1862 / 117 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

v1111““*“”“

11013] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der hinter den Tuchfabrikanten oder Fabriks⸗ Manipulanten Eduard Stettiner unterm 27. Juni 1856 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Berlin, den 15. Mai 1862.

Königliches Stadtgericht. 8 Abtbeilung für Untersuchungssachen. Kommission Il. für Voruntersuchungen.

Signalement.

Der ꝛc. Eduard Stettiner ist 30 Jahre alt, 1831 in Brünn geboren, hat blonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen und ist mitt⸗ lerer Gestalt.

11014] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der hinter die verehelichte Tuchfabrikant oder Fabriks⸗Manipulant Stettiner. Elise ge⸗ orene Krumpholz unterm 27. Juni 1856 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Berlin, den 15. Mai 1862.

G Königliches Stadtgericht. 88

Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. 8 Signalement.

Die ꝛc. Stettiner, Elise geb. Krump⸗ holz, ist 32 Jahre alt, geb. 1830 in Olmütz, hat schwarzbraune Haare, graue Augen, schwarz⸗ braune Augenbrauen und ist mittlerer Gestalt.

[1005] Oeffentliche Bekanntmachung.

In der Nacht vom 7./8. d. Mts. sind drei Handwerksgesellen aus dem Herbergslokal des Stellmachermeisters Richter zu Sommerfeld fol⸗ gende Gegenstände:

1) ein Paar graue Cassenethosen, in deren

FEZaschen sich ein RFamm 3 Sgr. und keeinige Pfennige befanden,

2) be. Paar schwarze im Kreuze geflickte Tuch⸗

osen,

ein Paar graue Zeughosen,

eine gelbe Weste mit aus gelber Seide auf⸗ gestickten Blumen,

2 weiße Westen, wovon die eine mit weiß⸗ überzogenen, die andere mit Glasknöpfen in gelber Metalleinfassung versehen ist,

3 weiße Chemisetts ohne Zeichen,

2 weiße leinene Hemden ohne Zeichen, eine kurze Tabakspfeife mit braunem Holz⸗ kopfe und dergleichen Abguß,

ein Paar blaue, weißlich gestreifte Sommer⸗ hosen,

eine aschgraue Zeugweste,

ein schwarzseidenes, rothgestreiftes Halstuch, ein schwarzes, halbseidenes, rothgestreiftes Halstuch,

ein schwarzseidener Schlips mit einer gelben Busennadel, deren Platte mit einem männ⸗ lichen Portrait versehen ist,

14) ein Rohrstock mit gelber Zwinge und einem Horngriff, der einen Pferdekopf vorstellt,

15) ein wollener, aschgrauer, gelbbunter Shawl,

16) ein weißes Chemiset,

17) ein weißleinenes Hemd mit schwarzer Dinte: „Johann Wosjciechowski“ gezeichnet,

18) ein dergleichen ohne Zeichen,

19) ein Paar schwarze hirschlederne Halbstiefel,

20) zwei grauleinene Schuhmacher⸗Arbeits⸗ schürzen,

21) ein sogenannter „Berliner“ aus schwarzer

Wachsleinewand mit vollständigem Schuh⸗ mmaacher⸗Werkzeug,

22) ein dergleichen mit Uhrmacher⸗Handwerk⸗ zeug, einigen Dutzend Uhrgläsern verschie⸗ dener Größe, einigen Dutzend Zeigern und 2 Uhrfedern,

ntwendet worden.

Dringend verdächtig ist ein Fremder, welcher

bereits am 7. d. Mts. Nachmittags zugewandert,

gegen Abend die Herberge verlassen hatte, in der

Nacht wieder dahin zurückgekehrt und am 8. d.

Mts. früh spurlos verschwunden ist.

