so wie einer aus dem Original⸗Bilde eines guten Meisters ent⸗ lehnten Gewandfigur beizufügen.
4 Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten“ müssen mit Attesten versehen sein aus denen hervorgeht: 8
1) zu welcher Religion der Konkurrent sich bekennt, daß der⸗ selbe ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deut⸗ schen Akademie ist;
2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.
8 Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. r8 d. J. 1“] Berlin, den 17. Februar 1862. “
Die Königliche Akademie der Künste.
Professor Dr. Ernst Guhl
1 Auftrage: Secretair.
VProgramm.
Große Kunst⸗Ausstellung iim Koöniglichen Akademie⸗Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes
1) Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöͤffnet sein.
2) Nur die von den Kuünstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die F hheng derselben fuür diese Ausstellung zweifelhaft sein arf.
3) Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
4) Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müͤssen die letzteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab⸗
geliefert werden.
5) Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Käünstler⸗ schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un⸗ abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan⸗ 8* ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann.
6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle sit dem Namen des Kuünstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗
ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des
4 Bildes kurz angegeben werden.
7) Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
8
8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen
Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlun woaͤhlende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ tten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der ak demische Senat. Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur na vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ der haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrabmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsendern besorgt werden muß. Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ mmen werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen. “ Berlin, den 22. Februar 1862. “ Die Königliche
Im Auftrage: Ed. Daege.
ö1“
kann Niemand
q⸗
1“ 11X“
e
r. Ernst Guhl, Serretair.
Der Rechts⸗Anwalt und Notar Panse zu Coelleda ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Erfurt, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Der Advokat Maximilian Neuhaus in Elberfeld ist zum
walt bei dem dortigen Königlichen Landgericht ernannt worden.
An
8
Der Landgerichts⸗Assessor Heinrich Boltz aus Trier ist auf
seinen Antrag zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.
8
Bekanntmachung.
Wir haben beschlossen, den Zinssatz von den auf Seehand⸗ lungs⸗Obligationen bei uns belegten Kapitalien vom 1. September d. J. ab auf den Satz von 2 ½⅞ pCt für das Jahr berabzusetzen. Demzufolge kündigen wir hierdurch sämmtliche Kapitalien, welche auf Seehandlungs⸗Obligationen noch zu dem Zinssatze von 3 pCt. 88 u“ bei uns belegt sind, zur Rückzahlung am 1. Septem⸗
8b
Diejenigen Besitzer derartiger Obligationen, welche mit der be⸗
schlossenen Zinsherabsetzung einverstanden sind, haben dies spätestens bis zum 1. August d. J. durch Einreichung ihrer Obligationen bei der Seehandlungs⸗Hauptkasse, welche dieselben in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags entgegennehwen wird, zu erkennen zu geben, und es werden ihnen die Obligationen sodann, mit dem Reductionsstempel versehen, sofort zurückgegeben werden. VVon den Inhabern der bis zu diesem Zeitpunkte nicht praͤsen⸗ tirten Obligationen wird angenommen, daß sie auf die Zinsenher⸗ absetzung nicht eingehen wollen, vielmehr die Rückzahlung des Ka⸗ pitals am 1. September d. J. wünschen. Dieselben fordern wir daher hierdurch auf, die mit Quittung über den Ruͤückempfang des Kapitals zu versehenden Obligationen vom 1. September d. J. ab, bei der Seehandlungs⸗Hauptkasse einzureichen, und dagegen das Kapital der Obligationen und die darauf haftenden Zinsen à 3 ½ Prozent bis 1. September d. J., Zug um Zug in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. September d. J. hört die Verzinsung der nicht abgestempelten Obligationen auf.
““ 8 I 2
Falls Inhaber der gekündigten zu 3 Prozent verzinslichen Obligationen die Rückzahlung ihrer Kapitalien vor dem 1. Sep⸗ tember d. J. wünschen, so sind wir bereit, diese Rückzahlung unter Vergütigung der Zinsen bis zum Präsentationstage der Obligationen schon von jetzt ab eintreten zu lassen. Die Obligationen können zu diesem Behufe mit Quittung uͤber den Rückempfang des Kavi⸗ tals versehen, bei der Seehandlungs⸗Hauptkasse an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags eingereicht werden.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗ “ 8 Scheller.
