1862 / 172 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berlin, 25. Juli. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Legations⸗Rath Freiherrn von Steffens die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des niederländischen Löwen⸗ Ordens und dem Legations⸗Secretair von Pfuel zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Ritter⸗ kreuzes des St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens zu ertheilen

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8— 1 EII“ Betanntmachun g.

Zur Vermeidung von Verzögerungen und Verspätungen in der Be⸗ stellung der hier eingehenden Briefe ꝛc. wird dem Publikum wiederholt drin⸗ gend empfohlen, auf der Adresse die Wohnung des Adressaten nach Straße und Hausnummer und der Lage ob 1, 2 ꝛc. Treppen hoch u. s. w. möglichst genau zu bezeichnen.

Beerlin, den 16. Juli 1862.

Preußen. Babelsberg, 24. Juli. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags auf Schloß Babelsberg die Vorträge des Kriegsministers, General⸗Lieutenants von Roon, des General⸗Majors und General⸗Adjutanten von Alvensleben und des Majors von Vegesack entgegen und empfingen den Kommerzien⸗Rath Borsig.

Berlin, 25. Juli. In der gestrigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses wurden die Artikel 1 und 2 des mit Frankreich abge⸗ schlossenenen Handelsvertrages nebst den Tarifen A. und B. mit großer Mehrheit angenommen.

In der heutigen (27sten) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurde die Berathung des Berichts der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den am 29. März 1862 paraphirten Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frankreich fortgesetzt und bis Artikel 33 ange⸗ nommen. Das Haus geht hierauf zu dem Schifffahrtsvertrag über und werden die 16 Artikel desselben ohne Diskussion angenommen.

Es erfolgt die Berathung über die Uebereinkunft zwischen Preußen und Frankreich, wegen gegenseitigen Schutzes der an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst.

Ueber den Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frank⸗ reich, so wie den Schiffahrts⸗Vertrag mit Einschluß des Separat⸗ Protokolls vom 29. März wird namentlich abgestimmt. Das Re⸗ sultat der Abstimmung ist: Ja 264. Nein 12.

Ueber den Kommissionsbericht betreffend die Uebereinkunft wegen der Zoll⸗Abfertigung des internationalen Ver⸗ kehrs auf den Eisenbahnen, findet auf Grund des Art. 48 der Verfassungs⸗Urkunde keine Abstimmung statt. Hierauf folgen Petitions⸗Berathungen.

Hannover, 23. Juli. Die königliche Familie, welche gegen⸗

wärtig in Goslar verweilt, wo die Königin mit den drei Kindern die Kräuterkur bei Lampe gebraucht, wird sich in diesem Sommer nicht, wie sonst immer üblich, nach Norderney begeben, trotzdem gegenwärtig der Gesundheitszustand auf der Insel nach den offi⸗ ziösen Berichten ein vortrefflicher sein soll. Die Königin denkt noch länger in Goslar zu verweilen, da ihr die Kur dort sehr gut be⸗ kommen soll, während der König in etwa vierzehn Tagen auf einige Wochen nach Osnabrück reisen wird, wo das alte Schloß für seinen Aufenthalt schon in Bereitschaft gesetzt ist. (H. B.⸗H.)

Hamburg, 21. Juli. Der Bürgerschaft ist ein vom 18ten d. M. datirter Antrag des Senats, betreffend Abänderung der Anlage 2 zum Wahlgesetze vom 12. August 1859, zugegangen. Es handelt sich dabei auf Anlaß der gegen Ende Oktober d. J. bevor⸗ stehenden theilweisen Erneuerung der Bürgerschaft um eine ander⸗ weitige Vertheilung der von den Gerichten zu waͤhlenden neun Mitglieder der Buͤrgerschaft unter die verschiedenen Gerichtsbehörden nach Maßgabe der seit dem Erlasse des Wahlgesetzes vom 12. August 1859 in der Organisation der Gerichte einge⸗ tretenen Veränderungen. Damals bestand ein selbstständiges, vom Senat getrenntes Obergericht überall nicht; das Niederge⸗ richt zählte 9, das Handelsgericht 15, das Amtsgericht 7 Mit⸗ glieder, von welchen letzteren 3 dem Senat angehörken. Die An⸗ lage 2 zum Wahlgesetz vom 12. August 1859 verfügte bei diesen Verhältnissen, daß das Niedergericht 4, das Handelsgericht 4, und

Muͤnchener Konferenzen aussprechen.

