11““
Verjährungssrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Berent gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗
so wie das fruͤhere vom 30.
Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗ Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.
Berent, den .
Die ständische Kommission
Provinz Preußen. Regierungs⸗Bezirk Danzig.
INilnsCoun bdon zu der Kreis⸗Obligation des Berent'er Kreises II. Serie Nr.. über Thaler zu Prozent Zinsen über Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . . ten . unnd späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗ Obligation für das Halbjahr vom “¹n mit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen bei der Kreis Kommunal⸗Kasse zu Berent.
Berent, den ..ten Die ständische Kreis⸗Kommissi
Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Gelbbetrag nicht bis zum
erhoben wird. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig.
Ta lon zur Kreis⸗Obligation des Berent'er Kreis Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Berent'er Kreises I1I über Thaler à 5 Prozent Zinsen, die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18., bis 18. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Berent, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Berent, den ten Die ständische Kreis⸗
es II. Serie.
reise.
Privilegium wegen Emission von 1,000,000 Thlrn. 4 prozentiger Prioritäts⸗Obligationen IV. Serie der Bergisch⸗Mäͤrkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 28. Mai 1862.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-⸗Gesellschaft zum Zeear des weiteren Ausbaues der Bahn, insbesondere zur Her⸗ ellung des zweiten Geleises auf der Strecke von Elberfeld bis Erkrath, zur Vervollständigung der Stations⸗Anlagen und Be⸗ triebsmittel, so wie zur Ausführung des Baues der durch die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde vom 5. August 1861 (Gesetz⸗ sammlung für 1861, Seite 760 ff.) genebmigten Zweigbahn vom Bahnhof Letmathe der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn nach Iserlohn, die Ver⸗ mehrung ihres Anlage⸗Kapitals um die Summe von 1,000,000 Thlr. durch Ausgabe 4 ½ prozentiger Prioritäts⸗Obligationen IV. Serie beschlossen hat, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemein⸗ nützigkeit des Unternehmens, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung für 1833 Seite 75 ff.) und mit Bezug auf den in Unserem Privi⸗ legium vom 30. Januar 1860 (Gesetz⸗Samml. für 1860, Seite 66 ff.) in §. 5 getroffenen Vorbehalt durch gegenwaͤrtiges Privilegium die Emission der erwähnten Obligationen unter d nachfolgenden Be⸗ dingungen genehmigen. 1.“ 8 1 Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in Unserm Privilegium vom 30. Januar 1860 behufs Emittirung von 1,000,000 Thlr. fünfprozentiger Bergisch-Märkischer Prioritäts⸗ Obligationen IV. Serie enthaltenen Bestimmungen, welche, soweit nicht in Nachstehendem eine Aenderung festgestellt wird, auf die nach diesem Privilegium zu emittirenden 1,000,000 Thlr. vier und ein halbprozentiger Bergisch⸗Märkischer Prioritäts⸗Obligationen voll⸗ ständige Anwendung finden. 8 8 § “1“X“ 8 —
Die zu emittirenden Obligationen werden, im Anschluß an die nach dem mehrgedachten Privilegium vom 30. Januar 1860 aus⸗ gefertigten, in Appoints zu 500, 200 und 100 Thlr. unter fort⸗
jaufenden Nummern und zwar:
250,000 Thlr. in Appoints zu⸗ 500 Thlr. unter Nr. 6501 — 7000,
300,000 1“1“ 200 88 76001 — 8500 und 8 V 8501 — 13,000
8
gationen werden mit vier ich 1 und die Zinsen in gleicher Weise, wie für die nach dem Privilegium
stempelfrei, nach dem fruͤher festgestellten Schema ausgefer igt und mit Zins⸗Coupons, folgende Serie derselben (Talons) nach dem gestellten Schema versehen.
so wie mit Empfangs⸗Bescheinigung fuüͤr die ebenfalls früher fest—
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium, Januar 1860 abgedruckt. Die erste Serie der Zins⸗Coupons wird für die Jahre 1862
—
bis 1869, die folgenden Serien werden für zehn Jahre den Obli⸗ gationen beigegeben.
§. 3. Die nach diesem Privilegium zu emittirenden Prioritäts⸗Obli⸗ und ein halb Prozent jährlich verzinst
vom 30. Januar 1860 emittirten 1,000,000 Thlr. fünfprozentiger Obligationen IV. Serie in balbjährigen Raten postnumerando am 1. Juli und 2. Januar von der Köͤniglichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse in Elberfeld, sowie von den durch die Königliche Eisenbahn⸗ Direction in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Banquiers oder Kassen ausbezahlt. v
Die Prioritats⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, welche gleichfalls mit dem Jahre 1866 beginnt nnd wozu alljährlich ebenfalls der Betrag von 5000 Thlrn. unter Zuschlag der Zinsen, von den eingelösten Obligationen verwendet wird.
u Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr⸗ liche “ Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Un⸗ serm Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben, oder Rech⸗ ten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1862.
von der Heydt. von Holzbrinck.
