die Zahlung der noch rüͤckstaändigen nach der den Gläubigern zustehenden gesetzlichen Priorität, so weit
die Brandvergütigung zur Deckung von Kapital und Zinsen er⸗
forderlich ist und ausreicht, oder, wenn die General⸗Direction sich V mit der Zahlung nicht befassen will, zu dem gerichtlichen Deposito bei dem Richter der belegenen Sache. In besonderen Fällen ist die
General⸗Direction befugt, die Frist zur Wiederherstellung abge⸗
brannter Gebäude zu verlängern. n 1 b Die Zahlung der Brandentschädigung an den Beschädigten kann nur dann erfolgen, wenn keine im Generalkataster eigetragene Hypothekengläubiger oder Realinteressenten vorhanden sind, oder wenn die Einwilligung derselben dazu beigebracht wird.
Brandvergütigung an diese,
Entgegen⸗ gesetzten Falls wird die Brandvergütigung gerichtlich deponirt. 13. Zusatz zu §. 68.
Die General⸗Direction ist befugt, zur Vereinfachung des Ge⸗ schäftsganges und zur Abkürzung des Verfahrens die Geschäfte unter ihre Mitglieder in der Art zu vertheilen, daß Einem die Besorgung der laufenden Geschäfte, namentlich die Vollziehung der Kataster, die Korrespondenz mit Behörden übertragen wird. Bei Gegenständen von allgemeinem Interesse oder zur Entscheidung zwei⸗ felhafter Fälle aber ist die Zuziehung sämmtlicher Mitglieder der General⸗Direction erforderlich. urhaNha
Die Real⸗Interessenten und Hypothekengläubiger sind berech⸗ tigt, ihre Rechte im Generalkataster vermerken zu lassen, zu welchem Zwecke eine besondere Kolonne in demselben anzulegen i, Die Eintragung sowohl wie die Löschung geschieht kostenfrei, auf Grund der der ständischen General⸗Direction vorzulegenden Hypo⸗ theken⸗Instrumente. Die Pommersche Landschaft rücksichtlich der Pfandbriefe, so wie der Fiskus rücksichtlich der fiskalischen Renten sind nicht verpflichtet, ihre Rechte in das Generalkataster eintragen zu lassen. Ihbre Bütienahg erfolgt in allen Fällen, in welchen die Zuziehung der im eneralkataster eingetragenen Hypothekengläubiger und Real⸗Interessenten vorgeschrieben ist. “
* 15. Zusatz zu §. 90.. 8
Lgsbschungskataster müssen, wenn die darin verzeichneten Ge⸗
bäude mit dem 1. Januar des folgenden Jahres ausscheiden sollen,
bis zum 1. Dezember bei der General⸗Direction eingereicht werden. 8 16. Zusatz zu §. 87.
Die General⸗Direction ist befugt, bei der Festsetzung der Bei⸗ träge nicht blos die Bedürfnisse des nächsten Jahres, sondern auch die Bildung eines Reservefonds nach billigem Ermessen in Erwä⸗ gung zu nehmen, jedoch mit der Einschränkung, daß deswegen die ordentlichen, das beißt die in dem §. 34 des Reglements vom 20. August 1841, in der Verordnung' vom 23. Oktober 1854 und in dem Zusatze Nr. 8 zu §. 34 des Reglements vorgeschriebenen Beitragssätze nicht überschritten werden dürfen. Die Höhe des
Keservefonds bestimmt der Kommunal⸗Landtag. “ 298 17. Zusatz zu §, 108. “““
Die General⸗Direction ist berechtigt, Prämien bis zum Be⸗
trage von Einhundert Thalern für die Ermittelung von Brand⸗ tiftungen und für verdienstliche Leistungen beim Löschen von Feuer zu bewilligen:
Gegenwäͤrtiger bliziren.
