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Mini 8 W11“
Zusemmenhange mit dem Schnellzuge folgende Verbindung:
1.“
1) von jedem Stück Bauholz einschließlich der Sparren: 1Sgr. a) wenn es 12 Zoll und darüber am Wipfel stark ist.. 1 b) wenn es mehr als 6, aber weniger als 12 Zoll am 8 Wipfel stark ist 2) von einem vollständig abgebun Het - lich des Querverbandes, der dazu gehörigen Dielen und Latten u. s. w., für jeden laufenden Fuß der Frontlänge des Gebäudes.. 88 von Brennholz, Faschinen, Torf, Kalk, Feldsteinen, Gyps, Ziegel und Dachsteinen für jede Klafter.. von allen anderen Waaren und Gegenständen für jede einhundert Kubikfuß... .. H. Anmerkung. Wenn die Lagerung länger als drei Monate dauert, so ist mit dem eginne jedes vierten Monates das Lagergeld nach vorstehenden Sätzen von
Neuem zu entrichten. 8 -
Gegeben Berlin, den 21. Juli 1862. Rqqqq1q11
ö 1“ 1.“ 8 “
Das Nachtschiff aus England (II. b) liefert in unmittel⸗
barem Anschlusse an den Courierzug folgende Verbindung: Zaaus London via Dover 8 Uhr 30 Min. Abendd, aus Ostende 7 Uhr 10 Min. früh, 2889S 8 in Aachen 2 Uhr 20 Min. Nach. in Cöln 4 Uhr 5 Min. Nachm. o,“ in Berlin 7 Uhr 45 Min. früh. 1 1 (Anschluß nach Breslau, Königsberg i. Pr.) Die britische Postverwaltung hat darauf aufmerksam gemacht, daß die mit dem Tagesschiffe (I. a.) „nach Dover überbrachten, in London um 5 Uhr 45 Min. Nachmittags anlangenden Briefe, insofern dieselben frankirt sind, unter gewöhnlichen Verhältnissen noch an dem nämlichen Abende an die Adressaten in London be⸗ stellt werden. Das betheiligte korrespondirende Publikum wird hiervon in Kenntniß gesetzt. “ Berlin, den 28. Jüli 1862. “ IrAHna General⸗Post⸗Amt. 901 I Philipsborn. 1 bel “
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1.“ E8 9081 gegengez. von der Heydt. von Holzbrinc.
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2
sterium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. n 812 09
sff er It arnt. Bekanntmachung vom 28. Juli 1860 — die Post⸗ verbindungen nach und von Großbritannien auf dem Wege durch Belgien über Ostende betreffend.
Vom 1. August d. J. ab wird in Folge einer zwischen der großbritannischen und der belgischen Postverwaltung getroffenen
Uebereinkunft auch das zwischen Ostende und Dover
bei Tage coursirende Dampfschiff zur Beförderung von Briefpost⸗ Sendungen benutzt werden.
In Folge dessen gestalten sich die Postverbindungen nach und von Großbritannien auf dem Wege durch Belgien über Ostende vom 1. August c. ab wie folgt:
I. Bei den am Tage coursirenden Dampfschiffen— 2a2) Richtung nach England: 11 1 aus Ostende täglich (mit Aus⸗ S nahme des Sonntags) 9 Uhr Vorm. von Dover ab per Bahnzug .. 3 Uhr 45 Min. Nachm. in London 5 Uhr 45 Min. Nachm. b) Richtung aus England: ö 1 aus London täglich (mit Auss nnahme des Sonntags) per Beahnzug ... .... . Uhr 99 Min früͤh,
“ vpon Dover ab per Dampfschiff Vormittags,
i eeeeeei ags. II. Bei den des Nachts coursirenden, schon bisher zur Post⸗ Beförderung benutzten Dampfschiffen: 1 a) Richtung nach England: 188 2aus Ostende täglich (mit Aus ““] nahme des Sonnabends)... — 7 Uhr Abends, vpon Deover ab per Bahnzug.. r früh, ih Qmmbhöohn zxaa. r2.7298.,34. r 30 Min. früh, .) Richtung aus England:
n.n aus London täglich (mit Aus
C11
nahme des Sonntags) per Bahnzg 8 Uhr 30 Min. Abends.
von Dover ab per Dampfschiff Abends. i Sitente. .. am nüchsten Morgen fr.
