8 “ d) in Ermangelung aller dieser Personen 8 1 dem Hauswirth zu insinuiren.
Niemals darf die Zustellung an unerwachsene Kinder, an bloße
Miether oder an Fremde geschehen.
Personen, an welche statt des Empfängers insinuirt wird, sind u bedeuten, daß sie die Verfügung dem Adressaten ungesäumt zu⸗
zustellen haben.
Der Briefträger oder Postbote muß den Behändigungsschein d Adressaten vorlegen und von ihm durch seine Negeslsgen gein
den Empfang der Verfügung ꝛc. anerkennen lassen.
Verweigert der Adressat oder in dessen Abwesenheit eine der unt
Nr. 2 zu a bis d bezeichneten Personen die Bescheinigung des Empfanges, so ist dies von dem Briefträger oder Postboten auf dem Behändigungsschein unter spezieller Angabe des Grundes zu
vermerken.
Wird die Annahme der Verfügung aus dem Grunde verweigert,
tz gekommenen Be⸗ räge an Porto, Insinuationsgebühr oder Bestellgeld icht zahlen will, so hindert dieser Umstand allein die Aus⸗
weil der Adressat die etwa zum Ansa
händigung an den Adressaten nicht.
Wird die Annahme dagegen aus einem anderen Gru ’ eigert, oder tritt der Fall ein, daß Niemand von G Nr. 2 a. bis d. bezeichneten Personen angetroffen wird, so ist die Verfügung an die Stuben⸗ oder Hausthür des Adressaten zu befesti⸗ gen. Der Briefträger oder Postbote muß sich jedoch zuvor pflichtmäßig davon überzeugen, daß die Wohnung, an deren Thür die Befestigung erfolgen soll, dem Adressaten wirklich
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(als Miether, Nutznießer oder Eigenthümer ꝛc.) gehört
unter dem Behändigungsschein die stattgefunden b seine Unterschrift in folgender An. ü8s e Insinuation du
vereideter Briefträger (oder Postbote)
zu vermerken, wie die Insinuation erfolgt und eintretenden
sind anzugeben.
seinem Gesinde, noch an den Hauswirth möglich gewesen ist.
Dienstfiegels zu beglaubigen.
Post⸗Behändigungsschein zur Nr.
11““
8. b
D.. Königliche Post wird ergebenst ersucht, die...
einen vereideten Postboten insinuiren zu lassen und den Behändi 3 schein mit der Quittung des Empfängers und dem durch eines Amtsfiegels beglaubigten Atteste des Boten gefaͤlligst zurückzusenden.
. den.
Königl. .
) Es ist anzugeben, ob der insinuirende Briefträger ꝛc. sich in „die Wohnung“, in „den Laden“ oder in „die Schreibstube“ des
Adressaten begeben hat.
