*
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Meseritzer Krei⸗
ses, im Regierungsbezirk Posen, im Betrage von
u 30,000 Thalern. Eu“
von Gottes Gnaden, König von Preußen
Nachdem von den Kreisständen des Meseritzer dem Kreistage vom 21. Juni 1861 beschlossen worden, die zur Förderung der in dem Kreise unternommenen Chausseebauten ferner⸗ hin erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe, neben der durch das Privilegium vom 30. Juni 1858 (Gesetz⸗ Sammlung 1858 Seite 485) genehmigten zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli⸗ gationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern usstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäͤßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung einer zweiten Serie von Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: „Dreißig Tausend Thalern,“ welche in folgenden Apoints: ö1“ 1 1000 Thaler à 500 Thaler ““ 290 , 8 50 11A“ qq1666655 dastz I 30,000 Thaler, nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1862 ab mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals zu til⸗ gen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Landes⸗ berrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligation eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.
beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben, Berlin, den 13. Maͤrz 1862.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
EimHIoI HE m Seam
LE1““
von der Heydt. von Patow. Graf von Schwerin.
J1““
b Regierungs⸗Bezirk P Obligation des Meseritzer Kreises. II. Emission. Litt. Nr.
Thaler preußisch Courant.
8 84
Auf Grund der unterm. bbestäͤtigten Kreistags⸗Beschlüsse vom 21. Juni 1861 wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Meseritzer Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläͤubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.)
Die Rückzabhlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht, vom Jabre 1862 ab, allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von zwei Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Tilgungsplanes.
8 Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt; die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1862 ab, in dem Monate September jeden Jahres.
Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch
größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld⸗
verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten
Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Num⸗ an welchem die Rückzahlung er⸗ Diese Bekanntmachung erfolgt
mern und Beträge, so wie des Termins,
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem
Amtslatte der Königlichen Negierung zu Posen, in der „Posener Zeitung“,
im „Staats⸗Anzeiger“ und im „Meseritzer Kreisblatte“. b Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen am 1. Januar und am 1. Juli, von
hbeute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
Rückgabe der ausgegebenen Zinscouvons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Meseritz und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termines folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldber⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fällig⸗ keits⸗Termine zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapital⸗Beträge, welche innerbalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I., Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen (Kreis⸗) Gerichte zu Meseritz.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Do soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier⸗ jährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Verwaltung anmeldet, und den statt⸗ gehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zins⸗Couoons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind sechs halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1864 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Meseritz gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗Cou⸗ pons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗
verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. den . ten .“ Die ständische Kreis⸗Kommission.
Provin 117 Regierungs⸗Bezirk P zur Kreis⸗ Obligation HAEEWI
nhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Nückgabe zu der
des Meseritzer Kreises, II. Emission, Lititt. Nr. . Thaler à .. Prozent Zinsen, sofern nicht von dem Inhaber dieser Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist, die .. te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre von 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Meseritz “ öX““ den . ten ““ Die ständische Kreis⸗Kommission.
Regierungs⸗Bez Zin sẽ⸗Copupon u. n I des Meseritzer Kreises, II. Emission. NM. über Thaler zu Prozent Zinsen Thaler . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe
in der Zeit vom b his 5 Fannar; 18.. und späterhin die Zinsen
der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bH “ mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Meseritz.
den. .ten ““
“ Die ständische Kreis⸗Kommission. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach “]
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 8½ Halbjahrs an gerechnet, erhoben wird. —
“ 6
ngelegenheiten⸗
Ministerium der auswärtigen A. Deer bisherige Königlich spanische Vice⸗Konsul A. Reinick in Danzig ist zum Königlich spanischen Konsul daselbst ernannt und in dieser Eigenschaft diesseits anerkannt worden.
