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neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtun gen haftet der Verband mit seinem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§. 6 ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 1. März 1858
(Gesetzsammlung vom Jahre 1858, S. 49) von den Verbandsgenossen er⸗ hoben werden.
Dessen zu Urkund haben wir diese Aus chrift ertheilt.
Magdeburg, den. 18 Das Deichamt des Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter
Deichverbandes. (Unterschrift dreier Mitglieder’) ö“
ngetragen im Register o 8 “
achsen, Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. vlXX“ Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter Deich⸗
Verbandes vC I 6
eertigung unter unserer Unter⸗
(II. Emission Littr. “ 82 — Thaler Silbergroschen —. Pfennige.— Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am .ten w18.. und späterhin die Zinsen der vorbemerkten Obligation ür das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) .Thalern Silbergroschen Pfennigen bei der Deichkasse zu Magdeburg. A111414168, Das Deichamt des Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter Deichverbandes. (Faecsimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) Eingetragen im Register Nr. Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. .“
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Julius Schuberth, Firma: J. Schuberth und Co. in Leipzig unter dem 9. Januar 1861 ertheilte Patent auf eine in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthüͤm⸗ lich erachtete Notendruckpresse, ist aufgehoben. 1““
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nder
in Berlin ist
ivil⸗J unter dem 5. Juli 1862 ein Patent auf eine durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewie⸗ sene Flachs⸗Schwing⸗Maschine, soweit solche für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.
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Fbanntmachunng.
(1735) dargestellt und bis zu seinem 71 Lebensjahre so gepflegt, daß die organischen Naturverhältnisse allein, durch gleichartige Fort⸗ bildung, jetzt schon Hunderttausende von kürzesten klaren Bezeich⸗ nungen gewonnen haben, welche, da sie sich auf ein wohl geglieder⸗ tes System beziehen, weit kürzer sein können als Definitionen und die Diagnosen genannt sind. Linné's einfache Bezeichnung aller Körper durch Doppelnamen schließen sich auch schon jenen einfachen Leibnitzischen Zeichen an. Die durch Linné erlangte Uebersicht und Durchsichtigkeit aller Naturkörper, besonders der zahlreichsten und für den geistigen Menschen wichtigsten, der organischen, müsse Leib⸗ nitz, wenn er heute wieder einträte in seine Schöpfung, als groß⸗ artige Fortbildung seines Gedankens erfreuen. Andererseits moͤge es ihm Bekuͤmmerniß erwecken, daß die Sicherung der Fortbildung dieser Vereinfachung der Uebersicht der überwältigenden Natur durch kräftig fortwirkende Naturforschung in den neueren Lehranstalten das Verständniß nicht bewahrt habe. Das Studium der organi⸗ schen Naturwissenschaften, deren Kultus vor wenig Decennien noch die Freude und Erhebung, die Stütze und der Stolz der Theolo⸗ gen und Aerzte, so wie des gemüthlichen Theils der gebildeten Völker waren, seien aus diesen Kreisen verbannt, ja fast verschwun⸗ den. Kein Wunder, daß es an Lehrern fehle und daß auch schon Leben und tischrückendes Scheinleben, selbst unter gebildeten Völ— kern ihre Unterscheidung nicht mehr leicht finden. Auch die latei— nische Sprache, welche für Leibnitz nicht Pedantismus, sondern der indifferente Stützpunkt fuͤr den Hebel war, mit welchem er die Ideen aller Völfer bewegte und die man in eifersüchtigen Nationalsprachen unter⸗ gehen lasse, möge ihn nicht angenehm berühren. Doch erhebe der sichtbar stetig entwickelte Geist der Völker in der verflossenen Zeit das Vertrauen auf die kommenden Zeiten und eine leise Mahnung an die Gegenwart zur Fernsicht reiche hin. Wenig kümmern die noch so zahllosen, noch so kecken und unbändigen Kobolde des Egois⸗ mus, der unklaren Naturanschauung und des Scheinlebens, wenn nur die im Wachsthum nicht behinderte Analyse Beides, des nur Denkbaren und des sinnlich Wahrnehmbaren fort und fort gedeihe, bis das Material hinreiche zu jener Rechnung und Synthese im Sinne von Leibnitz, welche freie Hand giebt, ohne Stolz, ruhig hoffnungs⸗ voll die erhabenste aller Brücken zu versuchen, die Aristoteles⸗, Leib⸗ nitz⸗- und Linné⸗Brücke, nach der sich die Menschheit sehnt und zu deren weiterer Vorbereitung die Jetztlebenden verpflichtet sind. Hierauf hielt Herr Hannsen als neu eingetretenes Mitglied der philosophisch historischen Klasse der Akademie, die uͤbliche Antritts⸗ rede, welche von dem Sekretar der betreffenden Klasse, Herrn Hau pt begruͤßend erwiedert wurde. 3 Sodann berichtete Herr Trendelenburg über den Erfolg
Die Bürgerschule zu Krossen im Regierungsbezirk Frankfurt und die Bürgerschule zu Lauenburg im Regierungsbezirk Köslin
sind als zu guͤltigen Abgangsprüfungen nach dem Reglement vom 6. Oktober 1859 berechtigte höhere Bürgerschulen anerkannt worden.