Jetzt zählt das selbstständige Obergericht 13, das Niedergericht 1

gerichts eingetreten. gericht gänzlich abzusehen, und die 9 den Gerichten zugetheilten

fegene gleichen Gerichtskollegien gleichmäßig erwählen zu lassen.

Verzeichniß der waͤhlenden Kollegieen gänzlich wegzufallen habe. (H. B. H.)

Hessen. Homburg, 18. Juli.

den über die Spielbankfrage von Frankfurter Blättern ge⸗ brachten Nachrichten, theils in näherer Ausführung derselben schreibt man der „A. Z.“ jetzt vom Main: Es sei mit dem Kontrakt der Homburger Spielbank Alles in bester Ordnung. Angeblich zahlte der Spielpächter 40,000 anstatt 20,000 Thlr., erlasse der Stadt das Gas billger, verpflichte sich zur Tragung gewisser bisbher streitiger Kosten u. dgl. m. Aber dafür sei die Dauer des alten dermaßen tenovirten Verhältnisses vorläufig wieder auf 30 Jahre festgestellt.

MNFassau. Wiesbaden, 19. Juli. Die bedeutendsten Wein⸗ gutsbesitzer in Hattenheim (Rheingau) haben heute an den Abgeord⸗ neten Dr. Braun Petitionen (an das Ministerium und beide Kam⸗ mern des Landtages) eingeschickt, welche sich für Genehmigung des deutsch⸗französischen Handelsvertrages, für Aufrechterhaltung des Zollvereins mit Preußen und gegen Nassau's Theilnahme an den (Fr. Bl.)

Beaden. Karlsruhe, 23. Juli. Am 20. d. M. hat zu Rippoldsau die Verlobung Ibrer Großherzoglichen Hoheit der

Hohenlohe⸗Langenburg stattgefunden. (Karlsr. Z.) 1

Oesterreich. Wien, 22. Juli. Die Ruͤckkunft Seiner Majestät des Kaisers wird die siebenbürgische Angelegenheit be⸗ schleunigen, und der Kaiser hat alsbald den Gouverneur von Sieben⸗ buͤrgen, Grafen Crenneville, hierher berufen, um sich Vortrag halten zu lassen. Der Zusammentritt der Gesandten⸗Konferenz in Kon⸗ stantinopel ist zwar gesichert, jedoch ist noch keineswegs völlig aus⸗ gemacht, daß neben der serbischen Angelegenheit auch die montene⸗ grinische, obgleich gerade diese zu der Konferenz die ursprüngliche Veranlassung gab, Gegenstand der Verhandlungen sein wird. (s. tel. D.) Die Pforte hat nämlich ihren Widerspruch gegen die diplomatische Be⸗ handlung ihres völker⸗ und staatsrechtlich feststehenden Verhältnisses zu Montenegro noch nicht aufgegeben, und sie beruft sich namentlich darauf, wie auf der Pariser Konferenz von 1856 allseitig das reine Unterthanenverhältniß Montenegro's zur Tuürkei anerkannt worden sei. Die günstigere Wendung, welche der Feldzug der türkischen Truppen in Montenegro zu nehmen scheint, duͤrfte auf diese Haltun

der ottomanischen Regierung nicht ohne Einfluß sein. (Dr. J.)

Schweiz. Bern, 22. Juli. Das Turiner Kabinet hat dem

undesrath die Eröffnung zugehen lassen, daß es bei der nächsten passenden Gelegenheit die Expectorationen der italienischen Presse, betreffend die Annexion des Kantons Tessin und der graubündischen Thäler und so auch die jüngst von dem General Bixio im italieni⸗ schen Parlament gethane Aeußerung, „der Kanton Tessin müsse unter allen Umständen zu Italien kommen“, offiziell desavouiren werde. Gleichzeitig giebt das Turiner Kabinet auch die Versiche⸗

wenn die Schweiz in ihrem Territorialbestand intakt erbalten bleibe.

