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zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der
es ⸗Rlh Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab⸗
c. gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht,
Direktor der Museen von Olfers, der Chef⸗Präsident des Kammer⸗ gerichts von Strampff, der Bischof Neander, der General⸗Superintendent Hoffmann, der Oberbürgermeister Dr. Krausnick und viele andere Perso⸗ nen. Nachdem dieselbe unter Leitung des Prof. Marxmit Gesang eröffnet war, hielt der Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. Boeckh die 12 in deutscher Sprache. Der Redner ging aus von den
ründen, aus welchen die Universitäten vorzugsweise zu dem inni⸗ gen Ausdruck der Dankbarkeit gegen den Landesherrn verpflichtet und berufen seien; er handelte hierauf von der Volkserziehung, be⸗ sonders in der Beziehung des Staates auf dieselbe, gedachte an⸗ hangsweise des von J. G. Fichte entworfenen Planes einer deut⸗ schen National⸗Erziehung und schloß mit den Segenswünschen für Se. Majestät den König und das Königliche Haus. Durch den Sängerchor wurde die Feier mit einem Chorale geschlossen. 8
Akademie der Künste.
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EEEdEeEm. 1 Große Kunst⸗Ausstellung iim Königlichen Akademie⸗Gebäude zu Berlimn— voon Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes
) Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Seamnung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. b 4) Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung dder Kunstwerke möglich zu machen, muͤssen die letzteren bis
Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine
geliefert werden.
) Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken deaß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler⸗ schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un⸗
abaäaͤnderlich eingehalten werden wird und daß
demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum .August bei der Königlichen Akademie eingegan⸗ G en ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle nit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗ ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Ruͤckseite des Bildes kurz angegeben werden.
7) Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht
zzur Ausstellung zugelassen.
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand
Dleeinen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.
9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen
Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka⸗ demische Senat.
10) Transportkosten uͤbernimmt die Akademie nur für Arbeiten
ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem
Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach
zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen der haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen.
Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und dü Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗ Ausstellunger nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen
können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrabmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsendern besorgt werden muß. — Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Ruͤcktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗
men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.
Die Königliche
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Ed. Daeg. Prof. Dr. Ernst G
Im Auftrage: st Guhl Secretair.
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8 Haupt Verwaltung d
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Bekanntmachungvom 19. März 1862 — betreffend die Verloosung von Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien Ser. I. und II.
Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritäts⸗Actien Ser. I. und II. der Niederschlesisch⸗Märkischen⸗Eisenbahn, und zwar 224 Stüuc Ser. I. à 100 Thlr., EII FThà 86090.ö werden am 12. k. M., Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungs⸗ zimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars, öffentlich durch das Loos gezogen und demnächst bekannt gemacht werden. Berlin, den 19. März 1862.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
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Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 5. Division, Vogel⸗ von Falckenstein, und
Der General⸗Major und Commandeur der 9. Infanterie⸗Bri⸗ gade, von Prondzynsfki, nach Frankfurt a. OQ. 8
„Berlin, 24. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnäͤdigst geruht: Dem Commandeur der 16. Division, General⸗ Lieutenant von Arnim, und dem Commandeur der 11. Division, General⸗Lieutenant Grafen von Oriolla, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihnen
verliebenen Großoffizier-Kreuzes des Großherzogli Luxemburgi⸗ schen Ordens der Eichenkrone zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. März. Seine Majestaͤt der König empfingen heute um 11 Uhr die militairischen Meldungen einiger beurlaubten Offiziere und einer Kommission von Kavallerie⸗Off⸗ zieren, die sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Wien begiebt; dann den Oberschloßhauptmann Grafen von Keller und den Fuͤrsten Heinrich LXXIV. Reuß, Mitglied des Herrenhauses, und arbeite⸗
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ten von 312 Uhr ab mit dem Civilcabinet und dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble.
Um 5 Uhr findet im königlichen Palais ein Diner von circa 32 Couverts statt.
