1 Domaine Mose. Die im Wolmirstedter Kreise, 2 ½ Meilen von Magdeburg belegene Koͤnigliche Domaine Mose
Hof⸗ und Baustellen, Gärten und Worthen, Straßen u. Wege, Aecker, Wiesen, Unland,
1555 1“ 220 “ 94 u. zusammen 1884 Morgen 56 ◻., soll von Johannis 1863 auf 18 Jahre, bis Johannis 1881, öͤffentlich meistbietend verpach⸗ tet werden.
Hierzu haben wir einen Termin auf „den 3. Juli d. J., Vormittags 14 Uhr, in unserem Sitzungs⸗Zimmer anberaumt, zu wel⸗ chem wir mit dem Bemerken einladen, daß das Pachtgelderminimum auf 5500 Thlr. festgesetzt ist. Pachtbewerber haben sich möͤglichst vor dem Termine oder spaͤtestens in dem Termine bei un⸗ serem Kommissarius, Regierungs⸗Rath Brenning, über den Besitz eines eigenthümlichen, disponi⸗ blen Vermöoͤgens von 40,000 Thlrn., so wie uͤber ihre landwirtbschaftliche Ausbildung und per⸗ soͤnliche Qualification auszuweisen.
Die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingun gen, das Vermessungs⸗ und Bonitirungs⸗Rezister und die Karte koͤnnen in unserer Domainen Registratur täglich waͤhrend der Dienststunden, so wie auf der Domaine Mose, eingesehen wer den. Auf Verlangen sind wir auch bereit, Ab schrift des Entwurfs zum Pachtkontrakte, so wie die gedruckten allgemeinen Pachtbedingun⸗
gen gegen Erstattung der Kopialien resp. der
Druckkosten zu ertheilen. “ Magdeburg, den 23. April 1862. Köͤnigliche Regierung. Abtbeilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. v. Dreßler.
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713] Bekanntmachung.
Verkauf der Königlichen Hüttenwerke
Kupferhammer, Eisenspalterei und Messingwerk bei Reustadt⸗Eberswalde im Regierungs⸗Bezirk Potsdam.
In Folge höberer Anordnung sollen die Köͤnig⸗ lichen Hüttenwerke Kupferhammer, Eisenspalterei und Messingwerk bei Reustadt⸗Eberswalde im Regierungs⸗Bezirk Potsdam zum Verkauf im Wege des Meistgebots gebracht werden.
Das Hüttenwerk Kupferhammer wird durch Waserkraft getrieben und fertigt Kupferbleche, Boden und Kesselschaalen, außerdem Zinkbleche jeder Art und Bleiplatten.
Die Betriebs⸗Vorrichtungen stehen in
1 Schmelzfeuer mit Cylindergebläse, 3 Blech⸗ walzwerken und 1 Rundkupferwalzwerk mit dazu gehbrigen Glühdf 1 Stampf⸗
und Schleifwerk, 3 Doppelgeschlägen mit
Cpylindergebläse und Glühöfen,. 1 Fallham⸗
mer mit Volter⸗Vorrichtung, 1 Glattham⸗
. endlich
desselben be⸗
it den Be⸗ triebs⸗Vorrichtungen, Mogaßine und Schuppen. Das Hüttenwerk Eisenspalterei wird durch Wasser⸗ und theilweise Dampffraft getrieben ind lefert verschiedene Stabeisen⸗Fabrikate, vor⸗ zugsweise aber Sturz⸗ und Kesselbleche, so wie Gaus⸗ und Wasserleitungs⸗Rohre. Die Betriehs⸗ Vorrichtungen desselben besteben in 5 Fuschfeuern resp. Frischheerden, 2 Auf⸗
*
werfhammer⸗ und 1 Reckhammergerüst, Blechwalzwerksgerüsten, 1 Kesselblechwalz⸗ werk, 2 Dampfhammern mit den dazu ge⸗ hörigen Dampfkesseln, 2 Scheerenwerken mit je einer Dampfmaschine, mehreren Sturz⸗ blech⸗Beschneidescheeren, Blech⸗Glühöfen, Schweißöfen, 3 Handschmiedefeuern und 2 Blechpressen, endlich 1 Rohrzug mit den dazu gehörigen Maschinen und 1 Dreh⸗ werkshütte.