Das Tagesschiff nach England (I.a) giebt in unmittelbarem
aus Berlin 7 Uhr 30 Minuten früuhh6, aus Co1n 10 Unr 30, Min. Abends⸗ “ eeeeb—.——
in Ostende 8 “ C111““““
via Dover in London 5 Uhr 45 Min. Nachm.
Das Nacht schäff nach England (II. a.) liefert in unmittelba⸗ em Zusammenhange mit dem Courierzuge folgende Verbindung: aus Berlin 7 Uhr 45 Min. Abend6, 1
aus Cöln 9 Uhr 45 Min Vorm,, we chä auß Aachen 11 Uhr 15 Min. Verm, nia Dover in London 4 Uhr 30 Min, frͤüuh.
Das Tagesschiff aus England (I,. b) giebt in Anschlusse an den Schnellzug folgende Verbindung:
auß London via Dover 7 Uhr 30 Min. früh aus Ostende 7 Uhr ,2 e
in Herlin 9 Uyr 45 Man. Abens. (Anschluß nach Breslau, Wien, Königsberg i. Pr.,
Rutßlont 8 “
raeshes 2
Bekanntmachung vom 7. August 1862 — betreffend die Befoͤrderung von Briefen nach Städten in den haus der Union geschiedenen Staaten von Nord⸗ 8
Das korrespondirende Publikum wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. Juni d. J. benachrichtigt, daß Briefe, äaußer nach New⸗Orleans, auch nach folgenden Städten in den aus der Union geschiedenen Staaten von Nordamerika: Norfolk und Portsmouth in Virginien, Nashville, Clarksville, Knoxville und Memphis in Tennessee unter denselben Bedingungen, wie nach den Orten in den uniirten Staaten zur Postbeförderung angenom⸗ men werden, da der gewöhnliche Postverkehr mit den obengenannten Städten wieder hergestellt ist.
Bei dem Umstande, daß trotz der fortgesetzten Erkundigungen nicht immer Gewißheit zu erlangen ist, nach welchen Orten und Gebietstheilen der südlichen Staaten die regelmäßige Postverbindung wieder hergestellt worden, und bei dem hierunter häufig eintretenden
Wechsel empfiehlt es sich, die Briefe nach Orten in den aus der
Union geschiedenen Staaten an einen Korrespondenten in einer der
größeren Städte des nördlichen Theils der Vereinigten Staaten,
nach welchem die Postverbindung eine gesicherte ist, zur Weiter⸗ beförderung zu adressiren, indem sich dort mit größerer Sicherheit wird beurtheilen lassen, ob Gelegenheit vorhanden ist, die Briefe an die in den getrennten Staaten wohnenden Adressaten auf zu⸗ verlässige Weise zu übermitteln. v111““
Berlin, den 7. August 1862. “ G“
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18 Ck ln 12 4 vN Bekanntmachung vom 12. August 1862 — d Dampfschiff⸗Fahrten zwischen Preußen und
Schweden betreffend.
Die Post⸗Dampfschiff⸗Fahrten zwischen Preußen und Schweden
finden folgendermaßen statt: 1. Zwischen Stettin und Stockholm,
durch die Dampfschiffe „Drottning Lovisa“ (Königin Louise) und „Skane“ (Schoonen). Von Stettin geht ab: S den 23. Auguft —— Prollning Uovisu“ en. 28. August — „Skane“
2 3 „ 3. September — „Drottning Lovisa“,„, —„ 8. September — „Sbane“, 11 und hiernächst vom 16. September ab jeden Dienstag abwechselnd eines der beiden oben genannten Schiffe. Die Abfertigung erfolgt 12 Uhr Mittags nach Ankunft des von Berlin des Morgens ab⸗ gehenden Eisenbahnzuges. Unter gewöhnlichen Witterungs⸗Ver⸗ hältnissen wird die Ueberfahrt von Stettin nach Stockholm oder zurück in 36 bis 48 Stunden zurückgelegt.
2. Zwischen Stralsund und Pstadt 8 wöchentlich zweimal durch das Post⸗Dampfschiff „Eugenia“,
aus Stralsund — Sonntag und Donnerstag Mittags, haus Vstadt — Dienstag und Sonnabend Morgens. Dauer der Fahrt 8—10 Stunden. Die Passage⸗ und Frachtgeld⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen können bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.
Berlin, den 12. August 1862. I
General⸗Post⸗Amt. (b
Philipsborn. Restc h.