daher, wenn ein solcher erfolgen sollte, die Schweiz mit Gewißhei auf seinen Beistand rechnen könne. Es ist bemerkenswerth, daß diese Mittheilung gerade an dem Tage gemacht werden mußte, an welchem die italienischen Annexionsgelüste in dem Nationalrathe zur Sprache kamen. (Wes. Ztg.) Belgien. Brüssel, 22. Juli. Der Senat ist für den 28. Juli einberufen. König Leopold befindet sich recht wohl und macht taͤglich Spaziergänge im Park zu Laecken. Er konnte aber gestern, am 31. Jahrestage seines Regierungsantritts, nicht in die Stadt kommen. Beim festlichen Tedeum, dem die königliche Fa⸗ milie, die Minister, Senatoren, Repräsentanten, alle Staatswürden⸗ träger, der diplomatische Körper ꝛc. beiwohnten, erregte der Mo⸗ ment, als der die Messe lesende Geistliche das Domine salvum fac Regem anstimmte, eine feierlich ergreifende Stimmung. Der Herzog und die Herzogin von Brabant und der Graf von Flan⸗ dern knieten bei dieser Stelle hin; man sah, daß allgemein ein und

das Amtsgericht 1 Mitglied in die Buüͤrgerschaft zu deputiren habe.

dasselbe Gefühl der Dankbarkeit und der Hoffnung alle beseelte. (Fr. .) 9—

das Handelsgericht unverändert 15 Mitglieder; in das Amtsgericht sind statt dreier Mitglieder des Senats drei Mitglieder des Ober⸗ Bei dieser Sachlage scheint es dem Senat richtig zu sein, von einer selbstständigen Wahl durch das Amts-⸗

Mitglieder der Bürgerschaft von den drei großen, an Mitgliederzahl

Es wird daher beantragt: daß künftig das Obergericht, das Niedergericht und das Handelsgericht je drei Mitglieder zur— Bürgerschaft zu erwählen haben, wogegen das Amtsgericht aus dem

Theils im Widerspruch

in die Sache hineingezerrt worden sei.

Prinzessin Leopoldine von Baden mit dem Fürsten Herrmann zu—

gezogen. suchung der Uebelstände, über welche sich die Briefträger und andere unter⸗ geordneten Diener der Postverwaltung beklagen. 8 bkan b gegnet, daß erstens die Session für eine solche Untersuchung viel zu weit vorgerückt sei; und zweitens, daß er auch ohne diesen äußerlichen Grund ggegen den Antrag sein würde, weil er die Klage über zu geringe Besoldung dder Postboten für unbegründet halte. 1 1 . ß es h6 .“ 8 nicht behaupten, daß die Postboten nicht einen oder den anderen Grund zur 1313131253151515 Klage 28 allein Seen tonne er einer Motion nicht beistimmen, welche die

Ein jeder Angriff auf denselben sei eine Gefahr für Italien

Großbritannien und Irland. London, 23. Juli. Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend, in Begleitung des Prinzen von Wales und mehrerer Mitglieder der Königlichen Fa⸗ milie, von Windsor nach dem Hochlande gereist und wird nach ein monatlichem Aufenthalt in Balmoral wieder nach Windsor zurück⸗ kehren. 8 1

Der Pascha von Aegypten verweilt doch länger in England, als er Anfangs beabsichtigt baben soll. Es beißt jetzt, daß er in der ersten Augustwoche nach Gibraltar absegeln wird, falls bis dabin die Veränderungen, die er an seiner Vacht vornehmen läßt, fertig sind. 8

Ueber die erleanistischen Prinzen schreibt ein Garde⸗Offizier, der sie in General M'Clellan's Hauptquartier kennen gelernt hat, am 8. Juni: Da unser Zelt sich verirrt hatte, wohnte ich in einem Zelt mit dem Grafen von Paris und dem Herzog von Chartres. Es sind zwei der besten jungen Prinzen, mit denen ich zusammen kam. Der Herzog von Chartres ist vielleicht mehr als sein Bruder zum Soldaten erzogen, aber beide sind vortreffliche Offiziere. Im Feuer sind sie gerade so heiter und liebenswürdig wie sonst. Ibren Onkel, den Prinzen von Joinville, haben wir sehr lieb; es ist ein Mann von Bedeutung. General M'Clellan sagte mir, daß er die zwei Prinzen für die besten Offiziere in seinem Stabe hält, und daß er dem jungen Herzog keinen größeren Gefallen erweisen kann, als ihn bei Nacht auf einen weiten Ritt auszusenden.

