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Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne 8
Auslandes nehmen Lestellung an,
für Berlin die Expedition des Königi.
Preußischen Staats-Anzeigers:
Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
Amtlicher Wechsel-, Fone-
s- und Celd-Cours. Brf. —
Eisenbahn-Actien. ZFBrf. -
Zf Br. Gld. 3 ½
Gld. 88
Stamm-Actien. Aachen-Düsseldorfer Aachen-Mastrichter . Berg.-Märk. Lit. A. do. sb.Z Berlin-Anhalter... Berlin-Hamburger .. „Berlin-Potsd.-Mgd... Berlin-Stettiner.... Bresl.-Schw.-Freib.. Brieg-Neise. . [Cöln-Mindener...... Magdeb.-Halberst... „[Magdeb.-Leipziger.. Magdeb.-Wittenb. .. Münster-Hammer... Niederschles.-Märk.. 3 Niederschles. Zweigb. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. Oppeln - Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) 6 do. (Stamm-) Prior. [Rhein-Nahe. * Rhrt-Crf.-Kr. Gldb... Stargard-Posen... [Thüringer .. [Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior.. 93¼ do. do. do. 95½
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
Prioritä ts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter . do. II. Emission Berg. Märkische conv. do. II. Ser. conv. de. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 3 ⅛ gar. do. IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) do. do. II. Serie Berlin-Anhalter.... Berlin-Anhalter... Berlin-Hamburger...
Wechsel-Course. Berlin-Hamb. II. Em. Amsterdam 250 Fl. Kurz Berli dito NE1116““ b Hamburg 300 M. Kurz cdito ... 06 n. IKondam.... 1 Lb. S. 3 M. Pmeimn .... 300 Fr. Wien, östr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburgsüdd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 Thl. Petersburg 100 S. R.. dito 100 8 H.... Warschau 90 S. R... Bremen 100 Th. G.
143 Pfandbriefe.
142 152 151 6 22 ½ 6 80 ½ 79
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*.Kur- und Neumärk. “ do. do. “ 1“
93 ½ 102 89 ½ 100 92 ½ 101¾
99 99 ½
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Litt. D.„ (Berlin-Stettiner.
do. II. Serie
do. III. Serie 1 do. vom Staat gar 2 ⅞ Brsl. Schw. Frb. Lt. D. Cöln-Crefelder..
[Cöln-Mindener.. do. II. Em.
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Pommersche onnncho...... IZ1A“X“ “ Schlesische...
Vom Staat garantirte 2[Westpreuse .. 11X““
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Postmeister Hoffmann zu Strasburg im Regierungs⸗ Bezirk Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Seconde⸗Lieutenant a. D. und Zahlmeister erster Klasse Salbey vom Brandenburgischen Jäger⸗Bataillon
Nr. 3 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
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do. z IV. do. Magdeburg-Halberst. „[DMHagdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. do. Conv ““ do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Nied.-Zweigb. Lit. C. [Ober-Schles. Litt. A. Litt. Litt. Litt. D. Eqmun Litt. V. Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie mheinischs. ... do. vom Staat gar. — sdo. III. Emission.. 3.[Rhein-Nahe v. St. gar. — Rhrt. Crf.-Kr. Gladb.]4; .
88 8 vr Privilegium vom 18. Juni 1862 — wegen Ausfer⸗ 1“ tigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obliga⸗ do. II. Emission tionen des Prenzlauer Kreises, im Regierungs⸗ Bezirk Potsdam, im Betrage von 200,000 Thalern.
do. II. 40. Thüringer 42
ir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
.“ Nachdem von den Kreisständen des Prenzlauer Kreises, im
Regierungs⸗Bezirk Potsdam, auf den Kreistagen vom 13. Oktober
1856 und 30. November 1857 mit Unserer, unterm 31. Mai 1858
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Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1““
Gegeben BerliI, den 18. Juni 1852..
(L. S.) gez. Wilhelm. von der Heydt. von Holzbrinck. 1
8 8 “ 1
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Fonds-Course. Rentenbriefe.
Freiwillige Anleihe.. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anl. v. 1850,1852 conv. dito 1854, 1855, 1857.. dito von 1859. aiheo ven 1856 — Cite von 18658 —.. Staatsschuldscheine... Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen do. do. Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
Kur- und Neumärk.“ Pommersche Dosensetie.. ... reiisut ho... . . . ... Rhein- und Westph. Ee1““ Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or.... Gold-Kronen. Andere Goldmünzen
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91 ½ 101 ½ 120 57¼
chrift und
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Juli. Adalbert von Preußen ist
Se. bereits wieder hierher zurück⸗
Königliche Hoheit der Prinz am 11. d. nach Stettin gereist und gekehrt.
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Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. Obkigation Hahe des Prenzlauer Kreises Litttet B über Thaler Preußisch Courant. Auluf Grund der unterm 31. Mai 1858 Allerhöchst bestätigten Kreis⸗ tags⸗Beschlüsse vom 13. Oktober 1856 und vom 30. November 1857, so wie des Beschlusses vom 24. März 1862, betreffend die Seitens der Prenzlauer Kreisstände zu bewirkende unentgeltliche Ueberwei⸗ sung des innerhalb ihrer Kreisgrenzen zum Bau einer Eisenbahn von Angermünde nach Stralsund mit Zweigbahnen von Pasewalk nach Stettin und Züssow nach Wolgast erforderlichen Gräundes und Bodens an die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft und betreffend die zur Deckung des Kaufpreises, der Nutzungsentschädigung u. s. w. für den gedachten Grund und Boden erforderlichen, in Kreis⸗Obligationen aufzubringenden Geldmittel hat die zur Ausführung dieser Beschlüsse von den Prenzlauer Kreisständen gleichzeitig eingesetzte staͤndische Kommission eine Anleihe von 200,000 Thlrn.