1“
“ 1b inm der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Aungelegenheiten.
Das amtliche Verzeichniß des Personals und der Studirende hiesiger Friedrich⸗Wilbelms⸗Univerfität für das laufende Sommer⸗ Semester ist im Druck erschienen und in dem Geschäftszimmer des Königlichen Universitätsgerichts für 7 ½ Sgr. zu haben.
Berlin, den 11. Juni 1862.
Der Rektor und der Richter hiesiger Friedrich⸗Wilhelms⸗
Universität. G. Magnus. Lehnert.
Bekanntmachung. 1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, die Gemälde⸗Galerie, 1 “ die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und Bauwerken, Denkmälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters der neueren Zeit, 8 die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr. 2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugela
ssen. 3) Mittwochs,
nämlich:
11““
der Modelle von
und
sind für den
Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗ heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange
“]
Tagen während
Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen
ausgelegte Bu Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs⸗
durch die
bau statt.
4) ⸗Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen ⸗ Gebände ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen.
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. Oktober 1861. 8
Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. vNBI18
Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, zu der von des Fürsten zu Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen Königliche Hoheit beschlossenen Verleihung des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an die nachbenannten Personen Aller⸗ höchstihre Genehmigung zu ertheilen; es haben erhalten:
Das Ehrenkreuz zweiter Klasse: Der Königlich belgische General⸗Verwaltungs⸗ Direktor der Sctaatsbahnen, Posten und Telegraphen, Fassiaux, und 1 Das Ehrenkreuz dritter Klasse: Der Premier⸗Lieutenant von Schroetter der Garde⸗Artillerie⸗ Brigade, und der Erste Hauptlehrer an der
Real⸗Schule in Tübingen, Dr. L. Schmidt. 8
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Königlichen Akademie zu Münster 8 im Sommer⸗Semester 1862
Von Michaelis 1861 bis Ostern 1862 find gewesen.. Davon sind abgegangen
Es sind demnach gebliebbeen “ Dazu sind in diesem Semester gekommen
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden be Davon befinden sich: Inländer Ausländer
In der theologischen Fakultät:
8
(Inländer Ausländer
114*“ dem besuchen die Akademie, als Hospitanten, die zum Hören der Vorlesungen berechtigt sind.
. Gesammtzahl 513 Unter den immatrikulirten Studirenden sind aus der Provinz Weft⸗ falen 261, aus der Rheinprovinz 163, aus der Provinz Sachsen 5, Pommern 1, Schlesien 2, Posen 6, Provinz Preußen 9, Hohenzollern 1, Ausländer 63; nämlich 34 aus dem Königreiche Hannover, 26 aus der
Großherzogthum Oldenburg, 2 aus Holland und 1 aus Mähren. 8
8
Nichtamtliches.
Preußen. Babelsberg, 11. Juni. Se. Majestät der König nahmen heute auf Schloß Babelsberg den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths, Wirklichen Geheimen Raths Illaire ent⸗ gegen und empfingen den Prinzen Christian zu Schleswig⸗Holstein⸗ Sonderburg⸗Augustenburg.
Um 3 Uhr fand bei Se. Majestät ein Diner statt, zu dem der Kaiserlich russische Militair⸗Bevollmächtigte, General Graf Adlerberg, der Wirkliche Geheime Rath Ober⸗ Schloßhauptmann Graf von Keller, die Gesandten Graf Brassier de St. Simon und Graf zu Eulenburg, der Geheime Kabinets⸗Rath, Wirkliche Geheime Rath Illaire, der Vice⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer, Wallach, und Andere geladen waren.
Se. Majestät tranken den Thee
. bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen im Neuen Palais
veröffentlicht ein
geltend gemacht haben.
1037
Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der König kamen heute Morgen von Schloß Babelsberg hierber, nahmen die Vor⸗ träge des Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers, General⸗Lieutenants von Roon, und des General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, des Staatsministers Grafen von Bernstorff und des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, entgegen, und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adal⸗ bert, den Königlichen Gesandten am Hofe von Turin, Grafen Brassier de St. Simon, so wie den General⸗Adjutanten General⸗ Major von Alvensleben.
Allerhöchstdieselben kehren heute Abend nach Schl erg zurück. 1“
Mecklenburg. Hoheit die Frau Großherzogin⸗Mutter Marienbad zu einer Brunnenkur abgereist. (M. Z.)
