nach der Fassung des §. 432 nicht zulässig. Wie vorangeführt, betrifft diese Bestimmung die in ein fremdes Kirchspiel verlegte Amtshandlung eines ordentlichen parochus. Als ein solcher kann der Geistliche nicht angesehen werden, der nur durch das freie Wahlrecht des Eximirten zu der Amtshandlung berufen wird, und diese eine ihm an sich gebührende nicht genannt werden. Mit die⸗ sem Ausdruck läßt sich nur eine solche Handlung bezeichnen, zu welcher der Geistliche durch allgemeine Regel, nicht durch einen Spezialtitel, wie die Wahl des Eximirten sich darstellt, berechtigt ist. Der §. 432 spricht ferner von der Vornahme einer Amtshandlung in dem Sprengel eines anderen Pfarrers. Da die Exemtion in der Befreiung von der ordentlichen Parochie des Wohnorts besteht, so giebt es einen Pfarrsprengel fuͤr die Amtshandlung bei einem Eximirten überhaupt nicht und kann demnach bei diesem von einer Amtshandlung inner⸗ halb des Sprengels eines anderen Pfarrers nicht die Rede sein. Die entgegengesetzte Auslegung der §8§. 432 und 433 würde üͤberdies zur Folge haben, daß die Eximirten in den so häufig vor⸗ kommenden Fällen, wo dieselben Amtshandlungen in ihren Häusern durch fremde Geistliche vollziehen lassen wollen, dem Pfarrer, in dessen Bezirke sie wohnen, stolgebührenpflichtig sein würden, was mit dem Wesen des Privilegiums der Exemtion sich schwerlich ver— einigen lassen dürfte. Berlin, den 29. März 1862. n 8.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. EREWQWQeechler.
11A““ n die Königliche Regierung zu Koͤnigsberg.
Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und Nachachtung. 8 Berlin, den 29. März 1862.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal Angelegenheiten. von Mühler. An sämmtliche Regierungen und Konsistorien ddeer östlichen Provinzen. G
Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie und Zahnheilkunde bei hiesiger Königlichen Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des
bpevorstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fort⸗ setzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem (Dorotheen⸗ straße Nr. 10) Mittags von 12 bis 1 Uhr sich zu melden. 1 Berlin, den 16. April 1862. Der Direktor des pharmaceutischen Studium Koöniglicher Universität.
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Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 125. König⸗ licher Klassen⸗Lotterie fiel ·1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 20,902. 4 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 9899. 18,005. 56,008 und 64,088.
41 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 727. 2221. 2957. 3899. 6559. 9091. 14,827. 15,139. 19,166. 19,992. 20,650. 24,590. 25,731. 27,589. 29,089. 30,145. 32,292. 35,330. 36,096. 36,621. 40,988. 42,403. 43,170. 43,218. 46,965. 52,156. 54,898. 57,456. 62,293. 71,594. 76,120. 76,430. 78,098. 79,948. 80,709. 81,190. 81,600. 85,405. 86,706. 88,697 und 92,281.
48 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 642. 1741. 5570. 6940. 9019. 10,282. 11,826. 15,980. 16,270. 24,717. 24,800. 36,922. 37,096. 37,510. 37,748. 40,918. 42,267. 44,558. 44,587. 48,178. 50,304. 50,893. 51,899. 53,652. 56,827. 57,830. 58,220. 59,094. 59 418. 60,090. 62,206. 62,963. 63 966. 64,303. 64,447. 67,778. 68,984. 70,683. 72,651. 76,875. 77,999. 78,069. 83,206. 85,539. 87,421. 91,519. 91,887 und 93,312.
80 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 3196. 3286. 3341. 3825. 5517. 6259. 7851. 8787. 14,204. 14,226. 16,317. 17,838. 18,952. 21,086. 23,048. 23,368. 24,308. 24,431. 25,144. 26,382. 27,028. 31,856. 31,971. 33,372. 35,295. 35,873. 35,951. 36,114. 36,262. 37,375. 37,525. 37,890. 39,985. 41,068. 48,037. 48,552. 51,998. 52,194. 52,532. 52,649. 54,021. 54,873. 55,695. 56,482. 57,457. 58,274. 58,341. 58,382. 58,725. 60,159. 62,314. 62,742. 63,667. 64,150. 65,620. 66,287. 66,859. 69,624. 69,803. 71,068. 71,701. 72,247. 73,874. 74,654. 74,815. 7 42975,555. 75,590. 75,880. 77,478. 79,595. 82,350. 83,033. 83,882. 85,910. 88,181. 88,521. 89,745. 92,247 und 92,905.
