8 Berlin, 24. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst] als maßgebend zu betrachten sind, und in der Absicht, den Verfassungs⸗ geruht: Dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten Freiherrn von 5* Fee 225 Lande sicher zu stellen und zu befestigen, thun Oer zu Egelborg im Kreise Ahaus, die Erlaubniß zur Anlegung des ir b uend vesenern⸗ u ihm verliehenen Johanniter⸗Malteser⸗Ordens, dem Maler und Stadt⸗ 8 8 T G vom 5. Januar 1831 und die fol. verordnetes Friedrich Baudri zu Cöln, zur, Anlegung des von das Gesetz vom 25. November 1831, die Legitimation der Landstände be⸗ Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. treffend, Gregorius⸗Ordens, dem Rentner Jakob Hubert Mueller zu das Gesetz vom 26. Oktober 1848, die freie Wahl der Staatsdiener zu Cöln, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom beiligen Landtags⸗Abgeordneten betreffend, 8 Grabe in Jerusalem, und dem Zeug⸗Sergeanten Kuehl beim das Gesetz vom 5. April 1849, die Zusammensetzung der Ständeversamm⸗ Artillerie⸗Depot zu Berlin, zur Ankegung des von des Herzogs von lung und die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten betreffend, Braunschweig Hoheit ihm verliehenen, dem Orden Heinrichs des
endlich Löwen affiliirten Verdienstkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen. Die Geschäftsordnung der Ständeversammlung vom 20. Juli 1848,
treten mit dem Erscheinen dieser Unserer Verkündigung unter den in den folgenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen und Vorbehalten wieder in Wirksamkeit, und werden demgemäß die Verfassungs⸗Urkunde vom 30sten Mai 1860 und das Gesetz von demselben Tage, die Wahl der Landstände betreffend, hierdurch aufgehoben.
Insoweit es die veränderte Organisation der inneren Landesverwaltung nöthig macht, werden Wir die zu Ausführung des Wahlgesetzes vom 5ten April 1849 erforderlichen ergänzenden Bestimmungen für die zunächst vor⸗
alle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Inhaltes den gesetz⸗ zunehmenden Wahlen im Wege der Verordnung erlassen, und in gleicher lichen Bestimmungen zufolge kein Schadensersatz geleistet; hat da⸗ Weise für die Besorgung der in den §8§. 1 bis 4 der Geschäͤfts Ordnung gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden, so ersetzt dem — zur Zeit nicht vorhandenen — bleibenden ständischen Ausschusse zu⸗ die Postverwaltung den Schaden nach Maßgabe der Declaration. Im gewiesenen Geschäfte anderweite geeignete Fürsorge treffen.
Aufforderung “ zum Deklariren von Geld⸗ und Werth⸗Sendungen.
Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld⸗ oder Werth⸗Inhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im
Interesse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des In⸗ §. 2. Die nachfolgenden als bundeswidrig anzusehenden Bestim⸗ halts auf der Ahdresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths⸗ mungen: fxs 1 “ Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosatze 1) der §. 60 der Verfassungs⸗Urkunde, so weit er die Aufnahme der Ver⸗ hinzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. Diese Gebühr beträagt. pflichtung zur Beobachtung und Aufrechthaltung der Verfassung in bei Sendungen bis 50 Thlr. an Werth, sofern dieselben den preußischen den Diensteid der Offiziere vorschreibt /; Postbezirk nicht überschreiten, der §. 