1862 / 132 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Friedens⸗ Verpflegungs⸗Etat für die 3. Compagnie der Feuerwerks⸗Abthe

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monatlich Thlr. Sgr.] Pf.

Chargen und Kompetenzen.

8 1XA*A“ für dieselben ist ein (1 besonderer Etat nicht Hauptmann 2. Klasse alsgesborfen, da sit Premier⸗Lieutenant 1a Wetrllee⸗ Seconde⸗Lieutenants 88 1 Brigaden abkomman⸗ dirt werden. Feldwebel.. . Sergeant 1. Klasse Sergeanten 2. Klasse à D K Unteroffiziere 1. Klasse à Thlr... 2 668

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1 Obergefreite à 4 ½ Thlr Gefreite und Kapitulanten 4 3 Kanoniere à 2 ½ Thlr.

Mann.

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I. Z n. I. 9. e s

Für den Feldwebel für Hülfsleistung bei Rechnungsführung der Compagnie ... Für den Capitaind'armes.. II. Etat s⸗Fond’ss. 1) Allgemeine Unkosten 2) Waffenreparaturgeld 3) Zu Schreibmaterialien und kleinen Au⸗ gaben 4) Schul⸗Unterhaltungsgeld

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2 11114“A“ 1 Allerböchste Kabinets⸗Ordre vom 22. Mai 1862 betreffend die Modification derbisherigen Bestim⸗ mungen in Bezug auf die Kommandirung der die Kriegs⸗Akademie besuchenden Offiziere zur Dienst⸗ leistung bei anderen Waffengattungen währendder eh Pet ey. Her mstchlet, g 4 , in Z34.

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Auf Ihren Vortrag bestimme Ich, unter Abänderung der be— üglichen Ordres vom 20. Juli 1843 und 9. September 1851, hinsichtlich der Kommandirung der die Kriegs⸗ Akademie besuchen⸗ den Offiziere zur Dienstleistung bei anderen Waffengattungen Folgendes:

1) Zwischen dem 1sten und 2ten, so wie dem 2ten und 3ten KLoetus der Kriegs⸗Akademie finden Kommandirungen von Offizieren zur Dienstleistung bei anderen Waffengattungen im Allgemeinen nicht statt, vielmehr kehren die Schuͤler der Anstalt grundsätzlich zu ihren Truppentheilen zurück, um bei denselben während der Ferienzeit Dienste zu tbun.

In Betreff der Kavallerie⸗Offiziere will Ich jedoch aus⸗ nahmsweise gestatten, daß solche, sofern sie auswaͤrtigen Armee⸗Corps angehören, während der Ferien zwischen dem ssten und 2ten, so wie zwischen dem 2ten und 3ten Coetus,

Behufs Vermeidung weiter Märsche zur Dienstleistung bei

dden Kavallerie⸗Regimentern des Garde⸗ und 3. Armee⸗Corps

kommandirt werden.

2) Beim Schlusse des 3ten Coetus und der damit verbundenen 8 praktischen Uebungen kehren ebenso grundsätzlich alle die Aka⸗ demie verlassenden Offiziere sofort zu ihren Truppentheilen

zurück, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche sich wäh⸗

rend des Besuchs der Anstalt durch Fleiß und Talent ganz besonders vortheilhaft hervorgethan haben und zu der Er⸗ wartung berechtigen, im Generalstabe und in den höheren

Adsutantenstellen dereinst mit Nutzen verwendet werden zu

können. Diese Offiziere sind Mir, auf Grund der Urtheile

der Direction der Kriegs⸗⸗ Akademie, durch die Ge⸗ neral⸗Inspection des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗

Wesens rechtzeitig namhaft zu machen und werden sodann

nach Beendigung des dreijährigen Kursus zur Dienstleistung bei einer anderen Waffengattung und zwar vom 1. August des laufenden bis zum 1. Juni des folgenden Jahres kom⸗ mandirt. Bei der Wahl der Waffengattung sollen die Wünsche und Verhältnisse der Einzelnen in so weit Berücksichtigung finden, als es die dabei maßgebenden dienstlichen Interessen gestatten. Die darauf bezüglichen Vorschläge sind dem eben angeordneten Berichte der General⸗Inspection des Militair⸗

Erziebungs⸗ und Bildungswesens hinzuzufügen.

