entar nicht mehr geeignet ist, das betheiligte Publikum über
Komm seine Rechte und Pflichten bei unserem Institut vollständig zu be⸗ lehren. Die Staatsbehörden, und namentlich die unterzeichnete General⸗Direction, haben diesen Uebelstand bisher am Meisten em⸗ pfinden muüͤssen, da sie alljährlich mit einer großen Menge unstatt⸗ hafter Anträge und mit vielen irrigen, weitläuftige Widerlegungen erfordernden Ansichten über die unsere Anstalt leitenden Grundsätze belästigt worden sind. Zur künftigen Vermeidung solcher Belästi⸗ gungen machen wir nun unsere Mitglieder und die in Zukunft un⸗ serer Sozietät beitretenden Staatsdiener auf die so eben im Ver⸗
lage der hiesigen Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R.
Decker) erschienene Schrift: “
„Das Patent und Reglement für die Königlich Preußische all⸗ gemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt, unter Benutzung der Akten dieses Instituts bearbeitet von Dr. Eduard Wegener, expedirendem Secretair und Kalkulakor bei der gedachten Anstalt“,
aufmerksam, welche durch alle Buchhandlungen, so wie durch unsere
Buchhalterei, für den Preis von 10 Sgr. zu beziehen ist, und
woraus sich jeder Betheiligte über unsere Einrichtungen und die
unsere Verwaltung leitenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmun⸗ gen leicht und gründlich wird informiren können. Berlin, den 5. März 1862.
General⸗Direction der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗
Verpflegungs⸗Anstalt.
Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich sachsen⸗alten⸗
burgische Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Dr. von Larisch von Altenburg.
8 Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenannt und 1. Kommandant von Coblenz und Ehrenbreitenstein, von Scholten, nach Stettin. Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Philipsborn nach Hannover.
8 Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. —
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
“
b. Gottberg, Major vom großen Generalstabe z. Dienstl. bei dem Kriegsministerium entbunden. Den 2. April. Lt. bei dem Art. Depot in Cöln befördert. Den 3. April.
Schmidt v. Knobelsdorff, Pr. Lt. vom 1. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, von dem Kommando als Adjut. der 5. Div. entbunden. von Haenlein, Rittm. vdom Magdeb. Drag. Regt. Nr. 6, als Adjut. zur 5. Div. kommandirt. v. Scholten, Gen. Lt. und Insp. der 1. Art. Insp., zum 1. Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein, Baron v. d. Goltz, Gen. Lt. und Direktor des Allg. Kriegs⸗Departements im Kriegsministerium, zum Insp. der 1. Art. Insp., v. Glisczinski, Gen. Lt. und Commdr. der 4. Div., zum Direktor des Allg. Kriegs⸗Departe⸗ ments im Kriegsministerium, Herwarth v. Bittenfeld, Gen. Lt. von der Armee, zum Commdr. der 4. Div., v. Albvensleben, Oberst aggr. dem 2. Garde⸗RNegt. z. F., zum Commdr. des 2. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 15 ernannt. Den 5. April. Leonhardi, Hauptm. u. Comp. Chef vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, in das 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, v. Schon, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, in das 6. Pomm. Inf. Regt. Rr. 49 versetzt. Krause, Pr. Lt. von der 3. Ing. Insp., zum Hauptm. 2. Kl., Kleist, Sec. Lt. von der 2. Ing. Insp., zum Pr. Lt. v. Zinnow, char. Port. Fähnr. vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zum Port. Fähnr. befördert. Himpe, Hauptmann von der 2. Ingen. Insp., bebufs Verwendung im Fortificationsdienst, von der Stellung als Comp. Commandeur im Niederschl. Pionier⸗Bat. Nr. 5 entbunden. Richter, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., zum Comp. Commdr. im Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5 ernannt.
Ost, Zeug⸗Feldwebel vom Art. Depot in Schweidnitz, zum Zeug⸗
Den 7. April.
