Anzeige, die vielleicht zu einem freundschaftlichen Verhältniß zwischen beiden Häusern geführt haben würde, anzunehmen, vermöge er nicht zu sagen. Der Lord⸗Kanzler: Mylords, es ist unzweifelhaft wahr, daß der Lord⸗ Kanzler als ein Mann vor Ihnen steht, der sich, wie ich fuͤrchte, schuldig bekennen muß, gegen Sitte und Herkommen verstoßen zu haben. Aber, Mylords, ich will Ihnen erzählen, wie die Geschichte vor sich ging: Als ich das Haus verließ, hatte ich die Ehre, vom Sprecher des Hauses der Gemeinen eine Herausforderung zu erhalten. Sie war vom Hause der Gemeinen an das Haus der Lords gerichtet und wurde mir überbracht. Allerdings bedachte ich mich nicht lange, ob ich auch befugt sei, eine solche Herausforderung anzunehmen. Da ich aber den Muth in mir fuͤhlte, den mir ohne Zweifel ein Jeder von Ew. Herr⸗ lichkeiten wünscht und von mir erwartet, so nahm ich die Forderung ohne Weiteres im Namen Ew. Herrlichkeiten an und antwortete, man würde dem Hause der Gemeinen in ehrlichem Wettkampfe an jedem Orte, zu jeder Stunde und mit jeder Waffe die Stirn bieten. Ich mag gegen die Form verstoßen baben, allein ich fühlte in jenem Augenblicke, daß von langem Bedenken nicht die Rede sein könne. Wäre ich zagbafter gewesen, so baͤtte ich allerdings die Frage erst Ew. Herrlich⸗ keiten unterbreitet. Ich denke, wir werden dem Hause der Gemeinen in demselben Geiste gegenübertreten, in welchen es uns auf die Mensur ge⸗ fordert hat. Leider bin ich genöthigt, zu erklären, daß Ew. Herrlichkeiten diesem Kampf nicht mehr gut ausweichen können. Auch muß ich prophe⸗ zeien, daß Sie es nicht thun werden und daß Sie auf dem Kampfplatze in einer Weise auftreten werden, die dieses Hauses des Parlaments wür⸗ dig ist.
B 8g der Unterhaus⸗Sitzung bemerkte Layard als Antwort auf eine den Sklavenhandel betreffende Interpellation Buxton's, das im Jahre 1860 zu Liverpool ausgerüstete Sklavenschiff „Nigtingale“ sei unter amerikanischer Flagge gesegelt, und während es ausgerüstet worden, hätten die Behörden von Liverpool nichts Ungehöriges geargwöhnt. Erst als das Schiff abgesegelt, hätten sie in Erfahrung gebracht, daß es ein Sklavenschiff gewesen sei; zum Glücke habe eine nach der afrikanischen Küste gesandte Meldung zur Wegnahme des Schiffes mit einer Ladung Sklaven an Bord geführt. Was das Ergebniß der Vorstellungen betreffe, die Earl Russell der portugiesischen Regie⸗ rung wegen der Beförderung von Sklaven von Angola nach St. Thomas gemacht habe, so sei es leider wahr, daß zwischen den portugiesischen Niederlassungen und der Insel St. Thomas ein bedeu⸗ tender Sklavenhandel unter dem Vorwande, daß die eingeführten Neger freie Arbeiter seien, getrieben worden; er hoffe, daß der König von Por⸗ tugal, wenn er von diesen unter Sanction der Behörden vorkommenden groben Gesetzes⸗Uebertretungen höre, dem Unfug ein Ende machen werde. Auch die spanischen Behörden auf Cuba leisteten dem Menschenhandel Vorschub. Man habe sich von Neuem darüber beschwert, und hoffentlich würden in Folge davon entschiedene Schritte gethan werden. Lord Cowley sei im vorigen Dezember von Earl Russell dahin instruirt worden, der französischen Regierung Vorstellungen hinsichtlich der fortdauernden Ein⸗ fuhr von Farbigen nach der Insel Réunion und anderen französischen Besitzungen zu machen. Eine Untersuchung an Ort und Stelle solle an⸗ gestellt werden, und wenn das Ergebniß derselben bekannt sei, werde die französische Regierung ohne Zweifel Schritte thun, um den Sklavenhandel in jenen Gegenden der Welt zu unterdrücken.