In der gestrigen Sitzung des Oberha uses erklärte der Earlof Carnar⸗ von, daß er mit seinen neulichen Aeußerungen über die Civilausgabe für die Kolonieen keinen Angriff auf die Regierung beabsichtigt habe. Der Herzog von Newcastle versicherte, daß die Civilausgabe für die Kolonieen

beträchlich abgenommen habe, worauf der Earl v. Carnarvon entgegnete,

er bleibe dabei, daß die Ausgabe größer geworden, obgleich nicht in dem

Verhaͤltniß, wie er urspruünglich geglaubt habe. Bei der zweiten Lesung der Themse⸗Eindämmungs⸗Bill beschwert sich der Herzog von Buccleuch über die Art und Weise, wie bei den Diskussionen im anderen Hause sein Name

sei. Er habe nie daran gedacht, dem Dammbau irgend etwas in den Weg zu legen, und er sei vollkommen bereit, sein Privatinteresse der Entscheidung des Hauses der Gemeinen unter⸗ zuordnen.

Im Unterhause findet eine kurze Mittagssitzung zur Erledigung von Routinegeschäften statt. Die Abendsitzung beginnt damit, daß Mr. Vincent Scully auf sein Ersuchen (und unter allgemeinem Gelächter und Beifall) Urlaub für den Rest der Session erhält. General Lindsay beantragt eine

tesolution, daß Capitain Grant fuͤr seine Erfindung eines Kochapparates ür die Armee eine öffentliche Anerkennung verdiene. Sir George Lewis

dder Kriegsminister bekämpft den Antrag mit der Bemerkung, daß der

barat sich nicht bewährt habe. und daher auch nicht in der Armee einge⸗ worden sei. Nach kurzer Debatte wird die Motion mit 2 gegen 51 Stimmen zurückgewiesen. Mr. Cobbet macht auf die Petition

der Lokomotivführer und Heizer sieben großer Eisenbahnlinien aufmerksam.

Die Bittsteller beklagen sich nämlich, daß sie gezwungen seien, eine unbillig große Anzahl Stunden nacheinander ohne Erholungsfrist zu arbeiten. Aehn⸗

licche Petitionen seien von den Einwohnern verschiedener Städte und Ort⸗

schaften an das Parlament gelangt; und daß die Ueberanstrengung des

Bahnpersonals das Leben der Reisenden gefährden müsse, liege auf der Hand.

Der ehrenwerthe Gentleman beantragt einen Untersuchungs⸗Ausschuß über den Gegenstand. Mr. M. Gibson entgegnet, daß die sich beschwerenden Lokomotivdiener nur einen kleinen Theil des Personals bildeten, und daß die

Gesammtheit nicht für eine Einmischung der Gesetzgebung sei. Niemand könne die Leute zwingen, länger zu arbeiten, als sie wollten, und es wäre anderer⸗ seits eben so hart, wenn man ihnen verbieten wollte, so viel Tage⸗

lohn als irgend möglich zu gewinnen. Der Antrag wird darauf zurück⸗ Sir G. Bowyer beantragt einen Sonderausschuß zur Unter⸗

Der Schatzkanzler ent⸗

Sir Stafford Northcote möchte

Postverwaltung der Exekutive abnehmen und auf das Haus der Gemeinen über⸗ tragen würde. Auch diese Motion wird zurückgezogen. Genehmigt dagegen wird der Antrag Lord Elcho's auf eine Adresse an Ihre Majestät mit der Bitte um Einsetzung einer Königlichen Untersuchungs⸗ Kommission uͤber die jetzige Stellung der Königlichen Akademie und dessen, was sie für Hebung und Pflege der schönen Künste leiste. Mr. Villiers ersucht das Hans