3) Ich behalte Mir vor, Ihnen den betreffenden Bericht mit

Meinen desfallsigen Befehlen zugehen zu lassen, worauf Sie

die Kommandirung der qu. Offiziere zu bewirken und dem Chef des Generalstabes der Armee die entsprechende Mit⸗ theilung zu machen haben. Um die weitere militairische Ausbildung der ausgezeichneteren jungen Offiziere zu fördern, will Ich ferner hiermit anord⸗ nen, daß die zum topographischen Büreau einberufenen Offi⸗ ziere waͤhrend des Ruhens der betreffenden Arbeiten für die Monate März, April und Mai, auf den Antrag des Chefs des Generalstabes der Armee, ebenfalls zur Dienstleistung bei anderen Waffengattungen kommandirt werden können. Ueber das Resultat der vorstehend sub 2 und 4 verfügten Dienstleistungen haben die Truppen zu berichten und sind auch diese Berichte durch das Kriegs⸗ Ministerium dem Chef des Generalstabes der Armee mitzutheilen.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 22. Mai 1862.

(gez.) Wilhelm. gegengez.) von Roo 1

und Marine⸗Minister.

Die vorstehende Allerböchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß der Arwhee gebracht. 8“ I ““ b Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister. von Roon. deitdn ns u.; I I““ eimmesth nachli11903 Ssttr Müh “*“ WVI ““ v1““ ““ Verfügung vom 2. Juni 1862 den Wegfall des freien Schulunterrichts für die Kinder der Unter⸗ EE3“*“ Aerzte betreffend.

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Nachdem die in der Armee noch vorhandenen Unterärzte gegen⸗ waͤrtig allgemein den zahlbaren Gehaltssatz der Afsistenzärzte mit jährlich 237 Thlr. beziehen, fällt der Grund zur ferneren Bewilli⸗ gung des ihnen bisher in Gemäßheit der Bestimmung im §. 1 sub d. der Instruction über den Schulunterricht der Militair⸗ Kinder vom 27. September 1834 im Falle der vorhandenen Be⸗ dürftigkeit zugestandenen Benefiziums des freien Schulunterrichts für ihre Kinder fort. In Folge dessen wird hierdurch der gänz⸗ liche Wegfall der genannten Kompetenz für die Unterärzte vom T“ angeordnet.

Berlin, den 2. Juni 1862.

Kriegs⸗Ministerium. von Roon.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Ceremonienmeister Graf Stillfried nach Schlesien.

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1 Berlin, 7. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister im Haag, Grafen von Oriolla, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Nor⸗ wegen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Nordstern⸗Ordens und dem Lieutenant zur See zweiter Klasse, Livonius, zur An⸗ legung des von des Sultans Majestät ihm verliehene Medschidse⸗ Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

eränder Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

1b Den 31. Mai.

v. Bezdan⸗Hosius, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Ost⸗ preuß. Landw. Regts. Nr. 4, im 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, Re⸗ clam, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Ostpreuß. Landw. Regts⸗ Nr. 4, im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Naglo, Sec. Lt. v. d. Kab. 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 22, im Pos⸗ Ulan. Regt. Nr. 10, Stumm II., Sec. Lt. v. d. Kav. 1. Aufg. des 2. Bats. 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, im Rhein. Ulan. Regt. Nr.¹

dlsi See. Srd. onzesteltkt h“

Unterrichts hinwies,

ii. B. Abschiedsbewilligungen ec. I“ Den 27. Mai. v. Bohlen, Hauptm. und Komp. Chef vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, mit Pens. in den Ruhestand versetzt. Emmich, Oberst z. D., früher im 2. Westf. Inf. Negt. Nr. 15, die Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ertheilt.

Militair⸗Aerzte.

85 Den 30. Mai.

. Leviseur, Affistenzarzt vom Neumär

unter dem gesetzlichen Vorbehalt entlassen.

Militair⸗Beamte.

e Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 21

Den 21. Mai. Schledermann, Nechnungsrath, Secretair bei der Fortification zu Stettin, mit Pens. in den nachgesuchten Ruhestand versetzt. Den 26. Mai. Fleischer, Zahlmeister 2. Klasse beim 3. Landw. Ulan. Regt., zum Zahlmeister 1. Klasse beim 2. Bat 5. Brandenburg. Inf Regt. Nr. 48

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Während der Dauer der Badesaison in Flinsberg und zwar vom 16. Juni bis zum 15. September d. J. wird zwischen Kohlfurt und Flins⸗ berg Bad eine tägliche viersitzige Personenpost, wie folgt, courfiren:

aus Kohlfurt um 5 ¼ Uhr früh,

des Nacht⸗Personenzuges AuenIn“

in Flinsberg um 12 ½ Uhr Mittags, 1“

aus Flinsberg um 3 ¼ Uhr Nachmittags, .

in Kohlfurt um 10 ¾ Uhr Abends, zum Anschluß an den Nacht⸗Personenzug und den Schnellzug nach Berlin,