Blar. Prinz v. Buchau, Hauptm. und Battr. Chef von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, zum Major, Thomas, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. v. Winbheim, Hauptm. von ders. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. v. Balluseck, Pr. Lt. und Adjut. der 2ten Art. Festungs⸗Inspect., unter Beförderung zum Hauptm. in die Schles. Art. Brig Nr. 6 versetzt. v. Witzleben, Pr. Lt. von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, als Adjut. zur 2. Art. Festungs⸗Insp. versetzt, Zar⸗ nack, Pauli, Preiß, Gefreite von der Pomm. Art. Brig. Nr. 2, Keil, Sieckel, Stern, v. Seebach, Hertzberg, Bähr, Schwar⸗
zenberg, Hauptmann, Kanoniere ven der Magdeburg. Artill. Brig.—
Nr. 4, zu Port. Fähnrs. befördert.
dexLandwehr. Den 1. April. “ Voigt, Hauptm. vom 3. Bat. 2. Rbein. Regts. Nr. 28, aus dem 2. in das 1. Aufgeb. zurückversetzt und zum Compag. Führer ernannt Leonhardt, Pr. Lt. von dems. Bat., aus dem 2. in das 1. Aufgeb. zurückversetzt und zum Hauptm. und Compag. Führer befördert. Den 7. April. Janßen, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 3. Ostpreuß. Regts. Nr. 4 Grandke, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 1. Niederschl. Regts. Nr. 6, zu Sec. Lts. bei der Art. 1. Aufg. befördert. 1p B. Abschiedsbewilligungen c. v. Bresler, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 2. Thür. Inf. Negt. Nr. 32, der bedingte Anspruch auf Anstellung im Civildienst bewilligt. Den 2. Apeil. Stelzner I., Zeug⸗Lt. vom Art. Depot zu Cöln, als Hauptm. mit
seiner bisher. Uniform, Aussicht auf Civilvers. und Pension der Abschied
bewilligt. Frosch, Sec. Lt. von der Pomm. Artill. Brig. Nr. 2, unter dem gesetzlichen Vorbehalt entlassen. Hen 3. April.
Pallhon, Port. Fähnr. vom 1. Pos. Inf. Regt. Nr. 18, zur Re⸗ serve entlassen.
Den 7.Wrl.
Wernekinck, Sec. Lt. von der Westf. Art. Brig. Nr. 7, der Ab⸗ schied bewilligt.
1 Militair⸗Beamte. . „ Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 22. März. Rogahn. Zahlmeister 1. Klasse beim Brandenb. Hus. Regt. (Zie⸗ tensche Hus.) Nr. 3, mit der gesetzlichen Pension verabschiedet. Nen 29. Ma pz.
Seyer, überzähliger Intendantur⸗Registrator, bisher kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, zum etatsmäßigen Intendantur⸗ Registrator beim III. Armee⸗Corps befördert. Schirmer, Intendantur⸗ Registratur⸗Assistent, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegsministe⸗ rium, zum überzähligen Intendantur⸗Registrator ernannt. Fromm, Re⸗ gistratur⸗Assistent bei der Intendantur des Garde⸗Corps, zu der Inten⸗ dantur des I. Armee⸗Corps versetzt. Opitz, Intendantur⸗AKegistratur⸗ Aspirant beim III. Armee⸗Corps, unter Versetzung zum Garde⸗Corps, zum Intendantur⸗Registratur⸗Assistenten ernannt.
Den 1. April.
Anders, Zahlm. beim 1. Bat. 3. Riederschl. Inf. Regts. Nr. 50, zum 2. Bat. 3. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 62, Gießmann, Zahlm. beim 2. Bat. 3. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 62, zum 1. Bat. 3. Niederschl. Inf. Regts. Nr. 50 versetzt. Holländer, Wallmeister zu Magdeburg, zum Secretair bei der Fortification zu Schweidnitz ernannt.
Den 4. April.