— 17 Es liegt jetzt der Wortlaut des neuen, zur Unterdrückung des Sklavenbandels zwischen England und Ame⸗ rika abgeschlossenen Vertrages vor. Art. 1 bestimmt, daß die hierzu
ückich ermächtigten Kriegsschiffe beider Nationen beiderseits che und amerikanische, als Sklavenhändler verdächtige Fahr⸗ anhalten und untersuchen dürfen. Dazu folgende Klauseln: darf dies nur durch solche Kriegsfahrzeuge geschehen, die be⸗ s dazu ermächtigt sind; b) es dürfen nur Privatschiffe ange⸗ werden; c) der solchergestalt angehaltene Kauffahrer hat das d der Autorisation des ihn anhaltenden Capitains zu fragen; nhaltens und Untersuchens beschränkt sich auf
on 200 Seemeilen von der afrikanischen Küste, ferner
ile, die unter dem 32. Grad n. Br. gelegen und 30.
Cuba entfernt sind. Art. 2 enthält die betreffenden für die Capitaine. Art. 3 bestimmt, daß die beiden kontra direnden Mächte sich verpflichten, jeden Schaden gut zu machen, hren Unterthanen gegenseitig aus einer ungerechtfertigten An⸗ und Untersuchung entstehen sollte. Art. 4 bestimmt, daß
zur Aburtheilung aufgebrachter, des Sklavenhandels verdächtiger Sciße drei Eerichtsböfe, bestebend aus einer gleich großen Anzahl ch kkanischer Unterthanen, niedergesetzt werden sollen.
a L. der zweite in der Capstadt und der dritte in
sch steht es jedem der kontrahirenden Mächte frei,
sen ihren Gerichtshof nach einem anderen Orte zu ver⸗
gen. Art. fichtet die beiden Mächte zu Schadenersatz, falls ihre Capitaine ihre Verhaltungsregeln überschreiten sollten. In Art. 6 wird
2 seinandergesetzt, wodurch ein Fahrzeug sich des Sklaven⸗
hen kann. sse Vorrichtungen im Zwi⸗
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Gewiss von Hand⸗ und Fußketten, größere Wasservor⸗ der Bemannung füglich erfordert, ungewöhnlich
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82 der Ueberfahrt gewöhnlich gespeist werden, nebst ich mehreren anderen Dingen, die das zum Sklavenhandel bestimmte von ordentlichen Kauffahrern unterscheiden, sollen als gül⸗
den warbe. Art. 7 bestimmt, daß derartige verbächtige Schiffe chnen aus der Untersuchung entspringenden Schaden keinen
1
Anspruch auf Entschädigung machen duͤrfen, selbst dann nicht, wenn sie vom Gericht, wegen Mangels weiterer Beweise, schließlich nicht kondemnirt werden konnten. Laut Aut. S sollen kondemnirte Fahr⸗ zeuge, unmittelbar nach ihrer Aburtheilung, vollständig geschlachtet werden, worauf ihre Bestandtheile versteigert werden sollen, es müßte denn England oder Amerika das kondemnirte Schiff, nach einem von Sachverständigen festgesetzten Preise, für seine Flotte ankaufen wollen. Art. 9 bestimmt, daß der Capitain und jeder ein⸗ zelne seiner Untergebenen, die auf dem kondemnirten Fahrzeuge dienten, nach ihren bezüglichen Landesgesetzen zu bestrafen sind, sie müßten denn (wie es zumal bei Passagieren der Fall sein kann) nachzuweisen im Stande sein, daß sie beim Unternehmen nicht be⸗ theiligt waren. Laut Art. 10 werden saͤmmtliche, an Bord eines kondemnirten Schiffes gefundene Neger zur Verfügung derjenigen Regierung gestellt, durch deren Kreuzer das kondemnirte Fahrzeug aufgebracht worden war. Art. 11 bestimmt, daß jeder autorifirte Kreuzer mit obigen Instructionen und mit den Vorschriften für die angegebenen gemischten Gerichtshöfe versehen sein foll. Art. 12 be⸗ sagt, daß dieser am 7. April d. J. in Washington abgeschlossene Vertrag binnen 6 Monaten, wenn nicht früher, ratifizirt und für die nächsten 10 Jahre in Kraft bleiben soll. Gezeichnet ist der Traktat durch den Staatssecretair Seward und den britischen Ge⸗ sandten in Washington, Lord Lyons.