Das Personengeld beträgt bei dieser Post 6 Sgr. pro Person und Meile, d. i. für die ganze, 7 ½ Meilen lange Beförderungsstrecke zwischen Kohlfurt und Flinsberg⸗Bad 1 Thlr. 15 Sgr. pro Person, wofür 30. Pfund Reisegepäck frei mitbefördert werden. 1—

Liegnitz, den 6. Juni 1862. 1

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Juni. Se. Majestät der König trafen heute mit dem 10 Uhr Zuge Vormittags von Potsdam in Berlin ein und begaben Sich sogleich in das Palais Seiner König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen um dem Gottesdienst beizuwohnen, welcher zum Gedächtniß des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm's III. in der Kapelle des Palais abgehalten wurde. Ihre Königliche Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegnitz, die Generale von Neumann und von Vonin, der Oberst⸗Kämmerer Grafen Redern, der Staats⸗ Minister a. D. von Uhden und der Leibarzt Dr. Grimm wohnten der Feierlichkeit bei.

Nach derselben fuhren Seine Majestät in Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen nach Charlottenburg zum Be⸗ such des Mausoleums.

Sachsen. Weimar, 5. Juni. Das heutige Regier ungs⸗ blatt publizirt einen Nachtrag zu dem Gesetze über die Salzregie vom Jahre 1847. Derselbe gruͤndet sich auf neue Vereinbarungen unter den Regierungen des thuüͤringischen Zoll⸗ und Handelsvereins und enthält hauptsäch weitere Erleichterungen hinsichtlich des Be⸗ zugs von Salz zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken und die Aenderung einiger Bestimmungen des obengenannten Ge⸗ setzes, welche durch die Einführung des Zollgewichts als allge⸗ meines Landesgewicht veranlaßt sind,

Gotha, 5. Juni. Der biesige Sonderlandtag erklärte sich in heutiger Sitzung für das Postulat der Staatsregierung, welches darauf gerichtet war, eine geschlossene Anleihe von 400,000 Thlr. aufzunehmen. Diese Anleihe ist dazu bestimmt, eine Summe von 250,000 Thlr. für die Gotha⸗Göttinger Bahn zu zeichnen und zu⸗ gleich den größten Theil der noch bestehenden kuͤndbaren Schuld der Staatskasse in eine unkündbare zu verwandeln. Seitens des Staatsministeriums wurde in heutiger Sitzung gegen den neulichen Beschluß des Landtags remonstrirt, durch welchen das Postulat von 5500 Thlr. für Errichtung einer Turnhalle in hiesi⸗ ger Stadt abgelehnt worden war. Die Staatsregierung wieder⸗ holte ihren Antrag auf Verwilligung jener Summen, indem sie nochmals auf die Nothwendigkeit eines ununterbrochenen Turn⸗ welcher nur durch Errichtung einer solchen Halle ermöglicht werde. (Weim. Z.)

Hessen. Kassel, 6. Juni. Die „Kasseler Zeitung“ meldet, der Kurfürst, ernstlich auf die Ernennung eines neuen⸗ Ministeriums

nach Ankunft Schnellzuges und

8 88 bedacht, habe den General⸗Major v. Loßberg mit der Bildung des⸗ selben beauftragt.

Frankfurt a. M., 6. Juni. In der gestrigen Bundes⸗ tagssitzung, in welcher Königreich Sachsen für Hannover, Meck⸗ lenburg für Nassau⸗Braunschweig substituirt war, erfolgten nach⸗ trägliche Erklärungen zu der Abstimmung über die kurhessische Sache in der Sitzung vom 24. v. M. So von Seite Württembergs, welches bemerkte, daß von dem status quo ante nichts ausgeschlossen sein dürfe, auch nicht das Wahlgesetz von 1849. Die XVI. Curie ertheilte nachträglich dem bekannten Ausschußantrag ihre Zustim⸗ mung. Hannover machte den Vorschlag, die Kommission zur Ausarbeitung eines deutschen Civilprozesses am 15. September zu⸗ sammentreten zu lassen. Verschiedene Ausschuͤsse erstatteten Vor⸗ träge; darunter über den Vollzug der Bestimmungen des Zollvereins über Abgabefreiheit der Bundesfestungen, über den Stand der Pertz'schen Kasse (Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichte in Berlin), so wie über Gesuche von Bundestagsbeamten um Gehalts⸗ verbesserungen ꝛc. In der Pfingstwoche wird die Versammlung keine Sitzung abhalten. (Fr. Bl.)