Das Werk hat ausschließlich des Hüttenteiches einen Flächen⸗Inhalt von 54 Morgen 52,5 Ru⸗ then an Hof⸗ und Baustellen, Acker, Wiesen, Gäaärten, Plätzen ꝛc. und enthält 1 Dienstgebäude für die Verwaltungsgeschaͤfte, 3 Wohnhaͤuser für die Beamten, 8 Gebäude mit Arbeiter wohnungen, 1 Schulhaus, verschiedenartige Wirth⸗ schaftsgebäude, die Gebäude mit den Betriebs⸗ vorrichtungen, Magazine und Schuppen.
Das Hüttenwerk Messingwerk wird durch Wasser⸗ und zum Theil durch Dampfkraft ge⸗ trieben und fabrizirt Messingbleche, Draht, Kessel, Siederohre und Stückmessing. Die Be⸗ triebsvorrichtungen desselben bestehen in
1 Brennofenbütte, 3 Walzbütten mit 4 Walz⸗ werken, 1 Kesselhammerhütte, 1 Kesselbe⸗ reiter⸗Werkstatt, 1 Hütte zur Fertigung ge⸗ lötheter Siederohre, 1 Schwarzdrahthütte, 1 Blankdrahtbütte, 1 Schabewerkstatt, 1 Baizhütte, 1 Maschinen⸗Werkstatt, 1 Tisch⸗ lerwerkstatt, 1 Schmiede⸗ und 1 Stampfwerk, endlich in einer Hütte zur Anfertigung von Siederohren aus dem Ganzen ohne Löthung.
Das Werk hat einen Flächen⸗Inhalt von 34 Morgen, 140 ◻Ruthen 72 —◻Fuß an Hof⸗ und Baustellen, Acker, Gäaͤrten, Teichen, Pläͤtzen ꝛc. und enthält 2 Wohnbaͤuser füͤr die Beamten nebst einem Amtslokal, 15 Gebäude mit Ar⸗ beiter⸗Wohnungen und einem Krug⸗ Lokal, 1 Schulhaus, 1 besonderes Kruggebäude, ver⸗ schiedenartige Wirthschaftsgebäude, die Gebäude mit den Betriebs⸗Vorrichtungen, Magazine und Schuppen.
Die vorgenannten drei Werke liegen sämmtlich am schiffbaren Finow⸗Kanal und nahe bei der Stadt Neustadt⸗Eberswalde, insbesondere dem dortigen Bahnhofe der Berlin Stettiner Eisen⸗ bahn.
Der Verkauf erstreckt sich bei jedem der drei Werke auf die dazu gehörigen Grundstücke und Gebäude, die dabei vorhandene Wasserkraft und das sämmtliche unbewegliche und bewegliche Ge⸗ räthe⸗Inventarium. Ausgeschlossen von dem gegenwäaͤrtigen Verkaufe bleiben nur die Mate⸗ rial⸗ und Produkten⸗Vorräͤthe, einschließlich der Vorräthe an den zur Ergänzung des Inventa⸗ riums bestimmten sogenannten Reserve⸗Stücken. Diese Vorrathe, wie sich dieselben zur Zeit der Uebergabe vorfinden werden, sollen demnäͤchst dem Erwerber des je betreffenden Werkes auf dessen Verlangen nach einer vorgängigen Ab⸗ schätzung durch Sachverständige gegen Erlegung des bierdurch ermittelten Werthes besonders käuflich überlassen werden.