Sachsen. Weimar, 22. März. Die Landtags⸗Arbeiten gehen erfreulich vorwärts und die Berathung des Budgets wird bald vollendet sein. Meistens werden die geforderten Summen ohne große Discussion bewilligt, z. E. 100,000 Thlr. zu Pensionen, 180,000 Thlr. für das Militair (bis jetzt 144,000 Thlr.) mit der Ermächtigung, fernere 16,000 Thlr. aus dem Dispositionsfonds
vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie
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zu entnehmen, 23,186 Thlr. für die Gendarmerie, 17,000 Thlr. zu Chausseebau. 8
Frankfurt a. M., 22. März. Die offizielle Mittheilung über Fr⸗undestagssißung vom 20. März lautet: In Folge des in der Sitzung vom 13. Maͤrz d. J. gefaßten Beschlusses wegen des Wechsels in dem Oberbefehl uͤber die hiesigen vr und in der Kommandantur zu Frankfurt kam zur Anzeige, daß der edachte Oberbefehl an der Stelle des von demselben enthobenen Kaiserlich⸗Königlich österreichischen General⸗Majors Freiherrn von Rzikowsky dem General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs von Preußen, General⸗Lieutenant Prinzen Woldemar zu Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗ Augustenburg, übertragen, der Königlich preußische Oberst von Alvensleben der Kommandantur dahier ent⸗ hunden und der K. K. österreichische Oberst⸗Lieutenant bei dem 38. Infanterie⸗Regiment, Freiherr von Palombini, statt seiner zum Kommandanten ernannt worden sei. Bis zum Eintreffen des neuen Ober⸗Kommandanten wird derselbe provisorisch von dem Königlich preußischen General⸗Major von Sommerfeld vertreten. — Hanno⸗ ver beantragte, daß der Zusammentritt der nach dem Beschluß vom 6. Februar dieses Jahres niederzusetzenden Kommission für die Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeß⸗Ordnung am 3. Juni dieses Jahres zu Hanno⸗ ver stattfinden möge. Zugleich zeigte dasselbe an, daß der König⸗ lich hannoversche Ober⸗Justizrath und Referent im Königlichen üstiz⸗Ministerium, Dr. Leonhardt, zum Bepollmächtigten bei dieser Kommission bestimmt sei. — Von der Großherzoglich hessischen Re⸗ gierung wurde angezeigt, daß sie bereit sei, zu den niederzusetzenden Kommissionen zur Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeß⸗ ordnung, so wie des Entwurfes eines allgemeinen Gesetzes über die Rechtsgeschäͤfte und Schuldverhältnisse för die deutschen Bundesstaaten einen Rechtsgelehrten abzuordnen. — Die Kurfürstlich hessische Regie⸗ rung ließ eine Denkschrift uͤber die kurhessische Verfassungs⸗Angelegenheit mit dem Bemerken überreichen, daß dieselbe als Erwiderung auf die badische Denkschrift in der nämlichen Sache bereits vor der 10. diesjährigen Bundestagssitzung, in welcher der gemeinschaftliche Antrag von Oesterreich und Preußen eingebracht wurde, zur Ab⸗ sendung bereit gelegen habe. — Die weiteren Verhandlungen be⸗ trafen Festungsangelegenheiten, insonderbeit Nachweisungen über Proviant⸗ und Lazarethvorräthe, die Befreiung von Festungsgrund⸗ stücken von Steuern und Abgaben, Baulichkeiten und den Rückersatz des Zolls für zu Festungsbauten geliefertes Eisen. (Fr. Bl.)
aden. Karlsruhe, 22. März. In der 26. Sitzung der Kammer legte der Präsident des Finanz⸗Ministe⸗ riums vor: 1) einen Gesetzentwurf betreffend die Steuererhebung für die Monate April, Mai und Juni; 2) das Budget des Be⸗ triebsfonds des allgemeinen Staatshaushaltes. Der Zuwachs zu dem Betriebsfond betrug am letzten Dezember 1861 1,501,000 Fl. Davon bleiben etwa 1,200,000 Fl. für Staatszwecke verfügbar; 200,000 Fl. sind zur Erhöhung des Betriebsfonds bestimmt. 3) Das außerordentliche Budget fuͤr 1862 und 63. Die neuen Be⸗ dürfnisse sind zu 2,236,000 Fl. veranschlagt. Hiervon entfallen vor⸗ behaltlich Mehrforderung nach Erledigung des Entwurfes über Ge⸗ richtsverfassung auf das Justizministerium vorerst 26,000 Fl.; auf das Ministerium des Innern 791,000 Fl. vorzugsweise für Unter⸗ richts⸗Anstalten und Unterhaltung von Vizinalwegen; auf das Handelsministerium eine Million fast durchaus für Wasser⸗ und Straßenbauten. Deckungsmittel für diese Erfordernisse sollen sein Ueberschüsse des ordentlichen Budgets mit 1,422,000 Fl. und aus dem Betriebsfond mit 1,362,000 Fl. 4) Einen Gesetzentwurf wegen Umwandlung der 4 2proz. Obligationen der Eisenbahnschuldentil⸗ gungs⸗Kasse in Aproz., so weit diese Umwandlung noch nicht erfolgt ist. Die Diskussion des Niederlassungsgesetzes ist bei Postabgang bis zu §. 7 gediehen.