Berlin, den 19. April 1862.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
8 Berichtigung.
In der Gewinn⸗Bekanntmachung von 17. April cr. ist in Folge eines Druckfehlers ein Gewinn zu 200 Thlr. auf Nr. 60,889 abgedruckt, es muß aber bHatür heiben 60,680. — gs 111“ F
Ministerium für die landwirthschaftlichen 8 Angelegenheiten. JE 1900b“
Die stattgehabte Anfertigung eines neuen Katalogs der der⸗ einigten Bibliothek des Königlichen Ministeriums für die landwirth⸗ schaftlichen Augelegenheiten und des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums macht nunmehr die Umstellung der Bücher nach diesem neuen Kataloge und zu diesem Behufe auch die Rückgabe der ausgeliehenen Bücher nöthig. Es werden daher alle Die⸗ jenigen, welche Bücher der gedachten Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die daruͤber ausgestellten Empfangsscheine an das Geheime Central⸗Büreau des gedachten Ministeriums, Schützen⸗ straße Nr. 26, zurückzuliefern. Die Wiederausgabe von Büchern kann erst mit dem 1. Juli c. eintreten. Die Benutzung des in der Schuͤtzenstraße Nr. 27 befindlichen landwirthschaftlichen Lese⸗ zimmers zum Lesen der periodischen Tagesliteratur wird hierdurch
nicht beruͤhrt, indem dasselbe nach wie vor in den Nachmittags⸗
stunden von 2 Uhr ab geöffnet sein wird und Einlaßkarten zu
demselben wie bisher von dem während der Vormittagsstunden in
dem Diensthause, Schützenstraße Nr. 26, anwesenden Central⸗
Büreau⸗Vorsteher Rechnungsrath Nitschke zu erhalten sind. Berlin, den 19. April 1862.
Die Bibliothek⸗Kommission 8 des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung — betreffend die Herabsetzung der Zinsen der Staats⸗Anleihen von 1850 und 1852 von 42½ auf 4 pCt. Durch Allerhöchsten Erlaß vom heutigen Tage ist genehmigt worden, den Zinsfuß der Staats⸗ Anleihen aus den Jahren 1850 und 1852 vom 1. Oktober d. J. ab von 4 ½⅞ auf 4 Prozent herab zusetzen. 8 Demgemäß werden:
1) die sämmtlichen Schuldverschreibungen dieser beiden Anleihen, so weit sie nicht in den früheren und in den am 19. d. M. stcattgehabten Verloosungen gezogen und zur Auszahlung ge⸗
kündigt sind, den Inhabern behufs der Ruͤckzahlung des Kapi⸗ tals am 1. Oktober d. J. hierdurch gekündigt; wird denjenigen Besitzern von Schuldverschreibungen, welche auf die Zinsherabsetzung eingehen und dies durch die Einrei⸗ chung, beziehungsweise Anmeldung der Schuldverschreibungen nach Maßgabe der zu 3 und 4 folgenden Bestimmungen bis zum 30. April d. J. zu erkennen geben, eine Prämie von einem halben Procent des Kapitals bewilligt.
Diejenigen Obligations⸗ Inhaber, welche mit der Zinsherab⸗
setzung einverstanden sind, werden aufgefordert, dies späte⸗—
stens bis zum 30. April d. J. Abends 6 Uhr zu erkennen zu geben, und zu diesem Zwecke die Schuldverschrei⸗ bungen, und zwar die vom Jahre 1850 ohne Coupons, da⸗
gegen die vom Jahre 1852 mit den Coupons Serie III.
Nr. 6 bis 8 und Talons bis zu dem oben bezeichneten Ter⸗
mine an die Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranien⸗
straße Nr. 93 oder an die zunächst gelegene Regierungs⸗
Hauptkasse in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr einzu⸗
reichen. Für etwa fehlende Coupons Serie III.
