1862 / 74 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mässig umgesetzt. Termine anfangs ruhiger eröffnend, schliessen bei fehlenden Abgebern etwas höher. Gek. 1000 Ctr. Hafer niedriger. Rüböl in Folge von starken Realisationen und überwiegendem Angebot erheblich gedrückt, Schluss flau. Spiritus zu den gestrigen Sechluss- coursen eröffnend, befestigte sich alsdann im Verlaufe und schliesst bei ziemlich regem Handel gegen gestern wenig verändert.

8

BHBreslam, 26. März, 1 Uhr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 74 8 Br. Freiburger Stamm-Actien 131 G. Oberschlesische Actien Litt. A. u. C. 141 ¾ G., do. Litt. B. 126 ¼ Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Litt. D., 4proz., 96 ½ G.; do. Litt. F., 4 ½proz., 101 Br.; do. Lit. L. 3 ½ proz., 87 8 Br. Kosel- Oderberger Stamm-Actien 47 ¼ Br. Neisse-Brieger Actien 71 ½ Br. Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actien 40 ½⅛ Br. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 108 Br.

Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 1512 Thlr. G. Weizen, weisser 70 85 Sgr., gelber 70 84 Sgr. Roggen 52 60 Sgr. Gerste 32 bis 39 Sgr. Hafer 20 27 Sgr.

Lebhaftes Geschäft. Eisenbahn-Actien höher, österreichische Effek- ten ohne Umsatz. Fonds fest, Prioritäten gesucht. 1

Stettin, 26. März, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 72 78, Frühjahr 78 ½ bez. Roggen 48, März 47 ½ 48 Br., Frühjahr 47 ¼ 47 bez. u. G., Mai-Juni 47 bez., Br. u. G. Rüböl 12 ¾ Br., April- Mai 12 .% bez., September-Oktober 42 Br. G. Spiritus 17 bez., Murz 17 U., Frühjabr 17 bez.

Hamburg, 25. März, 3 Uhr Minuten Nachmittags. namentlich Eisenbahnen.

Fest,

Oesterreichische Kredit - Actien 172 ½. 111 ½. Rhein-Nahe-Bahn 26 ⅛. Lit. C. 102. Neueste österreichische Anleihe 68 ½. Wien, 26. März, Mittags 12 Uhr 30 Minuten. (Wolfps T-' Bur.) Börse fest. 8 5proz. Metalliques 70.00. 4 ½proz. Metalliques 61.25. Bank-Actie 818. Nordbahn 217.50. 1854er Loose 92.25. National-Anlehen 83.9” Staats-Eisenbahn-Actien-Certifikate 277.00. Kredit-Actien 196.50. e don 136.50. Hamburg 101.40. Paris 53.90. Gold —. Plisabethbah 158.00. Lombardische Eisenbahn 269.00. Kreditloose 130.00. 18602:

Loose 92.90. Amnsterdamnn, 25. März, Nachmittags 4 Uhr. (Wolffs Ta. 5proz. Metalliques

Bur.) Börse matt. 5proz. Oesterreichische National-Anleihe 56 ½. Lit. B. 69 ½. 5 proz. Metalliques 46 ½. 2 ½proz. Metalliques 24 72. 1pro- Spanier 43 ¾⁄2. 3proz. Spanier 48. 5 proz. Russen 79. 5proz. Stieglit, de 1855 91 2⁄2. Mexikaner 33 ½. Londoner Wechsel, kurz 11.80. Han- burger Wechsel 35 ½. Hollindische Integrale 63 ½. ELondon, 25. März, Nachmittags 3 Uhr. (Wolffs Tel. Bur) Regen.

Consols 93 ½. 1proz. Spanier 43. 5proz. Russen 99. 4 ½proz. Russen 93. Hamburg 3 Monat 13 M. 8 ¼ Sh.

Liverpool, 26. März, Mittæags 12 Uhr. Baumwolle: Ungefähr 5000 Ballen Umsatz. Upland 12 ½, New-Orleans 12 ½, Surate 8 ½.

Paris, 25. März, Nachmittags 3 Uhr. (Wolffs Tel. Bur.) Die Börse war geschäftslos. Die 3proz. begann zu 69.90, wich auf 59.80 stieg dann bis 70. 05 und schloss zu'diesem Course in fester HHaltung. Consols von Mittags 12 Uhr waren 94 eingetroffen.