61 derselben, insoweit er daͤhin ausgelegt worden ist, daß die für Entfernungen bis 10 Meilen Ulle⸗ Sgt. Verantwortlichkeit eines Staatsdieners wegen Verfassungsverletzungen füͤr Entfernungen über 10 bis 50 Meilen.. 9.⸗X. .. 1 Sgr. auch für den Fall eintrete, wo dieser die Verfügung einer ihm vorge⸗ für größere Entfernungen.. .2 Sgr. setzten Behörde zur Vollziehung brachte 1 6 Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Werths⸗Angabe zur Post 3) das Gesetz vom 26. Oktober 1848 über die Abänderung einer das geliefert werden, so wird das Fubsitun auf die vorstehenden Bestimmun⸗ 1“ betreffenden Bestimmung des §. 107 der Verfassungs⸗ gec n deee it aufmn gean gäachbe i “ “ bleiben bis zur demnächstigen verfassungsmäßigen Abänderung außer Wirk⸗ 8 Der Ober⸗Post⸗Direktor 1 1“ samkeit, namentlich kommt statt des unter 3 bezeichneten Gesetzes der nhs thnolden 65ERüee 11. [6. 107 der Verfassungs⸗ Urkunde seinem ganzen Inhalte nach zur An⸗ ige H n . 36 ntsf9 9 vün . wendung. mnir nmhhe ensen §. 3. Um bis zu der demnächstigen verfassungsmäßigen Feststellung e iegzitHig 1 Ghii199 1 F den Seges sensers Sitenseh “ i ii eeih mh je Staatskasse vor unwiederbringlichen Verlu⸗ en zu sichern, verordnen 86 g 81. 81e 8 0 ichtomt liches 88 “ Wir, daß bis d dieser bürmnächstigen Feststellung die zermalen bestehenden 8 Preußen. S chloß Babelsberg, 23. Juni. Se. Ma⸗ Steuern und Abgaben in Gemäͤßheit der zur Zeit gültigen gesetzlichen Be⸗
39435 LI ls⸗ stimmungen forterhoben werden. b stät der König empfingen gestern Morgen auf Schloß Babe 8. 4. Die seit dem 4. September 1850 bis zum Eintritte der Ver⸗
8 dem General⸗Feldmarschall vseiherrn von Wrangel und den assungs⸗Urkunde vom 13. A bril 1852 ergangenen provisorischen Gesetze mit der Führung des 4. Armee⸗Corps beauftragten General⸗Lieu⸗ ” Peseitigung den dtüichzeitigen Erlaß vaeeae beesheacn im 82 tenant und General⸗Adjutanten Hon Bonin. Um 3 Uhr fand bei fassungsmäßigen Wege⸗ erfordert, sollen mit den von Uns für erforderlich Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin⸗ zu erachtenden Aenderungen demnächst Unseren getreuen Ständen zur ver⸗ zessin im Neuen Palais die Familientafel statt. Se. Majestät der fassungsmäßigen Zustimmung vorgelegt werden, und bleiben einstweilen in König tranken den Thee bei Ihrer Majestät der Königin Wittwe unveraͤnderter Wirksamkeit. v in Sanssouci. Allerhöchstdieselben begaben Sich heute um 10 Uhr §. 5. Wir werden die unter der Herrschaft der Verfassungsgesetze vom nach Berlin, um einem Kabinets⸗Conseil zu praͤfidiren. 13. April 1852 und 30. Mai 1860 ergangenenlgesetzlichen Erlasse einer Re⸗ „ ; .v. Pzni vision unterwerfen und für diejenigen, deren Beseitigung erforderlich er⸗ Berlin, 24. Juni⸗ Se. Majestät der König beehrten scheint Gesetzes⸗Entwürfe zu deren Abänderung Unseren getreuen Ständen gestern Nachmittag das Wettrennen auf der Rennbahn mit Aller⸗ vorlegen lassen 5 8 d höchstihrer Gegenwart. Heute Morgen um 10 Uhr wohnten Se. §. 6. Zugleichrist es Unser Wille, daß diejenigen landesherrlichen Ver⸗ Majestät der Armee⸗ steeple - chase bei Vorwerk Carlshorst bei, ordnungen, welche gesetzliche mit landständischer Zustimmung ergangene An⸗ und nahmen dann im hiefigen Palais die laufenden Vorträge ordnungen und Bestimmungen beseitigt haben, der Ständeversammlung dem· entgege, 8 23. Juni “ S nächst zur verfassungsmäͤßigen Zustimmung über deren Fortbestehen oder Ab⸗ Sachsen. resden, 23. Juni. Durch ein an die am⸗