Nr. 6 bis 8 muß der Betrag derselben beigefügt
werden. Die Schuldverschreibungen werden möglichst bald
den Besitzern, mit dem Reductions⸗Stempel bedruckt und mit einer neuen Serie Coupons über die 4prozentigen Zinsen vom
1. Oktober 1862 bis dahin 1866 und Talons versehen, zu⸗
rückgegeben, zugleich aber die Prämie von einem halben Pro⸗
zent ausgezahlt werden. ) Denjenigen Personen, welche ihre Dokumente als Cautionen niedergelegt haben und unter Einreichung des Cautions⸗ Ermpfangsscheins bis zum 30. April d. J. die Konvertirung beantragen, wird diese gleichfalls zugelassen. ) Die einzureichenden Schuldverschreibungen müssen nach Lit⸗ tern und Nummern geordnet, und es muß für jede Anleihe ein besonderes Verzeichniß beigefügt sein, und zwar müssen diese Verzeichnisse bei den Einsendungen an die Regierungs⸗
Hauptkassen doppelt angefertigt werden, da das eine Exemplar, mit der Empfangsbescheinigung versehen, den Einreichern zu⸗ rückgegeben wird. Für die Kontrolle der Staatspapiere ge⸗ nügen einfache Verzeichnisse. Formulare zu diesen Verzeich⸗ nissen sind bei den Regierungs⸗Haupt⸗ und Kreiskassen und in Berlin bei der Kontrolle der Staatspapiere, den Königl. Kreiskassen, dem Königl. Haupt⸗Steuer⸗Amt für inländische Gegenstände, am neuen Packhof Nr. 5, und beim Königl. Domainen⸗Rentamt, Niederwallstraße Nr. 39, unentgeltlich zu haben. 8 Für die Einsendung der bis zum 30. April d. J. bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs⸗ Hauptkassen behufs der Konvertirung eingehenden Schuldver⸗ schreibungen wird die Befreiung vom preußischen Porto ge⸗ währt, wenn auf dem Couverte bemerkt ist: „Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe von 1850 (be⸗ 5 2 44 † 4 ziehungsweise 1852) behufs der Konvertirung“. Für solche Sendungen. jedoch, die von Orten eingehen oder nach Orten bestimmt sind; welche außerhalb des preußischen Postbezirks, aber innerhalb des deutschen Postvereinsgebiets belegen sind, kann eine Befreiung vom Porto nach Maßgabe der Vereinsbestimmungen nicht stattfinden. Von denjenigen Besitzern von Schuldverschreibungen, welche diese nicht bis zum 30. April d. J. eingereicht, beziehungs⸗ weise nach Nr. 4 angemeldet haben, wird angenommen, daß sie auf die Zinsherabsetzung nicht eingehen wollen, und die Rückzahlung des Kapitals vorziehen. Dieselben werden daher aufgefordert, das Kapital, gegen Rückgabe der Schuldve r⸗ schreibungen und Quittung, vom 15. September d. J. ab in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr bei der Kontrolle der Staatspapiere oder einer der Regierungs⸗Hauptkassen in Empfang zu nehmen. Mit den Schuldverschreibungen der Anleihe von 1852 sind zugleich die Zins⸗Ceoupons Serie 18- Nr. 6 bis 8 und Talons zurückzugeben. Vom 1. Oktober d. J. ab höͤrt die Verzinsung der nicht convertirten Schuld⸗ verschreibungen auf, und es wird der Betrag der etwa nicht mit zurückgegebenen Coupons Serie III. Nr. 6 bis 8 von Schuldverschreibungen der Anleihe von 1852 bei der Aus⸗ zahlung des Kapitals von diesem in Abzug gebracht werden. Verlin, den 21. März 1862. Haupt-⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
8 8 8
Angekommen: Sr. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs und Inspecteur der Garde⸗ Kavallerie und der Militair⸗Reitschule, von Schlemüller, von Schwedt a. O.
Berlin, 19. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:
des Kommandeur⸗Kreuzes erster Klasse des Groß⸗
herzoglich sächsischen Hausordens vom weißen
. Falken:
dem General à la suite General⸗Major von Boyen,
des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen
Albrechts⸗Ordens: Major zur Disposition Wittje, zuletzt Hauptmann und Batterie⸗Chef im 3. Artillerie⸗Regiment, der jetzigen Branden⸗ burgischen Artillerie⸗Brigade Nr. 3, 8 des Johanniter⸗Maltheser⸗Ordens: 88 Premier⸗Lieutenant Freiherrn Geyr von Schweppen⸗ burg, im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, so wie
der dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗
Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille:
den Sergeanten Holzapfel im 1. Thüringischen Infanterie⸗
Regiment Nr. 31 und Ackermann im 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71.