Schluss-Course: 3 proz. Rente 70.05. 4 ½ proz. Rente 97.85. 3pror.

Oesterreichische Elisabeth- B

Mexikaner 34 ⅞. Sardinier gl, Wien 13 Fl. 95 Kr. (Wolff's Tel. Bur.)

Markt ruhig, aber fest.

Mainz-Ludwigshafen Lit. A. 119: do.

Schluss-Course: 101 ⅞. Norddeutsche Bank 93 ⅛. 45 ½. 1proz. Spanier 41 ½. 8 Rheinische 94. Nordbahn 59. Disconto 2 ½.

London lang 13 Mk. 4 ¼ Sh. not., 13 Mk. 5 ¼ Sh. bez. London kur⸗z 13 Mk. 5 ½ Sh, not., 13 Mk. 6 ¾ Sh. bez. Wien 104.12.

35.80. Petersburg 29.

Getreidemarkt: Weizen loco und ab auswäörts stille. loco stille, ab Königsberg Frühjahr 85 86 zu kaufen.

L4**“ 1 4 1 8 8 2 7 ⅞, ½. Santos 7 ¼ und loco 16,000 Sack.

Frankfurt a. M., 25. März, Nachmittags 2 Uhr 35 Minuten. Geringer Umsatz in österreichischen Effekten bei etwas matterer Haltung,

Luxemburger gewichen. Schluss-Course: Kassenscheine 104 . 8 105. Hamburger Wechsel 87 ⅞. Wechsel 93 ½. Wiener Wechsel 86.

burger Kreditbank 98 ½. Spanische Kreditbank von Pereira 480.

Rothschild 500. Kurhessische Loose 57 . 5proz. Metalliques 49 &.

Staats-Eisenbahn-Actien 234. Oesterrei D1V11616165 8

Oesterreichische Kredit-Actien 73 ½. National-Anleihe 60 ½. Stieglitz de 1855 —.

Kaffee animirt, schwimmend Domingo 7 ½, Portorico

Neueste Preussische Anleihe 121. Ludwigshafen-Bexbach 130 ½. Londoner Wechsel 118 ½. 1 Darmstädter Bank -Actien 207. Darmstädter Zettelbank 250 ½. Meininger Kredit-Actien 87¼. 3proz. Spanier 48 ⅛. Spanische Kreditbank von

Badische vproz. Metalliques 43 ½. Oesterreichisches National-Anlehen 59 ½. Oesterreichisch-franzésische

Spanier 48 ½. Actien 512.

775.

Vereinsbank 3proz. Spanier Mexikaner 33 ¼ G.

1proz. S Oesterreie

bvanier 42 ½. aische Credit-Actien —. Lombardische Eisenbahn-Actien 547.

Oesterreichische Staats-Eisenbahn- Creditmobilier-Aetien

Amsterdam

Roggen

Oel, flau Ellinor

stellung.) meister P. Taglioni. Anfang 7 Uhr.

Preussische Berliner Wechsel Pariser

Luxem- 1proz. Spanier 43.

Loose 55 ⅛. 1854r Loose 64 ½.

ank-Antheile 700.

Donnerstag, den 27. März. oder: sches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern, vom Königlichen Balle—— Musik vom Königlichen Hofkomponisten Hertel.

Mittel Preise. 8

Im Schauspielhause: Keine Vorstellung. 1b

Freitag, 28. März. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Äö⸗ theilungen, Musik von Donizetti. als vorletzte Gastrolle. Sprache aus und wird am Schluß der Oper den Walzer „II Bac- cio“ von Arditi singen.) Hierauf: Solotanz.

Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause: Keine Vorstellung.

Der Billet⸗Verkauf findet nur am Tage der Vorstellung statt.

Königliche Schauspiele. 6

Im Opernhause.

(58ste Vor⸗ Träumen und Erwachen.

Phantasti⸗

Im Overnhause. (59ste Vorstellung.)

dor (Frl. Désiré Artoöt: Marie, Dieselbe führt den Dialog in deutscher

[558 Steckbrief.