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Akademie der Wissenschaften.
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Am 3. Juli hielt die Akademie der Wissenschaften ihre öffent⸗ liche Jahressitzung zum Andenken an ihren Gründer Leibnitz. Herr Ebrenberg, als vorsitzender Sckretar, hielt die Eröffnungsrede, worin er Leibnitzen's Plan und die neuerlich im Nachlaß aufgefun⸗ denen Versuche zur Vorbereitung einer allgemeinen Sprache, welche zum schnellern und schärfern Gedankenverkehr aller Völker geeig⸗ net sei, besonders von ihrem Verhältniß zur Naturforschung aus betrachtete. Er bemerkte, daß Leibnitzen's vor nun nahebei 200 Jahren nur durch skizzirte und kopirte Definitionen, auf welche sich später einfache Zeichen und Formeln gründen sollten, versuchsweise in Angriff genommener, aber unausgeführter Plan 19 Jahre nach seinem Tode in anderer Weise und nicht zu Sprachzwecken, dennoch aufgenommen worden sei. Linné habe wirklich jene Definitionen in
weiter Ausdehnung in seinem maäͤchtig entwickelnden Natursystem 111AXAX*X“ EEEEIEEEEE
Friedrich von Savigny.
der von der philosophisch⸗historischen Klasse im Jahre 1856 gestellten und im Jahre 1859 unter Verdoppelung des Preises erneuerten Preisaufgabe, welche eine vollstaändige kritische Sammlung der aristo⸗ telischen Fragmente verlangte. Es gingen zu geböriger Zeit drei Bewerbungsschriften ein, eine mit dem Motto: pendent opera inter- rupta, lateinisch, eine andere mit dem Motlo: eis dv⁴e οl mτπασν⁷ν Ʒ⁴ deutsch, eine dritte mit dem Motto: 2d 1‿mαέ ο σ σαάαέ τ 8 ” 8 „ 1 — IIsS, &⁵λμρ⁄ ε νταμmπαϑeσκε—, lateinisch. Der ersten Schrift konnte bei aller Anerkennung des gelebhrten Fleißes der Preis nicht zuerkannt werden, weil ihr Methode und Kritik vielfach fehlen und sie hinter dem jetzigen Standpunkt der aristotelischen Litteratur zurückbleibt. Die zweite Schrift, sich durch reinliche und übersicht⸗ liche Zusammenstellung des zerstreuten Stoffs und durch besonnene Urtheil und klaren Ausdruck vortheilhaft auszeichnend, erreicht doch die dritte und zuletzt genannte nicht, welche Behandlung, im Reichthum der Anknüpfungen, in
An — ümfassender Gelehrsamkeit und durch einen Anhang von ineditis 8
uͤberlegen
ist. Indem diese dritte Schrift den Titel Aristoteles Pseudepigraphus
wählt, durch welchen sie alle uns überkommenen Fragmente für unächt erklärt, bezeichnet sie die der sie in der Kritik folgt. Die Akademie wiesen und läßt sie auf sich beruhen; daß die dritte Schrift die Aufgabe in ausgezeichneter Weise loͤse Daher ertheilt sie ihr den Preis und der zweiten Schrift wegen der hervorgehobenen Vorzüge die Ehre des Accessit. Der mit dem Motto νν ⁴α* aUrοs- œσlασν σαοτν dαοισG h. versehene zur dritten Schrift gehörige Zettel wurde nunmehr eroͤffnet und ergab — den Namen des Verfassers: Valentin Rose, Dr. phil. in Berlin. Der der zwriten Schrift: eig νρ ο τπνν ⁸οe beigegebene Zettel bleibt nach den Statuten bis zu weiterer Bestimmung des Ver⸗ fassers versiegelt. Um Mißbrauch zu verhuͤten, wurde den Sta⸗ tuten gemäß der Zettel der zuerst genannten Abhandlung pendent opera interrupta uneröffnet verbrannt. Das ausführliche Urtheil das verlesen wurde, wird in den Monatsberichten der Akademie zum Druck kommen. Nach dieser Preisertheilung machte Herr Trendelenburg im Namen der philosophisch⸗historischen Klasse eine neue Preisaufgabe auf das Jahr 1865 bekannt und zwar eine historische, die Bearbeitung der Regesten der Päpste von Innocenz III. bis mit Benedikt XL. Der Preis beträgt 100 Dukalen. Hirrauf schloß Herr Rudorff die Sitzung mit einer Gedächtnißrede auf Karl
aristotelischen Hypothese haͤlt diese nicht fuͤr be
ihr in philologischer
aber erkennt im Uebrigen an,
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den Herren Künstlern, welche die Ausstellung mit ihren Werken zu
werthe Einrichtungen eintreten zu lassen, mit diesen Aenderungen
Da sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, in den für die Kunstausstellung bestimmten Räumen des Königlichen Akademie⸗ Gebäudes einige bauliche Aenderungen, so wie andere, im Interesse des Publikums, wie der betheiligten Herren Künstler wünschens⸗
Königliche vratask.
