Bekanntmachung. A. b
Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitäts⸗Prüfung bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens⸗ kreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchen⸗Dienst bestimmen, köͤnnen auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatri⸗ kulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatriculation hierselbst müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium ge⸗ richtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Fuͤhrung, so wie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Immatriculation er⸗
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folgt übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung bei der Immatriculation sowohl auf der Matri⸗ kel, als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldebogen ver⸗
merkt. Eine Verlängerung dieser Frist kann nur von dem Herrn
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten
Koönigliches Universitäts⸗Curatori In Vertretung: 8 rupins. sVehkert.
Bekanntmachung vom 22. Februar 1862 — betref⸗ fend die Niederlegung der im Jahre 1861 durch die Tilgungsfonds eingelösten Staatsschulden⸗ Doku⸗ mente liegt der heutigen Nummer dieses Blatles bei
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Bekanntmachung vom 3. April 1862 die Herabsetzung des Zinsfußes der Staats⸗
8 Anleihen von 1850 und 1852.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 21. v. Mts.,
Staats⸗Anzeiger Nr. 71, die Herabsetzung des Zinsfußes der
Staats⸗Anleihen von 1850 und 1852 betreffend, bringen wir zur
allgemeinen Kenntniß, daß die Formulare zu den Verzeichnissen der zur Convertirung einzureichenden Staatsschuld⸗Verschreibungen jetzt in Berlin bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere, Oranienstraße Nr. 92, und bei den hier befindlichen Königlichen Kreiskassen, so wie beim Königlichen Haupt⸗Steuer⸗Amt fuͤr inländische Gegen⸗ stände, am neuen Packhof Nr. 5, und beim Königlichen Domainen⸗ Rentamt Berlin, Niederwallstraße Nr. 39, in den Dienststunden
ostenfrei in Empfang genommen werden können.
Berlin, den 3. April 1862. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschul von Wedell. Gamet. Löwe. M.
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Preußische Bank.
8 ts⸗Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. Activa. ) Geprägtes Geld und Barren.. 88,522,000 2) Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten 1,614,000 ö.,500,900 4) Lombard⸗Beständde 7,001,000 Staatspapiere, verschiedene Forderungen ˙˙˙1,5659900 Passiva. Banknten im Umlauf.. Pepositen⸗Kapitatiem .. Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs. “ Berlin, den 31. März 1862. 1 Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗ Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. 8 Kühnemann
.. 100,881,000 24,598,000
Berlüm, 4. April. Se. Majestät der König baben Aller⸗ gnädigst gerubt: dem Prinzen Wilhelm zu Solms⸗Braun⸗ fels, General⸗Lieutenant à la suite der Armee, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihm verliebenen Großkreuzes des Haus⸗ und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
betreffen
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hat, soll von einer
MNichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. April. Se. Majestät der König empfingen heute im Beisein des Vorsitzenden des Königlichen Staats⸗Ministeriums, Prinzen zu Hohenlobe, den gemeinsamen Vortrag des Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers, General⸗Lieutenants von Roon, und des Fmanz⸗Ministers von der Heydt; und nahmen außerdem den Vortrog des Koͤniglichen Haus⸗Ministers, Freiherrn von Schleinitz, und des interimistischen Polizei⸗Präsidenten, Geheimen Regierungs⸗Raths von Winter, entgegen.
Allerhöchstdieselben empfingen ferner den General⸗Feldmarschall Freiherrn von Wrangel, und im Beisein des Kommandanten, Ge⸗ neral Lieutenants von Alvensleben, die militairischen Meldungen des Oberst⸗Lieutenants von Schävenbach, des Majors von Roöll und des Majors a. D. von Schelowski.
Der Kaiserlich russische General⸗Adjutant und Militair⸗Bevoll⸗ mächtigte am hiesigen Hofe, Graf von Adlerberg, hatte die Ehre, heute Sr. Majestät dem Könige eine Probe der in der Kaiserlichen Armee neuerdings eingeführten Bekleidung und Aus⸗ rüstung fuͤr Infanterie vorzustellen.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Koͤnigliche Hoheit die Frau Kronprinzessin, welche gestern Abends hierber zu⸗ rüͤckgekehrt sind, statteten heute Ihren Koͤniglichen Majestäten ihren Besuch ab.
Hannover, 3. April. Aeußerem Vernehmen nach hat auch die Deputirtenkammer in ihrer heutigen vertraulichen Sitzung den Anschluß der hannöoͤöverschen Westbahn an die holländischen Bahnen genehmigt.
