8 EE“ Bekanntmachung. 85
Zu Homburg vor der Höbe in der Landgraffchaft Hessen⸗Hom burg ist eine Telegrapben⸗Station eingerichtet worden, welche am 1. August c. mit beschränktem Tagesdienste (efr. §. 4 des Regle⸗ ments für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreschi⸗ schen Telegraphen⸗Verein vom 1. Januar1862) dem öffentlichen Verkehr übergeben werden wird.
Berlin, den 26. Juli 1862.
1 Königliche Telegraphen⸗Direction. Chauvin.
Das 25ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ en wird, entbhält unter vöne⸗ 5561. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Juni 1862, betreffend die Verleihuns der Befugniß an die Gemeinden Conzen und Eicherscheidt, im Kreise Montsoie des Regierungs⸗ bezirks Aachen, auf dem von ihnen chausseemäßig aus⸗ gebauten Kommunalwege von der Aachen Trierer Staatsstraße am Entenpfuhl über das sogenannte Ge⸗ ecicht an der Düͤren⸗Montjoier Bezirksstraße bis Eicher⸗ ssccheidt Chausseegeld zu erheben; unter 8 5562. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Lublinitzer Kreises im Betrage von 33,000 Thlr. Vom 23. Juni 1862; unter 5563. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Juni 1862, betreffend die Aufhebung der Verpflichtung zur Ertheilung von Trrauscheinen an die Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ NRIrbheiter; unter b 5564. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Juni 1862, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau⸗ und die Unterhaltung der Kreis⸗Chaussee von Lublinitz über Jawornitz und Kochanowitz bis zur Landesgrenze bei Herby im Kreise Lublinitz, Regierungsbezirk Oppeln, und unter 5565. die Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Actien⸗Gesellschaft „Zoologischer Garten in Cöln“ auf 150,000 Thlr. Vom 14. Juli 1 1862. Berlin, den 28. Juli 1862. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Samm
Die Landgerichts⸗Referendarien Arnold Weghmann aus Clebve, Friedrich Joseph Esser aus Köln und Ferdinand Schlünkes aus Duͤsseldorf sind auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zu Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellations⸗ gerichtshofes zu Köln ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unt Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Gyhmnasium zu Bunzlau find die ordentlichen Lehrer Fährmann und Dr. Meher zu Oberlehrern ernannt worden.
Am Dom⸗Gymnasium zu Colberg ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Reinhard Schultze zum O erlehrer, und die Anstellung des Schulamts⸗Kandidaten Dr. Franz Mefferl als ordentlicher Lehrer genehmigt worden. 111“*“
Am Gymnasium zu Creuznach ist der Schulamts⸗Kandidat Dr. Hofmann als ordenklicher Lebrer angestellt worden.
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88— Königliche Bibliotbek.
In der nächsten Woche vom 4. bis g. August c. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die algemeine Zurücklieferung aller aus der Fentch. Bibliothek ent⸗ liehenen biser statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach khabellscher Drdnurg der Namen der Entleiher und zwar von 2.— H. am Montag und Dienstag, von J. — R. am Mitlwoch und Donnerstag und von 7 am Freitag und Sonnabend
6 Berlin, den 28. Juli 1862.
Die Königliche Bibliothek.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und General⸗Inspecteur der Artillerie, von Hahn, von Königsberg. Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und zweite Präsident des Ober⸗Tribunals, Dr. Bornemann, nach Baden⸗Baden.
Berlin, 28. Juli. Seine Majestaͤt der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Ober⸗Ceremonienmeister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried und dem Lieutenant zur See zwei⸗ ter Klasse à la suite des See⸗Offizier⸗Corps, Prinzen Hugo von Schwarzburg⸗Sondersbausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihnen verliehenen Medschidje⸗OQrdens erster Klasse zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Babelsberg, 27. Juli. Se. Majestät der König, nahmen gestern auf Schloß Babelsberg die Vorträge des Militair⸗ und des Civil⸗Kabinets entgegen und empfingen Se. Hoheit den Prinzen Heinrich von Hessen und den stellvertretenden Kommandanten, Oberst von Alvensleben. Um 3 Uhr fand Tafel bei Sr. Majestät statt, zu welcher außer den Genannten der Fuüͤrst von Puͤckler, der Köͤnigliche Gesandte Graf zu Eulenburg und der
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eingeladen waren. p Am Abend besuchte Se. Majestät der König die Kronprinz⸗ lichen Herrschaften im Neuen Palais. Das Familien⸗Diner findet heute bei Sr. Majestät dem Könige auf Schloß Babelsberg statt. Berlin, 28. Juli. In der heutigen (28.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung der Bericht der Abtheilungen über Wablprüfungen, sodann erfolgte der Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufbebung des Orts⸗Brief⸗Bestellgeldes. Derselbe wird angenommen. 1 Das Haus geht nun zur Berathung des Gesetzentwufs, be⸗ treffend die Beförderung gerichtlicher Erlasse durch
Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht über
Gesetz⸗Entwurfs über die Verantwortlichkeit der Minister in Frag
haushalts⸗Etats über. Frankfurt a. M., 27. Juli. 2 uͤber die Bundestagssitzung vom 24. Juli lautet:
Majestät der Königin von Spanien, die Entbindung Ihrer Koͤnig
cher Weise zu beantworten beschloß.