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Anb die Gerichtsbehörden. 1“ 4
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Allgemeine Verfuͤgung vom 9. August 1862 — be⸗ rtreffend die Schließung der Baugefangenen⸗ 3
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Den Gerichtsbehörden wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach einer Mittheilung des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums die Baugefangenen⸗Anstalt zu Glatz durch Versetzung der in derselben eingestellt gewesenen Gefangenen nach Cosel, am 1. Juli dieses Jahres geschlossen worden ist.
g Berlin, den 9. August 1862. .“ 6* sa H as ssc tae zur Lippe. 1“] n PE“ 3 EE“ I un I uis Huuk 9150. Ir2008.
2 9
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Allgemeine Verfügung vom 11. August 1862
betreffend die Taxirung der Fahr⸗ und Briefpost⸗ Sendungen im Bereiche des Deutschen Postvereins. Durch die unter dem 29. Januar v. J. erlassene allgemeine Verfügung sind den saͤmmtlichen Gerichten und den Beamten der Staatsanwaltschaft diejenigen Grundsätze bekannt gemacht worden, welche nach den Bestimmungen des Deutschen Postvereins⸗Vertrages vom 18. August 1860 hinsichtlich der Portofreiheit bei den zwischen den diesseitigen und den Behörden anderer, zum Deutschen Post⸗ vereinsgebiete gehörigen Staaten vorkommenden Paket⸗ und sonsti⸗ gen Fahrpost⸗Sendungen maßgebend sind. Es ist darin ausdruͤck⸗ lich bemerkt: daß gewöhnliche Pakete mit Schriften und Akten in reinen Staatsdienst⸗Angelegenheiten von Staats⸗ und anderen öffentlichen Behörden des einen Postgebietes mit solchen eines anderen — vom Abgangs⸗ bis zum Bestimmungsorte — porto⸗ frrei befoͤrdert werden; daß diese portofreie Beförderung aber nur dann eintritt, wenn die Sendungen in der Weise, wie es in dem
Postbezirk der Aufgabe für die Berechtigung zur Portofreiheit
vorgeschrieben ist, als Staatsdienstsache bezeichnet und mit
dem Dienstsiegel verschlossen und die absendenden Behörden auf der Adresse angegeben sind.
Ferner ist es in derselben Verfügung für wünschenswerth er⸗ klärt worden, daß bei den früher bis zur Grenze frei beförderten, nunmehr vom Abgangsorte ab portopflichtigen Vereins⸗Fahr⸗ postsendungen ein portofreies Rubrum nicht mehr ange⸗ wandt werde.
Nach diesen Bestimmungen haͤtte bei den von den Justizbehör⸗ den an die Behörden anderer, zum deutschen Postvereinsgebiete ge⸗ höriger Staaten abgehenden Paketsendungen mit Schriften und Akten das Rubrum „portofreie Justizsache“ überhaupt nicht mehr gebraucht werden sollen. Gleichwohl ist dies, wie der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gegenwärtig bemerkt hat, nach einer ihm vorliegenden Mittheilung der Fürstlich Thurn und Taxisschen obersten Postbehörde, seitens der preußischen Justiz⸗ behörden mehrfach geschehen, und es sind dadurch weitläuftige Kor⸗ respondenzen veranlaßt worden.
Die Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft werden hiernach veranlaßt:
1) bei den an die Staats⸗ und sonstigen öffentlichen Behörden anderer, zum Postvereinsgebiete gehöriger Staaten abzulas⸗ senden Paketsendungen mit Schriften und Akten, so weit die⸗ selben nach den Bestimmungen in Artikel 68 Nr. 1 des Post⸗ vereins⸗Vertrages vom 18. August 1860 (Ges.⸗Samml. von 1861 Seite 25 ff.) zur portofreien Beförderung geeignet sind, niemals die Bezeichnung „portofreie Justizsache“, sondern das für Staatsdienst⸗Angelegenheiten im Allgemeinen vorge⸗
sscchriebene Rubrum „Königliche Dienstsache“ zur An⸗
wendung zu bringen;
bei solchen Paket⸗ und anderen Fahrpost. Sendungen, welche
im Postvereins⸗Verkehr zur portofreien Beförderung nicht
geeignet sind, überhaupt kein portofreies Rubrum azu gebrauchen.