“ W
Ministerium für Handel, Gewerbe
1 e 86 Das 11te Stück der Gesetz⸗Sammlung, geben wird, enthält unter Nr. 5509 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Februar 1862, be⸗ “ Fllüng die Ermäßigung der Lippeschifffahrts⸗Abgaben; 510 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Maͤrz 1862, be⸗ rreffend die Genehmigung des revidirten Reglements für die Feuer⸗Sozietät der Stadt Königsberg in Pr.; und unter
Nr. 5511 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1862, be⸗ k‚rLeeffend die Ausgabe von Talons zu Bankantheil⸗
Ddirsvidendenscheinen. 1 422 beeg2g 2 ¹ 0. 8 8 83 4 111“*“ Beerlin, den 3. April 1862. uU oriensal stome im Zunm Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. 1“ 11“ 1 Ihae, he. 8 18 gus1;g1 ebkxnnorntz HitnHla id mtasae, erinm der geistlichen, Unte Medizinal⸗Augelegenheiten.
8 E“ . 8*
1111“
Die Berufung des Oberlehrers Quidde vom Gymnasium zu Bückeburg in gleicher Eigenschaft an die Realschule zu Erfurt ist genehmigt worden. 1
velinerdE. das numn⸗
üumuIIüuüuüäüüäüäüüüüüäeee
““*“ LE115
Angekommen: Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Berg⸗Rath Krug von Nidda, von Saarbrücken.
afe
“ ia “
gereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Ko mandant von Danzig, von Vorcke I., nach Danzig.
1111“
8 8 1“ b “ ““ E“ 11“] Hin1“
Preußen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des Vormittags die Vorträge des Wirk⸗ lichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire und des Vorsitzenden des Staats⸗Ministeriums, Prinzen zu Hohenlohe, ent⸗
egen; empfingen den Oberst⸗Lieutenant a. D. von Hinzmann⸗Hall⸗ nann, der sich wegen seiner Beförderung zu dieser Charge zu danken
‚„den Lieutenant von Brandt, der von der chinesischen Expedi⸗
ion zurückgekehrt, und den Lieutenant von Küster, der die Orden eines verstorbenen Vaters ühergͤaasbt. 11414“4*“
Württemberg. Stuttgart, 31. März. Die Einberu⸗
ung der Kammern ist auf den 26. April endgültig festgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 31. März. Die Ausweise über die Staatseinnahmen in dem beute zu Ende gehenden Quartale werden mit größerer Spannung als ge⸗ wöhnlich erwartet, denn aus ihnen soll sich zum großen Theil ein Schluß auf das Gelingen oder Fehlschlagen der Gladstone'schen Finanzpolitik: der Abschaffung der Papiersteuer und der Ermäßi⸗ gung des Zolltarifs ziehen lassen. Nun können die genauen Aus⸗ weise zwar im besten Falle erst morgen veröffentlicht werden, doch kennt der halboffizielle „Observer“ sie heute schon annähernd, und liefert eine Uebersicht derselben, die in der Tbat sehr befriedigend lautet. Die Hauptpunkte sind folgende: Erstens, Vergleichung des ablaufenden Quartals mit dem entsprechenden Quartal des vorigen Jahres: da zeigt sich in den Zolleinnahmen ein Ausfall von etwa 100,000 Pfd. St., der sehr geringe erscheinen wird, wenn man die bedeutende Zoll⸗ herabsetzung so vieler Einfuhrartikel bedenkt. Ja es wäre gewiß statt des Ausfalls ein Ueberschuß zu Tage getreten, hätte nicht die Einfuhr von Getreide, Tabak und Rum bedeutend abgenommen. Der Ausfall der Getreide⸗Einfuhr ist in anderer Beziehung ein Segen fürs Land, und die verminderte Tabakeinfuhr scheint ihren Grund in der Blokade der amerikanischen Südhäfen zu baben. Was überhaupt durch den amerikanischen Bürgerkrieg verloren gegangen ist, wurde, wie sich zeigt, durch die gesteigerte Einfuhr aus anderen Staaten so ziemlich ausgeglichen. Die Accise hat ungefähr 170,000 Pfd. mehr eingetragen als im I. Quartal 1861, bei den Stempelgefällen zeigt sich eine Mehreinnahme von 100,000 Pfd. (durch Mehrertrag der Erbschaftssteuer zumal); bei diversen direkten Steuern von 40,000 Pfd. und bei der Einkom⸗ mensteuer von 400,000 Pfd. (blos in Folge der Rückstände⸗Erhe⸗ bung). Die Einkünfte der Post und der Kronländereien sind un⸗ verändert geblieben, und in der Rubrik „diverse Einnahmen“ ergiebt sich eine Mehreinnahme von 160,000 Pfd. Im Ganzen betrügen demnach die Mehreinkünfte dieses Quartals 870,000 Pfd.; die Abzuͤge 100,000 Pfd.; der Nettogewinn 770,000 Pfd.