Hamburg, 3. April. Die Bürgerschaft beschloß in ibrer gestrigen Sitzung die Einsetzung einer Rath⸗ und Buͤrger⸗Deputa⸗ tion zur Vorbereitung einer Entschädigung an die Inhaber von Realgerechtsamen, um die Realgerechtsame enthaltenden Gewerhe sechs Monate spaͤter freizugeben als die uͤbrigen zünftigen. Schließ⸗ lich wurden die die Gewerbefrage betreffenden Gesammtbeschlüsse in namentlicher General⸗Abstimmung mit 107 gegen 17 Stimmen, also definitiv, angenommen.
Sachsen. Gotba, 2. April. In der heutigen Sitzung unseres gemeinschaftlichen Landtags fand die Endbestimmung über den durchberathenen Gesetzentwurf, „die Errichtung einer An⸗ waltsordnung fuͤr die Herzogthümer Koburg und Gotha be⸗ treffend, statt. Dieselbe wurde bei namentlicher Abstimmung mit 12 gegen 5 Stimmen in der neuen Fassung angenommen. Es wird biermit in der Hauptsache Taxfreiheit und eine Anwalts⸗ kammer eingeführt. (Weim. Ztg.)
Meiningen, 2. April. Der Nachtrag zur allgemeinen deut⸗ schen Wechselordnung, wie solchen die zur Bearbeitung eines deut⸗ schen Handelsgesetzbuchs in Nürnberg niedergesetzt gewesene Kom⸗ mission bearbeitet hat, ist vom Landtag angenommen worden. Die ständischen Berathungen über den Etat pro 1862—65 sind bereits beendigt. Eine erhebliche Meinungsverschiedenheit zwischen der Re⸗ gierung und dem Landtag bestebt eigentlich nur in einem Punkte. Es batte nämlich die Regierung, um sich den Bestimmungen der revidirten Kriegsverfassung nach und nach zu nähern, die Präsenz⸗ zeit von 18 Monaten auf 20 Monate erhöht und mehrere Gaäͤgen⸗ erhöhungen eintreten lassen. Von dem Landtag wird hierzu die Ge⸗ nehmigung versagt. (L. Ztg
Anhalt. Dessau,
.) 3. April. Der dem Landtage zur Prü⸗ fung und Genehmigung vorliegende Hauptfinanzetat pro 1862 stellt
als Gesammteinnahme 1,929,351 Thlr. und als Gesammtausgabe 1,907,614 Thlr. auf, so daß ein Ueberschuß von 21,737 Thlr. ver⸗ bleibt. Die gesammten direkten Abgaben betragen nach dem Etat für eine Bevölkerung von etwa 124,000 Einwohnern die Summe von 104,880 Thaler. — Der nun bereits genehmigte Etat des Herzogthums Anhalt⸗Bernburg ergiebt in Einnahme und Ausgadt die Gesammtsumme von 1.251,300 Thlr.
Baden. Karlsrube, 2. April. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer kam vor weiterer Berathung des Gewerbe⸗ gesetzes der Bericht über den Gesetzentwurf, die Umwandlung der 1½prozentigen Obligationen der Eisenbahnschulden⸗Tilgungskasse in 4prozentige betreffend, zur Verhandlung. Die Kommission stellt den Antrag, dem Gesetze die Zustimmung zu ertheilen mit folgender Fassung des Art. 2: „Die zu diesem Zwecke auszugebenden 4preo⸗ zentigen Obligationen behalten den Zinstermin der 42 prozentigen bei. Im Uebrigen gelten die gleichen Bedingungen, unter welchen seither alle 4prozenkigen Obligationen ausgegeben worden find.“ Ohne Diskussion und in namentlicher Abstimmung mit allen Stim⸗ men angenommen.
Bayern. München, 2. April. Der Verwaltungsrath der bayerischen Ostbahnen ist zu erneuten Sitzungen hier versammelt, um die zur Ausführung der Bahnbauten von Schwandorf nach Bayreuth und nach Eger benöthigten Beschlüsse zu fassen. Beide Linien sollen gleichzeitig in Angriff genommen werden. Ferner find in Angelegenheit der Hof⸗Egerer Bahn als Mitglieder des Hofer Konsortiums Bürgermeister Münch aus Hof und Dr. Arn⸗ heim aus Bayreuth hier anwesend. Diese Bahn, zu deren Bau die österreichische Negierung ihrerseits die Konzession bereits ertheilt
Privatgesellschaft gebaut und von der General⸗
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Direction der K. Verkehrsanstalten in ähnlicher Weise, wie die Bayreuth⸗Neumarkter und einige andere Zweigbahnen, in pacht⸗ weisen Betrieb genommen werden. (N. C.)