Schwabe, Intendantur⸗Secretair beim VI. Armee⸗Corps, mit Pen⸗ sion in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. April. Se. Majestä er König begaben Sich heute Morgen mit dem 8 Uhr Zuge nach Potsdam und besichtigten 2 Bataillone des 1. Garde⸗Regiments und eine Compagnie des Garde⸗Jäger⸗Bataillons. Auf der Hin⸗ fahrt und nach der Besichtigung im Potsdamer Schloß nahmen Se. Majestät Vorträge entgegen und kehrten mit dem 12 Uhr Zuge nach Berlin zurück. Nach der Rückkehr empfingen Se. Majestät den Vorsitzenden des Staatsministeriums, Prinzen zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen, und setzten dann die Vorträge weiter fort.
Sachsen. Weimar, 12. April. Datum veröffentlicht die hiesige Zeitung nachstehendes Dekret Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs:
Wir Carl Alexander ꝛc. ꝛc. Aus Anlaß der heute statt⸗ findenden Confirmation Unseres geliebten Sohnes, des Erbgroß⸗ herzogs Carl August Wilhelm Nicolaus Alexander Michael Bern⸗ hard Heinrich Friedrich Stephan, Königliche Hoheit, haben Wir Uns bewogen gefunden, eine Begnadigung ungehorsamer Militair⸗ dienstpflichtiger in der Weise eintreten zu lassen, daß alle bis zum Jahre 1836 inkl. geborenen ungehorsamen Militairdienstpflichtigen mit den gesetzlichen Strafen des Ungehorsams verschont bleiben und und diejenigen bis zu dem gedachten Jahre geborenen Militairdienst⸗ pflichtigen, welche bereits wegen Ungehorsams in das Großherzog⸗ liche Militair mit verlängerter Dienstzeit eingestellt sind, nach Ab⸗ lauf der einfachen Dienstzeit aus demselben entlassen werden sollen.
Frankfurt a. M., 11. April. Nach mehreren militairi⸗ schen Vorträgen und Beschlüssen kam in der gestrigen Bundes⸗ tags⸗Sitzung eine Eingabe Kasseler Wähler für Wiederher⸗ stellung des 1849er Wahlgesetzes zur Vorlage; desgleichen eine solche von dem „Hessenverein“ für die Wahlordnung von 1860. Beide Eingaben wurden dem Reclamationsausschusse zugewiesen. — Preußen und die Zollvereinsregierungen machen Anzeige über die Grundsätze bezüglich der Zollfreiheit zu Gunsten der Bundes⸗ festungen, worüber sie sich geeinigt haben. — Verschiedene Regie⸗ rungen bezeichnen ihre Commissaire, die sie zur Küstenkommission
5. icken n, darunter Oesterreich den General⸗
Unter dem heutigen
berg zeigt an, beschicken werde, und Sachsen,
die 2. Lesung der Clergy Relief Bill.
23. Mai d.
Major von Ruff, Hannover den General Müller. — Württem⸗ daß es die Kommission für Civikrecht in Hannover daß es die Zusätze zur Wechsel⸗ Ordnung angenommen. Schließlich wird die übliche Matrikularumlage von 60,000 Fl. für Kassen⸗ und Kanzleiwesen beschlossen. (Fr. Bl.)
Baden. Karlsruhe, 10. April. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer beantragte bei Gelegenheit der Berathung über das Budget des Unterrichtswesens der Abg. Knies eine größere Unterstützung der Universität Frriburg, welche seit einer Reihe von Jahren immer dieselbe Dotation habe, während die für die Heidelberger Hochschule mit jeder Budgetperiode erhöht werde. Obgleich dieser Antrag unterstützt wurde, fuͤhrte derselbe doch zu keinem unmittelbaren Ergebniß, weil Geh. Rath Lamey die Erklä⸗ rung abgab, die betreffende Hochschule müsse sich in laufender Budgetperiode aus eigenen Mitteln helfen; erst für eine künftige Periode könne die Dotation erhöht werden.