938 92 ½ 1602 73 ½
102 102 85
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Berlin, 12. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preubßen ist nach
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100¼ 100¼ 101 ½ 101¾ — 101¾ 102 ¼ 101 ¾ 92 ¾ 91¾
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Das Pfund fein Silber
29 Thlr. 21 Sgr.
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do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) III. Emission]“
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3 32 do.
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Nichtamtliche Notirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien
Inländ. Fonds. Kass.-Vereins-Bk.-Aet.
Lf
Br.
Ausl. Fonds.
Lf
do. do.
Oester. Nation.-Anleihe
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Prm.-Anleihe.. n. 100 Fl. Loose
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Gld.
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ertheilten Genehmigung beschlossen worden, den zum Bau einer Eisenbahn von Angermünde nach Stralsund mit Zweigbahnen von Pasewalk nach Stettin und von Züssow nach Wolgast innerhalb ihrer Kreisgrenzen nach dem Anschlage erforderlichen Grund und Boden der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft unentgeltlich zu überweisen, und die zur Deckung des Kaufpreises und der Nutzungs⸗
in Kreis⸗Obligationen aufzunehmen beschlossen und bekennt sich durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Obligation zu einer Schuld von Thalern in preußischem Courant, welche für den Prenzlauer Kreis kontrahirt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thlr. geschieht spä⸗
...——„
116 ½ 103
90
91 ½ 97½ 97
—
Braunschweiger Bank. h“ Coburger Creditbank. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit.
do. Landesbank. Genfer Creditbank... Gerner Ban........ Gothaer Privatbank..
2. 1S
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testens vom 1. Juli 1863 ab aus einem, mit jährlich mindestens zwei Pro⸗ cent des Anleihekapitals zu bildenden Tilgungsfonds, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Kreis⸗Obligationen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folge⸗Ordnung der Einlösung der Kreis⸗Obligationen wird durch das Loos bestimmt.
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1863 ab in dem Monate De⸗ zember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung zu verstärken, so wie sämmtliche
Amsterdam-Rotterdam Pöbnua buttenn.. Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger.. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb.
Russische Eisenb.. .
89
124 ½ 123 ½ 59 58 64 ¾ — 5 131 130 5 148 ¾ 147 ½
Entschädigung u. s. w. für den gedachten Grund und Boden erfor⸗ derlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir unter Aufhebung des Privilegii vom 25. September 1861, Gesetz⸗Sammlung Seite 813 flg., auf den Antrag der zur Ausfüh⸗ rung jener Beschlüsse von den Prenzlauer Kreisständen gleichzeitig ein⸗ gesetzten ständischen Kommission: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkünd⸗
2. —2
do. neueste Loose. Russ. Stiegl. 5. Anl... LIoZ do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.
do. do.
do. Poln. Schatz-Obl.
Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do.
Posener do.
Berl. Hand.-Gesellsch.. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein. Pommersch. Rittersch. B.
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Ausl. Prioritäts-
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Idustrie-Actien.
Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank.. Meininger Creditbank.
982 77
99
88
do. do.
do.
Poln. Pfandbr. in S.-R.
do. do.
Cert. L. A. L. B. 200 Fl.
Part. 500 Fl..
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bare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 200,000 Tha⸗ lern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur
noch umlaufende Kreis⸗Obligationen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Kreis⸗Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rück⸗ Diese Bekanntmachung
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. erfolgt im Monate Dezember jeden Jahres in dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam, in den Wochenblättern der Stadt Prenzlau und in dem Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück⸗ gabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Kreis⸗Obliga- tionen, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Prenzlau, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. “
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Kreis⸗Obligation sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 8
Die gekuͤndigten Kapitalbeträge, welche innerbalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Kreis⸗ Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 §§. 120 sequ. bei dem Koͤniglichen Kreisgericht zu Prenzlau.
Acctien. Belg. Oblig. J. de l'Est
Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. — Neue Bad. do. 35 F!l. 55 Sechwed. 10 Rl. St. Pr.-A.
Oppeln-Tarnowitzer 47 ½ a 48 gem. Nordbahn (Fried.
Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... EE111A“ ööF Oesterr. Metal..
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90½ 111
96 84 59
[Hoerder Hüttenwerk..
4 e4“*“ do. Samb. et Meuse. 4 81 80 Fabrik v. Eisenbahnbed. Oester. franz. Staatsbahn3 — 272 Dessauer Kont. Gas. 5 Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3 263 ½ 262 ½
Magdeburg-Wittenberge 44 ¼ 2a 45 gem. Oberschles. Lit. A. u. C. 153 a 153 ¼ gem. Wilh.) 83 a 64 ¾ gem. Minerva 35 a 34 gem. Genfer Creditbank 45 ¾ a 46 ¼ gem.
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Berlin, 11. Juli. Die Börse war nur in Nordbahn und Minerva schen Anleihen und Rentenbriefen fand ziemlich guter Verkehr statt; sehr belebt, und auch in Mecklenburgern und Genfern, ferner in Preussi- im Uebrigen war das Geschäft gering, die Stimmung etwas matter.
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11285 0,N—
Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 200,000 Thalern, in Buchstaben: Zweihunderttausend Thalern, welche in folgenden
Apoints: ““ 50 zu 1000 Thlr. 50,000 Thaler 1“* 90,9000 „ 200 e.G 40,000 400 EW 40,000 200 „ 8 10,000 400 1 10,0909 „ zusammen 200,000 Thlr. nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung spätestens vom 1. Juli 1863 ab alljährlich mindestens mit Zwei Prozent des Ka⸗ pitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Lan⸗ desherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
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Redaction und Rendantur: Schwie ger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (Rudolph Decker).