiren — zu leisten, welche von der Staats⸗Regierung für nothwendig erachtet werden. Daß diese Verpflichtung, deren Umfang sich lediglich nach dem jedesmaligen Be⸗ dürfniß bestimmt, nicht bereits durch den Bau zweier Freikuxe für Kirche und Schule und durch die von der Gesellschaft an die Knapp⸗ schafts⸗Kasse zu leistenden Beiträge absorbirt wird, ist unzweifelhaft und vermag ich die in dieser Hinsicht von Ihnen erhobenen Be⸗ denken nicht als zutreffend zu erachten. Dagegen erkenne ich gern an, daß die Gesellschaft durch die Einrichtung und Unterhaltung der projektirten Werkschule mehr leistet, als. von ihr auf Grund der erwähnten Statutenbestimmung würde gefordert werden können. Es ist daher unbedenklich und auch von der Königlichen Regierung nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Gesellschaft Eigenthümerin der auf ihre alleinigen Kosten zu errichtenden und zu unterhaltenden Schulgebäude verbleibt. Hieraus folgt jedoch nicht das unbedingte Recht der Gesellschaft, die gastweise Zuweisung von Kindern solcher Eltern, welche nicht zu den Arbeitern der Gesellschaft gehören, unter allen Umständen ablehnen zu können. Denn die Koönigliche Regierung ist kraft ihres Aufsichtsrechts befugt, der Einrichtung der projektirten Schule solche Bedingungen beizufügen, welche im öffentlichen Interesse geboten sind und die Schul⸗Unterhaltungslast der Gesellschaft nicht vergrößern. In letzterer Beziehung bemerke ich, daß der dieserhalb von der Königlichen Regierung gestellte Vor⸗ behalt der gastweisen Zuweisung fremder Kinder gegen Zahlung eines festzusetzenden Schulgeldes dahin zu beschränken ist, daß von dieser Befugniß nur insoweit Gebrauch zu machen, als dies die vorhandenen Lehrkraͤfte und Schulräumlichkeiten gestatten. Es werden daher der Gesellschaft durch diese Maßregel keine besonderen Kosten erwachsen, wogegen sie den Vortheil des Bezuges des Fremden⸗ Schulgeldes genießen wird. Nothwendig ist aber diese Einrichtung, weil auf andere Weise für das Schulbedürfniß der Kinder der Pro⸗ fessionisten, Gastwirthe und Kolonisten zu N. und Umgegend, auf welche es vornehmlich ankommt, nicht gesorgt werden kann, und die Eltern dieser Kinder ohnehin mit den Werken der Gesellschaft de⸗ reits insofern in Verbindung stehen, als deren Zuzug nach N. we⸗ sentlich durch das Bedürfniß des Hüͤttenpersonals hervorgerufen ist.
Mit der erwähnten Einschränkung muß ich daher die den der Königlichen Regierung gestellte Bedingung aufrecht erhalten, indem ich überzeugt bin, daß durch dieses Arrangement allen billigen An⸗
forderungen der von Ew. ꝛc. vertretenen Gesellschaft Genüxge ge⸗ schehen ist. Berlin, den 20. Dezember 1861.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medig⸗ ö“ Angelegenheiten.
In Vertretung: Lehnert
N.