Das Rubrum „portofreie Justizsache“ kann hiernach im Ver⸗ kehr mit Adressaten im Gebiete anderer, zum Postverein gehöri⸗ ger Staaten nur noch bei den Briefpost⸗Sendungen in de herigen Weise zur Anwendung kommen. “
Berlin, den 11. August 1862.
In8 1I1““ “ Der Justiz⸗Minister
Graf zur Lippe.
5 11 18 “ “ Der Justiz⸗Minister “
8 8 8 U i] 1“] 8 8 S—
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 2 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Mbilginon Dem Oberlebrer am Gymnasium zu Anelam, Dr. Spörer, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. üsabhaun IE m; hrene 079970
Königliche Bibliothek. 1 1“
Der Bestimmung des Koöniglichen Hohen Ministerti der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zufolge ist die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen, so wie der Reinigung der Säle und Bücher wegen auf drei Wochen und zwar vom 25. August bis 15. September c. geschlossen.
Bäͤrlin, den 18. August 1862. 1194“*“
Hie Kuigliche Bihlberher. ..
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗
Rath und Ministerial⸗Direktor Delbrück aus Schlesien.
1 bgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Hüeee im Finanz⸗Ministerium, Bitter, nach der Provinz Preußen.
Berlin, 20. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: v des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens 85 6 19 8 dritter Klasse: 8. dem Hauptmann und Compagnie Chef von Grolman vom 3ten
Garde⸗Regiment zu Fuß;
des Ritterkreuzes erster Klasse vom Königlich 88
baherischen Verdienst⸗Orden des heiligen 8 I . Michael: . dem Premier⸗Lieutenant Sallbach von der Rheinischen Artillerie⸗ Brigade Nr. 8, und der Fürstlich reußischen silbernen Verdienst⸗ M eda il 1 + 8
dem Ober⸗Feuerwerker Hoffmeister von der Magdeburgischen
Artillerie⸗Brigade Nr. 4.
. Londoner Ausstellung.
An Stelle des Königlichen Geheimen Ober Regierungs⸗Raths Hoene ist der Königliche Regierungs⸗Präsident Guenther aus Coblenz als erster preußischer Kommissar bei der Londoner Aus⸗ stellung eingetreten.
Die Functionen des Köͤniglichen Regierungs⸗ und Bau⸗Nathes Altgelt hat der Königliche Land⸗Baumeister Heidman über⸗ nommen. 2
Berlin, den 18. August 18652.
Die Königliche Kommission 1“ für die Londoner Industrie- und Kunst⸗Ausstellung. Delbruͤck.
Nichtamtliches.
““ 3“
Preußen. Berlin, 20. August. In der heutigen (39sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde bei nochmaliger Abstimmung ein Abänderungs⸗Antrag des Abgeordneten Staven⸗ hagen angenommen, und hierauf Petitionen berathen.
Köln, 19. August. Se. Maäjestät der König von Württem⸗
berg ist gestern auf seiner Rückreise vom Haag im strengsten In⸗ kognito hier eingetroffen. Um 5 ½ Uhr setzte der König seine Reise nach Stuttgart weiter fort. (Köln. Z.) Sachsen. Dresden, 19. August. Ihre Majestät die Königin Elisabeth von Preußen sind heute Vormittag 12 Uhr von Sanssouci hier eingekroffen und haben Sich nach Pillnitz begeben. (Dr. J.)
Großbritannien und Irland. London, 18. Auguft. Ihre Majestät die Königin empfing in Balmoral am 14. Abends die telegraphische Meldung aus Berlin, daß die Kronprinzessin von Preußen sich nach ihrer Entbindung wohl befindet. 3
Der Prinz Heinrich von Reuß ist in London angekommen, um die Ausstellung zu besichtigen.
Der Herzog von Neweastle begiebt ral, um Sir George Grey abzulösen, der bis bei Ibrer Majestät vertreten hat.
Sir George Cornewall Lewis hat gleich nach den Session sich nach Portsmouth begeben und begleitet die Admiralität auf ihrer Inspectionsreise nach den westöritrschen Häfen Portland, Devonport, Bristol und Milford. . Der „Great Eastern“ scheint sich als Passagierschiff allmäßg einen sehr guten Namen zu machen. Am Sennabend sfegekte er ven Liberpool nach Rew⸗Veork ad und nahm ungefahr 900 Paffa⸗ giere mit.
der Staatsan
Die Gesammtzahl der Besucher, welche verige Woche Res
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