Bayern. München, 10. April. Wie die „N. M. Ztg.“ meldet, wird Se. Majestät der König Max noch bis Ende dieses Monats in Nizza verweilen. Die Abreise des Königl. Raths Schuler als Kabinetscourier nach Nizza ist heute erfolgt. Unter den sehr zahlreichen ministeriellen Anträgen, welche Rath Schuler dem Monarchen zu überbringen hat, befindet sich auch der Entwurf der Verordnung bezüglich der Sitze ꝛc. ꝛc. der in Folge der Ein⸗ führung des deutschen Handelsgesetzbuches zu errichtenden Handels⸗ gerichte.
Großbritannien und Irland. London, 10. April.
In der gestrigen Unterhaussitzung beantragte Mr. Bouverie Dieser Gesetzentwurf bezweckt die geweihten Geistlichen der anglikanischen Staatskirche, die in Folge reli⸗
giöser Bedenken zu einer anderen Sekte übergehen oder in das Privat⸗
leben zurücktreten, von gewissen, sehr drückenden Beschränkungen zu be⸗ freien. Daß eine Unzahl junger Gentlemen von der Kirche aufgenommen wird, ehe ihr Charakter sich entwickelt haben und ihr Geist den ersten Grad männlicher Neife erlangt haben kann, sei allgemein bekannt; ebenso
daß in den letzten Jahren viele anglikanische Geistliche, im Bewußtsein,
daß ihre Ueberzeugung mit den Dogmen der Kirche im Streit lag, auf ihre Pfründen Verzicht leisteten, wie Mr. Baptist Noel und Erzdechant Man⸗ ning. Noch größer sei die Zahl Derjenigen, die wenige Jahre nach der Ordinirung ihren Mangel an wirklichem Veruf für den geistlichen Stand inne werden. Alle diese Personen befänden sich in einer traurigen Lage. Rach dem 76. Kanon von 1603 sind sie der Exkommunication ausgesetzt, wenn sie sich irgend einem weltlichen oder Laien⸗Beruf — den des Schul⸗ lehrers ausgenommen — widmen; und durch eine Akte von George III. unterwirft die Exkommunication sie der Gefängnißstrafe. Durch andere Parlamentsakten bleiben sie von Gemeindeämtern, vom Advokatenstande und vom Parlamente ausgeschlossen. Mit anderen Worten, sie dürfen wohl auf alle Güter der Kirche verzichten, aber nicht aus ihrem Bann hinaustreten. Dieser Ungerechtigkeit, welche zugleich die Kirche zu einer Zwangsanstalt herabwürdigt, soll die Bill abhelfen. Sir W. Heatheote sagt, obgleich viele der angeblichen Beschwerden entweder eingebildet oder selbstverschuldet seien, beantrage er doch, um der wenigen wirklich vorhandenen Uebelstände willen, die Bill nach der 2. Lesung einem Sonderausschuß zu überweisen. Mr. Monckton Milnes, der für die zweite Lesung spricht, hält die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für so unpolitisch, daß man sie als eine Aufmunterung zur Ketzerei bezeichnen könne. Mr. Hubbard dagegen bebauptet, die Beschwerdegründe seien kaum der Rede werth. Unter den 50,000 Geist⸗ lichen, welche die Staatskirche zählt, würden nur etwa 20 von der Ab⸗ hülfe Gebrauch machen. Die Geistlichkeit als Ganzes bedürfe der Maß⸗ regel und werde, seinem Dafürhalten nach, über den Entwurf empört sein. Mr. Newdegate bemerkt, es streite gegen die Würde und Inte⸗ grität der Kirche von England, des reinsten Zweiges der katholischen Kirche, daß ein Priester derselben durch Parlamentsakte seiner feierlichsten Gelübde solle entbunden werden können. Sir G. Grey sagt, die Art und Weise dieser Lösung, überhaupt der ganze Mechanismus der Bill werde eine reifliche Prüfung und Umformung zu erfahren haben. Die Bill gelangt darauf zur zweiten Lesung und wird einem Sonderausschuß überwiesen.