Würtemberg. Stuttgart, 22. März. Die neue würtem⸗ bergische Gewerbe⸗Ordnung, durch welche die Zünfte aufge⸗ hoben werden und die Freiheit des Gewerbebetriebs an ihre Stelle tritt, wird mit dem 1. Mai d. J. in Vollzug gesetzt werden. Das von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel heraus⸗ gegebene „Gewerbeblatt aus Wuüͤrtemberg“ veröffentlicht den Text der neuen Gewerbe Ordnung und die betreffende Ministerial⸗Ver⸗ ordnung über den Vollziehungstermin.
Großbritannien und Irland. London, 20. März.
n der gestrigen Unterhaus⸗Sitz ung beantragte Mr. Ayrton die te Lesung der „Accidents Compensation Bill — Ain Gesetzentwurf, der den im Dienst ihres Fabrikherrn durch Unfall beschäͤdigten Arbeitern An⸗ spruch auf Ersatz geben soll, wenn der Unfall aus irgend einer Ursache
entsprang, deren Verhinderung oder Beseitigung in der Macht des Brod⸗
herrn lag. Die Abwesenheit einer solchen Akte bezeichnet der Antrag⸗ steller als ein schreiendes Uebel, und das Durchgehen der Bill. sei daher für die zahlreiche Klasse der Arbeiter ein Gegenstand von der größten Wichtigkeit. Der Attorney⸗General erkennt die Wichtigkeit des Gegenstandes an, sucht aber zu zeigen, daß das vorgeschlgene Gesetz eine Ungerechtigkeit gegen den Arbeitgeber sein und dem Arbeiter selbst Schaden anstatt Nutzen bringen würde. Das bestehende Gesetz entspreche allen Anforderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit. Nach demselben trägt
der Brodherr jeden Schaden, der daraus entspringt, daß er, sei's beim
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Bau eines Hauses oder beim Bearbeiten einer Mine das Gerüst oder Maschinenwerk zu beschaffen oder in gehörigem Stand zu halten vernach⸗ lässigt hat; aber wenn einer von mehreren gemeinsam beschäftigten Arbei⸗ tern eine Nachlässigkeit begeht, die seinen Kameraden Gefahr oder Ver⸗ derben bringt, so ist der Arbeitgeber dafür nicht verantwortlich. Wenn die Bill durchginge, so wäre die unmittelbare Folge davon, daß der Arbeitgeber seinen Leuten das Versprechen abnehmen würde, vorkommenden Falles vom Gesetze keinen Gebrauch zu machen. Mr. W. E. Forster kann das Prinzip der Bill auch nicht billigen, hofft aber, das Haus werde nichts gegen einen Gesetzentwurf einwenden, der die Lebensgefahr i
Kohlengruben zu mindern bezweckt. Sir Morton Peto bemerkt, die Bill würde, ohne den Arbeitern zu nützen, den Brodherrn tausend Prozesse an den Hals hängen. Es sei vor Allem nöthig, die Arbeiter an etwas mehr Achtsamkeit zu gewöhnen. Man glaube kaum, wie fahrlässig die Leute in der Regel seien. Er selbst (Peto) kam eines schönen Morgens in einen seiner Arbeitsschuppen und fand einen Arbeiter auf einem Pulverfaß sitzen und ganz gemüthlich seine Thonpfeife rauchen. Mit welchem Recht wolle man einen Fabrikherrn für die Folgen solcher brutalen Nachlässigkeit verantwortlich machen? — Für die Motion erhebt sich kein Mitglied und dieselbe wird darauf ohne Abstimmung verworfen. S“
— 21. März. Ihre Majestaͤt die Königin hält in Windsor heute einen Geheimrath. Gestern hatte sie den Schatzkanzler in besonderer Audienz empfangen. 8 24
Vom Auslande sind in den letzten Tagen eine Menge Kisten, Ballen und Pakete im Ausstellungsgebäude abgeliefert worden. Von Frankreich, Preußen, Holland, Belgien und der Schweiz zu⸗ sammen über 2000 Stück, darunter gegen 900 allein vom Zoll⸗ verein. Von China sind 7 ungeheure Kisten, von Rußland deren 800 tbeils zur Hand, theils noch unterwegs.