Derselbe hat sich für einen Brauer ausge⸗ eben, auch dem Stadtbrauer in Sommerfeld beim Einholen des üblichen Geschenks einen Reise⸗ paß vorgezeigt, nach welchem derselbe den Namen boffmann geführt haben und aus einer schle⸗ ischen Stadt gewesen sein soll. Nach Aeußerungen, welche er hat fallen lassen, st er mit Visa nach Guben versehen gewesen. Das verdäͤchtige Individuum, etwa 5 Fuß

4—5 Zoll groß, von untersetzter Statur, mit

dunkelbraunem kurzgeschnittenen 1 vollem

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8 Oeffentlicher

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braunen Schnurr⸗ und Backenbart, gesunder ge⸗ bräunter Gesichtsfarbe, soll mit einem dunkel⸗ braunen Tuchrock, hellen Buckskinghosen mit gelben Streifen und einer Artilleriemütze be⸗ kleidet gewesen sein.

Es wird um Beihülfe zur Ermittelung des Thäters und des gestohlenen Gutes ersucht, vor dem Ankaufe des letzteren aber gewarnt.

Sorau, den 9. Mai 1862.

Der Staats⸗Anwalt.

[10022 B ekanntmachung. Verpachtung der Königlichen Domai⸗ nen⸗Vorwerke Gr. Wanzleben und Buch. Die im Wanzlebener Kreise des Regierungs⸗ Bezirks Magdeburg, 2 Meilen von Magdeburg und in der Nähe einer Station der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahn belegenen Königlichen

Vorwerke „Gr. Wanzleben und Buch“ mit:

209 Morg. 53 QRuth. Acker, 1 Wiesen, 10 Aenger, 44 62 Soolanpflan⸗ zungen, 1 Hof⸗ u. Bau⸗ stellen, 53 Unland, We⸗ ge u. s. w.

SHn

zus. mit 4119 Morg. 43 ORutb. nebst den zu denselben gehörigen Wohn⸗ und Witthschafts⸗Gebäuden und einer auf dem Territorio des Vorwerks Gr. Wanzleben belegenen Windmühle, sollen auf 18 Jahre, von Johannis 1863 bis dahin 1881 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Hierzu haben wir auf „den 9. FuliS. Vormittags 11 Uhr“, in unserm Sitzungs⸗ zimmer, Domplatz Nr. 3, einen Termin anbe⸗ raumt, zu welchem wir qualifizirte Pachtlustige mit der Benachrichtigung einladen, daß das Pachtgelder⸗Minimum für vorangeführte Pacht⸗ gegenstände auf 19,000 Thlr. festgesetzt ist.

Pachtbewerber haben sich möglichst vor dem Termine bei uns, spätestens aber in demselben bei unserm Kommissarius, Regierungs⸗Rath. Seestern-Pauly, uͤber den Besitz eines eigen⸗ thümlichen und disponiblen Vermögens von 55,000 Thalern, so wie über ihre landwirth⸗ schaftliche Ausbildung und persönliche Qualifi⸗ cation auszuweisen.

Die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingun⸗ gen, nach denen auch solche Grundbesitzer als Pachtbewerber zugelassen werden, welche inner⸗ halb eines Umkreises von drei Meilen Besitzer eines anderen Gutes oder mit Ackerbesitz ver⸗ sehenen Etablissements sind, so wie das Ver⸗ messungs⸗Register und die Karten koöͤnnen in unserer Domainen⸗Registratur täglich, mit Aus⸗ nahme der Sonn⸗ und Festtage, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf dem Domainen⸗Vorwerke Gr. Wanzleben find bei dem Herrn Oberamtmann Kühne die Verpach⸗ tungs⸗ und Licitations⸗Bedingungen so wie die Karten ebenfalls zur Einsicht ausgelegt.

Abschriften der Verpachtungs⸗ Bedingungen sind wir gegen Erstattung der Kopialien resp. Druckkosten auf Verlangen zu ertheilen bereit.

Magdeburg, den 15. Mai 1862.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen

und Forsten. 11 von Dresler.

[1003] Bekanntmachung. 8 Verpachtung des Königlichen Do⸗ mainen⸗Vorwerks Blumenberg.

