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1260
Namen der Staͤdte.
Roggen. Gerste.
Hafer.
Kartof⸗ feln.
10) Berlin 2) Brandenhurg. We rankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.
63 ⁄G 61 ⁄8 54
58 ⁄ 56 8
40 12
45 382%
42 ⁄%
33 ½ † 25
38 ½ 30 212 32 ⁄2 25 212
17212 12⁄2 20 2 20 2⁄12
Stattig. Z . Stralsund.. Kolberllg ...
Grünbeerg . L E1ö1u1ö““ e-8 Schweidniz.. Frankenstein. IE118 Leobschütz.....
) Magdeburg 8622
Jxe1.“ IINNNVREREHbt.. 4) Nordhausen... 5) Mühlhausen.. “ 9 bbb122
EEE1“ 11“ 1““] hbö sderborn....... 6) Dortmund J11““ EEET11““ HFFFö OöF 1ö11““ Sattingen. Gbbverte ....... 14) Recklinghausen ...
222 m⏑
62³⁷2 6472 67 ⁄2 68912 60 ½
55 212 56 9⁄12 56 412 58 ⁄2 64 %2 55 ⁄8 56 % 56
63 ⁄82
42 12 46 2⁄2 52 12 46 2½
45 37 ⁄8 35 12
39 %2 33 12 33 72 388
35 212 353272 41212 40 ½
32 72 26 42 24 12 2521 23
23 12 22 ⁄½ 212 25
22 12 22 272 22 2⁄2
59 4 58 60 57 272 69 ½2
27 1a 25 29 33 12 19 2
14 72 1202 14 ⁄2 17 18 20
1.1.““ 2) Elberfeld m. Barmen 3) Düsseldorf b“*“ 6) Weseb a. B.. .n. 11““ A1114“*“ 9) Malntebvv), 11) RGarbräüchdck 12 Heladch. Jöö 14) Coblenz.. 15) Wetzla 6) Türen .
96¹8 90 1
46 ½ 142%
56 70 60 68 61 64212
61 ⁄8
48 8
Durchschnitts⸗Preise der 13 preußisch. Städte 8 posenschen Städte »5 brandenb. Städte -⸗ 5 pommersch. Städte 713 schlesischen Städte 213 westphäl. Städte 16 rheinisch. Städte
83
82⁵ 88
90 ² 81 ⁄12 86 ½ 98 1 99 ½
38 72 40 2⁄2 41 72 48 ⁄2 36 % 46 ⁄2 59 12 56 ⁄2
30
29 1 32 ¼ 38 ⁄2 24 112 31, 72 40 42 35 ⁄2
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zins⸗ coupons Serie XIV. und Talons zu preußischen 8 Staatsschuldscheinen.
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Die den Zeitraum vom 1.
vdI1“;
Januar 1863 bis 31. Dezember
1866 umfassenden Zinscoupons Serie XIV. nebst Talons zu den
mitverzeichneten Actien und Obligationen
preußischen Staatsschuldscheinen werden von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, vom 4. August d. J. ab, von 9 bis 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der drei letzten Tage jedes Monats, ausgereicht werden.
Wer sich zu diesem Behufe unmittelbar an die Kontrole der Staatspapiere wenden will, hat derselben die Staatsschuldscheine mit einem doppelten Verzeichnisse, worin sie nach Littern, Nummern und Beträgen aufzuführen sind, zu übergeben. Das eine dieser
erzeichnisse wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, dem Einreicher sofort wieder eingehändigt. Dasselbe ist gegen Empfang⸗ nahme der betreffenden Schuld-Dokumente nebst neuen Coupons und Talons der Kontrolle zurückzugeben.
In Schriftwechsel hierüber kann sich so wenig die Kontrolle wie die unterzeichnete Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden ein⸗ lassen, und es werden alle betreffende Schreiben unerledigt zurück⸗ geschickt, beziehungsweise unbeantwortet gelassen werden.
Andere Betheiligte haben ihre Staatsschuldscheine mit einem doppelten, nach Littern, Nummern und Beträgen geordneten, auf⸗ gerechneten und unterschriebenen Verzeichnisse an die nächste Regie⸗ rungs⸗Hauptkasse einzusenden oder abzugeben, von welcher sie sofort das eine Verzeichniß, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, und später gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung, die Doku⸗ mente nebst den Coupons und Talons zurückempfangen werden.