Berlin,
Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zu pu⸗
den 5. Mai 1862. b
“ 8 — 8
1öI 8 8. 1 3 1 j Ministerinum für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
L 17e Stüͤck der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben wird, entbält unter Nr. 5532. die Bestätigungs⸗Urkunde über einige Abänderungen 20: der Statuten der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Vom 5. Mai 1862; und unter — den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Mai 1862, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Feuer⸗Sozietäts⸗ Reglemenss für das platte Land von Alt⸗Pommern vom 20. August 1841, so wie der Verordnung, be⸗ trreffend einige Abänderungen dieses Reglements, 23. Oktober 1854. “ Berlin, den 22. Mai 1862. 1“
Debits⸗Comtoir de tunxg.
8 Justiz⸗ Ministerium. „ 1I
Der Rechtsanwalt und Notar von Gostkowsky zu Bütow ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Stolp, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden
Unterrichts⸗ un 11
Richard August Hülsmann
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Altena ernannt worden.
ist zum Kreisphysikus des Kreises
Ministerinm des Innern. Bescheid vom 19. Februar 1862 — die Zulässigkeit der Foxtdauer der Preußischen Staatsangehörig⸗ keit bei stattfindender Aufnahme in einen aus⸗
wärtigen Unterthanen⸗Verband betreffend.
11““ 1
Der ꝛc. gebe ich die Anlagen Ihres Berichts vom 2. d. M. mit dem Eröffnen hierneben zurück, daß, wenn die Herzoglich N.sche Regiernng ihrerseits keinen Anstand nimmt, dem Bauerguts⸗ besitzer N. aus N. unter Fortdauer seiner Preußischen Staatsan⸗ gehörigkeit das N.sche Indigenat zu verleihen, Preußischer Seits sich dagegen gleichfalls nichts zu erinnern findet. Wenn ich auch mit der Koͤniglichen Regierung darin einverstanden bin, daß eine derartige Duplizität des Unterthanen⸗Verhältnisses im Allgemeinen nicht wünschenswerth ist, so ist dieselbe doch den diesseits bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht entgegen, und es liegt daher um so weniger Veranlassung vor, dem an den N. Seitens der Herzoglich N.schen Regierung gestellten Verlangen diesseits entgegenzutreten, als dem N. und seinen Angehörigen auch nach ihrer Aufnahme in den N.schen Unterthanenverband, so lange sie aus dem Preußischen Staatsverbande nicht ausgeschieden sind, die Verbindlichkeit obliegt, eines Preußischen Unterthanen zu⸗ erfüllen.
den 19. Februar 1862.
Im Auftrage: Sulzer.
An die Königliche Regierung zu N.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Croy— Dülmen, von Dülmen,
Paderborn, Graf von Westphalen,
von Schloß Laer.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Mai. Se. Majestät der König kehrten gestern Abends mit dem 7 Uhr Zuge von Babelsberg bier⸗ her zuruück und besichtigten heute Morgen die Garde⸗Artillerie⸗ Brigade, nachher die 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade auf dem Tempel⸗ hofer Felde.
— In der gestrigen (11ten) Sitzung wurde bei 125 anwesenden Mitgliedern Herr von Frankenberg⸗ Fudwigs dorf mit 63 Stimmen zum ersten Vice⸗Präsidenten gewählt. Graf Arnim⸗Boytzenburg erhielt als Mitglied der Gruadsteuer⸗Kontrole⸗Kommission an Stelle des ausgeschiedenen Grafen Itzenplitz 110 von 125 Stimmen. Zu Mitgliedern der Staatsschulden⸗Kommission wurden gewaͤhlt: die Herren von Rabe, Graf Arnim⸗Boytzenburg und von Buddenbrock.
— 20. Mai. Nachdem die kurfürstlich hessische Regierung die von der Regierung Seiner Majestät des Königs verlangte Genugthuung wegen der Aufnahme der Sendung des General⸗KLieutenants v. Willisen abgelehnt hat, sind die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Höfen von der königlichen Regierung abge⸗ brochen worden. Herr v. Sydow verläßt daher heute Kassel und dem kurfürstlichen Gesandten am biesigen Hofe ist die Einstellung des amtlichen Verkehrs notificirt worden.
Königsberg, 20. Mai. Sowohl bei dem Verleger wie in dem Redactionslokale der „Königsberger Hartung'schen Zeitung“ hat eine Haussuchung nach Manuskript in Sachen der protestirenden Insterburger Richter stattgefunden.