änderung vorgelegt werden sollen. 5 kret ist der Schluß der Sitzungen “ tänd Wir mern gelanin, alerhäcenne sag 8., sen, S Zeheg bald weitere Anordnung treffen, damit die durch den oben verkündigten 7 7
Wegen Einberufung der Ständeversammlung werden Wir als⸗ eN. S .Blundesbeschluß vorbehaltene Berücksichtigung der bundesrechtlich verbürgten 1ae urh Z79 öö b 6G vhau gh drieasgas ge Standschaftsrechte der Standesherren und der Reichsritterschaft bald⸗
— thunlichst ihre Erledigung finde. ] Frankreich berathen. Die Abstimmung wird morgen erfolgen. Urkundlich Unserer Allerhöͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und des bei⸗ Gegen die Regierungsvorlage ist kein Redner aufgetreten. gedrückten Staatssiegels gegeben zu Kassel am 21. Juni 1862. Hessen. Kassel, 23. Juni. Die „Kasseler Zeitung“ ent⸗ hält folgende landesherrliche Verfügung vom 21. Juni 1862: Vt. von Dehn⸗Rotfelser; Vt. Pfeiffer⸗ „Von Gottes Gnaden Wer Friedrich Wilhelm der Erste, Kur⸗ - Vt. von Osterhausen. t. Stiernberg. ürst c. ꝛc. verkündigen, wie folgt: 8 — b f st hat die hohe Rutsche Huddesversambong in ihrer Sitzung vom Freankfurt a. M. Dem offiziellen Berichd über die 24. Mai d. J. auf den gemeinschaftlichen Antrag der K. K. Oesterreichischen Bundestagssitzung vom 20. d. entnehmen wir zur Ergänzung un⸗ und der Königlich Preußischen Regierung den Beschluß gefaßt: serer Mittheilung in Nr. 144 noch Folgendes:
„Die Kurfürstliche Regierung aufzufordern, unter Berücksichtigung Von Bayern wurde angezeigt, daß der bisherige Genie⸗Unter⸗ der bundesrechtlich verbürgten Standschaftsrechte der Mediatistrten und direktor der Bundesfestung Ulm, Major Schenk, zum Geniedirektor der Reichsritterschaft geeignete Einleitung zu treffen, damit die im daselbst ernannt worden sei.
I “ Wirksamkeit gesette Verfassung vom 5. Janmase Auf Antrag der Reclamations⸗Kommission wurde bezüglich der 1831, vorbehaltlich derjenigen zunächst auf verfassungsmäßigem Wege B de der Mitglieder der Grafenkurie und der Ritterschaft der
zu vereinbarenden Abänderungen welche zur Herstellung der Ueber⸗ eschwerde der Mug at blich setlicher einstimmung mit den Bundesgesetzen erforderlich sind, wieder in Wirk. Landschaft des Herzogthum otha wegen angeblich ungesezlic, samkeit trete. und unrechtmäßiger Aufhebung der landschaftlichen Verfassung die⸗
In Vollziehung dieses Bundesbeschlusses, für dessen Ausführung die ses Herzogthums ein vorläufiger, die Betheiligung bei der Be⸗
von der Bundesversammlung anerkannten Grundsätze: sschwerdeführung betreffender Beschluß gefaßt. 19 »ddaß die seit dem Jahre 1852 erlassenen Gesetze so lange in Kraft blei⸗ Das Gesuch eines Offiziers der vormaligen schleswig⸗holsteini⸗ ben, als sie nicht einer verfassungsmäßigen Abänderung unterliegen,« schen Armee um Bewilligung einer Pension wurde abgewiesen, wei
bsen dri — die Verhäͤltnisse des Bittstellers den erforderlichen Voraussetzungen daß anerkannt bundeswidrige Bestimmungen der Verfassung von 1831, nicht entsprechen.