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung brachte Osborne das beab⸗ sichtigte Wettschießen zwischen Ober⸗ und Unterhaus zur Sprache. Herr Sprecher, sagt er, ich richte an Sie eine Frage in einer Geschichte, bei welcher es sich um die Pripilegien des Hauses handelt und die mir ein ganz schlechter Witz zu sein scheint, den man sich dem Lord⸗Kanzler und den an einem anderen Orte sitzenden edlen Lords gegenüber erlaubt hat. Ich möchte Sie nun fragen, Sir, ob irgend etwas Wahres daran ist, daß Sie auf Anstiften des Kriegs⸗Secretairs dem anderen Hause eine Heraus⸗ forderung zu einem Büchsenschießen zugesandt haben. Ich habe Grund, zu glauben, daß die Geschichte ein bloßer schlechter Witz ist; allein ich möchte Ihnen, Sir, gern so schnell wie möglich die Gelegenheit bieten, dem Gerüchte zu widersprechen. Lord Elcho (der Kartellträger, sich an den Sprecher wendend): Ehe Sie antworten, Sir, möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß, haͤtte mein ehrenwerther Freund sich nicht er⸗ hoben, um seine Frage zu stellen, es in meiner Absicht lag, das Haus zu bitten, mir die Verlesung eines mich persönlich betreffenden Briefes zu ge⸗ statten. Derselbe ist von Ihnen, Sir, dem Sprecher des Hauses der Ge⸗ meinen, an mich gerichtet und lautet wie folgt:
1116““
„Lieber Lord Elcho! Mit Verwunderung habe ich vernommen, daß der Lerd-Kanzler gestern Abend im Hause der Lords anzeigte, er habe vom Sprecher des Hauses der Gemeinen eine Herausforderung zu einem Büchsenschießen erhalten, eine Herausforderung vom Hause der Gemeinen
an das Haus der Lords. Da ich nicht daran zweifeln kann, daß die Mit⸗
theilung durch Sie an den Kanzler gelangt ist, so muß ich Sie an das, was zwischen uns vorging, erinnern. Ich war am Dienstag Abend gerade sehr stark beschäftigt und mußte Petitionen, so wie Berichte entgegennehmen. Da kamen Sie mit einer Papierrolle in der Hand zu mir, sagten, es sei ein Büchsenschießen zwischen einigen Mitgliedern der beiden Häuser im Werke, und verlangten meine Namensunterschrift. Ich antwortete, ich sei sehr beschäftigt und habe keinen Augenblick übrig, um das Blatt Papier zu lesen. Auch las ich wirklich kein einziges Wort, welches dasselbe ent— hielt. Sie blieben eine kurze Zeit neben meinem Stuhle stehen und sagten,
der Wettkampf werde stattfinden und viele Parlaments⸗Mitglieder nähmen
ein großes Interesse daran. Da ich die Sache los werden wollte, so sagte ich scherzweise, ich könne mich nicht weiter dabei betheiligen, als indem ich einen Schuß mit dem Lord⸗Kanzler wechselte. Wenn Sie mir die Mit⸗
verantwortlichkeit für ein Blatt Papier aufbürden wollen, welches ich nicht
gelesen habe, und wenn Sie dem Lord⸗Kanzler in meinem Namen eine Herausforderung zu einem Wettschießen überbrachten und mich dadurch in Konflikt mit jenem großen Würdenträger versetzten, so muß ich Sie er⸗ suchen, dem edlen Lord zu erklären, daß Sie in Folge eines Mißverständ⸗ nisses handelten, und daß es mir nicht eingefallen ist, mir eine solche
Freiheit zu nehmen.