zu bringen.
Der Senat von Bremen ließ anzeigen, daß er unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft den Kommissionsvorschlägen we⸗ gen Einführung gleichen Maßes und Gewichtes im Wesentlichen beitrete.
Bezüglich des Antrags des betreffenden Ausschusses auf Nieder⸗ setzung einer mit Abfassung des Entwurfes eines allgemeinen Ge⸗ setzes zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Kunst und der Literatur gegen Nachdruck, so wie gegen unbefugte Nachbildung
rathungen die von den höchsten Regierungen von Oesterreich und Sachsen mitgetbeilten Entwürfe zu Grunde legen soll, erfolgte der Beschluß, die Abstimmung in einer späteren Sitzung vorzunehmen.
Die in der vorangegangenen Sitzung vorgelegten Rechnungen
jahr 1861 wurden für richtig anerkannt.
Hierauf folgte die Abstimmung über die in einer früheren Sitzung gestellten Ausschußantraäͤge in Betreff der Einführung einer allge⸗ meinen Patent⸗Gesetzgebung. beitrat, so wurde beschlossen;
Bahyern, Königreich Sachsen, Hannover, Wuͤrttemberg, Baden und Großherzogthum Hessen ihre Bereitwilligkéit zu erkennen
Commandeur und die Compagniefüͤhrer des Garde⸗Jäger⸗Bataillons
die Post, über, und wird derselbe ebenfalls angenommen.
kommende sogenannte Kontinuität der Sitzungen des Herrenhauses nach einer eingetretenen Auflösung des Abgeordnetenhauses, welcher vertagt wird. Das Haus geht hierauf zur Berathung des Staats⸗ Die offizielle Miktheilung Von dem Präsidium wurde ein Notificationsschreiben Ihrer
lichen Hoheit der Herzogin von Montpensier von einem Infanten betreffend, vorgelegt, welches die Bundesversammlung in herkömmli⸗
gegeben an der nach Maßgabe des Beschlusses vom 5. Dezem⸗
den Antrag des Abg. Twesten, betreffend die bei Vorlegung des
Die Herzoglich sächsischen Regierungen gaben Erklärungen ab in Betreff des Gesetzentwurfs wegen gegenseitig in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu gewährender Rechtshülfe, und auf den An⸗ trag des handelspolitischen Ausschusses wurde beschlossen, die in dieser Angelegenheit noch ruͤckständigen Erklärungen in Erinnerung
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und Auffuͤhrung, zu beauftragenden Kommission, welche ihren Be⸗
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der Bundeskanzlei⸗ und Buͤndes⸗Matrikularkasse aus dem Rechnungs⸗
Da die Mehrheit diesen Anträgen G
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1) nachdem die höchsten und hohen Regierungen von Oesterreich,
ber v. J. dahier niederzusetzenden Kommission von Fach⸗ männern behufs Ausarbeitung gutachtlicher Vorschläge für eine gemeinsame Regelung der zum Schutze von Erfindungen aufzustellenden Vorschriften durch Absendung eigener Bevoll⸗
lung geschlossen worden.
mächtigten theilzunehmen, so sind dieselben, so wie diejenigen hohen Regierungen, welche etwa noch ferner zu einer Be⸗ schickung der Kommission geneigt waren, zu ersuchen, ihre Commissaire so abzusenden, daß solche am 24. November d. J. hier zusammentreten und ihre Berathungen eröffnen können; die hohen Regierungen, deren Commissaire bis jetzt nicht nam⸗
baft gemacht worden, sind zu ersuchen, von der getroffenen
Wahl noch vor dem gedachten Zeitpunkte hier eine Anzeige zu machen; und
das Präsidium ist zu ersuchen, nach Befinden unter Zuziehung des Ausschusses, füͤr die Bereitstellung eines Lokals und das sonst zur Förderung der Arbeiten dieser Kommission Erforder⸗ liche Sorge zu tragen, auch anzuordnen, daß letzterer das im Archive befindliche Material zur Benutzung mitgetheilt werde.