Sachsen. Dresden, 20. Mai. Se. Maäjestät der König haben den Major v. d. A. und Rittergutsbesitzer von Schön⸗
fels auf Reuth zum Präsidenten der Ersten Kammer und (von b 1“
des Herrenhauses
der Erb⸗Küchenmeister im Fürstenthum
die Kammern vorgeschlagenen Kandidaten) den Kammer⸗ herrn Freiherrn von Friesen auf Rötha zu dessen Stellvertreter, ferner den Abgeordneten Bürgermeister Haberkorn aus Zittau. zum Präsidenten und den Abgeordneten Oehmichen auf Choren zum Vice⸗Präsidenten der Zweiten Kammer wiederum zu ernennen geruht. Morgen wird die Konstituirung der Kammern, übermorgen die feierliche Eröffnung des Landtags und zwar im Allerhöchsten Auftrage durch den Vorsitzenden des Gesammtministeriums, Staats⸗ minister Freiherrn von Beust, im Landhause erfolgen. (Dr. J.) Das heutige „Dresdener Journal“ enthält ein Telegramm aus Kassel, welches meldet, daß, nachdem der Kurfürst von Hessen das Ultimatum Preußens auf Entlassung der Mimister abgelehnt, der preußische Gesandte Herr v. Sydow die diplomatische Verbindung abgebrochen habe. Ein Gleiches werde der kurhessische Gesandte in Berlin, Herr v. Baumbach thun, der zurückberufen worden. a. M., 20. Mai. m.
Frankfurt Die Bundesversamm⸗ lung trat gestern (wie bereits telegraphisch gemeldet), der kurhessi— hen Sache wegen, abermals zu einer außerordentlichen Sitzung üsammen. Kurhessen gab darin eine Erklärung dahin ab, daß die jegierung das Wahlberfahren sistiren werde, da sie das „Ersuchen“ er Bundesversammlung vom 13. Mai als imperatorisch ansehe. Das Präsidium nahm die Mittheilung entgegen und bezog sich auf den fraglichen Bundesbeschluß zurück. Es erfolgten Anzeigen von Hannover, daß es die Patent⸗, von Kurhessen, daß es die Prozeß⸗ Kommission durch Fachmänner beschicken, Mecklenburg, daß es die Vorschläge über Maß und Gewicht annebmen werde, wenn seine Nachbarstaaten dasselbe thäten. Sonst Vorträge des Militair⸗Aus⸗ schusses. Schließlich kam eine Anzahl Eingaben kurhessischer Wäh⸗ ler (darunter große Grundbesitzer) gegen die bekannte Wahlverord⸗ nung zur Vorlage. (Fr. Bl.) 1“
Beayern. Müͤnchen, 18. Mai. Die Berathungen der Eisenbahn⸗Konferenz sind bereits gestern beendet worden, nach⸗ dem das Ziel derselben, Bildung eines süddeutschen Eisenbahn⸗ verbandes, in gewünschter Weise erzielt worden. (N. 1““
Großbritannien und Irland. London, 19. Mai. Die Königin Christine von Spanien hat England verlassen und ist nach Paris abgereist.
. Paris, 19. Mai. Der „Moniteur“ erstattet ausführlichen Vericht über den Said Pascha vom Kaiser zu Theil gewordenen Empfang in den Tuilerieen, wo ihm im Pavillon Marsan Zimmer bereit gemacht waren.
1 Die Kaiserin wird im Juli im Eaux⸗Bonnes erwartet und geht später mit dem Kaiser nach Biarritz, wenn dieser seine Kur in Vichy und Plombières beendet hat. .
Wie aus einer Madrider Depesche vom 18. Mai erhellt, reist Miramon jetzt von Hof zu Hof, um für die Pläne der Franzosen zu arbeiten. Derselbe befindet sich gegenwärtig in
London, wohin er von Spanien aus gereist ist.
den durch
Frankreich.
Spanien.