Bei einem Vergleiche der letzten 12 Monate mit den unmittelbar vorhergehenden ergiebt sich Folgendes. Die Zolleinnahmen steigerten sich um 350,000 Pfd.; die Aceise verlor (zumeist durch die Abschaffung der Papiersteuer (1,000,000 Pfd.; die Stempelgefälle gewannen an 240,000 Pfd., die direkten
6 “ *
Steuern 30,000 Pfd., die Einnahmen der Post ungefähr 100,000 Pfd. Dagegen zeigt sich in der (um 1 Pce. per Pfd. reduzirten Einkommensteuer ein Ausfall von 550,000 Pfd., während „diverse“ Einnahmen und Einkünfte der Kronländereien unverändert geblieben sind. Es wäͤre somit der Totalverlust des Jahres 1,650,000 Pfd., Totalgewinn: 720,000 Pfd.; der Nettoverlust: 930,000 Pfd. — Der „Observer“ hat ein Recht, dieses Ergebniß ein befriedigendes zu nennen, in so ferne von wegen der Ermäßigung der Einkommen⸗ steuer, der Aufhebung der Papiersteuer und des durch den ameri kanischen Krieg in Stockung gerathenen Verkehrs, das Land auf ein viel ungünstigeres Resultat gefaßt war. Die Angaben des „Observer“ über die Staatseinnahmen des ablaufenden Quartals werden vom „Globe bestätigt. Die Abnahme derselben fürs ganze Jahr werde im Vergleiche mit 1860 — 61 nicht ganz eine Million Pfd. St. betragen, somit die Hälfte des vom Schatzkanzler veran⸗ schlagten Ausfalls.
Dieser Tage wurden in Gegenwart vieler Offiziere mehrere Versuche mit den vom Capitain Bolton erfundenen Nachtsignalen für Truppen und Schiffe angestellt, die überaus befriedigend aus⸗ gefallen sind. Der leicht tragbare Apparat besteht aus einer La⸗ terne sammt einer Vorrichtung zur raschen Erzeugung von Knall⸗ gas, welches hier als Lichtstoff verwendet wird. Vermittelst dieser Laternen können Truppentheile auf 3 bis 8 deutsche Meilen in dunklen Nächten einander rasch Signale zusenden. Andere größere Apparate, nach demselben Prinzipe konstruirt, dienen dazu, einen Gegenstand, z. B. ein Angriffsobjekt, auf ein paar hundert Fuß Distanz so zu beleuchten, daß es wie in einer hellen Mondschein⸗ nacht sichtbar wird.
— 1. April. Ihre Königl. Hoheit die Kronprinzessin von Preußen fuhr gestern Mittag nach Gravesend und von dort nach Antwerpen.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses fand eine lange Debatte über einen zweckmäßigeren Schutz der englischen Küsten 8 Panzerschiffe statt, welche zu keinem bestimmten Ergebniß uͤhrte.