Stets der Ihrige J. Ebelyn Denison.“
Ich glaube, Sir, daß, als Sie mir diesen Brief zusandten, es Ihr Wunsch war, daß ich ihn dem Hause vorlese, wie ich so eben gethan habe, und in Uebereinstimmung mit Ihrem in dem Briefe ausgedrückten Wunsche habe ich seinen Inhalt auch dem Lord⸗Kanzler mitgetheilt. Was mich selbst anbelangt, so habe ich weiter nichts zu bemerken, als daß ich nicht im Entferntesten daran dachte, die Sache werde je im Parlamente zur Sprache kommen, und ich spreche mein Bedauern darüber aus, daß irgend etwas, was ich gethan oder gesagt, zu diesem Mißverständnisse geführt und Ihnen, Sir, die geringste Ungelegenheit verursacht hat. Der Sprecher: Ich kann dem edlen Lord die Versicherung ertheilen, daß ich seine Bemerkungen in dem Geiste aufnehme, in welchem sie ge⸗ macht wurden und in dem Geiste, in welchem man die Aeußerungen eines alten und geehrten Freundes aufnimmt. Ich möchte die Sache ganz gemüthlich behandeln, und hoffentlich wird des Haus das Gleiche thun. Es thut mir leid, daß ich das Haus auch nur einen Augen⸗ blick mit diesem Gegenstande behellige, und hoffe, daß es kein einziges Mitglied giebt, welches auch nur einen Augenblick geglaubt hat, ich habe es gewagt, mich auf eine solche Weise zu Lord Palmerston: Ich bin vollkommen davon überzeugt, Sir, daß es für das Haus keiner Versicherung von Ihrer Seite bedarf, um ihm den Glauben beizubringen, daß Sie es, mag es sich nun um ernste oder um andere Dinge handeln, nie in einer Weise kompromittiren werden, welche gegen die Regeln des Hauses verstieße. Ich bin überzeugt, das Haus wird meine Hoffnung theilen, daß es nie zu einer ernsteren⸗ Kolli
kompromittiren.
.“ 3 sion oder zu einem ernsteren Konflikte zwischen beiden Häusern kommen möge, als der ist, welcher wahrscheinlich, oder vielleicht auch nicht, dem⸗ nächst vorkommen wird. Bowyer fragt den ersten Lord des Schatzes, was für Nachrichten die Regierung über die Occupation Mexiko's durch rankreich und über die Absichten der französischen NRegierung in Bezug auf Mexiko erhalten habe. Lord Palmerston: Aus den letzten, von Orizaba datirten Nachrichten, die wir durch Sir C. Wyke, unseren Ge⸗ sandten in Mexiko, erhalten haben, geht hervor, daß der Plan im Werke war, ein französisches Corps nach Mexiko vorrücken zu lassen. Was die Absichten der französischen Regierung anbelangt, so kann ich den ehren⸗ werthen Baronet nur auf die Uebereinkunft vom Oktober verweisen, in welcher die Absichten der drei Mächte zum gemeinsamen Handeln in Mexiko niedergelegt sind. Natürlich ist es nicht Sache eines Ministers der britischen Krone, sich über die Absichten einer fremden Regierung nach einer oder der anderen Richtung hin auszusprechen. Es ist bielleicht be⸗ friedigend, wenn ich hinzufüge, daß Sir C. Wyke, wie er in einer Depe⸗ che vom 13. April schreibt, am 17. April eine Zusammenkunft mit Senor Doblado, dem mexikanischen Minister des Auswärtigen, erwartete, um eine Convention zur Befriedigung der britischen Ansprüche abzuschließen. Mein an der Spitze des auswärtigen Ministeriums stehender edler Freund erklärt, er sei vollkommen bereit, dem Parlamente die auf Mexiko bezüg⸗ lichen Papiere binnen Kurzem vorzulegen.