welche einmal faktisch außer Wirksamkeit gesetzt sind, nicht wieder herge⸗ Es wurde ferner beschlo ssen, der im Bau begriffenen bomben⸗
llt den, sondern suspendirt bleiben bis sie auf verfassungsmäßigem b be . . ” 1n. E1““ sicheren Kaserne in Bastion „Erzherzog Karl“ zu Mainz zu Ehren
, ; 2; 9 riedrich Wilhelm.
publizirt heute die
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Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Goubverneurs der Bundesfestung Mainz, Erzherzogs Wilhelm von Oesterreich, den Namen „Erzherzog⸗ Wilhelm⸗Kaserne“ beizulegen. 8
Schweiz. Bern, 21. Juni. General⸗ Dufour erlebte noch
merkwürdige Begebenheit, die Eröffnung des neuen Verfassungs⸗
nf gestern als Alterspräsident vornehmen zu können.
rnahme des definitiven Präfidiums entschieden ab⸗
wurde an seiner Stelle sein Meinungsgenosse Pictet de la
Rive mit 71 von 92 Stimmen zum Präsidenten gewaͤhlt. Damit ist das Verhältniß der Parteien ziemlich scharf bezeichnet. Denn Pictet gehört entschieden zur konservativen Partei; mithin ist selbst die beschei⸗ dene Annahme James Fazy's, welcher vor einigen Tagen in seinem „Nation“ der gegnerischen Coalition 72 Stimmen einräumte
ür sich nur 32 behielt, als zu küͤhn gegriffen zu betrachten. Die übrigen Mitglieder des Büreau wurden aus den verschiedenen Fractionen genommen. — In Aarau kündigte sich vor zwei Tagen eine aus drei Katholiken und drei Protestanten bestehende Deputation bei der Regierung an, um derselben die mit 10,069 Unterschriften bedeckte Bittschrift, betreffend die Aufbebung des Ge⸗ setzes über Emancipation der Juden, zu überreichen und die Ent⸗ scheidung durch das Volk zu verlangen. Morgen tritt dort der Große Rath zusammen, um die Arbeiten über die Verfassungs⸗ Revision zu beginnen. Seit den Klosterwirren war das aargaui⸗ sche Volk nicht mehr in solcher Aufregung, wie jetzt. (K. Z.) .
Großbritannien und Irland. London, 21. Junt. Dem „Court Journal“ zufolge befindet sich Ihre Majestät die Königin seit der Rückkehr Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales aus dem Orient sichtlich in einer weit weniger schwermüthi⸗ gen Stimmung, als bis dahin der Fall gewesen war.
Der greise Lord Lyndhurst liegt seit einiger Zeit schwer er⸗ krankt darnieder, und wenn er auch schließlich wieder genesen sollte, so ist doch kaum daran zu denken, daß er in dieser Session seinen Platz im Parlamente einnehmen wird.
Die Bestattung Lord Canning's, des bisherigen General⸗Gouver⸗ neurs von Indien, hat heute Mittag um 12 Uhr unter großem Menschenzudrange in der Westminster⸗Abtei stattgefunden, wo seine sterblichen Ueberreste neben seinem berühmten Vater, George Can⸗ ning, ihre letzte Ruhestätte finden werden. Eine zahlreiche Ver⸗ sammlung von Mitgliedern des Ober⸗ und Unterhauses, mit dem Lord⸗Kanzler und dem Sprecher unter ihnen, hatten sich in der Abtei eingefunden, und viele Männer von europäischer Berühmtheit umstanden das frische Grab. Als die ersten unter den Trauern⸗ den erschienen der Marquis von Clanricarde, des Verstorbenen Schwager und nächster Verwandter (dessen zweitgeborner Sohn das Vermögen Lord Canning's erbt), Lord Dunkellin, Lord Stratford de Redeliffe, Henry Bentinck, der Earl von Hare⸗ wood, der Earl von Cork, Lord de Tabley, Lord Somers, Lord Harris, Sir W. Alexander, die Generale Stuart und