Schließlich fanden Verhandlungen in Festungs⸗Angelegenheiten statt, insonderbeit in Betreff der Eröffnung des Rechtsweges wegen Entschädigungsanspruche von Privaten aus einer Proviantlieferung für eine Bundesfestung und wegen Verstärkungsbauten im Rayon dieser Festung.
Oesterreich. Wien, 26. Juli. Am vergangenen Don⸗ nerstag hat in Zürich die Verlobung des Erzherzogs Carl Ludwig mit der Prinzessin Maria Annunciata, Schwester des Königs von Neapel, stattgefunden.
Schweiz. Bern, 26. Juli. Heute ist die Bundesversamm⸗ Beide Präsidenten erklärten in ihren Ab⸗ schiedsreden, die Schweiz werde mit Gut und Blut gegen jede Ver⸗ letzung der Integrität des Landes Widerstand leisten.
Großbritannien und Irland. London, 26. Juli. Im Unterhause erklärte vorgestern Mr. Layard auf Befragen, daß Tags zuvor, Mittwoch, den 23sten, ein Handelsvertrag mit Belgien unterzeichnet worden sei. Da die Ratification noch nicht erfolgt sei, so könne er ihn nicht vorlegen und nichts Näheres über den Inhalt mittheilen. Auf den Antrag, daß die Union⸗Relief⸗Aid⸗Bill (der Gesetzentwurf zur Unterstützung bedrängter Kirchspiele) zum zweiten Male gelesen werde, entwirft Mr. Potter ein er⸗ greifendes Bild von dem Umfang und dem schnellen Wachsthum der Arbeit⸗ und Brodlosigkeit in Lancashire. Im vorigen Jahre, sagt er, verdienten die Arbeiter in den Baumwollendistrikten zusammen 250,000 Pfd. wöchentlich. In diesem Augenblick sind von 450,000 Arbeitern 80,000 völlig unbe⸗ schäftigt mit einem Verlust von 42,000 Pfd. an Wochenlohn und 370,000 sind nur halb beschäftigt mit einem Verlust von 97,000 Pfd. die Woche. Aus Gemeindemitteln zu erhalten sind jetzt 200,000 Personen, die blos mit der Baumwollmanufaktur beschäftigt sind, und die Nebengewerbe, wie Kattundrucken, Bleichen und Färben dazu gerechnet, beträgt die ganze Zahl über 300,000 Personen. Der ehrenwerthe Gentleman fügt hinzu, die Regierung verdiene allen Dank für ihren guten Willen, aber eine bloße Aenderung im Armengesetz werde dem Nothfall nicht entsprechen. Er schlage eine große Subsidie aus den konsolidirten Fonds vor. Einige andere Mitglieder wollen ihre Kritik bis zur Einzel⸗ berathung im Comité verschieben. Lord Stanley bedauert nur das Eine, daß die Kirchspiele nicht ermächtigt werden sollen, gegen Sicherheit auf die Abgaben Anleihen aufzunehmen. Mr. Aldermann Sidney ist derselben Meinung. Mr. Henley hält die Elisabethische Hülfs⸗ abgabe für vollkommen ausreichend. Mr. Cobden dagegen be⸗ merkt, daß das Armengesetz nicht darauf berechnet und daher ohnmächtig sei gegen eine kolossale Krisis wie die gegenwärtige anzukämpfen. Seit 300 Jahren habe sich das gesellschaftliche System einigermaßen geän⸗ dert, und zur Zeit der Königin Elisabeth habe man von dem künstlichen sozialen Bau eines Fabriklandes kaum einen Begriff gehabt. Man könnte eben so gut sich bei der Gesetzgebung der alten Römer Raths erholen. Es handle sich darum, die Last derjenigen, deren Fabriken jetzt zum schweren Schaden der Eigenthümer arbeiten, nicht noch zu erschweren, denn durch den Ruin dieser Fabrikanten erdrücke man allmälig die kleineren Krämer und verbreite so das Elend auf einen immer größeren Flächenraum. Wenn die Kirch⸗ spiele die Vollmacht wünschten, gegen Verpfändung des Ertrages der Ar⸗ mensteuer Gelder aufzunehmen, deren Heimzahlung allmälig in einer Reihe von Jahren erfolgen würde, so nehme die Regierung eine große Verant⸗ wortlichkeit auf sich, indem sie den Gemeinden die Ermächtigung versage. Mr. Bouverie protestirt vor Allem gegen den Gedanken an eine Subsi⸗ die. Noch sei kein Beweis geliefert, daß die Größe des Nothstandes die Hilfskraft der Kirchspiele übersteige. Mr. Villiers erklärt sich bereit, den von Lord Stanley und Mr. Cobden befürworteten Plan in Erwägung zu nehmen, doch müsse zuerst ermittelt werden, ob wirklich in Lancasbire die öffentliche Meinung dafür sei. Sir H. Willoughby und Mr. Newde⸗ gate sind ebenfalls dem Anleiheprinzip hold. Die zweite Lesung erfolgt darauf ohne Abstimmung. Die Sitzung zieht sich in Folge der Wildgesetz⸗ Bill, deren Gegner jeden zollbreit Terrain mit Zähigkeit vertheidigen, bis 3 Uhr Morgens hin.