Oesterreich. Wien, 2. April. Se. Majestät der Kaiser ist am 31. März Nachmittags wohlbehalten in Görz eingetroffen und daselbst von der zahlreich herbeigeströmten Bevölkerung mit Jubel be rüßt worden. b
Großbritannien und Irland. London, 2. April. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses theilte Sir J. C. Lewis auf Befragen mit, daß bis jetzt 110⸗Pfünder die größten Geschütze auf englischen Schiffen find. Befriedigende Versuche sind mit einem 140⸗ Pfünder angestellt worden. In nächster Zeit wird man mit einem 230⸗ und einem 300⸗Pfünder von Armstrong, so wie mit 300⸗ und 600⸗Pfün⸗ dern von Whitworth und Lynall Thompson Versuche anstellen. Mr. Farrer macht auf einen seine persönliche Ehre betreffenden „Privilegien⸗ bruch“ (d. h. Mangel an Respekt vor dem Parlament) aufmerksam, den sich ein Provinzblatt in Stockton zu Schulden kommen ließ. Er verliest die injuriöse Stelle, worin ihm (Farrer) Corruption und Lüge vorgeworfen werden, und sagt, daß er auf das Recht, den Schreiber vor die Schranke des Hauses zu laden, verzichten wolle, aber an die Meinung des Hauses appelliren müsse. Sir J. Grey billigt das Verfahren des ehrenwerthen Gentleman und sagt, die Verleumdung des Stocktoner Blattes widerlege sich so offenbar von selbst, daß man sie mit Verachtung übergehen könne. — Dies geschieht. — Mr. Pope Hennessy beantragt eine Resolution zu Gunsten der Einführung der Konkurrenzprüfungen für alle Civilstaats⸗ dienst⸗Kandidaten. Mr. Vansittart sekundirt. Mr. B. Cochrane beantragt die Gegen⸗Resolution, daß viele der wichtigsten Anlagen, die einem Kandidaten zum Beamten befähigen, durch keine Kon⸗ kurrenzprüfung erprobt werden können, und daß die Einführung des Systems in allen Zweigen des Staatsdienstes diesem unfehlbar großen Schaden thun würde. Mr. Peacocke sekundirt das Amendement, aber nach längerer Debatte wird zurückgenommen und Mr. Hennessy’s Antrag durch die von Sir C. Lewis gestellte Vorfrage mit 87 gegen 66 Stimmen beseitigt. Mr. H. B. Sheridan beantragt, daß ihm das Haus gestatte, eine Bill zur Ermäßigung der Feuer⸗Versicherungs⸗Stem⸗ pel⸗Gebühr einzubringen. Der Schatzkanzler muß den Antrag be⸗ kämpfen, da die Regierung nicht in der Lage sei, einen Theil dieser Ein⸗ nahme entbehren zu können. Auch Lord Palmerston spricht gegen den Antrag und sucht zu beweisen, daß die Versicherungs⸗Abgabe um kein Haar unbilliger sei als irgend eine andere Steuer. Der Antrag wird jedoch mit 127 gegen 116 Stimmen genehmigt.
Frankreich. Paris, 2. April. Gestern hat in den Büreaus des gesetzgebenden Körpers die Diskussion über beide Budgets begonnen.
Der „Monzteur“ publizirt heute zwei Kaiserliche Dekrete, welche den Briefpost⸗Verkehr Frankreichs mit Mexico, Cuba und Martinique betreffen.
Spanien. Madrid, 2. April. ist zu Sevilla angekommen.
Italien. Turin, 1. April. Contre⸗Admiral Albini, bis⸗ her General⸗Kommandant des Adriatischen Marine⸗Departements, ist zum Kommandanten des Uebungsgeschwaders ernannt worden. Seine bisberige Selle erhielt der Contre⸗Admiral Ceva. Contre⸗
dmiral Scrugli wurde zum Kommandanten des Materials im
Der Herzog von Brabant
südlichen Marine⸗Departement, Contre⸗Admiral Anguissola und
Cav. Riccardi zu Mitgliedern des Admiralitätsrathes ernannt.