Baden. Karlsruhe, 5. Juni. Se⸗. Königliche Hoheit der Großherzog sind heute früh von bier abgereist, um den Er⸗ öͤffnungsfeierlichkeiten der Wiesenthal⸗Eisenbahn beizuwohnen,

Höchstdieselben gedenken nächsten Sonnabend den 7ten wieder in die Residenz zurückzukehren. (Karlsr. Z.)

Bayern. München, 5. Juni. Se. Majestät der König Magx begiebt sich Sonnabend nach Berg und dann nach Nymphen⸗ burg, welches Ihre Maäjestät die Königin mit den königlichen Prinzen bereits am Sonntag beziehen. (Bayer. Z.)

HOesterreich. Wien, 5. Juni. Im Abgeordneten⸗ hause erklärte Staatsminister v. Schmerling, die Einführung ausschließlich nationaler Schulen habe sich unpraktisch erwiesen. Der Unterrichtsrath werde demnächst ins Leben treten.

Schweiz. Basel, 5. Juni. So eben ist der Festzug von Karlsruhe angekommen. In Freiburg wurde Se. königliche Hoheit der Großherzog durch eine Deputation der Baseler Regierung und hier durch die Bundesräthe Stämpfli und Näff im Namen des schweizerischen Bundesraths, so wie durch die Baseler Stadt⸗ behörde begrüßt.

Schopfheim, 5. Juni, Nachmittags 5 Uhr. Nach einem großartigen Empfang in Basel kam der Festzug mit Sr. könig⸗ lichen Hoheit dem Großherzog, den schweizerischen Bundesräthen Stämpfli und Näff und den anderen Festgästen um halb 2 Uhr unter allgemeinem Jubel hier an. Das ganze Wiesenthal prangt im reichsten Festschmuck. Bei dem Festmahl im Gasthause „zum Pflug“ brachte Herr Geigy, Direktor der Wiesenthalbahn, den Toast auf den Großherzog aus; Se. königliche Hoheit einen solchen auf die Freundnachbarschaft mit der schweizerischen Eidgenossenschaft; Bundespräsident Stämpfli auf das Land Baden und Bürgermeister Gretber auf Basel. (Karlsr. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 1“ Gestern wurde dem Parlament der Bericht des Flotten Capitains Hore über die Stärke der französischen Kriegsflotte, wie sie am 1. Januar 1862 war, vorgelegt. Die Gesammtzahl der fertigen und im Bau begriffenen Schiffe ist demnach 360; davon sind 319 im Wasser und 41 im Bau begriffen. 36 Linienschiffe schwimmen, 14 sind bemannt (in commission); 6 Panzerfregatten schwimmen schon, 4 sind bemannt und 10 im Baue; 12 gepanzerte Batterieen schwimmen und 2 sind im Baue. Die Zahl der hölzer⸗ nen Fregatten war am 1. Januar 42, davon sind 18 Raddampfer Außerdem sind 5 hölzerne Schraubenfregatten im Bau begriffen. Die Gesammtzahl der bemannten und dienstfähigen Schiffe war 2.

Die letzte amerikanische Post meldete, daß bei Key West ein. britischer Dampfer von amerikanischen Kreuzein auf⸗ gebracht wurde. Näaͤheren Berichten zufolge heißt der f „Circassion“, hatte 1515 Tons Gehalt und eine Ladung Thee, Seide, Kaffee und Kriegsbedarf für 1,000,000 Dlls. an Bord, die er durch die Blokade zu schmuggeln gesucht hatte.

Zwischen der englischen und dänischen Regierung 1 Convention behufs Auslieferung von Verbrechern abgeschlosse worden. Einbegriffen in diese Kategorie sind überwiesene Mörder, ferner solche, die eines Mordes und eines Mordversuchs verdächtig sind, Fälscher und betrügerische Bankerutiers. Diese Convention erstreckt sich auch auf solche Verbrecher der oben angeführten Klassen, die von einer Kolonie der respektiven Kontrahenten zur an⸗ deren flüchten.

Frankreich. Paris, 5. Juni. Der „Moniteur“ erstattet über das militairische Vorgehen des General Lorencez heute Be⸗ richt. Der Inhalt ist der: Als Lorencez in Cordova angekommen war und sich anschickte, die Bestimmungen der Soledad⸗Convention zur Ausführung zu bringen, erhielt er am 18. April vom General

Sarragosa die gemessene Aufforderung, seine in Orizaba zur Be⸗ deckung der dortigen (französischen) Kranken zurückgelassenen Trup⸗ pen ungesäumt zurückzuziehen. Dieses Anfinnen war ihm zu stark; in einem Tagesbefehl vom 19. April zeigte er seinem Corps an, daß

er jenen Kameraden in Orizaba zu Hülfe eilen wolle, und am 20sten zog er