Formulare zu den, Verzeichnissen sind in Berlin bei der Kon⸗ tolle der Staatspapiere, in Hamburg beim preußischen Ober⸗Post⸗
amte, ferner bei den Regierungs⸗Hauptkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgeltlich zu haben.
Die Beförderung der Staatsschuldscheine durch die Post er⸗ folgt bis zum 1. August k. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist:
„Staatsschuldscheine zur Beifügung neuer Zinscoupons.
Später tritt die Portopflichtigkeit ein, und es werden dann auch die Dokumente mit den Coupons und Talons den Einsendern auf ihre Kosten zuruͤckgesandt werden. Für solche Sendungen, die von Orten eingehen oder nach Orten bestimmt sind, welche außer⸗ halb des Preußischen Postbezirks, aber innerhalb des Deutschen Postvereinsgebiets liegen, kann eine Befreiung vom Porto nach Maßgabe der Vereins⸗Bestimmungen nicht stattfinden.
Die am 2. Januar 1863 fälligen Coupons Serie XIII. Nr. 8 der Staatsschuldscheine sind bei Abgabe der Letzteren zur Beifügung neuer Coupons und Talons von den Besitzern zurückzubehalten.
von Wedell. Löwe.
rloosung von Stamm⸗Actien und Prioritaäͤts⸗ bligationen Ser. I. II. und IV. der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.
Bei der am 1. d. M. öffentlich bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗Actien und Prioritaͤts⸗ Obligationen der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn find die⸗ 809 Stück Stamm⸗Actien à 100 Thlr. v111““ 173 „ Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. à 100 Thlr. gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 153 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 1. d. M. mitgetheilt und den
Besitzern gekündigt worden sind.
Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der Stamm⸗ Actien zugleich mit den Zinsen für das zweite Semester d. J. vom 16. Dezemberd. J. ab, der Kapitalbetrag der Prioritäts⸗Obli⸗ gationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und der dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons nebst Talons bei der Haupt⸗ Kasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hier⸗ selbst in den gewöhnlichen Geschaͤftsstunden zu erheben ist.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapi⸗ tale gekürzt. Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsung dieser Actien und Obligationen auf.
„Zugleich werden die bereits fruͤher ausgeloosten, aber noch rückständigen, auf der Anlage der vorgedachten Bekanntmachung wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31sten Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. .
12911k1 .
Uebrigens können wir uns mit den Inhabern der gekündigten 4
Effekten in einen Schriftwechsel wegen der Kapitalzahlung nicht
einlassen und werden daher dergleichen Gesuche den Bittstellern un⸗
berücksichtiget und portopflichtig zurücksenden. Berlin, den 15. Juli 1862. 8
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
“ 3 Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und 2. General⸗Inspecteur der Festungen, von Prittwitz⸗Gaffr on,
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aus der Schweiz. Sb Gene⸗
W11“.“ S Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und ral⸗Adjutant Sr. Majestät von Willisen, Trakehnen. g. D. .“ ka8 8
111““
Berlin, 15. Juli. Se. Majestät der Köͤnig haben Aller⸗“
maͤbigst geruht: dem Präses der Gewehr⸗Revisions⸗Kommission zu
Sömmerda, Hauptmann von der Armee Krampff, die Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten von Schwarzburg⸗Rudolstadt und Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlauchten ihm verliehenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse, dem Rittmeister a. D. von Legat zu Franlfurt a. M., zuletzt Premier⸗Lieutenant von der Kavallerie 2. Aufgebots des 2. Bataillons (Bruhl) 2. Rheinischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 28, zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Ehrenkreuzes dritter Klasse und dem Directions⸗Assistenten und Mitgliede der Gewehr⸗Revisions Kommission zu Sömmerda, Premier⸗Lieutenant Boehm, aàla suite des 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25, zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit ihm verliehenen Verdienstkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestini⸗ schen Hausordens zu ertheilen. G
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Preußen. Babelsberg, 15. Juli. Se. Majestät König nahmen gestern früh auf Schloß Babelsberg den Vortrag des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungsrathes Costenoble, und heute fruͤh ebendaselbst den Militair⸗Vortrag des General⸗Majors von Alvensleben entgegen. Demnächst emfingen Se. Maäjestät den interimistischen Polizei⸗Präsidenten von Bernuth.