Gegen den unten näher bezeichneten Hand⸗ lungsdiener, zuletzt Dienstnann Emil Lud⸗ wig Gustav Thiele ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Die Ver⸗ haftung hat nicht ausgeführt werden können, weil derselbe in seiner bisherigen Wohnung, Gr. Frankfurterstraße 30 a., und auch sonst hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltssorte des ꝛc. Thiele Kennt⸗ niß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den Angeschuldigten zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Köͤnig⸗ liche Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 21. März 1862. Königliches Stadtgericht.

Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission I. für Vorunter

—ö—

Signalement. 8

Der ꝛc. Thiele ist 23 Jahr alt, am 25sten August 1838 in Berlinchen geboren, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, blonden Bart, ovales Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, ovale Ge— sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe und ist kleiner Gestalt. G

[55 7] Stte chrief.

Gegen die unten näher bezeichnete unberehe⸗ lichte Wilhelmine Caroline Louise Becke ist die gerichtliche Haft wegen wiederholten Diebstahls beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil die⸗ selbe hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der ꝛc. Becke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die Angeschuldigte zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesaͤumte Erstattung der dadurch entstan⸗

““ G 1“ denen baaren Auslagen und den berehrlichen

Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswille

fährigkeit versichert.

Berlin, den 22. März 1862.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement.

Die ꝛc. Becke ist 21 Jahr alt, am 2. Novem⸗ ber 1840 in Berlin geboren, evangelischer Rel⸗ gion, 5 Fuß groß, hat dunkelbraune Haare, graublaue Augen, dunkelbraune Augenbrauen, spitzes Kinn, lange spitze Nase, mittleren Mund, lange Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, voll⸗ ständige Zaͤhne, ist kleiner und untersetzter Ge⸗ stalt und hat als besondere Kennzeichen: die rechte Schulter etwas hoch.

v

. 81 Bekanntmachung.

Die Schauspieler Rückheimschen Eheleute, welche in einer hier schwebenden Untersuchung Zeugen sind, und früher in Filehne bei der Samstschen Truppe waren, sind ihrem gegen⸗ wärtigen Aufenthalte nach unbekannt. Es wird ersucht, denselben hierher mitzutheilen. 9

Schneidemühl, den 24. März 1862. 88

Königl. Staats⸗Anwalt.

[559) Polizei⸗Verord rnung

Mit Bezug auf den §. 11 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 be⸗ stimmen wir biermit zur genauen Beachtung für das betheiligte Publikum Nachstehendes:

An dem linksseitigen Weichselufer bei Dirschau, 80 Ruthen oberhalb und 80 Ruthen unterhalb des Eisenbahnbrücken⸗Pfeilers, dürfen nur die⸗ jenigen Schiffsgefäße anlegen, welche im Be⸗ griff sind, Behufs der Durchfahrt unter der Brücke ihre Masten zu legen, oder dieselben nach bewirkter Durchfahrt wieder aufzustecken. An⸗ dere Schiffsgefäße, welche nicht die Brücke passi⸗ ren wollen oder dieselbe schon passirt haben, müssen, um entleert oder beladen zu werden, mindestens 80 Ruthen oberhalb oder 80 Ruthen unterhalb der Brücke anlegen.

Holzflöͤße dürfen ebenfalls innerhalb der an⸗ gegebenen Entfernung von der Brücke nicht am Ufer angelegt oder befestigt werden.

Oberhalb und unterhalb der 80 Nuthen lan⸗ gen Uferstrecken, welche für den Verkehr an den Mastkrahnen freigehalten werden müssen, dürfen Holzflösse zwar am Ufer festgelegt werden, die⸗ selben dürfen jedoch nicht breiter sein, als: a) 30 Fuß an dem der Brücke zugekehrten

Ende, b) 40 Fuß an dem anderen Ende bis auf 140 Ruthen von der Brücke entfernt.

Diese Maaße müssen eingebalten werden, um das Anfahren und Abfahren der Gefäße an die freien Uferstellen und an die Mastkrahne in jedem Falle zu ermöͤglichen.

Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, hat eine Geldstrafe von 2 bis 10 Thlrn. verwirkt und bleibt außerdem für den dadurch veran⸗ laßten Schaden verantwortlich.

Danzig, den 18. März 1862.

Köuigliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[23622. Nothwendiger Verkauf. Das unter der Gerichtsbarkeit des unterzeich⸗ neten Gerichts im Rybniker Kreise gelegene freie Allodial⸗Rittergut Nieborowitz Nr. 72 nebst der Kolonie Ungerschütz, abgeschätzt auf 41,656 Thlr. 5 Sgr., soll im Wege der Execution F16., Juli 18902WWitt Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhaͤstirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind im Büreau la. einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem unterzeichneten

Gerichte zu melden.

Rybnik, den 29. November 1861. Königliches Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

[841 VBVekanntmachung9. 8— Es ist auf Amortisation der folgenden drei angeblich verloren gegangenen Wechsel, nämlich 1) des am 26. Juli 1850 zu Goslar von v. Clausbruch auf C. Ph. H. Volkmar zu Berlin gezogenen und von diesem acceptir⸗ ten, am 13. November 1850 zahlbaren Wechsels über 45 Thlr.; des am 26. Juli 1850 zu Goslar von v. Clausbruch auf C. Ph. H. Volkmar zu Berlin gezogenen, von diesem acceptirten, am 13. November 1850 zahlbaren, eben⸗ falls über 45 Thlr. lautenden Wechsels, und des am 16. November 1850 zu Goslar von v. Clausbruch auf C. Ph. H. Volkmar zu Berlin gezogenen und von Letzterem accep⸗ tirten, am 16. Februar 1851 zahlbaren Wechsels über 200 Thlr. angetragen worden. Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel wer⸗ den hierdurch aufgefordert, dieselben binnen drei⸗ Monaten, spätestens aber in dem auf den 14. Juni 1862. Vormittags 14 Uhr, im Königl. Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Portal III. Zimmer Nr. 12, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Kath Grieben anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 4. Februar 1862. Königliches Stadtgericht Abtheilung für Civilsachen.

6 543 [219) ESdiktal⸗Ladung.

Der am 20. Juli 1858 zu Zschopau ver⸗ storbene Webermeister Johann Gottfried Höckel und dessen am 5. September vorigen Jahres ebendaselbst verstorbene Wittwe Christiane Do⸗ rothee Höckel, geb. Mende, haben sich in einem am 11. November 1836 hier gerichtlich nieder⸗ gelegten, am 14. Januar 1859 eröffneten letzten Willen einander gegenseitig zu alleinigen Erben mit der Bestimmung eingesetzt, daß zu ihren beiderseitigen Nachlaß Niemand Erbe sein soll, als der überlebende Theil von ihnen und bei dem Versterben eines von ihnen des Verstorbe⸗ nen Bluts⸗ und Seitenverwandte an dessen Nach⸗ laß keinen Anspruch haben sollen, dabei aber gleichzeitig verfügt, daß dasjenige, was der zu⸗ letzt Versterbende von ihnen hinterläßt, an ihre beiderseitigen Intestaterben, gleich, als wären sie beide insgesammt zu ganz gleicher Zeit ver⸗ storben, den Negeln der gewöhnlichen Erbfolge nach vertheilt werden soll.

Seiten der Verwandten weil. Johann Gott⸗ fried Höckel's haben sich nun zwar bis jetzt einige als Erben gemeldet, jedoch auch bereits von dem Nachlasse der Höckel'schen Eheleute wieder losgesagt, während Seiten der Ver⸗ wandten der obengenannten verwittw. Höckel,

Christiane Friederike, verehl. Lohr,

geb. Findeisen, in Witzshdorf,

mit der genannten Höckel im dritten Grade Seiten verwandt, als Erbin aufgetreten ist, und wegen Ermittelung näherer oder gleich naher Verwandter und sonstiger Erbberechtigter der Höckel'schen Eheleute zur Sicherung ihrer Erb⸗ ansprüche auf Erlassung von Ediktalien ange⸗ tragen hat.

Demgemäß werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der Höckel'schen Eheleute Erbansprüche geltend machen zu können glau⸗ ben, bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche sowohl, als der Wieder⸗ einsetung in den vorigen Stand, sowie mit dem Bedeuten, daß das Vermögen der Höckelschen Eheleute der bekannten Erbin zugesprochen und ausgeantwortet werden wird, hierdurch geladen,

h zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts⸗ stelle persönlich, verheirathete Ehefrauen mit ihren Ehemännern, oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte, zu erscheinen, ihre Erb⸗ ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Nachlaßvertreter und unter sich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen

und den 9. August 1862, des Aktenschlusses behufs der Ertheilung eines Bescheides, sowie den 9. September 1862,

der Bekanntmachung desselben, welche rücksichtlich

der Außenbleibenden des Mittags 12 Uhr für erfolgt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Im Uebrigen haben auswärtige Interessenten zur Annahme künftiger Zufertigungen, bei 5 Thlr. Strafe, in hiesiger Stadt Bevollmächtigte zu stellen. 1 Zschopau, den 31. Januar 1862. Koͤnigliches Gerichtsamt daselbst. Buchner.