um die Bewilligung, eine Bill einzubringen, welche die Armenpfleger⸗Kolle⸗

gien in gewissen Grafschaften auf eine bestimmte Zeit mit außerordentlichen Vollmachten bekleiden soll. Es handelt sich nämlich darum, das Elend in den Kattunfabrikbezirken nach Kräften zu mildern. Um das Verhältniß zu zeichnen, in welchem die Noth in jenen Bezirken anwächst, führt Mr. Villiers folgende Data an. In der letzten Maiwoche wur⸗ den aus der Armensteuer erhalten in Ashton⸗Under⸗Lyne 8400 Per⸗ sonen, in der letzten Juniwoche 9600; in Blackburn, Mai, 10,600, Juni 11,500; in Manchester, Mai 12,700, Juni 14,200/ in Preston, Mai 11,800, Juni 12/100; in Stockport, Mai 5400, Juni 6000. Die Ausgabe für die Armen, die im Jahre 1861 in Blackburn 14,475 Pfd. betragen hatte, ist in diesem Jahre auf 37,507 Pfd. gestiegen; in Preston stieg sie von 16,651 Pfd. auf 66,612 Pfd.;/ in Stockport von 11,204 Pfd. auf 27,300 Pfd. Die Zahl der aus der Armensteuer erhaltenen geben jedoch keinen Maßstab zur Berechnung der Zahl der Arbeitslosen. In Burnley z. B., wo es 13,000 Fabrikarbeiter giebt, seien 10,000 außer Arbeit, die noch keinen Pfennig aus dem Kirchsplel⸗Fonds bezogen haben. Wenn man

wissen wolle, wie so diese Leute noch leben, so verweise er darauf, daß sie aus den Sparkassen die Summe von 4507 Pfd., aus den Baugesellschaften 3700 genommen und außerdem an freiwilligen Gaben 458 Pfd. erhalten haben. Leider jedoch sei der in den Sparkassen hinterlegte Zehrpfennig beinahe ganz erschöpft und die ganze Masse von 10,000 Personen würde den Kirchspielen zur Last fallen. Ungeachtet aller mildthätigen Beiträge einzelner Personen müsse man doch in der Wirklichkeit sich nur auf die gesetzliche Verpflichtung des Grundbesitzes, die Mittellosen zu erhalten, verlassen. Und er behaupte ohne Bedenken, daß das Eigenthum der Fabrikbezirke nicht nur der jetzigen Noth, sondern der größten, die wahrscheinlicherweise noch entstehen könnte, vollkommen gewachsen sei. (Hört! hört!) Vorliegende Bill bezweckt also, eine Klausel des alten Elisabethischen Armengesetzes in Kraft zu setzen, welche Klausel bestimmt, daß, falls ein Kirchspiel seine Armen zu unterhalten außer Stande ist, die Friedensrichter der Grafschaft ein oder mehrere benachbarte Kirchspiele, oder das benachbarte Hundert oder die ganze Grafschaft zwingen können, dem noth⸗ leidenden Kirchspiel durch eine besondere Abgabe (rate in aid) zu Hülfe zu kommen, nach dem großen und bis jetzt unbestrittenen Prinzip, daß das ganze Vermögen des Landes für die Erhaltung der Armen haftbar sei. Dieses Gesetz werde überall in Wirksamkeit zu treten haben, wo die Armensteuer um 1 die durchschnittlich in den drei vorhergegangenen Jahren entrichtete Abgabe übersteigt. Eine besondere Bill zur Inkraftsetzung jener Maßregel sei deshalb erforderlich, weil sie von manchen Gerichtshöfen unter spitzfindigen Vorwänden als veraltet behandelt wurde. Da sie jedoch nur für außergewöhnliche Veranlassungen berechnet sei, so schlage er vor, sie blos bis zum 1. März nächsten Jahres in Gültigkeit zu setzen. Nach eini⸗ gen Ausstellungen und Bedenken des Obersten Platten und des Mr. Bou⸗ velie sprechen andere Mitglieder sich beifällig über die Maßregel aus, und Lord Palmerston preist den Mannesmuth und Unabhängigkeitssinn, wo⸗ mit die Arbeiterbevölkerung bis jetzt ihre Entbehrungen ertrug. Die erste Lesung wird genehmigt und die Sitzung schließt wenige Minuten vor