Von dem Kaufgelde muß mindestens die Hälfte am Tage nach dem Abschluß des förm⸗ lichen Kaufvertrages, welcher binnen 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlages gerichtlich oder notariell abzuschließen ist, baar gezahlt werden; die andere Hälfte wird dem Käufer auf Ver⸗ langen gegen fünf Prozent Zinsen dergestalt kreditirt, daß dem Käufer eine dreimonatliche, dem Fiskus aber nur eine zwölfmonatliche Frist zur Aufkündigung des Schuldkapitals zusteht. Der kreditirte Theil des Kaufgeldes wird auf dem verkauften Werke hyvotbekarisch zur ersten Stelle eingetragen. Die Licitation der 3 Werke erfolgt alternativ in der Art, daß nicht allein jedes der 3 Werke einzeln ausgeboten wird, sondern auch alle 3 Werke zusammen zum Aus⸗ gebot gebracht werden. Ein Vorbehalt der Auswahl unter mehreren Bestbietenden findet nicht statt, vielmehr hat bei jedem der 3 Werke und resp. bei den 3 Werken zusammen nur der meistbietend Bleibende allein Aussicht auf Er⸗ theilung des Zuschlages. Der Letztere bleibt dem Königlichen Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten vorbehalten und wird die Entscheidung über die Annahme der
G
Meistgebote resp. die Ertheilung des Zuschlages
binnen drei Monaten, vom Tage des Licitations⸗ Termins ab gerechnet, erfolgen. Während dieser Frist bleibt jeder Meistbietende an sein Gebot gebunden. Die Uebergabe der zu verkaufenden
Werke findet, sofern hierüber keine anderweite Vereinbarung zwischen beiden Theilen getroffen
wird, nach Ablauf von 3 Monaten, von der Er theilung des Zuschlages ab gerechnet, statt.
Zur Sicherstellung des Fiskus hat jeder Meist bietende eine Caution zu bestellen, welche fü jedes der 3 Werke auf 10,000 Thaler, demgemäß für die 3 Werke zusammen auf 30,000 Thaler festgesetzt und sofort im Licitations⸗Ter mine baar oder in inländischen Staatspapiere nach deren Courswerthe zu hinterlegen ist.
Vor Abgabe ihrer Gebote haben sich die Bie⸗ tungslustigen über ihre Zahlungsfähigkeit in Hinsicht des beabsichtigten Ankaufs, so wie, falls sie nicht lediglich für sich, sondern ganz oder antheilig für Andere auftreten sollten, zugleich über ihre desfallsige Legitimation vor dem Lici tations⸗Kommissarius genügend auszuweisen. Zur Abhaltung der Liecitation ist Termin auf den 26. Mai d. J., Vormittags Uhr. 1
im Rathhause zu Neustadt⸗Eberswalde vor dem ernannten Kommissarius, Regierungs Rath Rast, anberaumt, und werden Kauflieb haber zu diesem Termine mit dem Bemerke eingeladen, daß die ausfuͤhrlichen Verkaufs⸗ un Licitations⸗Bedingungen, so wie die Werths⸗ taxen der in Rede stehenden drei Hüttenwerke in der Geheimen Registratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, Lindenstraße Nr. 47 zu Berlin, in der Registratur des un⸗ terzeichneten Ober⸗Präsidiums und bei den Hütten⸗Aemtern zu Kupferhammer, Eisenspalte⸗ rei und Messingwerk eingesehen werden köͤnnen. Auch ist das unterzeichnete Ober⸗Präsidium be⸗ reit, auf Verlangen Abschrift der gedachten Schriftstücke gegen Erstattung der Kopialien mitzutheilen.
Potsdam, den 7. April 1862.
Königliches Ober⸗Praͤsidium der Provinz
Brandenburg. von Flottwell.
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1“
Oeffentliche Vorladung
Der Kaufmann Jer. Sig. Foerster zu Grüne⸗ berg in Schlesien hat wider den Kaufmann Moses Saloszinsky aus dem von diesem am 5. April 1861 ausgestellten Wechsel wegen des darin verschriebenen Bertrages von 200 Th Ir. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 5. Juli 1861, 3 Thlr. 5 Sgr. Protestkosten und * pot. Pro⸗ vision Klage erhoben und zugleich die Anlegung eines Arrestes auf die dem Hof⸗Spediteur J. A. Fischer hierselbst von dem Verklagten uͤbergebenen zwanzig Kübel Lack beantragt.