Frankreich. Paris, 10. April. Die Note des „Moni⸗ teur“ über das vom Erzbischof von Toulouse angeordnete Mai⸗
Jubiläum lautet, wie folgt:
Die durch Mandement des Erzbischofs von To louse auf den 16. bis J. ausgeschriebene Feier eines Jubiläums ist nichts Anderes, als das Gedäͤchtniß einer schmerzlichen und blutigen Episode unserer ehe⸗ maligen religiösen Zerwürfnisse. Die jetzige Gesetzgebung und der erste Artikel des Konkordats über die öffentliche Ausübung des katholischen Kultus, Alles macht es der Regierung zur Pflicht, eine Ceremonie zu ver⸗ bieten, welche unter den verschiedenen Klassen der Staatsbürger Spaltun⸗ ben hervorrufen, Haß erregen und den öffentlichen Frieden stören kann. Deshalb, ohne irgend das fast undenkliche Herkommen, welches die be⸗ sondere Prozession des corps saints geheiligt hat, schmälern zu wollen, hat die Regierung beschlossen, alle Prozessionen und öffentlichen Ceremonieen, welche sich auf die Feier des Jubiläums beziehen und in der Mandements⸗ Verfügung erwähnt sind, zu verbieten.
Ein Kaiserliches Dekret vom 2ten d. verfügt, Dombes (Ain⸗Departement) sofort mit dem Bau von 15 Chausseen
daß in der
Iin einer Gesammtlänge von 242 Kilometres (30 Meilen) begonnen
X
werde. Die Terrain⸗Erwerbung und die Erdarbeiten sind Sache der Gemeinde, der Staat liefert die Kunstbauten und die eigentliche Chaussirung, wofür in diesem Falle die Kosten auf 687,000 Frs.
veranschlagt sind. Die spätere Unterhaltung der Chausseen fällt ganz den Gemeinden zur Last.
In der gestrigen Senats⸗Sitzung erstattete de Royer Bericht uüͤber eine Petition von mehr als 600 Einwohnern der Insel Reunion, welche dieser Kolonie die Regierungsformen des Mutter⸗ landes gegeben wissen wollen und namentlich auf ein Preßgesetz, auf direkte und allgemeine Wahl der Municipal⸗ und Generalräthe, auf Geschworengerichte in Kriminalsachen, auf Zulassung der Caffa⸗ tionsgesuche und auf Vertretung im gesetzgebenden Körper Frank⸗ reichs antragen. Nachdem Hubert Delisle für und Barbaroux gegen diese Anträge gesprochen, ging der Senat, dem Antrage der Kommission gemäß, zur Tagesordnung über und setzte seine Sitzun⸗ gen bis zum Freitag nach dem Osterfeste aus.
Die japanische Gesandtschaft ist gestern vom Minister des Auswärtigen empfangen worden.
Italien. Garibaldi kommt den 15. bis 20. nach Turin zurück. Von da geht er nach Modena, dann nach Bologna und wird dann zu gleicher Zeit etwa, wie der König, in Neapel ein⸗ treffen.
Der Gemeinderath von Florenz hat mit der florentiner Cen⸗ tral⸗ und Depositen⸗Kasse eine Anleihe von 12 Millionen zu 5 pCt., amortisirbar in 40 Jahren, zu 93 pCt. abgeschlossen.
Am 20. April tritt die große italienische Ambassade ihre Reise nach Teheran an. Eine wissenschaftliche Kommission wird nicht, wie es Anfangs hieß, mit nach Persien gehen.
Türkei. Konstantinopel, 5. April. Mehrere Infan⸗ terie⸗, Kavallerie⸗ und Artillerie⸗Regimenter erhalten Befehl, an die montenegrinische Grenze abzugehen. Große Vorräthe und Geld wurden an Omer Pascha abgeschickt. Zwischen demselben und dem Fuͤrsten Nicolaus sind Unterhandlungen im Gange, welche jedoch erfolglos sein dürften.