Der heilige Vater hat ein marmornes Crucifix und ein präch⸗
s, mit Goldbuchstaben gedrucktes und reich eingebundenes Brevier zur Ausstellung nach London gesandt. Das Crucifix ist für den Bischof von Southwark und das Brevier für den Kardinal Wise⸗ man bestimmt. Kardinal Antonelli hat gleichfalls einige Kunst⸗ gegenstände zur Ausstellung gesandt. Es sind von Rom eine ganze Sammlung ciselirter Arbeiten von Camerale, 55 Gemälde verschie⸗ dener Künstler, 50 Sculpturen, 5 Mosaik⸗Bilder und zahlreiche Mosaik⸗Platten, viele Bronzegegenstände, Silbersachen und Kannen, 50 päpstliche Denkmünzen, die in der päpstlichen Münze geschlagen wurden, Seidenstoffe, kuͤnstliche Perlen, beaͤrbeiteter Marmor, nach⸗ geahmte etruskische Vasen, Luxusmarmor aus den römischen Stein⸗ brüchen u. s. w. nach London abgegangen.
— 2. April. Wie man versichert, wird das Parlament am 15. April bis Ende Mai prorogirt werden. — Die „Italie“ meldet die Bildung von 16 neuen Regimentern.
Den „Nationalités“ zufolge wird Conforti am nächsten Sonntage in sein neues Amt als Siegelbewahrer eingeführt werden.
Türkei. Aus Ragusa, 1. April, wird telegraphisch ge⸗ meldet, die Städte Croja, Mories, Grebbe und Doglian in Al⸗ banien seien mit Feuer und Schwert verwüͤstet, die türkischen Ein⸗ wohner umgebracht, die christlichen aber verschont worden. Fünf Dampfer waren in Skutari angekommen, zwoͤlf andere wurden da⸗ selbst noch erwartet. 8 8
Dänemark. Kopenbhagen, 2. April. Der erste Gegen⸗ stand der Tagesordnung in der beutigen Sitzung des Reich sratbs war die Wiederaufnahme der fruüͤher sistirten Berathung des Zu⸗ lagebewilligungsgesetzes des Marineministeriums. Die Diskusston wurde von Winther eröffnet, welcher fragte, ob mit dem zu allen Zulagebewilligungen vom Ausschusse gestellten Vorschlage, wonach die Bewilligungen am 31. März 1863 außer Kraft treten, wenn
man Holstein⸗Lauenburgs Beitrag zu den gemeinschaftlichen Aus⸗ gaben nicht erhalten könne, gemeint sei, daß das Ministerium ver⸗ pflichtet sein solle, in jedem Jahre des Bienniums nur die Hälfte des Belaufs zu brauchen, und ob man dadurch eine gewisse Grenze habe festsetzen wollen, innerhalb deren man ein definitives Resul⸗
tat in Betreff der finanziellen Verhältnisse zu Holstein⸗Lauenburg
Er fand diese Grenze zu lang und würde möglicher Weise einige Aenderungsvorschläge stellen. Im Namen des Ausschusses erklärte Krieger, daß der Vorschlag vom Ministerium selbst komme. Wenn der Beitrag nicht zur oben⸗ gedachten Zeit von Holstein⸗ Lauenburg eingeht, würden die Bewilligungen, welche natürlich für das Biennium gegeben würden, einer neuern Prüfung unterworfen werden. Er be⸗ trachtete den Vorschlag als ein Vertrauensvotum für das Ministe⸗ rium. — Darauf nahm der Marineminister das Wort. Er er⸗ klärte (wie bereits gestern telegraphisch gemeldet), daß er einen Vorschlag stellen werde, um eine bedeutende Summe zur Dispofition zu erhalten, um die Marine mit einer bepanzerten Seewehr zu ver⸗ sehen; ob eine schwimmende Batterie, Kanonenböte oder ein größeres Schiff angeschafft werden sollte, müßte näher überlegt werden. Er verpflichtete sich, den Bau eines höͤlzernen Schiffes in dem Bien⸗ nium nicht zu beginnen, das Material alter Segelschiffe u. s. w. zu realisiren und Ersparungen zu machen, wenn dies möglich wäre. Die auf dem Stapel liegenden Schiffe muͤßten fertig gebaut werden.