Italien. General Goyon ist am 18. Mai Morgens von Rom abgereist, „um in Paris mit dem Kaiser zu konferiren“; er ist nicht abberufen, sondern berufen, und gleichzeitig hat, wie der wiener „Presse“ mitgetheilt wird, der Papst von Neuem aus Paris die feierlichsten Zusicherungen erhalten, „daß nicht nur der Status quo nicht geändert werden soll, sondern daß binnen Kurzem eine vollständige, höchst ehrenvolle Lösung der römischen Frage eintre⸗ ten werde.“
Der König hat den gelegt.
Türkei. Kairo, 4. Mai.
Grundstein zum neuen Hafen in Neapel
Der Herzog Ernst von Ko⸗ burg traf gestern Nachmittag 4½ Uhr hierselbst ein. Der Herzog und Begleitung befinden sich, mit Ausnahme des Dr. Brehm, der sehr unwohl sein soll, im besten Gesundheitszustande.
Daänemark. Kopenhagen, 19. Mai. Der frühbere Finanz⸗Minister, General⸗Zoll⸗Direktor Graf Sponneck, hat gestern auf königlichen Befehl eine Reise nach England angetreten, welche den Zweck hat, die englischen Zollverbältnisse im Allgemeinen und namentlich die Wirkungen und den Einfluß der in diesem Lande in der letzten Zeit ins Werk gesetzten Tarif⸗Veräaäͤnderungen zu unter⸗
1
. Telegraphische Depeschen aus dem Wolfs schen Telegraphen⸗Bürean. P 1, Mittwoch, 21. Mai. Der preußische Gesandte Herr v. Sydow ist nebst Familie und Dienerschaft mit dem Nachtzuge abgereist. Die Gesandtschaftskanzlei ist geschlossen. — In Regie⸗ rungskreisen glaubt Niemand an einen Einmarsch preußischer Truppen
8
Forts Jackson, Philipp und Paris. Alus Vera⸗Cruz wird vom 24.
London, Dienstag 20. Mai, Nachts. Mit dem Dampfer „North Americain“ eingetroffene Berichte aus Newyork vom 10. d. melden, daß General Mac Clellan die Konföderirten, nachdem sie Williamsburg geräumt, bis an den Fluß Chitahoming verfolgte. 20,000 Unionisten unter dem General Franklin sind zu Westpoint, 20 euglische Meilen von Williamsburg, ausgeschifft worden. Man glaubt, daß die Unionisten in Westpoint den Rück⸗ zug der Konfoöderirten nach Richmond werden abschneiden können. Mac Clellan hat die Vereinigung mit Franklin bewirkt. Die Konföderirten haben sich zuruckgezogen und den Jamesfluß über⸗ schritten. Es mangelt den Separatisten an Lebensmitteln in den April gemeldet, daß die französischen Truppen, nachdem sie Orizaba besetzt hatten, weiter vorgerückt seien und einige feste Punkte angegriffen und genommen hätten. Als Grund der Nichterfüllung der Convention von So⸗ ledad wird von französischer Seite angeführt: 1) Die Kriegserklä⸗ rung durch den Präsidenten Juarez. 2) Die Ermordung meh⸗ rerer französischen Soldaten. 3) Die durch den Praͤsidenten Juarez hervorgerufenen Belästigungen. 4) Abschneidung aller Lebensmittel. — ida 886 Der Wechselcours auf London war in New⸗Vork 114, Gold⸗ agio 3 ½, Baumwolle fest, 27 ½ — 28, Brodstoffe fallend.
.“
7 FeH Weizen 1 1He
Roggen loco 79 — 80 pfd. 495 — 4 Thlr. ab Bahn bez., 80 — 81 pfd.
50 Thlr. ab Bahn bez., Mai- Juni 48 ½ — — ¾ Thlr. bez. u. Br., 226.
Juni Juli 48 ¼ — 48 — ½ Thlr. bez. u. G., 2 Br., Juli-August 47⁄— — ½
Thlr. bez.; Kugust-September 47¼ Thlr. bez., September - Oktober
46 ¾ — 47 Thlr. bez. u. Br., 46 ⅛ G., Oktober -November 46 ½ — ½ Thlr. kleine 34 — 37 Thlr. bez. pr. 1750 pfd.
bezahlt.
Gerste, grosse u.