Die Klage ist eingeleitet, dem Antrage auf Arrestlegung stattgegeben, und da der jetzige Aufenthaltsort des ꝛc. Saloszinsky unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 19. August 1862, Vormittags
10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkun⸗ den im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen be⸗ ruhen, keine Ruüͤcksicht mehr genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in econtumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den
8
ausgesprochen und der Arrest für justifizirt erachtet werden. Berlin, den 7. April 1862. Konigliches Stadtgericht, 8 Abtheilung für Civilsachen, Prozeß⸗Deputation II.
Beklagten angelegte
[711 9 ist auf Amortisation des von Schnorr &K
Franke auf Herrn J. C. Lehmann zu Berlin, 2. d. Leipzig, den 18. November 1861 gezoge⸗ nen, mit folgendem Annahme⸗Vermerk „ange⸗ nommen für 1176 Thlr. preuß. Cour. pr. 18ten Februar 1862 J. C. Lehmann⸗ versehenen, drei⸗ Monat dato zahlbaren, angeblich verloren ge⸗ gangenen Prima⸗Wechsels über 1176 Thlr. Crt., angetragen worden.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, denselben binnen 5 Monaten, bei dem unterzeichneten Gericht, spätestens aber in dem auf den 20. September 1862, Vormittags
11 ½ Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, zimmer Nr. 12, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗ Rath Grieben anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Berlin, den 29. März 1862.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,
Deputation für Kredit⸗ und Nachlaßsachen
Ie
“] Ediktal⸗Ladung.
Der am 20. Juli 1858 zu Zschopau ver⸗ storbene Webermeister Johann Gottfried Höckel und dessen am 5. September vorigen Jahres ebendaselbst verstorbene Wittwe Christiane Do⸗ rothee Höoöͤckel, geb. Mende, haben sich in einem am 11. November 1836 hier gerichtlich nieder⸗ gelegten, am 14. Januar 1859 eröffneten letzten Willen einander gegenseitig zu alleinigen Erben mit der Bestimmung eingesetzt, daß zu ihren beiderseitigen Nachlaß Niemand Erbe sein soll, als der üͤberlebende Theil von ihnen und bei dem Versterben eines von ihnen des Verstorbe⸗ nen Bluts⸗ und Seitenverwandte an dessen Nach⸗ laß keinen Anspruch haben sollen, dabei aber gleichzeitig verfügt, daß dasjenige, was der zu⸗ letzt Versterbende von ihnen hinterläßt, an ihre beiderseitigen Intestaterben, gleich, als wären sie beide insgesammt zu ganz gleicher Zeit ver⸗ storben, den Regeln der gewöhnlichen Erbfolge nach vertheilt werden soll.
