Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg 22½ Zins⸗Coupon zur Obligation des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes (III. Emission) über. Thaler . Silbergroschen Pfennige. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am “ 18 18., und späterhin die Zinsen der vorbemerk⸗ ten Obligation für das Halbjahr vom. bis. . mit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen Pfennigen bei der Deichkasse zu Aken. Aken den .ten 6 Das Deichamt des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes (Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 1 Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn Eingetragen im Register dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren E““ vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. “
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Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1862 — betref⸗ fend die Genehmigung zu der von der Cöln⸗Min⸗ dener Eisenbahn⸗Gesellschaft beabsichtigten Her⸗ stellung eines Verbindungsstranges am sogenann⸗ ten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden Oberbilk und Flingern, und Verleihung der Expropriations⸗Befugniß für diese Anlage.
898 4 * 2 1 5 4 — Indem Ich unter den in Ihrem Berichte vom 20. Juni d. J.
angefuͤhrten Umständen die von der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft nach Maßgabe des Mir vorgelegten Planes beabsichtigter Herstellung eines Verbindungsstranges am sogenannten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden Oberbilk und Flingern, hierdurch noch besonders genehmige, erkläre Ich zugleich ausdruͤck⸗ lich, daß die der genannten Gesellschaft fuͤr ihr Gesammt⸗Unterneh⸗ men verliehene Expropriations⸗Befugniß auch auf die in Rede stehende Anlage Anwendung zu finden hat. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. ““ Berlin, den 23. Juni 1862
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den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. “ 11“ 1
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. r89 5 Der bisherige Privatdocent an der Königlichen Universität in Halle, Oberlehrer Dr. F. A. Arnold, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät daselbst ernannt worden.
Dem LChierarzt erster Klasse J. W. Birrenbach ist die Kreis⸗ Thierarztstelle für die Kreise Altena und Olpe im Regierungs⸗Bezirk Arnsberg verliehen worden. 1
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An der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg a. /H. sind die Schul⸗ amts⸗Kandidaten Biermann und Dr. Jänicke als Adjunkten
angestellt w
Stettin ist die Anstellung des Schulamts⸗ Kandidaten Dr. Schönn als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.
An der Realschule zu Lippstadt ist die Anstellung des Schul⸗ amts⸗Kandidaten Vilmar als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.
8 Königliche Akademie zu Berlin. Da sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, in den für die Kunstausstellung bestimmten Räumen des Königlichen Akademie⸗ Gebäudes einige bauliche Aenderungen, so wie andere, im Interesse des Publikums, wie der betbeiligten Herren Künstler wünschens⸗
werthe Einrichtungen eintreten zu lassen, mit diesen Aenderungen
aber erst nach dem Schluß des akademischen Unterrichts in dem laufenden Sommersemester begonnen werden kann, so hat sich die Königliche Akademie veranlaßt gesehen, die diesjährige große Kunst⸗ ausstellung erst am Sonntag, den September, zu eröffnen. Indem die Königliche Akademie dies zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie zu gleicher Zeit, daß demgemäß der Termin zur Einsendung der für die Ausstellung be⸗ stimmten Kunstwerke auf den 16. August festgesetzt worden ist, und erlaubt sich dieselbe, das hiernach modifizirte Programm (a) für die diesjährige Kunstausstellung, dessen übrige Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben, zu veröffentlichen und den Herren Künstlern, welche die Ausstellung mit ihren Werken zu beschicken gedenken, zur gefälligen Beachtung zu empfehlen. Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste. Im Kuttrage: EEEe. Dr. Ernst Guhl, V ““ Seerelatt. Programm. Große Kunst⸗Ausstellung 8 — im Koͤniglichen Akademie⸗Gebäude zu Berlinmn von Werken lebender See des In⸗ und Auslandes 1) Die Kunstausstellung wird am 7. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; wäͤhrend dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. 2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein arf. 3) Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke muüssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ ddemie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. 4) Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung
ddeer Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis
zzum Freitag den 16. August d. J. bei dem Inspektorat der Alkademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zuruückgegeben wird, ab⸗ geliefert werden. ) Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler⸗ sschaft der oben angegebene Einlieferungstermin un⸗ abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 16. August bei der Königlichen Akademie eingegan⸗ gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗ ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. 8 Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademische Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung z wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif ten 2 6 mnmd 8 r die Aufstellung der Kunstwerk und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka demische Senat. Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie
Beerlin, den 16. v“
1“ Berlin, den 21. Juni 1862. 88
“ zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ 158 ₰ L haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu
ragen.
11) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbefoͤrderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen,
können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsendern besorgt werden muß.
12) Wegen Beschäͤdigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ men werden. Unangemeldete Send werden uneröffnet zurückgewiesen. “
Königliche Akademie der
Im Auftrage: Ed. Daege. htsz2 Prof. Dr. Ernst Guhl,
. Die Koöͤnigliche Akademie der Künste bringt hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die Wagner'sche Sammlung während der be⸗ vorstehenden großen Kunstausstellung aus ihrem bisherigen Lokale verlegt und in einem anderen Raume des Königlichen Akademie⸗ Gebäudes dem Publikum zugänglich gemacht werden wird. Wegen der dazu erforderlichen Vorbereitungen wird die Sammlung am 6. d. M. geschlossen. Der Tag der Wiedereröffnung wird unmit⸗ telbar nach der erfolgten neuen Aufstellung bekannt gemach
I 1 Pbh Berlin, den 2. Juli 89221 353 nypf. L“ Akademie der Künste zu Berlin. 11 IE
Sceerretair.
or Dr. Ernst Guhl,
“ EE1““ W h In dem Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Dezember 1862 werden an Garniso
Bekanntmachung,..
n-Brodgeld und für die nicht in natura empfan
genen, aus dem Militair⸗Etat zuständigen Fourage⸗Rationen nachfolgende Preise gewährt: (§§. 9 und 121 des Natural⸗Verpflegungs
Reglements.)
Für die monatliche
Für einzelne Fourage⸗Beträge
Für
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mittlere
leichte 8 pro Ctr.
à 5 Pfb. 18 Lth.
b“ 8148 Pfh. Heu 2 100 Pfd.
A. Für die östlichen gro⸗ vinzen.. 84 20 (Neg.⸗Bez. Gumbinnen, w“ Königsberg i. Pr., Danzig, Marienwerder, Stettin, Cös⸗ lin, Stralsund, Potsdam, Frankfurt a. O., Posen, Brom⸗ berg, Breslau, Liegnitz, Op⸗ peln, Magdeburg, Merse⸗
6 Thlr.Sgr. Pf. Thlr./Sgr.] Pf. IThlr. Sgr.] Pf. IThlr. Sgr.] Pf. IThlr.]/ Sgr. Pf. [Thlr. Sgr. Pf.
burg, Erfurt.) B
Für die westlichen Pro⸗ vinzen ““
(Regier.⸗Bez. Münster, Minden, Arnsberg, Düssel⸗ dorf, Coblenz, Aachen, Trier, Cöln und die Hohenzollern⸗ schen Lande.)
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Militair⸗Oekonomie⸗Departement.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 16. Infanterie⸗Brigade, von Fallois, von Erfurt.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 4ten Division, Herwarth von Bittenfeld, nach Bromberg.
Der General⸗Major und Praͤses im Marine⸗Ministerium, von
Rieben, nach Thüringen.
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1“ EI3 8 1““ zum Deklariren von Geld⸗ und Werth⸗Sendungen.
Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld⸗ oder Werth⸗Inhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Inhaltes den gesetz⸗ lichen Bestimmungen zufolge kein Schadensersatz geleistet; hat da⸗ gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden, so ersetzt die Postverwaltung den Schaden nach Maßgabe der Declaration. Im Interesse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des In⸗ halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths⸗ Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosatze
gen hiermit wiederholt aufmerksam gemacht. Berlin, den 14. Juni 1862.
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hinzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. Diese Gebühr bet ägt bei Sendungen bis 50 Thlr. an Werth, sofern dieselb ische Postbezirk nicht überschreiten, igte de Phenßeschen
für Entfernungen bis 10 Meilen ... ..
für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen.
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Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Werths⸗Angabe zur geliefert werden, so wird das Publikum auf die vorsteh aden Veehabnf
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Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.
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Preußen. Berlin, 4. Juli. In der 7.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung baune den Bericht der Kommission für Petitionen fortgesetzt.
Heäannover, 3. Juli. Durch ein Königliches Schreiben ist die Ständeversammlung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Wiederzusammentritt im Herbste ist zweifelhaft, weil darüber Diffe⸗ renzen im Ministerium obwalten.