Berlin, 15. Juli. In der heutigen (21.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erhält vor der Tagesordnung der Herr Kriegsminister das Wort, und übergiebt dem Hause einen Gesetz⸗Entwurf, die außerordentlichen Bedürfnisse der Marine⸗Verwaltung für 1862 betreffend. Ebenso über⸗ reicht der Herr Justizminister einen Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Insinuation gerichtlicher Dokumente durch die Post. Hierauf wird der Antrag des Abgeordneten Virchow, betr. die Förderung der Kultur der Eichenschäl⸗Waldungen in zweiter Abstimmung angenommen. Der Herr Justizminister beantwortet die Interpellation der Abgeordneten Simon und Genossen, betr. die Militair⸗Gerichtsbarkeit.
Danzig, 14. Juli. Der von Konstantinopel zurückgekehrte Dampf-Aviso „Loreley“ ist heute wohlbehalten auf der hiesigen Rhede eingetroffen. Die Mannschaft soll nach kurzer Rast zur Ueberfuüͤhrung des „Adler“ benutzt werden. — Die Brigg „Hela“ ankert neben der „Gazelle“ auf der Rhede, nachdem die von Verlin eingetroffenen Seekadetten eingeschifft sind, und wird bei günstigem Winde zunächst nach Kronstadt segeln. (D. D.)
Hessen. Kassel, 13. Juli. Wie die „Fr. P.⸗Z.“ ver⸗ nimmt, wird Se. königl. Hoheit der Kurfürst gegen den 18. d. M. Teplitz verlassen, um die weiter in Böhmen hinein gelegene kur⸗ fürstliche Herrschaft Horsowitz zu besuchen. Die Rückkehr nach Kassel dürfte dann wohl gegen Ende dieses Monats erfolgen. 1
Darmstadt, 12. Juli. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Gesetzentwurf wegen der Presse durch den Be⸗ schluß einer gemeinsamen Adresse erledigt. (Fr. P.⸗Z.)
Frankfurt a. M., 13. Juli. Der in der Bundestags⸗ sitzung vom 10. d. in dem Vortrag des handelspolitischen Aus⸗ schusses in Betreff der Einführung einer gemeinschaftlichen Patent⸗ Gesetzgebung von der Mehrheit des Ausschusses gestellte Antrag lautet vollständig dahin:
„Die hohe Bundesversammlung wolle beschließen:
1) nachdem die höchsten und hohen Regierungen von Oesterreich,
2 1““
8
½ 1 1 . emberg, Baden üund Großherzogthum Hessen ihre Bereitwilligkeit zu erkennen ggegeben, an der nach Maßgabe des Beschlusses vom 5. De⸗ zember v. J. dahier niederzusetzenden Kommission von Fach⸗ maännern, bebufs Ausarbeitung gutachtlicher Vorschläge fuͤr eeine gemeinsame Regelung der zum Schutze von Erfindungen aufzustellenden Vorschriften, durch Absendung eigener Bevoll⸗ mächtigten Theil zu nehmen, so seien dieselben, so wie diejeni⸗ ggen hohen Regierungen, welche etwa noch ferner zu emer Be⸗ 1 schickung der Kommiffion geneigt wären, zu ersuchen, ihre ECommissaire so abzusenden, daß solche am 24. November d. J. hier zusammentreten und ihre Berathungen eröffnen können; 2) die hohen Regierungen, deren Commissaire bis jetzt nicht namhaft gemacht worden, seien zu ersuchen, von der getroffenen Wahl noch vor dem gedachten Zeitpunkte hier eine Anzeige zu machen; und 3) es sei das Präfidium zu ersuchen, nach Befinden unter Zu⸗ ziehung des Ausschusses für die Bereitstellung eines Lofals und das sonst zur Föͤrderung der Arbeiten dieser Kommission Erforderliche Sorge zu tragen, auch anzuordnen, daß letzterer .eg Archive befindliche Material zur Benutzung mitgetheilt “ wer e. 44 Das köͤniglich preußische Mitglied des Ausschusses bezog sich statt Votums auf die in der 34. Sitzung vom 5. Dezember 1861 Namens seiner Allerhöchsten Regierung abgegebene Erklärung. Oesterreich. Wien, 14. Juli. In der heutigen Sitzung des Herrenhauses erwiderte Graf Rechberg auf die desfallsige Inter⸗ pellation: Die Regierung sei gleich anfaͤnglich überzeugt gewesen, daß sie sich dem französisch⸗preußischen Handelsvertrage gegenüber nicht blos verneinend oder zuwartend verhalten dürfe. Sie sei be⸗ müht gewesen, für eine deutsch⸗österreichische Zollemigung den Bo⸗ den zu bereiten. Die Ueberzeugung industrieller Kreise und ein gesteigertes Vertrauen in die eigene Leistungsfäbigkeit hätten die Ansicht herbeigefüͤhrt, daß Oesterreich mit dem Anerbieten hervor⸗ treten dürfe, auf Grund voller gegenseitiger Freiheit des Verkehrs und Handels, vorbehaltlich der Maßregeln wegen verschiedener innerer Besteuerungen schon jetzt den Bund beider Körper zu voll⸗ ziehen. Der Vorschlag, hieruͤber Verhandlungen einzuleiten, sei bereits an die betheiligten Regierungen abgegangen. Oesterreich habe sich bereit erklärt, Tarife und Einrichtungen des Zollvereins anzunehmen, so weit man sich nicht durch Rebision weiter einige. Auf dieser Basis sei der Präliminar⸗Vertrags⸗Entwurf mitgetheilt worden.