Frankreich. Paris, 16. Mai. Marschall Magnan, der Befehlshaber des 1. Armee⸗Corps, hat nach der vorgestrigen Revue auf dem Marsfelde einen Tagesbefehl an die Truppen gerichtet, worin er ihnen die Zufriedenheit Ihrer Majestäten und besonders des Königs von Holland für ihre Präzision und ihre glänzende Haltung mittheilt.
Aus Cochinchina meldet eine Depesche, daß Admiral Bonard nach der Einnahme der Citadelle von Viuh⸗Long zwei mobile Ko⸗ lonnen organisirte, die sofort den Marsch auf Mi⸗au, wo die Ana⸗ miten ihre Streitkräfte konzentrirt hatten, antraten.
Die Dampf⸗Fregatte ersten Ranges „Pallas“ geht nächster Tage von Lorient nach China ab.
— 17. Mai. Der „Moniteur“ bringt heute Nachrichten, die aus der Havannah, 18. April, datirt sind. Zunaͤchst wird mitge⸗ theilt, das französische Expeditions⸗Corps befinde sich in sehr befrie⸗ digenden Gesundheitsverhältnissen; sodann wird über die in den Depeschen mehrerwähnte Konferenz der Bevollmächtigten berichtet, welche am 9. April in Orizaba stattfand. General Prim und Sir Charles Wyke machten geltend, daß die verbündeten Regierungen, als sie Truppen nach Mexiko schickten, nicht eigentlich die Absicht gehabt hätten, gegen die bestehende Regierung in Mexiko Krieg zu führen, sondern dieselbe nur zu nöthigen, den an sie gestellten For⸗ derungen gerecht zu werden; der Vertrag von Soledad sei keine die englische, französische und spanische Waffenehre verletzende Kon⸗ zesion gewesen; die Anwesenheit des Generals Almonte im Lager der Franzosen stoße alle Bedingungen des Londoner Vertrages üͤber den Haufen, zumal die mit ihm eingetroffenen Mexi⸗ kaner Ansprüche erhöben, die zu unterstützen weder der englische, noch der spanische Bevollmächtigte gesonnen sei, im Gegentheil müsse General Prim erklären, daß, wenn General Almonte nicht unverzüglich fortgeschickt werde, er sich von der Konferenz zurück⸗ ziehen und seine Truppen einschiffen werde. Dieser Erklärung Prim's trat Sir Charles Wyke bei. Die französischen Bevoll⸗ mächtigten entgegneten, daß die bis jetzt gegen Juarez und dessen Partei beobachtete Schonung eher mit der Londoner Convention im Widerspruche, als ihrem Geiste gemäß sei; daß sie nicht länger Rücksichten gegen eine Regierung nehmen wollten, welche zu den stärksten Mitteln greife, um sich zu halten, ohne Erbarmen gefeierte Buͤrger erschießen lasse, die Landung der verbündeten Streitkräfte als einen Akt der Piraterie bezeichnet und diejenigen, welche mit den Verbündeten in Beziehungen träten, für Landesverräther erklärt babe; sie wüßten wohl, daß dem Kaiser Napoleon zur Last gelegt werde, als wolle er Mexiko eine monarchische Regierungsform auf⸗ bürden: diese Verleumdung sei abgeschmackt; sie müßten im Gegen⸗ theil erklären, daß der Kaiser fest entschlossen sei, den Mexikanern freie Hand zu lassen, sich die Regierung, die ihnen gefiele zu wäh⸗ len; sie müßten indeß gestehen, daß sie den jetzt an der Spitze ste⸗ henden Männern kein Vertrauen schenkten; General Almonte stehe unter dem Schutze der französischen Fahne, und wahrlich, er solle nicht verlassen und dem Loose des Generals Robles anheimgegeben
werden; dieser Schutz sei kein Akt der Einmischung in die inneren