Frankreich. Paris, 31. März. In dem gestern erwähn⸗
8
8
ten Bericht des „Moniteur“ über den Staatsrath wird nachge⸗
wiesen, daß die Verfassung von 1848 seine Befugnisse in dieser Hin⸗ sicht erweiterte und die Verfassung vom 14. Januar 1852 gab sei⸗ nem Geschäͤftskreise eine Ausdehnung, wie er sie selbst im ersten Kaiserreich nicht gehabt hatte. Jetzt hat der Staatsrath alle Gesetz⸗ Entwürfe ohne Ausnahme zu redigiren und vor dem Senat wie vor der Legislative zu vertreten, ferner alle von den Kommissionen der Legislative beantragten Amendements zu prüfen und zu geneh⸗ migen, ferner häͤufig, wenn auch nicht immer, die Senatusconsults⸗ Entwürfe vorzubereiten (er hat dies in den neun Jahren bis Ende 1860 mit 21 gethan), endlich die ganze Fülle von Verwaltungssachen zu erledigen. So sind denn seit 1852 bis Ende 1860 von ihm im Ganzen 1804 Gesetz⸗ entwürfe, 338 von allgemeinem und 1466 von lokalem Interesse, ausgearbeitet und 1100 Amendements berathen worden, von denen 449 angenommen, 258 abgeändert und 393 verwörfen wurden. Im Verwaltungsfach waren 216 Departemental⸗, 18,823 Munizipal⸗ Sachen zu erledigen gewesen, ferner 3028, welche die Wohlthätig⸗ keits⸗Anstalten, 1158, welche Spitäler, Pfandhäuser ꝛc., und 398, welche das Armenwesen von Paris betrafen. Ferner waren 513 Ge⸗ suche um Namensänderung zu bescheiden. Die durch kaiserliches Dekret genehmigten Auflagen zur Bestreitung fakultativer Ausgaben beliefen sich auf 9544, im Betrage von 57,833,177 Fr., und die zur Bestreitung obligatorischer Ausgaben auf 160, im Betrag von 317,637 Fr. Die Gemeinde⸗Anleben, welche gleichfalls die Ermäch⸗ tigung durch Dekret erhalten hatten, beliefen sich auf 6181, im Be⸗ trag von 68,868,882 Fr. Fügt man hierzu die durch Gesetze er⸗ mäͤchtigten 286 Gemeinde⸗Anlehen im Betrag von 208,601,619 Fr., so ergiebt sich eine Totalsumme von 277,470,501 Fr., welche den den Gemeinden Frankreichs von 1852 bis 1860 durch Anlehen auf⸗ ebracht wurde. An Geschenken und Vermächtnissen kamen auf die ohlthätigkeits⸗Anstalten, Spitäler ꝛc. 24,630,834 Fr., auf die Bisthümer 2,125,028 Fr., auf die Kirchen 18,580,941 Fr. und auf die religioͤsen Congregationen 9,1 19,455 Fr. Im Ganzen wurde von der Section des Junern, des öffentlichen Unterrichts und des Kultus über 44,566 Angelegenheiten statuirt. Die Zahl derfenigen der Section der öͤffentlichen Arbeiten ꝛc. belief sich auf 7171; da⸗ von hatten 147 auf Eisenbahnen, 2275 auf Brücken, Chausseen, Häfen ꝛc., 542 auf Minen, Eisenwerke, Steinbrüche, und 402 auf anonyme Gesellschaften Bezug. Die Section fuͤr Krieg ꝛc. hat sich mit 34,722 Pensionen des Kriegsministeriums und 34,632 Pen⸗ sionen des Marineministeriums beschäftigt. Der Betrag dieser Pensionen belief sich für erstere auf 20,878,104 Fr. und fuür letztere auf 7,589,942 Fr. Die Finanz⸗Section war ihrerseits mit der Revision von 19,722 Penstonen für Civil⸗Beamten deschäftigt welche die Hoͤhe von 16,402, 496 Fr. erreichten. Die Zahl der Wirenrends und Eroͤffnungen von Supplementar⸗ und außererdentlichen Krededen belief sich auf 585. In den neun Jahren wurde 352 Fremden Re Raturamatter errheit. Imastz Fiit