Seiten der Verwandten weil. Johann Gott⸗ fried Höͤckel's haben sich nun zwar bis jetzt einige als Erben gemeldet, jedoch auch bereits von dem Nachlasse der Höckel’schen Eheleute wieder losgesagt, während Seiten der Ver⸗ wandten der obengenannten verwittw. Höckel, Christiane Friederike, verehl. Lohr, geb. Findeisen, in Witzchdorf, mit der genannten Höckel im dritten Grade Seiten verwandt, als Erbin aufgetreten ist, und wegen Ermittelung näherer oder gleich naher Verwandter und sonstiger Erbberechtigter der Hockel'schen Eheleute zur Sicherung ihrer Erb⸗ ansprüche auf Erlassung von Ediktalien ange⸗
tragen hat.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der Höckel'schen Eheleute Erbansprüche geltend machen zu können glau⸗ ben, bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche sowohl, als der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand, sowie mit dem Bedeuten, daß das Vermögen der Höckelschen Eheleute der bekannten Erbin zugesprochen und ausgeantwortet werden wird, hierdurch geladen,
b den 30. Juni 1862, zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts⸗ stelle persönlich, verheirathete Ehefrauen mit ihren Ehemännern, oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte, zu erscheinen, ihre Erb⸗ ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Nachlaßvertreter und unter sich d gegfcen. binnen 4 Wochen zu beschließen 1
den 9. August 1862, des Aktenschlusses behufs der Ertheilung eines Bescheides, sowie den 9. September 1862,
der Bekanntmachung desselben, welche rücksichtlich
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der Außenbleibenden des Mittags 12 Uhr für erfolgt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Im Uebrigen haben auswäͤrtige Interessenten zur Annahme künftiger Zufertigungen, bei 5 Thlr. Strafe, in hiesiger Stadt Bevollmächtigte zu stellen. Zschopau, den 31. Januar 1862. Königliches Gerichtsamt daselbf Buchner.
[916]02 Verpachtungs⸗Anzeige.
Die im Bezirke Sondershausen, circa 2 ½ Meile von Sondershausen und ¼ Meile von Greußen belegene Fürstliche Domaine Clingen soll auf 18 Jahre, und zwar vom 29. Juni 1863 bis Jo⸗ hannis 1881 im Wege der Licitation öffentlich verpachtet werden.
Zu derselben gehören:
Gebäude und 8- Hofraum. .. 7 Morgen 118 QRuthen, 11]] 8 52 Artbare Län⸗ der 1280 41 4) 1 50 5) 5 108 8
Summa 1331 Morgen 89 ¶Authen. Das von den Pachtlustigen nachzuweisende disponible Vermögen ist auf 28,000 Thlr. fest⸗ gesetzt. Zur Licitation, welche mit einem An⸗ gebot von 5000 Thlr. zu beginnen hat, haben wir einen Termin auf den 3. Juli dieses Jahres, Vormittags
11 Uhr,
vor dem Herrn Regierungs⸗ und Landes⸗Oeko⸗ nomierath Gneist in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Ministerial⸗Abtheilung anbe⸗ raumt. Die Nachweise über das Vermögen und die persönliche Qualification der Pachtlustigen sind unserem vorgenannten Kommissar am Tage vor dem Termine, in den Stunden von 9 bis 1 Uhr Vormittags, so wie von 3 bis 5 Uhr Nachmittags, und am Terminstage in den Stun⸗ den von 9 bis 11 Uhr Vormitsags in dem vor⸗ bezeichneten Sitzungszimmer vorzulegen.
Die Licitations⸗ und Pachtbedingungen können täglich, mit Ausnahme der Sonntage, in un⸗ serer Kanzlei eingesehen, auch von derselben auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.
Sondershausen, den 8. Mai 1862.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium,
Finanzabtheilung.
Da die Versammlung der Aachen⸗Düsseldorfer und Ruhrort⸗Crefeld Kreis Gladbacher Eisenbahngesellschaft nach §. 12 der Staatsverträge vom 26./29. September 1849 nicht vor Monat August abgehalten werden darf, so bringen wir hiermit zur Kenntniß der Herren Actionaire, daß die Geschäfts⸗ Berichte über die Betriebs⸗Verwal⸗ tung pro 1861 im Druck vollendet find und Exemplare derselben in unserem Central⸗Büreau, Bahnhof Aachen, Marschierthor, Büreau für Drucksachen⸗Verwaltung, entgegengenommen werden können.
Auswärtigen Actionairen werden dieselben auf Verlangen per Kreuz⸗ Couvert zuͤgesandt
Aachen, den 6. Mai 11e. eesa. ne
Königliche Direction
der Aachen⸗DOüsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
von Duering.
v.“
“
[9144 Bekanntmachun .