Mafer loco 24 — 26 ⅓ Thlr., gelb. schles. 25 — ³ Thlr. ab Bahn bez., Lieferung pr. Mai-Juni 24 ⅞ Thlr. bez. u. G., Juni-Juli 24 ¾ Thlr. bez., Juli - August 25 Thlr. bez. u. G., September-Oktbr. 25 Thlr. bez.
Erbsen, Koch- u. Futterwaare 49 -— 57 Thlr.
Rüböl loco 13 ¾ Thlr. Br., Mai u. Mai - Juni 13,X Thlr. Br., Juni- Juli 13. ⁄ Thlr. Br., G., Juli- August 13 ¾ Thlr. Br., *₰. 6., September - Oktober 13 ½ Thlr. bez., Br. u. G., Oktober -November 13 ¼½ — ¾ Thlr. bez. u. G., ½ Br.
Leinsl loco 13 ½ Thlr.
Spiritus loco ohne Fass 172¾ — 11 Thlr. bez., mit leihweisen Gebin- den 18 Thlr. bez., Mai, Mai - Juni und Juni -Juli 17. 7. — ½ Thlr. bez. u. Br., ½ G., Juli-August 17 ½ — ¾ Thlr. bez., Br. u. G., August-Sep- tember 17½ — 18 Thlr. bez u. Br., 1741⁄1 wG., September-Oktober 17 ⅞ bis Thlr. bez., Br. u. G., Oktober-November 17 ¼ Thlr. bez.
Weiren obne Handel. Roggen, disponible begegnete guter Frage und wurden besonders Mittelgüter zu etwas besseren Preisen ziemlich rege umgesetzt. Feine Waare knapp. Termine eröffneten zu den gestri- 8n Schlusscoursen, gaben alsdann ein wenig nach, befestigten sich wie- er und schliessen höher. Gek. 7000 Ctr. Hafer fest. Rüböl wurde zu fast unveränderten Preisen pr. Herbst gehandelt, nahe Sichten fast geschäftslos. Spiritus loco sehr gefragt und merklich besser bezahlt, wo- durch Termine ebenfalls im Werthe wesentlich anzogen und der Markt in ziemlich fester Haltung sechliesst. Gek. 20,000 Quart. wöeer
„ G.,
Leipzig, 20. Mai. Friedrich-Wilhelms-Nordbahn 63 ⅞ Br. Leip- zig-Dresdener 242 Br. Löbau-Zittauer Litt. A. 31 Br.; 40. Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger 235 ¾ Br. Thüringische 118 ½ Br. Anhalt-Desauer Bank-Actien Braunschweiger Bank-Actien Weimarische
Bank-Actien 80 ¾ G. 1854er National-Anleihe 165 h.
—
Breslam, 21. Mai, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittass. (Tel. Dep. des Staats -Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 75 ¼⅝ Br. Freidurger Stamm-Actien 123 ¼ Br. Oberschlesische Actien Litt. A. u. C. 140 ½ Ur., do. Litt. B. 128 ⅝ G. Oberschlesische Prioritäts- Obügationen Lit. D., 5, 95 X¾ Br.; do. Litt. F., 4 ⁄proz., 100 ¾2 Br.; do. Lit. E., 3proz., . Kosel- Oderberger Stamm-Actien 47 ½ Br. Neise-Breger 71 ¼ Br. Oppeln-Tarnowitzer Stamm -Aectien 43 12 Br. Preuss. roz. Anleihe von 1859 107 % Br.
Spiritus pr. 8000 PCt. Tralles 16 ½ Thlr. 64d. 83 Sgr., gelber 67—82 Sgr. Rossen 50 — 59 Sgr. Hafer 22 — 28 G
——
Weiren, weisser Sgr.
Bei sehr flauer Stimmung sind Fonds und Actien erhebüch gewichen. Stettim, 21. Mai, 1 Uhr 52 Minuten Nachmittass. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 70 — 76. Rosgec 48.— 18 ½ dex.. Mai 48 G., Mai-Juni 17, Juni-Juli 46 ½ ber. Rübal 13 ½,. Mn 13 ½, Septem-
ber —-Oktober 13 ½ bez. Spiritus 17½, Mai-Juni 16 ¼, Jum —Jul 188. September -Oktober 1 a- 17 ⅛ berx.