2²**²) Auszufüllen entweder
in der
Nachdem ich mich in d..“) ...— Adressaten begeben, habe ich d.. oben bezeichnete
Adressaten **)
persönlich angetroffen ***), am . ten “ welches ich 8Cee
**) Auszufüllen mit dem Worte „nicht“, wenn der Adressat nicht persönlich angetroffen worden ist
1) wenn der Adressat persönlich angetroffen und die Insinuation an ihn bewirkt ist, mit den Worten:
„dem Adressaten selbst“ — oder
2) wenn der persöͤnlich angetroffene Adressat die Annahme verweigert hat, mit den Worten:
„dieser jedoch die Annahme verweigert hat, durch Anheften an die Thür“
unter ausdrücklicher Beifügung des Grundes der verwei
1 11.“ gerten Annahme, —
3) wenn der Adressat nicht persönlich, wohl aber einer seiner F “ 2 1 „
oder sein Hauswirth, oder — in⸗
sofern die Insinuation an einen Haus⸗ oder Grundeigenthuümer erfolgen soll, — dessen Verwalter oder Administrator oder der
Pächter seines “ angetroffen ist, mit den Worten:
Dabei ist das ve erfolgt ist, zu dem Adressaten steht, ausdrückli
,welche.. die Zustellung an den Adressaten versprochen hat.“
rwandtschaftliche oder kontraktliche Verhältniß, i tniß, in wel ; 1 ch mit L1“ 1X4X“X“
4) w wed 1 önli ) wenn weder der Adressat persönlich, noch eine der bei 3. bezeichneten Personen angetroffen oder die Annahme von den
Letzteren verweigert worden ist, mit den Worten: 1 wesen ist, urch Anheften an die Thür.“
„auch di f ch die Insinuation weder an einen von seinen Angehörigen oder seinem Gesinde, noch an seinen Hauswirth möglich ge⸗
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Woldem Schlesbvig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg, Gene⸗ ral⸗Lieutenant, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und
22 Tac gegels der Bundestruppen in Frankfurt a. M., von
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. März. Se. Majestäͤ 328 arbeiteten heute früh mit dem 1111 Adjutanten Freiherrn von Manteuffel und dem Wirklichen Geheimen Rath Geheimen Kabinets⸗Rath Illaire, nahmen um 11 Uhr im Beisein des General⸗Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel und des Kommandanten von Berlin, General⸗Lieutenants von Albvensleben,
die Meldungen des General⸗Lieutenants, General⸗Adjutanten und
Woldemar zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augu 6 General⸗Majors von Prondzinski, des Obersten 5 Ha gusens echa und Flügeladjutanten Grafen von der Goltz, des Oberst⸗Lieutenants von Kurowski und des Hauptmanns im Generalstabe Bronsart von Schellendorf entgegen und ertheilten dann dem Königlich schwedischen Capitain von Knorring eine Audienz, welcher die Ehre hatte, Seiner Majestät ein eigenhändiges Schreiben Sr. Majestät des Königs von
Schweden zu uüͤberreichen. Um 1 ½ Uhr em Pe den Staatsminister a. D. von pfingen Se. Majestät
Hannover, 18. März. Heute nahm die all ände⸗ versammlung, die seit dem 7. Februar vertagt E“ wieder auf. In der Ersten Kammer wurde der Eingang ver⸗ schiedener Regierungsschreiben angekündigt. Außerdem wurden meh⸗ h Petitionen angekündigt. Auf die Tagesordnung der morgen⸗ en Sitzung wurde gesetzt: Der Gesetzentwurf über die Verpflichtung der Unterthanen zum Militäairdienste und über die Verhältnisse der im Mllitairdienst stehenden Mannschaft. (N. H. Z.)
Ober⸗Befehlshabers der Bundestruppen in Frankfurt a. M., Prinzen
MNlassau. Wiesbaden, 17. März. Der L 1 nu. . . andt au den 24. März einberufen. Außer dem Vudget werden vgseabat
6) In allen Fällen hat der infinuirende Briefträger oder Postbote
zu bescheinigen und auf seinen Amtseid in dem Behändigungsschein daß die Ertheilung einer Empfangsbescheinigung verwei Fale sei. Die Personen, an welche die In imutio⸗ und ihr Verhältniß zu dem Adressaten, imgleichen der Ort üst Datum und die Stunde, wo die Insinuation oder die Befesti 1 der Verfügung 8 bn 8e 5 Hausthür stattgefunden baß
— rfolgt die Insinuation durch Befesti die Thür, weil der Adressat die Annahme aus 1 1e - als dem der Weigerung einer Zahlung von Porto ꝛc. abgelehnt hat, so ist dieser Grund in dem Insinuations⸗Dokument ausdrücklch zu vermerken; erfolgt dagegen das Befestigen an die Thür, weil weder der Adressat angetroffen worden ist, noch die Insinuation an eine der oben unter Nr. 2 a. bis d. bezeichneten Personen stattfinde konnte, so hat der Briefträger oder Postbote in dem Incennacibgt. Dokument anzugeben, daß er den Adressaten nicht angetroffen hat auch die Insfinuation weder an einen von seinen Angehörigen oder
Die Richtigkeit der Unterschrift der Briefträ gkeit de ger ꝛc. unter d haͤndigungsschein ist von den Postanstalten durch Beidrückung 88
eine Reihe Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Als solche bezeichnet man: ein Gesetz wegen Belastung der Beurkundungen zum Handels⸗ gesetbuche mit Stempelabgaben; ein Gesetz uüber Verwaltung der Staats⸗Eisenbahnen; einen Gesetzentwurf wegen Errichtung von Handelskammern; ein Preßgesetz u. s. w.