Das im Wanzlebener Kreise des Regierungs⸗ Bezirks Magdeburg, 2 ¼ Meilen von Magdeburg und an der Station der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn Blumenberg belegene Königliche Vor⸗ werk „Blumenberg“ mit: 5

1058 Morg. 59 O.⸗Ruth. Acker, 63 Wiesen, 103 b 83 E111“ Ees, usd „& UAnland, zus. mit 1220 Morg. 73 O.⸗Ruth.

2

1 BII

nebst den zu demselben gehörigen Wohn⸗

und Wirthschafts⸗Gebäuden,

soll auf 18 Jahre, von Johannis 1863 bis da⸗

hin 1881 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Hierzu haben wir auf „den 10. Juli d. J. Vormittags 11 Uhr“, in unserem Sitzungs⸗ zimmer, Domplatz Nr. 3, einen Termin anbe⸗

raumt, zu welchem wir qualifizirte Pachtlustige

mit der Benachrichtigung einladen, daß das Pachtgelder-Minimum für das Vorwerk auf 6000 Thaler festgesetzt ist, und daß, nach Maß⸗

gabe des §. 5 der speziellen Verpachtungs⸗Be⸗ dingungen, dem Vorwerks⸗Pächter auf Wunsch

desselben annoch 490 Morgen 65 IRuthen dem

Domainen⸗Fiskus gehörige, bis resp. den 1sten

Oktober 1863, 1864 und 1866 zur Zeit in ein⸗ zelnen Parzellen vexpachtete, der Vorwerks⸗Feld⸗ mark unmittelbar angrenzenden Stiftsäcker in Wanzlebener Flur besonders mit verpachtet wer⸗ den können.

Pachtbewerber, als welche auch solche zuge⸗ lassen werden, welche innerhalb eines Umkreises

von drei Meilen um das Vorwerk Besitzer eines

anderen Gutes oder mit Ackerbesitz versehenen Etablissements sind, haben sich möglichst vor

dem Termine, spätestens aber in demselben bei

unserem Kommissarius, Regierungs⸗Rath Seestern⸗Pauly, über den Besitz eines eigenthüm lichen und disponiblen Vermögens von 23,000 Thalern, so wie über ihre landwirthschaftlich Ausbildung und persönliche Qualification aus⸗ zuweisen. 1

Die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingun gen, das Vermessungs⸗Register und die Karte können in unserer Domainen⸗Registratur täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, wäh rend der Dienststunden eingesehen werden.

Auf dem Domainen⸗Vorwerke Gr. Wanzlebe bei dem Herrn Oberamtmann Kühne sind die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingungen, s wie die Karte zur Einsicht ausgelegt.

Abschriften der Verpachtungs⸗Bedingungen sin wir gegen Erstattung der Copialien resp. Dru⸗ kosten auf Verlangen zu ertheilen bereit.

Magdeburg, den 15. Nai 1862.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und

Forsten

Hahlnsens

[1004] Bekanntmachung.

Die Seebade⸗Anstalt in Cranz, verbunden mit einem bequem eingerichteten Warmbade nebst Douchen, wird am 15. Juni d. J. eröffnet und bis zum 20. September e, dem Publikum zur Benutzung gestellt werden.

Eine besondere Badeabgabe wird nicht gezahlt, es ist nur das tarifmäßige Badegeld zu entrich⸗ ten, insofern von den Badeanstalten Gebrauch gemacht wird.

Die Verwaltung der Polizei und der Ge⸗ schäfte der Bade⸗Verwaltung ist dem Regierungs⸗ Supernumerar Riechert übertragen; der prak⸗ tische Arzt Dr. Thomas fungirt als Badearzt.

Königsberg, den 15. Mai 1862. 1 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[114]

Nothwendiger Verkauf. . Königliches Kreisgericht zu Carthaus, den 24. Dezember 1861.

Der dem Heinrich Rannacher gehörige adliche Gutsantheil Czeszenie Nr. 41 Litt. B, bestehend aus 659 Morgen 141 DRuthen und landschaft⸗ lich abgeschätzt auf 8415 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe soll am 2ten September 1862, Vormit⸗ tags 11 Uhr, an eordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden.