Lindsay, Major Bowee und Sir George Talbot, sämmtliche Verwandte des Hauses von Canning'scher oder Clanricarde'scher Seite. In Lord Canning hat England einen sehr tuͤchtigen und vortrefflichen Diener verloren. Er war nicht, was sein berühmter Vater einst gewesen, nicht wie dieser glänzend, witzig, beredt, bezaubernd und enthu⸗ siastisch, aber in seiner Ruhe, die zuweilen wie Scheu oder Miß⸗ trauen in die eigene Kraft aussah, nicht minder klar, ent⸗ schlossen und patriotisch als jener, wobei er noch den un⸗ geheuren Vortheil vor jenem voraus hatte, daß er sich nicht erst seine Stellung erkämpfen und gegen kleinliche Standeshinder⸗ nisse ankämpfen mußte, wie der Vater und noch viele Andere, die in der englischen Geschichte glänzen. Wie der Mann, so war sein Wirken, wohlthuend und ersprießlich ohne Prunk und überraschende Momente. Er war, wie ein Zeitgenosse richtig von ihm bemerkte, wäͤhrend des indischen Aufstandes und nach dessen Bezwingung nicht allein the first in place, sondern auch the first in virtue. Haͤtte er sich in jener verhängnißvollen Epoche nicht
die Ruhe des Geistes bewahrt, die vielen abhanden gekommen war,
wäre er zu furchtsam oder zu rasch, allzu nachgiebig oder allzu
streng gewesen, wer weiß, wie der große Kampf geendet hätte, und ob die Wunde heute schon so weit vernarbt wäre, wie es wunder⸗ barer Weise der Fall ist. Daß er so rasch dahingehen mußte, ohne
auch nur die Anerkennung, die ihm seine dankbaren Mitbürger vor⸗
bereiteten, in vollen Zügen genießen zu können, ist traurig. Der Name Canning stirbt mit ihm nicht aus, hoffentlich auch nicht das Talent, durch das die Cannings groß geworden sind.
„Moniteur“ abgeschlossenen Frank⸗
Frankreich. Paris, 22. Juni. Der beiden mit Spanien
Conventionen. Die erste seht die Schuldforderungen
reichs an Spanien auf 25 Mill. Fr. fest, welche in Zproz. spanischer Rente, zum Cours vom 7. Februar d. Febe Austausch der Ratificationen zu entrichten sind.
Die zweite regelt die Forde⸗ rungen, welche wegen verschiedener im Jahre 1823 weggenommener französischer Schiffe vorliegen. Die speziellen Summen, welche an einzelne Rheder zu zahlen sind, sollen durch eine gemischte Kommis⸗
sion oder, im Falle eine Einigung nicht erzielt wird, durch einen
8
S beiden Regierungen zu bestellenden Schiedsrichter festgesetzt werden.
Der „Constitutionnel“ erzählt, daß in der Schwadron des Garde⸗Trains, welche 60 Freiwillige zur Mexiko⸗Expedition stellen sollte, bei der Anfrage sich die ganze Mannschaft (an 800 Mann) meldete, und daß auch in allen übrigen Corps sich weit mehr Frei⸗ willige stellten, als gewünscht worden waren.
In Nimes, Toulouse und Rennes sind die von Rom zurück⸗ gekehrten Bischöfe mit großen Demonstrationen empfangen worden, doch ist namentlich in Rennes daraus ein förmlicher Skandal ent⸗ standen. Den Lebehochs auf den weltlich⸗souverainen Papst und auf Franz II. wurden Lebehochs auf den Kaiser und auf Garibaldi 8 entgegengesetzt; Lärm, Geschrei, Pfeifen erfuͤllten die Luft.
Italien. Rom. Die „Opinion Nationale“ bringt eine Turiner Depesche vom 21. Juni, wonach Herr v. Lavalette der römischen Kurie die Anzeige gemacht, die Kaiserliche Regierung habe beschlossen, die französische Occupation auf die Stadt Rom zu be⸗ schränken; diese Maßregel würde inKurzem bereits zur Ausführung kommen.