1““
18 II. ö“ 1“ Durchlaucht der
Abgereist: Se.
Biron von Curland, nach Wartenberg.
Berlin, 28. März. b gnädigst geruht: Dem Flügel⸗Adjutanten, Major Grafen von Kanitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von
Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes zweiter
Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen.
1I1““ FVergecheni 6.. 8 I1I1II der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche auf der hiesigen König⸗ lichen Thierarzneischule im bevorstehenden Sommersemester vom 31. März ecr.
ab, gehalten werden.
1) Der Herr Gebeime Medizinal⸗Rath, Direktor, Professor Dr. med. Gurlt, wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die Physiologie und von 10 bis 11 Uhr die Natur⸗ geschichte, als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Natur vortragen. An denselben Tagen von 2 bis 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird damit an geeigneten Tagen Exkursionen verbinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier ge⸗ allen ist.
1- vllr fesso Dr. med. Hertwig lehrt täglich, mit Ausnahme des Donnerstags, von 6 bis 7 Uhr Morgens, Arzneimittellehre, und am Montage, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre. Außerdem wird derselbe, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, erkrankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesi⸗ ger Residenz als im Teltowschen und Nieder⸗Barnimschen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzer, auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgelt behandeln. Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über Physik und am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags über Pharmakologie und Formular⸗Vorträge. Außerdem leitet der⸗ selbe täglich die pharmazeutischen Uebungen in der Schul⸗Apotheke. Herr Lehrer Dr. philos. Spinola wird täglich des Morgens von 8 bis 9 Uhr den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie der faͤmmtlichen Krankheiten der Hausthiere und 3 Mal wöchentlich, des Montags, Mittwochs und Freitags, von 5 bis 6 Uhr Nachmittags, über Exterieur des Pferdes lesen. Außerdem leitet derselbe täglich des Vormittags von 9 bis 10 Uhr und des Nach⸗ mittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. der Vorsteher der Schulschmieden und Brigade⸗Roßarzt, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Freitags von 5 bis 6 Uhr Nachmittags Repe⸗ titionen über die Lehre vom Hufbeschlage halten und die praktischen Uebungen in der Instructionsschmiede täglich leiten. . Herr Lehrer und Departements⸗Thierarzt Köhne wird täglich des Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde⸗Krankenställen er⸗ theilen. Außerdem wird derselbe Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags des Morgens von 6 bis 7 Uhr über gerichtliche Thier⸗ heilkunde und Veterinair⸗Polizei, Mittwoch von 6 bis 8 und am Sonnabend von 6 bis 7 Uhr Morgens über Gestütkunde lesen. Herr Lehrer und Kreisthierarzt Müller wird Mittwoch von 11 bis 12 Uhr und Donnerstag und Sonnabend von 7 bis 8 Uhr Mor⸗ gens über allgemeine Hausthierzucht und Diäͤtetik lesen und an ge⸗ eigneten Stunden diätetische und klinische Demonstrationen bei den der Thierarzneischule gehörigen Hausthieren halten. Herr Kreis⸗Thierarzt und Repetitor Noloff wird in geeigneten Stunden die Repetitionen über allgemeine Pathologie und Therapie und über den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie 1 halten und den klinischen Lehrern assistiren. G Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer Schüler nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattfindet, zum be⸗
Se. Majestät der König haben Aller⸗
1“
vorstehenden Sommersemester keine neuen Schüler rezipirt werden, mit Ausnahme solcher Eleven, die schon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht hospitirenden Zuhörern die Theilnahme am Unterrichte, gegen E des üblichen Hönorars frei. “
Berlin, den 14. März 18s62. ““ 1
Vom 1. April c. ab werden bei den hiesigen Stadtpost⸗Expe⸗ ditionen, von denen bisher nur Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 100 Thlr. zur Beförderung nach Orten des preußischen Staates und des deutschen Post⸗Vereins angenommen werden konnten, Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 500 Thlr. nach Orten des In⸗ und Auslandes zur Beförderung angenommen werden. Die Absendung von den Stadtpost⸗Expedi⸗ tionen wird täglich 6 Mal erfolgen und die Annahme zu den be⸗ züglichen, 15 bis 25 Minuten spaͤter nach dem Hof⸗Post⸗Amte ab⸗ gehenden Transporten resp. um 12 Uhr Vormittags, 2, 4, 6, 7. und 8 Uhr Nachmittags geschlossen werden.