[1011] Oeffentliche 11““ Es ist bei uns auf die Amortisation des von Isidor Isaak Sohn, de dato Leipzig, den 6ten Dktober 1861, auf S. Liepmann in Berlin, Linienstraße Nr. 64, über 66 Thlr. 15 Sgr., zahlbar den 15. Januar 1862, gezogenen, vom Bezogenen acceptirten und hintereinander mit

mmittags 11 Uhr, Lgympius an hiesiger Gerichtsstelle

den Giro’s von Carl Leuti in Zschoppau, Prö⸗ er in Zschoppau und Gottlob Wunderlich ver⸗ ehenen Wechsels, welcher angeblich verloren ge⸗ gangen, angetragen worden, und wird daher der unbekannte Inhaber dieses Wechsels hier⸗ durch aufgefordert, uns denselben innerhalb drei Monaten, spätestens aber in dem auf

den 13. September 1862, Vormittags

41½ Phbr vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Grieben im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Por⸗ tal III. Zimmer Nr. 12, anstehenden Termine vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Berlin, den 13. Januar 1862. gönigl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

1113 v“ Der dem Mühlenmeister Wilhelm gehörige, zu Groß⸗Zapplin sub No. 4 belegene und im Hypothekenbuche Volumen I. Folio 243 bis 248 verzeichnete Bauerhof soll auf Antrag eines Gläubigers im Wege der Execution zur noth⸗ wendigen Subbastation gestellt werden.

Da derselbe früher zu dem Gutsantheil Groß⸗ Zapplin a. gehört hat und bei seiner Abschrei⸗ bung von Letzterem den von der Ostenschen gehns⸗Agnaten ihre Rechte daran vorbehalten sind, so werden die auf das im Greifenberger Kreise belegene von der Ostensche Geschlechts⸗ Lehen Groß⸗Zapplin a. lehns⸗ und successions⸗ berechtigten Agnaten des von der Ostenschen Geschlechts zu ihrer Erklärung über die Aus⸗ übung ihrer Lehnrechte, so wie auch die etwani⸗ gen unbekannten Realprätendenten zu dem

auf den 3. September d. J., Vor⸗ vor dem Kreisrichter

unberaumten Termine unter der Warnung hier⸗ mit vorgeladen, daß die im Termine nicht er⸗ scheinenden Lehnberechtigten des Anspruchs auf die Ausübung ihrer Berechtigungen verlustig gehen, die ausbleibenden Realprätendenten aber gegen sich Alles gelten lassen müssen, was von den bekannten Realprätendenten mit den übri⸗ gen Betheiligten verhandelt wird.

Die ibrem jetzigen Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Lehnberechtigten:

1) der Gerhard Victor Burchard von der Osten, des Gutsbesitzers Friedrich Victor Carl Hein⸗ rich von der Osten Sohn,

)) der Oberst Wilhelm Georg Ludwig von der Osten, bisher zu London,

3) der Hauptmann im 2. Infanterie⸗Regiment, Heinrich Friedrich August von der Osten, früher zu Stettin,

4) der Premier⸗Lieutenant Ferdinand Hermann Anton Carl von der Osten, früher zu Brom⸗ berg,

werden 8 dem Termine namentlich vorgeladen.

Greifenberg in P., den 11. Januar 1862.

Koönigl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

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[1015] Bekanntmachung.

In dem Konkurse uͤber das Vermögen des Kaufmanns Marcus Lebegott (in Firma Marcus Lebegott et Co.) zu Tilsit ist zur Verhand⸗ lung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf den 3. Juni cx., Vormittags

10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11, vor dem unterzeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festge⸗ stellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, so weit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in

Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Tilsit, den 15. Mai 1862. 1 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses, von Wulffen.