Türkei. Konstantinopel, 14. Juni. Das „Journal de Constantinople“ veröffentlicht Handelsverträge, welche mit Schweden und den Vereinigten Staaten abgeschlossen wurden. Eine Feuers⸗ brunst hat 500 Häuser, darunter mehrere Bäder, zerstört.
Amerika. Aus Buenos Ayres erfährt man⸗ durch die neueste Post, daß die neue Provinzialgesetzgebung vom 1. Mai durch eine Regierungs⸗Botschaft eröffnet wurde, die von mehr als gewöhnlichem Interesse war. Es ging daraus hervor, daß die Lage des Landes gedeihlich sei und die Installirung des nationalen Kongresses wurde auf den 25. Mai angekündigt. Die französischen Forderungen sind in Ordnung gebracht, und die Zahlung wird in Staatspapieren stattfinden, die 6 Prozent jährlich tragen. Ueber Rosas ist das Todesurtheil ausgesprochen worden. 31,500 Pfd. sind in der Bank zum Bau von Schulen vorhanden, und eine Summe von 9,300 Pfd. ist zu ihrer Instand⸗ haltung da. Der Verkauf und die Verpachtung von Staats⸗ ländereien trug im vergangenen Jahre 62,000 Pfd. St. Mr. Thornton ist nach Buenos⸗Ayres von Paraguay zurückgekehrt, wo er alle zwischen jenem Lande und England schwebende Streitigkeiten zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeglichen hat. Der Präsident hat ein Dekret erlassen, worin er den Anbau von Baumwolle anbe⸗ fiehlt, da sich Paraguay für solche Pflanzungen im hohen Grade eignet. Von der Eisenbahn werden 12 Meilen schon befahren und noch 12 sind beinahe fertig. Die Regierung beabsichtigt, vier Dampfer monatlich zwischen Montevideo und Assumption fahren zu lassen, welche Buenos⸗Ahres ung ischen liegende Häͤfen an— laufen werden. “
“ elegraphische Depeschen aaus dem Wolff 'schen Telegraphen⸗Büreau. “
Hamburg, Dienstag, 24. Juni. Der heutige „Hamburger Correspondent“ meldet aus Kopenhagen vom gestrigen Tage, daß im Monat September in der Dannevirke⸗Stellung eine Truppen⸗ ansammlung von 12 Infanterie⸗Bataillonen, 3 Kavallerie⸗Regimentern, einem Artillerie⸗Regiment und einer Ingenieur⸗Abtheilung, zusam⸗ men in einer Stärke von 8000 Mann stattfinden werde.
Wien, Dienstag, 24. Juni, Morgens. Nach einem hier ein⸗ getroffenen Telegramm aus Belgrad vom gestrigen Tage ist der Mörder der beiden Posttartaren an dem Tage des vollführten Mordes standrechtlich erschossen; zwei Mitschuldige wurden zu 20jährigem schweren Kerker verurtheilt, die übrigen den gewöhn⸗ lichen Gerichten übergeben.
Eine fuͤrstliche Proclamation verweiset Alle, welche Feindselig⸗ keiten gegen fremde Unterthanen unternehmen, oder Andere hierzu verleiten, vor ein Standgericht. ö14“
Hier eingegangene Privatdepeschen melden, daß in Belgrad Ruhe herrsche.
Wien, Dienstag, 24. Juni, Vormittags. Die heutige „Donau⸗ Zeitung, versichert mit Bestimmtheit, daß Unterhandlungen wegen einer Verbindung des Königs von Portugal mit einer österreichi⸗ schen Prinzessin nicht stattgefunden haben.
Paris, Montag 23. Juni, Abends. Die „Patrie“ ver⸗ sichert, daß Admiral Jurien de la Gravisre, mit einer wich⸗ tigen Stellung betraut, nach Mexiko zurückkehren werde. General Lorencez besetzte am 14. Mai, vollständig verproviantirt, Amozoc.
Paris, Dienstag 24. Juni, Morgens. Der heutige „Moni⸗ teur“ sagt, daß nach Berichten aus Washington vom 9ten d. keine weitere Nachricht von einem Angriffe auf Pueb daselbst