Angelegenheiten der mexikanischen Monarchie und könne, da er ein⸗ mal zugesagt, ohnehin nicht ohne Unehre zurückgezogen werden. Schließlich erklärten die französischen Bevollmaͤchtigten, sie erachteten den Marsch auf Mexiko als unerlaͤßlich für die Sicherheit ihrer täglichen Plackereien ausgesetzten Landsleute, auch wohten sie nicht mehr mit der Regierung des Juarez verhandeln. Hierauf erklärten die Bevollmächtigten Englands und Spanien, sie legten die Lon⸗ doner Convention anders aus und würden an den angekündigten Operationen sich nicht betheiligen. Prim ließ hierauf in der Ha⸗ banna Transportschiffe verlangen, Serrano verweigerte die Absen⸗ dung der Schiffe, schickte jedoch eines nach Vera⸗Cruz, damit Prim sich desselben bedienen könne, wenn er für seine Person heimkehren wolle. Dieser Darstellung der Vorgänge in Orizaba fügt der „Moniteur“ nachschriftlich die Note Saligny's und Jurien's an den
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mexikanischen Minister des Auswärtigen, datirt aus Orizaba, 9ten April, bei, worin die französischen Bevollmächtigten erklären, daß sie die Feindseligkeiten wieder eröffnen. . dieser Note wird die Thatsache zugestanden, daß die französische Regierung dem General Almonte nicht blos gestattet sich nach Mexiko zu begeben, sondern
ihn ausdrücklich dazu aufgefordert habe, damit er seinen Landsleu⸗
ten Worte der Versöhnung bringe. — 18. Mai. Der heutige „Moniteur“ bringt eine Depesche
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des Contre⸗Admirals Jurien de la Gravisre aus Orizaba vom
20. April, nach welcher die französischen Truppen von Cordova am 18. abgegangen und am anderen Morgen in Orizaba eingerückt waren, nachdem sie die Mexikaner in einem Kavalleriegefecht ge⸗ schlagen. Die mexikanische Armee hatte sich zurückgezogen. — Der Gesundheitszustand der Truppen war ein günstiger. Die Spanier fuhren fort, sich in Veracruz einzuschiffen.
Spanien. Aus Madrid, 15. Mai, wird gemeldet, daß ein Ministerrath in Aranjuez in der mexikanischen Fraße gehalten wurde, nachdem der französische Gesandte, Barrot, eine lange Unter⸗ redung mit dem Conseil⸗Präsidenten O'Donnell gehabt hatte.
Aus Madrid, 16. Mai, wird telegraphisch gemeldet, daß das Verfahren des Generals Prim in dem Konflikte mit Serrano viel⸗ fach gelobt werde, die Regierung jedoch erst nach Eintreffen der amtlichen Berichte die Sache in Berathung ziehen werde. Einer Madrider Depesche vom 17ten zufolge haben die Engländer und
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die Spanier dem mexikanischen Präsidenten Juarez die Anzeige ge⸗
macht, daß sie Mexiko verlassen würden. Der mexikanische Minister des Auswärtigen, Doblado, hat hierüber seine Zufriedenheit aus⸗ gesprochen und den Bevollmächtigten Englands und Spaniens die Zusage erneuert, daß ihren Forderungen vollständig Genüge geleistet werden solle. Italien. Mailand, 16. Mai. ranza“ schreibt: wisse Bewegung tyroler Grenzen. Diese Bewegung nahm zu als das Corps der Genueser Karabinieri aufgelöst wurde. Um einem Gewaltsakte vorzubeugen, schickt die Regierung Truppenverstärkungen an die Grenzen.
lazzolo verhaftet worden sein. Die verdächtigen Ex⸗Freiwilligen
Die heutige „Perseve⸗ Die Regierung bemerkte in letzterer Zeit eine ge⸗ der Ex⸗Freiwilligen und Emigrirten gegen die suͤd⸗
Oberst Nullo aus dem Suͤdheere soll deshalb in Pa⸗
und Emigrirten sind unter Aufsicht gestellt und werden internirt
werden. Eine große Anzahl derselben, welche sich in Bergamo be⸗ finden, werden unverzüglich nach Alessandria abgeführt werden.