a 66AA6“*“ Fraukreich. Paris, 23. Juli. Das Gesetz, durch welches das gewöhnliche Staats⸗Budget pro 1863, die Einnahmen auf 1,729 941,118 Fr. und die Ausgaben auf 1,721,581,077 Fr., fest⸗ gesetzt worden, wird heute amtlich vom „Moniteur“ veröffentlicht. Die Deportemental⸗ und Spezial⸗Ausgaben sind für 1863 vorläufig auf 217,917,785 Fr. fixirt. Laut Kaiserlichen Dekrets vom 21. d. beginnen die Ferien des Staatsrathes am 15. August und dauern bis zum 15. Oktober. Der „Moniteur“ macht heute die Staats⸗ rathe namhaft, welche die dringlichen Sachen während der beiden Monate zu erledigen haben werden.

Gestern Vormittag wurden, wie der „Moniteur“ berichtet, die sterblichen Uebeereste des Prinzen Jerome, welche vorläufig in einer Gruft des Invaliden⸗Hotels beigesetzt worden waren, nach dem Mausoleum gebracht, welches der Prinz Napoleon seinem Vater in der St. Jerome⸗Kapelle neben dem Grabmal des Kaisers Napoleon I. hat errichten lassen. Nur der Prinz Napoleon selbst mit den O fizieren seines Hauses und der Generalstab des Invali⸗ den⸗Hotels wohnten der Feierlichkeit bei. Den Segen ertheilte der Pfarrer der Invaliden, Abbé Gambier.

Thiers Geschichte des Konsulats und des Kaiserreichs ist beendet. Wie der „Moniteur“ meldet, ist der letzte Bogen des 20sten Bandes bereits unter der Presse, und am 6. August wird dieser Schlußband ausgegeben werden.

Dem „Pays“ zufolge wird General Forey sich am nächsten Montag in Cherbourg einschiffen.

Es traf heute Nachmittag die Meldung hier ein, daß der auch in der literarischen Welt wohlbekannte Staats⸗Prokurator an dem hiesigen Tribunal, Hr. Oscar de Valée, durch unglücklichen Zufall zu Dieppe im Meere ertrunken ist. Der „K. Z.“ wird geschrieben:

Die Vernärkungs⸗Kolonnen setzen sich bereits von verschiedenen Garnisons⸗Plätzen nach den Häfen von Toulon und Cherbourg in Bemegung, von wo sie von Ende des Monates an in ununter⸗ brochener Folge nach Vera⸗Cruz dirigirt werden sollen. Die Situa⸗ tion scheint derart zu sein, daß wenigstens die zuerst eintreffenden Regimenter vorher auf der Insel Guadeloupe keine Aceclimations⸗ Stage mwachen werden. Man will die Truppen Nachts ans Land jectzen und in derselben Nacht noch so weit als möglich aus dem

Feberguͤrtel herausfuüͤhren. Die 1800 Zuaven, welche von Oran ab⸗- ünd bereits an Teneriffa vorübergefahren sind, haben es sich sogar als eine Vergünstigung erbeten, direkt in Vera⸗Cruz ans Land ge⸗ setz zu werden. General Forey hat sich bereits von dem Kaiser verabschiedet. Der Kriegs⸗Minister giebt ihm morgen ein Abschieds⸗Hiner. Uebermorgen reist er nach Cherbourg ab, um sich an Pord des „Turenne“ einzuschiffen. Die offiziellen Listen, welche in dem Kriegsministerium eingelaufen sind, konstatiren, daß bis jetzt in Mexiko 1200 Mann theils durch die Waffen, tbeils durch Krankheiten umgekommen sind. Die Zahl der Verwundeten und Kranken soll auch nicht unbedeutend sein. Heute war zu Ehren des neugeborenen Sohnes des Prinzen Napoleon allgemeine Spieltag in den Schulen Frankreichs. Es erregt einiges Auf⸗ sehen, daß in neuester Zeit von dem Staatsrathe die Aktenstücke, welche zur Begründung von Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei Wahlen eingereicht wurden, nicht mehr den betreffenden Par teien zurückgegeben werden. Es sind darüber bereits mehrfache Re⸗ clamationen erhoben worden. ͤ1““