Sachsen. Dresden, 11. Berichte der Finanzdeputation der träge mit Frankreich (Referenten und Seiler) lauten für sämmtliche in der Hauptsache zustimmend.
8
Hesterreich. Wien, 11. Juni. Gesetz in Betreff der 1862, welches den
Babels⸗
1 8 8b Juni. Ihre Königliche
Schwerin, 11.
Juni Zweiten Kammer über die Ver⸗ Abgg. Georgi, Falcke, Gruner Verkräge der Regierungsvorlage (Dr. J.)
Die heutige „Wien. Z.“
Finanzjahre Finanzminister ermächtigt, einen
ist heute Morgen nach
Die soeben erschienenen
b8 8 8
Deckung des Defizits im
fünfzig Millionen Gulden österreichischer Währung nicht überschrei⸗ tenden Betrag im Wege des öffentlichen Kredites zu beschaffen,
und zwar:
entweder mittelst einer Vereinbarung mit der österreichischen
Nationalbank über die Realisirung der bei derselben zur Bedeckung der Schuld des Staates von neun und neunzig Millionen befind⸗ lichen einhundert drei und zwanzig Millionen in Schuldverschrei⸗ bungen des Anlehens vom Jahre 1860 und über die Verwendung
+
eines Theiles des Erlöses fuͤr Staatszwecke, die Staatsfinanzen möglichst wenig
oder mittelst einer anderen belastenden Kreditsoperation.
Schweiz. Bern, 6. Juni. Der diesseitige Gesandte in Turin, Hr. Tourte, hat dem Bundesrathe die Abschrift einer Note des italienischen Kabinets übersandt, welche eadlich die definitive Regelung der bereits liquidirten neapolitanischen Pensionen zu Gunsten derjenigen fremden Militairs verspricht, welche die Be dingungen des Artikels 13 der Capitulation von Gaëta für sich
8
11““
1
Großbritannien und „Irland. London, 10. Juni Die Königin Marie Amslie und der Herzog von Nemours statteten gestern Ihrer Majestät der Königin Victoria einen Besuch im Schlosse von Windsor ab.
Der Lord Kammerberr begab sich gestern Mittag, auf Be⸗ fehl der Königin, nach Melrose House, in Wendsworth, um Se. Hoheit den Vice⸗König von Aegypten im Namen Ihrer Majestät zu begrüßen. 8
Der gestrige Tag in der Ausstellung war der erste, von dem sich sagen läßt, daß der Erfolg den Erwartungen entsprach. Nach den amtlichen Angaben betrug die Zahl der Besuchenden 58,682, wobei noch in Anschlag zu bringen ist, daß die zählenden Dreh⸗ kreuze wieder einmal ihren Dienst versagten; und selbst wenn meh⸗ rere nicht eine Strike gemacht bätten, so wä
1 ne S so wären sie am südlichen Eingang wenig nütze gewesen, denn da war gegen 11 Uhr Mor⸗ gens der Andrang
so groß, daß man neun Thuͤren, vor denen keine Kreuze standen, eiligst aufreißen mußte, und daß die Polizeileute die Kassirer spielen mußten. Nach dem allgemeinen Aussehen des Innern wird es sich wohl herausstellen, daß die Gesammtzahl nicht diel weniger als 65,000 betrug. Es war in der That der erste „Volkstag“ in der Ausstellung; denn die ungeheure Mehrheit der Besucher bestand aus richtigen Pfingstmontagsleuten. Im Ganzen konnte man sich trotzdem viel freier von einem Ort zum anderen bewegen, als Mancher erwartet haben würde. Der Menschenstrom bewegte sich in stetigem geraden Laufe fort, so als ob jeder sich vorgenommen hätte, an dem einen Tage eine Wallfahrt zu jedem Winkel und zu jeder Ecke des Gebäudes zu machen.
In den Grafschaften Lancashire und Cheshire hat der Pau⸗ perismus eine nicht geringe Höhe erreicht. Nach den Ausweisen der Armenpflege für den Monat April betrug die Zahl der Armen, die von der Gemeinde Unterstützung erhielten, im April 1861 78,000, im April 1862 129,000, — eine Zunahme von ungefähr 66 pCt. Am Ende des Monats war die Zahl der ins Workhouse aufgenommenen Personen im April 1861 13,491, im April dieses Jahres 17,313, die Zahl der außerhalb des Workhouse Unterstütz⸗ den war Ende April 1861 64,703 und Ende April d. J. 112,511. Die Noth ist aber nirgendswo so brennend, wie in diesen zwei Grafschaften. Im Süden Englands ist der Pauperismus zwar in diesem Jahre ebenfalls, aber nicht ganz um 10 pCt. gestiegen.
Der Wechselcours auf London war in New⸗YVork 114 ¾.
2₰