— 17. Mai. Das Gerücht von der Demission Conforti's tritt heute beglaubigter auf. hier die in Bergamo verhafteten 123 Freischärler an und wurden Abends nach Alessandria überführt.
Bis zum 15. Mai waren in Rom 44 Bischöfe, wovon 21 Spanier, eingetroffen. Sitzung des Konsistoriums gehalten und in derselben der Bericht der Konsistorial⸗Advokaten uͤber die Kanonisirung der japanischen Martyrer verlesen.
Der Papst hat, Goyon das große Band des Christus⸗Ordens verliehen.
Die „Nationalités“ zeigen an, daß General Garibaldi alle Schützenvereine Italiens aufgefordert hat, Vertreter zum ersten deutschen Bundesschießen nach Frankfurt a. M. zu senden.
Die großen Festlichkeiten bei der Canonisation der japanischen Martyrer in Rom werden in folgender Reihenfolge vor sich gehen: Sonntag, 11. Mai, begiebt sich der Papst in feierlichem Aufzug nach St. Johann vom Lateran; Mittwoch 14., päpstliche Station in St. Peter; Donnerstag 15., öffentliches Konsistorium in dem königl. Saale des Vatican, wo die die Canonisation vorbereitenden Dekrete verlesen werden; Sonntag 18., päpstliche Station zu St. Maria Maggiore. Im Laufe der Woche vom 18. bis zum 25. werden die Konferenzen mit den Bischöfen eröffnet. Es finden zwei Konferenzen, Donnerstag 22., und Sonnabend 24., statt. Montag 26., wird der Papst zu St. Philipp von Neri fungiren; Mittwoch 28. (auch am Himmelfahrtstage), zu St. Johann vom Lateran; Sonntag 1. Juni, päpstliches Amt in der sixtinischen Kapelle. Vom 1. bis zum 8. Juni zweite Woche der Konferenzen. Am 7. Juni Anfang der dreitägigen Canonisations⸗Feste; am 8. Juni päpst⸗ liches Amt zu St. Peter.
Die Bischöfe des geistlichen Bezirkes von Turin, welche sich auf die Einladung des beiligen Vaters zur Canonisation der japanischen Martyrer nach Rom begeben wollten, haben vom Justiz⸗ und Kul⸗ tus-Minister folgende Antwort erhalten:
An den Erzbischof von Saluzzo. Turin, 27. April.
Der Unterzeichnete hat die Ehre, Ew. Excellenz in Beantwortung Ihres Schreibens mitzutheilen, daß die Regierung des Königs beschlossen hat, den Bischöfen, die sich zur Canonisation der japanischen Martyrer nach Rom begeben wollen, keine Päͤsse zu bewilligen. Dieser Be⸗ schluß wurde durch die weise Absicht eingefloͤßt, den Bischöfen den Zwie⸗ spalt zu ersvaren, der zwischen ihnen und ihren Diözesanen entstehen könnte, wenn sie eine Reise unternähmen, die von der öffentlichen Mei⸗ nung mißbilligt wird. Die jetzigen Verhältnisse erfordern im beiderseitigen’ Interesse der Kirche und des Staates, daß alle Veranlassungen zur Un⸗ einigkeit zwischen den Bischöfen und ihren Diözesanen sorgfältig vermie⸗
“
In der verflossenen Nacht langten
Am Morgen dieses Tages wurde die erste