Beirut, 23. März. Im Libanon herrscht vollkommene Ruhe. Das Personal zur Errichtung der Telegraphenlinie von Beirut nach Aleppo und Diabekir ist in Beirut angekommen.
Asien. Calcutta, 8. März. General Shorwers wird sich auf den gleichzeitig ausgesprochenen Wunsch des General⸗Gouver⸗ neurs und des Oberbefehlshabers des Heeres persönlich nach Assam und in die unruhigen Bezirke an der Südost⸗Grenze begeben, um eine Untersuchung über die Lage der Dinge an Ort und Stelle einzuleiten. Er ist instruirt, möglichst schonend aufzutreten und erst im äußersten Nothfall zur Anwendung von Gewalt zu schreiten.
Neuerdings richtet sich die Aufmerksamkeit dem Pendschab zu, als der Gegend, welche ihres reichen Bodens wegen und wegen der Vorzüge, welche der Wasser⸗Transport für die Ausfuhr darbietet, sich als vorzugsweise geeignet zeigt, die Baumwollen⸗Kultur im großartigem Maßstabe aufzunehmen.
Hongkong, 1. Maͤrz. Aus Peking fehlen politische Nach⸗ richten von Belang; es scheint dort Alles einen guten Verlauf zu nehmen und Prinz Kung sich in seiner Stellung immer mehr zu behaupten. Es ist ihm neuerdings das Vorrecht zuerkannt worden, die Thore des Stadttheils, in welchem sich der Kaiserliche Hof auf⸗ hält und die einen geheiligten Raum bilden, in seiner Sänfte zu passiren. Die Konsolidirung der Herrschaft des Prinzen sichert die Fortdauer des guten Einverständnisses mit den Fremden. Eine energische Betreibung des Krieges gegen die Rebellen scheint aber auch ihm nicht möglich zu sein. Wenigstens hat man seit der Ein nahme von Nangking nur von einem Erfolge gehört, den die Kaiser⸗ lichen, und zwar unter dem Befehle eines Amerikaners, de Obersten Ward, bei Woosung davongetragen haben, wo sie einen starken Rebellenhaufen aus einem Dorfe vertrieben.
Die nördlichen Häͤfen sind noch durch Eis gesperrt, nach Be⸗ seitigung dieses Hindernisses soll das Kanonenboot „Manila“ den Postverkehr zwischen Tientsin und Hongkong vermitteln, während der „Hesper“ den Verkehr mit Japan unterhält.
In Schanghae herrscht noch immer Besorgniß vor den Re⸗ bellen, welche die ganze Provinz um die Stadt herum besetzt hal⸗ ten. Die Stadt selbst steht unter fremden Schutz, die kaiserlichen Truppen sind fast werthlos. Die fremde Niederlassung in Schanghae befindet sich in vollständigem Vertheidungszustande und hat ein Freiwilligencorps zu Pferde und zu Fuß zu ihrer Verfügung, welches sich am 17. v. M. bei einer Musterung don Seiten des General Michel die entschiedenste Anerkennung zu erfreuen hatte. Auf ein aktives Einschreiten der Engländer gegen die Rebellen ist übrigens jedenfalls so lange nicht zu rechnen, als die englische Re⸗ gierung sich nicht vollständig durch den nach England getandten Herrn Parkes von der Lage der Dinge instruirt und über dieselbe zu einem definitiven Entschlusse gelangt ist.
Teheran, 6. März. Eine Gesellschaft persischer Kaufleute ersuchte um die Bewilligung zum Bau einer Eisenbahn von hier nach Kum. Ein von einer turkomanischen Bande versuchter Hand⸗ streich auf Medsched wurde vom Prinzen Murat vereitelt.
— 11. März. Der Schah wird nach dem Bairam eine sechs⸗ monatliche Reise in die Provinzen antreten. Auf der Telegrapden⸗ linie nach Bagdad werden nächstens die Drähte gelegt; auch wird
der Bau einer Linie nach Chorassan beabsichtigt.