Seit gestern hat das „Morning Chroniele“ aufgehört zu erscheinen. An den Thuͤren der Expedition verkündete ein Plakat, daß es unbvermeidlicher Hindernisse wegen erst am 24. d. wieder ausgegeben werden könne, doch ist auch dieses zweifelhaft.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses wurden Petitionen gegen den neuen Volksschulplan überreicht von den Lords Derby, Shaftesbury, Normanby, Belper, Chelmsford und vom Erzbischof von Canterbury. Lord Berners überreicht eine Petition von den Friedensrichtern in Leicester um Erlassung eines Gesetzes zur besseren Verhütung der Wilddieberei. — Der Bischof von Oxpford beantragte gewisse Vorlagen über den neuen Schul⸗ plan, welchen er als ungerecht und unausführbar angreift. Earl Gran⸗ ville, der Herzog von Argyll, Lord Overstone und Lord Wodehouse ver⸗ theidigen den Schulplan. 1b
Im Unterhause überreichten gestern 46 ehrenwerthe Gentleman, jeder eine Anzahl Petitionen aus verschiedenen Orten, gegen den neuen Volksschulplan; für denselben ist noch keine verzeichnet. Unter andern Petitionen ist erwaͤhnenswerth eine von einem Meeting in Reading um Abschaffung der Todesstrafe. Mr. Cavendish Bentinck fragte den Unter⸗ staatssecretair des Auswäͤrtigen, ob er über das am 9. März in Genua abgehaltene Meeting der „Provisorischen Comités Italiens“, und die nachherigen Schritte dieser Körperschaften einen amtlichen Bericht erhalten habe, und ob er denselben vorlegen oder seinem wesentlichen Inhalt nach mittheilen wolle? Mr. Layard sagt: Ihrer Majestät Regierung hat über diese Meetings Bericht erhalten, wie sie uͤber andere auswärtige Vorgänge von Interesse und Bedeutung sich Bericht abstatten läßt, aber ich denke, die Vorlage wäre eben so unschicklich, wie es unziemlich wäre, wenn die italienische Regierung ihrem Parlament Aktenstücke über die Meetings in der Freihandelshalle von Birmingham oder im Rotundo von Dublin vorlegen wollte. Am Schluß wird auf Sir J. Elphinstone 8 Antrag ein Sonderausschuß eingesetzt zur Untersuchung, ob sich die Passage durch die sogenannte Adamsbrücke nicht bequemer, die Umschiffung Cey⸗ lons unnöthig machen und so die Reise nach Madras, Bengalen und Burmah abkuͤrzen ließe.
8 22. März. F. der gestrigen Sitzung des Unterhauses lenkte Baxter die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Festungen in den Kolo⸗ nieen und beantragt folgende Resolution: „Die zunehmende Zahl befestig⸗ ter Orte in fernen Besitzungen bringt nutzlose Ausgaben mit sich, und die Kosten der Errichtung und Erhaltung von Festungswerken in Kolonieen, die sich selbst regieren, an Orten, welche keine großen Flotten⸗Stationen find, erscheinen als eine nutzlose Belastung des britischen Staatsschatzes. Er bemerkt, daß sich mehrere Mitglieder der Regierung, als sie im vorigen Jahre vor einem diese Frage behandelnden Sonder⸗Ausschusse vernommen wurden, im Sinne des Antrages ausgesprochen hätten und daß das Gleiche von dem Ausschußberichte selbst gelte. Sein Zweck sei der, darauf hinzu⸗ wirken, daß die in dem Berichte ertheilten Vorschläge zur Ausführung kä⸗ men. Sir G. Lewis sagt, die Frage könne nicht von der allgemeinen Frage der militairischen Vertheidigung der Kolonieen getrennt werden, und ehe das Haus sich eine Ansicht über die Resolution bilden könne, müsse es über diese allgemeinere Frage mit sich im Reinen sein und sich darüber aussprechen, in wie weit es angemessen sei, daß das Heer des Mutterlan⸗ des zu der Vertheidigung der Kolonieen mitwirke. Es würde unvorsichtig und unweise sein wenn man in dieser Hinsicht einen unwandelbaren Grundsatz aufstellen wollte, von dem man in keinem Falle abgehen konnte. Er räaͤume ein, daß es nicht zweckmaͤßig wäre, wenn England neue Festungs⸗ werke in den Kolonieen errichtete, oder die schon vorhandenen vergrößerte, oder bedeutende Summen für ihre Unterhaltung verausgabte. Doch müsse man gegen Gefahren auf der Hut sein, und das Haus habe es ja immer in seiner Gewalt, die einzelnen Positionen des Militair⸗Budgets zu kon⸗ trolliren. Der Antrag wird hierauf zurückgezogen. 8 b Die offizielle „Gazetta“ meldet: Vom britischen Gesandten in Konstantinopel ist dem auswärtigen Amte auf telegraphischem Wege die Anzeige zugegangen, daß der zwischen Großbritannien und der Tuͤrkei abgeschlossene Handelstraktat am 13. dieses in Wirk⸗ samkeit getreten ist. Ferner — daß kraft eines vom Sultan ver⸗