Berlin, den 24. März 19862.
8 8 4 1 W1“ deres 6 3 Der Ober-⸗Post⸗Direktor
Preußen. Berlin, 28. März. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Staatsministers Freiherrn von Schleinitz, des Ober⸗Schloßhauptmanns Grafen von Keller, des Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rathes und Ministerial⸗ Direktors von Obstfelder und des Geheimen Ober⸗Bauraths Stüler, so wie des Staatsministers Grafen von Bernstorff, des General⸗Intendanten von Hülsen und des stellvertretenden Polizei⸗ Präsidenten Geheimen Regierungs⸗Raths von Winter und die mili⸗ tairischen Meldungen entgegen. e
1 ö“ “ Hannover, 27. März.
Die Deputirtenkammer hat nach lebhafter Debatte die Betheiligung der Staatskasse bei der Göttinger Gothaer Bahn mit 680,000 Thaler bewilligt.
Sachsen. Weimar, 26. Maäͤrz. In der gestrigen fortge⸗ setzten Berathung uͤber das Gewerbegesetz wurde eine Reihe von Paragraphen fast durchgängig nach der Regierungsvorlage ange⸗ nommen; so z. B. die Bestimmung, daß zum selbstständigen Ge⸗ werbsbetrieb das 24ste Jahr erforderlich sei (die Minorität verlangte das 21ste); ferner daß die Anmeldungspflicht sich auch auf jede wesentliche Veränderung des Geschäfts erstrecke; auch daß die Agen⸗ ten der Versicherungsgesellschaften conzessionirt sein müssen. Da⸗ gegen wurde die Conzessionirung der Commissionaire, Gesindemakler und Auctionatoren abgelehnt. Ueber die Conzessionirung der Preß gewerbe wird spaͤter besonders verhandelt werden.
Frankfurt a. M., 26. März. Der neue Oberkomman⸗ dant der Bundesbesatzung, der Königlich preußische General⸗Lieu⸗ tenant Prinz Woldemar zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Augustenburg, ist gestern hier eingetroffen. Zu der heutigen um die Mittagsstunde abgehaltenen Parade hatten sich säͤmmtliche Offiziercorps zur Vorstellung eingefunden.
— 27. Mäͤrz. In der heutigen Sitzung des Bundestages ist der Antrag des Ausschusses auf Anschluß an die Verwahrung wegen Einverleibung Schleswigs angenommen worden. Hierauf gab Kurhessen eine Erklärung in Bezug auf den österreichisch⸗preu⸗ ßischen Antrag ab.
Oesterreich. Wien, 26. März. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenbauses kamen die Finanzen zur Sprache. Die Polen und Czechen verließen den Saal. Die Ausgaben für das Heerwesen anbelangend, sprach sich das Haus dahin aus, daß deren Erhöhung durch die politische Lage des Jahres 1860 gerecht⸗ fertigt sei.
Der Redacteur des „Wanderer“ ist heute zu achtmonatlicher und der Redacteur der „Presse“ zu 14 tägiger Haft verurtheilt worden. 3
Triest, 27. März. Der preußische Legations⸗Attaché in China, von Brandt, ist mit dem Lloyddampter aus Alexandrien bier eingetroffen; er ist Ueberbringer des preußisch⸗siamesischen Ver⸗ trages. Mit demselben Dampfer sind der Fuͤrst von Schwarz⸗