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44

[10100% Bekanntmachung. In den Abldsungssachen von Reuendorf bei

Brück sind für die Besitzer der im Hypotheken⸗ buche der Königlichen Kreisgerichts⸗ Kommission zu Belzig von Neuendorf Vol. I

pag. 801

Nr. 51 verzeichneten früheren Theilstücke des Ritterguts Neuendorf Rentenbriefs⸗ und Kapi⸗ tal⸗Abfindungen zum Gesammtbetrage von 3866 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. aufgekommen. Da⸗ bei sind außerdem auch diejenigen Reallasten, welche denselben von ihren eigenen dortigen Bauer⸗ und Kossäthengütern zustanden, theil⸗ weise unter Anrechnung auf ihre Antheile an dem berechtigten Gute zwischen ihnen im Wege der Compensation aufgehoben worden. Der Ka⸗ pitalbetrag der in letzterer Weise verrechneten und abgelösten Reallasten, auf dessen Zahlung in Folge jener Compensation von ihnen verzich⸗ tet worden, ist auf 6299 Thlr. 3 Sgr. festgestellt.

Dies wird wegen des auf die vorbezeichneten früheren Theilstücke des Ritterguts Neuendorf unter rubr. II. Nr. 1 auf Grund des Erbpachts⸗ Kontrakts vom 17. Mai 1796 ex deecr. vom 14. Januar 1841 für den jedesmali⸗ gen Obereigenthümer eingetragenen Erbpachts⸗ zinses von 640 Thlr. den ihrem Aufent⸗ halte nach unbekannten Gebrüdern Alexander Gustav Adolph Theodor und Ferdinand Franz Theodor Adolph Puttlitz, für welche der Besitz⸗ titel von den im Hypothekenbuche des Königlichen Kreisgerichts zu Brandenburg von den Ritter⸗ gütern des Zauch⸗Belziger Kreises Vol. III. pag. 1 Nr. 19 verzeichneten Restbestandtheilen des Ritterguts Neuendorf ex decr. vom 27. Oktober 1842 berichtigt ist, resp. Allen, welchen ein An⸗ recht auf jenen Erbpachtszins zusteht, mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, ihre etwaigen Anträge wegen Wiederherstellung ihrer durch die Ablösungen geschmälerten Sicherheit bei uns baldigst und spaͤtestens in dem am 12. Julid. J., Vormitta gs t in unserem Geschäftslokale hierselbst, Nie derwall⸗ straße Nr. 39, anstehenden Termine anzubringen, widrigenfalls ihr Hypothekenrecht auf die abge⸗ lösten Reallasten und die oben ange gebenen Rentenbriefs⸗ und Kapitalbeträge erlischt.

Berlin, den 15. Mai 1862.

Königliche General⸗Kommission für di Kurmark Brandenburg. v. Schmeling.

Bekanntmachung,

den öffentlichen Verkauf der ebemals gewerk⸗

schaftlichen Grundstücke und Gebäude der Sa⸗ linen Teuditz und Kötzschau betreffend.

Auf Anordnung des Königlichen Ministerii für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sollen von den früher der Salinen⸗ Gewerkschaft zu Teuditz und Kötzschau gehörig gewesenen, jetzt dein Königlichen Bergwerks⸗Fiskus zustehenden Grundstücken und Gerechtigkeiten 8*

1) das beim Dorfe Teuditz, Kreis Merseburg, in gewerb⸗ und volkreicher Gegend gelegene, zu einer Mühlen⸗ oder mit Wasserkraft zu betreibenden Fabrikanlage wohl geeignete frühere Salinen⸗Etablissement, bestehend in einem Areal von 6 Morgen 7,34 Quadrat⸗ ruthen mit den darauf befindlichen Fabrik⸗, Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden, auch einer Schänke und der früher zum Betriebe der Saline benutzten Wasserkraft von un⸗ gefähr 10 Pferdekräften und mehreren Be⸗ rechtigungen, alles zusammen⸗ taxirt zu 7530 Thlr. 18 Sgr. 11 Pf.; das bei dem Dorfe Kötzschau, ebenfalls im Kreise Merseburg und eben so günstig wie das unter 1. gelegene zu gleichartigen An⸗ lagen verwendbare Salinen⸗Etablissement, bestehend in einem Areal von 9 Morgen 100 Quadratruthen mit Fabrik⸗, Wasser⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden, einer Schänke und der vorhandenen Wasserkraft von ca. 8 Pferdekräften, ferner zwei auf einem an⸗ deren Grundstücke belegenen, zum Abbruch bestimmten Radehäusern, zusammen taxirt zu 5923 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf.