Schweiz. Bern, 10. Juli. Die italienische Regierung überraschte in den letzten Tagen den Bundesrath mit einer Mitthei⸗ lung, deren Begründetheit hier nicht eingesehen wurde, indem der Minister des Aeußern von Turin aus die schweizer Bundes⸗Regie⸗ rung auf die Möglichkeit von Ereignissen an der Grenze aufmerksam machte, die eine Gebietsverletzung zur Folge haben könnten. Obschon man im Bundes⸗Palais im Ernst an eine solche Eventualität nicht glauben mochte, wurde doch die Regierung des Kantons Tessin ein⸗ geladen, auf allfällige Bewegungen der Actions⸗Partei in Ita⸗ lien ein wachsames Auge zu haben. Aber die Antwort, welche der tessinische Staatsrath nach Bern schickte, war durchaus be⸗ ruhigend und schloß mit der Erklärung, daß man weder von einem Einfalle in Tyrol, noch von einer Verletzung unserer Landesgrenze die mindeste Spur habe. — Gestern kam im Nationalrathe die Frage der Abschließung von Handelsverträgen im Allgemeinen zur Sprache. Die Kommission hatte beantragt, die Bundesversammlung möge grundsätzlich beschließen, daß eine Modi⸗ fication des Zolltarifs in dem Sinne zulaͤssig sei, daß gegenüber Staaten, welche die Schweiz im Range den am meisten begünstigten Nationen gleichstellen, eine Ermäßigung, gegenüber Staaten aber, welche die Schweiz weniger günstig behandeln, eine Erhöhung statt⸗ finde. Die ersten Kapazitäten des Handelsstandes sprachen sich theils für, theils gegen den Vorschlag aus; die Ovposition bafirt sich hauptsächlich auf die Befürchtung, die Repressalten gegen ein⸗ zelne Staaten koͤnnten am Ende zu einem Prohibitivsystem führen, welches der bisherigen Handelspolitik der Schweiz widerspräche und gegen das Interesse ihrer eigenen Industrie wäre. Die Stim⸗ mung des Rathes charakterisirte sich dadurch, daß derselbe mit über wiegender Mehrheit beschloß, den Bundesrath lediglich einzuladen, bei gegebenem Anlasse zu Abschließung eines Handelsvertrages über die internationalen Beziehungen Bericht zu erstatten. (K. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 13. Julie Die hiesigen Journale veroöͤffentlichen eine Depesche Lord John Russells an Herrn Wyke, englischen Gesandten zu Mexiko, von 27. Juni. Lord Russell billigt in derselben, daß die Herren Wyk und Dunlop sich von den franzoͤsischen Kommissairen getrennt un die Uebereinkunft von Puebla unterzeichnet haben, welche sich auf die ihren Landsleuten zustehenden Entschädigungen bezieht. Obwohl aber im Prinzip diese Billigung ausgesprochen ist, so ist doch die englische Regierung verhindert, die Uedereinkunft zu genehmigen Der Hauptgrund bierfür besteht darin, daß dieser diplomatische Ak⸗
.“ WI“ 8 rnn 3 Bayern, Königreich Sachsen, Hannover, Wuͤrtt