Bei der Verhandlung uüber die Zulage⸗Bewilligung für das Ministerium des Auswäͤrtigen erklärte der Minister, die durch den holsteinischen General⸗Konsul in Japan geführten Unterhandlungen über Erschließung dieses Reiches für den dänischen Handel, hätten noch zu keinem Resultat geführt und sei es sehr zweifelbaft, ob unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Japan ein solches er⸗ reicht werden könne. In Betreff China's hatte die englische Regie⸗ rung sich bereit erklärt, dahin zu wirken, daß dänische Schiffe gleich den meistbegünstigten namentlich zum Vangtsekiang zugelassen wer⸗ den, vorausgesetzt, daß ein dänischer Unterhändler nach China ge⸗ sandt werde. Die Regierung werde sich bestreben, dazu eine passende Persönlichkeit zu wählen. Noch kündigte der Minister einen An⸗ trag wegen Aenderung der Vertretung Dänemarks in Italien an, da letzteres laut offizieller Mittheilung einen Repräsentanten nach Kopenhagen schicken werde.
Amerika. New⸗Vork, 18. März. Nachrichten aus Vera⸗ Cruz bis zum 5. März, uͤber Havannah den 12ten d. M., melden: „Die britischen Truppen hatten den Befehl erhalten, sich auf ihren Schiffen wieder einzuschiffen, um nach Hause oder zu irgend einem nordamerikanischen Hafen zurückzukehren. Sie waren in der Ein⸗ schiffung begriffen, als der königliche Postdampfer „Thames“ am 2ten d. M. von Vera⸗Cruz in See ging. Frankreich und Spanien sageß die Kriegsarbeit allein verrichten, wenn es überhaupt dazu ommt.
Laut Berichten aus Vera⸗Cruz vom 7. März hatte sich General Lorencez mit seinen Verstärkungs⸗Truppen daselbst aus⸗ geschifft und Maßregeln getroffen, die Mannschaften, deren Ge⸗ fundheitszustand befriedigend war, ohne Aufenthalt durch die Stadt marschiren zu lassen.
In einem von den „Times“ mitgetheilten Schreiben aus Mexrko vom 28. Februar findet sich der Text der Convention, die in Frankreich so böses Blut gemacht hat und, wie der Korrespon⸗ dent mittheilt, auch von einigen Mexikanern als „die Capitulation der Alliirten“ bezeichnet wird. Die Convention lautet also: Art. 1. Da die gegenwärtig in der mexikanischen Republik herrschende cen⸗ stitutionelle Regierung den Kommissarien der verbündeten Trudre erklärt hat, daß sie des dem mexikanischen Volke so wohlwollender Weise angebotenen Beistandes nicht bedürfe, da sie in sich selbst die Elemenr⸗ der Macht und öffentlichen Meinung in genügender Stärke besite, um sc⸗ gegen innere Ruhestörung zuschützen, so sind die Verbündeten damit er verstanden, daß sofort Unterhandlungen zum Abschlusse den trägen eingeleitet werden, um alle Reclamationen, welche 8 Namen ihrer resp. Regierungen zu machen haben, festznstechen. Art. 2. Zu dem Zwecke und unter der Verwahrung, müe sid die Repräsentanten der verbündeten Mächte jetzt vermwahren. das sie nicht die Absicht haben, irgend etwas gegen de Unabcin püer keit, Souverainetät oder Integrität des Gebietes der Nerataf ir unternehmen, sollen Unterhandlungen in Orizada eröbfme mar⸗ den, in welcher Stadt die Commissaire and zum Mimter der Regierung der Republik zusammentreten selrn . dr würr Denrr. daß sich beide Parteien dahin einigten, OekePerer pu venennan. Art. 3. Während der Verhandlungen selleen vir wemündetran Truppen die drei Städte Cordor Irhead urd ehhnern meft ihren natürlichen Umgränzungen derh Arh . Dmmitt r mis angenommen werde, das de Wrdänd Bme⸗ immintetint imnte zeichnet haben, um sich den Jugaeng zer dm Niesttgiren Sreilunden zu verschaffen, welche die veremche Ueme Recht. ütt, o i mn übereingekommen, daß Re AUmxaRm ün der Felt Nübeunchüt dem Unterhandlungen die Adeuermühualen Sittder, Fauhmwer undd in em früͤheren Stellungen zunüdwehnen. Antz. 8. Wrrdenh. e hirxehande lungen suspendirt und rer ih Be n ündesras Sünhorn maes
möchte erwarten können.
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