3) neun in Kötzschauer Fl

narzellen mit einem Flächenraum von zu⸗

sammen 20 Morgen 23 Quadratruthen, ab⸗ geschätzt zu 100 Thlr. pro Morgen, öffent⸗ lich an den Meistbietenden verkauft werden und haben wir zu diesem Behufe zur Ent⸗ ggegennahme der Gebote 82 1) auf das sub 1 gedachte Etablissement Termin 1b 8 b auf den 26. Mai c., Vormittags 9 Uhr, in dem Gewerkenhause zu Teuditz,

Flur gelegene Acker⸗

2) zu Versteigerung der unter 2 und 3 be⸗

zeichneten Grundstücke ꝛc. Termin

auf den 27. Mai cr. im Gewerken⸗

hause zu Kötzschau Vormittags 9 Uhr,

vor dem Geheimen Bergrath Ebers und Kreis⸗

gerichtsrath Knorr anberaumt, wozu Kauflustige

mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß, um

zum Bieten zugelassen zu werden, der zehnte

Theil der Taxe als Caution baar oder in geld⸗ gleichen Staatspapieren deponirt werden muß.

Für den Fall, daß auf die unter 1. gedachten Grundstücke ꝛc. kein ausreichendes Gebot ab⸗ gegeben werden sollte, werden die Gebäude zum Abbruch und die Wasserkraft für sich sofort und in demselben Termine versteigert werden.

Beschreibung, Taxe und Verkaufsbedingungen können beim unterzeichneten Ober⸗Berg⸗Amte eingesehen, auch auf Verlangen gegen Kopialien mitgetheilt werden.

Diejenigen, welche die Etablissements zu be⸗ sichtigen wünschen, haben sich an den König⸗ lichen Salinen⸗Inspektor Klotz zu Dürrenberg zu wenden. 8

Halle, den 24. April 1862.

Königlicher Ober-Berg⸗Amt.

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9] Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850. Die Zahlung d Zins⸗Coupons Nr. 25, 2. Januar 1862 ausgeloosten Obligationen, nämlich A. Nr. 11. 265. 745. B. Nr. 193. 793.811. 1323. 1363. 1718. 1902.

889. 982. 10711. 2081. 2885 IIIZZI1I1

. à 200

Pr. Ct. Thlr. 10900.

findet nach der Wahl der Inhaber statt: in Berlin bei Herren Schickler oder 4 bei Herren Mendelssohn & Co., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15ten Juli 1862 bestimmt.

Diejenigen Inbaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons sowohl, wie die ausgeloo⸗ seten Obligationen einen Monat vorher mit⸗ hin zwischen dem 1. und 15. Juni 1862 bei einem der gedachten Banquierhäuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons und Obligationen, welche zwischen dem 1. und 15. Juli 1862 nicht in Berlin und Hamburg bei dem Banquierhause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben wer⸗ den, können späͤterhin nur in Lübeck eingezogen werden. 8 b

Ueber den Fälligkeits⸗Termin hin⸗ aus werden die ausgelvoseten Obli⸗ gatlonen an deren Inhaber nicht wei⸗ ter verzinset. 8

Es sind noch nicht abgefordert

von der 13ten Ausloosung fällig den 1. Juli 1861 B. Nr. 152.. .. ..... 500 Thlr. von der 14ten Ausloosung fällig den 1. Januar 1862 „N. à 1000 Thlr. Nr. 5 500 Thlr.

Nr. 8

38 Thlr. D. Nr Thlr.

Laut Gesetz vom 23. verjähren die anf die Coupons zu he⸗ benden Zinusen binnen 40 Jahren von dem auf den Verfalltag folgenden letz⸗ ten Dezember an gerechnet. 88 Lübeck, den 15. Mai 1862. Die Deputation zur Verwaltung Lübeckischen Staats⸗Anleihe von 8