Londoner Aussteklung. 1
Zu Mitgliedern der internationalen Preisjury sind für den
Zollverein auf Grund der unter den Zollvereins⸗Regierungen ge⸗
troffenen Uebereinkunft berufen worden:
Für Klasse 1. „Bergbau⸗ und Hüttenprodukte,
Arbeiten und Mineralien“:
1 C. Obverweg, 81 Letmathe bei Iserlohn;
für Klasse 2. „Chemikalien“, 1
Mnterklasse a. „Chemische Produkte“:
Dr. Kunheim, Fabrikbesitzer
Steinbruch⸗
Rittergutsbesitzer
Unterklasse b. „Medizinische und pharmazeutische Pro⸗
essen: aeg Dr. von Fehling, Professor zu Stuttgart; für Klasse 3. „Nahrungsmittel“, Unterklasse a. „Erzeugnisse des Ackerbaues“: Elsner von Gronow, Rittergutsbesitzer, Landesältester, Mitglied des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums zu Kalinowitz Oberschlesien; 8 Unterklasse b. „Eßwaaren, Droguen “ Jacob, Königlicher Kommerzienrath zu Halle a. d. Saale. Unterklasse c. „Wein, Spirituosen, Bier und andere Ge⸗ tränke und Tabak“: DO. Leiden, Königlicher Kommerzienrath zu Cöln; Klasse 4. „Animalische und⸗ vegetabilische Substanzen zur Verarbeitung in den Gewerben“, Unterklasse a. „Oel, Fette, Wachs und Stein, Professor zu Dresden; Unterklasse b. „andere animalische Stoffe zur tung in den Gewerben“: L. Schöller, Königlicher Geheimer Kommerzien rath zu Düren; 8 Unterklasse c. „Vegetabilische Stoffe zur Verarbeitung in den Gewerben“: Dr. Thiel zu Darmstadt; zi1 für Klasse 5. „Eisenbahnbau, einschließlich Lokomotiven un Wagen“: Krüger, Direktor der Königlichen Maschinenbau Werkstätte zu Dirschau; für Klasse 7. „Arbeitsmaschinen und Werkzeuge“, Unterklasse a. „Maschinen für Spinnerei und Weberei“ Boettcher, Professor zu Chemnitz; Unterklasse b. „Maschinen und Werkzeuge zur Bearbei tung von Holz, Metall u. s. Dr. Rühlmann, Professor zu Hannover; für Klasse 8. „Maschinen im Allgemeinen“: H. Thomas, Fabrikbesitzer zu Berlin; für Klasse 9. „Acker⸗ und Gartenbau⸗Maschinen und Geräthe“: Pintus, Fabrikbesitzer zu Berlin; „Civilbau, Baueinrichtungen und Vorrichtungen
42. .
ür Klasse 10. zu Bauausführungen - Koch, Königlicher Regierungs⸗ und Baurath zu Berlin; ür Klasse 11. „Militairbau⸗Ausrüstung, Waffen und Geschuͤtze“: 8— Unterklasse c. „Waffen und Geschütze“: 88 Friedr. Weyersberg, Fabrikbesitzer zu So⸗ lingen; „Physikalische und mathematische Instrumente“: Dr. Dowe, Professor an der Königlichen Uni⸗ versität zu Berlin; „Uhrwerke“: Dr. Frick, Professor zu Freiburg im Breisgau; „Musikalische Instrumente“: Th. Böhm, Hofmusikus zu Muͤnchen; „Baumwolle und Waaren daraus“: E. Knapp, Fabrikbesitzer zu Betzingen (W 1Ie „Flachs und Hanf“: G. Mewissen, Königlicher q11111144“ Cöln; .“ e 20. „Seide und Sammet“: “ W “ FSreiheunr vb oh Diergardt, Königlicher Geheimer 8 Kommerzien⸗Rath zu Viersen; 1.“ für Klasse 21. „Wollene und gemischte Waaren“”“: 218 1 E. Prätorius, Königlicher Kommerzien⸗Rath u Berlin; “ F. Marbach, Fabrikbesitzer zu Chemnitz; fuͤr Klasse 23. „Gewebte, gesponnene, gefilzte und andere Zeuge als Druck⸗ und Färbeproben“: Moritz Reichenheim, Fabrikbesitzer zu Berlin; „Tapisserie, Spitzen und Stickereien“: Richter, Inspektor der Klöppelschulen zu Schneeberg; “ für Klasse 25. „Häute, Pelze, Federn und Haare“: b Unterklasse b. „Ferdern und Erzeugnisse aus Haaren“: Altgelt, Königlicher Regierungs⸗ und Baurath zzu Berlin;
für Klasse 26. „Leder“: ö“ Unterklasse a. „Leder und Lederwaaren“: Lang⸗Gores, Fabrikbesitzer zu⸗
für Klasse 27. „Bekleidungsgegenstände“,
ür Klasse 13.
Klasse 15. für Klasse 16.
für Klasse 24.