Großbritannien und Irland. London, 17. März. Gestern war es ein Jahr geworden, daß Ihre Majestaͤt die Königin ihre Mutter, die Herzogin von Kent, verloren hatte, und an diesem Tage wollte Ihre Majestät den Grundstein zu dem Mau⸗ soleum legen, das sie Ihrem Gatten und sich in den Parkanlagen von Frogmore zu errichten beschlossen hat. Des Sonntags wegen wurde dieser traurige Akt aber schon am Sonnabend vollzogen. Anwesend waren außer der Königin und ihren Kindern (es fehlten der Prinz von Wales und Prinz Leopold) nur die dienstthuenden Herren und Damen, die Begleitung der Frau Kronprinzessin von Preußen und von sonstigen Hofbeamten nur diejenigen, welche dem Prinzen am nächsten gestanden waren. Um 12 ÜUhr erschien die Königin mit den ihrigen. Sie kam zu Fuße von Frogmore House, und nachdem sie den Grundstein mit den üblichen Ceremonieen ge⸗ legt hatte, betete der Dechant von Windsor um Gottes Segen fuͤr das Werk. Der Stein trägt folgende Inschrift: „Der Grundstein zu diesem Bau, errichtet durch die Königin Victoria, im frommen Andenken an ihren großen und guten Gatten, ist durch sie am 15. März 1862 gelegt worden. Selig sind, die im Herrn ruhen.“ Den Bau leitet der Architekt A. S. Humbert und die liegende Statue des Prinzen wird von Baron Marochetti ausgefuͤhrt werden.
Wahrscheinlich schon am 3ten des nächsten Monats begiebt sich der Hof wieder nach Osborne, im Mai beabsichtigt die Königin einen kurzen Ausflug nach Balmoral zu machen.
Der Prinz von Wales war bekanntlich am 1. d. in Alexandrien eingetroffen, von wo er ohne Aufenthalt nach Cairo weiter reiste, um sich von dort nach Ober⸗Aegypten zu begeben. Der Prinz bewahrt allenthalben das strengste Incognito, und stat⸗ tete nur die allernothwendigsten Besuche beim Viceköͤnig und dessen Familie ab, die zu seinem Empfange eigens nach Cairo gereist waren. Am 4. um Mittag wurde die Weiterreise angetreten. Des Pascha's Dampfer brachte den Prinzen und dessen Gefolge romaufwärts. In Gizeh wartete seiner abermals der Vicekönig in Person; dann ging es auf Dromedaren nach der roßen Pyramide, die man kurz vor Sonnenaufgang erreichte. Am anderen Morgen wurde von der Spitze dieser Pyramide der
onnenaufgang genossen; dann widmeten die Reisenden eine Stunde
1 d ritten nach Gizeh zurück, um die
en Nil hinauf fortzusetzen. Der britische General⸗Konsul
Colquhoun begleitet von da an den Prinzen, der gegen Ende des
Monats wieder in Alexandrien zu sein denkt, um sich nach Syrien
einzuschifen. — Der Herzog von Sachsen⸗Coburg mit dem
Prinzen Karl v. Leiningen war am 6. in Alexandrien einge⸗
troffen, hatte in einem der dem Pascha gehörigen Paläste über⸗
nachtet und am darauf folgenden Tage die Reise nach dem Süden fortgesetzt.