aber erst nach dem Schluß des akademischen Unterrichts in dem laufenden Sommersemester begonnen werden kann, so hat sich die Königliche Akademie veranlaßt gesehen, die diesjährige große Kunst⸗ ausstellung erst am Sonntag, den 7. September, zu eröffnen. Indem die Königliche Akademie dies zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie zu gleicher Zeit, daß demgemäß der Termin zur Einsendung der für die Ausstellung be⸗ stimmten Kunstwerke auf den 16. August festgesetzt worden ist, und erlaubt sich dieselbe, das hiernach modiftzirte Programm (a) für die diesjährige Kunstausstellung, dessen übrige Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben, zu veröffentlichen und
beschicken gedenken, zur gefälligen Beachtung zu empfehlen. Berlin, den 16. Juni 1862.
Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage:
Ed. Daege. Prof. Dr. Erns E(qF8EEÜEEne
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Programm. v611X1X1XXA4X“X“ iim Königlichen Akademie⸗Gebäude zu Berlinm von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes 1) Die Kunstausstellung wird am 7. September d. J. eröffnet uund am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Kunstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Freitag den 16. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab⸗ geliefert werden. Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler⸗ schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un abänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 16. August bei der Königlichen Akademie eingegan⸗ gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werde⸗ kann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef⸗ ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonhyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu
wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗
ten 2, 5, 6, 7 und 8, Für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka⸗ demische Senat.
Transportkosten uͤbernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen⸗ der haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen. 8
Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsendern besorgt werden mußs. C1“
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1 Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ men werden. Unangemeldete Sendungen w 5 zurückgewiesen. v
Im Auftrage: b Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, 688
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. vvh, heeeBekanntsglachung Verloosung von Stamm⸗Actien und Prioritäts⸗ Obligationen Ser. I. II. und IWV. der Niederschlesisch⸗
Märkischen Eisenbahn. “
Bei der am 1. d. M. öffentlich bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗Actien und Prioritäts⸗ Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die⸗ jenigen: 1
809 Stück Stamm⸗Actien à 100 Thlr. 173 „ Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. à 100 Thlr. N b b Thlr. “ dergl. „ VW. à 100 Thlr.
gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 153 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 1. d. M. mitgetheilt und den
1 EWI11
Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der Stamm⸗ Actien zugleich mit den Zinsen für das zweite Semester d. J. dom 16. Dezember d. J. ab, der Kapitalbetrag der Prioritäts⸗Obli⸗ gationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons nebst Talons bei der Haupt⸗ Kasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hier⸗ selbst in den gewöhnlichen Geschäͤftsstunden zu erheben ist.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapi⸗ tale gekürzt. Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsung dieser Actien und Obligationen auf. 8
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber noch rückständigen, auf der Anlage der vorgedachten Bekanntmachung mitverzeichneten Actien und Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31sten
Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört dat.
EIII1I1“
Uebrigens können wir uns mit den Inhabern der gekündigten
Effekten in einen Schriftwechsel wegen der Kapitalzahlung nicht
einlassen und werden daber dergleichen Gesuche den Bittstellern un⸗ berücksichtiget und portopflichtig zurüͤcksenden.
8 EEZI1I1“ „ den 8. Juli 1862.
rwaltung der Staatsschulden. 8.
Haupt⸗T dell. Löwe. Meinecke.
von U
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