In der Sitzung des Oberhauses vom 25. d. beantragt der Earl de Grey and Ripon die zweite Lesung der Festungsbauten⸗ (Kostenbestrei⸗ tungs⸗) Bill. Der Earl of Ellenborough ergreift diese Gelegenheit, um im Gegensatz zu den Behauptungen der Friedens⸗ und Sparsamkeitsmaͤnner im Unterhause über die verhältnißmäßig schwächliche Rüstung Englands zu klagen. Frankreich habe ein Heer von 400,000 Mann nebst einer National⸗ garde von 260,000 Mann, und außerdem vermöchte es binnen drei Wochen eine Streitmacht von 200,000 Mann zur Invasion Englands auf die Beine zu bringen. Hiergegen hätte England keine Schutzwehr, als 43,000 Mann regulaire Truppen und 200,000 irregulaire. Der edle Lord beschwert sich auch über Mangel an Panzerschiffen, und verlangt, daß England in dieser Waffe nicht blos den Franzosen, sondern allen Seemächten der Welt zusammen über⸗
legen gemacht werde. Der Herzog von Somerset (Marineminister)
läugnet, daß es dem Lande an den erforderlichen Vertheidigungsanstalten - und versichert, daß die Admiralität mit Energie am Bau von Panzer⸗ chiffen arbeite. Auch der Herzog von Cambridge und der Earl of Malmesbury sprechen für die Bill, während Earl Grey der Meinung ist, daß die vorgeschlagenen Festungswerke von keinem praktischen Nutzen gegen eine feindliche Landung sein wuͤrden, während es unpolitisch sei, mitten im Frieden Geld durch Anleihen aufzubringen. Earl. Russell erklärt sich gegen das Raisonnement, daß die Armee den Zweck habe, eine Invasion abzuhalten und spricht sein Vertrauch zu den friedlichen Absichten und freundschaftlichen Gesinnungen Frankreichs aus. Die zweite Lesung wird genehmigt. Im Unterhause erklärte Mr. Layard auf Befragen, die Regierung habe nicht ermangelt, von dem Zeitungsbericht über die Züchtigung der Piraten von Borneo durch die Regierung von Sarawak Notiz zu nehmen. Letztere (bekanntlich von dem Engländer Brooke gegründete Regierung) habe damit der Sache der Gesittung und des Handels im fernen Osten einen neuen Dienst geleistet. Die holländische Regierung habe ihren Kriegsschiffen Befehl gegeben, den britischen bei der Unterdrückung der Seeräuberei hülfreiche Hand zu leisten, und hoffentlich werde die spanische Regierung diesem Beispiel folgen. Mr. Griffith wuüͤnscht zu wissen, ob die italienische Regierung wirklich vom französischen Kabinet aufgefordert worden sei, Hülfstruppen gegen Mexiko zu stellen, wogegen die französischen Truppen aus den Provinzen Viterbo und Velletri zurückgezogen werden sollten; und ob dieser Plan nur aufgegeben wurde, weil er in Italien, sobald er bekannt wurde, die größte Mißstimmung erregte. Mr. Layard sagt, des ehrenwerthen Mit⸗ gliedes Kenntnisse in auswärtiger Politik gingen so sehr ins Große, daß er mit ihm nicht Schritt halten könne, er könne hinzufüͤgen, daß Ihrer Majestäaäͤt Regierung nichts von diesem Plane wisse. Mr. Cochrane fragt, ob es wahr sei, daß Capitain Sherard Osborne zu einem Kommando unter der chinesischen Regierung mit einem von England garantirten Jahrgehalt von 3500 Pfd. ernannt worden sei. Lord C. Paget (Secretälr der Admira⸗ lität) erwidert, Capitain Osborne habe um Erlaubniß angehalten, der kaiser⸗ lich chinesischen Regierung hauptsächlich zur Unterdrückung der Seeräuberei in den chinesischen Gewässern zu dienen, und die Bewilligung wurde ihm ertheilt, eben so wie Sir Baldwin Walker und Admiral Slade die Erlaub⸗ niß