Lord Palmerston hat sich in den letzten Tagen vor einem Sonderausschuß des Parlaments, welcher uͤber verschiedene neue Eisenbahnen zu referiren hat, dahin ausgesprochen, daß es von
rößter Wichtigkeit sei, die größeren Arsenale des Landes durch Eisenbahnen von gleicher Spurweite mit einander in Verbindung zu bringen. Desgleichen empfiehlt er zu Vertheidigungszwecken die Förderung einer direkten Bahn zwischen Portsmouth, Bristol und anderen Häfen, wie er überhaupt eine Eisenbahnverbindung aller an der Südküste gelegenen Städte für wuͤnschenswerth erachtet.
— 18. März. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses beantragte der Marquis von Normanby die Vorlage mehrerer, die Verfolgung der Presse in Italien betreffender Depeschen, und schil⸗ derte die gegenwärtigen Zustände Italiens als grauenhaft. Earl Russell genehmigte die gewünschte Depeschen⸗ Vorlage, und es entstand eine längere, aber zu keinem bestimmten Ziel führende Be⸗ sprechung der italienischen Zustände, an welcher Lord Malmesbury und der Marquis von Clanricarde Theil nahmen.
Im Unterhause zog Horsfall seinen die Reform des See⸗ rechts betreffenden Antrag zurüͤck.
Italien. Turin, 16. Mäaͤrz. Der Armee⸗General Durando ist zum Kommandanten des zweiten Militair⸗Departements (Mailand) ernannt, der frühere Kriegsminister, General⸗Lieutenant della Rovere, dem Kriegsministerium zur Verfügung gestellt, und der Artillerie⸗ Generalmajor Cavalli zum General⸗Lieutenant befördert worden.
Aus Rom, 17. März, wird telegraphirt, daß Msgr. Berardi zum päpstlichen Nuncius in Petersburg ausersehen sei, und daß es mit des Papstes Befinden immer besser gehe.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. März. Nach der „Nordischen Post“ ist der Professor Staatsrath. Pawloff, weil er sich in einer zu einem wohlthaͤtigen Zwecke gehaltenen öffent⸗ lichen Vorlesung unerlaubter agitatorischer Ausdrücke bedient hat, nach einer entfernten Provinzialstadt verwiesen und dort unter Polizeiaufsicht gestellt worden
Dänemark. Kopenhagen, 17. März. Der Reichsrath verwies heute den Gesetzentwurf über die Bewilligung einer Appa⸗ nage für den Prinzen Frederik zu Dänemark einstimmig zur zweiten Berathung. Der Gesetzentwurf üͤber eine Veränderung des §. 53 des Verfassungs⸗Entwurfes (Modification der Verhältnißzahl in der Beitragspflichtigkeit der einzelnen Landestheile zu den gemein⸗ schaftlichen Ausgaben) wurde in Uebereinstimmung mit den Aus⸗ schußanträgen einstimmig angenommen und mit 43 gegen 1 Stimme zur dritten Berathung verwiesen. 11““
Amerika. New⸗Vork, 28. Februar. Eine Ordonnanz des Kriegsministers bestimmt, daß bis auf Weiteres die Zeitungen sich aller Mittheilungen über Militairbewegungen, deren Veröffentlichung nicht von den Militairbehörden gestattet ist, enthalten sollen. Das Dekret lautet also: 1) Vom 26. Februar an nimmt der Präͤsident alle Telegraphenlinien in den Vereinigten Staaten in militairischen Besitz. 2) Alle telegraphischen Mittheilungen über Militair⸗Opera⸗ tionen, die nicht ausdrücklich von dem Kriegsdepartement, dem Oberfeldherrn oder den kommandirenden Generalen der verschie⸗ denen Departements erlaubt werden, sind unbedingt verboten. 3) Alle Zeitungen, welche Kriegsereignisse mittheilen aus irgend einer Qulle, deren Mittheilung nicht durch die vor⸗ erwähnten Behörden gestattet ist, sollen in Zukunft weder tele⸗ graphische Berichte erhalten, noch auf Eisenbahnen befördert werden. 4) Edward S. Sanford wird zum Militair⸗Supervisor telegraphischer Depeschen in den ganzen Vereinigten Staaten er⸗ nannt; Anson Stager zum Militair⸗Superintendenten aller Tele⸗ graphenlinien in den Vereinigten Staaten. 5) Diese Besitznahme und Aufsicht der Telegraphenlinien hat nicht die Absicht, die ge⸗ wöhnlichen Geschäfte der Compagnieen oder Privatgeschäfte irgend zu beeinträchtigen. Der Militair⸗Supervisor, welcher gleichzeitig das Amt des Präfidenten der amerikanischen Telegraphen⸗Compagnie bekleidet, zeigt an, daß die vom Präsidenten angeordnete militairische Besitznahme des Telegraphen an der Besorgung der Privat⸗ und Handels⸗Geschaͤfte mittelst des Telegraphen nicht das Geringste ändert.