[1411 Ediktalladung. Zu dem Vermögen— 1) des Kaufmanns Christian Ernst Herrmann Wolf in Uetzschkau und 2) des Kaufmanns Johann August Friedrich, Inhabers der Firma J. A. Friedrich jun. ier, ist 1 vorgängige Insolbenz-Anzeige der Kon⸗ kursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbe⸗

kannten Gläubiger der Genannten geladen, in

dem auf

ad 1, den 17. Juni 1862,

ad 2, den 18. Juni 1862, anberaumten Liquidationstermin in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte bei Strafe der Ausschließung von der betreffenden Konkursmasse, so wie bei Verlust der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheini⸗ gen und darüber mit dem bestellten Konkursver⸗ treter, b .

Herrn Advokat Ullrich hier, so wie nach Befinden der Lmessts halber unter

sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, und ad 1 und 2, den 19. Ju li 1862, der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher ruͤcksichtlich der Außenbleibenden Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt wird geachtet wer⸗ den, gewärtig zu sein, hiernächst aber in dem auf ad 1, den 2. September 1862. ad 2, den 3. September 1862,

anberaumten Verhörstermin anderweit an Ge⸗ richtsamtsstelle zu erscheinen, die Güte zu, pfle⸗ gen und wo möglich einen Vergleich zu schlie⸗ ßen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche nicht erscheinen, oder über Annahme des in Vorschlag gebrachten Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger wer⸗ den geachtet werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande gebracht werden sollte,

ad 1 und 2, den 8. September 1862, der Inrotulation der Akten zum Verspruch, und

ad 1, den 22. September 1862,

aad 2, den 23. September 1862, der Bekanntmachung eines Locationsbescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden Mit⸗ tags 12 Uhr gleichfalls für publizirt wird geachtet werden, gewärtig zu sein.

Auswärtige Liquidanten haben zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei 5 Tha⸗ ler Einzelstrafe Bevollmächtigte hier zu be⸗ stellen.

Königliches Gerichtsamt Reichenbach, 22. Januar 1862.

Speck. Rueckmann.

Der Banquier Louis Elkan hierselbst hat auf Umschreibung der beschädigten und deshalb nicht mehr zum Umlaufe geeigneten Schuldverschrei⸗ bung der Staatsanleihe vom Jahre 1857 Lit. C. Nr. 3250 über 200 Thlr. angetragen.

Nach der Bestimmung im §. 3 des Gesetzes vom 4. Mai 1843 (Gesetz⸗Samml. Seite 177) wird daher Jeder, welcher an dieser Schuldver⸗ schreibung ein Anrecht zu haben vermeint, auf⸗ gefordert, dies bei uns

innerhalb 6 Monate und spätestens

am 30. Septemher d. J. schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Schuld⸗ verschreibung kafsirt, und dem Antragsteller ein neues Dokument ausgereicht werden wird.

Berlin, den 20. März 1862.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

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72 * Lübeckisch Hv0 1880

Im Beisein der Notarien Dr. Kulenkamp und Dr. Asschenfeldt sind Heute von obiger Anleihe ausgelooset worden:

A. Nr. 11. 255. 745. I à 1000 Thlr. 4000 Thlr. 193. 793. 1261. 2 1718. . 889 982. 1532. 2085. 2716. 1 8 1“n Ct. Thlr. 10,900.

Die Auszahlung findet am 1. Juli 1862 gegen Einlieferung der Original⸗Obligationen und aller später fällig werdenden Coupons statt und zwar nach Wahl der Inhaber in Berlin bei Herren Gebrüder

oder bei Herren Mendelssohn K& Co., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behöͤrde. Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in

Schickler

Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen,

haben ihre Obligationen zwischen dem 1sten

und 15ten Juni 1862 bei einem der gedachten Banquierhäuser abstempeln zu lassen.