hatten, unter der türkischen und General Sir De Lacy Evans unter der spanischen Regierung zu dienen. Von einer Sold⸗ garantie seitens der englischen Regierung sei keine Rede. Mr. Adderley sagt, das Haus dürfe sich nicht trennen, ohne von der Regierung über ihre Absichten in Bezug auf Kanada eine deutliche Auskunft erhalten zu haben. Wenn der Kolonie keine Gefahr drohe, so frage er, wozu man dort 12,000 Mann Truppen stehen lasse, die doch im Falle einer wirklichen Gefahr ein verlorener Posten wären. Kanada müsse gezwungen werden, für seine Ver⸗ theidigung selbst etwas zu thun. Mr. A. Mills ist derselben Ansicht und Mr. Roebuck zieht mit großer Strenge gegen die Kanadier zu Felde, was ihm von Mr. Baring verwiesen wird. Auch Mr. Disraeli legt ein gutes Wort für die Kanadier ein. Am Schluß der Conversation bemerkt Lord Palmerston, daß die 12,000 Mann nur den Zweck hätten, in einem Augenblick dringender Gefahr als Kern einer zu organisirenden Landwehr zu dienen. Diese Streitmacht solle, so lange die geringste Gefahr drohe, nicht abberufen, allein auch nicht vermehrt werden.
Frankreich. Paris, 26. Juli. Dem „Impartial Dau⸗ phinois“ zufolge hat der Munizipalrath von Grenoble 40,000 Fr. für Errichtung einer Statue Napoleon's I. auf dem Place LArmes votirt. Die Kosten sind auf 120,000 Fr. veranschlagt. Staat und Departement werden zu gleichen Theilen dazu beitragen.
Wie die „Gironde“ meldet, ist dem kürzlich abgesetzten General⸗ Einnehmer Fontenilliat von Bordeaux eine glaͤnzende Genug⸗ thuung von anderer Seite her zu Theil geworden. Die Wähler des Kantons Viselle haben ihn mit bedeutender Majorität zum Mitglied des Generalraths erwählt. Der Gegen⸗Kandidat erhielt nur 625 Stimmen.
Der „Moniteur“ veröffentlicht heute ein Dekret in Betreff der Ausnutzung der Korkeichenwälder Algeriens, welche ein Gesammt⸗ Areal von 35,112 Hectaren haben und sectionsweise an Unter⸗ nehmer vergeben sind.
Gestern fand, wie der „Moniteur“ meldet, zum Gedächtniß des (am 25. Juli 1846 in Livorno gestorbenen) Königs Ludwig, Vaters des Kaisers, zu Napoleon⸗Saint⸗Leu (im Seine⸗ und Oise⸗ Departement) ein Trauer⸗Gottesdienst statt, welchem der Kaiserliche Haus-Minister Marschall Vaillant und der Staatsrath Gautier so wie viele Veteranen des ersten Kaiserreichs beiwohnten.
Der „K. Z.“ wird geschrieben: Die Flottenrüstungen nehmen einen immer großartigeren Charakter an; seit dem Krimfeldzuge herischte keine solche Bewegung in den französischen Kriegshäfen. Wiederum gehen vier Linienschiffe und einige Transport⸗Fregatten von Rochefort, Lorient und Brest nach Cherbourg, um Trunpen für Mexiko an Bord zu nebmen. Außer den zahlreichen Schiffen und
Kanonenbooten der mexikanischen Flotte gehen nun auch Schiffe mit Verstärkungen nach Schangbai.
Die Zeitungen von Havanna, vom 6. Juli, bringen einige Details über die letzten Kämpfe zwischen den Franzosen und Mexi⸗ kanern. Am 14. Juni wurde zum Zwecke des Angriffs gegen die Position des Generals Lorencez eine mexikanische Brigade don etwa 2000 Mann abgesendet, um den Gipfel des Hügels Cerro de Bor⸗ rego, welcher die Stadt Orizaba beberrscht, zu bdesetzen. Die daden benachrichtigten Franzosen sandten 500 Zuaven zur Rekognoscirung aus. Diese erreicten das Plateau, üͤberraschten die Mexikener während des Schlafes und jagten sie in die Flucht. Nach den letzten Nachrichten bereiteten die Mezikaner sich dor.