Herr Seward wünschte, da eine aktive Einmischung der Ver⸗ einigten Staaten in die mexicanischen Wirren jetzt nicht moͤglich ist, wenigstens vermittelnd einzuschreiten. Er wollte, daß die Vereinigten Staaten sich erbieten sollten, die Verzinsung der mexicanischen Staats⸗ schuld auf eine gewisse Zeit zu garantiren und so die ostensiblen Vorwände der Intervention zu beseitigen. Allein der Bundessenat ist aus übelverstandener Sparsamkeit nicht darauf eingegangen und bat auch der Ernennung des Generals Scott zum außerordentlichen Gesandten nach Mexico seine Zustimmung versagt.
Nach den mit dem Dampfer „Niagara“ eingetroffenen Berichten aus New⸗Vork vom 4. d. hatten die Konfoͤderirten Columbus in Asche gelegt und sich unter Mitnahme ihrer Kanonen und aller Sachen von Werth nach Randolph zurückgezogen.
“
““
Telegraphische Depeschen aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Büreau.
Wien, Dienstag 18. Maͤrz, Abends. Wie „Scharff's Corre⸗ spondenz“ aus sicherer Quelle vernimmt, haͤtten die Insurgenten von Syra den dritten Sohn des Koͤnigs Victor Emanuel als Otto II. zum Könige ausgerufen. “
Triest, Dienstag, 18. Maͤrz, Abends. Der fällige Lloyd⸗ dampfer ist mit der Ueberlandpost aus Alexandrien eingetroffen.
London, Dienstag, 18. März, Nachts. In der heutigen Sitzung des Unterhauses sagte Gibson, daß die Regierung die Hoffnung hege, die Steuern auf Salz würden in Frankreich
beträchtlich herabgesetzt werden. Belgien habe zwar noch nicht darin
gewilligt, daß England in Handelsbeziehungen wie die übrigen Staaten behandelt werde, aber England bestehe darauf, dieselben Vergünstigungen zu erhalten.
Paris, Mittwoch, 19. März, Morgens. Nach hier einge, troffenen Nachrichten aus Athen vom 15. d. ist mit den Insur⸗ genten in Nauplia ein Waffenstillstand auf 24 Stunden abgeschlossen worden.
Turin, Dienstag 18. März. Wie die „Italie“ meldet, hätte Garibaldi eine Konferenz mit Ratazzi gehabt, in Folge deren er seine Abreise bis zum 21. d. verschoben hätte.
Ragusa, Dienstag 18. Maärz. Gestern haben die Tuüͤrken Grahowo besetzt. Eine Division derselben ist gegen das von Vuca⸗ lowich besetzte Joi vorgerückt. Es hat ein Treffen stattgefunden, dessen Resultat noch nicht bekannt ist; die Tuͤrken ruͤcken indeß vor.