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung vom 21. März d. J.⸗⸗ die Konvertirung unserer Prioritäͤts⸗Obligationen in vierprozentige
betreffend, benachrichtigen wir hierdurch die In⸗ haber der nicht zur Konvertirung angemeldeten Obligationen, daß die Rückzahlung der Beträge derselben, dem mehrseitig gegen uns geäußerten Wunsche zufolge, schon von jetzt ab erfol⸗ gen kann.
Die Auszahlung wird in Berlin durch die Herren Breest u. Gelpcke und in Hamburg durch die Norddeutsche Bank gegen einen Dis⸗ konto⸗Abzug von 3 ½ pCt. geschehen. In Berlin erfolgt die Zahlung Zug um Zug; in Hamburg sind Beträge über 20,000 Thlr. 48 Stunden vorher anzumelden.
Zugleich erklären wir uns bereit, noch bis zum 31. d. Mts. incl. Anmeldungen zur Con⸗ vertirung unserer Prioritäts⸗Obligationen jedoch ohne Vergütung einer Prämie anzuneh⸗ men. Anmeldungen zur Conbvertirung können nur bei unseren Hauptkassen in Berlin und Ham⸗ burg erfolgen.
Außerdem machen wir hierdurch bekannt, daß von den in der 9ten, 10ten, 12ten, 13ten und 14ten Ausloosung (1856, 1857, 1859, 1860, 1861) gezogenen Nummern der I. Emission, so wie von den in der 4Aten Ausloosung (1852) ge⸗ zogenen Nummern der II. Emission bisher fol⸗ gende Prioritäts⸗Obligationen nicht eingelöset worden sind:
A. I. Emission.
1) Aus der 9ten Ausloosung: Serie IV. 1 Stück à 50 Thlr. mit den Zins⸗Coupous Nr. 8 — 12.
8 J 666 2) Aus der 10ten Ausloosung: Serie III. 1 Stück à 100 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 10 — 12. Nr. 12,024. Serie IV. 1 Stück à 50 Thlr. desgleichen Nr. 927.
3) Aus der 12ten Ausloosung: Serie IV. 1 Stück. 2 50 Thlr. mit den ““ Zins⸗Coupons Nr. 2 — 12.
v 1““ 4) Aus der 13ten Ausloosung:
Serie II. 7 Stück à 200 Thlr. mit den
Zins⸗Coupons Nr. 4—12. Nr. 1079. 3101.3305. 3411. 4699. 6189. 6321. 3 Stück à 100 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 4—12. Nr. 3771. 8782. 11,531. 17 Stück à 50 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 4— 12. Nr. 103.216.651. 744. 3004- 10,456. 12,269. 12,624. 13,420. 13,848. 17,763. 18,654. 21,223. 25,464. 28,001. 28,426. 28,700. 5) Aus der 14ten Ausloosung: Serie I. 4 Stück à 200 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 6—12. Nr. 2181. 3377. 5177. 7209. 12 Stück à 100 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 6—12. Nr. 1486. 2422. 6089.8961. 9653. 9686. 10,087. 10,309. 10,354. 11,101. 12,561. 14,550. 36 Stück à 50 Thlr. mit den Zins⸗Coupons Nr. 6—12. Nr., 3601. 4348. 5772. 6000. 7901. 9077.9285. 10,360. 8 12,267. 12,539. 13,913. 13,995. 15,696. 16,279. 20,261. 20,582. 20,743. 21,166. 21,260. 22,207. 23,057. 23,453. 24,053. 25,200. 25,230. 26,001. 27,108. 27,255. II. Emission. Aus der 4ten Ausloosung: Serie II. 1 Stück à 200 Thlr mit den Zins⸗Coupons Nr. 9—12.
Wir bemerken dabei, daß die sub A und B aufgeführten Nummern der Prioritäts⸗Obli⸗ gattonen I. und II. Emission statutenmätzig seit dem 30. Juni 1856, 1857. 1859, 1860 und 1861, resp. 1852 nicht mehr verzinset und 10 Jahre nach diesen Terminen annullirt werden.
Berlin und Hamburg, den 5. Mai 18862.
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